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Regierungsbezirke

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Kreise (Regierungsbezirke) und Bezirksämter 1862 in den seit 1838 bestehenden Grenzen. (© Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München, 1987)
Die bayerischen Regierungsbezirke 1925. (Gestaltung: Stefan Schnupp, Vorlage: Spindler/Diepolder Bay. Geschichtsatlas, 40)
Verwaltungseinteilung von 1939 nach Zusammenlegung mehrerer Regierungsbezirke im Rahmen der "Staatsvereinfachung" 1932/33. Der Regierungsbezirk Niederbayern und Oberpfalz umfasst nun seit 1938 auch drei Landkreise im Sudetenland. (© Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München, 1987)
Verwaltungseinteilung nach der Wiederherstellung der zusammengelegten Regierungsbezirke. Die Karte von 1970 zeigt die Verwaltungseinteilung Bayerns, wie sie seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges bis Anfang der 1970er Jahre gültig war. (© Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München, 1987)
Verwaltungseinteilung nach Abschluss der Gebietsreformen der 1970er Jahre. (© Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München, 1987)
Die Kreiseinteilung des Königreichs Bayern 1808. (© Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München, 2008)

von Emma Mages

Mittlere Verwaltungsebene zwischen den Ministerien und den Landkreisen (Bezirksämtern), zurückgehend auf die 1808 eingerichteten, nach Flüssen benannten Kreise, die 1838 auf ihre historischen Bestandteile verweisende Namen erhielten. Die Einteilung in Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben hat sich, abgesehen von Grenzänderungen und vorübergehenden Zusammenlegungen, bis zur Gegenwart erhalten. Dagegen wurde die ursprüngliche Bezeichnung "Kreis" in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts allmählich vom preußischen "Regierungsbezirk" abgelöst. Die nach dem Zweiten Weltkrieg von Bayern endgültig abgetrennte Pfalz bildete einen eigenen Regierungsbezirk. Neben den (Kreis-)Regierungen als Mittelbehörden bestehen auf der Ebene der Regierungsbezirke kommunale Gebietskörperschaften. Sie gingen aus den Kreisgemeinden von 1816/28 hervor und heißen seit 1946 Bezirke.

Ausgangslage um 1800

In einer Zeit großer politischer Umbrüche und territorialer Veränderungen in Europa nahm der leitende Minister Maximilian Graf von Montgelas (1759-1838) 1799 die grundlegende Reform der kurpfalzbayerischen Behörden in Angriff. Ziel war es, die in den einzelnen Landesteilen höchst unterschiedlich organisierte Staatsverwaltung zu vereinheitlichen. Dazu sollten Mittelbehörden zwischen der Zentrale und den äußeren Behörden geschaffen und dabei auch die Trennung von Justiz und Verwaltung bei den Mittelbehörden durchgeführt werden.

Die Aufgaben der altbayerischen Dikasterien (Zentralbehörden) wurden seit 1799 weitgehend von der in Deputationen gegliederten Generallandesdirektion in München übernommen. Die Regierungen in Neuburg a.d. Donau (für das Herzogtum Neuburg) und in Amberg (für die Oberpfalz, das Herzogtum Sulzbach und die Landgrafschaft Leuchtenberg) behielten ihre Sonderstellung und wurden ab 1799 als Landesdirektionen organisiert. Die Landesdirektionen führten die Aufsicht über die Landgerichte und waren somit Vorläufer der Kreisregierungen.

Die altbayerischen Regierungen über die Rentämter Burghausen, Landshut und Straubing wurden 1802 aufgelöst und ihre Aufgaben bei der Generallandesdirektion in München zusammengefasst. Die Zuständigkeit für die Justiz ging an die 1802 eingerichteten Hofgerichte München, Straubing, Neuburg (bis 1805, dann zur 1803 für Schwaben gebildeten Obersten Justizstelle Ulm) und Amberg (bis 1806, dann zur 1803 für Franken gebildeten Obersten Justizstelle Bamberg) über. Für die infolge der politischen Umbrüche, der Säkularisation und Mediatisierung neu erworbenen Gebiete in Schwaben und Franken wurden 1803/04 Landesdirektionen in Ulm (für die Provinz Schwaben), in Bamberg (für das Fürstentum Bamberg; 1806 verlegt nach Nürnberg) und für Würzburg (für das Fürstentum Würzburg; bis 1805) eingerichtet.

1808: Nach Flüssen benannte Kreise

Erst die Konstitution von 1808 schuf ein klares System: Die Generalkreiskommissariate sollten als Mittelstellen über den Landgerichten (älterer Ordnung) das unübersichtliche Zuständigkeitsgefüge überwinden, die ministeriellen Anordnungen weitergeben und den Vollzug bei den Außenbehörden kontrollieren. Der Finanzbereich wurde von der Verwaltung abgetrennt und auf der mittleren Ebene in Kreisfinanzbehörden, auf der unteren Ebene in Rentämtern organisiert.

Ohne Rücksicht auf die bisherigen, historisch geprägten Provinzen wurde das inzwischen bis nach Südtirol reichende Königreich Bayern nach verwaltungstopografischen und geografischen Gesichtspunkten in 15 etwa gleich große Kreise eingeteilt, die nach dem Vorbild der französischen Departements nach Flüssen benannt wurden: Altmühl-, Eisack-, Etsch-, Iller-, Inn-, Isar-, Lech-, Main-, Naab-, Oberdonau-, Pegnitz-, Regen-, Rezat-, Salzach- und Unterdonaukreis.

Kreiseinteilung von 1817

Die vielen territorialen Verschiebungen, Zugewinne und Abtretungen machten schon 1810 und 1817 Anpassungen erforderlich. Die Zahl der Kreise reduzierte sich auf acht. Die wichtigsten Neubildungen waren 1817 der Untermainkreis (mit Würzburg, Aschaffenburg) und der Rheinkreis für die 1816 zu Bayern gekommene linksrheinische Pfalz. Somit bestanden ab 1817 folgende Kreise: Isarkreis, Unterdonaukreis, Oberdonaukreis, Regenkreis, Rezatkreis, Untermainkreis, Obermainkreis und Rheinkreis.

Kreisreform von 1837/1838

König Ludwig I. (1786-1868, reg. 1825-1848) verfügte 1837, dass die Kreise wieder ihre auf die Volksstämme und historischen Bestandteile verweisenden Namen erhalten sollten. Seit dem 1. Januar 1838 lauteten die Namen der Kreise folgendermaßen:

Name bis 1837 Name ab 1838
Isarkreis Oberbayern
Unterdonaukreis Niederbayern
Regenkreis Oberpfalz und Regensburg
Obermainkreis Oberfranken
Rezatkreis Mittelfranken
Untermainkreis Unterfranken und Aschaffenburg
Oberdonaukreis Schwaben und Neuburg
Rheinkreis Pfalz

Auch die neuen Grenzen orientierten sich teilweise an den historisch gewachsenen Zugehörigkeiten vor den Umbrüchen um 1800. Die Kreiseinteilung blieb (mit Ausnahme der Pfalz) bis zur Gegenwart weitgehend gültig. Dagegen wurde die ursprüngliche Bezeichnung "Kreis" in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts allmählich vom preußischen "Regierungsbezirk" verdrängt.

Behördenabbau 1932/33

Im Zuge der Staatsvereinfachung wurden 1932/33 die Regierungen von Niederbayern und Oberpfalz in Regensburg und von Oberfranken und Mittelfranken in Ansbach vereinigt, so dass neben der Pfalz nur mehr fünf Kreise bestanden: Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz, Oberfranken und Mittelfranken, Unterfranken und Aschaffenburg sowie Schwaben und Neuburg. In Anlehnung an die nationalsozialistische Gaubezeichnung hieß Unterfranken von 1938 bis 1946 Mainfranken. Die Pfalz schied 1945 aus dem bayerischen Staatsgebiet aus.

Regierungsbezirke seit 1946

Die Bayerische Verfassung von 1946 stellte die Kreise (Regierungsbezirke) als Gliederung des Staatsgebiets unter besonderen Schutz (Art. 9, Abs. 1). Grenzänderungen sollten nur mit Gesetz möglich sein. 1946 wurde auch die Wiederherstellung der 1932/33 aufgehobenen Regierungsbezirke Niederbayern und Oberfranken angeordnet, die mit der Organisation der Regierung in Landshut 1959 ihren Abschluss fand.

Durch die 1972 in Kraft getretene Gebietsreform haben sich auch die Grenzen der Regierungsbezirke verändert. Eichstätt, Beilngries und Neuburg a.d. Donau kamen zu Oberbayern, Aichach zu Schwaben, Kötzting zur Oberpfalz, Riedenburg zu Niederbayern sowie Höchstadt a.d. Aisch zu Mittelfranken. Die Bemühungen um eine Reduzierung der Regierungsbezirke hatten keine Chance, da diese populäre Einteilung seit dem 19. Jahrhundert tief im Bewusstsein der Bevölkerung und seit 1946 in der Verfassung verankert ist.

Sachliche Zuständigkeit der Regierungen seit 1817

Aus den Generalkreiskommissariaten und Kreisfinanzdirektionen wurden 1817 die von einem Regierungspräsidenten geführten Kreisregierungen mit jeweils einer Kammer des Innern und einer Kammer der Finanzen gebildet. Den Finanzkammern wurde 1817/1818 auch die Zuständigkeit für das gesamte Forst- und Jagdwesen auf Kreisebene übertragen. Nachdem schon 1885 eigene Forstabteilungen in den Finanzkammern eingerichtet worden waren, erfolgte 1908 die Einrichtung eigener Kammern der Forsten in den Kreisregierungen. Infolge der Reichsfinanzreform von 1919 schieden die Finanzkammern 1920 aus den Kreisregierungen aus und wurden der Reichsfinanzverwaltung eingegliedert. Mit der Schaffung einer eigenen Landesforstverwaltung (Regierungsforstämter, seit 1956 Oberforstdirektionen) wurden die Forstkammern 1935 aus den Kreisregierungen ausgegliedert. Weil die Regierungen nun nur mehr aus den Kammern des Innern bestanden, wurde diese Bezeichnung seit 1935 weggelassen.

Bereits seit 1920 waren die Regierungen in Abteilungen gegliedert, die entsprechend der mit dem gesellschaftlichen Wandel neu hinzugekommenen Aufgaben jeweils ergänzt und erweitert wurden. Einen Überblick über den Wirkungskreis der Regierungen gibt die innere Einteilung aus dem Jahr 1974. Danach bestanden Abteilungen für Zentrale Aufgaben, Allgemeine Verwaltung, Wirtschaft und Verkehr, Bauwesen, Schul- und Bildungswesen, Soziale Aufgaben, Landwirtschaft, Landesentwicklung und Umweltfragen. Die einzelnen Abteilungen nehmen Aufgaben aus allen Geschäftsbereichen (mit Ausnahme der Justiz) wahr und sind der Fachaufsicht der jeweiligen Ministerien unterstellt. Den Abteilungen der Regierung sind die Behörden der allgemeinen inneren Verwaltung (Landratsämter und kreisfreie Städte), der Gesundheits-, Bau-, Schul- und Landwirtschaftsverwaltung unterstellt.

Literatur

  • Max Spindler/Alois Schmid (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte IV/1, München 2. Auflage 2003. (Beiträge von Eberhard Weis, Wilhelm Volkert)
  • Andreas Kraus, Geschichte Bayerns. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 1983.
  • Max von Seydel, Staatsrecht des Königreichs Bayern, hg. von Josef Graßmann, Tübingen/Leipzig 3. Auflage 1903.
  • Wilhelm Volkert, Bayerns Zentral- und Regionalverwaltung zwischen 1799 und 1817, in: Reformen im rheinbündischen Deutschland (Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquien 4), München 1984, 169-180.
  • Wilhelm Volkert, Die bayerischen Kreise. Namen und Einteilung zwischen 1808 und 1838, in: Ferdinand Seibt (Hg.), Gesellschaftsgeschichte. Festschrift für Karl Bosl zum 80. Geburtstag, Band II, München 1988, 308-323.
  • Volkert, Wilhelm (Hg.), Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, München 1983.

Einzelne Regierungen

  • Dirk Götschmann: Die Regierung von Unterfranken, in: Peter Kolb/Ernst-Günter Krenig (Hg.), Unterfränkische Geschichte. Band 5/1: Von der Eingliederung in das Königreich Bayern bis zum beginnenden 21. Jahrhundert, Würzburg 2002, 274-279.
  • Annemarie Liebler, Die niederbayerische Regierung in Passau 1808-1838, München 2003.
  • Stephan Deutinger/Karl-Ulrich Gelberg/Michael Stephan (Hg.), Die Regierungspräsidenten von Oberbayern im 19. und 20. Jahrhundert, München 2005.

Quellen

  • Karl Bosl (Hg.), Dokumente zur Geschichte von Staat und Gesellschaft in Bayern. 3. Abteilung, 123 Nr. 56, 125 Nr. 57.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Verwandte Artikel

Kreis, Bezirk

Empfohlene Zitierweise

Emma Mages, Regierungsbezirke, publiziert am 11.05.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Regierungsbezirke> (19.03.2024)