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Bezirke

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Der Landratssaal der Regierung von Oberfranken in Bayreuth, 2008. (Foto: Regierung von Oberfranken)

von Emma Mages

Seit 1816/1828 auf der mittleren Verwaltungsebene der Kreise bzw. Regierungsbezirke unter wechselnden Bezeichnungen bestehende kommunale Gebietskörperschaften. Die Bezirke nehmen kommunale Aufgaben mit überregionaler Bedeutung wahr. Als oberste, dritte kommunale Ebene stellen sie eine bayerische Besonderheit dar.

Landräte, Kreisgemeinden, Kreise, Bezirksverbände als Vorläufer der Bezirke

Neben den Kreisregierungen als Mittelbehörden bestehen auf der territorialen Ebene der Regierungsbezirke die Bezirke als kommunale Gebietskörperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung. Vorläufer der Bezirke waren im rechtsrheinischen Bayern die 1828 nach pfälzischem Vorbild organisierten Landräte. Die Landräte sollten Anregungen zur Verbesserung der Verhältnisse in den Kreisen geben. Im Rheinkreis (ab 1838: Pfalz) bestand ein vergleichbares Gremium, der Generalrat, bereits seit der französischen Zeit (1800); er wurde nach dem Übergang an Bayern (1816) 1820 in Landrat umbenannt (nicht zu verwechseln mit dem späteren gleichnamigen Leiter der Landkreisverwaltung). Die Landräte von 1828 waren aus gewählten und ernannten Grundbesitzern und Gewerbetreibenden zusammengesetzte, also nichtrepräsentative Gremien mit der Aufgabe, auf der Ebene der Kreise (spätere Regierungsbezirke) als beratende und kontrollierende Organe neben den Kreisregierungen zu wirken. Sie hatten selbst keine unmittelbaren Verwaltungsaufgaben und können noch nicht als kommunale Selbstverwaltungseinrichtungen bezeichnet werden.

Erst das Landratsgesetz von 1852 schuf die Voraussetzungen dafür, dass sich aus dem Landrat ein Selbstverwaltungsorgan entwickeln konnte. Mit der Bildung der Kreisgemeinden, die sich aus den Distriktsgemeinden und den im Kreis liegenden unmittelbaren Städten zusammensetzten, wurden nun auf der mittleren Ebene Korporationen mit eigenem Haushalt als Gemeindeverbände höchster Ordnung geschaffen. Als Vertretungsorgan der Kreisgemeinden war für jeden Kreis (später Regierungsbezirk) ein gewählter Landrat vorgesehen, der wiederum einen Landratsausschuss wählte. Das Gesetz regelte den Aufgabenkreis und die Zusammensetzung des Landrats neu. Als Hauptaufgaben wurden die Einrichtung und der Unterhalt von Heil- und Pflegeanstalten (Kreisirrenanstalten), von Landwirtschafts- und Realschulen festgelegt.

Das Selbstverwaltungsgesetz von 1919 baute die Rechtsstellung der nun als Kreise bezeichneten Einrichtungen aus. Die Kreisordnung von 1927 unterstrich die Selbstverwaltungsaufgaben der Kreise im Bereich der regionalen Daseinsvorsorge. Als Vertretungsorgan bestand ein gewählter Kreistag. Die Wahlen zum Kreistag unterblieben ab 1933; die Kreise wurden in Bezirksverbände umgewandelt.

Bezirke und Bezirkstag seit 1946/1953

Zur Unterscheidung von der noch in der Bayerischen Verfassung von 1946 als "Kreise (Regierungsbezirke)" bezeichneten mittleren Verwaltungsebene wurde für die Selbstverwaltungskörperschaften auf der Ebene der Regierungsbezirke der Ausdruck "Bezirke" eingeführt. Die Bezirksordnung von 1953 legte dies endgültig fest. Die Bevölkerung jedes Regierungsbezirks wählt seitdem jeweils parallel zu den Landtagswahlen einen Bezirkstag, der soviele Mitglieder (Bezirksräte) zählt wie der Bezirk Abgeordnete im Landtag hat. Die Bezirke sind Träger der psychiatrischen Krankenhäuser, von Blinden- und Gehörlosenanstalten sowie landwirtschaftlicher und technischer Lehranstalten und wirken in der Heimatpflege mit.

Bezirksreform von 1978

Mit der Bezirksreform von 1978 wurden die Bezirke zu einer selbständigen dritten kommunalen Ebene. Ihre Rechte und ihre Position neben den Regierungen wurden gestärkt, die Verwaltungen der Bezirke aus den Regierungen herausgelöst. Die Bezirkstagspräsidenten erhielten mehr Befugnisse. Sie vertreten den Bezirk nach außen und sind Dienstvorgesetzte der Bezirksbeschäftigten. 1979 schlossen sich die sieben bayerischen Bezirke zum Verband der bayerischen Bezirke zusammen.

Die Bezirke erbringen bestimmte Leistungen und Hilfen, die die örtlich begrenzte Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Gemeinden und Landkreise übersteigen. Sie schaffen Einrichtungen, die für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl ihrer Einwohner nötig sind und berücksichtigen auch die Belange des Natur- und Umweltschutzes. Entsprechend ihrer vielfältigen Aufgaben entwickelten sich die Bezirke zu wichtigen Arbeitgebern. Im Jahr 2005 zählten die bayerischen Bezirke in ihren Kernverwaltungen (Bezirkshauptverwaltungen, Sozialhilfeverwaltungen) und in ihren Einrichtungen (Bezirkskrankenhäuser, Schulen, Museen) insgesamt über 20.000 Beschäftigte.

Einschätzung der Bezirke

Die Bezirke sind als dritte kommunale Kraft neben den Gemeinden und Landkreisen eine bayerische Besonderheit. Eine ähnliche, historisch bedingte Struktur weist noch der ehemals zu Bayern gehörige Bezirksverband Pfalz in Rheinland-Pfalz auf. Vergleichbare Aufgaben erfüllen in anderen Bundesländern Landeswohlfahrts- und Landschaftsverbände. Schon in den 1990er Jahren waren die Bezirke und einzelne Bezirkstagspräsidenten zeitweise öffentlicher Kritik ausgesetzt. Im Zuge jüngster Reformdiskussionen und Sparmaßnahmen war auch die Auflösung der Bezirke im Gespräch. Aus der Anhörung im Bayerischen Landtag zur Reform der Bezirke im Jahr 2001 gingen die Bezirke gestärkt hervor.

Bezeichnungen
Zeitraum Name der Gebietskörperschaft Name des Vertretungsgremiums Bemerkungen
1816-1820 Generalrat nur im Rheinkreis
1820/1828-1852 Landrat ab 1820 im Rheinkreis, ab 1828 auch im rechtsrheinischen Bayern
1852-1919 Kreisgemeinde Landrat
1919-1938 Kreis Kreistag
1939-1945 Bezirksverband Bezirksverbandstag
seit 1946 Bezirk Bezirkstag

Literatur

  • Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Bezirkstagspräsidenten (Hg.), Die Bezirke in Bayern - Stellung und Aufgaben, München 1971.
  • Bayerische Bezirke - Träger der regionalen Kulturarbeit (Verbandsversammlung des kommunalen Spitzenverbandes der Bayerischen Bezirke, 2./3. Juli 1998 in Günzburg), München 1998.
  • Fritz Dereser, Der Landrat der Pfalz im Vormärz. Ein Beitrag zur Geschichte der Entwicklung der deutschen Selbstverwaltung im 19. Jahrhundert, Mainz 1954.
  • Dieter Draf (Hg.), Die bayerischen Bezirke: Aufgaben und Perspektiven für die Zukunft, Sankt Ottilien 1992.
  • Peter Pierer von Esch, Der bayerische Landrat 1829-1848, Ansbach 1960 (zugleich Diss. jur. Erlangen).
  • Bernhard Hagel, Der Landrath von Schwaben und Neuburg 1852-1919 (Materialien zur Geschichte des Bayerischen Schwaben 2, Geschichte des Bezirkstags Schwaben II), Augsburg 1982.
  • Bernhard Hagel/Georg Simnacher/Thomas Huber, Vom Bayerischen Kreistagsverband zum Verband der Bayerischen Bezirke: Geschichte und Ausprägungen gebietskörperschaftlicher Interessenvertretungen auf der 3. kommunalen Selbstverwaltungsebene in Bayern, Augsburg 2. erweiterte Auflage 2003.
  • Bernhard Hagel, Vom Landrath des Oberdonaukreises zum Bezirkstag Schwaben (1828-1987), Augsburg 1987.
  • Reinhold Haggenmüller, Der Bezirkstag Schwaben 1954-1978 (Materialien zur Geschichte des Bayerischen Schwaben 4, Geschichte des Bezirkstags Schwaben IV), Augsburg 1978.
  • Reinhold Haggenmüller, Geschichte des Landraths von Schwaben und Neuburg 1829-1852 (Materialien zur Geschichte des Bayerischen Schwaben 1, Geschichte des Bezirkstags Schwaben I), Augsburg 1980.
  • Paul Hoser, Geschichte des Bezirks Schwaben von der Nachkriegszeit bis 2003, 2017.
  • Peter Kolb, Es begann mit dem Landrat des Untermainkreises. Die Anfänge des Bezirks Unterfranken (1829-1851) (Mainfränkische Studien 73), Würzburg 2006.
  • Kultur und Bezirke - Pflichtaufgabe und Chance im Europa der Regionen (Verbandsversammlung des Kommunalen Spitzenverbandes der bayerischen Bezirke, Körperschaft des Öffentlichen Rechts, 9./10. Juni 1994 im Kloster Seeon), München 1994.
  • 150 Jahre Bezirk Unterfranken: den Schwachen helfen - die Lebensqualität verbessern, Würzburg 1979.
  • Max von Seydel, Das Staatsrecht des Königreichs Bayern, hg. von Josef Graßmann, Tübingen 3. Auflage 1903, 197 f., 248 ff.
  • Wilhelm Volkert (Hg.), Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, München 1983, 97-99.

Quellen

  • Franz Ludwig Knemeyer (Hg.), Die bayerischen Gemeindeordnungen 1808-1945 (Schriften zur öffentlichen Verwaltung 41), Köln 1994.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Empfohlene Zitierweise

Emma Mages, Bezirke, publiziert am 11.05.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bezirke> (19.03.2024)