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Kurpfalz: Politische Geschichte

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Der Stich von Matthias Merian von 1645 zeigt die kurpfälzische Residenzstadt Heidelberg mit dem kurfürstlichen Schloss. (Stich aus: Martin Zeiller/Matthäus Merian, Topographia Palatinatus Rheni et vicinarum Regionum, Frankfurt a. M., 1645. Universitätsbibliothek Heidelberg lizensiert durch CC-BY-SA 3.0 DE)
Wappen der Pfalzgrafen bei Rhein im Ortenburger Wappenbuch, um 1473. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 308 u, fol. 15r)
Bayern und die Pfalz nach der Teilung durch Ludwig den Bayern (reg. 1294-1347 als Herzog von Bayern, 1294-1329 als Pfalzgraf bei Rhein, ab 1314 als römisch-deutscher König, ab 1328 als Kaiser) im Hausvertrag von Pavia 1329. (in: Suzanne Bäumler/Evamaria Brockhoff/Michael Henker, Von Kaisers Gnaden. 500 Jahre Pfalz-Neuburg. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2005, Neuburg an der Donau [Veröffentlichungen zur bayerischen Geschichte und Kultur], Augsburg 2005, S. 30)
Miniatur des Kurfürsten Ruprecht III. (reg. 1398-1410 als Kurfürst von der Pfalz, seit 1400 als römisch-dt. König) als römisch-deutscher König und seiner Gemahlin Elisabeth von Nürnberg (1358-1411). Die Darstellung ist eine Kopie einer heute nicht mehr erhaltenen Wanddarstellung im Heidelberger Schloss. (© Bayerisches Nationalmuseum München, Inv.-Nr. NN 3610)
Kurfürst Friedrich II., der Weise von der Pfalz (reg. 1544-1556), Zeichnung, um 1568 (aus: Stephan Brechtel, Wappenbuch des Heiligen Römischen Reiches, Nürnberg, um 1554-1568). (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 390, fol. 37r)
Kurfürstin Elisabeth (1596-1662), Tochter James I. von England (1603-1625), Gemahlin von Friedrich V., zeitgenössischer Kupferstich. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv)
Charta Palatina des Mannheimer Hofastronomen und Kartographen Christian Mayer (1719-1783), Farb-Lithographie Mannheim 1774-1776 (Universitätsbibliothek Heidelberg lizensiert via CC-BY-SA 4.0). Eine vergrößerbare, nicht kolorierte Fassung findet sich in der Bayerischen Staatsbibliothek.

von Benjamin Müsegades

Auf dem Pfalzgrafenamt beruhendes Territorium, das sich v. a. auf den Raum zwischen Mosel und Kraichgau erstreckte. Inhaber waren ab Ende des 10. Jahrhunderts die Ezzonen, ab 1125 die Ballenstedter, ab 1140 Verwandte der Stauferkönige und ab 1214 die Wittelsbacher. Von einer Verbindung des Pfalzgrafenamts mit der Kurwürde kann frühestens ab 1198 gesprochen werden. Gemäß dem Hausvertrag von Pavia 1329 sollte diese zwischen Bayern und der Kurpfalz alternieren; faktisch wurde sie jedoch mit der Goldenen Bulle 1356 der Kurpfalz zugesprochen. Unter den Wittelsbachern kam es mehrfach zu erbrechtlichen Auseinandersetzungen um die Kurpfalz und Teilungen des Territoriums, die mit dem Hausvertrag von Pavia 1329 ein Ende fanden. 1357 wurde die Primogenitur eingeführt, 1368 bzw. 1378 das Kurpräcipuum (Gebiete der Kurpfalz). Mehrmalige Konfessionswechsel zwischen Katholizismus, Luthertum und Calvinismus kennzeichnen die Geschichte der Kurpfalz. Nach der Besetzung im Dreißigjährigen Krieg durch spanische und bayerische, später schwedische Truppen restituierte der Westfälische Frieden die Linie Pfalz-Simmern in der territorial verkleinerten Kurpfalz. 1777 wurde die Kurpfalz nach dem Aussterben der bayerischen Linie der Wittelsbacher gemäß dem Hausvertrag von Pavia mit Bayern vereinigt. Mit den Napoleonischen Kriegen hörte sie auf zu bestehen; die linksrheinischen Gebiete fielen an Frankreich, die rechtsrheinischen größtenteils an Baden.

Begrifflichkeit

Das als Kurpfalz bezeichnete Territorium hat kein eigentliches Entstehungsdatum. Bedingt ist dies dadurch, dass die "Klammer aller pfälzischen Geschichte [...] nicht wie anderweits ein Land oder eine bestimmte Dynastie, sondern ein Amt, das des Pfalzgrafen" war (Schaab, Handbuch, 15). Das Amt hat seinen Ursprung in der Verantwortung des jeweiligen Inhabers für die königlichen Pfalzen. Von den verschiedenen Pfalzgrafschaften blieb im Verlaufe des Mittelalters nur jene übrig, die zuerst als lothringische und dann spätestens seit dem frühen 12. Jahrhundert durchgehend als rheinische Pfalzgrafschaft bezeichnet wurde. Von einer Verbindung dieses Pfalzgrafenamts mit der Kurwürde kann frühestens zuverlässig im Zuge des staufisch-welfischen Thronstreits 1198 gesprochen werden, als der Pfalzgraf erstmals als unabdingbarer Königswähler genannt wird. Möglich ist allerdings, dass sich dieser Anspruch auf ältere Gewohnheiten stützte. Tituliert wurden die Inhaber des Amts bzw. des Reichsfürstentums im Verlauf des Mittelalters und der Frühen Neuzeit in der Regel als Pfalzgrafen bei Rhein und Kurfürsten.

Ezzonen und Ballenstedter

Verliehen wurde das Pfalzgrafenamt im Früh- und Hochmittelalter vom römischen König bzw. Kaiser, war aber ab etwa 1000 innerhalb der Familie des Inhabers erblich. Inhaber des lothringischen Pfalzgrafenamts waren seit Ende des 10. Jahrhunderts die Ezzonen, deren Herrschaftsmittelpunkt am Oberrhein und an der Mosel lag. In den Quellen lässt sich aus diesem Haus zuerst Hermann (gest. 996) 989 als Pfalzgraf fassen. Nach dem Tod seines Sohns Ezzo (gest. 1034) folgten sein Bruder Hezelin (gest. nach 1033) und anschließend dessen Söhne (Hezeliniden) im Amt. Der letzte Hezelinide Hermann starb 1085. Kaiser Heinrich IV. (reg. 1056-1105, Kaiser ab 1084) ernannte im selben Jahr Graf Heinrich von Laach (reg. 1085-1095) zum Pfalzgrafen. Dieser herrschte vor allem über Gebiete an der Mosel, in der südlichen Eifel und im Neuwieder Becken. Hinzu kam die Vogtei über das Erzstift Trier. Auf Heinrich folgte sein Adoptivsohn Siegfried von Ballenstedt (gest. 1113). Die Ballenstedter führten 1131 erstmals den Titel eines "comes Palatinus de Reno". Ihre Opposition zu Heinrich V. (reg. 1106-1125, Kaiser ab 1111) resultierte darin, dass der Kaiser 1113 Graf Gottfried von Calw (gest. 1131/33) zum Pfalzgrafen bestellte, dessen Herrschaftsschwerpunkt vor allem im nördlichen Schwarzwald lag. Der loyal zum Kaiser stehende Gottfried bemühte sich darum, das pfalzgräfliche Amtsgut im Moselraum zu sichern. Nach dem Tod Heinrichs V. 1125 wurde mit Lothar III. (reg. 1125-1137, Kaiser ab 1133) ein Verwandter der Ballenstedter zum König gewählt. Das führte dazu, dass diese mit königlicher Duldung das Pfalzgrafenamt wieder übernehmen konnten.

Staufische Verwandte als Pfalzgrafen

Nach der Wahl Konrads III. (reg. 1138-1152) zum römischen König 1138 gelang es den Ballenstedtern, sich mit dem Dynastiewechsel zu arrangieren. Der Tod Wilhelms von Ballenstedt 1140 ermöglichte es Konrad, das Amt zuerst kurzfristig seinem von ihm protegierten Halbbruder Heinrich Jasomirgott (1107/08-1177) und schließlich seinem Schwager Hermann von Stahleck (gest. 1156) zu übertragen. Beiden gelang es jedoch kaum, sich außerhalb ihrer angestammten Herrschaftsgebiete in den mit der Pfalzgrafenwürde verbundenen Ländereien am Mittelrhein zu behaupten.

Hermann konnte sich jedoch in einem Gebiet zwischen Mosel, Rhein und Nahe gegenüber den Anfechtungen der Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier durchsetzen. Unter seiner Herrschaft verlagerte sich der territoriale Mittelpunkt der Pfalzgrafschaft in die Gegend um Bacharach. Auf den möglicherweise schon vor seinem Tod von Kaiser Friedrich I. (reg. 1152-1190, Kaiser ab 1155) abgesetzten Hermann folgte 1156 der Halbbruder des Staufers, Konrad (1134/36-1195). Unter ihm setzte sich die territoriale Südverschiebung der Pfalzgrafschaft fort. Konrad sicherte sich größeren Territorialbesitz um Alzey, Neustadt an der Haardt und Heidelberg. Ihm gelang es zudem, am nördlichen Oberrhein und im Odenwald weiter an Einfluss zu gewinnen, indem er die Vogteirechte über das Wormser Hochstift und das Kloster Lorsch erlangte.

Nach dem söhnelosen Tod Konrads folgte ihm 1195 sein Schwiegersohn Heinrich d. Ä. (1173/74-1227), der Sohn Heinrichs des Löwen (reg. 1142-1180 als Herzog von Sachsen, 1156-1180 als Herzog von Bayern), im Pfalzgrafenamt. Die territoriale "Südwanderung" der Pfalzgrafschaft setzte sich unter dem Welfen fort. So verpfändete der neue Pfalzgraf Grafenrechte im Moselraum. In Heinrichs Herrschaftszeit dürfte zudem der Verlust der Wormser Vogtei fallen. Im römisch-deutschen Thronstreit zwischen Philipp von Schwaben (reg. 1198-1208) und Heinrichs Bruder Otto IV. (reg. 1198-1218, Kaiser ab 1209) blieb Heinrich zuerst auf der Seite seiner Familie. Allerdings wendete sich auch der Welfe 1204 der staufischen Partei zu, unterstützte nach dem Tod Philipps 1208 jedoch wieder die Herrschaftsansprüche seines Bruders. Spätestens 1213 überließ Heinrich d. Ä. die Pfalzgrafschaft seinem gleichnamigen Sohn Heinrich d. J. (gest. 1214) und verlagerte seinen Herrschaftsmittelpunkt in die welfischen Besitzungen im Herzogtum Sachsen.

Übergang der Pfalzgrafschaft an die Wittelsbacher 1214

Nach dem Tod Heinrichs d. J. führte sein Vater Heinrich d. Ä. formal den Pfalzgrafentitel weiter. Mit dem Amt wurde von König Friedrich II. (reg. 1212-1250, Kaiser ab 1220) allerdings 1214 der wittelsbachische Herzog von Bayern, Ludwig I. (reg. 1183-1231), als Vormund für seinen Sohn Otto II. (reg. 1231-1253), belehnt. Wie auch schon bei Heinrich d. Ä. dürfte der Anspruch auf die Pfalzgrafschaft zumindest teilweise durch die weibliche Erbfolge bedingt gewesen sein. Otto war mit Agnes (ca. 1201-1267), einer Tochter Heinrichs d. Ä., verlobt worden.

Unter den ersten Wittelsbachern errang bzw. festigte die Pfalzgrafschaft ihre herausgehobene Stellung innerhalb des Reichs. Schon im 12. Jahrhundert treten Inhaber des Pfalzgrafenamts als Richter am königlichen Hof hervor. Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts sind Pfalzgrafen als Reichsvikare belegt. Bei der Herausbildung des Kurfürstenkollegiums im 13. Jahrhundert gehörten sie zudem zu den bald als unabdingbar betrachteten weltlichen Wählern. Wohl in Zusammenhang hiermit steht die Ausübung des Erztruchsessenamts.

Vom Beginn der wittelsbachischen Herrschaft bis zur Goldenen Bulle (1214-1356)

Auf Reichsebene stand Pfalzgraf Otto auf Seiten des Staufers Friedrich II. Nach dem Tod Ottos übten zuerst seine Söhne Ludwig II. (reg. 1253-1294) und Heinrich XIII. (reg. 1253-1290) gemeinsam die Herrschaft über die Pfalz und Bayern aus. Allerdings kam es bereits 1255 zur Teilung des Herrschaftsgebiets. Dabei erhielt Ludwig die rheinische Pfalz sowie Gebiete im Nordwesten und Südwesten des bayerischen Herzogtums.

Unter den Maßnahmen der Regierung Ludwigs ragt vor allem die Errichtung der Zollstation auf einer Rheininsel bei Kaub (Rheinland-Pfalz) hervor. Otto und seinen Söhnen gelang es während ihrer Herrschaft, die Ansprüche auf die Lorscher Vogtei und im Odenwald gegen die Interessen des Königtums und des Erzbischofs von Mainz zu sichern. Zudem konsolidierten sie die pfalzgräfliche Herrschaft um Heidelberg, Neustadt, Alzey und Bacharach. Die Nachfolge Ludwigs traten nach seinem Tod 1294 seine Söhne Rudolf I. (reg. 1294-1319) und Ludwig IV. (reg. 1294-1347) an. Auf Reichsebene unterstützten sie König Adolf von Nassau (reg. 1292-1298). Nach dem Tod Adolfs in der Schlacht bei Göllheim versöhnte sich Rudolf bald mit dem Habsburger Albrecht (reg. 1298-1308) und wählte diesen mit zum König. Albrechts Nachfolger, Heinrich VII. (reg. 1308-1313, Kaiser ab 1312), wurde 1308 auch mit Rudolfs Stimme zum neuen König gekürt. Zwischen den beiden pfalzgräflichen Brüdern kam es in der Folge zu einem langwierigen Erbstreit um die pfalzgräflichen Gebiete. Rudolf war zuerst Vormund Ludwigs gewesen und hatte den jüngeren Bruder auch nach dessen Volljährigkeit mit Hilfe König Adolfs erfolgreich von der Regierung ferngehalten. Erst 1301 erreichte Ludwig, unterstützt von seiner Mutter, im Vertrag von Bensheim die Teilhabe an der Regierung in der Pfalzgrafschaft. Eine Teilung der bayerischen Besitzungen unter den Brüdern im Jahr 1310 wurde bereits 1313 wieder rückgängig gemacht. Beide einigten sich darauf, dass Rudolf I. lebenslang die pfälzische Kurstimme führen sollte, die danach an Ludwig kommen sollte.

Einen zentralen Einschnitt in der pfälzischen Geschichte markierte der 1329 geschlossene Hausvertrag von Pavia, der die pfälzischen und bayerischen Gebiete trennte. Im Vertrag wurden Rudolf II. und seinen Nachfahren die rheinischen Gebiete der Kurpfalz und Besitzungen in der Oberpfalz zugesprochen. Die Kurstimme sollte zwischen der bayerischen und der pfälzischen Linie alternieren. Nach dem Tod Rudolfs 1319 regierten seine Söhne Ruprecht I. (reg. 1329-1390) und Rudolf II. (reg. 1329-1353) zuerst gemeinsam. In diesen Zeitraum fällt die Verpfändung mehrerer Städte und Burgen aus Reichsbesitz an die Pfalzgrafen (u. a. Neckargemünd und Eberbach sowie die Burgen Trifels, Neukastel und Gutenberg). 1338 kam es zu einer Landesteilung zwischen den beiden Brüdern und ihrem Neffen Ruprecht II. (reg. 1390-1398), die jedoch in weiten Teilen nur bis zum Tod Rudolfs II. 1353 Bestand hatte. Bereits 1356 wurden die hausinternen wittelsbachischen Bestimmungen des Vertrags von Pavia über die Wahl des römischen Königs obsolet. In der Goldenen Bulle wies Kaiser Karl IV. (reg. 1346-1378, Kaiser ab 1355) das alleinige Wahlrecht der pfalzgräflichen Linie der Wittelsbacher zu.

Von der Goldenen Bulle bis zum Landshuter Erbfolgekrieg (1356-1504/5)

Auf Reichsebene unterstützte Ruprecht I. den neuen König Karl IV. Zusammen mit seinem gleichnamigen Neffen Ruprecht II. legte der Kurfürst weitere Grundlagen für die Entwicklung der Pfalzgrafschaft. Beide einigten sich 1357 auf die Einführung der Primogenitur sowie 1368 bzw. 1378 auf jene Gebiete, die unveräußerliche Bestandteile des kurpfälzischen Gebiets sein sollten (Kurpräcipuum). Das gute Verhältnis der Pfalzgrafen zu Karl IV. ermöglichte den Erwerb der Reichspfandschaften Kaiserslautern, Wolfstein, Oppenheim, Odernheim und Ingelheim. Im Abendländischen Schisma nahm Ruprecht I. Partei für die römische Seite. Gemeinsam mit Ruprecht II. und dessen Sohn Ruprecht III. (reg. 1398-1410, 1400-1410 als römisch-deutscher König) trieb er 1386 die Gründung der Universität in Heidelberg voran. Ruprecht II. bemühte sich nach seinem Regierungsantritt 1390 vergeblich darum, weitergehende Erbfolgeregelungen für die Kurpfalz durchzusetzen (Constitutio Rupertina).

Die seit den späten 1390er Jahren gegen den römischen König Wenzel (reg. 1378-1400) gerichtete Politik der Kurpfalz und anderer Kurfürsten mündete 1400 in der Absetzung des Herrschers und der Königswahl Ruprechts III. Für die Kurpfalz gelangen dem neuen König während seiner Regierung die Rückerwerbung von Teilen der an die Luxemburger gefallenen Oberpfalz sowie der Erwerb der Hälfte der Reichslandvogtei in der Ortenau und der Reichslandvogtei im Elsass. Sein Romzug 1401 jedoch war politisch erfolglos und finanziell desaströs. Der Kurfürst war mit seinen politischen und finanziellen Ressourcen dem Königsamt nicht gewachsen. Wohl auch deswegen bemühte sich Ruprecht nicht darum, seinem ältesten Sohn Ludwig III. (reg. 1410-1436) das Königtum zu sichern.

Vielmehr kam es 1410 zu einer Landesteilung. In dieser erhielt Ludwig ein Gebiet, das vor allem das Kurpräcipuum umfasste. Unter seiner Herrschaft gelang eine weitere Ausdehnung der kurpfälzischen Herrschaftsrechte, etwa im Gebiet des Hunsrücks. Allerdings war Ludwig bereits 1435 aufgrund seiner Erkrankung von einem Vormundschaftsrat abgesetzt worden, der bis zum Regierungsantritt Ludwigs IV. (reg. 1442-1449) die Geschicke der Pfalz bestimmte. In der Regierungszeit Ludwigs IV. wurde die territoriale Expansion unter anderem durch den Erwerb der Grafschaft Löwenstein und Möckmühls fortgesetzt. Das frühe Ableben des Kurfürsten führte erneut zu einer Vormundschaftsregelung. Ludwigs Bruder Friedrich I. (reg. 1449-1476) sollte ursprünglich nur für seinen unmündigen Neffen Philipp (reg. 1476-1508) die Kurwürde führen. Allerdings nahm Friedrich bereits 1451 durch das römischrechtliche Instrument der Arrogation Philipp an Sohnesstatt an. Hierdurch sicherte er sich auf Lebzeit die Kurwürde. Auch wenn der Anspruch des Wittelsbachers von Seiten Kaiser Friedrichs III. (reg. 1440-1493, Kaiser ab 1452) nie anerkannt wurde, konnte er diesen doch durchsetzen. Dem Kurfürsten kam dabei zugute, dass er sich in einer Vielzahl von militärischen Auseinandersetzungen mit seinen Nachbarn behaupten konnte. Im Zuge dieser Konflikte gelang es Friedrich, Gebiete an der Bergstraße, Vordersponheim sowie die Grafschaft Lützelstein zu erwerben. Die wichtigste Rolle spielte hierbei der Sieg in der Schlacht bei Seckenheim 1462. In Friedrichs Regierungszeit fällt zudem die Etablierung eines kurpfälzischen Hofgerichts. Friedrichs Nachfolger Philipp forcierte die weitere territoriale Expansion der Kurpfalz. Einen Zugewinn bedeutete hierbei der Heimfall der vor allem im Odenwald gelegenen Gebiete der Linie Pfalz-Mosbach-Neumarkt an die Kurlinie.

In empfindlichen Verlusten mündete der Versuch, den Anspruch auf das Erbe der 1503 im Mannesstamm erloschenen Herzöge von Bayern-Landshut durchzusetzen. Als Resultat des Landshuter Erbfolgekriegs von 1504/05 verlor die Kurpfalz vor allem Gebiete in der Oberpfalz, am südlichen Oberrhein und im Neckarbecken.

Vom Kölner Spruch (1505) bis zur Reformation (1556/59)

Auf die territorialen Verluste durch den Kölner Spruch von 1505 folgte für die Kurpfalz eine Phase der politischen Konsolidierung. Gegenüber der reformatorischen Bewegung nahm Kurfürst Philipps Nachfolger Ludwig V. (reg. 1508-1544) eine ambivalente Haltung ein. Wahrscheinlich um die Konsolidierung der pfälzischen Herrschaft und die Karrieren seiner geistlichen Brüder nicht zu gefährden, verhielt er sich konfessionspolitisch weitestgehend neutral. Zwar unterstützte er die neue Lehre nicht, ging jedoch auch nicht gegen die lutherische Bewegung in der Oberpfalz vor. Eine kurzfristig strengere Haltung gegenüber den Gedanken und Protagonisten der Reformation zeigte der Kurfürst nur nach der Sickingen-Fehde (1523) und dem Bauernkrieg (1525).

Erst Ludwigs Nachfolger, sein Bruder Friedrich II. (reg. 1544-1556) bekannte sich ab 1545 offen zur neuen Lehre und führte diese 1546 in der Kurpfalz ein. Im Schmalkaldischen Krieg blieb Friedrich neutral, stellte dem lutherischen Herzog Christoph von Württemberg (reg. 1550-1568) jedoch Truppen zur Verfügung. Die Bestimmungen des Interims von 1548 setzte der Kurfürst nur sporadisch um. Da Friedrich kurz nach dem Augsburger Religionsfrieden verstarb, befand sich die Kurpfalz auch unter ihm noch in der Phase der Vorreformation. Die endgültige Einführung der lutherischen Konfession blieb dem neuen Kurfürsten Ottheinrich (reg. 1556-1559) aus der Linie Pfalz-Neuburg überlassen. Auf eine flächendeckende Aufhebung der Klöster verzichtete er mit Ausnahme von Lorsch und Schönau. Gegenüber dem Kaiser und den Nachbarn der Kurpfalz verfolgte er eine dezidiert protestantische Politik. So forderte er die Aufhebung des im Augsburger Religionsfrieden festgelegten Geistlichen Vorbehalts.

Zwischen Reformation und Ausbruch des Dreißigjährigen Kriegs (1559-1618)

Mit dem Tod Ottheinrichs erlosch die Kurlinie im Mannesstamm. Auf ihn folgte Friedrich III. von Pfalz-Simmern (reg. 1559-1576) als Kurfürst. Er führte in der Kurpfalz den Calvinismus ein. Ein Meilenstein hierfür war der 1563 verfasste Heidelberger Katechismus. Mit dem erneuten Bekenntniswechsel gingen die Aufhebung der Klöster und ein schroffes Vorgehen gegen altgläubige Teile der Bevölkerung einher. Friedrichs Sohn Ludwig VI. (reg. 1576-1583) vollzog einen erneuten Konfessionswechsel zurück zum lutherischen Bekenntnis. Auch darüber hinaus traf der neue Kurfürst eine Vielzahl von weitreichenden Entscheidungen. Der Erlass von Hof- (1577), Polizei- (1578) und Landesordnungen (1582) "trug wesentlich zur Modernisierung des Kurpfälzer Territorialstaates bei" (Schindling, Kurfürsten, 25). Der frühe Tod Ludwigs VI. 1583 führte dazu, dass sein Sohn Friedrich IV. (reg. 1592-1610) bis 1592 unter der Vormundschaft seines Onkels Johann Casimir von Pfalz-Lautern (1543-1592) stand. Dieser hatte in seinem Fürstentum mit den Herrschaftsmittelpunkten Kaiserslautern und Neustadt das calvinistische Bekenntnis seines Vaters Friedrich III. beibehalten. Die Vormundschaft über seinen Neffen nutzte Johann Casimir dazu, erneut den reformierten Glauben in der Kurpfalz einzuführen. Außenpolitisch bemühte er sich vergeblich um eine längerfristige Union der evangelischen Stände im Reich. In die religiösen Auseinandersetzungen in Frankreich griff Johann Casimir 1587 durch die Entsendung eines Heeres ein, das die Hugenotten unterstützen sollte. Durch seinen Tod 1592 fiel Pfalz-Lautern wieder an die Kurpfalz zurück. Das gleiche geschah 1598 mit Pfalz-Simmern.

Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz (1596-1632), genannt der Winterkönig, Kupferstich um 1615. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv)

Anders als von seinem Vater Ludwig VI. gewünscht, bekannte sich Friedrich IV. zum Calvinismus und festigte die Rolle des reformierten Bekenntnisses unter seiner Herrschaft. Von zentraler Bedeutung während seiner Regierungszeit war der kurpfälzische Oberrat, der die meisten Regierungsentscheidungen bestimmte. Auf Reichsebene etablierte sich die Kurpfalz als Hauptprotagonist der protestantischen Partei. Dies manifestierte sich im Eingreifen in den Straßburger Kapitelstreit sowie in der Übernahme des Direktoriums der 1608 gegründeten Evangelischen Union durch den pfälzischen Kurfürsten. Da der älteste Sohn Friedrich V. (reg. 1610/14-1623, 1619/20 König von Böhmen) beim Tod seines Vaters Friedrich IV. 1610 noch minderjährig war, kam es in der Kurpfalz erneut zu einer Vormundschaftsregierung. Geführt wurde diese von Johann II. von Pfalz-Zweibrücken (1584-1635). Entsprechend den Festlegungen im Testament Friedrichs IV. kam es nach der Volljährigkeit seiner Söhne zu einer Landesteilung. Friedrich V. erhielt die Kurwürde und den Großteil des Territoriums. Sein jüngerer Bruder Ludwig Philipp (1602-1655) wurde mit einem Nebenland, das weitestgehend das Gebiet der Fürstentümer Pfalz-Simmern und Pfalz-Lautern umfasste, abgefunden.

Die verschiedenen Konfessionswechsel des 16. Jahrhunderts beschworen immer wieder Konflikte herauf. Sowohl der Wechsel zum Calvinismus unter Friedrich III. und erneut unter Friedrich IV. als auch zurück zum Luthertum unter Ludwig VI. resultierte in einem Austausch der kirchlichen und höfischen Eliten. Insbesondere in der Oberpfalz wurde die Einführung des reformierten Bekenntnisses lange bekämpft.

Die Kurpfalz im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648)

Friedrich V. bemühte sich in seiner Außenpolitik um die Schwächung der Habsburger. Der Böhmische Aufstand von 1618 bot dazu die Gelegenheit. Nach der Absetzung Ferdinands II. (reg. 1619-1637 als römisch-deutscher Kaiser) durch die böhmischen Stände 1619 wurde Friedrich zum König von Böhmen gewählt. Die folgende Auseinandersetzung mit den Habsburgern entwickelte sich für die Kurpfalz desaströs. Die antizipierte Unterstützung durch Friedrichs Schwiegervater, König Jakob I. von England (reg. 1603-1625), blieb ebenso aus wie die umfassende militärische Hilfe durch die Evangelische Union. Die Niederlage Friedrichs V. in der Schlacht am Weißen Berg 1620 führte zum Rückzug des Wittelsbachers aus Böhmen. Der folgende Pfälzische Krieg (1620-1623) besiegelte die Niederlage des Kurfürsten. Heidelberg wurde 1622 erobert und geplündert.

Auf Drängen Herzog Maximilians von Bayern (reg. 1597-1651 als Herzog von Bayern, 1623-1648 Kurfürst von der Pfalz, 1648-1651 Kurfürst von Bayern) übertrug Kaiser Ferdinand II. 1623 auf Lebenszeit die pfälzische Kurwürde dem bayerischen Wittelsbacher. Die linksrheinische Kurpfalz wurde von spanischen Truppen besetzt und der rechtsrheinische Teil geriet unter bayerische Verwaltung. In beiden Teilen der Kurpfalz kam es zu einer Rekatholisierung. Im Zuge des schwedischen Kriegszugs gegen die Truppen der Katholischen Liga wurden weite Teile der Kurpfalz 1632 besetzt und die spanischen und bayerischen Besatzungen verdrängt. Friedrich V. kehrte in die Kurpfalz zurück, verstarb jedoch bereits Ende 1632. Die Vormundschaft über seine noch unmündigen Kinder übernahm sein Bruder Ludwig Philipp. Eine Restitution der Herrscherfamilie verhinderte jedoch vorerst die Niederlage der schwedischen Truppen in der Schlacht bei Nördlingen 1634, in deren Zuge es zu einer kaiserlich-bayerischen Besetzung der Kurpfalz kam. Das Eingreifen des Königs von Frankreich in den Krieg führte dazu, dass das kurpfälzische Territorium links und rechts des Rheins bis zu den Friedensverhandlungen von 1646-1648 Schauplatz militärischer Auseinandersetzungen blieb. Der Westfälische Frieden restituierte die Linie Pfalz-Simmern in der territorial verkleinerten Kurpfalz. Bayern behielt die fünfte Kurstimme und die Oberpfalz. Für die Pfalz wurden eine achte Kurwürde sowie das Amt des Erzschatzmeisters geschaffen.

Vom Westfälischen Frieden bis zum Ende des Pfälzischen Erbfolgekriegs (1648-1697)

Der Sohn Friedrichs V., Karl Ludwig (reg. 1648-1680), forcierte den Wiederaufbau in der Kurpfalz. Aufgrund des hohen Bevölkerungsverlusts bemühte sich der Kurfürst um die Ansiedlung neuer Bewohner. Zwar wurde das reformierte Bekenntnis wieder eingeführt, jedoch übte Karl Ludwig Toleranz gegenüber anderen Glaubensrichtungen. Territorial gelang eine partielle Konsolidierung. Nach dem Tod Ludwig Philipps 1655 fiel zuerst Pfalz-Lautern und nach dem Ableben seines Sohns 1673 auch Pfalz-Simmern an die Kurpfalz zurück. Außenpolitisch näherte sich Karl Ludwig Frankreich an. Untermauert wurde diese Bindung durch die Heirat seiner Tochter Charlotte (Liselotte) mit dem Herzog von Orléans im Jahr 1671.

Karl Ludwigs Nachfolger Karl II. (reg. 1680-1685) forcierte anders als sein Vater eine deutlich stärkere Unterstützung der Reformierten. Da Karl keine sukzessionsberechtigten Nachfahren hatte, war der Übergang der Kurpfalz an die katholische Linie Pfalz-Neuburg absehbar. Im Rezess von Schwäbisch Hall von 1685 sollten die konfessionellen Bedingungen dieses Dynastiewechsels geregelt werden. Allerdings verstarb Karl II., bevor er den Vertrag ratifizieren konnte. Der Neuburger Philipp Wilhelm (reg. 1685-1690) trat die Herrschaft in der Kurpfalz an und richtete sich nach den ausgleichenden Bedingungen des Rezesses. Der neue Kurfürst herrschte über ein Gebiet, welches neben den Besitzungen am nördlichen Oberrhein und in der Oberpfalz auch die Herzogtümer Jülich und Berg umfasste. Überschattet wurde Philipp Wilhelms Regierung durch die militärische Expansion Ludwigs XIV. von Frankreich (reg. 1643-1715). Französische Truppen verwüsteten im Zuge des Pfälzischen Erbfolgekriegs 1688/89 weite Teile der Kurpfalz, darunter auch Heidelberg und Mannheim.

Vom Frieden von Rijswijk bis zum Ende der Kurpfalz (1697-1803)

Die linksrheinischen Gebiete der Kurpfalz wurden bis zum Frieden von Rijswijk 1697 von französischen Truppen besetzt. Zwar musste Frankreich diese Gebiete wieder abtreten, hatte jedoch in einem Zusatz zum Friedensvertrag festschreiben lassen, dass die Rekatholisierung in den ehemals unter französischer Kontrolle stehenden Gebieten nicht rückgängig gemacht werden sollten. Kurfürst Johann Wilhelm (reg. 1690-1716) nutzte dies unter anderem als Vorwand für die in der Kurpfalz unternommene Gegenreformation. Das Simultaneum von 1698 öffnete die reformierten und lutherischen Kirchen für katholische Gemeinden. Abgemildert wurden die Bestimmungen zwar durch die Religionsdeklaration von 1705, welche die Religionsfreiheit der drei Bekenntnisse festschrieb. Allerdings beendete dies keinesfalls die Rekatholisierungsmaßnahmen.

Im Spanischen Erbfolgekrieg (1701-1713/14) stand die Kurpfalz auf Seiten des Kaisers. Kurzfristig gelang es Johann Wilhelm auch, die im Westfälischen Frieden an Bayern gefallene Würde des Erztruchsessen (1708) und das Recht auf die Ausübung des Reichsvikariats (1711) wiederzuerlangen. Diese Ranggewinne mussten allerdings nach dem Frieden von Rastatt 1714 wieder aufgegeben werden. Johann Wilhelms Nachfolger wurde sein Bruder Karl Philipp (reg. 1716-1742), der 1720 Mannheim zur Residenzstadt machte. Mit seinem söhnelosen Tod erlosch die Neuburger Linie. Auf ihn folgte Karl IV. Theodor aus der Nebenlinie Pfalz-Sulzbach (reg. 1742-1799). Die unter ihm vollzogene kurpfälzisch-bayerische Union von 1777 führte zur Übersiedlung von Hof und Herrscher nach München.

Kurfürst Karl Theodor von Pfalzbayern (1742-1799 Kurfürst von der Pfalz, seit 1777 Kurfürst von Pfalzbayern), Kupferstich um 1790 von Friedrich John (1769-1843). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv)

Das Ende der Kurpfalz läutete die endgültige Eroberung der linksrheinischen Besitzungen durch französische Truppen im Zuge des Ersten Koalitionskriegs ein, die im Frieden von Luneville 1801 bestätigt wurden. Karl Theodors Nachfolger Maximilian Joseph von Pfalz-Zweibrücken (reg. 1795-1799, ab 1799 Herzog von Bayern, ab 1806 als Max I. Joseph König von Bayern) blieben nur noch wenige Jahre als pfälzischer Kurfürst beschieden. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 besiegelte das Ende der Kurpfalz als eigenständiges Territorium. Der Großteil des rechtsrheinischen Gebiets fiel an die Markgrafen von Baden, kleinere Gebiete unter anderem an die Fürsten von Leiningen-Hardenberg und die Landgrafen von Hessen-Darmstadt.

Forschungsstand

Mit bedingt durch die Aufteilung der Besitzungen auf verschiedene Territorien 1803, ist die Forschungslandschaft zur Kurpfalz stark fragmentiert und zerklüftet. Es ragen jedoch mehrere gut sichtbare thematische Inseln heraus. So ist etwa die Rolle der Pfalzgrafen in Reich und Region im 13. und 14. Jahrhundert ebenso gut erforscht wie das Königtum Ruprechts I. und die Politik Friedrichs V. Auch Bereiche wie das Lehnswesen und die Memorialkultur der Pfalzgrafen haben großes Interesse gefunden. Besonders intensiv untersucht wurden zudem die Residenzstadt Heidelberg und die dortige Universität, wobei neben der Baugeschichte des Schlosses auch die Bedeutung von Literatur und Humanismus am spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Kurfürstenhof intensiv behandelt wurde. Mit Meinrad Schaabs (1928-2000) zweibändigem Überblickswerk liegt eine Synthese der älteren Forschungen vor.

Die Geschichte der Kurpfalz ist insbesondere im Zuge des 800-jährigen Jubiläums des Übergangs an das Haus Wittelsbach 2014 wieder stärker in den Fokus gerückt. Die in diesem Zusammenhang erschienenen beiden Kataloge zur Mannheimer Wittelsbacher-Ausstellung sowie zwei weitere Sammelbände bilden den aktuellen Forschungsstand ab und zeigen neue Wege auf. Allerdings bestehen nach wie vor thematische Lücken. So ist beispielsweise die Entwicklung der Kurpfalz in der Übergangsphase vom späten Mittelalter zur Frühen Neuzeit, die sich unter der Herrschaft der Kurfürsten Philipp und Ludwig V. vollzog, bisher kaum erforscht. Gleiches gilt für die Rolle des niederen Adels, vor allem in den konfessionellen Veränderungen der Frühen Neuzeit. Zudem fehlt es weitestgehend an über Heidelberg hinausgreifenden Arbeiten zur kurpfälzischen Städtepolitik, insbesondere im Mittelalter.

Literatur

  • Henry J. Cohn, The Government of the Rhine Palatinate in the Fifteenth Century, London 1965.
  • Rudolf Haas/Hansjörg Probst, Die Pfalz am Rhein: 2000 Jahre Landes-, Kultur- und Wirtschaftsgeschichte, Mannheim 1984.
  • Armin Kohnle, Kleine Geschichte der Kurpfalz. Land an Rhein und Neckar, Karlsruhe 5. Auflage 2014.
  • Jörg Peltzer, Der Rang der Pfalzgrafen bei Rhein. Die Gestaltung der politisch-sozialen Ordnung des Reichs im 13. und 14. Jahrhundert (RANK 2), Ostfildern 2013.
  • Jörg Peltzer u. a. (Hg.), Die Wittelsbacher und die Kurpfalz im Mittelalter. Eine Erfolgsgeschichte?, Regensburg 2013.
  • Christian Reinhardt, Fürstliche Autorität versus städtische Autonomie. Die Pfalzgrafen bei Rhein und ihre Städte 1449 bis 1618: Amberg, Mosbach, Nabburg und Neustadt an der Haardt (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg B 186), Stuttgart 2012.
  • Meinrad Schaab, Geschichte der Kurpfalz. 2 Bände, 1988-1992 (Band 1 in 2. Auflage von 1999).
  • Meinrad Schaab, Kurpfalz, in: Ders./Hansmartin Schwarzmaier (Hg.), Handbuch der Baden-Württembergischen Geschichte. 2. Band: Die Territorien im Alten Reich, Stuttgart 1995, 247-333.
  • Meinrad Schaab, Pfalzgrafschaft bei Rhein, in: Lexikon des Mittelalters. 6. Band, München/Zürich 1993, 2013-2018.
  • Anton Schindling, Die reformierten Kurfürsten aus der Linie Pfalz-Simmern und das Heilige Römische Reich, in: Wilhelm Kreutz/Wilhelm Kühlmann/Hermann Wiegand (Hg.), Die Wittelsbacher und die Kurpfalz in der Neuzeit. Zwischen Reformation und Revolution, Regensburg 2013, 13-43.
  • Birgit Studt, Pfalz (Rhein, Pfalzgrafschaft bei, Pfalzgrafen bei), in: Werner Paravicini (Hg.), Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ein dynastisch-topographisches Handbuch. 1. Band: Dynastien und Höfe (Residenzenforschung 15/1), Ostfildern 2003, 440-446.
  • Alfried Wieczorek u. a. (Hg.), Die Wittelsbacher am Rhein. Die Kurpfalz und Europa. Begleitband zur 2. Ausstellung der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. 2 Bände (Publikationen der Reiss-Engelhorn-Museen 60), Regensburg 2013.
  • Eike Wolgast, Die reformatorische Bewegung in der Kurpfalz bis zum Regierungsantritt Ottheinrichs 1556, in: Udo Wennemuth (Hg.), 450 Jahre Reformation in Baden und Kurpfalz (Veröffentlichungen zur badischen Kirchen- und Religionsgeschichte 1), Stuttgart 2009, 25-44.

Quellen

  • Meinrad Schaab/Rüdiger Lenz, Ausgewählte Urkunden zur Territorialgeschichte der Kurpfalz 1156-1505 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg A 41), Stuttgart 1998.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Churpfalz, Pfalz, Pfälzer Wittelsbacher

Empfohlene Zitierweise

Benjamin Müsegades, Kurpfalz: Politische Geschichte, publiziert am 20.04.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Kurpfalz:_Politische_Geschichte> (19.03.2024)