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Reichsritterschaft, Kanton Baunach

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Siegel der Reichsritterschaft Baunach. (Staatsarchiv Bamberg, A 85 Lade 349 Nr. 1736)
Frontispiz mit dem Reichsadler und den Wappen der sechs fränkischen Ritterkantone, aus: Des Hl. Rom. Reichs ohnmittelbarer Freyer Ritterschaft der Sechs Orte in Franken erneuerte Ordnung, 1720. (Staatsarchiv Bamberg, Amtsbücherei 19^8)
Darstellung der kaiserlichen Gnadenzeichen für die Ritterräte und Ritterhauptleute sowie der Wappen der sechs fränkischen Ritterkantone, aus: Des Hl. Rom. Reichs ohnmittelbarer Freyer Ritterschaft der Sechs Orte in Franken erneuerte Ordnung, 1720. (Staatsarchiv Bamberg, Amtsbücherei 19^8)

von Klaus Rupprecht

Reichsritterschaftlicher Kanton in Franken, dessen Kerngebiet die Haßberge und der Baunachgrund waren. Vorläufer des Kantons, der sich seit Anfang des 16. Jahrhunderts formierte, waren Rittergesellschaften des 15. Jahrhunderts. 1563 führte der Kanton in den in seine Zuständigkeit fallenden Rittergütern die Reformation ein. Über eine feste Kanzlei verfügte der Kanton erst seit 1721 in Rügheim (Lkr. Haßberge); 1778 wurde sie nach Nürnberg transferiert. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 wurden die Ritterherrschaften mediatisiert.

Entstehung

Der Kanton Baunach (Lkr. Haßberge) war der kleinste und leistungsschwächste der sechs fränkischen Ritterorte. Im Süden und Osten bildete der Main von Schweinfurt bis Lichtenfels die Grenze. Die Westgrenze bildete das Flüsschen Lauer, nach Norden hin grenzten die Herzogtümer Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Coburg an. Den Kern des Gebiets machten die Haßberge sowie der mit zahlreichen Adelsfamilien bevölkerte Baunachgrund aus.

Von den "Rittern und Knechten an der Baunach gesessen" ist erstmals 1398 die Rede. Sie grenzten sich aufgrund ihrer regionalen Herkunft von der übrigen Ritterschaft des Hochstifts Würzburg ("im lande zu Franken gesessen") ab. Während des gesamten 15. Jahrhunderts blieb der Ritteradel in Franken in vielfältiger Form sowohl supraterritorial wie territorial genossenschaftlich organisiert. Ganz wichtig war in diesem Zusammenhang das Einungswesen der würzburgischen Stiftsritterschaft gegen die Territorialisierungsbestrebungen der Würzburger Bischöfe. 1450 ist von der landschaftlichen Untergliederung der geeinten stiftischen Ritterschaft in vier Quartiere - Rhön-Werra ("obere Land"), Baunach, Steigerwald, Odenwald ("unter den Bergen") - die Rede.

Eine völlig neue Stufe erreichte die Vergesellschaftung des Adels mit den gesamtfränkischen ritterschaftlichen Einungsverträgen von 1494 und 1495 ("zehnjähriger Bund"), mit welchen die "Ritterschaft Landes zu Franken" den fürstlichen Territorien als Verhandlungspartner gegenübertrat. Die Forderung des Gemeinen Pfennigs durch Kaiser Maximilian I. (reg. 1486-1519, Kaiser ab 1508) stieß auf einen in Franken geeinten Adel, stürzte diesen aber aufgrund der nun offenkundig werdenden alleinigen Optionen Landsässigkeit oder Reichsunmittelbar in eine mehrere Jahrzehnte dauernde verfassungspolitische Orientierungskrise. Es folgten Ritterschaftstage in Permanenz. Die latent vorhandene, sich an Landschaften orientierende Organisation der fränkischen Ritterschaft in sechs Orte (Kantone), darunter Baunach, verfestigte sich nun genauso wie die innere Organisation mit je einem Hauptmann und zwei Ritterräten an der Spitze.

Die Ausbildung der Reichsritterschaft

Als dann neuerlich 1528, 1532, 1542 und anschließend in regelmäßiger Folge der Kaiser mit Steuerforderungen an die Ritterschaft in Franken herantrat, konnte diese auf die bekannten und eingeübten Organisationsstrukturen zurückgreifen. Standespolitisch fand nun allerdings ein klarer Kurswechsel statt: 1495 hatte man sich in Beharrung der Eigensicht als "freie Ritter im Lande zu Franken gesessen" gegen die Territorialisierungspläne der Fürsten und gegen die Steuerforderungen des Kaisers vereint. Von 1528 an organisierte man sich in enger Anlehnung und Erfüllung der kaiserlichen Forderungen und begab sich so verfassungsrechtlich und standespolitisch auf den Weg zur "Reichsritterschaft Landes zu Franken".

Steuerforderungen des Kaisers sowie Beschwerden gegen die fürstliche Politik wurden bei Ortstagen verhandelt und dann im Rahmen von Sechs-Orte-Tagen gebündelt und deren Ergebnis an den Kaiser weitergeleitet. Die Einsammlung des Gemeinen Pfennigs bewirkte zudem, dass die geeinte Ritterschaft nun bestrebt sein musste, jedes Mitglied im Ort zu erfassen, womit einer quasi-territorialen Organisation erheblich Vorschub geleistet wurde. Rechtlich fundiert wurde die Reichsritterschaft durch wichtige kaiserliche Privilegien und Schutzmandate. Meilensteine waren das Zugeständnis der Religionshoheit im Rahmen des Augsburger Religionsfriedens 1555, das Privileg "wider die landsesserey" 1559 sowie die Garantie der Steuerhoheit (ius collectandi) 1566. Mit der Ritterordnung von 1590 gab sich die Reichsritterschaft Landes zu Franken schließlich eine eigene Verfassung; rechtlich wurde dies nach außen durch die eigene Siegelführung verdeutlicht. Seit den 1560er Jahren hatten die Ritter endgültig die Landständetage der fürstlichen Territorien verlassen.

Konfessionsverhältnisse

Die meisten Ritteradelsfamilien in Franken gingen nach dem Augsburger Religionsfrieden mit der Reformation und organisierten ihre Patronatspfarreien entsprechend. Dies war auch im Baunachgrund und in den Haßbergen nicht anders. Während in den übrigen Kantonen in Franken die Konfessionsentscheidung den Einzelfamilien überlassen wurde, beschloss der Kanton Baunach 1563 die Reformation in den in seine Zuständigkeit fallenden Rittergütern verbindlich einzuführen. Da der Fränkische Ritterkreis sich 1610 aufgrund des kaiserlichen Drucks und der nun starken gegenreformatorischen Bestrebungen der Hochstifte Bamberg und Würzburg zur konfessionspolitischen Neutralität verpflichtete, kam es zu keinen weiteren aktiven religionspolitischen Schritten mehr. Die evangelische Grundprägung im Kanton blieb jedoch, auch wenn es in Einzelfällen zu Konversionen kam. Die Normaljahrregelung (1624) sicherte den Bestand an evangelischen Pfarreien in den Rittergütern des Kantons zunächst, was aber nicht bedeutete, dass nicht auch noch nach 1648 durch gezielte punktuelle lehenpolitische Maßnahmen der Hochstifte Bamberg und Würzburg Konversionen ermöglicht wurden. Dies wurde erheblich gefördert durch die nun verbindliche Erkenntnis, dass geistliche oder weltliche Karrieren in der Reichskirche für evangelische Reichsritter ausgeschlossen waren.

Organisation

Der Ritterkanton war rechtlich wie politisch die entscheidende Ebene der reichsritterschaftlichen Korporation. Dabei handelte es sich sowohl um einen Personen- als auch einen Güterverband, d.h. man musste persönlich aufgenommen und mit einem Rittergut immatrikuliert sein. Die sechs Kantone Altmühl, Baunach, Gebürg, Odenwald und Rhön-Werra, Steigerwald bildeten den, 1590 durch die Ritterordnung auch rechtlich institutionalisierten, Fränkischen Ritterkreis. Dieser bestand aus den regelmäßig stattfindenden Sechs-Orte-Konventen der Ausschüsse der einzelnen Kantone sowie einem in regelmäßigem Turnus wechselnden Spezialdirektorium. Zur internen Abstimmung der Reaktionen auf kaiserliche Steuerforderungen sowie zur Bündelung ritterschaftlicher Gravamina (Beschwerden, Eingaben) zum Vortrag beim Kaiser gab es darüber hinaus seit 1577 Generalkorrespondenztage der Ritterkreise Franken, Rheinland und Schwaben.

Die Kantone selbst regelten ihre Angelegenheiten im Rahmen von Rittertagen, zu welchen alle Mitglieder geladen wurden; stimmberechtigt waren allein die Vollmitglieder (Realisten). Der Vorstand eines Kantons wurde gewählt und bestand ursprünglich aus einem Ritterhauptmann, drei Ritterräten und aus Ausschüssen, die die laufenden Geschäfte zu regeln hatten. Die Kantone waren die Interessensgemeinschaften und -vertretungen der Ritterfamilien, sie halfen den einzelnen Reichsrittern aber auch bei der Wahrung ihrer Rechtsansprüche gegen die benachbarten Landesherren, u. a. den von Münster im Fall des Lehenguts Eichelsdorf (Gde. Hofheim in Unterfranken, Lkr. Haßberge) gegen das Hochstift Würzburg oder den von Hutten bezüglich ihres Guts Ermershausen (Lkr. Haßberge) gegen die Herzöge von Sachsen-Hildburghausen. Mit dem Hochstift Bamberg konnte der Kanton Baunach 1715 vertraglich regeln, dass alle nach 1648 an das Hochstift gefallenen Güter weiter ihre Steuer an den Kanton reichen mussten.

Beginnend mit der Steuerhoheit, die nicht dem einzelnen Rittergut, sondern der Korporation zustand, kamen den Kantonen zunehmend Aufsichts- und Herrschaftsrechte über die einzelnen im Ort organisierten Familien und Güter zu. Die vom Kanton Baunach 1711 beschlossene Austrags- und Prozessordnung sowie die 1745 erlassene Accis-Ordnung sind Beispiele für das legislative Wirken des Ritterorts. Mit dem Erwerb des ehedem fuchsischen Ritterguts Rügheim (Gde. Hofheim, Lkr. Haßberge) 1721 von den Herzögen von Sachsen-Hildburghausen für 46143 fl zeigte sich der Kanton nicht nur als eigenständige und finanzstarke Institution, sondern auch als Konkurrent im territorialen Machtpoker.

Mit den Kompetenzerweiterungen wuchsen auch die Verwaltungsstrukturen der Kantone. So besaß der Kanton Baunach trotz seiner geringen Größe gegen Ende des Alten Reichs einen umfangreichen Ortsvorstand bzw. eine Ortsverwaltung. Diese bestand aus dem Ritterhauptmann, der evangelisch sein musste, sechs Ritterräten (drei davon evangelisch, drei katholisch) sowie seit 1790 zwei Ausschüssen (jeweils evangelisch und katholisch). Dazu kamen elf Ortsoffizianten, ein Ortskonsulent, ein Ortsphysikus, zwei Syndici, ein Kassier, ein Ortssekretär, ein Registrator, ein Marschkommissar sowie drei Ritterboten. Kanzlei und Sekretär des Ortes waren zunächst wohl stets beim jeweiligen Ritterhauptmann beheimatet. Nach dem Erwerb des Rittergutes Rügheim wurde 1721 in Rügheim eine feste Kanzlei (mit Archiv) installiert. In den 1770er Jahren scheiterten Bemühungen, diese nach Schweinfurt zu bringen, am Widerstand der Reichsstadt. Deshalb wurde die Kanzlei 1778 in Nürnberg installiert. Die Überreste von Archiv und Registratur des Kantons Baunach befinden sich heute - nach internen Beständebereinigungen zwischen den Staatsarchiven Bamberg und Würzburg - im Staatsarchiv Würzburg.

Auflösung

Nach der Machtübernahme in den Hochstiften Bamberg und Würzburg Ende November 1802 okkupierten kurpfalzbayerische Truppen im Dezember gewaltsam die in den und in Gemengelagen zwischen diesen ehemaligen Territorien liegenden reichsritterschaftlichen Güter. Es wurden Besitzergreifungspatente in den Rittergütern angebracht und bei Gegenwehr Gewalt angewendet. Durch wirtschaftliche und rechtliche Maßnahmen wurde versucht, die Reichsritter entscheidend zu schwächen und ihre Untertanen gegen sie aufzubringen. Im November 1803 übersandte man ihnen Huldigungsformeln und forderte zur Leistung des Untertaneneids auf, da man der Meinung war, die Reichsritter hätten ihre Landeshoheit völlig zu Unrecht erworben. Dies führte zu großen Protesten in der gesamten Ritterschaft. Nach Sörgel hätten jedoch im Kanton Baunach alle bis auf Teile der von Rotenhan den Untertaneneid geleistet. Ein letztes Mal setzte sich der Kaiser unter Androhung der Reichsexekution erfolgreich für seine Reichsritter ein. Kurfürst Max IV. Joseph (reg. 1799-1806, 1806-1825 als König Maximilian I. Joseph von Bayern) musste im Februar 1804 alle Verordnungen gegen die Reichsritterschaft aufheben, die einzelnen Ritter von ihren Eiden entbinden und die unter Sequester gestellten Güter lösen.

Der Sieg der im Verbund mit Napoleon (1769-1821) kämpfenden süddeutschen Staaten im 3. Koalitionskrieg gegen die Habsburger 1805 entschied die Ritterschaftsfrage jedoch endgültig. Im November 1805 versprach Napoleon Kurpfalzbayern die volle innere Souveränität, die Erhebung zum Königreich, Gebietserweiterungen sowie die Mediatisierung der Reichsritterschaft. Im Dezember 1805 rückten bayerische Truppen erneut in die betroffenen Rittergüter ein. Als letzte Gespräche auf höchster Ebene scheiterten und das Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation offenbar wurde, erklärte der Ritterkreis Franken mit seinen sechs Kantonen am 20. Januar 1806 dem Reichstag in Regensburg seine Auflösung.

Mitglieder / Familien

Am Ende des Alten Reichs gehörten noch 43 Adelsfamilien zum Kanton Baunach, davon besaßen aber knapp die Hälfte nur jeweils wenige Untertanen in unterschiedlichen Orten. Sechs Adelsfamilien tauchen konstant über die Jahrhunderte auf; sie prägten auch die Führungsstrukturen des Kantons: Fuchs von Bimbach, Hutten, Lichtenstein, Rotenhan, Stein von Altenstein und Truchseß von Wetzhausen. Von diesen sind heute nur noch die Freiherren von Rotenhan und die Freiherren Truchseß von Wetzhausen mit Sitz und umfangreichem Grundbesitz vor Ort ansässig. Die folgende Liste gibt die wichtigeren Familien mit Rittergütern am Ende des Alten Reichs im Kanton Baunach wider:

Familie Gut Heutiger Landkreis
Albini Rittergut Dürrenrieth Haßberge
Auer von Herrenkirchen Gut Hohenstein Coburg
Bibra Rittergut Brennhausen Rhön-Grabfeld
Brockdorf Rittergut Schney Lichtenfels
Dalberg Rittergut Friesenhausen Haßberge
Drachsdorf Rittergut Stöckach Haßberge
Elz Rittergut Trappstadt Rhön-Grabfeld
Erthal Rittergut Leuzendorf Haßberge
Eyb Rittergut Ditterswind Haßberge
Fuchs von Bimbach Rittergüter Burgpreppach und Schweinshaupten Haßberge
Greifenclau Rittergüter Gereuth und Schenkenau Haßberge/Coburg
Groß von Trockau Rittergut Gleisenau Haßberge
Guttenberg Rittergut Kirchlauter Haßberge
Hettersdorf Rittergut Stöckach Haßberge
Horneck von Weinheim Rittergut Maroldsweisach Haßberge
Hutten Rittergüter Birkenfeld und Walchenfeld Haßberge
Lichtenstein Rittergüter Dürrnhof und Geiersberg Haßberge
Oberkamp Rittergut Weißenbrunn Kronach
Porzig Rittergut Niederfüllbach Coburg
Rotenhan Rittergüter Eyrichshof, Fischbach und Rentweinsdorf Haßberge
Rottenhan Rittergüter Kaltenbrunn und Untermerzbach Haßberge
Seckendorff Rittergut Wonfurt Haßberge
Stein von Altenstein Rittergüter Haddersdorf und Altenstein Haßberge
Thüngen Rittergut Ditterswind Haßberge
Truchseß von Wetzhausen Rittergüter Manau mit der Bettenburg, Bundorf und Wetzhausen Haßberge
Voit von Rieneck Rittergut Wasmuthhausen Haßberge

Ritterhauptleute

Literatur

  • Rudolf Endres, Die Reichsritterschaft - Die voigtländische Ritterschaft, in: Max Spindler (Begr.)/Andreas Kraus (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte. 3. Band, 1. Teil: Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 3. Auflage 1997, 739-750.
  • Robert Fellner, Die fränkische Ritterschaft von 1495-1524 (Historische Studien 50), Berlin 1905.
  • Norbert Kandler, Ritterschaft, Dienstadel und Lehensherren in den Haßbergen. Aufgezeigt am Beispiel der Gemeinden Breitbrunn und Kirchlauter vom Mittelalter bis zum 17. Jahrhundert, in: Würzburger Diözesan-Geschichtsblätter 52 (1990), 223-242.
  • Karl Krimm, Stadt und Amt Baunach. Ein Beitrag zur Heimatkunde, Hallstadt 1974.
  • Volker Press, Die Reichsritterschaft im Reich der frühen Neuzeit, in: Nassauische Annalen 87 (1976), 101-122.
  • Erwin Riedenauer, Fränkische Reichsritterschaft und römisch-deutsches Reich: Elemente einer politischen Symbiose, in: Erich Schneider (Hg.), Nachdenken über fränkische Geschichte, Neustadt an der Aisch 2005, 155-278.
  • Volker Rößner, Schlossbau des 18. Jahrhunderts im Ritterkanton Baunach (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 8/12), Neustadt an der Aisch 2000.
  • Gottfried von Rotenhan, Die Rotenhan. Genealogie einer fränkischen Familie von 1229 bis zum Dreißigjährigen Krieg, Neustadt an der Aisch 1985.
  • Klaus Rupprecht, Ritterschaftliche Herrschaftswahrung in Franken. Die Geschichte der von Guttenberg im späten Mittelalter und zu Beginn der frühen Neuzeit (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte IX/42), Neustadt an der Aisch 1994.
  • Ernst Schubert, Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte IX/23), Würzburg 1967.
  • Paul Sörgel, Der Ritterkanton an der Baunach in den Haßbergen, Hofheim in Unterfranken 1992.
  • Cord Ulrichs, Vom Lehnhof zur Reichsritterschaft. Strukturen des fränkischen Niederadels am Übergang vom späten Mittelalter zur frühen Neuzeit (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Beihefte 134), Stuttgart 1997.
  • Werner Wagenhöfer, Die Bibra: Studien und Materialien zur Genealogie und zur Besitzgeschichte einer fränkischen Niederadelsfamilie im Spätmittelalter (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 9/45), Neustadt an der Aisch 1998.

Quellen

  • Johann Octavian Salver, Matrikel- und Wappenbuch der florierenden, erloschenen und hinweggezogenen hohen Ritterglieder [...] löblichen Ritterorts an der Baunach, 1785 (Ms., Staatsarchiv Würzburg, Standbuch 1008).

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Klaus Rupprecht, Reichsritterschaft, Kanton Baunach, publiziert am 26.10.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reichsritterschaft,_Kanton_Baunach> (19.03.2024)