Bekenntnisschule
Aus Historisches Lexikon Bayerns
(Weitergeleitet von Bekenntnisschule)
Konfessionsgebundene Schule nur für Kinder eines Bekenntnisses (im Gegensatz zur Simultan- oder Gemeinschaftsschule). Angesichts der jahrhundertelangen konfessionellen Prägung des Schulwesens und des gerade in Bayern hohen Stellenwerts von Kirche und Religion bis ins 20. Jahrhundert konnten sich die Bekenntnisschulen auch noch lange nach 1800 als Regelschule im Volksschulbereich halten. Dies zeigt sich daran, dass verschiedenen Versuchen, die Bekenntnisschulen abzuschaffen, nur kurzfristiger Erfolg beschieden war. Derartige Vorstöße unternahmen 1810 aufgeklärte Bildungsreformer, 1867/73 die Liberalen, 1919 und 1945 die Sozialdemokratie und 1935/38 die Nationalsozialisten. Erst 1968 führte Bayern zeitgleich mit anderen Ländern die "Christliche Gemeinschaftsschule" als Regelschule ein.
Definition
Bekenntnisschulen oder Konfessionsschulen sind Schulen, in denen Kinder eines bestimmten Bekenntnisses nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden. Dies umfasst den Unterricht und die Aufbereitung der Lerninhalte ebenso wie die Forderung nach Lehrkräften, die der gleichen Konfession angehören. Dadurch ist ein Großteil des Schulalltags kirchlich geprägt. Neben dem Religionsunterricht, der bis zu fünf Wochenstunden umfasste, schlug sich dies im Schulgebet, in der regelmäßigen Teilnahme der Schule an kirchlichen Feiern und in der Vielzahl geistlicher Lehrkräfte nieder.
Allgemeine Problematik
Nachdem jahrhundertelang die konfessionelle Bindung der Schulen selbstverständlich gewesen war, gerieten seit den Umwälzungen von Aufklärung, Französischer Revolution und Säkularisation die Bekenntnisschulen mehr und mehr in Kritik, da diese im Sinne einer angestrebten laizistischen Trennung von Staat und Kirche nicht mehr zeitgemäß erschienen. Der Streit um die Bekenntnisschule ist daher als ein Indikator für die Bedeutung und die Stellung von Kirche und Glaube in einer zunehmend säkularisierten Umgebung zu werten.
In Bayern blieben angesichts der starken Position von (katholischer) Kirche und Religion die Versuche, die Bekenntnisschule abzuschaffen, bis weit nach der Mitte des 20. Jahrhunderts erfolglos. Wesentlich für die Etablierung der Gemeinschaftsschulen war in Bayern daher die Entstehung von gemischtkonfessionellen Bevölkerungen - bedingt durch das Wachstum der Städte seit dem 19. Jahrhundert und den Zustrom von Flüchtlingen und Vertriebenen nach 1945 - sowie das Nachlassen der religiösen Bindungen vor allem ab den 1950/60er Jahren.
Die Zeit des Königreiches (1806-1918)
Bereits unter Maximilian Graf von Montgelas (1759-1838) gab es Bestrebungen, das Bildungswesen überkonfessionell zu gestalten. Dies gelang jedoch weitgehend nur im Bereich der Universitäten und Mittelschulen. Für die Volksschulen legte die Schulsprengelverordnung vom 10. Mai 1810 fest, dass der Schulsprengel durch die Grenzen der politischen Gemeinde und nicht durch die der jeweiligen Pfarrei bestimmt sein sollte. Aufgrund des Widerstands der Bevölkerung und der Kirchen wurde diese Verordnung jedoch bereits nach 5 Jahren widerrufen. Damit blieb die Bekenntnisschule in Bayern im Volksschulbereich die Regel.
Dies änderte sich auch nicht, als die liberale Regierung unter Chlodwig von Hohenlohe-Schillingsfürst (1819-1901) 1867 ein Volksschulgesetz vorlegte. Der Gesetzentwurf sah die Möglichkeit vor, unter bestimmten zwingenden äußeren Bedingungen gemischtkonfessionelle Schulen zuzulassen. Das Vorhaben stieß auf den erbitterten Widerstand der Kirchen, die auch die Bevölkerung zu mobilisieren wussten. Schließlich scheiterte das Gesetz 1869 an der katholisch-konservativen Mehrheit der Patriotenpartei in der Kammer der Reichsräte, die kurz darauf auch die Mehrheit in der Abgeordnetenkammer erhielt.
Trotz des Widerstands der parlamentarischen Mehrheit erließ die Regierung unter Adolph von Pfretzschner (1820-1901) im Zuge des Kulturkampfes 1873 eine Volksschulordnung, die die Errichtung konfessionell gemischter Schulen ermöglichte. Als die Auseinandersetzung zwischen liberalem Staat und politischem Katholizismus wieder abebbte, erfolgte 1883 eine Revision der Schulsprengelverordnung von 1873, die die Konfessionsschule wieder zum Regelfall erhob. Allerdings waren weiter in außerordentlichen und durch zwingende Verhältnisse bedingten Fällen Simultanschulen möglich. Dies bedurfte jedoch einer – je nach Größe der umzuwandelnden Schule und Gemeinde - unterschiedlich großen Stimmenmehrheit in den kommunalen Gremien, die nur schwer zu erreichen war.
Die Zeit der Weimarer Republik
Erst im Gefolge der Revolution von 1918/19 wurde die Bekenntnisschule wieder zur Disposition gestellt. Die "Hoffmannsche Simultanschulverordnung" vom 1. August 1919, benannt nach dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten und Kultusminister Johannes Hoffmann (1867-1930), sah vor, in Gemeinden mit über 15.000 Einwohnern die Eltern über die Wahl der Schule durch Einschreibung bestimmen zu lassen. In kleineren Gemeinden war eine Abstimmung über die Schulart durchzuführen.
Diese Verordnung wurde bereits am 22. Juni 1920 durch eine Verordnung des neuen Kabinetts unter Ministerpräsident Gustav von Kahr (BVP, 1862-1934) außer Kraft gesetzt, da sie nach Auffassung der Regierung sowohl gegen die Reichs- als auch gegen die Landesverfassung verstieß. Wo sie jedoch bereits vollzogen war, behielt sie ihre Gültigkeit. Dies war nur in München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Weißenburg und Selb sowie in der Pfalz der Fall. Somit existierten in Bayern ab 1920 zwei verschiedene Rechtsgrundlagen in der Schulpolitik. Während in den oben genannten Gebieten die Verordnung von 1919 maßgeblich war, wurde im gesamten restlichen Bayern nach der Verordnung von 1883 verfahren.
Das Bayerische Konkordat vom 29. März 1924 bzw. der Vertrag Bayerns mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern rechts des Rheins vom 15. November 1924 bedeuteten eine zusätzliche rechtliche Absicherung der Bekenntnisschule, die bei den künftigen Auseinandersetzungen während des Nationalsozialismus und nach dem Krieg große Bedeutung erhielt.
Vor diesem rechtlichen Hintergrund wurde in der Weimarer Republik der bayerische Schulkampf aus der Zeit der Monarchie weitergeführt. Während die Kirchen und der politische Katholizismus propagandistisch und administrativ den Bestand der Bekenntnisschulen schützten, kämpften Liberale, Sozialdemokraten, die im Bayerischen Lehrerverein (BLV) organisierten Volksschullehrer sowie die extreme Rechte - vertreten unter anderem durch den Nationalsozialistischen Lehrerbund (NSLB) - für die Verbreitung der Simultanschulen.
Schulkampf der Nationalsozialisten
Nach einem massiven und mit hohem propagandistischem Aufwand seit 1935 geführten Kampf gegen die Bekenntnisschulen verkündete das Kultusministerium am 27. Oktober 1938 die vollständige Umwandlung aller Bekenntnisschulen in "Deutsche Gemeinschaftsschulen". Dabei ging es den Nationalsozialisten vor allem darum, den Einfluss der Kirchen auf das Schulwesen zurückzudrängen. Entsprechend wurde die kirchliche Seite in der Auseinandersetzung auch mit polizeistaatlichen Unterdrückungsmaßnahmen an wirksamer Gegenpropaganda gehindert.
Wiedereinführung nach 1945
Kultusminister Otto Hipp (CSU, 1885-1952) stellte mit Erlass vom 23. Juli 1945 gemäß der Verordnung von 1883 und in Übereinstimmung mit dem Konkordat und dem Vertrag der evangelisch-lutherischen Landeskirche die von den Nationalsozialisten beseitigten Bekenntnisschulen wieder her. Dabei wurde bewusst in Kauf genommen, dass eine Vielzahl weniger gegliederter und sogar einklassiger Schulen entstand. Die Hoffmannsche Simultanschulverordnung von 1919 wurde gleichzeitig außer Vollzug gesetzt.
Nach Ablösung der Regierung von Fritz Schäffer (CSU, 1888-1967) machte bereits im Oktober 1945 Kultusminister Franz Fendt (SPD, 1892-1982) in der neuen Regierung unter Wilhelm Hoegner (SPD, 1887-1980) diese Entschließung wieder rückgängig. Aufgrund des massiven Protestes von Kardinal Michael von Faulhaber (1869-1952) legte Hoegner einen Gesetzentwurf vor, der die Bekenntnisschule wieder zur Regel erklärte und die Gemeinschaftsschule als Antragsschule vorsah.
Seinen vorläufigen Abschluss fand die Auseinandersetzung durch die im Dezember 1946 verabschiedete Bayerische Verfassung. Da die CSU in der Verfassunggebenden Landesversammlung die absolute Mehrheit besaß und unter ihrem Fraktionsvorsitzenden Alois Hundhammer (1900-1974) auf der Wiedereinführung der Bekenntnisschule beharrte, verzichtete die SPD auf die Durchsetzung der Gemeinschaftsschule, da sie "mit Rücksicht auf die Einstellung der überwiegenden Mehrheit des bayerischen Volkes und im Interesse des religiösen Friedens keinen Schulkampf" (Wilhelm Hoegner, zitiert nach: Verhandlungen des Verfassungsausschusses der Bayerischen Verfassunggebenden Landesversammlung, Bd.II, 356) haben wollte. So einigte man sich auf den Artikel 135, in dem die Bekenntnisschule zur Regel erhoben wurde. Gemeinschaftsschulen waren demnach nur an Orten mit konfessionell gemischter Bevölkerung auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu errichten. Der Versuch der amerikanischen Besatzungsmacht, die Gemeinschaftsschule durchzusetzen, scheiterte am hinhaltenden Widerstand Hundhammers und dem nachlassenden Reformeifer der Amerikaner während des sich zuspitzenden Kalten Kriegs ab 1947.
Die Wiedereinführung der Bekenntnisschule ist dabei keine bayerische Besonderheit geblieben. Vielmehr erfolgte überall in den drei westlichen Besatzungszonen nach 1945 eine Rückkehr zu den Schulformen, die vor 1933 bestanden hatten. Den Kirchen kam dabei die starke Rückbesinnung auf christliche Werte in den ersten Nachkriegsjahren entgegen.
Auseinandersetzung um die Konfessionalität der Lehrerbildung
Große Bedeutung für die Frage der Konfessionalität der Volksschulen kommt der Lehrerbildung zu, da die konfessionelle Ausrichtung der Schule die konfessionelle Ausrichtung der Lehrerschaft zur Vorbedingung hat.
In Bayern existierten bis in die 1950er Jahre hinein die im Wesentlichen auf das Lehrerbildungsnormativ vom 29. September 1866 zurückgehenden, konfessionell ausgerichteten und seminaristisch aufgebauten Lehrerbildungsanstalten. Damit waren Bayern und das 1952 gebildete Baden-Württemberg die einzigen Länder, die keine akademische Volksschullehrerbildung besaßen. Die 1935 durch die Nationalsozialisten eingeführten pädagogischen Hochschulen wurden bereits im Zweiten Weltkrieg wieder aufgelöst. Zwar erklärte sich die CSU in den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CSU 1950 bereit, die Lehrerbildung universitär zu gestalten, beharrte jedoch bald auf konfessionell ausgerichteten pädagogischen Hochschulen.
Diese Lösung hätte den Bestand der Bekenntnisschulen auf längere Sicht gesichert. Deshalb bemühte sich der Leiter der Schulpolitischen Hauptstelle und spätere Präsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), Wilhelm Ebert (1923-2017, Vorsitzender seit 1955) nach der Landtagswahl 1954 um eine Koalition aus SPD, Bayernpartei, Freier Demokratischen Partei FDP) und Block der Heimatentrechteten (BHE). Deren hauptsächliche Gemeinsamkeit war die Durchsetzung einer liberalen, konfessionell unabhängigen Lehrerbildung. Gegen den heftigen Widerstand der CSU, der Kirchen und der Katholischen Erziehergemeinschaft (KEG), die alle mit einer entkonfessionalisierten Lehrerbildung zugleich die konfessionell gebundenen Bekenntnisschulen gefährdet sahen, bemühte sich die Viererkoalition um eine Akademisierung der Lehrerbildung. Schließlich brach das Bündnis im Oktober 1957 auseinander, ohne dieses ehrgeizige Ziel erreicht zu haben.
Die folgende Koalition aus CSU, FDP und BHE einigte sich dann 1958 auf vollakademische pädagogische Hochschulen, die als institutionell selbständige Einrichtungen der Universitäten organisiert waren. Allerdings trugen sie den kirchlichen Bedürfnissen Rechnung, da sie nach Artikel 11 "bekenntnismäßigen Charakter" besitzen sollten. Diese Lösung trug einerseits dem Zwang zu einer Modernisierung und Professionalisierung des Volksschulwesens Rechnung, konservierte jedoch nach Ansicht der Kritiker durch die konfessionelle Ausrichtung der pädagogischen Hochschulen ein wesentliches Hindernis auf dem Weg zu einem modernen Schulsystem.
Ausblick: Das Ende der Bekenntnisschule 1968
Unter diesen Bedingungen konnte sich die Bekenntnisschule in Bayern bis 1968 behaupten, als zeitgleich mehrere Länder die bisherigen Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen umwandelten (1967 Rheinland-Pfalz, 1968 Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg). Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen - zunehmende konfessionelle Mischung der Bevölkerung, Nachlassen religiöser Bindungen sowie dem ökumenischen Aufbruch im Gefolge des 2. Vatikanischen Konzils (1962-1965) - erschien die Bekenntnisschule auch ihren Befürwortern zunehmend unzeitgemäß.
Bereits der Schulentwicklungsplan von Kultusminister Ludwig Huber (CSU, 1928-2003, Kultusminister 1964-1972) weichte das Prinzip der Bekenntnisschule faktisch auf. Die endgültige Überwindung der konfessionellen Trennung der Volksschulen dauerte noch bis zur Verfassungsänderung 1968, mit der die Christliche Gemeinschaftsschule als Regelschule in der Verfassung verankert wurde.
Dokumente
Literatur
- siehe Gemeinschaftsschule
Weiterführende Recherche
Verwandte Artikel
- Bayerisches Konkordat, 1924
- Gemeinschaftsschule
- Konkordatspolitik (seit 1945)
- Nationalsozialistischer Lehrerbund (NSLB), 1929-1943
- Religionsunterricht (Weimarer Republik)
- Schulpolitik (Weimarer Republik)
- Schulwesen (nach 1945)
Konfessionsschule
Empfohlene Zitierweise
Fritz Schäffer, Bekenntnisschule, publiziert am 30.06.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bekenntnisschule> (5.12.2024)