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Kurpfalz: Verwaltung (Mittelalter)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Vorwort des Landschreibers Konrad von Aschaffenburg zu dem von ihm 1356 angelegten Kopialbuch. (Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv Karlsruhe 67 Nr. 799 fol. 1r)
Gelehrtenporträts im Rechtsgutachten des Winand von Steeg über die Zollfreiheit auf dem Rhein von 1426: Die doctores decretorum Heyso Krauwel, Dekan des Heilig-Geist-Stifts Heidelberg, Hugo Kym aus Speyer und Otto vom Stein, Kanoniker am Heilig-Geist-Stift und Professor des kanonischen Rechts in Heidelberg. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Geheimes Hausarchiv, HS 12 fol. 4)
Pfalzgraf und Kurfürst Friedrich I. der Siegreiche von der Pfalz empfängt den Lehnseid eines Adeligen, assistiert von dem Kanzler und Bischof von Speyer, Matthias Ramung (rechts), und zwei Sekretären. Die Miniatur stammt aus einem Lehnbuch von 1471. Es diente nicht als reines Verwaltungshilfsmittel, sondern als Schaustück, auf das die pfälzischen Vasallen ihren Lehnseid zu schwören hatten. (aus: Volker Rödel [Hg.], Der Griff nach der Krone. Die Pfalzgrafschaft bei Rhein im Mittelalter. Begleitpublikation zur Ausstellung der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg und des Generallandesarchivs Karlsruhe [Schätze aus unseren Schlössern 4], Regensburg 2000, Kat Nr 85 a, 242 [Original: Generallandesarchiv Karlsruhe, 67/1057, fol 41v])

von Volker Rödel

Die klassischen Hofämter sind für die Kurpfalz bereits seit dem 13. Jahrhundert belegt, schon seit dem 14. Jahrhundert kam ihnen nurmehr eine zeremonielle Bedeutung zu. Von einer stetigen Entwicklung der Verwaltung kann hingegen erst nach dem Hausvertrag von Pavia 1329 gesprochen werden. Insbesondere nach der Erlangung der Kurwürde 1356 ist ein Ausbau und eine Ausdifferenzierung der Verwaltung belegt. Nachgewiesen sind die Kanzlei mit einem obersten Schreiber als Vorsteher und der kurfürstliche Rat. Fachleute warb die Kurpfalz auch vom Erzstift Mainz ab. Die Finanzverwaltung oblag den Kellereien, den über das Land verteilten Ämtern. Die niedere Gerichtsbarkeit war im Spätmittelalter den Dorfgerichten anvertraut; für die hohe Gerichtsbarkeit waren kurpfälzische Ämter und die Zenten, eine Untergliederung der alten Grafschaften, zuständig. 1462 wurde das Hofgericht als oberstes Appellationsgericht eingerichtet. Zur Bildung von Landständen kam es in der Kurpfalz im Unterschied zur Oberpfalz nicht.

Nebenland der Wittelsbacher bis 1329

Nach der 1214 erfolgten Überantwortung der rheinischen Pfalzgrafschaft an das bayerische Herzogshaus hielten sich seine Herren etwa ein Jahrhundert lang nur sporadisch im Land auf und wurden bei seiner Regierung und Verwaltung in Heidelberg von Viztumen vertreten. Entsprechend spärlich sind Zeugnisse für die Hofhaltung und Verwaltungstätigkeit. Erst der Vertrag von Pavia konstituierte 1329 die landesherrliche Eigenständigkeit der Pfälzer Linie der Wittelsbacher. Da der politisch recht passive Rudolf II. (1306–1353, reg. 1329–1353) sich meist in Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) aufhielt, konnte erst mit der Herrschaft seines jüngeren Bruders Ruprecht I. (1309–1390, reg. 1329/53–1390) über das gesamte Territorium eine stetige Entwicklung einsetzen. Die von den beiden Brüdern jeweils für ihre Landesteile geschaffenen Viztumämter bestanden fort; Landschreibern oblag dort die Verwaltungsarbeit.

Der Hof und seine Ämter

Noch vor 1300 lassen sich Inhaber für die Hofämter des Marschalls, des Schenken und des Truchsessen nachweisen. Im Fall der Schenken von Erbach ist eines davon zum standeskonstitutiven Erbhofamt geworden. Seit dem 14. Jahrhundert wurden diese Ämter nur noch bei besonderen Anlässen zeremoniell ausgeübt, meist durch Grafen. Die täglichen Hofdienste wurden von Ministerialen wahrgenommen. Dabei fallen auch besondere lokale Zuordnungen auf, etwa bei der Hofhaltung in der Nebenresidenz Alzey (Rheinland-Pfalz), nach der sich eine ministerialische Truchsessenfamilie nannte. "Oberste Truchsessen" waren bis 1415 die Niederadligen von Scharfeneck. Die Organisation, Leitung und Kontrolle der Hofhaltung oblag jedoch schon seit Ende des 13. Jahrhunderts dem Hofmeister als einem alter ego des Fürsten. Seit diese Aufgaben dem etwa 1360 geschaffenen Amt des Haushofmeisters zuwuchsen, widmete sich der (Groß-)Hofmeister vorwiegend politischen Aufgaben.

Zeitgemäße Verwaltungsstandards

Die in Heidelberg zuvor unscheinbare lokale Verwaltungstätigkeit erfuhr unter Ruprecht I., vollends nach Erlangung der Kurwürde 1356, eine unerhörte Aufwertung, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Um zu den Verwaltungsstandards etwa des Erzstifts Mainz aufschließen zu können, warb man dort ungeniert Spezialisten ab: Zu nennen ist etwa der Notar und Stiftskanoniker Konrad von Aschaffenburg oder Nikolaus von Wiesbaden, der 1364 als Schreiber, 1375 als "oberster Schreiber" des Pfalzgrafen bezeugt ist und 1381 auf den Speyerer Bischofsstuhl (reg. 1389–1396) providiert wurde. Die Lehensmannen wie auch die Amtleute legten ihren Diensteid nicht nur auf den Landesherren, sondern auch auf "die Pfalz" ab, was als Zeichen einer frühen transpersonalen Herrschaftsvorstellung gelten kann.

Die Kanzlei

Der Stich von Matthäus Merian (1593-1650) von 1645 zeigt das Gebäude der 1462 erbauten Kanzlei unterhalb des Schlosses (M); Stich aus: Martin Zeiller/Matthäus Merian [Hg.], Topographia Palatinatus Rheni et vicinarum Regionum [Frankfurt a.M.], 1645. (UB Heidelberg lizensiert durch CC-BY-SA 3.0 DE)

Zunächst waren schreibkundige und im Recht erfahrene Männer, die häufig zugleich als Notare tätig waren, fallweise, im 14. Jahrhundert dann vorrangig, zuletzt ausschließlich für den Bedarf des Hofes tätig; nach 1360 bildeten sie eine Art Personenverband. 1367 wird ein Heinrich von Diebach als "oberster Schreiber" genannt.

Von Kanzlei ist erst im 15. Jahrhundert die Rede. Zu verdanken ist diese Entwicklung einem 1355 eingetretenen Qualitätssprung. Es entstanden nun Register, in die man im Interesse der Verwaltungskontinuität Texte der Entwürfe von Urkunden eintrug; dabei wurde je eine Serie für dauernd und eine für nur vorübergehend wichtige gebildet. 1398 entstand das erste bekannte Lehenbuch. Zahlreiche, zum Teil aus Repräsentationsgründen illuminierte Lehensbücher folgten, besonders als Matthias Rammung (reg. 1464–1478 Bischof von Speyer) zwischen 1457 und 1478 der Kanzlei vorstand. Nach einem Brand wurde 1462 für sie am Burgweg ein eigenes Gebäude errichtet. Auf dem Schloss verblieb eine Kanzlei für die persönliche Korrespondenz der Kurfürsten mit dem 1486 erstmals erwähnten Kammerschreiber, Urzelle des späteren Geheimen Rats.

Die Königskanzlei

Gegen Ende des 14 Jahrhunderts hatte sich das überterritoriale Netzwerk von juristisch und diplomatisch versierten Personen verdichtet, auch dank des meist in Bologna, aber auch in Wien und nach 1386 auch in Heidelberg absolvierten Studiums. Etliche von ihnen wurden in Heidelberg als Protonotare tätig, so dass die kurfürstliche Kanzlei schon 1400 einen Kompetenzgrad erlangt hatte, der ihr die Bewältigung der Aufgabe der Hofkanzlei König Ruprechts von der Pfalz (1352–1410, reg. 1398-1410, seit 1400 als König) ermöglichte. Ihr Leiter war der Speyerer Bischof und Jurist Raban von Helmstadt (reg. 1396–1430 bzw. als Erzbischof von Trier 1439). Insgesamt neun Protonotare wurden für den König tätig, darunter als "führender Hofjurist" (H. Heimpel) auch Job Vener (ca. 1370–1447), weiterhin 18 Notare. Nach dem Regierungsantritt Ludwigs III. (1378–1436, reg. 1410–1436) schrumpfte die Kanzlei wieder, wahrte aber ihr Niveau.

Der Rat

Ursprünglich gebildet aus Kampfgefährten und Beratern des Kurfürsten, entfaltete sich der Rat zum eigentlichen Steuerungsinstrument für die Regierung des Landes. Man wurde entweder wegen seiner Qualifikation oder aus politischen Rücksichten berufen. Zur ersten Gruppe gehörten der Hofmeister sowie der Vorsteher und ein, zwei Protonotare der Kanzlei als der Kern dieses sehr wechselhaft zusammengesetzten Gremiums. Zur anderen Gruppe gehörten niederadlige Räte "von Hause aus", aber z. B. auch benachbarte Grafen. Während Ruprechts Königsherrschaft änderte sich die Arbeitsweise des Rats nicht; er blieb weiter in Funktion. Mehrfach erforderliche Regentschaften stärkten seine Rolle. Nach und nach bildete sich ein jederzeit verfügbares Vierergremium heraus, unter Philipp dem Aufrichtigen (1448–1508, reg. 1476–1508) als "täglicher Rat" bezeichnet; neben dem Hofmeister gehörten ihm der Kanzler, der Marschall und der Vogt zu Heidelberg an. Er war der Vorläufer des im 16. Jahrhundert institutionalisierten Hofrats.

Keine eigentlichen Landstände

Weshalb es im Gegensatz zur Oberpfalz nicht zur Bildung von Ständen kam, harrt noch der Klärung. Dank der hohen Zolleinnahmen mochte die Ausschreibung der deswegen milderen Steuern ohne Billigung vonstatten gegangen sein. Im 15. Jahrhundert bedurfte es zur Anerkennung gewisser Landeseinrichtungen, mehr noch zur Legitimierung von Rechtsakten zur Sicherung der dynastischen Nachfolge der Zustimmung, auch von außerhalb des territorial wenig homogenen Landes. Dies war z. B. der Fall bei der Constitutio Rupertina und bei der Arrogation, mit der Friedrich der Siegreiche (1425–1476, reg. 1449/51–1476) 1451 seinen minderjährigen Neffen Philipp entgegen dem Reichsrecht adoptierte. Derlei zu billigen waren die "merglichen glider" der Pfalz aufgerufen, nämlich die Räte und adligen Diener, die Bischöfe von Worms und Speyer, der Deutschmeister und benachbarte Grafen und Herren. Vertreter der Städte waren nicht unter diesen Notabeln, die letztmals wohl gegen Ende des Landshuter Erbfolgekriegs einberufen wurden.

Die Finanzverwaltung

Die Verwaltung des stattlichen, sehr heterogenen Domänenbesitzes oblag Kellereien. Für den rechtsrheinischen Landesteil ist ein Urbar von 1369 erhalten, das Ort für Ort Steuerrechte, Einkünfte und Liegenschaften verzeichnet. Ein Steuerregister für die Jahre 1350–1361 hatte bereits die Höhe der von den Gemeinden geforderten außergewöhnlichen Umlagen dokumentiert. In dieser Zeit dürften die jährlichen Steuereinnahmen des ganzen Landes jedoch noch nicht einmal die Einnahmen der einträglichsten Rheinzollstelle Kaub (12.000 fl.) erreicht haben. Am Ende des 14. Jahrhunderts wurde mit der Schatzung die für die Landesherrschaft typische Steuerform geschaffen. Sie belastete die Vermögen der einzelnen Haushalte mit 5 %; im 15. Jahrhundert geschah dies sieben Mal.

Das Gerichtswesen

Die zivile und die niedere Strafgerichtsbarkeit war den Dorfgerichten anvertraut. Linksrheinisch war die peinliche Gerichtsbarkeit in der Regel Sache der Ämter; rechtsrheinisch hatten sich zur Ausübung der Hochgerichtsbarkeit die Zenten, eine Untergliederung der alten Grafschaften, erhalten. Sie konnten bei der Ausbildung der pfälzischen Landeshoheit als Vehikel dienen, denn trotz ihrer genossenschaftlichen Organisation wurden sie gegen 1500 immer abhängiger von den pfälzischen Amtleuten.

Gemäß dem "privilegium de non appellando" der Goldenen Bulle war die Einrichtung einer einheitlichen landesherrlichen Gerichtsbarkeit zu erwarten. Sie entwickelte sich aus der Vorstufe des Lehen- und Mannengerichts und mündete in der Schaffung des Hofgerichts 1462; bereits 1480 erhielt es eine neue Ordnung. Es war oberste Instanz für alle Zent- und Stadtgerichte und konnte von dazu Privilegierten unmittelbar angerufen werden. Die so etablierte Appellationsgerichtsbarkeit war geeignet, überterritoriale Gerichtsbarkeiten wie die kaiserlichen Landgerichte und die westfälische Feme auszuschalten und das Fehdewesen einzudämmen.

Quellenlage

Beträchtliche Quellenverluste und die irreversible Aufteilung der kurpfälzischen Archivalien der unteren Pfalz auf die Nachfolgestaaten nach 1802 waren der Erforschung gerade der Verwaltungsgeschichte nicht gerade förderlich. Wenigstens ist die Überlieferung der Zentralstellen in nur zwei Archive gelangt: das Bayerische Hauptstaatsarchiv (unter Einschluss des Geheimen Hausarchivs) und das Generallandesarchiv Karlsruhe. Letzteres verfügt über die kanzleigeschichtlich relevanten Kopialbücher.

Literatur

  • Christoph Freiherr von Brandenstein, Urkundenwesen und Kanzlei, Rat und Regierungssystem des Pfälzer Kurfürsten Ludwig III. (1410–1436) (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 71), Göttingen 1983.
  • Armin Kohnle, Kleine Geschichte der Kurpfalz, Karlsruhe 2005.
  • Johann Kolb, Heidelberg. Die Entstehung einer landesherrlichen Residenz im 14. Jahrhundert (Residenzenforschung 8), Sigmaringen 1999.
  • Wolfgang von Moers-Messmer, Die große Zeit der Geschichte Heidelbergs als Haupt- und Residenzstadt der Kurpfalz, Ubstadt-Weiher 2001.
  • Peter Moraw, Beamtentum und Rat König Ruprechts, in: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins 116 (1968), 59-126.
  • Peter Moraw, Kanzlei und Kanzleipersonal König Ruprechts, in: Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde 15 (1969), 428–531.
  • Volker Press, Calvinismus und Territorialstaat. Regierung und Zentralbehörden der Kurpfalz 1559-1619 (Kieler historische Studien 7), Stuttgart 1970.
  • Volker Rödel, Ämter und Kanzlei am kurpfälzischen Hof, in: Jörg Peltzer u. a. (Hg.), Die Wittelsbacher und die Kurpfalz im Mittelalter. Eine Erfolgsgeschichte?, Regensburg 2013, 263–280.
  • Völker Rödel, Der Griff nach der Krone. Die Pfalzgrafschaft bei Rhein im Mittelalter. Begleitpublikation zur Ausstellung der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg und des Generallandesarchivs Karlsruhe (Schätze aus unseren Schlössern 4), Regensburg 2000.
  • Meinrad Schaab, Geschichte der Kurpfalz. 2 Bände, Stuttgart 1988-1992 (Band 1 in 2. Auflage von 1999).
  • Meinrad Schaab, Kurpfalz, in: Meinrad Schaab/Hans-Martin Schwarzmaier, Handbuch der Baden-Württembergischen Geschichte. 2. Band: Die Territorien im alten Reich (Veröffentlichung der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg), Stuttgart 1995, 247–355.
  • Joachim Spiegel, Urkundenwesen, Kanzlei, Rat und Regierungssystem des Pfalzgrafen bei Rhein und Herzogs von Bayern Ruprecht I. (1309–1390) (Abhandlungen zur Geschichte der Pfalz 1), Neustadt an der Weinstraße 1996.
  • Alfons Sprinkart, Kanzlei, Rat und Urkundenwesen der Pfalzgrafen bei Rhein und Herzöge von Bayern 1294 bis 1314 (1317). Forschungen zum Regierungssystem Rudolfs I. und Ludwigs IV. (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters 4), Köln/Wien 1986.
  • Ellen Widder, Kanzler und Kanzleien im Spätmittelalter. Eine histoire croisée fürstlicher Administration im Südwesten des Reiches (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg B 204), Stuttgart 2015.

Quellen

  • Alois Schmidt/Hermann Heimpel, Winand von Steeg (1371–1453), ein mittelrheinischer Gelehrter und Künstler und die Bilderhandschrift über die Zollfreiheit des Bacharacher Pfarrweins auf dem Rhein aus dem Jahr 1426 (Handschrift 12 des Bayerischen Geheimen Hausarchivs zu München), München 1977.
  • Ausgewählte Urkunden zur Territorialgeschichte der Kurpfalz 1156–1505, hg. von Meinrad Schaab, bearb. von Rüdiger Lenz (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe A 41), Stuttgart 1998.
  • Karl-Heinz Spieß, Das älteste Lehnsbuch der Pfalzgrafen bei Rhein vom Jahr 1401. Edition und Erläuterungen (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg A 30), Stuttgart 1981.
  • Friedrich von Weech, Ein pfälzisches Steuerbuch aus den Jahren 1350–1361, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 28 (1876), 467–483.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Churpfalz, Pfalz, pfälzische Wittelsbacher

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Empfohlene Zitierweise

Volker Rödel, Kurpfalz: Verwaltung (Mittelalter), publiziert am 15.04.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Kurpfalz:_Verwaltung_(Mittelalter) (19.03.2024)