• Versionsgeschichte

Bauernkrieg, 1524-1526

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Zeitgenössische Darstellung eines Bauernhaufens. Abbildung des Titelblatts der „Bundesordnung“, beschlossen bei der Bauernversammlung in der Memminger Kramerzunftstube, 1525. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Eur. 332,33)

von Barbara Schratzenstaller

Als Bauernkrieg werden überregionale Aufstände in Teilen des Heiligen Römischen Reichs bezeichnet, die nach erstem Aufflammen 1524 im Jahr 1525 voll ausbrachen. Sie wurden maßgeblich getragen von der ländlichen Bevölkerung und hatten in erster Linie eine Verbesserung ihrer Rechtsstellung gegenüber der Obrigkeit sowie der wirtschaftlichen Lebensbedingungen zum Ziel. Unter dem Eindruck der Reformation sollte die Gesellschaftsordnung nach einem aus der Bibel abgeleiteten "Göttlichen Recht" ausgerichtet werden. Trotz anfänglicher Versuche gütlicher Verhandlungen leiteten Landesherren betroffener Gebiete, maßgeblich der Schwäbische Bund als Zusammenschluss süddeutscher Reichsstände, gegen die vielerorts in Haufen zusammengeschlossenen Aufständischen militärische Maßnahmen in die Wege. Binnen weniger Monate wurden die Erhebungen niedergeschlagen, Tausende der daran Beteiligten kamen dabei ums Leben.

Begriffsbestimmung

Zeitgenössisch bildete sich keine feste Begrifflichkeit heraus, um die Erhebungen 1524 bis 1526 zu bezeichnen. Im Schrifttum dieser Jahre finden sich unterschiedliche Termini wie aufrur, empörung und ungehorsam. Auch die später gängige Bezeichnung 'Bauernkrieg' (bawren krieg, tumultus agricolarum u.ä.) ist bereits 1525 vereinzelt belegt. Diese ist allerdings nicht unproblematisch, weil sie die soziale Schicht der Akteure auf die Bauern beschränkt und kriegerisches Handeln als wesentliches Charakteristikum benennt. Beide Merkmale vermögen die Vielschichtigkeit der Ereignisse nicht ausreichend abzubilden. Bemühungen, die Konflikte gütlich und friedlich zu lösen, bleiben dabei ebenso ausgeblendet wie die Beteiligung anderer Teile der Bevölkerung an den Aufständen: Zu nennen sind etwa Handwerker, Bergknappen, in Städten wohnhafte Ackerbürger, daneben die Mitwirkung oder zumindest Unterstützung durch einzelne Protagonisten aus (Nieder-)Adel und Ritterschaft.

In den 1970er Jahren versuchte Peter Blickle (1938-2017) als Alternative den Begriff der Empörung bzw. Revolution "des Gemeinen Mannes", zu etablieren, der terminologisch alle nicht an der Herrschaft beteiligten Bevölkerungsteile in die Vorgänge einbindet und ebenfalls an zeitgenössische Auffassungen vom "Gemeinen Mann" als dem Verursacher der Unruhen anknüpft. Diese Perspektive sollte sich jedoch nicht vollends durchsetzen; als Verständigungsbegriff ist 'Bauernkrieg' bislang unersetzt.

Ursachen, zeitgenössischer Kontext und Ziele der Aufständischen

Vielfältige politisch-herrschaftliche, rechtliche, wirtschaftliche, religiöse und soziale Umstände des frühen 16. Jahrhunderts bildeten ein Konglomerat, das die insgesamt von 1524 bis 1526 währenden Aufstände entfachte. Mit Gerd Schwerhoff (geb. 1957) lässt sich von einem breitgefächerten "Krisenpanorama" sprechen, das die bisherige Forschung skizzierte. Regional sind unterschiedliche Faktoren auszumachen, deren Wirkungen zudem je nach Forschungsposition verschieden gewichtet werden. Grundsätzlich dürfte weniger wirtschaftliche Not, als eine Verschlechterung der rechtlichen Situation großer Teile der Bevölkerung die Aufstände entscheidend mitbedingt haben. Die Vorstellung vom "armen Bauern" in dieser Zeit im Generellen gilt als überholt. Allerdings war insbesondere in kleinteiligen Herrschaftsgebieten aufgrund der komplexen Agrarverfassung die ökonomische Gesamtbelastung der Bevölkerung gestiegen: Zwar wurden die mittlerweile nicht mehr anlassbezogenen Steuern nunmehr regelmäßig einbezogen. In Territorien, in denen der Landesherr zugleich Grundherr war, erhöhte die Kumulation von Herrschaftsrechten jedoch den Druck auf die bäuerliche Bevölkerung und beförderte ein Gefühl der Ohnmacht gegenüber der Obrigkeit.

Bereits im Spätmittelalter und in den Jahren vor dem Bauernkrieg war es regional zu kleineren Aufständen gekommen. Dabei handelte es sich um Reaktionen auf die seit dem 15. Jahrhundert intensiv vorangetriebene Verdichtung der Herrschaftsrechte von landbesitzendem Adel, Klerus und Städten, die den Beginn der frühmodernen "Territorialisierung" markieren. Althergebrachte Rechte, wie die Nutzung der Allmende, waren zunehmend eingeschränkt worden. Die Wahrung alter Rechte, nicht die Einforderung neuer Rechte, bildete dementsprechend im Bauernkrieg einen wesentlichen Kern der Forderungen der Aufständischen. Durch die beginnende Staatsbildung war es zudem innerhalb des Adels zu Abstiegsprozessen gekommen, da Grafen, Herren und Ritter daran nur erschwert Anteil nehmen konnten. Zur Sicherung ihres Platzes im Herrschaftsgefüge wie ihres Lebensstandards reagierten Niederadlige mit Maßnahmen, die die wirtschaftliche bzw. rechtliche Stellung ihrer Hintersassen schwächten, indem sie etwa ihre Eigenwirtschaft ausbauten und damit in Konkurrenz zu diesen traten.

Gleichzeitig wuchs überregional der Wunsch von Bauern nach Partizipation; Formen der Repräsentation, wie die Teilnahme von Angehörigen des Bauernstands an Landtagen, waren im Spätmittelalter nur in wenigen Gebieten eingeführt worden (Salzburg, Tirol). In begrenztem Maße dürften vor allem im alemannischen Raum die von Bauern getragenen Gemeinwesen der Schweizer Urkantone eine Vorbildwirkung entfaltet haben.

Nur regional von Bedeutung war dagegen die Forderung nach Abschaffung der Leibeigenschaft. Dieses Zugriffsrecht auf Personen, das unterschiedlich streng ausgeprägt sein konnte (teils etwa nur eine spezielle Abgabe, wie in Form der symbolischen "Leibhenne", zur Folge hatte), existierte vielerorts nicht mehr. Vor allem in Teilen Schwabens bestand die Leibeigenschaft jedoch fort und bildete dort auch teilweise einen wesentlichen Beschwerdepunkt der Bauern, insbesondere aufgrund ihrer Verbindung mit dem "Todfall" (einer Sachleistung, die bei Todesfall von den Nachkommen an den Grundherrn abzugeben war).

Titelseite des Erstdrucks der "12 Artikel von Memmingen", Augsburg 1525. (Bayerische Staatsbibliothek, Rar. 1677#Beibd.2)

Ein wesentlicher Unterschied zu früheren Aufstandsbewegungen war die starke religiös-theologische Konnotation des wenige Jahre nach der Reformation ausgebrochenen Bauernkriegs. Die Aufrührer stützten sich zentral auf das Evangelium. Anstelle theologischer Auslegungen sollte dieses als reine Lehre verbreitet werden, womit eine reformatorische Forderung aufgegriffen wurde. Die soziale Ordnung sollte mittels einer an der Bibel ausgerichteten Rechtsordnung ("Göttliches Recht") verändert werden. Von den Aufständischen teils unter Mitwirkung von (Laien-)theologen formulierte Vorstellungen wurden auch von Martin Luthers (1483-1546)  Schrift "Von der Freiheit eines Christenmenschen" (1520) beeinflusst. Die wichtigste programmatische Publikation auf Seiten der Aufständischen sind die in Memmingen verabschiedeten "Zwölf Artikel", die ihre Argumentation aus der Heiligen Schrift ableiten. Sie bieten eine Synthese der wichtigsten Forderungen der Aufständischen in Schwaben (u. a. nach freier Pfarrerwahl zur Sicherung der Seelsorge auf dem Land, vollständiger Abschaffung der Leibeigenschaft, Reduzierung von Frondiensten und Abgaben sowie Rückgabe entzogener Allmende). Der Buchdruck ermöglichte eine rasche überregionale Verbreitung dieses Textes während der Hochphase der Aufstände ab dem Frühjahr 1525, in der Folge bildete er auch in anderen Regionen die Basis der Forderungen.

Verlauf des Bauernkrieges in Grundzügen

Seinen Anfang nahm der Bauernkrieg im Südwesten des Reichs. Bereits Mitte 1524 erhoben sich in der Landgrafschaft Stühlingen im Schwarzwald Bauern aufgrund zunehmender Belastungen gegen ihren Herrn und brachten ihre Beschwerden vor das Reichskammergericht.

Um den Jahreswechsel 1524 auf 1525 schlossen sich bei Baltringen in Oberschwaben mehrere Tausend Bauern zu einem "Haufen" zusammen. Als Haufen sind im Kontext des Bauernkrieges paramilitärische Vereinigungen der Aufständischen zu verstehen, die sich im Laufe des Konfliktes konsolidierten, was sich beispielsweise an der Vergabe von Ämtern (Feldhauptmann, -schreiber) ablesen lässt.

Georg III. von Waldburg-Zeil, genannt Bauernjörg, Truchsess von Waldburg (reg. 1511-1531). Stich nach einem Gemälde. Abb. aus: Franz Ludwig Baumann, Geschichte des Allgäus, Bd. 3, 1894, 26. (Bayerische Staatsbibliothek, Bavar. 4613 k-3)
Exemplarische Darstellung einer Klosterplünderung nach Abt Jacob Murer (1468-1533) in der Chronik des Prämonstratenserstifts Weißenau von 1525. (Günther Franz (Hg.), Jacob Murers Weissenauer Chronik des Bauernkrieges von 1525, Bd. 2: Faksimile, Sigmaringen, 1977, s. p.)

Der Schwäbische Bund, dem in der Region die Aufgabe der Friedenssicherung zukam, bemühte sich rasch darum, die Erhebung einzudämmen. Am 9. Februar 1525 trafen sich Abgesandte des Bundes mit Vertretern des Baltringer Haufens zu Gesprächen. Parallel dazu begann der Schwäbische Bund vorsorglich Truppen zu formieren, Georg Truchsess von Waldburg (1488-1531) wurde zum Obersten Feldhauptmann ernannt.

Währenddessen bildeten sich ebenfalls in Schwaben der Allgäuer Haufen und der Bodenseehaufen. Die drei schwäbischen Haufen gründeten am 7. März 1525 eine "Christliche Vereinigung", um dem Schwäbischen Bund geschlossen ihre Forderungen zu unterbreiten. Ihre Vertreter berieten sich in Memmingen, wo sie Mitte März die Zwölf Artikel abfassten und ihrer Vereinigung eine Bundesordnung gaben.

Im März und April 1525 weiteten sich die Unruhen aus auf Gebiete in Thüringen, Franken, der Pfalz, dem Elsass, dem Mittelrheingebiet, Tirol, Salzburg, darüber hinaus auf Teile der Eidgenossenschaft. In dieser Phase kam es auch zu ersten Gewalthandlungen. Überregional plünderten und brandschatzten Bauernhaufen Klöster und Adelssitze, an lokalen Plünderungsaktionen wirkten immer wieder Frauen und Kinder mit. Derlei anti-feudale und anti-klerikale Agitationen waren teils auf die erfolglos gebliebenen Verhandlungsbestrebungen der Aufständischen zurückzuführen. Nach mehrtägigen Raubzügen in Klöstern und Burgen in der Umgebung geriet am 4. April 1525 ein schwäbischer Bauernhaufen bei Leipheim in eine erste größere militärische Konfrontation mit dem Schwäbischen Bund und wurde vernichtend geschlagen. In der Kriegsführung konnten es die Haufen insgesamt nur schwer mit gegnerischen Fürstenheeren aufnehmen, auch wenn manche der Aufständischen über militärische Erfahrung verfügten und vereinzelt Niederadlige auf ihren Seiten wirkten, wie beispielsweise der Reichsritter Florian Geyer (ca. 1490-1525) in Franken.

Titelseite des Vertrags von Weingarten mit einer Stellungnahme Martin Luthers (1483-1546), 1525. (Landesbibliothek Coburg, Lu Ia 1525,12)

Am Ostersonntag, den 16. April 1525 erstürmte ein Bauernhaufen, der sich im Raum von Neckartal und Odenwald gesammelt hatte, das im Herzogtum Württemberg gelegene Weinsberg. Der dortige Amtmann, Graf Ludwig von Helfenstein (1493-1525), und 16 weitere Adlige wurden von den Aufständischen am nächsten Tag durch Spießrutenlauf getötet. Diese Tat wurde seitens der Obrigkeit als besondere Niederträchtigkeit empfunden und wirkte als Katalysator für ein entschlosseneres militärisches Vorgehen des Schwäbischen Bundes. Dass das Aufbegehren der Bauern nicht zwangsläufig eskalieren musste, zeigt der zeitgleiche Vorgang in Weingarten: Georg Truchsess von Waldburg hatte mit dem Seehaufen eine vertragliche Vereinbarung getroffen, die eine militärische Konfrontation abwendete. Der "Weingartener Vertrag" vom 17. April verlangte die Auflösung der Christlichen Vereinigung und stellte dafür gerichtliche Verhandlungen über deren Beschwerden in Aussicht. Trotz solcher Tendenzen der Verrechtlichung verfolgte das Bundesheer unter Truchsess von Waldburg in der Konfliktführung 1525 insgesamt eine kriegerische, auf die Tötung anstelle der Gefangennahme von Aufständischen und die Zermürbung der Bevölkerung zielende Linie, die durchaus Kritik hervorrief, etwa seitens der Städte im Bund.

Die württembergischen Bauern wurden am 12. Mai bei Böblingen von Bundestruppen besiegt. Kurz darauf ließ der Herzog Franz von Lothringen bei Zabern tausende Bauern töten – es war das wohl opferreichste Gefecht des Bauernkriegs. In der Kurpfalz wurden die Bauern bei Pfeddersheim am 23./24. Juni geschlagen. Nachdem schließlich im Juli 1525 die Aufstände im Allgäu durch den Schwäbischen Bund niedergeworfen worden waren, entließen dessen Kriegsräte einen Großteil des Heeres.

In der thüringischen Reichsstadt Mühlhausen hatte indes der reformatorische Prediger Thomas Müntzer (1489-1525) Unruhen befeuert und dem Aufstand mit der Zuschreibung, das auserwählte Volk Gottes zu sein, radikal-apokalyptische Züge verliehen. Im Mai 1525 kam es zur militärischen Konfrontation gegen ein hessisch-braunschweigisch-sächsisches Heer, die bei Frankenhausen mit einer vernichtenden Niederlage der Aufständischen und der Hinrichtung Müntzers endete.

Aufstände von Bauern und Bergknappen in Nord- und Südtirol führten am 12. Juni 1525 zur Eröffnung eines Sonderlandtages durch Erzherzog Ferdinand (reg. 1521-1564, ab 1558 Kaiser), auf dem Abgesandte der Bauern zentrale Forderungen vorbrachten, die zum Teil in eine im Jahr darauf festgesetzte Landesordnung übergingen. Im Erzstift Salzburg lehnten sich im Mai 1525 ebenfalls Bergleute und Bauern gegen die fürstbischöfliche Landesherrschaft auf und zogen am 6. Juni in die Bischofsstadt ein. Am 3. Juli 1525 besiegten salzburgische Aufständische bei Schladming Truppen unter dem steiermärkischen Landeshauptmann Sigmund von Dietrichstein (1484-1533). Vermittelt durch Herzog Ludwig X. von Bayern (reg. 1516-1545) kam es am 31. August 1525 zu einem Waffenstillstand in Salzburg. Angestrebte Verhandlungen zur Schaffung einer Landesordnung wurden, anders als in Tirol, allerdings verschleppt. Dies bedingte ein erneutes Aufflammen von Unruhen; erst im Juli 1526 konnte ein letzter Aufstand militärisch beendet werden.

Ungefähre Ausdehnung des Bauernkriegs 1525 in einer Karte, die das Heilige Römische Reich Deutscher Nation um 1500 zeigt. (Kartengrundlage: © IEG / A. Kunz 2008 lizenziert durch CC BY-NC 4.0)

Die räumliche Ausbreitung des Bauernkriegs, in dessen Verlauf bis zu 300.000 Aufständische unter Waffen gestanden haben mögen, darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass der größere Teil des Heiligen Römischen Reiches davon nicht oder nur peripher betroffen war. Dies gilt für viele weltliche ebenso wie für einige geistliche Territorien. Hierzu zählen das bayerische Herzogtum, aber auch Pfalz-Neuburg und die Oberpfalz.

Betroffenheit der verschiedenen Landesteile im Bereich des heutigen Bayerns

Schwaben

Eines der Kerngebiete der Aufstände lag im Allgäu, das politisch-administrativ unterschiedliche Territorien umfasste: neben den großen geistlichen Herrschaften des Fürststifts Kempten und des Hochstifts Augsburg sind vor allem Reichsstädte (Kaufbeuren, Memmingen, Isny, Leutkirch, Wangen, Kempten) und kleinere weltliche wie geistliche Herrschaften zu nennen. Eine regionale Besonderheit war die vor allem im Fürststift Kempten noch übliche Rechtsstellung der Untertanen als Leibeigene ("Allgäuischer Gebrauch"). Sie wurde von den Fürstäbten im Zuge der Territorialisierung ihres Herrschaftsbereichs als drückendes Instrument eingesetzt und beförderte die Unzufriedenheit der Untertanen massiv.

Im Februar 1525 hatten sich im Allgäu mehrere tausend Aufständische zu einem Haufen zusammengeschlossen und waren Anfang März der "Christlichen Vereinigung" beigetreten. Während sich die Aufständischen in Schwaben konsolidierten, kam es zunächst noch zu Versuchen der gütlichen Einigung. Es wurden Forderungskataloge an die jeweiligen Herren gesandt. Die Allgäuer Bauern trugen an Erzherzog Ferdinand als Statthalter des Kaisers die Erwartung nach der Durchsetzung des göttlichen Rechts heran.

Verhandlungen mit dem Schwäbischen Bund scheiterten im Laufe des März, unter anderem aufgrund einer von diesem angewandten Verzögerungs- und Separierungstaktik. Auch im Allgäu schlugen die Aufstände in Gewalt um, ein großer Kloster- und Burgensturm trieb die Geistlichen und Adligen zur Flucht in die Reichsstädte. Der Annahme des Weingartner Vertrags vom 17. April verweigerten sich die Allgäuer Bauern. Sie hatten sich zur Vorbereitung auf erwartete militärische Aktionen des Schwäbischen Bundes in zwei Haufen mit Stützpunkten im Westen und Osten des Allgäu aufgeteilt.

Zwischenzeitlich befanden sie sich in einer vielversprechenden Lage: im Allgäu gab es nach dem Kloster-und Burgensturm kaum mehr Gegner der Bauern und die Reichsstädte verhielten sich neutral bis sympathisierend. Eine längerfristige Festigung ihrer Position gelang jedoch nicht. Nach der Niederwerfung der Aufstände in Franken waren die Truppen des Schwäbischen Bundes bereit für einen Zug ins Allgäu. Am 14. Juli trafen die Bundestruppen mit den Bauernhaufen beim Fluss Leubas zusammen, eine offene Schlacht wurde durch eine Zermürbungstaktik Georg von Waldburgs verzögert. Indessen wandten sich nach Ankunft des Landknechtsführers Georg von Frundsberg (1473-1528) Teile der Bauern zur Flucht, wurden aber von Bundestruppen eingeholt und vernichtend geschlagen, wobei ganze Dörfer in Brand gesteckt wurden. Um die 3.000 Mann, die sich noch auf den Kohlenberg bei Sulzberg zurückgezogen hatten, ergaben sich eine Woche später. Im Rahmen der Kapitulation wurden 18 Personen hingerichtet.

Im Ergebnis brachte der Bauernkrieg im Allgäu vor allem für die Untertanen im Fürststift Kempten eine Verbesserung ihrer Lage: Unter Vermittlung des Schwäbischen Bundes schloss Abt Sebastian von Breitenstein (reg. 1522-1535) mit Ihnen am 20. Januar 1526 den "Memminger Vertrag", der nach einer bereits längeren Phase von Konflikten um die rechtliche Stellung der stiftischen Bauern deren Rechtssicherheit erhöhte und zu ihrer wirtschaftlichen Entlastung beitrug; später sollten sie den Rang der Landstandschaft erhalten.

Franken

Zahlreiche Herrschaftsgebiete in Franken gerieten in einer kurzen, heftigen Phase von März bis Juni 1525 in den Sog des Bauernkriegs. Ende März kam es, wohl beeinflusst durch Unruhen in der Herrschaft Hohenlohe und den Gebieten des Deutschen Ordens, zu Aufständen im Territorium der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber, wo mit Unterstützung von Teilen der Bürgerschaft der Rat entmachtet wurde. Bauern aus dem Markgraftum Brandenburg-Ansbach und umliegender Herrschaften aus dem Nördlinger Ries schlossen sich zu einem Haufen zusammen. Es formierten sich ferner drei große fränkische Bauernhaufen, der Taubertaler, der Neckar-Odenwäder und der Bildhäuser Haufen, letzterer benannt nach dem geplünderten und zerstörten Zisterzienserkloster Maria Bildhausen nahe Münnerstadt.

Entsatz der belagerten Festung Marienberg durch den Schwäbischen Bund am 8. Juni 1525. Zeitgenössischer, kolorierter Holzschnitt aus dem Contrfect[us] Etlicher Krigshandlvng (sog. "Bamberger Burgenbuch"), 1523-1527. (Staatsbibliothek Bamberg, RB.H.bell.f.1, fol.68 (Detail), lizenziert durch CC BY-SA 4.0)

Im April 1525 erreichten die Aufstände die Hochstifte Würzburg und Bamberg. In Bamberg richteten sich diese stark gegen die adlig-klerikale Mitregentschaft des Domkapitels. In kurzer Zeit wurden im Hochstift 200 Burgen zerstört oder mussten geöffnet werden. In Würzburg flohen am 5. Mai 1525 Fürstbischof Konrad von Thüngen (reg. 1519-1540) und Mitglieder des Domkapitels aus der Stadt, der teils mit ihnen sympathisierende Stadtrat schloss sich wenige Tage später den Aufständischen an. Im Hochstift wurden zahlreiche Klöster geplündert und Forderungen nach deren Aufhebung verlautbart. Vergleichsweise ruhig blieb es dagegen im Gebiet der Reichsstadt Nürnberg, deren Rat ein Ausgreifen der Unruhen durch gewisses Entgegenkommen, etwa die Aufgabe von Zehntrechten, verhindern konnte. Zwischen ihren Verpflichtungen als Mitglied des Schwäbischem Bundes und den gleichzeitigen Hoffnungen der Aufständischen auf militärische Unterstützung bemühte sich die Reichsstadt um eine neutrale bis ausgleichende Haltung.

Markgraf Kasimir von Brandenburg-Ansbach (reg. 1515–1527) ging konsequent gegen die Unruhen in seinem Territorium vor: am 7./8. Mai 1525 besiegte er den zahlenmäßig überlegenen Rieshaufen in der Schlacht bei Ostheim, am 9. Juni 1525 ließ er in Kitzingen zahlreiche aufständische Bürger hinrichten bzw. blenden, was eine im Vergleich herausragend harte Vergeltungsmaßnahme darstellte.

Vor den Toren Würzburgs trafen am 8. Mai 1525 die großen fränkischen Haufen zusammen mit dem Ziel, die Landesfestung Marienberg zu erstürmen. Trotz schwerer Beschädigungen wurde sie von den Bauern letztlich nicht eingenommen. Als Truppen des Schwäbischen Bundes mit Bischof Konrad das Würzburger Umland erreicht hatten, stellten sich die Haufen der militärischen Konfrontation, die mit schweren Niederlagen endete (2. Juni 1525 bei Ingolstadt in Unterfranken; 4. Juni bei Königshofen) und tausenden Bauern das Leben kostete.

Am 7. Juni 1525 ergaben sich die verbliebenen Würzburger Aufständischen, womit der Bauernkrieg in Franken endete. Hinrichtungen von Rädelsführern durch den Bund wie die Landesherren, eine Wiedereinsetzung der Stadträte und allgemein verhängte Strafzahlungen waren unmittelbare Folgen in der Region.

Herzogtum Bayern

Obgleich es von mehreren Territorien umgeben war, in denen Aufstände tobten, zählt das Herzogtum Bayern zu jenen Gebieten, die vom Bauernkrieg kaum betroffen waren. Zwar lässt sich auch für Bayern in diesen Jahren eine erhöhte Unzufriedenheit der Bevölkerung erkennen, die sich in Beschwerden an die Herzöge über hohe Abgaben, zu leistende Dienste und Wildschäden manifestierte. Es kam jedoch weder zu Zusammenschlüssen von Bauern noch zu größer angelegten aufrührerischen Aktionen oder zum Aufbegehren gegen die herzogliche Landesherrschaft.

Die Unruhen strahlten 1525 nur leicht in die Randgebiete Bayerns aus. Nahe der Grenze zum Erzstift Salzburg zogen bayerische Bauern bewaffnet in Traunstein ein. Intention und Organisationsform dieser kleinräumigen Erhebung sind nicht mehr zu rekonstruieren. Gesichert ist, dass die herzogliche Zusage der Abstellung ihrer Beschwerden ausreichte, um die Aufständischen zu besänftigen. Drei Rädelsführer wurden im Nachgang am 30. Januar 1526 hingerichtet. An der Grenze zum Hochstift Eichstätt sind einzelne Überläufer aus Bayern zum Mässinger Haufen belegt. In einer kurzen Phase von Einfällen schwäbischer Bauern über den Lech nach Bayern im Mai 1525, bei denen unter anderem Kloster Steingaden geplündert und in Brand gesetzt wurde, kam es nicht zu einer Vereinigung mit bayerischen Bauern. Diese flohen oder schlossen sich, wie am Peißenberg und in Eglfing am Staffelsee, sogar zur Abwehr der schwäbischen Bauern zusammen und warteten auf herzogliche Anweisungen.

Für das Ausbleiben des Bauernkriegs im Herzogtum Bayern lassen sich mehrere Gründe benennen. So trafen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. (reg. 1508-1550) und Ludwig X. Vorkehrungen, um ein unmittelbares Eindringen der Aufstände von außen abzuwehren. Im Westen wurden zum Schutz vor den schwäbischen Bauern jenseits des Lech im Frühling 1525 die Grenzüberwachung durch herzogliche Beamte intensiviert, Geschütze in Stellung gebracht und die Stimmung in der Bevölkerung durch die Pfleger sondiert. Die Anwerbung böhmischer Söldner, frühzeitige Hilfsforderungen an Landsassen und Städte für den Bedarfsfall und Heranziehung der Klöster zu finanzieller Unterstützung bildeten weitere Maßnahmen. Insbesondere Kanzler Leonhard von Eck (1480-1550) sprach sich für ein hartes Vorgehen gegenüber den Aufständischen aus und setzte diese Politik als einer der Kriegsräte beim Tag des Schwäbischen Bundes überregional um. Bereits nach dem kaiserlichen Edikt des Wormser Reichstages 1521 war im Herzogtum erfolgreich das Verbot der Verbreitung lutherischer Schriften durchgesetzt worden, das erste herzogliche Religionsmandat vom 5. März 1522 untersagte auch die mündliche Auseinandersetzung mit den neuen Lehren.

Allein mit obrigkeitlichen Maßnahmen lässt sich die Ruhe im Herzogtum Bayern unter den im frühen 16. Jahrhundert gegebenen Möglichkeiten herrschaftlicher Durchdringung des Landes jedoch nicht erklären. Mit ausschlaggebend war ein fehlendes Bedürfnis der Untertanen, sich gegen ihre Landesherrschaft zu stellen, um alte oder neue Rechte einzufordern. Bereits im 15. Jahrhundert waren im Herzogtum Regelungen getroffen worden, die die rechtliche Stellung der Bauern im Vergleich zu anderen Regionen besser und langfristiger absicherten. Bei Klagen der herzoglichen Bauern ist ein gewisses obrigkeitliches Entgegenkommen, auch in den Jahren des Bauernkriegs, fassbar; so wurden lokal etwa Maßnahmen gegen Wildverbiss gestattet. Ferner konnten Untertanen Beschwerden über adlige und kirchliche Grundherren bei der übergeordneten herzoglichen Verwaltung einreichen und erwirkten häufig für sie positive Urteile. Der Herzog fungierte damit als schützende Instanz gegenüber grundherrlichen Zugriffen, was die Rechtssicherheit der Bauern erhöhte und eine positive Haltung gegenüber dem Landesherrn beförderte.

Rezeption und Forschungsgeschichte

Titelseite von "Wider die mordischen vnd Reubischen Rotten der Pawren" von Martin Luther (1483-1546), 1525. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Th.u. 104,VI,9)

Die Deutung des Bauernkriegs setzte bereits während seines Verlaufs ein. Als einer von mehreren Reformatoren verurteilte Luther in Reaktion auf die Ereignisse in Weinsberg und bemüht um Demonstration seiner Loyalität zu reformatorischen Landesherren die Aufstände. In seiner Schrift Wider die mordischen vnd reubischen Rotten der Pawren befürwortete er ihre gewaltsame Niederschlagung. Nicht die eigene Lehre an sich, sondern deren Missbrauch und speziell das Wirken des von ihm dämonisierten Thomas Müntzer fungierte aus Luthers Perspektive als Katalysator der Unruhen. Von altgläubiger Seite, etwa durch Johannes Cochläus (1479-1552), wurde dagegen eine Ursache in den reformatorischen Lehren jedweder Prägung gesehen.

Nach der ersten monographischen Abhandlung von Petrus Gnodalius im Jahr 1570 wurden im konfessionellen Zeitalter und im 18. Jahrhundert von katholischer wie reformatorischer Seite verschiedene größere Werke über den Bauernkrieg publiziert, so 1795 der Versuch einer Geschichte des Deutschen Bauernkriegs oder der Empörung in Deutschland zu Anfang des sechzehnten Jahrhunderts des evangelischen Historikers Georg Sartorius (1765-1828). Mit seiner im Angesicht der Französischen Revolution getroffenen Interpretation setzten (Um-)Deutungen des Bauernkriegs vor dem eigenen Zeithintergrund der Interpreten ein.

Ein Grundlagenwerk bildete die 1841 bis 1843 erschienene Allgemeine Geschichte des großen Bauernkrieges des Pastors und späteren linken Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung, Wilhelm Zimmermann (1807-1878), die erstmals die Aufständischen dezidiert positiv darstellte. Beeinflusst durch die Deutungen Zimmermanns und die Ereignisse der Revolution von 1848/49 wurde der Bauernkrieg von sozialistischen Vordenkern aufgegriffen und zum frühen Vorläufer ihrer eigenen gesellschaftspolitischen Bewegungen etikettiert, z.B. Friedrich Engels (1820-1895) und August Bebel (1840-1913).

In der DDR nahm der Bauernkrieg unter der Bezeichnung "frühbürgerliche Revolution" als vermeintlich kommunistische Ziele verfolgende Aufstandsbewegung einen festen Platz in der Geschichtskultur ein. Insbesondere Thomas Müntzer erfuhr eine Stilisierung als ruhmreicher Anführer des Kampfes unterdrückter Unterschichten.

Wirtschafts- und sozialgeschichtliche Impulse und eine stärkere Aufmerksamkeit für Unterschichten als Forschungsthema wurden in dieser Zeit auch in der westdeutschen Forschung gesetzt (v. a. Peter Blickle). Kennzeichnend ist ferner die lange Nachwirkung der Agrargeschichtsforschung, speziell der Studien von Günther Franz (1902-1992). Durch landes- und regionalgeschichtliche Zugriffe konnten erst die Vielschichtigkeit und je nach Aufstandsregion die unterschiedlichen Ausprägungen der Ereignisse aufgezeigt werden.

Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde in der Bauernkriegsforschung verstärkt ein frühes Aufglimmen der Forderung nach Menschenrechten und Demokratie hervorgehoben, das sich aus programmatischen Forderungen, wie in den Zwölf Artikeln formuliert, erkennen lasse. Im Jahr 2025 jährt sich das Gedenken an zentrale Ereignisse des Bauernkrieges zum 500. Mal, was durch neue Gesamtdarstellungen sowie zahlreiche Tagungen und Ausstellungen gewürdigt wird.

Literatur

Quellen

Weiterführende Recherche

Verwandte Artikel

Hier alternative Titel für die Suchfunktion eintragen!

Empfohlene Zitierweise

Barbara Schratzenstaller, Bauernkrieg, 1524-1526, publiziert am 07.05.2025; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bauernkrieg,_1524-1526> (19.05.2025)