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Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Hans Ehard (1887-1980) während der ersten Sitzung des Länderrates der Bizone am 23. Februar 1948. (Archiv der sozialen Demokratie (AdsD) der Friedrich-Ebert-Stiftung)

von Sebastian Lamm

Der am 17. Oktober 1945 in Stuttgart gegründete und bis zum 28. September 1948 tätige Länderrat war die zentrale Koordinationsstelle für die Länder der amerikanischen Besatzungszone. Dort stimmten die verschiedenen Landesregierungen Gesetzesvorhaben aufeinander ab und berieten über notwendige Gesetzgebungsmaßnahmen. Zu den dort behandelten Fragen zählten alle Belange staatlichen Handelns wie etwa die Finanz- und Sozialpolitik sowie die Ernährungs- und Flüchtlingsfrage.

Errichtung 1945

Um die Arbeit der Länder der amerikanischen Besatzungszone koordinieren zu können, beschloss die amerikanische Militärregierung als Übergangslösung die Errichtung eines zonenübergreifenden Spitzengremiums. Am 17. Oktober 1945 wurde der Länderrat durch die Ministerpräsidenten der drei Länder in der US-Zone konstituiert. Wenige Wochen später, am 6. November, einigten sich die Ministerpräsidenten von Bayern (Wilhelm Hoegner [SPD, 1887-1980, Ministerpräsident 1945-1946 und 1954-1957]), Württemberg-Baden (Reinhold Maier [1889-1971]) und Hessen (Karl Geiler [1878-1953]) auf ein Organisationsstatut, das von der amerikanischen Militärregierung genehmigt wurde. Mit Wirkung vom 22. Januar 1947 erhielt die Hansestadt Bremen den vollen Status eines Landes der US-Zone. Zugleich bekam der Präsident des Bremer Senats, Bürgermeister Wilhelm Kaisen (1887-1979), Sitz und Stimme im Länderrat.

Arbeit

Der Länderrat tagte einmal monatlich unter vierteljährlich wechselndem Vorsitz in Stuttgart. Die Beschlüsse des Länderrats mussten einstimmig gefasst werden. Die einzelnen Geschäfte führte Erich Roßmann (1884-1953) als Generalsekretär. Die Kosten des gemeinsamen Sekretariats in Stuttgart trugen die Länder anteilig. Das Personal wuchs bis November 1946 auf 214 Angestellte an. Die Referate des Länderrates wurden in neun Abteilungen zusammengefasst:

  1. Recht
  2. Finanzen und Geldwesen
  3. Verkehr und Post
  4. Ernährung und Landwirtschaft
  5. Wohlfahrtspflege und Flüchtlinge
  6. Kultur und Erziehung
  7. Sozialpolitik
  8. Gewerbliche Wirtschaft
  9. Koordinierung

Auf US-amerikanischer Seite trat im November 1945 James K. Pollock (1898-1968) in Stuttgart an die Spitze des Regional Government Coordinating Office (RGCO). Die Institution sollte dem Sekretariat des Länderrates beratend zur Seite stehen und darüber wachen, ob sich die Arbeit des Länderrates im Rahmen der US-Politik hielt. Eine direkte Verbindung zwischen dem Länderrat und der Militärregierung in Berlin bestand nicht.

Kompetenzen

Die Kompetenzen des Länderrates erstreckten sich zunächst darauf, die Landesgesetzgebung zu koordinieren und zoneneinheitliche Gesetze in allen über den Bereich der einzelnen Länder hinausgehenden Angelegenheiten zu erlassen. Der Zusammenschluss im Länderrat schuf kein zentralistisches System, da die Gesetze in den Ländern getrennt verkündet wurden; rechtssetzende und vollstreckende Gewalt hatte der Länderrat nicht. Rechtsgrundlage war der einstimmige Beschluss der Ministerpräsidenten. Im Laufe des Jahres 1946 erhielt der Länderrat mehr Entscheidungskompetenzen; hier fielen wichtige Entscheidungen zu Fragen der Wirtschaft und der staatlichen Neuordnung in den Ländern. Damit war der Länderrat entweder eine Art Reichsministerium im Kleinen oder die Keimzelle einer zentralen Zonenverwaltung. Das Land Bayern war unter anderem vor allem in Fragen eines zoneneinheitlichen Entnazifizierungsprogrammes als auch bei der Lösung des Flüchtlingsproblems führend.

Um die Parlamentarisierung voranzutreiben und die Parlamente der Länder an der Arbeit zu beteiligen, wurde dem Länderrat im März 1947 ein Parlamentarischer Rat angegliedert, bestehend aus 24 Mitgliedern (Bayern, Hessen, Württemberg-Baden: je sieben, Bremen: drei); Entsprechend der jeweiligen Fraktionsstärke waren Abgeordnete der einzelnen Landtage vertreten. Die konstituierende Sitzung des Parlamentarischen Rates fand am 10. März 1947 statt. Seine Aufgaben waren beratender Natur. Die Sitzungen waren öffentlich. Dieser Parlamentarische Rat ist nicht zu verwechseln mit dem Parlamentarischen Rat, der am 1. September 1948 von den drei sog. Westmächten (Frankreich, Großbritannien, USA) ins Leben gerufen wurde, um ein Grundgesetz, das als interimistische Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland gelten sollte, auszuarbeiten. Um die Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsstellen besser unterstützen zu können, unterhielt der Länderrat Verbindungsbüros in Berlin und in der britischen Besatzungszone. Gelegentlich wurden Vertreter anderer Zonen zu Sitzungen gebeten; Mitglieder des Stuttgarter Sekretariats nahmen ihrerseits an Fachkonferenzen in den anderen Zonen teil.

Auflösung 1948/49

Im Juni 1948 nahm General Lucius D. Clay (1897-1978) zum letzten Mal an einer Sitzung des Länderrats teil und löste zum 1. Juli 1948 das Regional Government Coordinating Office auf. Mit Beginn der Verfassungsarbeiten des Parlamentarischen Rates in Bonn trat Generalsekretär Erich Roßmann Ende September 1948 zurück. Die letzte Sitzung des Stuttgarter Länderrates fand am 28. September 1948 statt; das Stuttgarter Büro beendete seine Arbeit erst am 9. September 1949. Am 22. Oktober 1949 hielt der Länderrat eine reflektierende Schlusstagung ab.

Literatur

  • Meinhard Ade, Der Länderrat. Zur Zweckmäßigkeit und Zulässigkeit einer verfaßten Ländergemeinschaft, Freiburg im Breisgau 1976.
  • Adolf M. Birke, Politik und Gesellschaft in der amerikanischen Besatzungszone, in: Horst Möller/Udo Wengst (Hg.), 50 Jahre Institut für Zeitgeschichte, München 1999, 409-426.
  • Lia Härtel, Der Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes, Stuttgart/Köln 1951.
  • Robert William Miller, The South German Länderrat. The origins of postwar German federalism, Ann Arbor 1960.
  • Heinrich Potthoff/Rüdiger Wenzel (Bearb.), Handbuch politischer Institutionen und Organisationen 1945-1949 (Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 1), Düsseldorf 1983.
  • Anton Pfeiffer, Der Länderrat der Amerikanischen Zone, seine Geschichte und staatsrechtliche Würdigung, München 1948.
  • Michael Schumacher (Hg.), M. d. B. - Volksvertretung im Wiederaufbau 1946-1961. Bundestagskandidaten und Mitglieder der westzonalen Vorparlamente. Eine biographische Dokumentation, Düsseldorf 2000.

Quellen

  • Der Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes, herausgegeben im Auftrag der Ministerpräsidenten von Bayern, Hessen, Württemberg-Baden und des Präsidenten des Senats der Freien Hansestadt Bremen vom Direktorium des Länderrats, zusammengestellt von Lia Härtel, Stuttgart/Köln 1951.
  • Ingrid Krüger-Bulcke (Bearb.), James K. Pollock. Besatzung und Staatsaufbau nach 1945. Occupation Diary and Private Correspondence 1945-1948 (Biographische Quellen zur Zeitgeschichte 14), München 1994. [geistiger Vater des Länderrats]

Weiterführende Recherche

Externe Links

Council of the Ministerpresidents, Stuttgarter Länderrat

Empfohlene Zitierweise

Sebastian Lamm, Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes, publiziert am 16.07.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Länderrat_des_amerikanischen_Besatzungsgebietes> (5.12.2024)