Oettingen, Grafen/Fürsten von
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Seit Mitte des 12. Jahrhunderts nachgewiesenes Hochadelsgeschlecht mit Kernbesitzungen im Nördlinger Ries. Im 15. Jahrhundert wurde die Grafschaft geteilt. Die Linie Oettingen-Oettingen führte die Reformation ein, während Oettingen-Wallerstein katholisch blieb. Nach weiteren Abspaltungen bis ins 18. Jahrhundert hinein, dem Aussterben von Oettingen-Oettingen und der Mediatisierung 1806 blühen heute noch die Linien Oettingen-Wallerstein und Oettingen-Spielberg.
Frage nach der Abstammung des Geschlechts
Nach den Untersuchungen von Bühler und Decker-Hauff liegt die Annahme nahe, dass die frühesten Generationen des staufischen Hauses im Ries ansässig waren und in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts als "comites in pago Rhaetiae" (Nennungen von 1007 bis 1053) fungierten. Die Vermutung allerdings, dass eine staufische Grafschaft im Ries während der folgenden rund 100 Jahre Bestand gehabt hätte und die Oettinger von einem möglichen Agnaten der Staufer, Konrad von Wallerstein (belegt zwischen 1118 und 1147), abstammen könnten, ist quellenmäßig kaum begründet. Das Konstrukt eines bis zum Auftreten der Oettinger Mitte des 12. Jahrhunderts nicht weiter belegten, aber notwendigerweise durchgehend besetzten Rieser Gaugrafentums erscheint auch verfassungsgeschichtlich zu schematisch.
Die frühen Vertreter des 12. Jahrhunderts
Gut dokumentiert ist der ständische Rang der frühen Oettinger durch ihre verwandtschaftliche Verankerung im bayerisch-schwäbischen Hochadel. Als erste gesicherte Mitglieder des Geschlechts kennen wir Ludwig I. (erwähnt ca. 1141-1150/1155, 1147 erstmals mit dem Grafentitel), Konrad I. (erw. ca. 1150-vor 1155, Graf) sowie einen weiteren Konrad (belegt 1144/1145). Ludwig I. hatte Ansprüche auf beträchtlichen Besitz in Biberbach bei Plankstetten (Lkr. Neumarkt i. d. Opf.) im Bistum Eichstätt (Hauskloster der Grafen von Hirschberg), den Elisabeth Grünenwald als Mitgift aus dem Hause Grögling-Hirschberg anspricht. Der zuletzt erwähnte Konrad erhielt trotz gewaltsamer Eingriffe in die klösterlichen Verhältnisse zusammen mit zwei Verwandten sein Begräbnis im Kloster Heidenheim am Hahnenkamm (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen). Auch dies weist auf Beziehungen zu den Hirschbergern als Eichstätter Hochstiftsvögten sowie zu den Edelfreien von Truhendingen hin, die seit ca. 1150 die Klostervogtei innehatten.
Königsdienst und Grundlegung der jüngeren Grafschaft (13./14. Jahrhundert)
Hauptvertreter der zweiten Generation war Ludwig II. (1156/1160-1218/1225), der häufig als Zeuge in Königsurkunden erscheint. In die Zeit seines Grafentums fällt die Erwerbung der Burg Steinsberg im Kraichgau (Lkr. Sinsheim, Baden-Württemberg) mit umfangreichem Zubehör, offensichtlich aufgrund einer Eheverbindung mit den dortigen Edelfreien. Ludwig III. (genannt 1220, gest. 1279) regierte die Grafschaft über das Ende des staufischen Kaisertums und das Interregnum hinweg bis in die Zeit König Rudolfs von Habsburg (reg. 1273-1291). Während der großen Umbruchsperiode um 1250 konnte Ludwig III. als Parteigänger König Konrads IV. (reg. 1237-1254) die wichtigsten königlichen Städte, Burgen und Vogteien im Ries und in dessen nächstem Umland an sich bringen und legte so den Grund für die jüngere Grafschaft Oettingen. Unter ihm erfolgte auch der Ausbau des Burgfleckens Oettingen zur Stadt, ergänzt durch die Konfirmation einer Niederlassung des Deutschen Ordens am Grafensitz (1242) und die Gründung eines Zisterzienserinnenklosters in Kirchheim (Lkr. Ostalbkreis, Baden-Württemberg) als künftiges Hauskloster und Familiengrablege vor 1270.
Ludwig V. (gen. 1263, gest. 1313) stand fortwährend im Königsdienst, unter anderem bei der Landfriedenswahrung in Schwaben. Dies hatte einen Zuwachs an Macht und Ansehen zur Folge (z. B. erneuerte Pfandschaften auf Reichsstädte wie Nördlingen (Lkr. Donau-Ries), Dinkelsbühl (Lkr. Ansbach) und Weißenburg (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen) sowie die Erwerbung mehrerer Burgen), brachte aber auch finanzielle Belastungen mit sich, die durch Verkäufe und Verpfändungen abgedeckt werden mussten. Ludwig V. war mit der Zollerin Maria verheiratet, was die dann allerdings nicht realisierte Anwartschaft auf die Burgggrafschaft Nürnberg eröffnete. Eheverbindungen seiner Söhne Ludwig VI. (gen. 1288, gest. 1346) und Friedrich I. (gen. 1289, gest. 1311/1313) sollten die Stellung der Grafen im südlichen Franken stärken. Die oettingischen Außenbesitzungen um Ansbach, Crailsheim (Lkr. Schwäbisch-Hall, Baden-Württemberg) und im Kraichgau regierte sein Neffe Konrad IV. (gen. 1276, gest. 1313), dem dabei seine mütterliche Herkunft von den Grafen von Württemberg und seine Ehe mit einer Hohenloherin zugute kamen. Sein Bündnis mit dem Onkel Eberhard I. von Württemberg (reg. 1279-1325) im Krieg gegen König Heinrich VII. (reg. 1308-1313) führte jedoch zur Verhängung der Reichsacht (1310) und zum weitgehenden Verlust seiner Herrschaftsteile.
Im Thronstreit zwischen Ludwig dem Bayern (reg. als Herzog von Bayern 1294-1347, als König ab 1314, als Kaiser ab 1328) und Friedrich dem Schönen von Österreich (reg. als Herzog von Österreich und Steiermark 1308-1330, Gegenkönig 1314-1330) wechselte Ludwig VI. wie die meisten schwäbischen Großen von der wittelsbachischen zur habsburgischen Partei und erhielt dafür Guta (1302-1329), die Schwester Friedrichs, zur Frau (1319). Eine Verständigung des Grafen mit Kaiser Ludwig wurde erst wieder nach Friedrichs Tod 1330 möglich. Die Neffen Ludwig VIII. (1302-1378) und Friedrich II. (1300-1357) standen in der Schlacht von Mühldorf (1322) auf der Seite des Siegers. Ludwig VIII. finden wir deshalb in der Folge häufig in diplomatischer Mission an der Kurie in Avignon sowie am englischen Hof.
Die Grafschaft Oettingen erlebte unter den Brüdern Ludwig und Friedrich sowie den Nachkommen Friedrichs eine kontinuierliche Entwicklung im Inneren und eine immer klarere Herausbildung der Außengrenzen. Von herausragender Bedeutung sind die Privilegien, die Ludwig XI. "der Hofmeister" (reg. 1371-1440) von den Königen Ruprecht (reg. 1400-1410) und Sigismund (reg. 1410-1437, als Kaiser ab 1433) erwirken konnte. Besonders wichtig waren die Erklärung der Reichspfänder zu einer Samtpfandschaft, was ihrer Unablösbarkeit gleichkam (1407), und ein Sammelprivileg für die Regalien (1419).
Kritische Phase: Die Teilungen und das wittelsbachische Vormachtstreben (15. Jahrhundert)
Nach vorübergehenden Teilungen im dritten Viertel des 13. Jahrhunderts sowie um 1322 und um 1370 war das 15. Jahrhundert durch die dauerhafte und fortschreitende Aufteilung der Grafschaft und durch die bedrohliche bayerische Expansionspolitik in Ostschwaben bestimmt. Die gemeinsame Regierung Ludwigs XI. und Friedrichs III. (reg. 1371-1423) endete 1410 mit einer Erbeinung und Teilung (Folgeverträge bis 1419), der nicht nur der Besitz, sondern auch Gefolgschaft, Hofhaltung und Kanzleiwesen sowie Randbereiche der Landgerichtsbarkeit (Aufstellung zweier Landvögte) unterworfen waren. Nach dem erbenlosen Tod Ludwigs XI. entstanden Teilgrafschaften für die Söhne Friedrichs III.: Johann I. (reg. 1442-1449) erhielt (Alt-)Wallerstein, Ulrich (reg. 1443-1477) Flochberg und Wilhelm I. (reg. 1443-1467) Oettingen. Nach Verlust einzelner Herrschaftsteile (darunter 1473 Baldern) an Bayern trat der Prozess in eine kritische Phase ein, als Ulrich Herzog Ludwig IX. den Reichen von Bayern-Landshut (reg. 1450-1479) zum Vormund seiner Kinder und Gubernator des Flochberger Drittels bestimmte (1477) und die Erbtochter Magdalena von Wallerstein (1473-1525) 1486 ihr Drittel dem Landshuter Herzog verkaufte.
Konsolidierung der Linien Oettingen und Wallerstein an der Wende zur Neuzeit und konfessionelle Spaltung
Das Überleben der Grafschaft sicherte 1492 der Spruch einer kaiserlichen Kommission, mit dem der Verkauf von Wallerstein annulliert wurde. Mit der Aufteilung des Wallersteiner Anteils zwischen Wolfgang I. (reg. 1493-1522) aus der Linie Oettingen und Joachim von Flochberg zu Wallerstein (reg. 1477-1520) in den Jahren 1493 bis 1500 erreichten die Teilgrafschaften Oettingen-Oettingen und Oettingen-Wallerstein an der Wende zur Neuzeit im Wesentlichen ihren endgültigen Bestand und mit einer Erbeinung von 1522 einen bis zum Ende des Alten Reichs gültigen Rechtsrahmen.
Durch den Übertritt der Linie Oettingen-Oettingen zum Protestantismus spaltete sich die Grafschaft konfessionell. Der letzte Wallersteiner Graf, Martin (1500-1549), verhinderte den Erbübergang an Oettingen-Oettingen, indem er den katholisch gebliebenen Grafen Friedrich V. (1516-1579, reg. 1549-1579) aus der Oettinger Linie zum Schwiegersohn wählte. Die Grafschaft Oettingen-Oettingen blieb dank Einführung der Primogenitur 1569 in der Folge ungeteilt. Ihr bemerkenswertester Vertreter war wohl Graf Gottfried (1554-1622, reg. 1574-1622). Abgesehen von weitgespannten privaten Interessen (auch für Alchemie und die Lehren des Paracelsus) setzte er sich gegen die Hexenverfolgung ein, die um 1590 in der katholischen Grafschaft, im Stift Ellwangen und in Nördlingen wütete, und sorgte für Fortschritte in der inneren Verwaltung (Anlage eines Lehenbuchs, eines Diplomatars, verschiedener Gerichtsordnungen und Amtsbeschreibungen, Sammlung der Ehaften).
Die Teilung von Oettingen-Wallerstein (1623) und das Ende Oettingen-Oettingens (1731)
Das Haus Wallerstein war die ganze zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts über von vielfältigen Erb- und Rangstreitigkeiten betroffen, die erst 1623 in einem Erbvertrag endgültig behoben wurden. Damit konstituierten sich die Unterlinien Oettingen-Wallerstein, Oettingen-Spielberg und Oettingen-Baldern. In einer "Haupt- und Grundabteilung" grenzten sich diese 1694 nochmals voneinander ab.
Für Oettingen-Oettingen erwirkte der vorletzte Vertreter Albrecht Ernst I. (1642-1683) 1674 die Fürstenwürde. Mit Albrecht Ernst II. starb die Linie 1731 aus.
Der als Universalerbe vorgesehene Wallersteiner Graf Joseph Anton Karl (1679-1738, reg. 1728/31-1738) konnte trotz einzelner Abtretungen an die beiden anderen Linien den Hauptanteil am Erbe behaupten. Wegen der Nachfolge im oettingen-oettingischen Besitz erreichten Spielberg 1734/1765 und Wallerstein 1774 ebenfalls die Fürstung. Die offizielle Titulatur lautete nunmehr: Fürst zu Oettingen-Oettingen und Oettingen-Wallerstein bzw. Fürst zu Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg. 1798 fiel Oettingen-Baldern im Erbgang an Oettingen-Wallerstein.
Die Rheinbundakte sprach die Fürstentümer Oettingen 1806 der Krone Bayern zu.
Die Häuser Oettingen-Wallerstein und Oettingen-Spielberg seit der Mediatisierung
Mit der Mediatisierung und der nachfolgenden Grenzfestlegung wurden die beiden Fürstenhäuser Untertanen der Könige von Bayern und Württemberg. Im bayerischen Teil ihrer Mediatfürstentümer waren sie bis zur Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit (4. Juni 1848) Herren über mehrere Mediatuntergerichte. Persönliche Privilegien genossen sie bis 1918.
Mehrere Familienmitglieder bekleideten während des 19. Jahrhunderts hohe politische und diplomatische Ämter v. a. in Bayern. So war das Kronobersthofmeisteramt von 1855 bis zum Ende der Monarchie in Händen dreier Fürsten von Oettingen-Spielberg. Die herausragende Gestalt ist jedoch Fürst Ludwig (Kraft Ernst) von Oettingen-Wallerstein (1791-1870). 1832 bis 1837 war er Innenminister, während des revolutionären Umbruchs 1847/1848 Ministerverweser des Auswärtigen und des Kultus; 1849 bis 1862 trat er als Mitglied der demokratischen Linken in der zweiten Kammer des Landtags für die parlamentarische Monarchie ein. Privat war er ein namhafter Kunstsammler und hat die Oettingen-Wallersteinschen Sammlungen ausgebaut (die Sammlung war 1842 bis 1947 im ehemaligen Kloster Maihingen untergebracht, seither ist sie auf der Harburg).
Das Wappen der Familie
Das Wappen, wie es sich seit dem 13. Jahrhundert entwickelt hat, zeigt die Eisenhutveh (in Rot und Gold) mit Mittelschild (blau) und einem aufgelegten Schragen, der später auch für die Kopfzier der Schildhalter, zwei gegenständige goldene Bracken, übernommen wurde. Bei Baldern (seit 1693) und in dessen Nachfolge bei Wallerstein (seit 1798) liegt über dem Mittelschild ein kleineres Schild mit roter Wolfsangel für die Herrschaft Sötern (Besitz aus dem Erbe derer von Sötern; Lkr. St. Wendel, Saarland).
Quellen
Den bedeutendsten Quellenbestand bieten das Fürstlich Oettingen-Wallersteinsche Archiv (früher im Schloss Wallerstein) und das Fürstlich Oettingen-Spielbergsche Archiv (früher im Schloss Oettingen), beide seit 1991 auf Schloss Harburg (Lkr. Donau-Ries). Da der bayerische Staat den mediatisierten Fürsten das "ius archivi" zugestand, blieben die Bestände weitgehend intakt, erst 1848 wurden kleinere Teile an das Kreisarchiv Neuburg (heute Staatsarchiv Augsburg) abgegeben. Das Harburger Gesamtarchiv ist mit rund 15.000 Urkunden und 5.000 Regalmetern anderer Archivalien eines der größten deutschen Privatarchive.
Die Oettingen-Wallersteinsche Bibliothek wurde 1980 an den Freistaat Bayern verkauft und der Universitätsbibliothek Augsburg eingegliedert; die sog. Oettingische Bibliothek (Bestände mit engerem Bezug zum Haus) ist in den Fürstlich Oettingen-Wallersteinschen Sammlungen verblieben.
Literatur
- Heinz Bühler, Zur Geschichte der frühen Staufer. Herkunft und sozialer Rang - unbekannte Staufer, in: Walter Ziegler (Hg.), Staufer-Forschungen im Stauferkreis Göppingen (Hohenstaufen 10), Göppingen 1977, 1-44.
- Hansmartin Decker-Hauff, Das Staufische Haus, in: Die Zeit der Staufer. Geschichte - Kunst - Kultur. Katalog der Ausstellung Stuttgart 1977. 3. Band, Stuttgart 1977, 339-374.
- Elisabeth Grünenwald, Das älteste Lehenbuch der Grafschaft Öttingen. 14. Jahrhundert bis 1471 (1477). Einleitung, Öttingen 1975.
- Elisabeth Grünenwald, Die familiengeschichtliche und herrschaftliche Bedeutung der älteren Klöster im Ries und in der Grafschaft Oettingen, in: Rieser Kulturtage. Eine Landschaft stellt sich vor. Dokumentation. 5. Band, Nördlingen 1984, 126-189.
- Gerhard Hetzer, Die Bestände der Grafen und Fürsten von Oettingen im Staatsarchiv Augsburg, in: Archive in Bayern (1) 2003, 15-54.
- Sylvia Schramm, Graf Gottfried von Oettingen, die Alchemie und die Hexen, in: Historischer Verein für Nördlingen und das Ries 31 (2006), 135-174.
- Stammtafel des mediatisierten Hauses Oettingen, o. O. 1895 (vermutlich von Wilhelm von Löffelholz und Kolberg).
- Reinhard Stauber, Die Grafen und Fürsten von Oettingen, in: Max Spindler (Begr.)/Andreas Kraus (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte. 3. Band, 2. Teil: Geschichte Schwabens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 3. Auflage 2001, 367-375.
Weiterführende Recherche
Externe Links
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Empfohlene Zitierweise
Dieter Kudorfer, Oettingen, Grafen/Fürsten von, publiziert am 23.04.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Oettingen,_Grafen/Fürsten_von (10.12.2024)