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Staatsministerium des Äußern

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Ansicht des Außenministeriums 1827, aus: "Plan der Haupt- und Residenzstadt mit den Ansichten der vorzüglichsten öffentlichen und Privatgebäude 1827". (Bayerische Staatsbibliothek, Porträt- und Ansichtensammlung)
Das Palais Montgelas war seit 1817 in Staatsbesitz und diente bis 1933 als Sitz des Ministeriums des Äußern. Holzschnitt 1845. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-003850)
Palais Montgelas am Münchner Promenadeplatz, Sitz des Bayerischen Staatsministeriums des Äußern von 1813 bis 1939. Foto von 1915. (Stadtarchiv München DE-1992-FS-NL-PETT1-4197 lizensiert durch CC BY-ND 4.0)
Maximilian Graf von Montgelas (1759-1837) war von 1799 bis 1817 führender Minister Max I. Josephs. Von 1799 bis 1817 war er Minister des Äußeren. Fotografie eines Gemäldes. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-009383)
Otto Graf v. Bray-Steinburg (1807-1899) war während seiner Karriere auf verschiedenen Gesandtschaftsposten in Athen, Berlin, St. Petersburg und Wien tätig. 1848/49 und 1870/71 war er Außenminister und Leiter des Ministerrates. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-029139)
Heinrich Held war von 1924 bis 1933 der letzte bayerische Ministerpräsident, der auch den Titel eines bayerischen Außenministers führte. (Foto um 1930, Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-011910)
Gesetz betreffend die Staatsverwaltung vom 12. April 1933: Auflösung des Außenministeriums, Errichtung der Staatskanzlei. (aus: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern 1933, 113)

von Martin Ott

Das Amt des Außenministers stand im 19. und frühen 20. Jahrhundert im Zentrum der bayerischen Politik. Es war zumeist mit einer führenden Stellung unter den bayerischen Ministern verbunden, etwa dem Vorsitz im Ministerrat (definitiv seit 1890) bzw. später dem Amt des Ministerpräsidenten. Dennoch fehlt bislang eine adäquate behördengeschichtliche Bearbeitung des Außenministeriums, so dass zwar die normativen Funktionsprofile, nicht aber die Wirkungsgeschichte und die personellen Strukturen zureichend erschlossen sind. Der Arbeitsbereich des Außenministeriums umfasste neben der genuinen Außenpolitik auch und zeitweise in erheblichem Umfang Kompetenzen in der inneren Verwaltung (Wirtschaft, Verkehr, Soziales) sowie Aufgaben, die aus der führenden Stellung des Außenministers resultierten und auf die Staatskanzlei als Nachfolgebehörde ab 1933 vorgriffen.

Anfänge im 18. Jahrhundert

Im Unterschied zu den übrigen Fachministerien geht das bayerische Außenministerium im Sinne einer zentralen Schaltstelle für die auswärtige Politik bereits in die Zeit vor der Montgelas’schen Verwaltungsreform von 1799 zurück. Seit 1762 bestand ein anfangs relativ selbständiges "Departement der Auswärtigen Staatsgeschäfte", zuständig vor allem für die Beziehungen Bayerns zu den Staaten außerhalb des Reiches. Vor allem seit dem Regierungsantritt Kurfürst Karl Theodors (1724-1799, reg. in Bayern 1777-1799) wurde diese Einrichtung allerdings wieder stärker in die Geheime Konferenz integriert.

Formierung in der Montgelaszeit 1799-1817

Als Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825; seit 1806 König Maximilian I.) und Maximilian Joseph von Montgelas (1759-1838) 1799 die zentralen Regierungsstellen Pfalzbayerns reorganisierten und dabei einen Akzent auf das Ressortprinzip mit Fachministerien legten, kam dem stets von Montgelas selbst verwalteten "Departement der auswärtigen Geschäfte" (ab 1801 "Departement der auswärtigen Angelegenheiten") vor dem Finanz- und dem Justizdepartement sowie dem "Departement für geistliche Gegenstände" eine herausgehobene Position zu. Die auswärtige Politik oblag exklusiv dem Fürsten. Darüber hinaus kam der Außenpolitik angesichts der Verstrickung Bayerns in die wechselnden Allianzen der Napoleonischen Kriege bei Gefahr der Einvernahme des Landes z. B. durch Österreich gerade in der Zeit bis zum Wiener Kongress (1814/15) besondere Bedeutung zu.

Der Arbeitsbereich des Außenministeriums griff jedoch bereits in der Montgelaszeit (die bis zum Sturz des Ministers 1817 reichte) über diesen zu erwartenden Kernbereich hinaus und umfasste in der ersten Dekade des 19. Jahrhunderts auch Felder des inneren Staatsrechts, die mit dem kurfürstlichen bzw. königlichen Haus zusammenhingen, so Landeshoheits- und Lehensachen, Erteilung des Indigenats und Adelsverleihungen, Verhandlungen mit den Landständen, Hausfideikommiss und Privatfürstenrecht sowie die Aufsicht über die zentralen Archive und das Postwesen. Zum Außenministerium zählte 1808-1825 das Reichsheroldenamt, dem - neben zeremoniellen Aufgaben (u. a. die im 19. Jahrhundert gängigen und bedeutsamen Ordensverleihungen) - mit der Führung der Adelsmatrikel eine wichtige Funktion für die Integration des Adels in den neuen bayerischen Staat zukam.

Das Außenministerium im Königreich 1817-1918

Auch nach dem Ende der Ära Montgelas nahm das Ministerium "des Königlichen Hauses und des Äußern" (Bezeichnung seit 1817) die politischen Außenbeziehungen Bayerns wahr: Korrespondenzen und Verhandlungen mit auswärtigen Staaten und dem Deutschen Bund bzw. seit 1871 dem Deutschen Reich, diplomatische Beziehungen sowie – zeitweise im Verein mit dem Handelsministerium – der konsularische Austausch. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts gewannen Arbeitsfelder aus dem Bereich der einsetzenden Massenemigration vor allem nach Nordamerika an Gewicht. Brach das Handelsministerium mit Funktionen im Bereich der Außenwirtschaft zeitweise das Monopol des Außenministeriums auf die Beziehungen zum Ausland, so erhielt das Außenministerium 1904 weit reichende Kompetenzen im Bereich der bayerischen Wirtschaft im Innern.

Die zahlreichen Neuformierungen der Ministerien und ihrer Kompetenzbereiche im Verlauf des 19. und frühen 20. Jahrhunderts betrafen vor allem die innenpolitischen Arbeitsfelder des nunmehrigen Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußern. So wanderte das Postwesen 1825 zum Finanzministerium, 1832 wieder zum Außenministerium, 1847 zum Innenministerium, 1848 zum neuen Handelsministerium, nach dessen Aufhebung 1871 gemeinsam mit dem Verkehrswesen zurück zum Außen- und 1903 zum neuen Verkehrsministerium.

Der Außenminister führte fast durchgängig das 1849 geschaffene Amt des Vorsitzenden des Ministerrats (Ausnahme: 1880-1890); im Jahr 1890 wurde diese Personalunion endgültig festgeschrieben.

1817 zog die Behörde vom Ministerialgebäude im ehemaligen Münchner Theatinerkloster (heute Theatinerstraße) in das Palais Montgelas am Promenadeplatz, wo sie bis zur Auflösung 1933 verblieb.

Das Außenministerium in der Zeit der Weimarer Republik (1918-1933)

In der Zeit der Weimarer Republik war das inhaltliche Profil des nunmehrigen "Staatsministeriums des Äußern" durch den Wegfall des königlichen Hauses als herausgehobener Kompetenzbereich und die Abgabe nahezu aller innen- und wirtschaftspolitischen Kompetenzen an andere Ministerien (1918/19) zunächst stark reduziert. Zudem beschnitt der unitarische Weimarer Staat den außenpolitischen Handlungsrahmen der Länder in höherem Maß als zuvor das Kaiserreich. Entsprechend bestimmte die Personalunion von Außenminister und Ministerpräsident nun noch mehr die Arbeit des Ministeriums, das verstärkt zentrale politische Aufgaben aus dem Umfeld des Ministerpräsidenten wahrnahm. Der Plan, das Ministerium auch formal in eine Staatskanzlei umzugestalten, blieb jedoch aus Furcht vor der symbolischen Bedeutung dieses Schrittes – Aufgabe der Eigenstaatlichkeit – zunächst unausgeführt.

Eine kurzzeitige Renaissance erlebte das Außenministerium seit Ende der 1920er Jahre. 1928 wurde nach jahrelanger Reformdebatte das 1919 errichtete Handelsministerium wieder in das Außenministerium zurückgegliedert. Die erneute und offenbar auf Dauer angelegte Zuweisung politischer Kompetenzen im Innern gipfelte in der Verordnung über die Staatsministerien vom 11. Februar 1932: Das "Staatsministerium des Äußern, für Wirtschaft und Arbeit" erhielt nun auch die Abteilung Arbeit des aufgelösten Ministeriums für Landwirtschaft und Arbeit. Zum Kompetenzbereich zählten Industrie, Gewerbe und Handwerk, Handel und Verkehr sowie Sozialverwaltung.

Auflösung des Außenministeriums 1933

Im Zuge der Neugestaltung der Exekutive in Bayern durch die Nationalsozialisten wurde das bayerische Außenministerium durch ein Gesetz des bayerischen Gesamtministeriums vom 12. April 1933 aufgelöst. Die Führungsaufgaben gingen im Wesentlichen auf die nun gegründete Staatskanzlei über, die Aufgabenbereiche Wirtschaft und Arbeit wurden dem neuen Wirtschaftsministerium überwiesen.

Außenminister Lebensdaten Amtszeit als Minister Bemerkungen
Maximilian Freiherr (seit 1809 Graf) v. Montgelas 1759-1838 21. Februar 1799 - 2. Februar 1817
Aloys Graf v. Rechberg und Rothenlöwen 1766-1849 2. Februar 1817 - 26. Oktober 1825
Friedrich Graf v. Thürheim 1763-1832 1. Januar 1826 - 29. August 1828
Joseph Graf v. Armansperg 1787-1853 30. August 1828 - 31. Dezember 1831
August Freiherr v. Gise 1783-1860 2. Januar 1832 - 1. Juni 1846
Otto von Bray-Steinburg 1807-1899 1. Juni 1846 - 4. April 1847
Georg v. Maurer 1790-1872 17. September 1847 - 29. November 1847 als Verweser
Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein 1791-1870 1. Dezember 1847 - 11. März 1848 als Verweser
Klemens August Graf v. Waldkirch 1806-1858 14. März 1848 - 29. April 1848 als Verweser
Otto Graf v. Bray-Steinburg 1807-1899 29. April 1848 - 18. April 1849
Ludwig von der Pfordten 1811-1880 18. April 1849 - 1. Mai 1859 Vorsitz im Ministerrat
Karl Freiherr v. Schrenck v. Notzing 1806-1884 1. Mai 1859 - 4. Oktober 1864 Vorsitz im Ministerrat
Max v. Neumayr 1808-1881 4. Oktober 1864 - 4. Dezember 1864 als Verweser
Ludwig Freiherr v. d. Pfordten 1811-1880 4. Dezember 1864 - 29. Dezember 1866 Vorsitz im Ministerrat
Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst 1819-1901 31. Dezember 1866 - 7. März 1870 Vorsitz im Ministerrat
Otto Graf v. Bray-Steinburg 1807-1899 8. März 1870 - 25. Juli 1871 Vorsitz im Ministerrat
Friedrich Graf v. Hegnenberg-Dux 1810-1872 21. August 1871 - 2. Juni 1872 Vorsitz im Ministerrat
Adolf v. Pfretzschner 1820-1901 1. Oktober 1872 - 4. März 1880 Vorsitz im Ministerrat
Krafft Graf v. Crailsheim 1841-1926 4. März 1880 - 1. März 1903 Seit 1890 Vorsitz im Ministerrat
Clemens Graf v. Podewils-Dürniz 1850-1922 1. März 1903 - 9. Februar 1912 Vorsitz im Ministerrat
Georg Graf v. Hertling 1843-1919 9. Februar 1912 - 10. November 1917 Vorsitz im Ministerrat
Otto v. Dandl 1868-1942 11. November 1917 - 8. November 1918 Vorsitz im Ministerrat
Kurt Eisner, USPD 1867-1919 8. November 1918 - 21. Februar 1919 Ministerpräsident
Johannes Hoffmann, MSDP 1867-1930 18. März 1919 - 13. März 1920 Ministerpräsident
Gustav v. Kahr, BVP 1862-1934 16. März 1920 - 11. September 1921 Ministerpräsident
Hugo Graf v. und zu Lerchenfeld auf Köfering und Schönburg, BVP 1871-1944 21. September 1921 - 2. November 1922 Ministerpräsident
Eugen Ritter v. Knilling, BVP 1865-1927 8. November 1922 - 5. Mai 1924 Ministerpräsident
Heinrich Held, BVP 1868-1938 28. Juni 1924 - 15. März 1933 Ministerpräsident
Franz Ritter v. Epp, NSDAP 1868-1947 16. März 1933 - 12. April 1933 Reichsstatthalter und kommissarischer Ministerpräsident

Dokumente

Literatur

  • Caroline Gigl, Die Zentralbehörden Kurfürst Karl Theodors in München 1778-1799 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 121), München 1999.
  • Isabella Kratzer, Der Bayerische Ministerpräsident. Bedeutungswandel des Amtes im Spiegel der Geschäftsordnungen der Staatsregierung (1918-2001) (Forschungen zur Landes- und Regionalgeschichte 10), Sankt Ottilien 2003.
  • Horst Raffael, Ausbau und Entwicklung der Ministerialverfassung Bayerns unter Maximilian von Montgelas 1799-1808. Eine verfassungsgeschichtliche Studie, Diss. masch. München 1952.
  • Walter Schärl, Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918 (Münchener Historische Studien 1), Kallmünz 1955, 15-17, 234-243.
  • Michael Unger, Das bayerische Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe: Organisation, Geschäftsbereiche, archivalische Überlieferung, in: Archivalische Zeitschrift 87 (2005), 39-79.
  • Wilhelm Volkert, Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte. 1799-1980, München 1983, 23-26.
  • Wilhelm Volkert, Die Staats- und Kommunalverwaltung, in: Max Spindler (Begr.)/Alois Schmid (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte. Vierter Band: Das neue Bayern. Von 1800 bis zur Gegenwart. Zweiter Teilband: Die innere und kulturelle Entwicklung, München 2. Auflage 2007, 72-153, hier 79-80.

Quellen

  • Maria Schimke (Bearb.), Regierungsakten des Kurfürstentums und Königreichs Bayern (Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten 4), München 1996.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Verwandte Artikel

Außenministerium, Staatsministerium des Äußern und des Königlichen Hauses, Staatsministerium des Äußern, für Wirtschaft und Arbeit

Empfohlene Zitierweise

Martin Ott, Staatsministerium des Äußern, publiziert am 10.04.2007; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Staatsministerium_des_Äußern> (4.10.2024)