Bayreuth-Kulmbach, Markgraftum: Territorium und Verwaltung
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Das Territorium des Markgraftums Bayreuth-Kulmbach gliederte sich in das "Land oberhalb des Gebirgs" und das "Land unterhalb des Gebirgs", getrennt durch die Gebiete der Reichsstadt Nürnberg und des Hochstifts Bamberg. "Hauptstadt" war Bayreuth. Mit einer zielstrebigen Erwerbspolitik verfolgten die Burggrafen von Nürnberg ab Mitte des 13. Jahrhunderts den Aufbau eines Territoriums im östlichen Oberfranken. Die Zentralverwaltung des Territoriums umfasste den Hofrat, die Hofkanzlei, den Geheimen Rat, das Hofgericht, das Konsistorium, die Hofkammer und das Landschaftskollegium. 1791 fiel das Markgraftum an Preußen, 1807 an Frankreich und schließlich 1810 an das Königreich Bayern.
Lage und Ausdehnung
Das Markgraftum Bayreuth erstreckte sich 1791 über ein ungeschlossenes Territorium von 57 Quadratmeilen (3.125 km²). Rund 200.000 Personen in 34.000 Haushalten hatten den Markgrafen zum Landesherrn. Davon waren etwa 140.000 unmittelbare und rund 60.000 mittelbare Untertanen. Das Staatsgebiet gliederte sich in zwei Teile.
Das 42 Quadratmeilen (2.300 km²) große "Land oberhalb des Gebirgs", wie der nördliche Landesteil aufgrund seiner Lage jenseits der Höhen des Fränkischen Jura genannt wurde, umfasste in etwa die Osthälfte des heutigen Regierungsbezirks Oberfranken mit dem Fichtelgebirge und Teilen des Frankenwaldes. Im Oberland überwogen unterdurchschnittlich fruchtbare Landstriche, deren Besiedlung überwiegend erst im 10. und 11. Jahrhundert im Zuge großgrundherrschaftlicher Rodungsinitiativen erfolgt war. Doch waren ausgedehnte Wälder sowie Gold-, Silber- und Erzvorkommen wirtschaftlich bedeutsam.
Das "Land unterhalb des Gebirgs" um Erlangen und Neustadt a. d. Aisch (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) umfasste knapp 15 Quadratmeilen (825 km²). Im Gegensatz zum herrschaftlich geschlosseneren Oberland war das altbesiedelte, klimatisch bevorzugte und durchwegs fruchtbare Unterland weit stärker territorial zersplittert.
Getrennt waren beide Landesteile durch einen bis zu 40 km breiten Korridor von Gebieten der Reichsstadt Nürnberg und des Hochstifts Bamberg. Innerhalb dieser Zone im Bereich der Fränkischen Schweiz bildeten eine Handvoll kleiner oberländischer Ämter inselartige Stützpunkte. Im Süden, Westen und Norden war das Unterland vom Territorium des Markgraftums Ansbach, des Hochstifts Bamberg sowie der Reichsstädte Rothenburg ob der Tauber (Lkr. Ansbach) und Windsheim (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) durchsetzt. Das Oberland grenzte im Süden an das Kurfürstentum Bayern, im Osten an das Königreich Böhmen, im Norden an das Kurfürstentum Sachsen und die Grafschaft Reuß, im Westen an das Hochstift Bamberg. Mehrfach durchbrochen wurde das Territorium von Enklaven benachbarter Reichsstände sowie Besitzungen der fränkischen Reichsritterschaft.
Neben der Landeshauptstadt Bayreuth (von 1603 bis 1769 Residenzstadt) umfasste das Territorium die "Hauptstädte" Kulmbach, Hof a. d. Saale, Wunsiedel (Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge), Neustadt a. d. Aisch und Erlangen. Dazu kamen 13 weitere Städte (Creußen, Gefrees, Goldkronach [alle Lkr. Bayreuth], Helmbrechts, Lichtenberg, Münchberg [alle Lkr. Hof], Pegnitz [Lkr. Bayreuth], Naila [Lkr. Hof], Neustadt a.Kulm [Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab], St. Georgen, Schauenstein [Lkr. Hof], Selb, Weißenstadt [beide Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge]), 36 Märkte sowie 2232 Dörfer, Weiler und Einöden.
Die Entwicklung des oberländischen Territoriums
Mit einer zielstrebigen Erwerbspolitik verfolgten die Burggrafen von Nürnberg ab Mitte des 13. Jahrhunderts den Aufbau eines Territoriums im östlichen Oberfranken. Den Ausgangspunkt bildete 1248 die meranische Erbschaft. Über seine Ehe mit Elisabeth von Andechs-Meranien (gest. 1272) erhielt Burggraf Friedrich III. von Nürnberg (reg. 1260–1297) Stadt und Herrschaft Bayreuth aus dem Erbe des ohne männlichen Erben verstorbenen Herzogs Otto II. von Andechs-Meranien (reg. 1236–1248). 1251 folgte die Belehnung mit dem benachbarten Reichslehen Creußen, 1281 die Pfandnahme der Burg Kulm von den Landgrafen von Leuchtenberg.
Von den Grafen von Orlamünde erwarben die Burggrafen von Nürnberg 1290 eine Besitzgruppe um die Burg Zwernitz (Sanspareil [Lkr. Kulmbach]) und 1338/40 die Herrschaft Plassenberg mit der Stadt Kulmbach und den Burgen Berneck (Lkr. Bayreuth), Goldkronach, Wirsberg (Lkr. Kulmbach), Gefrees und Mittelberg (Seibelsdorf [Lkr. Kronach]). 1307 war das Gericht Kasendorf (Lkr. Kulmbach) durch Pfandnahme von den Förtsch von Thurnau dem Obermainterritorium einverleibt worden.
Im Bereich der südlichen Fränkischen Schweiz bildeten die 1323/26 erworbenen Adelsherrschaften Osternohe und Hohenstadt (beide Lkr. Nürnberger Land) zusammen mit den 1402 von König Wenzel IV. von Böhmen (reg. als König von Böhmen 1363-1419, als römisch-deutscher König 1376-1400) erworbenen Ämtern Lindenhardt (Lkr. Bayreuth), Pegnitz, Plech (Lkr. Bayreuth) und Spies (Lkr. Bayreuth) ein Netz von territorialen Stützpunkten. Es wurde im 15. Jahrhundert durch den Kauf der Ritterherrschaften Streitberg, Thuisbrunn (beide Lkr. Forchheim) und Wonsees (Lkr. Kulmbach) erweitert.
An der oberen Eger fassten die Burggrafen von Nürnberg 1292 über die Belehnung mit dem Reichslehen Arzberg (Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) sowie am Beginn des 14. Jahrhunderts mit dem Erwerb der Burgen Wunsiedel (1321) und Hohenberg a. d. Eger (beide Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) (vor 1322) Fuß. Durch den Kauf der Adelsherrschaften Weißenstadt (1347), Kirchenlamitz (1356), Selb (1412), Thierstein, Thiersheim und Marktleuthen (alle Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) (1415) entstand im Innenraum des Fichtelgebirges ein fast geschlossener burggräflicher Besitzkomplex.
Den Grundstein für eine Expansion ins nördlich angrenzende Saalegebiet legte Burggraf Friedrich V. von Nürnberg (reg. 1357–1397) 1373 mit dem Kauf des Regnitzlandes und der Stadt Hof a. d. Saale von den Vögten von Weida. Der Erwerb der Adelsherrschaften Münchberg (1373/84), Schauenstein mit Helmbrechts (1386), Rehau (1394), Naila (um 1400), Stammbach (1419), Hallerstein und Stockenroth (1562) (alle Lkr. Hof) dehnte das Territorium im Nordwesten bis zum Ostabfall des Frankenwaldes aus. Hier erzielte Markgraf Christian (reg. 1603–1655) mit dem Kauf der Herrschaften Lauenstein (1622), Lichtenberg und Thierbach (alle Lkr. Hof) (1628) eine letzte Erweiterung.
Im 17. und 18. Jahrhundert gelang den Bayreuther Markgrafen über den Kauf bzw. Lehenheimfall von zwanzig ritteradeligen Herrschaften eine weitere Verdichtung des obergebirgischen Territoriums.
Die Entwicklung des unterländischen Territoriums
Bei der Teilung des burggräflichen Territoriums 1403 erhielt Burggraf Johann III. von Nürnberg (reg. 1397–1420) für sein obergebirgisches Fürstentum neben den oberfränkischen Besitzungen auch die mittelfränkischen Ämter und Städte Erlangen und Neustadt a. d. Aisch. Da die Hausgesetze ein Gleichgewicht zwischen den beiden fränkischen Markgraftümern vorsahen, erfolgte bei den Landesteilungen 1437 und 1541 eine Vergrößerung des Unterlandes. Markgraf Johann IV. (reg. 1437–1457) erhielt neben Erlangen und Neustadt a. d. Aisch die Ämter Baiersdorf (Lkr. Erlangen-Höchstadt), Dachsbach, Hagenbüchach (beide Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) und Liebenau (Lkr. Forchheim) sowie die bis 1446 bestehenden Ämter Wernsberg und Rennhofen (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim). Beim Regierungsantritt von Markgraf Albrecht Alkibiades (reg. 1541–1557) kamen überdies noch die Ämter Emskirchen, Hoheneck, Ipsheim, Lenkersheim, Marktbergel und Burgbernheim (alle Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) dazu.
Weiteren Zuwachs brachte die Säkularisation geistlicher Güter als Folge der Reformation. Der Besitz der aufgehobenen Klöster Birkenfeld (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim), Frauenaurach (Lkr. Erlach), Frauenthal, Münchaurach (Lkr. Erlangen-Höchstadt) und Münchsteinach (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) wurde sogleich dem Unterland zugeschlagen, der des Klosters Langenzenn (Lkr. Fürth) erst 1621. Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Markgraftum Ansbach gelangte schließlich 1719 der überwiegende Teil der Güter der ehemaligen Zisterze Heilsbronn (Lkr. Ansbach) (Ämter Neuhof a. d. Zenn [Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim] und Bonnhof [Lkr. Ansbach]) zusammen mit dem bis dahin ansbachischen Ämtern Markt Erlbach (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) und Dietenhofen (Lkr. Ansbach) an das Markgraftum Bayreuth.
Noch im 18. Jahrhundert gelang den Bayreuther Markgrafen im Unterland durch Kauf bzw. Lehenheimfall der Erwerb einiger Rittergüter, während das Amt Liebenau 1721 an die Grafen von Schönborn veräußert wurde.
Die Zentralbehörden
Bei der Landesteilung 1403 bestimmte Burggraf Johann III. von Nürnberg die Kulmbacher Plassenburg zur Residenz des neuen Fürstentums. Die stark befestigte Burganlage besaß schon seit dem Erwerb der Herrschaft Plassenberg 1338/40 zentralörtliche Bedeutung für die oberfränkischen Besitzungen der Zollern. Neben der fürstlichen Hofhaltung mit dem Hofmeister an der Spitze wurden 1403 erste Zentralstellen für die Landesverwaltung geschaffen. Sie verlagerten infolge der zeitweiligen Zerstörung der Plassenburg im Zweiten Markgrafenkrieg ab Mitte des 16. Jahrhunderts ihren Sitz in die Stadt Kulmbach. 1603 verlegte Markgraf Christian die Residenz nach Bayreuth.
Der Hofrat (Hauptmann und Räte auf dem Gebirg)
Den Mittelpunkt der Zentralverwaltung bildete der Hofrat. Er führte unter der Leitung des Fürsten die Regierungsgeschäfte. Nach dem Tod von Burggraf Johann III. von Nürnberg schuf sein Bruder und Erbe Markgraf Friedrich I. (reg. 1420–1437), der die Fürstentümer Ansbach und Kulmbach erstmals in Personalunion regierte, 1421 das Amt des "Hauptmanns auf dem Gebirg".
Seither amtierte in Phasen der Vereinigung beider Fürstentümer (1420–1437, 1457–1486, 1495–1541, 1557–1603) ein dem Ritteradel angehöriger Hauptmann als oberster Militär- und Verwaltungsbeamter – unterstützt von einem Rätegremium – als Statthalter des in Ansbach residierenden Markgrafen auf der Plassenburg. Dieses als "Hauptmann und Räte auf dem Gebirg" bezeichnete Regierungskollegium trat in Zeiten, in denen das obergebirgische Fürstentum einen eigenen Landesherrn hatte (Johann IV., reg. 1437–1457; Sigmund, reg. 1486–1495; Albrecht Alkibiades, reg. 1541–1557) als fürstlicher Hofrat an die Seite des Markgrafen.
Die Mitglieder des Hofrates kamen zunächst aus dem eingesessenen Ritteradel, ab Mitte des 16. Jahrhunderts zunehmend aus dem gelehrten Bürgertum. 1580 waren von den fünf ständigen Räten drei Nichtadelige. Das bis 1603 praktizierte Stellvertreterprinzip des "Hauptmanns auf dem Gebirg" gewährleistete in den Phasen der Vereinigung mit dem Markgraftum Ansbach stets die verwaltungstechnische Unabhängigkeit des obergebirgischen Fürstentums.
Johann Freiherr von Schwarzenberg (1463-1528) war unter Markgraf Kasimir (reg. 1515–1527) Hofrat und Landhofmeister. Er half mit beim Verfassen der Straßprozessordnung und war ein früher Anhänger Luthers. Holzschnitt von Hans Weiditz (c. 1500-1536). Abb aus: Marcus Tullius Cicero/ Johann Neuber/Johann von Schwarzenberg, Officia, Augsburg 1531, Widmungsbild. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/2 A.lat.b. 347)
Ehemaliges markgräfliches Kanzleigebäude in Kulmbach. Das Gebäude wurde von Caspar Vischer (c. 1510-1579) 1561-1563 errichtet. Nach der Verlegung der Kanzlei nach Bayreuth wurde es von verschiedenen Behörden genutzt. (Foto von Tilman2007 lizensiert durch CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)
Die Hofkanzlei
Die Erledigung des Schriftverkehrs in zentralen Rechts-, Verwaltungs- und Regierungsangelegenheiten besorgte die Hofkanzlei. Ihre Leitung oblag dem "Landschreiber auf dem Gebirg". Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts bestand das ihm unterstellte Personal lediglich aus dem Hofkaplan und zwei bürgerlichen Schreibern. 1534 sind sieben Schreiber und Sekretäre mit differenzierten Aufgabenbereichen belegt. Sie betreuten auch die Registratur und das 1399 erstmals erwähnte Archiv auf der Plassenburg. Seit 1541 stand ein Kanzler an der Spitze der Hofkanzlei. Im Zuge der weiteren Ausdifferenzierung der Zentralbehörden bildeten diese eigene Kanzleien aus.
Der Geheime Rat (Geheimes Ministerium, Geheime Landesregierung)
Unter Markgraf Christian entwickelte sich der neugeschaffene Geheime Rat an Stelle des Hofrats zum bestimmenden Regierungsorgan. Seine Funktion als zentrale Entscheidungs- und Exekutivbehörde festigten die Kanzleiordnungen von 1617 und 1666. 1754 verfügte Markgraf Friedrich (reg. 1735–1763) die Umwandlung der Behörde in das Geheime Ministerium.
Das Ressort umfasste Angelegenheiten der fürstlichen Dynastie, Außenpolitik und Kriegswesen, Reichs- und Kreissachen, Verhandlungen mit der eingesessenen Ritterschaft sowie innenpolitische Grundsatzfragen. Nach dem Tod des letzten Bayreuther Markgrafen Friedrich Christian (reg. 1763–1769) wurde das Geheime Ministerium aufgelöst.
An seine Stelle trat die Geheime Landesregierung als bloße Schreibbehörde ohne eigene Entscheidungsgewalt. Ihre Aufgabe beschränkte sich auf eine reine Vermittlerfunktion zwischen den zentralen Verwaltungsstellen in Bayreuth und dem Geheimen Ministerium in Ansbach.
Das Regierungskollegium
Nach der Etablierung des Geheimen Rates verlagerte sich der Geschäftsbereich des Hofrats auf Justiz und innere Verwaltung. Unter Markgraf Friedrich erhielt die Behörde ab 1737 die Bezeichnung Regierungskollegium. Zuständigkeit und Geschäftsgang im 18. Jahrhundert regelten die Regierungskanzleiordnungen von 1746 und 1764.
Unter der Leitung des Regierungspräsidenten führte ein Gremium von Regierungsräten, gestützt auf die Regierungskanzlei, die Geschäfte der inneren Verwaltung. Da die Aufgaben im 18. Jahrhundert weiter zunahmen, entstanden Deputationen für spezielle Bereiche (Polizei-, Zuchthaus-, Landesökonomie-, Waisenhaus-, Vormundschafts-, Brandsozietäts-, Medizinal-, Salz-, Jagd- und Forsteideputation; Oberberg-, Hofbau- und Münzdepartement). Das Ressort umfasste auch den Lehenhof.
Als zentrales Justizorgan führte die mit Prozessräten und Regierungsadvokaten besetzte Behörde die Aufsicht über die Untergerichte, war erste Gerichtsinstanz für Personen mit privilegiertem Gerichtsstand und Appellationsinstanz für die Ämter in Zivilsachen. Von den Richter- und Vogteiämtern gefällte Todes- und schwere Strafurteile bedurften generell ihrer Bestätigung.
Das Hofgericht
Der Zuständigkeitsbereich der Hofräte umfasste von Beginn an gerichtliche Kompetenzen. Das von den Hofräten besetzte und vermutlich schon 1403 gebildete Hofgericht fungierte ursprünglich als Standesgericht sowie als Appellationsinstanz für die Ämter. Das Appellationsverfahren war in den Hofgerichtsordnungen von 1458 und 1470 niedergelegt. Zuständigkeit und Verfahren regelten in der Folgezeit die Hofgerichtsordnungen von 1544 und 1654.
Aufgrund von Kompetenzverschiebungen zugunsten des Hofrats (ab 1737 Regierungskollegium) verlor das Hofgericht im 17. Jahrhundert seine Stellung als einziges oberstes Gericht des Fürstentums. In erster Instanz verblieben der Behörde als Standesgericht die Injurienklagen sowie daneben Prozesse gegen das Kammer- und Landschaftskollegium. In zweiter Instanz konnte sie Zivilverfahren mit einem Streitwert von mindestens 50 Gulden an sich ziehen. Das Lehengericht bildete ein Sondergericht für Lehenstreitigkeiten.
Gegen Appellationsurteile des Hofgerichts wie auch des Regierungskollegiums war bei entsprechendem Streitwert in letzter Instanz Berufung beim Kaiserlichen Landgericht Burggraftums Nürnberg unter- und oberhalb Gebirgs mit Sitz in Ansbach (300 Gulden) oder bei den Reichsgerichten (800 Gulden) möglich.
Das Konsistorium
Die Durchführung der Reformation und die Übernahme des landesherrlichen Kirchenregiments durch den Markgrafen ab 1528 führte 1567 zur Einrichtung eines Konsistoriums als kirchenleitende Zentralbehörde. Die Geschäfte, zu denen auch die Aufsicht über das Schulwesen gehörte, führte ein Gremium von weltlichen und geistlichen Räten unter Vorsitz des Konsistorialpräsidenten. Das Konsistorium war zugleich erste Gerichtsinstanz für Geistlichkeit und Schulpersonal sowie für alle Eheprozesssachen.
Der Behörde unterstanden zehn Superintendenturen als Mittelstellen der Kirchenverwaltung. Sie kontrollierten die 196 evangelischen Pfarreien des Fürstentums.
Die Hofkammer (Kammerkollegium)
Die zentrale Finanzverwaltung für die obergebirgischen Besitzungen der Burggrafen von Nürnberg besorgte wohl schon um die Mitte des 14. Jahrhunderts der "Landschreiber auf dem Gebirg". Dieser bürgerliche Amtsträger mit Sitz auf der Plassenburg ist erstmals 1398 als übergeordneter Rechnungsprüfer und Verwalter der landesherrlichen Hauptkasse bezeugt.
Aus seinem Ressort ging die Hofkammer hervor. Sie kontrollierte alle Einnahmen und führte die Finanzaufsicht über die Ämter. Sie bestritt die Ausgaben für Hofhaltung und militärische Aufwendungen, für die Besoldung der Ämtsträger und die Schuldentilgung. Im ausgehenden 17. Jahrhundert erhielt die Behörde die Bezeichnung Kammerkollegium mit dem Hofkammerpräsidenten an der Spitze, der den Hofkammerräten, dem Rentmeister und der Hofkammerkanzlei vorstand.
Auf der Einnahmeseite standen die Erträge aus den Zöllen, der Münze, dem Bergregal und den Forsten, die Geleitsgelder, die Abgaben und Gebühren aus grund- und gerichtsherrlichen Rechten, die Naturalleistungen aus den Domänengütern sowie verschiedene Verbrauchssteuern (Salzpacht, Fleischaufschlag, Bier-, Wein- und Branntweinungeld). Darüber hinaus erhob die Hofkammer zunächst alle direkten Steuern, namentlich die allgemeine Landsteuer und die Reichssteuern. Die Prälaten und die Ritterschaft zogen diese Steuern von ihren Grunduntertanen selbst ein und verrechneten an die Hofkammer.
Das Landschaftskollegium
Die Erhebung von Steuern durch den Markgrafen erfolgte ursprünglich nur im Bedarfsfall. Sie bedurfte der Zustimmung der Landstände als Vertretung der Gesamtheit des Landes. Nach der Beseitigung des Prälatenstandes durch die Reformation und nach dem Ausscheiden der zur Reichsunmittelbarkeit aufgestiegenen Ritterschaft aus den fürstlichen Landtagen 1539 bestand die Landschaft nur mehr aus Vertretern der Städte, Märkte und Domänenbauern.
Seit 1608 waren sie in drei landständischen Ausschüssen organisiert. Der kleine Ausschuss umfasste die Deputierten der "Hauptstädte"; im mittleren Ausschuss saßen Repräsentanten von weiteren Städten und Märkten, im großen Ausschuss dazu noch Abgeordnete (Syndici) der Bauernschaft. Das Recht, nur eines der Gremien zur Beratung der Steuerforderungen heranzuziehen, verstärkte die Position des Landesherrn. Seit Ende des 17. Jahrhunderts wurde nur noch der kleine Ausschuss einberufen. Seine Funktion erschöpfte sich in der formalen Zustimmung zur markgräflichen Finanzpolitik.
1614 richtete Markgraf Christian das Landschaftskollegium als ständische Steuerbehörde ein. Es war je zur Hälfte mit landesherrlichen und landschaftlichen Vertretern besetzt. Dieser zweiten obersten Finanzbehörde des Fürstentums (neben der Hofkammer) oblag nun die Verwaltung der Landschaftssteuern (Grund- und Gewerbesteuern), der Stempelsteuer und der Mahlakzise (eine Verbrauchssteuer auf Mehl).
1663 unterstellte Markgraf Christian Ernst (reg. 1655–1712) das Landschaftskollegium dem Geheimen Rat und wandelte es in eine landesherrliche Behörde um. Die Besetzung der landschaftlichen Ratstellen erfolgte seither ohne Mitwirkung der Stände. Der Hofkammerpräsident bekleidete in Personalunion das Amt des Landschaftsdirektors, der den Landschafts- und Rechnungsräten, der landschaftlichen Obereinnahme und der Landschaftskanzlei vorstand.
Zu den Landschaftssteuern sowie den Reichs- und Kreisumlagen leistete die mediate Vogtländische Ritterschaft seit 1654 vertraglich fixierte Beiträge, die sie selbst von ihren Untertanen erhob.
Die Mittelbehörden (Amtshauptmannschaften und Oberämter)
1498 erließ Markgraf Friedrich IV. (reg. 1486-1515) eine Militärordnung für das obergebirgische Fürstentum. Die lokalen Ämter wurden fünf Militärkreisen (Bayreuth, Kulmbach, Hof a. d. Saale, Wunsiedel, Neustadt a. d. Aisch) jeweils unter der Befehlsgewalt eines Hauptmanns zugeordnet. Damit entstand ein ämterübergreifendes Organisationsgerüst auf mittlerer Ebene. Markgraf Albrecht Alkibiades erweiterte die ursprünglich auf militärische Angelegenheiten beschränkten Befugnisse der Hauptleute auf den gesamten Bereich der inneren Verwaltung und wandelte die Hauptmannschaften in Amtshauptmannschaften um.
Nach einer vorübergehenden Schmälerung ihrer Kompetenzen ab 1557 erhielten die Amtshauptmannschaften unter Markgraf Christian ihren fest umrissenen Platz im Verwaltungsaufbau. In ihrer Verantwortung lag seither die Wahrnehmung der höheren Aufgaben im Bereich des Militärwesens und der inneren Verwaltung (öffentliche Sicherheit, Bauwesen, Gewerbeaufsicht, Medizinal- und Bevölkerungspolizei), die eine ämterübergreifende Leitung erforderten.
Ab Mitte des 17. Jahrhunderts wurden die bestehenden fünf Amtshauptmannschaften zum Teil räumlich verkleinert und Oberämter als zusätzliche Mittelstellen mit gleicher Kompetenz gebildet. Im Oberland kamen zur Landeshauptmannschaft Hof a. d. Saale sowie zu den Amtshauptmannschaften Bayreuth, Kulmbach und Wunsiedel die Oberämter Creußen (ab 1680), Pegnitz (1751-1780), Gefrees (ab 1668), Lichtenberg (1631–1777), Stockenroth (1680–1779), Schauenstein (1747–1772), Neustadt a. Kulm (um 1680–1772) und Osternohe (1694–1766) hinzu. Im Unterland traten neben die Amtshauptmannschaft Neustadt a. d. Aisch (ab 1673 Landeshauptmannschaft) die Amtshauptmannschaft Erlangen (ab 1708) sowie die Oberämter Baiersdorf (ab 1698), Hoheneck (ab 1720) und Neuhof a. d. Zenn (ab 1720).
Die Ämter
Die Basis der Landesverwaltung ruhte auf den Ämtern. Ihre Kompetenzen waren im Einzelnen nicht strikt geschieden. Die Richter- und Vogteiämter mit einem Amtmann, Richter oder Vogt an der Spitze waren in der Regel für die gesamte Straf- und Zivilgerichtsbarkeit zuständig sowie alle Belange der inneren Verwaltung (Polizei). Die von einem Kastner geleiteten Kastenämter besorgten zumeist ausschließlich die Einziehung von grund- und gerichtsherrlichen Abgaben, Steuern und Zöllen sowie die Verwaltung des markgräflichen Domänengutes.
Daneben bestanden Verwaltungen, Amtsverwaltungen oder Klosterämter. Diese Verwaltungskörper waren seit dem 16. Jahrhundert durch die Säkularisation geistlicher Güter oder durch den Erwerb (Kauf, Lehenheimfall) ritteradeliger Herrschaften nach und nach an das Markgraftum gekommen. Die Verwalter, Amtsverwalter oder Klosteramtmänner waren zwar mit allen fiskalischen Belangen einschließlich der Steuereinhebung befasst. Sie übten aber nicht immer zugleich Niedergerichts- und Polizeibefugnisse aus. Diese Aufgaben wurden vielfach von benachbarten Richter- und Vogteiämtern wahrgenommen, denen generell auch die Aburteilung der Kriminaldelikte oblag.
Nur die von den Richter- und Vogteiämtern ausgeübte Hochgerichtsbarkeit (Fraisch-, Hals- oder Kriminalgerichtsbarkeit) erstreckte sich flächenmäßig geschlossen über alle in ihrem Amtssprengel ansässigen Untertanen. Inhalt und Handhabung der "fraischlichen Obrigkeit" regelte die 1562 erlassene Reformierte Brandenburgische Peinliche Halsgerichtsordnung. Sie fußte auf der Brandenburgischen Halsgerichtsordnung von 1516.
Im übrigen waren die Ämter keine räumlich geschlossenen Verwaltungsbezirke. Die Basis ihrer örtlichen Zuständigkeit bildete die bevogtete Grundherrschaft, die sich vielfach über Streubesitz erstreckte. Deshalb bestanden zwischen benachbarten markgräflichen ebenso wie zwischen markgräflichen und inklavierten bzw. angrenzenden fremdherrischen Ämtern vielfache Überschneidungen. 1792 umfasste die unterste Verwaltungsebene des Markgraftums Bayreuth Dienststellen in 89 Amtssitzen.
Die Berg- und Forstverwaltung
Neben die Ämter für die allgemeine Gerichts-, Polizei- und Finanzadministration traten seit dem Spätmittelalter gesonderte Behörden für die Berg-, Jagd- und Forstverwaltung.
Die Beaufsichtigung und der Schutz der Wälder, die Kontrolle und Reglementierung der Holznutzung, die Anzeige der Jagd- und Forstfrevel sowie die Verrechnung der Erträge oblag den Forst- und Wildmeistereien. Sie standen unter der Aufsicht der 1664 geschaffenen Zentralbehörde des Oberforst- und Oberjägermeisteramts in Bayreuth. Dessen Geschäftsbereich umfasste seit 1708 auch die Gerichtsbarkeit über die Forstbeamten in Zivil- und niederen Strafsachen. Seit 1750 führten sieben Oberforstmeistereien als Mittelbehörden die Fachaufsicht über die lokalen Forstbehörden.
Die lokalen Bergämter Goldkronach, Wunsiedel und Naila mit jeweils einem Bergmeister an der Spitze besorgten die Verleihung der Konzessionen und Schürfrechte, die Überwachung der für den Bergwerks- und Hüttenbetrieb geltenden Vorschriften sowie die Verrechnung der aus dem Bergregal fließenden Abgaben. Als Gerichtsbehörde entschied das Bergamt über alle mit dem Bergrecht in Verbindung stehenden Materien. Gleichzeitig war der Bergmeister im Bereich der Zivil- und niederen Strafjustiz ordentlicher Richter über den im Bergbau beschäftigten Personenkreis.
Als zentrale Bergbehörde des Fürstentums fungierte zunächst eine Berghauptmannschaft in Goldkronach, ab 1619 ein Bergrat in Bayreuth. Er führte seit Erlass der Bergkanzleiordnung von 1704 die Bezeichnung Oberbergrat. Die Behörde ging 1769 im neugeschaffenen und beim Regierungskollegium angesiedelten Oberbergdepartement auf, das zugleich Gerichtsinstanz in Zivil- und niederen Strafsachen für die Bergbeamtenschaft war.
Die Städte
Die Städte verfügten über abgestufte Verwaltungs- und Gerichtsbefugnisse. Das Ausmaß bestimmte sich nach den jeweiligen Stadtprivilegien, nach örtlichem Herkommen oder nach besonderen Verträgen mit den Markgrafen. An der Spitze standen die sechs "Hauptstädte" Bayreuth, Kulmbach, Hof a. d. Saale, Wunsiedel, Neustadt a. d. Aisch und Erlangen. Ihnen stand die gesamte Zivilgerichtsbarkeit über die Stadtbewohner zu, die sie durch Bürgermeister und Rat oder durch einen eigens bestellten Stadtrichter meist ohne Zuziehung des markgräflichen Stadtvogts ausübten.
Die Städte erhoben Steuern und erließen Ordnungen und Gebote. Die im 16. Jahrhundert einsetzenden markgräflichen Polizei-, Handwerks- und Marktordnungen zielten auf eine Vereinheitlichung der städtischen Rechtsordnung innerhalb des Fürstentums.
Stadtansicht von Bayreuth von 1689. Abb aus: Georg Christoph Eimmart, Vollständige Charta Von Frankenland, Nürnberg 1689. (Sächsische Universitäts- und Landesbibliothek, Geogr.Germ.260.b,misc.2 lizensiert durch CC-BY-SA 4.0)
Stadtansicht von Hof. Lithographie nach einem Stich von Christian Romstet (1640-1721), vor 1721. Abb. aus: Christian Meyer (Hg.), Quellen zur Geschichte der Stadt Hof, Hof 1894. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-031027)
Stadtansicht von Neustadt an der Aisch von 1835. Zeichnung von W. Rothe. Abb. aus: Georg Ludwig Lehnes, Geschichte der Stadt Neustadt a.d. Aisch, Neustadt a.d. Aisch 1835, Fontispiz (Bayerische Staatsbibliothek, Bavar. 1639 n)
Schloss und Planstadt Erlangen. Kolorierter Kupferstich von Paul Decker (1677-1713), 1713. (Universitätsbibliothek Erlangen)
Die mediate Vogtländische Ritterschaft
Seit 1615 besaßen die Mitglieder der Vogtländischen Ritterschaft vom Markgrafen garantierte Gerichts- und örtliche Polizeibefugnisse, die von ritterschaftlichen Mediatgerichten wahrgenommen wurden. Neben der gesamten Zivil- und niederen Strafgerichtsbarkeit übten sie teilweise auch die Hochgerichtsbarkeit über die Gutsuntertanen aus. Der Instanzenzug ging zur markgräflichen Regierung bzw. zum Hofgericht. Schriftsässige Rittergüter unterstanden der Aufsicht des Regierungskollegiums, amtssässige den markgräflichen Amtshauptmannschaften und Oberämtern.
Das Rittergut Neudrossenfeld gehörte seit 1680 der Vogtländischen Ritterschaft an. Lithographie nach einem Stich von 1763. Abb. aus: Die Gartenlaube, illustriertes Familienblatt, 1872, 403. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Philipp Andreas Freiherr (ab 1762 Reichsgraf) von Ellrodt (1707-1767) war leitender Minister unter Markgraf Friedrich (reg. 1735-1763). Aus seinem Erbe mütterlicherseits stammte das Gut Neudrossenfeld, das er repräsentativ ausbauen ließ. Kupferstich von 1767. (Österreichische Nationalbibliothek PORT_00124925_01)
Mittelbehörden und Ämter des Markgraftums Bayreuth (1791)
Oberland
Amtsort | Amt | Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs) |
---|---|---|
Altenplos (Lkr. Bayreuth) | Verwaltung | von Stein (Kauf 1764) |
Bayreuth | Stadtvogteiamt | Herzog Otto II. von Andechs-Meranien (Erbe 1248) |
Bayreuth | Hofkastenamt | Herzog Otto II. von Andechs-Meranien (Erbe 1248) |
Bayreuth | Stift- und Pfründamt | Bayreuther Messpfründen (Säkularisation 1543) |
Donndorf (Lkr. Bayreuth) | Amtsverwaltung | von Lüchau (Heimfall 1757) |
Emtmannsberg (Lkr. Bayreuth) | Amtsverwaltung | von Stein (Heimfall 1739) |
Glashütten (Lkr. Bayreuth) | Verwaltung | von Lüschwitz (Heimfall 1728) |
Heinersreuth (Lkr. Bayreuth) | Amtsverwaltung | von Weiher (Heimfall 1604); von der Cappel (Kauf 1607) |
Neustadt a.Kulm | Kastenamt | Landgrafen von Leuchtenberg (Kauf 1282) |
Ramsenthal (Lkr. Bayreuth) | Verwaltung | von Künsberg (Kauf 1750); von Wild (Kauf 1764) |
St. Georgen | Amtsverwaltung | Gründung 1702 |
St. Johannis (Lkr. Bayreuth) | Amt | von Varell (Kauf 1616); von Lüschwitz (Kauf 1621) |
Sanspareil (Lkr. Kulmbach) | Kastenamt | Grafen von Orlamünde (Kauf 1290) |
Streitberg (Lkr. Forchheim) | Kastenamt | von Streitberg (Kauf 1486/1507) |
Thuisbrunn (Lkr. Forchheim) | Vogteiamt | von Greifenberg (endgültiger Kauf um 1480) |
Unternschreez (Lkr. Bayreuth) | Amt | von Nankenreuth (Heimfall 1613) |
Weidenberg (Lkr. Bayreuth) | Amt | von Künsberg (Heimfall/Kauf 1591/1661); von Lindenfels (Kauf 1745) |
Wonsees (Lkr. Kulmbach) | Vogteiamt | Endgültiger Erwerb aus ritterschaftlicher Hand um 1470 |
Amtsort | Amt | Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs) |
---|---|---|
Bernstein a.Wald (Lkr. Hof) | Verwaltung | von Reitzenstein (Heimfall 1752) |
Fattigau (Lkr. Hof) | Verwaltung | von Preußing (Kauf 1734) |
Hallerstein (Lkr. Hof) | Amt | von Sparneck (Kauf 1562) |
Hof a. d. Saale | Stadtvogteiamt | Vögte von Weida (Kauf 1373) |
Hof a. d. Saale | Kastenamt | Vögte von Weida (Kauf 1373) |
Hof a. d. Saale | Klosteramt | Klarissen- und Franziskanerkloster Hof (Säkularisation 1546) |
Lauenstein (Lkr. Kronach) | Kasten- und Richteramt | von Thüna (Kauf 1622) |
Lichtenberg (Lkr. Hof) | Kasten- und Richteramt | von Radziwill (Kauf 1628) |
Münchberg (Lkr. Hof) | Stadtrichteramt | von Sparneck (Kauf 1373/78) |
Münchberg (Lkr. Hof) | Kastenamt | von Sparneck (Kauf 1373/78) |
Naila (Lkr. Hof) | Vogteiamt | von der Grün (Heimfall um 1400) |
Pilgramsreuth (Lkr. Hof) | Verwaltung | von Beulwitz (Heimfall 1774) |
Rehau (Lkr. Hof) | Vogteiamt | von Kotzau (Kauf 1394); von Rabenstein (Kauf 1417) |
Schwarzenbach a.Wald (Lkr. Hof) | Amtsverwaltung | von Reitzenstein (Kauf 1758) |
Selbitz (Lkr. Hof) | Verwaltung | von Reuß (Kauf 1778); von Reitzenstein (Kauf 1780) |
Stockenroth (Lkr. Hof) | Kasten- und Richteramt | von Sparneck (Kauf 1562) |
Thierbach (Lkr. Hof) | Amt | von Radziwill (Kauf 1628) |
Amtsort | Amt | Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs) |
---|---|---|
Burghaig (Lkr. Kulmbach) | Verwaltung | von Varell (Heimfall 1765) |
Helmbrechts (Lkr. Hof) | Vogteiamt | Wolfstriegel (Kauf 1386) |
Himmelkron (Lkr. Kulmbach) | Stiftskastenamt | Zisterzienserinnenkloster Himmelkron (Säkularisation 1569) |
Kasendorf (Lkr. Kulmbach) | Vogteiamt | Förtsch von Thurnau (Verpfändung 1307) |
Kulmbach | Stadtvogteiamt | Grafen von Orlamünde (Verpfändung/Erwerb 1338/40) |
Kulmbach | Kastenamt | Grafen von Orlamünde (Verpfändung/Erwerb 1338/40) |
Kulmbach | Klosteramt | Augustinerkloster Kulmbach (Säkularisation 1547) |
Lanzendorf (Lkr. Kulmbach) | Amtsverwaltung | von Wirsberg (Heimfall 1687) |
Schauenstein (Lkr. Hof) | Vogteiamt | Wolfstriegel (Kauf 1386) |
Seibelsdorf (Lkr. Kronach) | Vogteiamt | Grafen von Orlamünde (Verpfändung/Erwerb 1338/40) |
Stammbach (Lkr. Hof) | Vogteiamt | Feulner von Stammbach (Heimfall um 1419) |
Wirsberg (Lkr. Kulmbach) | Vogteiamt | Grafen von Orlamünde (Verpfändung/Erwerb 1338/40); Rabensteiner von Wirsberg (Heimfall 1670) |
Amtsort | Amt | Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs) |
---|---|---|
Arzberg (Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) | Richteramt | König Rudolf I. (reg. 1273-1291) (Reichslehen 1292) |
Hohenberg a. d. Eger (Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) | Amtsverwaltung | Kneußel von Hohenberg (Verpfändung vor 1322) |
Kirchenlamitz (Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) | Richteramt | König Karl IV. (reg. 1346-1378, Kaiser ab 1355) (Reichslehen Epprechtstein 1352); von Wild (Kauf 1356) |
Marktleuthen (Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) | Richteramt | Markgrafen von Meißen (Kauf 1415) |
Selb (Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) | Richteramt | Forster von Selb (Kauf 1412) |
Thiersheim (Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) | Richteramt | Markgrafen von Meißen (Kauf 1415) |
Thierstein (Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) | Richteramt | Markgrafen von Meißen (Kauf 1415) |
Weißenstadt (Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) | Stadtvogteiamt | Zisterzienserinnenkloster Waldsassen (Lkr. Tirschenreuth) (Kauf 1347) |
Wunsiedel (Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) | Stadtrichteramt | König König Rudolf I. (Reichslehen 1285); von Vogtsberg (Kauf 1321) |
Wunsiedel (Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) | Kastenamt | König König Rudolf I. (Reichslehen 1285); von Vogtsberg (Kauf 1321) |
Amtsort | Amt | Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs) |
---|---|---|
Creußen (Lkr. Bayreuth) | Stadtvogteiamt | König Konrad IV. (reg. 1237-1254) (Reichslehen 1251) |
Lindenhardt (Lkr. Bayreuth) | Richteramt | König Wenzel IV. von Böhmen (Kauf 1402) |
Osternohe (Lkr. Nürnberger Land) | Kastenamt | von Hohenlohe-Brauneck (Kauf 1323/26) |
Pegnitz (Lkr. Bayreuth) | Kastenamt | König Wenzel IV. von Böhmen (Kauf 1402) |
Plech-Spies (Lkr. Bayreuth) | Richteramt | König Wenzel IV. von Böhmen (Kauf 1402) |
Schnabelwaid (Lkr. Bayreuth) | Amt | von Bibra (Kauf 1750) |
Amtsort | Amt | Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs) |
---|---|---|
Berneck (Lkr. Bayreuth) | Stadtvogteiamt | Grafen von Orlamünde (Verpfändung/Erwerb 1338/40) |
Gefrees (Lkr. Bayreuth) | Kastenamt | Grafen von Orlamünde (Verpfändung/Erwerb 1338/40) |
Goldkronach (Lkr. Bayreuth) | Stadtvogteiamt | Grafen von Orlamünde (Verpfändung/Erwerb 1338/40) |
Nemmersdorf (Lkr. Bayreuth) | Amtsverwaltung | von Tanner (Kauf 1719) |
Stein (Lkr. Bayreuth) | Amt | Herzog von Bayern (Kauf 1493/95) |
Streitau (Lkr. Bayreuth) | Amtsverwaltung | von Wallenroth (Kauf 1728) |
Unterland
Amtsort | Amt | Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs) |
---|---|---|
Beerbach (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Verwaltung | von Duboeuf (Kauf 1785) |
Birkenfeld (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Klosteramt | Zisterzienserinnenkloster Birkenfeld (Säkularisation 1544) |
Birnbaum (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Verwaltung | von Wildenstein (Kauf 1764) |
Dachsbach (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Kasten- und Jurisdiktionsamt | Grafen von Öttingen (Verpfändung 1280) |
Emskirchen-Hagenbüchach (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Fraischamt | von Seckendorff (Kauf 1361) |
Emskirchen (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Kasten- und Jurisdiktionsamt | von Seckendorff (Kauf 1361) |
Frauenthal | Klosteramt | Zisterzienserinnenkloster Frauenthal (Säkularisation 1548) |
Hagenbüchach (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Vogteiamt | Benediktinerkloster Münchaurach (Lkr. Erlangen-Höchstadt) (Säkularisation 1532) |
Langenzenn (Lkr. Fürth) | Klosteramt | Augustinerchorherrenstift Langenzenn (Lkr. Fürth) (Säkularisation 1537, 1621 an Markgraftum Bayreuth) |
Münchaurach (Lkr. Erlangen-Höchstadt) | Klosteramt | Benediktinerkloster Münchaurach (Lkr. Erlangen-Höchstadt)(Säkularisation 1532) |
Münchsteinach (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Klosteramt | Benediktinerkloster Münchaurach (Lkr. Erlangen-Höchstadt)(Säkularisation 1529, 1700–1732 Verpfändung an Hochstift Würzburg) |
Neustadt a. d. Aisch (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Stadtvogteiamt | Grafen von Raabs (Erbe 1191) |
Neustadt a. d. Aisch (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Kastenamt | Grafen von Raabs (Erbe 1191) |
Rohensaas (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Verwaltung | von Soden (Kauf 1784) |
Segnitz-Frickenhausen (Lkr. Würzburg) | Weinbergs- und Kellereiinspektion | Benediktinerkloster Auhausen (Lkr. Donau-Ries) (Säkularisation 1530, gemeinsame Verwaltung mit Markgraftum Ansbach) |
Uehlfeld (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Verwaltung | Muffel von Ermreuth (Kauf 1679) |
Amtsort | Amt | Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs) |
---|---|---|
Erlangen | Stadtrichteramt | König Wenzel IV. von Böhmen (Verpfändung 1402) |
Erlangen | Kastenamt | König Wenzel IV. von Böhmen (Verpfändung 1402) |
Frauenaurach (Lkr. Erlangen) | Klosteramt | Dominikanerinnenkloster Frauenaurach (Lkr. Erlangen) (Säkularisation 1548) |
Amtsort | Amt | Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs) |
---|---|---|
Baiersdorf (Lkr. Erlangen-Höchstadt) | Stadtrichteramt | Benediktinerkloster Münchaurach (Lkr. Erlangen-Höchstadt) (Vogtei 1158, Kauf 1391) |
Baiersdorf (Lkr. Erlangen-Höchstadt) | Kastenamt | Benediktinerkloster Münchaurach (Lkr. Erlangen-Höchstadt) (Vogtei 1158, Kauf 1391) |
Uttenreuth (Lkr. Erlangen-Höchstadt) | Verwaltung | Winkler von Mohrenfels (Heimfall 1734) |
Amtsort | Amt | Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs) |
---|---|---|
Burgbernheim (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Schultheißenamt | Hochstift Würzburg (Kauf 1281); von Truhendingen (Kauf der Vogtei 1282) |
Ipsheim-Hoheneck (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Kastenamt | von Seckendorff (Kauf 1381) |
Lenkersheim (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Vogteiamt | König Rudolf I. (Reichslehen 1282) |
Marktbergel (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Schultheißenamt | von Hohenlohe (Kauf 1303) |
Randersacker (Lkr. Würzburg) | Vogteiamt | Zisterzienserkloster Heilsbronn (Lkr. Ansbach) (Säkularisation 1578, ab 1603 gemeinsame Verwaltung mit Markgraftum Ansbach) |
Windsheim (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Kastenamt | Zisterzienserkloster Heilsbronn (Lkr. Ansbach)(Säkularisation 1578, 1718 an Markgraftum Ansbach verpfändet) |
Amtsort | Amt | Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs) |
---|---|---|
Dietenhofen-Bonnhof (Lkr. Ansbach) | Kastenamt | von Leonrod (1684 Erwerb von Dietenhofen durch Markgraftum Ansbach); Zisterzienserkloster Heilsbronn (Säkularisation von Bonnhof 1578, ab 1603 gemeinsame Verwaltung mit Markgraftum Ansbach); 1719 beide Ämter an Markgraftum Bayreuth |
Eschenau (Lkr. Erlangen-Höchstadt) | Kastenamt | Muffel von Eschenau (Kauf 1751) |
Markt Erlbach (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Stadtvogteiamt | König Rudolf I. (Reichslehen 1282, 1719 von Markgraftum Ansbach an Markgraftum Bayreuth) |
Neuhof a. d. Zenn (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Kastenamt | Zisterzienserkloster Heilsbronn (Lkr. Ansbach) (Säkularisation 1578, ab 1603 gemeinsame Verwaltung mit Markgraftum Ansbach, 1719 an Markgraftum Bayreuth) |
Die Neuorganisation der Verwaltung in der preußischen Ära (1791–1807)
Nach dem Übergang der Markgraftümer Ansbach und Bayreuth an die Krone Preußen 1791 erfolgte unter der Regie des Dirigierenden Ministers Karl August von Hardenberg (1790–1798) eine durchgreifende Neuordnung des Behördenaufbaus. Sie war geleitet vom modernen Flächenstaatsprinzip mit geschlossenen Verwaltungsbezirken und klaren Zuständigkeiten sowie dem Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung auf allen Ebenen nach französischem Vorbild. Die getrennte Verwaltung der beiden Fürstentümer wurde beibehalten. Die preußische Verwaltungsorganisation blieb auch nach dem Übergang des Fürstentums Bayreuth an Frankreich 1807 bis zur Übernahme durch das Königreich Bayern 1810 bestehen.
Die Oberbehörden
1795 erfolgte die Neuordnung der Oberbehörden. Oberste Behörde für die Finanz- und innere Verwaltung wurde die Bayreuther Kriegs- und Domänenkammer. Als oberste Justizbehörde fungierte die in zwei Senate gegliederte Regierung. Der Erste Senat war erste Instanz für Untertanen mit privilegiertem Gerichtsstand und Appellationsinstanz für die Untergerichte (Justizämter, Stadt- und Patrimonialgerichte). Der Zweite Senat war Appellationsinstanz für die Eximierten sowie oberste Behörde für das Kirchen-, Schul- und Lehenswesen. 1796 wurden das Preußische Allgemeine Landrecht und die preußische Gerichtsordnung eingeführt.
Die Mittelbehörden
Als Mittelbehörden wurden 1797 sechs Kreise eingerichtet. Der Kreisdirektor führte die Aufsicht über die Finanz- und Polizeiverwaltung der Kammerämter. Daneben oblag ihm die Leitung des Militär- und Marschquartierwesens.
Die Unterbehörden
1797 erfolgte die Neuorganisation der Unterbehörden. Für die Wahrnehmung der Gerichtsbarkeit wurden Justizämter gebildet. Alle Zweige der Finanz- und Polizeiverwaltung oblagen den Kammerämtern. Dem Prinzip der Einräumigkeit folgend deckten sich ihre Bezirke.
Den staatlichen Unterbehörden gleich geordnet waren die schriftsässigen ritterschaftlichen Patrimonialgerichte. Ihnen oblag die örtliche Polizeigewalt, die Steuereinnahme und die Wehrverwaltung als übertragener Wirkungskreis. Die größeren Städte erhielten Stadtmagistrate mit Selbstverwaltungskompetenzen unter der Aufsicht eines Polizeidirektors, Stadtgerichte unter der Leitung eines Justizdirektors sowie Stadtrendanturen für die staatliche Finanzverwaltung.
Kreise, Kammer- und Justizämter 1797–1810
Kammeramt (Sitz) | Justizamt (Sitz) | Veränderungen |
---|---|---|
Bayreuth | Bayreuth | |
Pegnitz (Lkr. Bayreuth) | Schnabelwaid (Lkr. Bayreuth) | |
Neustadt a.Kulm (Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab) | Neustadt a.Kulm (Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab) | 1803 an Kurfürstentum Bayern abgetreten |
Streitberg (Lkr. Forchheim) | Streitberg (Lkr. Forchheim) | 1803 an Kurfürstentum Bayern abgetreten |
Weidenberg (Lkr. Bayreuth) | Weidenberg (Lkr. Bayreuth) | 1803 gebildet |
Kammeramt (Sitz) | Justizamt (Sitz) | Veränderungen |
---|---|---|
Kulmbach | Kulmbach | |
Sanspareil (Lkr. Kulmbach) | Sanspareil (Lkr. Kulmbach) | |
Marktschorgast (Lkr. Kulmbach) | Kupferberg (Lkr. Kulmbach) | 1803 gebildet, vom Kurfürstentum Bayern abgetreten |
Kammeramt (Sitz) | Justizamt (Sitz) | Veränderungen |
---|---|---|
Hof a. d. Saale | Hof a .d. Saale | |
Münchberg (Lkr. Hof) | Münchberg (Lkr. Hof) | |
Naila (Lkr. Hof) | Naila (Lkr. Hof) | |
Lauenstein (Lkr. Kronach) | Lauenstein (Lkr. Kronach) | 1803 an Kurfürstentum Bayern abgetreten |
Kammeramt (Sitz) | Justizamt (Sitz) |
---|---|
Wunsiedel (Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) | Wunsiedel (Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) |
Gefrees (Lkr. Bayreuth) | Berneck (Lkr. Bayreuth) |
Kammeramt (Sitz) | Justizamt (Sitz) | Veränderungen |
---|---|---|
Erlangen | Baiersdorf (Lkr. Erlangen-Höchstadt) | |
Osternohe (Lkr. Nürnberger Land) | Osternohe (Lkr. Nürnberger Land) | 1803 an Kurfürstentum Bayern abgetreten |
Wöhrd bei Nürnberg | Wöhrd bei Nürnberg | |
Herzogenaurach (Lkr. Erlangen-Höchstadt) | Herzogenaurach (Lkr. Erlangen-Höchstadt) | 1803 gebildet, vom Kurfürstentum Bayern abgetreten |
Kammeramt (Sitz) | Justizamt (Sitz) | Veränderungen |
---|---|---|
Neustadt a. d. Aisch (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Dachsbach (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | |
Ipsheim (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Külsheim (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | |
Emskirchen (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Markt Erlbach (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | |
Iphofen (Lkr. Kitzingen) | Iphofen (Lkr. Kitzingen) | 1803 gebildet, vom Kurfürstentum Bayern abgetreten |
Marktbibart (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | Marktbibart (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | 1803 gebildet, vom Kurfürstentum Bayern abgetreten |
Archivsituation und Forschungsstand
Seit der Rückführung der älteren Urkunden aus der Zeit vor 1401 aus dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv (BayHStA) ist die archivalische Überlieferung des Markgraftums Bayreuth im Staatsarchiv Bamberg konzentriert. Die 1991 begonnene umfassende Provenienzanalyse hat zu einer Neuerschließung großer Teile des Schriftgutbestandes geführt. Diese gliedern sich in vier Fonds (Geheimes Hausarchiv Plassenburg; Geheimes Archiv Bayreuth; Registraturen der markgräflichen Zentral-, Mittel- und Außenbehörden; Registraturen der Zentral-, Mittel- und Außenbehörden in preußischer und französischer Zeit).
Vor allem zur Zentralverwaltung des Fürstentums in der Neuzeit fehlen fundierte Forschungen. Zur Entwicklung der markgräflichen Außenbehörden im Einzelnen sind im Rahmen des Historischen Atlas von Bayern vertiefte Forschungsergebnisse zu erwarten, die gegenwärtig für den Bayreuther und Kulmbacher Raum, die nördliche Frankenwald- und die nordwestliche Fichtelgebirgsregion sowie das Unterland vorliegen.
Literatur
- Rüdiger Barth, Kulmbach. Stadt und Altlandkreis (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe I, Heft 38I/II), München 2012.
- Helmut Demattio, Kronach. Der Altlandkreis (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe I, Heft 32), München 1998.
- Klaus-Peter Dietrich, Territoriale Entwicklung, Verfassung und Gerichtswesen im Gebiet um Bayreuth bis 1603 (Schriften des Instituts für fränkische Landesforschung an der Universität Erlangen, Historische Reihe 7), Erlangen 1958.
- Rudolf Endres, Staat und Gesellschaft. Zweiter Teil: 1500-1800, in: Max Spindler (Begr.)/Andreas Kraus (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte. 3. Band, 1. Teil: Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 1997, 702-782, hier 756-782.
- Rudolf Endres, Auf- und Ausbau des Bayreuther Territoriums, in: Archiv für Geschichte von Oberfranken 74 (1994), 55-72
- Alois Gerlich/Franz Machilek, Staat und Gesellschaft. Erster Teil: bis 1500, in: Max Spindler (Begr.)/Andreas Kraus (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte. 3. Band, 1. Teil: Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 1997, 537-701, hier 579-600.
- Annett Haberlah-Pohl, Münchberg. Der Altlandkreis (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe I, Heft 39), München 2011.
- Christian Meyer, Preussens innere Politik in Ansbach und Bayreuth in den Jahren 1792-1797, Berlin 1904.
- Christian Meyer, Hardenberg und seine Verwaltung der Fürstentümer Ansbach und Bayreuth, Breslau 1892.
- Gerhard Pfeiffer, Fürst und Land. Betrachtungen zur Bayreuther Geschichte, in: Archiv für Geschichte von Oberfranken 57/58 (1977/78), 7-20.
- Georg Schrötter, Verfassung und Zustand der Markgrafschaft Bayreuth im Jahre 1769, in: Archiv für Geschichte von Oberfranken 22/3 (1905), 91-117, 23/2 (1907), 63-107.
- Otto-Karl Tröger, Die Archive in Ansbach-Bayreuth. Ihr organisatorischer Aufbau und ihre Einbindung in Verwaltung und Forschung, Phil. Diss. Regensburg 1988.
- Wilhelm Freiherr von Waldenfels, Das markgräflich brandenburgische Hofgericht zu Kulmbach und Bayreuth, in: Familiengeschichtliche Blätter 10 (1912), 126-129, 138f.
- Sabine Weigand-Karg, Die Plassenburg. Residenzfunktion und Hofleben bis 1604, Weißenstadt 1998.
- Richard Winkler, Bayreuth. Stadt und Altlandkreis (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe I, Heft 30), München 1999.
- Wilhelm Wunschel, Das Bayreuther Oberland - Eine Einführung in die geschichtliche Entwicklung und die Behördenorganisation des Landes (unveröff. Manuskript im Staatsarchiv Bamberg), Bamberg 1949.
Quellen
- Karl Aign, Lehenbuch des Markgrafen Friedrich I. von Brandenburg 1421-1440, in: Archiv für Geschichte von Oberfranken 17/1 (1887), 14-236; mit Personenregister von E. Lange in: Archiv für Geschichte von Oberfranken 47 (1967), 303-366.
- Rainer-Maria Kiel (Hg.), Die Amtskalender der fränkischen Fürstentümer Ansbach und Bayreuth (1737-1801) [193 Mikrofiches], Erlangen 2000.
- Christian Meyer, Quellen zur alten Geschichte des Fürstenthums Bayreuth, 2 Bde., Bayreuth 1895-1896.
- Christian Meyer, Das Landbuch der Herrschaft Plassenberg vom Jahre 1398, in: Hohenzollerische Forschungen 1 (1892), 161-266, 2 (1893), 497-500.
- Christian Meyer (Bearb.), Das Lehenbuch des Burggrafen Johann III. von Nürnberg, in: Hohenzollerische Forschungen 3 (1894), 401-448, 4 (1896), 209-240, 5 (1897), 27-160.
- Thomas Pöhlmann (Bearb.), Das Amt Bayreuth im frühen 15. Jahrhundert. Das Landbuch B von 1421/24 - eine spätmittelalterliche Quelle mit Erläuterungen (Bayreuther Arbeiten zur Landesgeschichte und Heimatkunde 9), Bayreuth 1992.
- Thomas Pöhlmann (Bearb.), Die älteste Beschreibung des Amtes Bayreuth. Das Landbuch A von 1398 (Bayreuther Arbeiten zur Landesgeschichte und Heimatkunde 14), Bayreuth 1998.
- Gerhard Rechter (Bearb.), Das Reichssteuerregister von 1497 des Fürstentums Brandenburg-Ansbach-Kulmbach oberhalb Gebürgs (Quellen und Forschungen zur fränkischen Familiengeschichte 2), Nürnberg 1988.
- Friedrich Wilhelm Singer (Bearb.), Das Landbuch der Sechsämter von 1499. Vollständiger Text und Kommentar, Wunsiedel 1987.
Weiterführende Recherche
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Empfohlene Zitierweise
Richard Winkler, Bayreuth-Kulmbach, Markgraftum: Territorium und Verwaltung, publiziert am 22.12.2014; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bayreuth-Kulmbach,_Markgraftum:_Territorium_und_Verwaltung (9.10.2024)