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Kabinett Hoffmann II, 1919/20

Aus Historisches Lexikon Bayerns

(Weitergeleitet von Kabinett Hoffmann II, 1919/20)
Johannes Hoffmann, hier als Kultusminister Anfang 1919. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv, hoff-69854)

von Bernhard Löffler

Vom 31. Mai 1919 bis 14. März (geschäftsführend bis 16. März) 1920 amtierende Regierung Bayerns, neu gebildet nach der Niederschlagung der Münchner Räterepublik. Im Gegensatz zu ihrem Vorgänger, dem Kabinett Hoffmann I, stützte sich die neue Regierung auf eine Koalition aus SPD, BVP sowie DDP und verfügte so über eine breite Mehrheit im Landtag. Das Kabinett, in dessen Amtszeit die Verabschiedung von Bamberger und Weimarer Verfassung sowie die Unterzeichnung des Versailler Vertrages fielen, zerbrach an den Spannungen zwischen SPD und BVP, die sich vor allem an der Schul- und Kirchenpolitik sowie der Frage der Einwohnerwehren entzündeten. Auslöser für den Rücktritt Hoffmanns und aller weiteren MSDP-Minister am 14. März 1920 war die von Einwohnerwehren und Reichswehr im Zuge des Kapp-Putsches erzwungene Übertragung der vollziehenden Gewalt an General Arnold von Möhl (1867-1944).

Bildung

Das zweite, von Johannes Hoffmann (SPD, 1867-1930) geführte Kabinett war ein Abbild der "Weimarer Koalition", die in der Anfangszeit der Republik auf nationaler Ebene die staatstragenden Kräfte vereinte und den Weg von den revolutionären Räteexperimenten zur parlamentarischen Repräsentativdemokratie ebnete. Gebildet aufgrund des "Bamberger Abkommens" vom 30. Mai 1919 handelte es sich um eine Koalitionsregierung aus Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (SPD), Bayerischer Volkspartei (BVP) und Deutscher Demokratischen Partei (DDP), ergänzt um einen parteilosen Fachminister. Damit war die Regierung im Vergleich zur Besetzung des ersten Kabinetts Hoffmann (gebildet am 17. März 1919) aus SPD, Unabhängiger Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (USPD) und Bayerischer Bauernbund (BB) näher an die politische Mitte herangerückt. Der Bauernbund hatte einen zunächst durchaus in Erwägung gezogenen Eintritt in die neue Koalitionsregierung letztlich abgelehnt, weil er das Angebot zweier Staatssekretärsposten als unwürdig und "krämermäßig" empfand. Anders als das Kabinett Hoffmann I, das als Minderheitsregierung von der BVP toleriert wurde, konnte sich die neue Regierung freilich dennoch auf eine breite Mehrheit im Landtag stützen. Die BVP war zwar stärkste Landtagsfraktion, überließ aber weiterhin der SPD mit Johannes Hoffmann die führende Position.

Personelle Zusammensetzung

Neben dem profilierten Kultuspolitiker liberaler Couleur und langjährigen Reichtags- und Landtagsabgeordneten Hoffmann als Ministerpräsidenten kann man als politische Schwergewichte des Kabinetts bezeichnen: dessen Parteifreunde Fritz Endres (1877-1963) und Martin Segitz (1853-1927), wie Hoffmann beide routinierte Parlamentarier und sozialdemokratische "Berufspolitiker", die das Innen- bzw. das Sozialministerium übernahmen; sodann als kabinettsinternes Gegengewicht seitens der BVP den Finanzminister Karl Friedrich Speck (1862-1942), der allerdings nur bis zum 17. Januar 1920 amtierte und dann von dem deutlich blasseren Karl Gustav Kofler (BVP, 1866-1924) abgelöst wurde; schließlich von der DDP den angesehenen Juristen und wortgewaltigen Reichstagsabgeordneten Ernst Müller-Meiningen (1866-1944), der mit dem Justizministerium betraut wurde.

Eher in der zweiten Reihe agierten Ernst Schneppenhorst (SPD, 1881-1945), der als Minister für militärische Angelegenheiten bis zum 22. August 1919 mit Fragen der Demobilisierung befasst war, ferner Karl Freiherr von Freyberg (BVP, 1866-1940) als Landwirtschaftsminister, Eduard Hamm (DDP, 1879-1944), Leiter des Ministeriums für Handel, Industrie und Gewerbe (bis 1922), der später auf Reichsebene Karriere machte (Chef der Reichskanzlei 1922/23, Reichswirtschaftsminister 1923/24), sowie der parteilose Jurist Heinrich von Frauendorfer (1855-1921) als Minister für Verkehrsangelegenheiten. Wie kaum ein anderer verkörperte Frauendorfer die bei allen revolutionären Brüchen erkennbaren Kontinuitätsstränge der Zeit, hatte er doch schon zwischen 1904 und 1912 dem königlich-bayerischen Kabinett Podewils in derselben Funktion gedient.

Politische Stabilisierung, Aburteilung der Räteherrschaft

Das erste drängende Handlungsfeld der Regierung Hoffmann II war die Stabilisierung der politischen Lage nach dem Chaos der Rätezeit und der militärischen Intervention in Bayern. Dem dienten die Verbreiterung der Kabinettsgrundlage und die Berücksichtigung der stärksten Landtagsfraktion BVP bei der Regierungsbildung. Normalisierung und Beruhigung sollte auch die am 17. August 1919 vollzogene Rückkehr von Regierung und Landtag von Bamberg nach München symbolisieren. Darüber hinaus versuchte man eine – im Einzelnen freilich sehr schwierige und ambivalent verlaufende – rechtliche Aufarbeitung der Verbrechen der Rätezeit und eine Verurteilung der Führer des Räteregimes. Am spektakulärsten war hier sicherlich das standgerichtliche Todesurteil gegen Eugen Leviné (1883-1919), das das Kabinett als eine seiner ersten Amtshandlungen am 3. Juni 1919 sanktionierte und das zwei Tage später auch vollstreckt wurde. Gegen weitere Akteure wie Gustav Klingelhöfer (1888-1961), Erich Mühsam (1878-1934) oder Ernst Toller (1893-1939) wurden hohe Festungshaftstrafen verhängt.

Bayern im Reich

Das vielleicht prominenteste politische Thema der ersten Weimarer Jahre stellte das unablässige Ringen Bayerns um die föderale Verfassungsstruktur des Reiches dar, zunächst um die Verankerung von Länderrechten in der Reichsverfassung, dann um die praktische Einbindung Bayerns in das Reich. Das Kabinett Hoffmann verfolgte hierbei einen zweigleisigen Kurs. Auf der einen Seite standen die vornehmlich vom konservativen Flügel der BVP um Georg Heim (1865-1938) inspirierten Vertreter einer dezidiert föderalistischen, mitunter überspitzt "staatenbündischen" Politiklinie. In ihrem Sinne postulierte noch im Januar 1920 der Gesandte Bayerns in Berlin, Konrad von Preger (1867-1933), "die deutschen Stämme in den Einzelstaaten" seien im Besitz der gesamtstaatlichen Souveränität. Zugleich wurde im Ministerrat und vornehmlich von Hoffmann persönlich aber ein pragmatischer "mittlerer Kurs" verfochten, der grundsätzlich die "Reichseinheit" bejahte und dafür auch bereit war, bayerische Sonderrechte aufzugeben.

Letztlich setzte sich diese Linie durch: Das Kabinett legte, ohne den Landtag beschließen zu lassen, keinen Widerspruch gegen die unitarisch akzentuierte Reichsverfassung (vom 11. August 1919) ein. Die bayerischen Reservatrechte "verflüchtigten sich samt und sonders" (G. Schulz), Bayern wurde zu einem ganz normalen "Land" des Reiches. Allerdings blieb der politische Grundkonflikt bestehen und machte sich vor allem in den scharfen Kontroversen um die von Matthias Erzberger (Zentrum, 1875-1921) inaugurierte Reichsfinanzreform mit ihren eindeutig zentralstaatlichen Elementen bemerkbar.

Bamberger Verfassung

In die reichsrechtlichen Rahmenbedingungen hatte sich die bayerische Verfassung einzupassen. Sie ging auf einen Entwurf der ersten Regierung Hoffmanns zurück, der dem noch in Bamberg tagenden Landtag am 28. Mai 1919 vorgelegt worden war. Am 12. August angenommen und zwei Tage später unterzeichnet, trat die Verfassung am 15. September 1919 in Kraft. Fixiert wurde darin ein parlamentarisch-republikanisches und repräsentativdemokratisches Verfassungsmodell, das sich explizit der Reichsverfassung und der Reichseinheit unterordnete. Das Zweikammersystem wurde endgültig abgeschafft, ebenso der bayerische Adel aufgehoben. Ferner schlug sich der ziemlich dogmatische Antiklerikalismus Hoffmanns in den schulpolitischen Paragraphen nieder; sie übernahmen weitgehend die in der Revolutionszeit gefundenen Regelungen (Abschaffung der geistlichen Schulaufsicht, Freiwilligkeit des Religionsunterrichts).

Bewältigung des Alltags

Durchgehend beschäftigt war das Kabinett mit Fragen der alltäglichen Lebensbewältigung und deren staatlich-administrativer Organisation. All das mochte im Ganzen wenig spektakulär sein, bestimmte aber weithin den täglichen Gang der Kabinettsverhandlungen mit ihren zahllosen Debatten über Lebensmittelbewirtschaftung, Kohleengpässe oder Honigpreise. Darin spiegelten sich zum einen sozial-, wirtschafts- und alltagsgeschichtliche Phänomene einer Krisen- und Übergangszeit mit ihren tiefen Verwerfungen, zum anderen konnten in Einzelfällen auch langfristig wirksame soziale oder kulturelle Strukturprobleme deutlich werden, etwa die tiefe Kluft zwischen ländlichen Produzenten und städtischen Konsumenten.

Territorialpolitische Folgen von Versailles

Ein zentrales Arbeitsfeld der Regierung Hoffmann II war es, den Bestimmungen des Friedensvertrages von Versailles vom 28. Juni 1919 mit seinen Wirkungen auch auf Länderebene nachzukommen. Das betraf zunächst ein territorialpolitisches Detail: den faktischen Verlust der Saarpfalz.

Freilich konnte Bayern auch einen Gebietszuwachs verzeichnen: In einer Volksabstimmung am 30. November 1919 entschieden sich 88,11 % für einen Anschluss des Freistaates Coburg an Bayern, der dann am 1. Juli 1920 vollzogen wurde.

Das Problem der Einwohnerwehren

Tagespolitisch wichtiger noch als diese territorialen Aspekte waren allerdings die strikten Vorgaben, die der Versailler Vertrag zur Entwaffnung militärischer oder paramilitärischer Verbände machte. Als dauerhaft belastend sollte sich hier vor allem der Umgang mit den "Zeitfreiwilligen" der Reichswehr sowie den bäuerlich-mittelständisch zusammengesetzten, streng konservativ-föderalistisch, oft noch monarchistisch ausgerichteten "Vaterländischen Verbänden" und Einwohnerwehren (wie der Organisation Escherich) erweisen. Die Verbände wurden von einflussreichen Stellen, an der Spitze der Regierungspräsident von Oberbayern, Gustav von Kahr (BVP, 1862-1934), und Vertreter der Reichswehr, gefördert und sogar bewusst mit polizeilichen Aufgaben ausgestattet, weil man in ihnen eine "bürgerlich-konservative Selbstschutzorganisation" gegen "linke Gefahren" sah. Die sozialdemokratischen Minister duldeten dies lange Zeit, teils aus staatsordnungspolitischen Gründen, jedoch wohl auch, weil die Verbände dem sozialdemokratischen Milizgedanken nicht gänzlich fremd waren. Letztlich aber sollten sie sich dann als "Bürgerkriegsgarde von rechts" (G. Schulz) erweisen, mit zentraler Bedeutung beim Zerfall der Regierung Hoffmann.

Koalitionskrisen

Schon seit Herbst 1919 hatte sich der Ton innerhalb der Koalition zwischen SPD und BVP verschärft. Man kann darin zum einen eine indirekte Folge der herben Niederlage sehen, die die SPD bei den Kommunalwahlen vom 15. Juni 1919 (mit erheblichen Gewinnen der USPD) hatte einstecken müssen und die der Partei eine stärkere politische Profilierung nahezulegen schien.

Zum zweiten hatten sich die Differenzen um die Schul- und Kirchenpolitik zu einer ernsthaften Krise ausgewachsen, weil diese Felder gewissermaßen von Beginn an eine Sollbruchstelle zwischen SPD und einer zunehmend auch vom Episkopat bedrängten BVP bildeten und außerdem die in Aussicht genommenen Konkordatsverhandlungen mit Rom zu belasten drohten.

Zum dritten aber spielten mehr und mehr eben die divergierenden Ansichten zu den Wehren eine Rolle. In eigentümlicher Weise eskalierte diese Angelegenheit während des Kapp-Lüttwitz-Putsches im März 1920, dessen spezifisch bayerischen Auswirkungen das Kabinett Hoffmann II letztlich zum Opfer fiel.

Das Ende im Kapp-Lüttwitz-Putsch

Das Gesamtstaatsministerium hatte zwar zusammen mit der Leitung des bayerischen Reichswehrgruppenkommandos am 13. März den Berliner Putsch scharf verurteilt, jedoch kam innerhalb der in Bayern stationierten Truppen die Sorge auf, gegen Kapp-freundliche alte "Waffenkameraden" eingesetzt zu werden. Auch gab es Bestrebungen mancher "Zeitfreiwilliger" und Wehren, sich mit den Aufständischen zu verbünden. Auf der anderen Seite kam es in München und Nürnberg zur Bildung einiger Arbeiter- und Soldatenwehren. Der Oberbefehlshaber der Reichswehr in Bayern, General Arnold von Möhl (1867-1944), der Münchner Polizeipräsident Ernst Pöhner (1870-1925), der oberbayerische Regierungspräsident von Kahr und der von den "Vertretern aller Kategorien der unter Waffen Stehenden" beauftragte Landeshauptmann Escherich instrumentalisierten die Situation und spitzten sie zur Forderung zu, General Möhl solle sofort die vollziehende Gewalt übertragen werden, um wieder für staatliche Ordnung sorgen zu können. In einer dramatischen nächtlichen Kabinettssitzung vom 13. auf den 14. März übertrugen die Minister gegen die Stimme Hoffmanns (aber, "um Schlimmeres zu verhindern", mit den Stimmen der anderen SPD-Minister) tatsächlich die vollziehende Gewalt für München-Stadt und -Land an Möhl und stellten ihm Kahr als Regierungskommissar an die Seite. Mit diesem Schritt nahm man zwar allen vereinzelten Neigungen für Kapp den Wind aus den Segeln, allerdings mit hohen politischen Kosten: Johannes Hoffmann trat zurück; seine Minister folgten ihm.

Folgen

Eine von der SPD vorgeschlagene Regierung aller verfassungstreuen Parteien scheiterte. Stattdessen wählte der Landtag am 16. März 1920 Kahr zum neuen Ministerpräsidenten. Dies bildete den Auftakt einer bis 1924 dauernden Regierungskonstellation, in der zwar die stärkste Landtagsfraktion, die BVP, größeres Gewicht besaß und auch entsprechend mit Ministern vertreten war, die aber letztlich vom Typus des konservativen, partei- und parlamentsfernen Beamtenministerpräsidenten bestimmt wurde und sich, jedenfalls unter Kahr, dezidiert auf die problematischen Wehrverbände stützte. Die "Ordnungszelle Bayern", wie es zeitgenössisch hieß, gewann am 14. März 1920 mit dem Ende der Regierung Hoffmann und dem Ausscheiden der Sozialdemokraten aus dem Kabinett ihre Konturen.

Für die SPD trug dieses Ende allerdings auch manche Züge einer Selbstausschaltung. Nicht wenige sozialdemokratische Protagonisten schienen der Ansicht gewesen zu sein, die politische Verantwortung im Kampf gegen die "Rechten" an die bürgerlichen Parteien abgeben zu sollen, nachdem man vorher selbst die Abgrenzung gegen "links" auf sich genommen hatte.

Mitglieder des Kabinetts

Ministerium Minister Partei Lebensdaten Bemerkungen Porträt
Äußeres Johannes Hoffmann SPD 1867-1930 Gleichzeitig auch Ministerpräsident und Kultusminister Johannes Hoffmann, hier als Kultusminister Anfang 1919. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv, hoff-69854)
Unterricht und Kultus Johannes Hoffmann SPD 1867-1930
Inneres Fritz Endres SPD 1877-1963
Soziale Fürsorge Martin Segitz SPD 1853-1927
Finanzen Karl Friedrich Speck BVP 1862-1942 bis 17. Januar 1920
Finanzen Karl Gustav Kofler BVP 1866-1926 ab 28. Januar 1920 Finanzminister Gustav Kofler (BVP, 1866-1926). Abb. aus: Das Bayerland, Jahrgang 31 vom März 1920, 202. (Bayerische Staatsbibliothek, 4 Z 40.173-31)
Justiz Ernst Müller-Meiningen DDP 1866-1944 Ernst Müller-Meiningen (1866-1944), Fraktionsführer der DDP im bayerischen Landtag und vom 31.05.1919 bis 15.07.1920 Justizminister. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv, port-024499)
Militärische Angelegenheiten Ernst Schneppenhorst SPD 1881-1945 bis 22. August 1919, dann Auflösung des Ministeriums
Landwirtschaft Karl Freiherr von Freyberg BVP 1866-1940 Landwirtschaftsminister Karl Freiherr von Freyberg (1866-1940). (Amtliches Jahrbuch des Bayerischen Landtags, München 1920, 147)
Handel, Industrie und Gewerbe Eduard Hamm DDP 1879-1944
Verkehrsangelegenheiten Heinrich von Frauendorfer 1855-1921

Literatur

  • Wolfgang Ehberger, Bayerns Weg zur parlamentarischen Demokratie. Die Entstehung der Bamberger Verfassung vom 14. August 1919, Kallmünz/Opf. 2014.
  • Hans Fenske, Johannes Hoffmann (1867-1930), in: Pfälzer Lebensbilder 3 (1977), 267-299.
  • Diethard Hennig, Johannes Hoffmann. Sozialdemokrat und Bayerischer Ministerpräsident. Biographie, München u. a. 1990, bes. 217-449.
  • Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, hier v. a. Band 5: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart u. a. 1978, 1113-1128.
  • Heinz Hürten, Revolution und Zeit der Weimarer Republik, in: Max Spindler/Alois Schmid (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte. Band IV/1, München 2. Auflage 2003, 440-498, hier 462-475.
  • Gerhard Schulz, Zwischen Demokratie und Diktatur. Die Periode der Konsolidierung und der Revision des Bismarckschen Reichsaufbaus 1919-1930, Berlin/New York 2. Auflage 1987.

Quellen

  • Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MA 99513, 99514; wichtige und ergänzende Parallelüberlieferungen zu den Ministerratssitzungen in MJu 13663-13668 sowie MK 19123.
  • Wolfgang Ehberger / Matthias Bischel (Bearb.), Das Kabinett Hoffmann II. 31. Mai − 1. September 1919 (Die Protokolle des Bayerischen Ministerrats 1919-1945 2,1), München 2017.
  • Ministerratsprotokolle des Kabinetts Hoffmann in München (18.8.1919 - 16.3.1920).

Weiterführende Recherche

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Bamberger Koalition

Empfohlene Zitierweise

Bernhard Löffler, Kabinett Hoffmann II, 1919/20, publiziert am 28.09.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Kabinett_Hoffmann_II,_1919/20 (7.12.2024)