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Grenzlandproblematik (nach 1918)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Grenzland- und überwiegend strukturschwache Regionen (aus: Staatssekretärausschuss "Innerdeutsche Entwicklung und Grenzlandfragen [Hg.], Grenzlandbericht. Bericht über die wirtschaftliche, soziale, kulturelle Entwicklung des bayerischen Grenzlandes und der strukturschwachen Gebiete Bayerns im Kalenderjahr 1989, Bamberg 1990, S.158).

von Frank Altrichter

Mit dem Begriff "Grenzlandproblematik" wird in Politik und Wissenschaft die spezifische Grenzsituation Ostbayerns vom Ende des Ersten Weltkriegs bis heute bezeichnet. Nach herkömmlichem Sprachgebrauch zählen zum ostbayerischen Grenzland die gegenüber der Tschechoslowakei bzw. der Tschechischen Republik liegenden Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern, für die Zeit von 1945 bis 1990 wegen seiner Grenzlage zur sowjetischen Besatzungszone (seit 1949: DDR) auch der Regierungsbezirk Unterfranken. Das ostbayerische Grenzland war nach dem Ersten Weltkrieg im Fokus der regionalen Wirtschaftsförderung durch das Reich und den Freistaat Bayern. Ziel war es, die unterentwickelte und gefährdete Wirtschaftskraft der Region zu stärken. Völkisch-nationalistische Kreise betrieben den Ausbau des Grenzgebietes zum "antitschechischen Bollwerk". Nach 1945 und der Teilung Europas in Ost und West fand sich der ostbayerische Grenzraum in einer wirtschaftsgeografischen Randlage wieder. Der Staat sah sich zum Handeln veranlasst. In Form staatlicher Beihilfen zugunsten der Grenzlandwirtschaft, verkehrsinfrastruktureller Maßnahmen, des Kulturlebens im Grenzland etc. erfolgte über die Zonenrandförderung ein Nachteilsausgleich für Ostbayern.

Der ostbayerische Grenzraum bis 1919

Der ostbayerische Grenzraum, gerade in seinen Mittelgebirgslagen, war von alters her ein an Bodenschätzen (vor allem mineralischen Rohstoffen) reiches Gebiet. In den südlichen Bezirksämtern herrschten günstige Voraussetzungen für die land- und forstwirtschaftliche Kultivierung. Diese Gesamtbedingungen bewirkten in mittelalterlicher Zeit eine wirtschaftlich ertragreiche Entwicklung des Raumes. Der technologische Wandel und dadurch ausgelöste wirtschaftsgeografische Verschiebungen, kulminierend im Aufstieg Nürnbergs und Augsburgs zu Wirtschaftszentren in Bayern sowie in der Expansion der Montanindustrie im Rhein-Ruhr-Gebiet, führten im 15. Jahrhundert zu einer Erosion der wirtschaftlichen Stellung Ostbayerns. Speziell der Bayerische Wald entwickelte sich in den folgenden Jahrhunderten mangels ausreichender Erwerbsmöglichkeiten für die Bevölkerung zu einem Notstands- und Abwanderungsgebiet abseits der wirtschaftlichen Zentren. Erst mit dem Erstarken der Konsumgüterindustrien wie der Textilindustrie (Oberfranken), der feinkeramischen Industrie (Oberfranken, nördliche Oberpfalz) und der Glasindustrie (entlang der gesamten bayerisch-böhmischen Grenze) gelang im 19. Jahrhundert punktuell der Anschluss an die Industrialisierung. Die lohnintensiven Industriezweige im Grenzgebiet profitierten hierbei vom verfügbaren Arbeitskräftepotenzial und der Rohstoffbeschaffung aus den nahen Regionen Böhmen, Mitteldeutschland und Oberschlesien. Umfang und Reichweite der wirtschaftlichen Absatzbeziehungen nahmen zu. Durch das regionale Vorhandensein wichtiger Hilfs- und Grundstoffe für die heimische Güterproduktion (z. B. Holz als Energieträger) konnte in dieser Zeit ein Ausgleich für einen grundlegenden Standortnachteil erzielt werden. Problematisch war die schwierige verkehrliche Anbindung weiter, vor allem der bergigen Teile des ostbayerischen Raumes.

Bis 1918 war Ostbayern dem Königreich Böhmen, einem Kronland der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie, benachbart. Die Grenze zwischen beiden Regionen war sicherheitspolitisch von nachrangiger Bedeutung. Ihr kam vielmehr die Funktion einer offenen Zollgrenze zu, die den Warenverkehr nicht sonderlich behinderte. Durch die Niederlage der europäischen Mittelmächte im Ersten Weltkrieg und die territoriale Neugliederung in Mittel- und Osteuropa erfuhr Ostbayern einen Bedeutungszuwachs als Grenzland in den (wirtschafts-)politischen Beziehungen. Bereits am 28. Oktober 1918 war in Prag die Tschechoslowakei (ČSR) als unabhängiger Staat ausgerufen worden. Im Staatsvertrag von St. Germain-en-Laye - unterzeichnet am 10. September 1919 - besiegelten die Kriegsalliierten den Zerfall Österreich-Ungarns und die Anerkennung der Tschechoslowakei. Seither grenzte Ostbayern (Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern) an den neuen tschechoslowakischen Nationalstaat.

Weimarer Republik

Als Folge der Pariser Friedensverhandlungen im Jahr 1919 geriet das ostbayerische Grenzland ins propagandistische Visier nationalistischer Kreise im Deutschen Reich und in Bayern. Mit dem Begriff "Bayerische Ostmark" hatte sich nach dem Ersten Weltkrieg eine neue Bezeichnung für das ostbayerische Grenzgebiet eingebürgert. Die Bezeichnung weckte bei vielen die Vorstellung einer nationalen Selbstbehauptung gegen die zum Feindstaat erklärte Tschechoslowakei. Im Laufe der 1920er Jahre wurde die "Bayerische Ostmark" zur politischen Kampfformel überhöht. Das Grenzland war Ferment einer politischen Radikalisierung.

Die neue Staatsgrenze zur Tschechoslowakei erschwerte die wirtschaftlichen Austauschbeziehungen Ostbayerns mit den Anrainerregionen. Die Zollmauern schränkten den Güterverkehr ein. Diese wirkte sich nachteilig auf die bestehenden Notstände im Grenzland aus, insbesondere auf den traditionell schwierigen Arbeitsmarkt. Aus der Region erscholl mehr und mehr der Ruf nach staatlichen Ausgleichsleistungen. Um auf allgemeine Entwicklungsmängel und grenzbedingte Standortnachteile - allen voran im Bayerischen Wald - aufmerksam zu machen, gab der niederbayerische Kreistag zwei Denkschriften heraus. Die erste Denkschrift von 1926 vermittelte eine Bestandsaufnahme der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Notlagen im Bayerischen Wald. Die zweite Denkschrift, von 1928, stellte die unzureichenden Hilfsmaßnahmen der vorherigen Jahre in den Vordergrund. Als vordringlich zur Behebung der Notstände galten der Ausbau des Bildungswesens, die Verstärkung des Wohnungsbaus, die Verbesserung des Anschlusses an die Fernverkehrsnetze und damit auch die Förderung des Fremdenverkehrs, der Ausbau der Elektrizitätsversorgung und Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung und Entschuldung der Landwirtschaft.

Bei der Rentabilitätssteigerung landwirtschaftlicher Betriebe, der Ertüchtigung des Straßennetzes und beim Ausbau von Wasserversorgung und Kanalisation profitierte der ostbayerische Grenzraum, wenn auch in geringem Umfang, von der seit 1926 anlaufenden allgemeinen Grenzlandhilfe des Reiches und der seit 1931 unter Reichskanzler Heinrich Brüning (Zentrum, 1885-1970, Reichskanzler 1930-1932) beschlossenen Osthilfe. In der Hauptsache kamen die Maßnahmen der Osthilfe dem Großgrundbesitz im Osten Deutschlands (insbesondere in Ostpreußen) zugute. Die Verordnung des Reichspräsidenten vom 16. Juli 1932 dehnte die Osthilfeförderung auf die "Bayerische Ostmark" aus. Die Durchführungsverordnung auf Landesebene erließ die Bayerische Staatsregierung am 2. August 1932.

NS-Zeit

Nach der "Machtergreifung" 1933 verband sich mit der regionalen Wirtschaftsförderung zugunsten der "Bayerischen Ostmark" eine offensiv-völkische Stoßrichtung gegen den tschechoslowakischen Nachbarstaat. Aus Reichsmitteln der Grenzlandfürsorge wurden wirtschaftliche (insbesondere Fremdenverkehr) und kulturelle Maßnahmen unterstützt, die eine Stärkung des Deutschtums gegenüber der Tschechoslowakei zum Ziel hatten z. B. durch Förderung des Schutzhüttenbaus entlang der bayerisch-tschechischen Grenze und der Errichtung von NS-Bildungseinrichtungen (u. a. für die Hitlerjugend, HJ).

Die wirtschaftliche Unterstützung durch den NS-Staat zielte auf eine Stärkung des ostbayerischen Grenzraums in ideologischer Hinsicht und auf eine Linderung bestehender Notstände. Die Fördermaßnahmen, wie z. B. die von Reich und Bayern initiierten Maßnahmen im Rahmen der öffentlichen Arbeitsbeschaffung, orientierten sich an den rüstungspolitischen Zielen des NS-Regimes. Damit einher ging die Umgestaltung der Wirtschaft in Richtung Autarkie. Absicht war es, die Rohstoffbasis des Reiches im Zuge der allgemeinen Wehrhaftmachung zu konsolidieren und zu verbreitern. Als Projekt für Ostbayern wurde 1936 die Gründung der Süddeutschen Zellwolle AG in Kelheim realisiert. Der Betrieb produzierte aus Holzabfällen synthetische Fasern; dies mit dem Ziel einer besseren Rohstoffversorgung der Textilunternehmen in Ostbayern. Die rohstoff- und devisenabhängige sowie stark exportorientierte Konsumgüterindustrie in der "Bayerischen Ostmark" (z. B. Porzellan- und Glasindustrie) litt massiv unter den Ausfuhrbeschränkungen des Reiches. Durch die Umstellung auf Vorgaben der Kriegswirtschaft, z. B. die Herstellung von Porzellanrohren bei der Fa. Rosenthal AG in Selb, blieben betriebswirtschaftliche Erfordernisse und die Produktqualität oftmals auf der Strecke.

Primär für militärische Zwecke, jedoch mit dem vorteilhaften Nebeneffekt einer Standortverbesserung dienten staatliche Maßnahmen zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Ostbayern. Im Bau fertiggestellt wurde eine Reihe wichtiger Fernverkehrsprojekte, z. B. die über Ostbayern führende Reichsautobahn München-Berlin (1941) und die "Ostmarkstraße" entlang der böhmisch-bayerischen Grenze von Passau nach Hof (1937).

Unter Ministerpräsident Ludwig Siebert (NSDAP, 1874-1942, Ministerpräsident 1933-1942) brachte die Bayerische Staatsregierung im Jahr 1937 ein auf fünf Jahre angelegtes Sofortprogramm auf den Weg, das wirtschaftliche und infrastrukturelle Notstände in der "Bayerischen Ostmark" beseitigen helfen sollte. Das Programm verlief im Sande. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens war die bayerische Regionalpolitik im Zeichen des zweiten Vierjahresplanes längst Reichsinteressen untergeordnet worden. Durch den Anschluss des Sudetenlandes 1938 rückte die "Bayerische Ostmark" aus ihrer Randlage heraus. Mit dem Gebiet des Böhmerwaldes erwuchs in unmittelbarer Nähe ein weiterer Konkurrent um Staatsaufträge und Industrieansiedlungen. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs 1939 endeten jegliche Aktivitäten in der regionalen Wirtschaftsförderung.

Osthilfe und die sich anschließende Wirtschaftsförderung unter dem NS-Regime blieben für das ostbayerische Grenzland im Grunde ergebnislos. In den traditionell strukturschwachen Regionen des Grenzlandes wie dem Bayerischen Wald und dem Frankenwald waren die Lebensbedingungen und Erwerbsmöglichkeiten nach wie vor unterdurchschnittlich. Industrieansiedlungen waren in der "Bayerischen Ostmark" trotz staatlicher Wirtschaftslenkung nur vereinzelt realisiert worden.

Die Situation im bayerischen Grenzland nach 1945

Das Kriegsende 1945 brachte für Ostbayern eine allgemeine Verschlechterung des Standortes mit sich. Die Teilung Europas und der Ausbau des Grenzregimes und der Grenzanlagen riegelten bis Anfang der 1960er Jahre Bayern von der SBZ/DDR und der Tschechoslowakei ab. Kennzeichnend für die Regierungsbezirke entlang des "Eisernen Vorhangs" war seither eine wirtschaftliche Marktferne. Das nordostoberfränkische Gebiet erhielt aus wirtschaftsgeografischen Gründen die Bezeichnung "Toter Winkel". Traditionelle Wirtschaftsverflechtungen mit den Bezugs- und Absatzmärkten im Osten waren abgeschnitten oder wie im Fall des Interzonenhandels mit der DDR strengen Restriktionen unterworfen. Als einschneidend erwies sich für die Grenzlandwirtschaft das weitgehende Ausbleiben von Rohstoffen, insbesondere von Kohle aus Böhmen und Mitteldeutschland. Hemmend auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Grenzland wirkte sich die Durchtrennung bzw. Einschränkung grenzüberschreitender Verkehrsverbindungen für den Personen- und Güterverkehr aus, darunter z. B. die Werrabahnlinie zwischen Coburg und Eisfeld (Thüringen) und die Bundesautobahn 9 Berlin-München (nach Kriegszerstörung der Saalebrücke erst 1966 wieder in Betrieb). In der Region Hof an der Saale verblieb von vormals 16 Fernverkehrs- und Lokalverbindungen in die Gebiete jenseits des "Eisernen Vorhangs" nur eine einzige. Die Folge war die Umlenkung von Gütertransporten und ein Mehraufwand bei Frachtkosten. Im Vergleich zur Vorkriegszeit waren aus dem nordöstlichen Oberfranken bis zu 50 % längere Transportstrecken zu den norddeutschen Seehäfen zurückzulegen.

Nach 1945 verschärften sich die sozialen Problemlagen im Grenzland, allen voran auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt. Aufgrund von Flucht und Vertreibung waren rund zwei Mio. deutsche Staats- bzw. Volkszugehörige aus dem Osten Europas nach Bayern gekommen. Ihr Anteil betrug 21 % der Gesamtbevölkerung im Freistaat. Die Nähe zu ihren Herkunftsgebieten ließ viele Heimatvertriebene zunächst im ostbayerischen Grenzraum siedeln. Der Anteil der Vertriebenen war hier überdurchschnittlich hoch (Niederbayern: 24,5 %, Oberfranken: 23,5 %, Oberpfalz: 20,8 %). Mangels geeigneter Arbeitsplätze gestaltete sich ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt schwierig. Mit dem Aufschwung der Industriereviere an Rhein und Ruhr und gelenkt durch staatliche Umsiedlungsprogramme zog eine Vielzahl der Vertriebenen mit der Zeit in den Westen Deutschlands weiter. Noch 1953 betrug im niederbayerischen Deggendorf die Erwerbslosenquote über 34 %. Der Öffentlichkeit außerhalb des Grenzgebietes blieben die regionalen Notstände in Ostbayern nicht verborgen. Zeitungen riefen sogar zu Spendenaktionen auf, z. B. die "Hilfsaktion Bayerischer Wald".

Auf tschechoslowakischer Seite führte die Vertreibung eines Großteils der deutschen Bevölkerung zu einer wirtschaftlichen Schwächung, teilweise sogar Verödung des böhmischen Grenzlandes. Die Regionen des Egerlandes und Böhmerwalds waren vor 1945 nahezu geschlossenes deutsches Siedlungsgebiet. Im Grenzbezirk Eger hatte 1930 das Bevölkerungsverhältnis von Deutschen zu Tschechen 13 zu 1 betragen. Über gelenkte Migrationsmaßnahmen von tschechischen Neusiedlern und andersethnischen Zuwanderern (z. B. Slowaken, Magyaren, Roma) versuchte die Regierung in Prag, den durch die Vertreibung entstandenen Bevölkerungsverlust auszugleichen. Der Erfolg der Maßnahmen war begrenzt. 1950 lebten gegenüber 1930 gut ein Drittel weniger Einwohner im tschechischen Grenzgebiet. Die bergigen Randgebiete in Süd- und Westböhmen erlitten einen noch stärkeren Bevölkerungsrückgang.

Mit der Währungsreform im Juni 1948 und der Einführung der sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland trat für die Wirtschaft im ost- und nordbayerischen Zonengrenzland die Standortungunst offen zutage. Dies wog umso schwerer, als große Teile der Industrie und des Handwerks im Grenzland, vor allem in Oberfranken und der Oberpfalz, sich in der Nachkriegszeit durch ausländische Billigkonkurrenz in ihrer Wettbewerbsfähigkeit herausgefordert sahen.

Die Förderung des Grenzlandes durch den Bund

Anfang der 1950er Jahre reagierte die Bundesregierung mit einer Reihe von Förderungsmaßnahmen auf die Notlage der östlichen Grenzgebiete. Sie entsprach damit einer Forderung der bundesdeutschen Zonenrandländer (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern), die sich 1951 zu einem Arbeitskreis "Ostgrenzgebiete der Bundesrepublik" zusammengeschlossen hatten. Staatsrechtlich begründete der Bund den Eingriff in die regionale Wirtschaftspolitik der Länder mit Artikel 120 Grundgesetz (GG). In dieser Verfassungsnorm war eine Zuständigkeit des Bundes für Kriegsfolgelasten vorgesehen. Die Planungshoheit der regionalen Wirtschaftspolitik verblieb, wie die Staatspraxis zeigte, bei den Ländern. Die seit dem 1. November 1950 in Kraft getretene Frachthilfe für Ostbayern war ein erster Schritt zu einer Grenzlandförderung. Im Zuge des Haushaltsplans 1951 vergab der Bund erstmals auch Mittel zur Sanierung von Notstandsgebieten (Bundessanierungsprogramm). Die bayerischen Grenzregionen waren darin zu einem wesentlichen Teil bereits erfasst. Dies galt jedoch nicht für das Zonenrandgebiet als eigenständige Raumkategorie.

Die Initiative der Bundesregierung, für das Zonenrandgebiet ein exklusives Förderprogramm zu erarbeiten, ging auf einen Beschluss des Bundestages vom 2. Juli 1953 zurück. Der mit großer Mehrheit gefasste Grundsatzbeschluss war Ausdruck eines fraktionsübergreifenden Konsenses der Parlamentarier in der Frage der Zonenrandförderung. Maßgebliche Initiatoren und Verfechter von Förderungsmaßnahmen waren in erster Linie die Bundestagsabgeordneten, die selbst aus dem Grenzland stammten, z. B. in den 1950er Jahren in Bayern Max Solleder (CSU, 1894-1966; Abgeordneter aus Regensburg), der spätere Bundesfinanzminister Heinz Starke (FDP, 1911-2001; Hof/Bayreuth) oder Arno Behrisch (SPD, 1913-1989; Hof an der Saale). Auf Grundlage der parlamentarischen Vorgaben bildeten sich eine Reihe von Schwerpunkten in der Zonenrandförderung heraus:

  • Frachthilfen als Ausgleich für die Verlängerung von Transportwegen
  • Gewährung von besonderen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und Investitionsrücklagen
  • bevorzugte Berücksichtigung des Zonenrandgebietes bei Programmen der regionalen Wirtschaftsförderung (u. a. Verkehrswegebau, sozialer Wohnungsbau, Energieversorgung, Tourismus)
  • Beihilfen für kulturelle Maßnahmen (u. a. für den Bau von Schulen und Tagungsstätten, zur Förderung von Theatern und Festspielen, Maßnahmen der Heimat- und Volkstumspflege, Zuschüsse für Bibliotheken und Einrichtungen der Erwachsenenbildung)

Das Fördergebiet umfasste einen 40 km breiten Gebietsstreifen entlang der bundesdeutschen Grenze zur DDR und CSR. Das bayerische Zonenrandgebiet wies eine Grenzlänge von 775 km auf, davon 419 km zur DDR und 356 km zur Tschechoslowakei. Zum Zonenrandgebiet zählte rund ein Viertel der Landesfläche und ein Fünftel der Bevölkerung Bayerns, d. h. rund 2,1 Mio. Menschen im Freistaat.

Mit dem Bundesgrenzhilfeprogramm von 1954 ging die Bundesregierung daran, den parlamentarischen Beschluss des Vorjahres umzusetzen. Dies galt zumindest soweit, als das Bundeskabinett und hier in maßgeblicher Position der aus Bayern stammende Bundesfinanzminister Fritz Schäffer (CSU, 1888-1967, Bundesfinanzminister 1949-1961), die einzelnen Maßnahmen mitzutragen bereit war. Unter den bayerischen Zonengrenzbezirken profitierte Oberfranken am stärksten vom Bundesgrenzhilfeprogramm 1954. Der Bezirk erhielt über 50 % des bayerischen Anteils an Darlehen und Zuschüssen.

Das Förderinstrumentarium in der Grenzlandförderung entwickelte sich seit 1954 mithilfe von Verwaltungsvorschriften und Förderungsprogrammen fort. 1955 wurde das Bundesgrenzhilfeprogramm ein Bestandteil des Regionalen Förderungsprogramms im Bund. Die regionale Wirtschaftsförderung, darunter auch die Förderung des Zonenrandgebietes, mündete steuerrechtlich später in das Investitionszulagengesetz vom 18. August 1969 (BGBl. I, 1970, 2) und allgemein in das "Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur'" vom 6. Oktober 1969 (BGBl. I, 1861).

Dem Grenzland fiel nach 1945 eine besondere politisch-ideologische Rolle zu. Interessierte Kreise in Politik und Gesellschaft erkannten dem Zonenrandgebiet die Funktion eines "Schaufensters" der Bundesrepublik Deutschland in Richtung Osten zu. Mit dem Prosperieren der Grenzlandwirtschaft war die Vorstellung verknüpft, die Überlegenheit der sozialen Marktwirtschaft gegenüber dem sozialistischen System der Planwirtschaft zu demonstrieren. Die Zonenrandförderung reagierte allerdings auch auf demografische Entwicklungstrends. Die Einwohnerzahl im bayerischen Zonenrandgebiet war zwischen den Jahren 1950 und 1962 um 3,3 % gesunken. Währenddessen hatte in Bayern die Bevölkerung um 6,4 % zugenommen.

Eine Belebung von regionaler Wirtschaft und Arbeitsmarkt des bayerischen Zonenrandgebietes versprach seit Mitte der 1950er Jahre die Neustationierung von Bundeswehreinheiten in Ostbayern, z. B. 1958 in Bogen (Lkr. Straubing-Bogen), 1959 in Roding (Lkr. Cham) und Cham, 1960 in Regen und 1961 in Oberviechtach (Lkr. Schwandorf). Das Entstehen von Bundeswehrstandorten hatte militärstrategische Gründe. Die Grenze Bayerns zur DDR und Tschechoslowakei war im Kalten Krieg eine Nahtstelle zwischen Ost und West. Die Gründung neuer Garnisonen begünstigte vielerorts zugleich die Erschließung der örtlichen Infrastruktur (z. B. Straßen, Schulen, Kläranlagen) in Ostbayern. Der Ausbau von Verkehrswegen war in der Nachkriegszeit prinzipiell eine der zentralen Forderungen des Grenzlandes. Hierzu gehörte auch der Wunsch der Wirtschaft nach einem Weiterbau des Main-Donau-Kanals zur Verbilligung der Frachtkosten.

Das Bayerische Grenzlandprogramm von 1954

Der Bayerischen Staatsregierung war es 1954 möglich, ein landeseigenes Förderprogramm für die Grenzgebiete Bayerns aufzustellen. Dieser Entscheidung gingen teils hitzige Debatten im Bayerischen Landtag voraus, die um die chronisch schwierige Haushaltssituation des Freistaates kreisten. Infolge klammer öffentlicher Kassen kam das Bayerische Grenzlandprogramm nur als Ergänzung zum Bundesgrenzhilfeprogramm zum Tragen. Dies spiegelte sich in der geringen Höhe des Fördervolumens wider.

Der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung, vor allem das Wirtschaftsministerium als federführendes Ministerium in den Grenzlandangelegenheiten, suchten steuernd auf die Entwicklung im Grenzgebiet Nord- und Ostbayerns einzuwirken. Analog zur Entwicklung im Bund richtete 1949 der Landtag einen Grenzlandausschuss ein. Im Jahr 1953 bestellte die Staatsregierung einen Grenzlandbeauftragten, der organisatorisch dem Wirtschaftsministerium zugeordnet war. Dieser koordinierte die grenzlandpolitischen Förderprogramme der bayerischen Ministerien. Der Aufgabenbereich des Grenzlandbeauftragten wurde 1979 erweitert und einem neu gebildeten Staatssekretärsausschuss "Grenzgebiete, Zonenrandgebiet und andere wirtschaftsschwache Gebiete" übertragen.

Sensibel auf die komplizierte Standortlage am "Eisernen Vorhang" reagierten in Ostbayern die Akteure in Zivilgesellschaft und Kommunalpolitik. Eine zentrale Rolle bei der Vertretung der Grenzlandinteressen spielten die regionalen Industrie- und Handelskammern. Mithilfe von Denkschriften und Lobbyismus in Bonn und München gewannen sie im Interesse der Grenzlandwirtschaft und –unternehmen Einfluss auf die politische Willensbildung und die Erstellung von Förderprogrammen. Daneben existierten spezifisch grenzlandbezogene Interessenorganisationen, die überregional zumeist allerdings keine größere Wirkung erzielten, wie z. B. die "Arbeitsgemeinschaft Grenzland" mit Sitz in Cham. Wie in der Vorkriegszeit kam dem Grenzland auch nach 1945 eine identitätsstiftende Funktion zu. Der Grenzland-Begriff und damit oft assoziiert die wirtschaftliche Notsituation wurde integraler Bestandteil des regionalen Selbstverständnisses (z. B. Wahl zur "Miss Grenzland").

Das Zonenrandförderungsgesetz 1971

Mit dem "Gesetz zur Förderung des Zonenrandgebietes" vom 5. August 1971 (Zonenrandförderungsgesetz, ZRFG) erhielt die Zonenrandförderung eine gesetzliche Grundlage (BGBl. I, 1237). Der Bundestag verabschiedete das Gesetz einstimmig. Erfüllt war damit eine langjährige Forderung von Politik und Wirtschaft des Zonenrandgebietes. Die Bayerische Staatsregierung selbst hatte mit einem Initiativantrag im Bundesrat am 14. Oktober 1970 eine gesetzliche Absicherung der Zonenrandförderung verlangt (BR-Drucksache 558/70).

Die Förderung der Grenzlandwirtschaft war bis dahin im gesetzesfreien Raum erfolgt. Grundlage der Subventionsmaßnahmen waren Verwaltungsvorschriften und Förderungsprogramme. Diese waren in regelmäßigen Abständen vom Bundestag verlängert worden. Unmittelbarer Auslöser für das Tätigwerden des Bundestages war ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Juli 1970. Darin hatte das oberste Finanzgericht der Bundesrepublik die bis dahin geübte Praxis auf generelle Gewährung von Sonderabschreibungen und steuerfreier Rücklagen für die Grenzlandwirtschaft gemäß § 131 AO für rechtswidrig erklärt (BStbl. 1970, II, 696-702).

Im Vergleich zur bestehenden Grenzlandförderung bewirkte das Zonenrandförderungsgesetz inhaltlich keine substanziellen Änderungen. Es sorgte für mehr Rechtssicherheit. Kernpunkte der Rechtsnorm waren die Festschreibung der regionalen Wirtschaftsförderung (§ 2) und der steuerlichen Vorschriften (§ 3). Die Kodifizierung stellte die Weiterführung der Grenzlandförderung sicher, so auch im bayerischen Zonenrandgebiet. Bei der Fortsetzung der Förderungsmaßnahmen berief sich der Bundesgesetzgeber auf das am 8. April 1965 verabschiedete Bundesraumordnungsgesetz (BGBl. I, 306). Darin war die Förderung des Zonenrandgebietes als Hauptaufgabe des Bundes im Rahmen der bundesweiten Raumplanung festgelegt worden.

Die gesetzliche Fixierung der Zonenrandförderung war für das Grenzland ein wichtiges Standortsignal. Seit den 1960er Jahren hatte sich für Ostbayern, insbesondere den industriestarken Regierungsbezirk Oberfranken, die Wettbewerbssituation auf dem Weltmarkt zugespitzt. Gründe waren die schrittweise Liberalisierung der Weltwirtschaft und der Abbau von Importbeschränkungen. Nachhaltig betroffen von der Einfuhr aus Niedrigpreisländern in Fernost und Osteuropa war die traditionelle Verbrauchsgüterindustrie wie die Glas-, Textil- und feinkeramische Industrie. Die ostbayerische Wirtschaft befand sich unter fortwährendem Rationalisierungsdruck. Der Strukturwandel wurde im bayerischen Grenzland zum Kennzeichen der Industrielandschaft. Da von der regionalen Wirtschaftsförderung im Wesentlichen die bestehenden Unternehmen profitierten, trug die Zonenrandförderung ein Stück weit zur Konservierung der bestehenden Wirtschaftsstruktur im Grenzland bei.

Das Zonenrandgebiet blieb bis 1989 einheitlich und uneingeschränkt Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". In Anbetracht der steigenden Haushaltsdefizite im Bund überlagerte der Ruf nach ungeschmälerter Finanzausstattung der regionalen Wirtschaftspolitik die grenzlandpolitische Diskussion in den 1980er Jahren. Auf Forderung Bayerns kam es auch zu einer Verringerung der Fördergebiete im Bund.

Das Ende des Kalten Krieges und die Folgen für das bayerische Grenzland

Das Ende der kommunistischen Systeme in Mittel- und Osteuropa änderte seit 1989/90 schlagartig die Standortsituation in Ostbayern. Das Grenzgebiet streifte seine Randlage ab. In direkter Nachbarschaft entstanden die Länder Sachsen und Thüringen. Die Grenzen zur Tschechoslowakei (seit 1993: Tschechien) öffneten sich. Mit dem Fall des "Eisernen Vorhangs" und dem Drängen auf Wiederbelebung der Wirtschaft in den neuen Ländern ("Aufbau Ost") geriet die Zonenrandförderung unter politischen Legitimationsdruck. Zum Ende des Jahres 1994 lief die Förderung aus. Mit Bundesgesetz vom 19. April 2006 wurde das Zonenrandförderungsgesetz aufgehoben.

Für die bayerische Wirtschaft brachte die Wende in Mittel- und Osteuropa Chancen und Risiken gleichermaßen: Auf der einen Seite bestand nun Gelegenheit, neue Absatzgebiete zu erschließen, auf der anderen entwickelte sich ein Standortwettbewerb mit Regionen jenseits der bayerisch-tschechischen Grenze, die ein niedrigeres Produktionskostenniveau als Bayern aufwiesen. In den Fokus der Regionalpolitik geriet die Problematik kostenbedingter Verlagerung von Kapital und Unternehmen aus Ostbayern. Das Auslaufen der Zonenrandförderung und das Fördergefälle zu den neuen Ländern waren ursächlich für das Ausbleiben von Neuansiedlungen und für Betriebsverlagerungen. Die regionalpolitische Agenda beherrschten Diskussionen um den Wegzug von Menschen, insbesondere von jüngeren, gut qualifizierten Kräften aus dem Grenzraum, den verbesserten Anschluss an die Fernverkehrsnetze und die Wiederaufnahme staatlicher Fördermaßnahmen.

Mit der Osterweiterung der Europäischen Union (EU) zum 1. Mai 2004 gewann Ostbayern seine Drehscheibenfunktion zurück. Mit Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit setzte eine Zuwanderung von tschechischen Selbständigen ins Grenzgebiet ein. Der regionale Arbeitsmarkt zeigte sich allerdings widerstandsfähig und stabil. Sorgen, wonach die Einführung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige aus Tschechien zu einer Belastung des ostbayerischen Arbeitsmarktes führen werde, erwiesen sich als unbegründet. Die zum 1. Mai 2011 in Kraft getretene Regelung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit verlief weitgehend geräuschlos.

In den bayerisch-tschechischen Nachbarschaftsbeziehungen entfaltete sich eine Formenvielfalt grenzüberschreitender Kooperation. Unter Einbindung aller Fachressorts richteten die Tschechische Republik und der Freistaat Bayern 1990 eine Arbeitsgruppe zur Vertiefung bilateraler Beziehungen ein. Ein länderübergreifendes Regionalmanagement wurde im Grenzgebiet seit 1993 mittels sog. Europaregionen aufgebaut. Es entstanden als Zusammenschluss kommunaler Gebietskörperschaften die "Euregio Egrensis" (in Bayern: Ost-Oberfranken und Nord-Oberpfalz, in Sachsen: Vogtland und Westerzgebirge, in Thüringen: südöstliche Landkreise, in Böhmen: nordwestliche Kreise) und die "Euregio Bayerischer Wald - Böhmerwald - Unterer Inn". Mit Mitteln aus dem "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung" (EFRE) wird durch die EU die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Bayern und Tschechien unterstützt. Ziel der Förderung aus den sog. INTERREG-Programmen ist es, einen gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum zu schaffen.

Das ostbayerische Grenzland bildet seit 1990/91 den Brückenkopf für den zivilgesellschaftlichen Dialog zwischen Bayern und Tschechien. Das "Centrum Bavaria Bohemia" (CeBB) in Schönsee (Lkr. Schwandorf) fördert den gegenseitigen Kulturaustausch. An einer Verbesserung der Begegnung von Jugendlichen und Schülern arbeitet seit 1997 das Koordinierungszentrum Tandem (Regensburg und Pilsen/Tschechien). Aktiver Teil des Kooperationsnetzwerkes im Grenzraum sind die Akteure aus der Tourismusbranche und Wirtschaft. 1998 gründete sich die "Arge28" als Interessengemeinschaft von 28 Wirtschaftskammern aus den Grenzgebieten Deutschlands, Österreichs, Italiens und Griechenlands.

Literatur

  • Wilfried Berg, Zonenrandförderung. Verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Perspektiven (Schriften zum Öffentlichen Recht 572), Berlin 1989.
  • Angelus Bernreuther, Grenzregionen zu ostmitteleuropäischen Staaten. Eine vergleichende Betrachtung der Wahrnehmung des Grenzraums und der Ausgestaltung grenzüberschreitender Beziehungen, in: Angelus Bernreuther/Jörg Maier, Europas Grenzen aus aktueller Sicht (Arbeitsmaterialien zur Raumordnung und Raumplanung 266), Bayreuth 2008, 1-56.
  • Michael-Andreas Butz, Rechtsfragen der Zonenrandförderung (Schriften zur Rechtslage Deutschlands 2), Köln u. a. 1980.
  • Katharina Eisch, Grenze. Eine Ethnographie des bayerisch-böhmischen Grenzraums (Bayerische Schriften zur Volkskunde 5), München 1996.
  • Stefan Grüner, Geplantes Wirtschaftswunder? Industrie- und Strukturpolitik in Bayern 1945 bis 1973 (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 58/Bayern im Bund 7), München 2009.
  • Rainhard Riepertinger (Hg.), Bayern - Böhmen. 1500 Jahre Nachbarschaft, Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2007 in Zwiesel vom 25. Mai bis 14. Oktober 2007 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 54), Augsburg 2007.
  • Hans-Jörg Sander, Das Zonenrandgebiet (Problemräume Europas 4), Köln 1988.
  • Franz Stahl, Wirtschaftserschließung, ein Finanzausgleichsproblem. Schulbeispiel Ostbayern, Regensburg 1955.
  • Heinz Starke, Die Entstehung des Zonenrandprogramms. Ein bedeutungsvoller Abschnitt der Kammergeschichte, in: Zum 125jährigen Bestehen der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken, Bayreuth 1968, 26-33.
  • Michael Weigl, Die identitätsstiftende Wirkung der bayerisch-böhmischen Grenze in der Gegenwart, in: Robert Luft/Ludwig Eiber (Hg.), Bayern und Böhmen: Kontakt, Konflikt, Kultur. Vorträge der Tagung des Hauses der Bayerischen Geschichte und des Collegium Carolinum in Zwiesel vom 2. bis 4. Mai 2005, München 2. Auflage 2007, 333-360.
  • Michael Weigl (Hg.), Tschechen und Deutsche als Nachbarn. Spuren der Geschichte in grenzregionalen Identitäten, Baden-Baden 2008.
  • Bernd Weisbrod (Hg.), Grenzland. Beiträge zur Geschichte der deutsch-deutschen Grenze (Quellen und Untersuchungen zur Geschichte Niedersachsens nach 1945. Band 9), Hannover 1993, 95-109.

Quellen

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  • Bayerische Staatsregierung (Hg.), Dreißig Jahre Grenzlandbeauftragter, München 2. Auflage 1984.
  • Bayerische Staatsregierung (Hg.), Grenzlandbericht. Bericht über die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung des bayerischen Grenzlandes und der strukturschwachen Gebiete Bayerns im Kalenderjahr 1987, München 1988.
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr (Hg.), Bericht über die strukturelle Entwicklung der bayerischen Wirtschaft. Strukturbericht 1977, o. O. 1977.
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr (Hg.), Grenzlandpolitik in Bayern, München 1973.
  • Denkschrift über das Ostgrenzgebiet der Bundesrepublik, vorgelegt vom Arbeitskreis-Ostgrenzgebiete der Bundesrepublik der Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, o. O. 1952.
  • Denkschrift über die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Erschließung des Bayerischen Waldes, Landshut vom 20.2.1926.
  • Die Bayerische Ostmark, ein bedrohtes Grenzgebiet. Auf Grund amtlichen Materials zusammengestellt im Bayerischen Staatsministerium des Innern, München 1930.
  • Ständiger Ausschuß des Kreistages Niederbayern (Hg.), Der Bayerische Wald. Grenzland in Not! Denkschrift über die Aufgaben zu seiner kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Hebung, Landshut 1928.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Zonenrandförderung, Grenzlandförderung

Empfohlene Zitierweise

Frank Altrichter, Grenzlandproblematik (nach 1918), publiziert am 26.06.2013; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Grenzlandproblematik_(nach_1918)> (29.03.2024)