Zwangsbewirtschaftung (1939-1950)
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Ab 1935 wurde auch die bayerische Wirtschaft zielstrebig den besonderen Bedürfnissen zunächst der Aufrüstung und dann der Kriegsführung angepasst. Dazu wurde sie der Lenkung und Kontrolle eines dafür geschaffenen bürokratischen Apparates unterstellt. Nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes und dem Ende des Krieges im Frühjahr 1945 musste diese Form der Zwangsbewirtschaftung weiter fortgeführt werden, denn ohne eine staatliche Lenkung und Kontrolle der stark geschrumpften Produktion wäre es nicht möglich gewesen, dafür zu sorgen, dass auch die besitzlose Bevölkerung, insbesondere die Flüchtlinge und Vertriebenen, das zum Überleben Notwendige erhielten. Erst mit der Schaffung einer neuen Währung im Juni 1948 wurde die Grundlage für eine Wirtschaft gelegt, die ohne staatliche Eingriffe funktionsfähig war, und so konnten 1950 die letzten Bewirtschaftungsmaßnahmen aufgehoben werden.
Ausgangssituation
Als 1935 die Ausrichtung der deutschen Wirtschaft auf die Bedürfnisse der Aufrüstung und der Kriegsführung einsetzte, übernahmen staatliche Stellen die Steuerung und Kontrolle immer weiterer Bereich der Wirtschaft. Sie sollten sicherstellen, dass das wirtschaftliche Potential für die von der politischen Führung vorgegebenen Ziele eingesetzt wurde. Nachdem zunächst zahlreiche Einzelmaßnahmen angeordnet worden waren, erließ die Reichsregierung am 27. August 1939 umfassende allgemeine Bewirtschaftungsanweisungen. Zu deren Umsetzung schuf sie "Wirtschaftsämter" und "Bezirkswirtschaftsämter", deren Amtsbezirke deckungsgleich mit denen der Wehrkreisbehörden waren. Zwei dieser Bezirkswirtschaftsämter waren für Bayern zuständig; eines war beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, das andere beim Regierungspräsidenten von Oberfranken und Mittelfranken angesiedelt. 1941 wurden diese zentralen Stellen in "Landeswirtschaftsämter" umbenannt.
Die landwirtschaftliche Produktion dagegen unterstand schon seit 1933 staatlicher Lenkung und Kontrolle. Damals war die Landwirtschaft als "Reichsnährstand" neu organisiert worden. Das war eine nach dem Führerprinzip funktionierende Körperschaft öffentlichen Rechts, deren Hauptaufgabe die Umsetzung der staatlichen Vorgaben hinsichtlich Erzeugung, Verarbeitung und Verteilung landwirtschaftlicher Produkte war. Am 27. August 1939 wurde bei der Ernährungsbewirtschaftung der Schritt zur vollständigen Lenkung und Kontrolle vollzogen. Auf der Ebene der "Landesbauernschaften" wurden nun "Landesernährungsämter" eingerichtet; das für Bayern zuständige Landesernährungsamt hatte seinen Sitz beim bayerischen Wirtschaftsministerium. Ihm unterstanden die neu gebildeten "Ernährungsämter", die bei den "Kreisbauernschaften" angesiedelt waren. Die Ernährungsämter waren in zwei Abteilungen untergliedert: Abteilung A steuerte und erfasste die Produktion, Abteilung B hatte die Verteilung der bewirtschafteten Produkte mittels Bezugscheinen und Berechtigungskarten zu regeln. Die gesamte Organisation unterstand dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Organisation der Versorgung nach dem 8. Mai 1945
Diese "Kriegswirtschaftsbehörden" bestanden nach dem Zusammenbruch unverändert fort, sie wurden nun aber in die bayerische Landesverwaltung integriert. Auf Anordnung der amerikanischen Militärregierung wurde aus den bisherigen zwei Landeswirtschaftsämtern eine zentrale Behörde formiert, das "bayerische Landeswirtschaftsamt". Dieses wurde dem bayerischen Wirtschaftsministerium untergeordnet. Bestehen blieben auch jene zentralen Stellen, die für die Durchführung der Maßnahmen in den einzelnen Branchen zuständig waren; sie erhielten nun die Bezeichnung "Landesstellen". Jede dieser Landesstellen war für bestimmte Branchen zuständig. So gab es beispielsweise Landesstellen für Holz, Textilien, Steine und Erden, Eisen und Metalle, Leder, Kohle, Mineralöl, Chemie, Papier, Strom/Gas/Wasser, Glas/Porzellan/Keramik, Kautschuk und Asbest, Feinmechanik und Optik. Neben diesem umfangreichen und unübersichtlichen zentralen Behördenapparat, der bereits einen beachtlichen personellen Umfang hatte, bestanden auch auf dem Land die Wirtschaftsämter fort, zu deren Aufsicht bei den Kreisregierungen wiederum Regierungswirtschaftsämter gebildet wurden, die ihrerseits dem Landeswirtschaftsamt und den Landesstellen untergeordnet waren.
Ähnlich verlief die Eingliederung der landwirtschaftlichen Überwachungsstellen in die bayerische Verwaltung. Die Aufgaben und Kompetenzen des Landesernährungsamtes übernahm zunächst das Amt für Ernährung und Landwirtschaft, dann das neu gebildete Staatsministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Ihm war die Abteilung A der früheren Ernährungsämter und damit die Steuerung und Erfassung der Produktion zugeordnet. Deren Abteilung B und damit die Zuständigkeit für die Verteilung der landwirtschaftlichen Produkte aber gingen an die Kreisverwaltungsbehörden über.
Aufgabenstellung
Während die Organisation dieser Behörden vollständig und das Personal weitgehend erhalten blieb, hatte sich ihre Aufgabenstellung von Grund auf gewandelt: An die Stelle einer Erschließung aller wirtschaftlichen Ressourcen für Rüstung und Kriegsführung war nun eine für die Versorgung der Bevölkerung möglichst effektive Zu- und Verteilung von Roh- und Betriebsstoffen, gewerblichen und Industrieprodukten sowie Lebensmitteln getreten. Denn schon lange vor der Kapitulation am 8. Mai 1945 waren – hauptsächlich wegen der Zerstörung der Verkehrsinfrastruktur − der überregionale Verkehr und damit auch ein großer Teil der Versorgung weitgehend zum Erliegen gekommen. Es sollte Monate dauern, bis diese langsam wieder in Gang kamen, aber auch dann blieben die Zufuhren von Rohstoffen und anderen lebenswichtigen Gütern nach Bayern völlig unzulänglich. Erst mit der Währungsreform 1948 sollte diese Ära eines allgemeinen Mangels zu Ende gehen, und mit ihr auch die der Zwangswirtschaft.
Gründe für die Zwangsbewirtschaftung
Dass die Zwangswirtschaft so lange über das Ende des Kriegs hinaus fortgeführt werden musste, hatte seine Ursache somit darin, dass sie unumgänglich war, um eine Grundversorgung der Bevölkerung mit dem Lebensnotwendigen aufrechtzuerhalten. Denn eine Freigabe des Handels und der Produktion hätte unvermeidlich dazu geführt, dass die breiten Bevölkerungsschichten, die über keinen Besitz, insbesondere nicht über Sachgüter verfügten, einen noch weitaus größeren Mangel gelitten hätten als dies ohnehin der Fall war. Zu diesen Menschen zählten insbesondere auch die Flüchtlinge und Vertriebenen. Zudem war das Ungleichgewicht zwischen vorhandener Geldmenge und Warenangebot so groß, dass es ohne Kontrollmechanismen in kürzester Zeit zu einer Hyperinflation und in deren Gefolge zu einem totalen Zusammenbruch der Wirtschaft hätte kommen müssen.
Aus diesen Gründen blieb die Zuteilung aller lebensnotwendigen Güter und Nahrungsmittel ebenso reglementiert wie die Vermittlung von Arbeitskräften und von Wohnraum. Insbesondere die Zuteilung von Lebensmitteln wurde von bestimmten Bedingungen – z. B. von einem Arbeitsnachweis - abhängig gemacht, zudem blieben die Preise für Lebensmittel und viele andere Güter sowie die Mieten, Löhne und Renten eingefroren. Die Betriebe mussten ihren Bedarf an Rohstoffen und Energie nachweisen und im Gegenzug für deren Zuteilung eine dazu im Verhältnis stehende Menge an Produkten liefern. Die Versorgung mit Kohle und Stahl behielt sich die Militärregierung selbst vor; zudem kontrollierte sie den Geldverkehr und die Kreditvergabe. Die außenwirtschaftlichen Beziehungen deutscher Unternehmen unterlagen der Kontrolle der Militärregierung, und es durften nur solche Güter nach Deutschland eingeführt werden, die unabdingbar notwendig waren und die aus Exporterlösen bezahlt werden konnten.
Je länger diese Zwangswirtschaft dauerte, umso umfangreicher und perfekter organsiert waren jedoch auch solche Aktivitäten, die darauf abzielten, deren Maßnahmen zu unterlaufen oder sogar zum eigenen Vorteil zu nutzen. Tatsächlich gelang es nie, den unkontrollierten Austausch von Waren auf dem "Schwarzmarkt" oder die "Hamsterfahren" der Bevölkerung völlig zu unterbinden. Ein Verbot der im gewerblichen und industriellen Bereich vielfach praktizierten, schwer zu überwachenden Kompensationsgeschäfte – wie z. B. der Eintausch von Fertigprodukten gegen Rohstoffe – war unmöglich, weil diese vielfach die einzige Möglichkeit darstellten, um die Produktion überhaupt aufrechtzuerhalten. Noch bedenklicher als derartige Praktiken der Bürger und Produzenten war jedoch, dass auch Angehörige der sehr ausgedehnten und deshalb nicht effektiv zu überwachenden Bewirtschaftungsbehörden in unsaubere Geschäfte verwickelt waren. Diese Zustände und Praktiken wurden in der Öffentlichkeit und in der Presse heftig kritisiert, so dass sich der Bayerische Landtag am 31. Januar 1947 dazu entschloss, einen "Ausschuß zur Untersuchung der Mißstände im Bayerischen Wirtschaftsministerium und in den Wirtschaftsämtern" einzusetzen. In dem Abschlussbericht, den dieser Ausschuss nach mehr als einjähriger Untersuchungstätigkeit im April 1948 vorlegte, wurde konstatiert, dass Ludwig Erhard (1897-1977, Staatsminister für Handel und Gewerbe 1945-1946), der das Wirtschaftsministerium von Oktober 1945 bis Ende 1946 geleitet hatte, "seine Aufgabe nicht so geführt hat, wie man es von ihm hätte erwarten müssen" (Stenographische Berichte des Bayerischen Landtags, Protokoll der 67. Sitzung vom 28.4.1948, 1287). Gerügt wurden insbesondere die "Korruptionserscheinungen" im Wirtschaftsministerium selbst sowie bei den ihm unterstellten Behörden, und zwar vor allem beim Landeswirtschaftsamt und den Landesstellen (ebd., 1288). Aber auch Erhards Nachfolgern Rudolf Zorn (1893-1966, SPD, Wirtschaftsminister 1946-1947) und Hanns Seidel (1901-1961, CSU, Wirtschaftsminister 1947-1954) gelang es nicht, diese Missstände völlig zu beseitigen.
Ende der Zwangsbewirtschaftung
Mit der Durchführung der Währungsreform am 20. Juni 1948 erfüllte das Geld wieder seine Funktion als Zahlungsmittel, womit der wichtigste Grund für die Aufrechterhaltung der Zwangswirtschaft über den Zusammenbruch hinaus entfiel. Um allen Überlegungen, ob es nicht sinnvoll sei, in bestimmten Wirtschaftsbereichen auch weiterhin eine gewisse Form von Planwirtschaft zu praktizieren, den Boden zu entziehen, ordnete Ludwig Erhard, der nunmehr Direktor der Verwaltung für Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (sog. Bizone), d. h. für Westdeutschland war, die sofortige Beendigung der Zwangsbewirtschaftung und die Aufhebung der Preisbindungen an. Lediglich bei einigen Versorgungsgütern bestanden noch bis 1950 gewisse Einschränkungen fort. Zweifellos trugen zu diesem Entschluss auch die schlechten Erfahrungen bei, die Ludwig Erhard als verantwortlicher Minister in Bayern mit der staatlichen Wirtschaftsverwaltung gemacht hatte. Obwohl es in der Folge zu hohen Preissteigerungen kam, die im November 1948 auch zur Ausrufung eines Generalstreiks führten, hielt man in der Folge an der Marktwirtschaft fest.
Literatur
- Theresia Bauer, Nationalsozialistische Agrarpolitik und bäuerliches Verhalten im Zweiten Weltkrieg. Eine Regionalstudie zur ländlichen Gesellschaft in Bayern (Münchner Studien zur neueren und neuesten Geschichte 14), Frankfurt am Main u. a. 1996.
- Hans-Dieter Gesch, Die bayerische Wirtschaft in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg, o. O. 1969.
- Rainer Gömmel, Vom Wiederaufbau nach 1945 bis 1980, in: Alois Schmid (Hg.), Handbuch der Bayerischen Geschichte. 4. Band, 2. Teil: Das Neue Bayern. Von 1800 bis zur Gegenwart. Innere Entwicklung und kulturelles Leben, München 2007, 263-283.
- Maximilian Lanzinner, Zwischen Sternenbanner und Bundesadler. Bayern im Wiederaufbau 1945-1958, Regensburg 1996.
- Wilhelm Volkert (Hg.), Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, München 1983.
- Karl-Heinz Willenborg, Bayerns Wirtschaft in den Nachkriegsjahren. Industrialisierungsschub als Kriegsfolge, in: Wolfgang Benz (Hg.), Neuanfang in Bayern 1945-1949. Politik und Gesellschaft in der Nachkriegszeit, München 1988, 121-142.
Empfohlene Zitierweise
Dirk Götschmann, Zwangsbewirtschaftung (1939-1950), publiziert am 14.08.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Zwangsbewirtschaftung_(1939-1950)> (12.12.2024)