• Versionsgeschichte

Kabinett Hoegner I, 1945-1946

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Version vom 15. Juni 2026, 11:42 Uhr von imported>Rittenauerd

von Alexander Wegmaier

Das Kabinett Hoegner I wurde von der US-Besatzungsmacht als Allparteienregierung eingesetzt und amtierte vom 22. Oktober 1945 bis 21. Dezember 1946. Nach den sehr begrenzten Möglichkeiten des Vorgängerkabinetts Schäffer erlangte das Kabinett Hoegner nach und nach Freiräume gegenüber der US-Militärregierung, blieb aber weiterhin von dieser abhängig. Die tagespolitische Hauptaufgabe war die Bewältigung der drängendsten Kriegsfolgen. Langfristig wirksam waren vor allem die Maßnahmen zum Wiederaufbau des bayerischen Staates und der frühe Einsatz für die föderale Ordnung eines künftigen deutschen Staatswesens. Nach der ersten Landtagswahl 1946 trat das Kabinett zurück und wurde von einer frei gewählten Staatsregierung abgelöst.

Ernennungsumstände

Einsetzung Wilhelm Hoegners als Ministerpräsident

Als der amtierende Ministerpräsident Schäffer im August und September 1945 immer stärker unter Druck geriet, verhandelten bereits Politiker von Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (SPD), Kommunistischer Partei Deutschlands (KPD) und Christlich-Sozialer Union (CSU) über eine künftige gemeinsame Nachfolgeregierung. Sowohl Adam Stegerwald (1874–1945) und Josef Müller (1898-1979) von der CSU als auch Albert Roßhaupter (1878-1949) von der SPD hofften, von der US-Militärregierung (OMGB) mit der Regierungsbildung beauftragt zu werden.

Ende September fiel in der Militärregierung die Entscheidung, Fritz Schäffer (1888-1967) als Ministerpräsident abzulösen. Robert Murphy (1894-1978), der Berater des Chefs der Militärregierung Lucius D. Clay (1897-1978), schlug Roßhaupter als Nachfolger vor. US-Oberbefehlshaber Dwight D. Eisenhower (1890–1969) überließ die Entscheidung aber seinem Berater Walter L. Dorn (1894-1961), der den Sozialdemokraten Wilhelm Hoegner (1887-1980) empfahl.

Hoegner selbst wurde von dieser Entscheidung überrascht. Den Ausschlag für Dorns Empfehlung gaben wohl Hoegners Kontakte während seines Schweizer Exils zum US-Geheimdienst OSS, dem damals auch Dorn als Deutschlandspezialist angehört hatte. Am 28. September setzte der Leiter der Militärregierung in Bayern Colonel Roy L. Dalferes (1894-1983) Schäffer ab und ernannte Hoegner zum Ministerpräsidenten.

Kabinettsbildung

Erste Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung unter Ministerpräsidenten Hoegner (Bildmitte) im Saal des Münchner Rathauses, 22. Januar 1946. (Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg, bp-0013.2.3)

Bei der Kabinettsbildung war Hoegner allein der Militärregierung verantwortlich, die außer einer Beteiligung der Kommunisten keine weiteren Vorgaben machte. An die vorangegangenen Parteigespräche fühlte er sich nicht gebunden, was vor allem in seiner eigenen Partei zu Unmut führte.

Hoegner war eine breite Akzeptanz für das neue Kabinett wichtig. Daher wollte er die CSU mit dem Kultus- und Landwirtschaftsministerium einbinden, Wirtschaft und Finanzen an Fachleute geben und die Kommunisten zwar beteiligen, aber vom geforderten Innenministerium fernhalten. Dieses sollte an die SPD gehen, Hoegner selbst wollte zusätzlich das Justizministerium übernehmen.

Die KPD akzeptierte widerwillig Hoegners Personalentscheidungen. Die CSU jedoch beteiligte sich formell nicht an der Regierung, sondern stellte es ihren Mitgliedern lediglich frei, ins Kabinett einzutreten. Neben der persönlichen Verbitterung Müllers lag das vor allem an der programmatischen Uneinigkeit zwischen den verschiedenen CSU-Flügeln. Diese konnten sich nicht auf einen Kultusminister einigen, sodass Hoegner notgedrungen den Sozialdemokraten Franz Fendt (1892-1982) ernannte.

Am 5. Oktober schlug Hoegner sein Kabinett der Militärregierung vor und erarbeitete mit den designierten Mitgliedern seine Regierungserklärung. Die Militärregierung lehnte die beiden kommunistischen Staatssekretäre Alfred Kroth (1912–1978) und Richard Scheringer (1904–1986) als ungeeignet ab. Ihre Ersatzkandidaten wurden erst im Januar benannt.

Militärgouverneur Lucian K. Truscott (1895-1965) bestätigte am 22. Oktober das Kabinett. Hoegner ernannte die Mitglieder und bestellte Roßhaupter zu seinem Stellvertreter.

Ministerium Staatsminister Staatssekretär
Justiz Wilhelm Hoegner (SPD) Hans Ehard (CSU)
Arbeit Albert Roßhaupter (SPD) Heinrich Krehle (CSU)
Inneres Josef Seifried (SPD) Ludwig Ficker (KPD)
Finanzen Fritz Terhalle Hans Müller, zeitweise ausgeschieden vom 21.12.-23.7.1946
Kultus Franz Fendt (SPD) Hans Meinzolt ab 21.12.1945
Landwirtschaft Joseph Baumgartner (CSU) Ewald Thunig (KPD), 7.1.-3. 3. 1946
Wirtschaft Ludwig Erhard Georg Fischer (KPD), 7.1.-8. 6.1946
Verkehr Bis zur Errichtung des Verkehrsministeriums nahmen die Präsidenten der Reichsbahn- und Reichspostdirektionen München Karl Rosenhaupt und Ludwig Geiger an den Kabinettssitzungen teil.
Michael Helmerich (CSU) ab 14.2.1946 Josef Waldhäuser (SPD) ab 14.2.1946
Sonderaufgaben Heinrich Schmitt (KPD) bis 1.7.1946

Anton Pfeiffer (CSU) ab 4.7.1946

Staatskanzlei Anton Pfeiffer (CSU) bis 3.7.1946

Hans Kraus (CSU) ab 4.7.1946

Charakter

Die US-Militärregierung erweiterte zwar den Spielraum des Kabinetts und war an einem guten Verhältnis interessiert, behielt sich aber in allem das letzte Wort vor. Regelmäßig trafen sich der OMGB-Direktor General Walter J. Muller (Mitte) und Ministerpräsident Hoegner (rechts) mit ihren Mitarbeitern (links neben Hoegner vermtl. Sonderminister Schmitt). (Privatbesitz Harald Hoegner, München; mit Genehmigung durch die Historische Kommission München)

Wachsende Verantwortung unter Aufsicht der Militärregierung

Proklamation Nr. 2 vom 19. September 1945, mit der der Staat Bayern wiedererrichtet wurde. (Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 151 Nr 2647)

Die Ernennung Hoegners fiel zusammen mit der Verkündung der Proklamation Nr. 2 von General Eisenhower, mit der in der US-Zone "Verwaltungsgebiete" gebildet wurden, die als "Staaten" bezeichnet wurden und eigene Regierungen haben sollten. Diesen Staaten wurde "unter Vorbehalt der übergeordneten Machtbefugnis der Militärregierung volle gesetzgebende, richterliche und vollziehende Gewalt" übertragen.

Die veränderte Stellung der neuen Regierung kam schon bei der Ernennung zum Ausdruck: Hoegner war "Minister President of the State of Bavaria" – ohne das "temporary" aus Schäffers Titel, dafür aber "Bavaria" nun mit der Bezeichnung "State of" versehen.

Zum 1. Januar 1946 verloren die lokalen Militärregierungen ihr Weisungsrecht gegenüber den Behörden vor Ort. Alle Anordnungen mussten fortan durch die Staatsregierung erfolgen, was ihre landesweite Autorität gegenüber eigenmächtigen Landräten und Regierungspräsidenten deutlich stärkte.

Die Staatsregierung erhielt auch deshalb schrittweise mehr Freiräume, weil sich eine kollegiale Praxis zwischen dem Kabinett und der Militärregierung unter ihrem neuen, seit 10. Oktober 1945 amtierenden Leiter General Walter J. Muller (1895-1967) entwickelte, der seine übergeordnete Stellung klar, aber stets diskret zum Ausdruck brachte. Vor allem Gesetzesbeschlüsse und Beamtenernennungen bedurften weiterhin der Genehmigung der US-Militärregierung, die bisweilen verweigert (z.B. das Gesetz über die bayerische Staatsangehörigkeit) oder mit Auflagen versehen (z.B. das Bayerisches Beamtengesetz) wurde.

Kollegiales Klima und Dominanz Hoegners

Innerhalb der Regierung galt die stark auf den Ministerpräsidenten zugeschnittene Geschäftsordnung des Kabinetts Schäffer fort. Er trug die alleinige Verantwortung gegenüber dem OMGB-Direktor. Die Proklamation Nr. 2 bestätigte, dass formal auch die Gesetzgebungskompetenz allein in den Händen des Ministerpräsidenten lag, obgleich Hoegner nur in wenigen Fällen geringeren Gewichts ohne Ministerratsbeschluss Gesetze verkündete.

Als Vertreter Bayerns im Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes kam Hoegner mit den führenden Offizieren der US-Besatzungsmacht wie James K. Pollock (1898-1968) und Lucius D. Clay zusammen und hatte so innerhalb des Kabinetts einen deutlichen Informationsvorsprung. Dies trug ebenso zu seiner unangefochtenen Stellung bei wie seine souveräne Leitung der Ministerratssitzungen.

Die Atmosphäre im Kabinett war ausgesprochen harmonisch. Neben dem Stil Hoegners trug dazu bei, dass alle Regierungsmitglieder die Verantwortung für den Neuaufbau in den Vordergrund rückten und auf eine sachlich-konsensorientierte Diskussion setzten. Parteipolitische Auseinandersetzungen wurden, selbst von den straff organisierten Kommunisten, weitestgehend ausgespart.

Neuordnung unter dem Sternenbanner: bei der 7. Sitzung des Länderrats am 4. April 1946 in Stuttgart, besprechen die Länderchefs der US-Zone gemeinsame Themen. Am Tisch v.l.: Wilhelm Kaisen (Bremen), Erich Rossmann (Generalsekretär Länderrat), Wilhelm Hoegner (Bayern), Werner Hilpert (Hessen), Reinhold Maier (Württemberg-Baden); an der rechten Schmalseite v.l. Anton Pfeiffer und Hans Nawiasky. (Picture Alliance, 461092435 )

Einbettung in Länderrat und Bizone

Die Militärregierung dehnte die Vollmachten der Staatsregierung ausdrücklich auch auf bisherige Reichszuständigkeiten aus, verpflichtete sie aber zugleich zur Zusammenarbeit mit den anderen Ländern der US-Zone. Mit der Errichtung der Staatsministerien für Justiz, Landwirtschaft und Ernährung sowie für Verkehr (inkl. Staatssekretariat für die Post) beanspruchte Hoegner in Fortführung von Schäffers Politik zentrale Bereiche, die ab 1919 bzw. 1933 in Reichsverantwortung überführt worden waren, wieder für das Land. Die föderalistische Überzeugung Hoegners fand in seiner eigenen Partei wenig Anklang, trug aber zum guten Verhältnis mit den CSU-Kabinettsmitgliedern bei.

Der im Oktober 1945 geschaffene Länderrat wurde im Kabinett als neue 'Zentralbehörde' skeptisch gesehen. Tatsächlich erzwang die Militärregierung über ihn eine abgestimmte Gesetzgebung der Länder, wo sie dies für wichtig erachtete (z.B. in den Bereichen Verkehr, Wirtschaft und Ernährung oder beim Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus). Allerdings arrangierte sich die Staatsregierung bald, da das Einstimmigkeitsprinzip den bayerischen Vorstellungen einer künftigen deutschen Staatsordnung sehr nahekam. Die Vorbereitung der Bizone seit Sommer 1946 nahm die Staatsregierung als unvermeidbar hin, versuchte aber (weitgehend erfolglos), deren Kompetenzen zu begrenzen.

Arbeitsschwerpunkte

Entnazifizierung

Ministerpräsident Hoegner unterzeichnet am 5. März 1946 das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus im Rathaussaal in München. (Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg, bp-0226.3.5)
Albert Rosshaupter hält eine Rede auf der ersten Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung unter dem Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner im Rathaussaal in München, 22. Januar 1946. (Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg, bp-0018.5.4)

Angesichts der Umstände, die zur Entlassung Schäffers geführt hatten, war klar, dass die Entnazifizierungspraxis über Wohl und Wehe der neuen Regierung entscheiden würde. Die Militärregierung machte dies mehrfach klar, am schärfsten als sie Staatssekretär Hans Müller (1884-1961) wegen mangelnden Entnazifizierungswillens zum zeitweisen Rücktritt zwang. Auf Hoegners Betreiben wurde er im Juli 1946 wiedereingesetzt.

Mit Heinrich Schmitt (KPD, 1895-1951) ernannte Hoegner einen eigenen Sonderminister für diese Frage und schon am 24. November beschloss der Ministerrat ein Entnazifizierungsgesetz. Da Clay ein einheitliches Verfahren in der US-Zone forderte, erfolgten im Länderrat gemeinsame Beratungen unter deutlichen Interventionen der Amerikaner. Mit dem 'Befreiungsgesetz' vom 5. März 1946 lag die Entnazifizierung bei den Ländern, blieb aber ein wiederholt aufflammender Konfliktpunkt mit der Militärregierung.

Im Sommer 1946 wurde von den Amerikanern die Verwaltung konfiszierter NS-Vermögen an die Staatsregierung übergeben, die dazu das Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung errichtete. Ab Oktober 1946 folgten zusätzlich die Internierungslager.

Wiederaufbau der Staatsverwaltung

Der wachsende Freiraum ermöglichte der Regierung Hoegner auch einen geordneteren Wiederaufbau der Verwaltung, als das dem Kabinett Schäffer möglich war. Neben der Errichtung der drei neuen Ministerien beschloss das Kabinett zentrale Gesetze wie die Gemeinde- und Landkreisordnungen und das Beamtengesetz. Die Bayerische Verwaltungsschule wurde wiedergegründet. Das Innenministerium konnte die Polizei reorganisieren, das Arbeitsministerium die vom Reich übernommene Arbeitsverwaltung. Die Flüchtlingsverwaltung wurde aufgebaut.

Neben anderen Kompetenzstreitigkeiten unter den Staatsministerien war vor allem die Zuständigkeit für den Wohnungsbau umstritten, bei dem sich schließlich erst im Kabinett Ehard I das Innen- gegen das Arbeitsministerium durchsetzte.

Materieller Wiederaufbau

Alle Ministerien hatten mit der Bewältigung der Versorgungskrise zu kämpfen. Am drängendsten war die Wohnungsnot infolge von Kriegszerstörungen, US-Beschlagnahmungen und dem Flüchtlingszustrom. Zunächst wurde ihr vor allem durch die Errichtung von Flüchtlingslagern begegnet. Baustoffe für groß angelegte Wohnungsneubauten waren kaum vorhanden und wurden vordringlich für die Instandsetzung von Verkehrswegen oder Industrieanlagen eingesetzt.

Wichtig für die Bevölkerung war auch die Aufrechterhaltung der Sozialversicherungen in Landesregie, bei der v.a. die Übernahme der Reichszuschüsse für die Rente den Haushalt 1946/47 stark belastete.

Die Wirtschaftspolitik war weiterhin von der Zwangsbewirtschaftung und der Treuhandverwaltung zahlreicher Betriebe geprägt. Mit den Wiedergründungen von Industrie- und Handelskammern und vor allem der von Wirtschaftsminister Erhard organisierten Bayerischen Exportschau 1946 erfolgten aber auch Impulse zur Normalisierung.

Schul- und Kultuspolitik

Hoegner legte Wert auf ein gutes Verhältnis zu den Kirchen, die er für den kulturellen Wiederaufbau nach der "sittlichen Verwahrlosung unseres Volkes durch den Nationalsozialismus" (Zitat aus Hoegners Regierungserklärung) für unverzichtbar hielt. Schritte des sozialdemokratischen Kultusministers Fendt zur Gemeinschaftsschule blockierte Hoegner. Bis Mai 1946 nahmen alle Schulen den Unterrichtsbetrieb wieder auf, litten aber am Mangel an Lehrern, Räumen und Schulbüchern. Ähnlich verhielt es sich bei den Universitäten.

Politischer Wiederaufbau: Parteien, Wahlen und Verfassung

General Clay gab für die US-Zone eine rasche Demokratisierung als Ziel aus. Gegen den Widerstand Schäffers hatte die lokale Wiederzulassung von Parteien schon im Sommer 1945 begonnen. Am 9. Januar 1946 wurden ohne Zutun des Kabinetts KPD, SPD und CSU durch die Militärregierung landesweit lizenziert. Für die folgenden Wahlen in den Kommunen, zur Verfassunggebenden Landesversammlung und zum ersten Landtag schuf die Regierung die Rechtsgrundlagen.

Ein von Hoegner bereits in der zweiten Ministerratssitzung vorgelegtes Gesetz über die vorläufige Staatsgewalt in Bayern lehnte die Militärregierung zwar als unnötig ab. Anfang 1946 erteilte sie ihm aber den Auftrag, eine reguläre Verfassunggebung in Gang zu setzen, an der neben Hoegner auch viele weitere Kabinettsmitglieder entscheidend mitwirkten.

Als ersten Schritt zu einer Parlamentarisierung berief Hoegner einen "Bayerischen Beratenden Landesausschuss". Nachdem die CSU bei der Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung eine deutliche Mehrheit erhalten hatte, bot ihr Hoegner die Umwandlung seines Kabinetts in eine formelle Koalitionsregierung an. Die CSU lehnte dies jedoch ab, um möglichst ohne Vorbelastungen nach der ersten Landtagswahl eine eigene Regierung zu bilden.

Rücktritt des Kabinetts Hoegner

Die Besatzungsbehörden hatten zum Amtsende des Kabinetts keine expliziten Anordnungen gemacht. Nach der ersten Landtagswahl am 1. Dezember 1946 beschloss die Regierung am 4. Dezember ihren Rücktritt. In der konstituierenden Landtagssitzung am 16. Dezember hielt Hoegner einen Rechenschaftsbericht über seine Amtszeit. Mit Zustimmung des Landtags blieb die Staatsregierung geschäftsführend bis zur Wahl des neuen Ministerpräsidenten Hans Ehard durch den Landtag am 21. Dezember 1946 im Amt.

Zuvor waren drei der vier kommunistischen Mitglieder aus dem Kabinett ausgeschieden: Ewald Thunig (1897-1991) aus gesundheitlichen Gründen, Georg Fischer (1906-1980) war in die Sowjetische Besatzungszone gegangen und Schmitt nach Kritik an seiner Amtsführung zurückgetreten.

Bedeutung

Für die Zeitgenossen war die Bewältigung der Kriegsfolgen (Hunger, Wohnungsnot, Flüchtling, Kriegsopfer) am drängendsten. Wegen des überall herrschenden Mangels waren der Staatsregierung hier nur geringe Spielräume eröffnet. Dennoch gelang dem Kabinett Hoegner I eine Konsolidierung des bayerischen Staates: Aufbauend auf den Vorarbeiten des Kabinetts Schäffer sorgte es für den Neuaufbau der Verwaltung und legte so die Grundlagen für eine handlungsfähige Staatsorganisation, die dann in den nächsten Jahren den Wiederaufbau Bayerns vorantreiben konnte.

Zwei Weichenstellungen ragen besonders heraus: Zum einen der Wiederaufbau von Demokratie und Rechtsstaat, der in der neuen Verfassung des Freistaats seinen Höhepunkt hatte. Zum anderen setzte sich die Staatsregierung gegenüber den Alliierten sowie innerhalb des Länderrats und der Bizone vehement für die Eigenstaatlichkeit der Länder innerhalb einer kommenden deutschen Nachkriegsordnung ein. Die erfolgreiche föderale Politik von Hoegners Nachfolger Hans Ehard wurde so entscheidend vorbereitet.

Forschungsstand und Quellenlage

Die Arbeit des Kabinetts Hoegner ist durch die Edition der Ministerratsprotokolle gut dokumentiert. Hoegner selbst hat umfangreiche Lebenserinnerungen vorgelegt und ist Gegenstand einer noch zu seinen Lebzeiten erschienenen Biographie Peter Kritzers (geb. 1930). Für die einzelpolitischen Themenfelder der Staatsministerien gibt es dagegen kaum nennenswerte Forschung (z.B. für die Sozial- und Arbeitspolitik).

Literatur

  • Barbara Fait, Demokratische Erneuerung unter dem Sternenbanner. Amerikanische Kontrolle und Verfassunggebung in Bayern 1946 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 114), Düsseldorf 1998.
  • Karl-Ulrich Gelberg, Das Kabinett Schäffer und Hoegner I (1945-1946), in: Alois Schmid (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte. Band 4: Das neue Bayern. Von 1800 bis zur Gegenwart. 1. Teilband: Staat und Politik, München 2003, 666–684.
  • Lutz Niethammer, Die amerikanische Besatzungsmacht zwischen Verwaltungstradition und politischen Parteien in Bayern 1945, in: Viertelsjahreshefte für Zeitgeschichte 15 (1967), 153–210.
  • Peter Kritzer, Wilhelm Hoegner. Politische Biographie eines bayerischen Sozialdemokraten, München 1979.
  • Hermann Rumschöttel, Wilhelm Hoegner. Mit Leidenschaft für ein demokratisches, gerechtes und modernes Bayern, in: Rainald Becker/Christof Botzenhart (Hg.): Die Bayerischen Ministerpräsidenten 1918–2018, Regensburg 2024, 199–217.
  • Wolfgang Benz (Hg.), Neuanfang in Bayern 1945-1949. Politik und Gesellschaft in der Nachkriegszeit, München 1988.
  • Paul Erker, Ernährungskrise und Nachkriegsgesellschaft. Bauern und Arbeiterschaft in Bayern 1943-1953 (Industrielle Welt 50), Stuttgart 2005.
  • Dirk Götschmann, Die bayerische Wirtschaft in der unmittelbaren Nachkriegszeit (1945-1948), in: Christoph Daxelmüller/Stefan Kummer/Wolfgang Reinicke, (Hg.), Wiederaufbau und Wirtschaftswunder. Aufsätze zur Bayerischen Landesausstellung 2009 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 57), Augsburg 2009, 132-145.
  • Winfried Müller, Schulpolitik in Bayern im Spannungsfeld von Kultusbürokratie und Besatzungsmacht 1945-1949, München 1995.
  • Franziska Walter, Sicherheit in Bayern. Innenministerium, Landeskriminalamt und Verfassungsschutz 1945-1970, Berlin 2026.

Quellen

Weiterführende Recherche

Verwandte Artikel

Empfohlene Zitierweise

Alexander Wegmaier, Kabinett Hoegner I, 1945-1946, publiziert am 15.06.2026, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Kabinett Hoegner I, 1945-1946> (19.06.2026)