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Nördlingen, Reichsstadt

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Nördlingen, St. Georgskirche. (Bayerische Staatsbibliothek, Portrait- und Ansichtensammlung)
Das Rathaus in Nördlingen, Stahlstich um 1879. (Bayerische Staatsbibliothek, Portrait- und Ansichtensammlung)
"Die Gegend um Nördlingen, genandt das Ries", Kupferstich 1738. (Bayerische Staatsbibliothek, Portrait- und Ansichtensammlung)
Ansicht des Spitals, Nördlingen. (Bayerische Staatsbibliothek, Portrait- und Ansichtensammlung)

von Wilfried Sponsel

Seit dem 9. Jahrhundert als karolingischer Königshof nachweisbar, stand Nördlingen (Lkr. Donau-Ries) in der Folge bis ins 13. Jahrhundert unter der Oberhoheit der Regensburger Bischöfe. 1215 gelangte die Stadt an das Reich. Als Schauplatz einer höchst bedeutenden Pfingstmesse entwickelte sich Nördlingen zu einem wichtigen Handelszentrum. Die Zünfte erstritten sich im 14. Jahrhundert die Teilhabe am Stadtregiment. Im Zuge der Reformation wurde die Reichsstadt evangelisch. Als Folge des Dreißigjährigen Krieges sank die Bevölkerungszahl um die Hälfte; im 17. und 18. Jahrhundert ist ein wirtschaftlicher Niedergang zu verzeichnen. 1802/03 fiel Nördlingen an Bayern.

Verkehrslage

Nördlingen befindet sich am südwestlichen Rand des weitgehend ebenen, zwischen Schwäbischer Alb und Fränkischem Jura eingesenkten Rieskessels, eines vor 14,7 Mio. Jahren entstandenen Meteoritenkraters. Die Stadt liegt an einer alten west-östlichen Fernhandelsstraße, die im Stadtgebiet von einer süd-nördlichen Fernhandelsstraße gekreuzt wird. Diese günstige Lage an einem Verkehrsknotenpunkt war Voraussetzung für den Aufstieg Nördlingens zur führenden Messestadt Oberdeutschlands vom 14. bis zum beginnenden 16. Jahrhundert.

Erste urkundliche Erwähnung

Die nach heutigem Forschungsstand erste archivalische Erwähnung Nördlingens (als "Nordilingin") findet sich in den "Traditiones Fuldenses". Der dort zu findende Eintrag ist auf die Zeit zwischen 750 und 802 zu datieren.

Die Aussagekraft dieser Traditionsnotiz zur Geschichte Nördlingens im 8. Jahrhundert ist freilich gering. Weit bedeutender ist hingegen eine Urkunde Kaiser Arnulfs von Kärnten (reg. als ostfränkischer König 887-899, als römisch-deutscher Kaiser 896-899) von 898. Darin ist von einem karolingischen Königshof ("curtis, que dicitur Nordilinga") die Rede, dessen Lage jedoch im heutigen Stadtgebiet nicht exakt lokalisiert werden kann. Diskutiert wird eine Lage im Gebiet der heutigen St.-Salvator-Kirche oder im Zentrum der Stadt im Umfeld des Rathauses auf dem einst Leutberg genannten Areal. Kaiser Arnulf bestätigte in dieser Urkunde eine Vereinbarung zwischen Bischof Tuto von Regensburg (reg. 894-930) und einer Winpurc, wonach diese ihr Eigengut samt Zugehörungen in Nördlingen dem Bischof von Regensburg vermachte, der ihr seinerseits die lebenslange Nutzung dieses Gutes überließ. Dieser Königshof umfasste zwei Kirchen, Höfe und Häuser sowie andere Gebäude, Familien und Leibeigene, Zehnten und weitere Einkünfte.

Auf dem Weg zur Reichsstadt

Nördlingen blieb über 300 Jahre unter der Oberhoheit des Bischofs von Regensburg. 1215 brachte der Staufer Friedrich II. (reg. 1211/12-1250, seit 1220 als Kaiser) die civitas, d. h. die Stadt Nördlingen, auf dem Tauschwege aus regensburgischer Oberhoheit wieder an das Reich zurück. Nördlingen wurde damit ein wichtiger Stützpunkt in der Hand der Staufer, die im Rahmen ihrer "Reichslandpolitik" auch im Ries ihre Machtbasis erweiterten.

Das Jahr 1215 markiert also den Wendepunkt der Entwicklung Nördlingens von der bischöflich-regensburgischen Stadt zuerst zur königlich-staufischen Territorialstadt und dann zur Reichsstadt. Nördlingen hatte wohl um 1200 Markt- und Stadtrechte erhalten (als Friedrich II. Nördlingen für das Reich zurückerwarb, wurde Nördlingen bereits als "civitas" bezeichnet). Der lange Weg hin zur Reichsstadt wird deutlich an einer Vielzahl von Privilegien, die Nördlingen im Laufe der Zeit erwarb. Erst diese Sonderrechte stärkten verfassungsrechtlich die Stellung der Stadt und ermöglichten es, dass Nördlingen 1434 zum ersten Mal "allein und für sich Reichsstadt" (Voges) genannt wird. Der Erwerb dieser Sonderrechte war für Nördlingen wichtig, um nicht zu einer Territorialstadt der Grafen von Oettingen herabzusinken. 1250 hatte nämlich König Konrad IV. (reg. 1237-1254) die Stadt Nördlingen an die Grafen von Oettingen verpfändet, 1281 erfolgte die Verpfändung von Einkünften aus der Reichssteuer, 1313 die Verpfändung des Kernzins und 1324 der Judensteuer. An diesen wenigen Beispielen lässt sich anschaulich die damalige prekäre politische Situation Nördlingens erkennen, zumal die Grafen seit 1307 im Besitz des Steinhauses (des späteren Rathauses) inmitten der Stadt waren.

1323 gelang es der Stadt jedoch, gegen Zahlung von 1.000 Pfund Heller das ebenfalls an die Grafen verpfändete Ammanamt auszulösen. Vier Jahre später (1327, erneuert 1348 und 1361) erhielt die Stadt die Zusage des Kaisers, zukünftig nicht mehr versetzt zu werden. Und als 1434 der Bürgermeister der Stadt dem Ammann anstelle des Kaisers den Blutbann übergab, war dies ein Zeichen für die nun weitgehende Autonomie der Stadt.

Verfassung und Verwaltung

Insgesamt gesehen können drei Phasen der verfassungsrechtlichen Entwicklung der Reichsstadt Nördlingen unterschieden werden (nach Voges). Die erste Phase umfasst den Zeitraum von 1215 bis 1348/50 und reicht vom Zeitpunkt der Rückgewinnung der Stadt für das Reich und das königlich-staufische Haus bis hin zur Zeit der "Zunftkämpfe" mit ihrem Ergebnis einer "Demokratisierung" der Verfassung. Geprägt ist diese erste Phase durch die dominierende Stellung des Ammanns, der im Namen des Königs Abgaben und Steuern einzog, den Vorsitz im Gericht führte und auch den 32 Mitgliedern des Gemeinen Rats vorstand.

Die zweite Phase umfasst den Zeitraum von 1348/50 bis 1552. Sie ist gekennzeichnet durch die Beschränkung des Ammans auf den Vorsitz im Gericht und ein größeres Mitspracherecht der Zünfte. Diese Mitbeteiligung der Zünfte zeigte sich darin, dass die beiden Zunftmeister jeder der damals acht Zünfte den Neuen Rat bildeten. Diesen 16 Zunftmeistern entsprachen - in Form des Alten Rates - 16 Vertreter der alteingesessenen ratsfähigen Geschlechter. Beide Gremien, mit dem Bürgermeister als Vorsitz, bildeten zusammen den 32 Mitglieder umfassenden Kleinen Rat. Der Große Rat hingegen, gebildet aus den 12 Geschworenen der acht Zünfte, bestand aus 96 Mitgliedern. Kleiner und Großer Rat bildeten den Gemeinen Rat mit nunmehr 128 Sitzen. Vertreter des Kleinen Rates bildeten unter dem Vorsitz des Ammanns das Gericht, wobei je ein alter Ratgeber und ein Zunftmeister für einen Monat als Einunger gewählt wurden, die nach Ablauf ihrer monatlichen Amtszeit ihre Nachfolger zu wählen hatten. Ihre Zuständigkeit fiel in den Bereich der niederen Gerichtsbarkeit in Form der freiwilligen, gütlichen, aber auch streitigen Schiedsgerichtsbarkeit. Allerdings konnten sowohl bei der hohen als auch bei der niederen Gerichtsbarkeit die bedeutenden und problematischen Fälle vom Kleinen, aber auch vom Großen Rat an sich gezogen werden, während die einfacheren Angelegenheiten beim Gericht bzw. beim Ammann verblieben.

Diese 1348/50 erlassene Zunftverfassung wurde 1450/55 in Form einer Gerichts- und Ratsverfassung – mit durchaus differenzierteren Bestimmungen – bestätigt. Zu diesen Bestimmungen gehörte auch, dass jährlich zwei Bürgermeister, d. h. ein Oberbürgermeister aus dem alten Rat der Geschlechter und ein Unterbürgermeister aus der Reihe der Zunftmeister gewählt wurden. Allerdings war die Ausführung dieses Amtes tatsächlich auf ein Jahr beschränkt und konnte in den beiden darauffolgenden Jahren nicht mehr ausgeübt werden. Wie für die Bürgermeister galt auch bei den Stadtrechnern der Grundsatz, dass sie ihr Amt zwei Jahre lang ausübten, dann aber die darauffolgenden vier Jahre nicht mehr für das Amt des Stadtrechners wählbar waren.

Modifikationen brachte die neue Gerichtsordnung des Jahres 1488, die die Zusammensetzung des Gerichts sowie die gerichtliche Zuständigkeit von Stadtgericht, Kleinem und Großem Rat, Bürgermeister und Einunger beschreibt, ohne dabei grundlegende Änderungen vorzunehmen. Deutlich wird aber die Machtfülle von Bürgermeister und Kleinem Rat, die Legislative, Exekutive und Justiz in sich vereinte.

Die dritte und letzte Phase der verfassungsrechtlichen Entwicklung ist für den Zeitraum 1552 bis 1802/03 anzusetzen. 1552 hob Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556) die alte Zunftverfassung auf und ersetzte sie durch eine oligarchische Verfassung. Wie andernorts war auch in Nördlingen der kaiserliche Vizekanzler Heinrich Has (gest. ca. 1562) für die Absetzung der bisherigen Räte und der Bürgermeister und für die lebenslange Einsetzung der drei neuen Bürgermeister verantwortlich, von denen jeweils einer für vier Monate Amtsbürgermeister sein sollte. Gemeinsam mit zwei, ebenfalls auf Lebenszeit eingesetzten Räten, bildeten diese fünf den Geheimen Rat, der nun die gesamte obrigkeitliche Macht der Stadt innehatte. Hinzu kamen ein neuer Kleiner oder Innerer Rat von zehn Mitgliedern einschließlich der beiden Stadtrechner sowie das Gericht mit zehn Richtern und dem Ammann als Vorsitz. Festgelegt wurde auch, dass der Geheime Rat im Bedarfsfall den Kleinen Rat, aber auch das Gericht zu Entscheidungen hinzuziehen konnte. Nur in Notfällen sollte der aus 25 Mitgliedern der einzelnen Zünfte bestehende Große Rat zusammengerufen werden. Andererseits wurden die Zünfte ihrer althergekommenen Rechte beraubt, um nur noch als Verbände von Handwerkern auf die Regelung gewerblicher Sachverhalte beschränkt zu sein. Festzuhalten ist, dass die drei Bürgermeister, die beiden Geheimen Räte sowie die zehn Ratsherren auf Lebenszeit in ihr Amt gewählt waren, wobei die Zuwahl auf dem Kooptationsprinzip beruhte. Die oligarchische Verfassung blieb bis zur Mediatisierung der Reichsstadt 1802/03 nahezu unverändert.

Territorium

Von der Ausbildung eines zusammenhängenden größeren Territoriums kann im Fall der Reichsstadt Nördlingen nicht gesprochen werden. Im Gegenteil: Es gibt gute Gründe, hierbei nur von einem "rudimentären" Territorium (Kießling) zu sprechen. Diese Feststellung gilt, auch wenn die Reichsstadt über ländlichen Besitz verfügte, der sich nicht nur auf die Stadt selbst bezog, sondern auch auf einzelne Bürger, die Stadtklöster, die einzelnen Stiftungen sowie auf das Spital. Da es der Stadt aber nicht gelang, letztlich eine "übergreifende Organisationsform" (Kießling) über ihren Landbesitz zu schaffen, kann von einer Territoriumsbildung im engeren Sinne nicht ausgegangen werden. Nördlingen konnte wohl in Bezug auf seine bäuerlichen Untertanen bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts einen relativ einheitlichen Untertanenverband schaffen und eine Wehr- und Steuerhoheit, Verbots- und Gebotsgewalt sowie niedergerichtliche Rechte durchsetzen, doch fehlten Hochgericht, Geleits- und Zollrechte sowie der Wildbann - Privilegien also, die den Grafen von Oettingen als Exklusivrechte zustanden. Genau dieser Rechte hätte es aber bezüglich des Landbesitzes bedurft, um von einer Territoriumsbildung im umfassenden Sinne sprechen zu können.

Anwachsen der Stadt und Entwicklung der Einwohnerzahl

In den ersten beiden Jahrhunderten nach 1215 wuchs die Stadt über den alten staufischen Mauerring hinaus, so dass König Ludwig der Bayer (reg. 1314-1347, Kaiser seit 1328) in einer Urkunde vom 3. Mai 1327 zum Schutz dieser Vorstädte den Bau einer neuen Stadtmauer befahl. Um 1400 war diese heute noch erhaltene Stadtmauer in einem ersten Bauabschnitt fertiggestellt. In den folgenden Jahrhunderten wurde sie mehrmals erneuert und modernisiert, um sie den jeweiligen militärischen Anforderungen anzupassen. Mit dem Bau der neuen Stadtmauer wurde auch das ursprünglich außerhalb der Stadt an einer Furt über der Eger gelegene, 1233 erstmals erwähnte, großflächige Spital in den Mauerring einbezogen.

Nördlingens dynamische Entwicklung vom 14. bis zum 16. Jahrhundert lässt sich auch an der Entwicklung der Bevölkerungszahl ablesen. Waren 1406 ca. 5.200 Einwohner zu zählen, so betrug die Einwohnerzahl 1459 ca. 5.500, 1491 ca. 6.150, um bis 1550 auf etwa 7.430 anzusteigen - eine Zahl, die bis zum Jahr 1600 auf 8.790 anwuchs.

Die Spitalstiftung und die Seelhausstiftung

Man kann davon ausgehen, dass das Spital des Hl. Geistes um 1200, also noch in bischöflich-regensburgischer Zeit, gegründet worden ist. Das in typischer Lage außerhalb der älteren, staufischen Stadtmauer und über der Eger errichtete Spital nahm wohl von Anfang an ein großflächiges Areal zu beiden Seiten der Baldinger Straße ein, unterteilt in einen eher gewerblich-landwirtschaftlichen und einen geistlich-karitativen Teil.

Nach der Stadterweiterung des Jahres 1327 lag die Spitalanlage nicht mehr außerhalb, sondern innerhalb der Stadtmauer. Nun musste das 1343 erstmals genannte Siechenhaus, gleichzusetzen mit der schon 1289 erwähnten Sondersiechenpflege, außerhalb der Stadt vor das Baldinger Tor verlegt werden, um einen Schutz vor Krankheitsherden zu gewährleisten. Diese auch Johannes-, Blatterhaus-, Pilgramhaus-, Brechenhaus- und Lazarettpflege genannte Anstalt existierte in Form des Johannisbades bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts.

Das Spital, seit Mitte des 13. Jahrhunderts unter der Leitung eines oder mehrerer Spitalmeister, kam schon bald unter städtische Verwaltung. Schenkungen ganz unterschiedlicher Herkunft und Inhalts, Stiftungen, Hinterlassenschaften verstorbener Pfründner, aber auch Zukäufe begründeten im Laufe der Zeit den Reichtum des Spitals und ließen es zu einer wohlhabenden Einrichtung werden. So hatte das Spital im 17. Jahrhundert in 50 Orten des Rieses und auf dem nahen Härtsfeld Besitz. Hinzu kamen über 3.000 Morgen Wald, der in Form des "Stiftungswaldes" heute noch vorhanden ist.

Für "hausarme Leute" stifteten die Familien Frickhinger und Strauß 1453 die "Seelhäuser", eine kleine Sozialsiedlung mit ursprünglich sechs Wohneinheiten für je zwei Personen. Die Verwaltung der Seelhausstiftung ging Mitte des 16. Jahrhunderts an die Familie Frickhinger über, die später die Wohnanlage beträchtlich erweiterte.

Kirchliches Leben und Einführung der Reformation

Der Kaiserurkunde des Jahres 898 zufolge gehörten zum Schenkungsgut an den Bischof von Regensburg auch zwei Kirchen. Da der Hl. Emmeram (7. Jahrhundert) der Lokalheilige Regensburgs ist, kann mit guten Gründen angenommen werden, dass in Nördlingen nach 898 ein Patrozinienwechsel zugunsten der Regensburger Heiligen Emmeram und Georg (3./4. Jahrhundert) stattgefunden hat und dass darüber hinaus die beiden Kirchen in Nördlingen, St. Emmeram und St. Georg, die Nachfolgekirchen der beiden in der Schenkungsurkunde von 898 genannten Kirchen sind. Kirchenrechtlich war die außerhalb der Stadt gelegene St. Emmerams-Kirche bis in die Reformationszeit Pfarrkirche der Stadt. Erst dann wurde die im Zentrum der Stadt gelegene St. Georgs-Kirche Pfarrkirche der Stadt Nördlingen. Das Patronat der Pfarrkirche St. Emmeram hatte 1310 König Heinrich VII. (reg. 1308-1313) dem Zisterzienserkloster Heilsbronn geschenkt. Das Kloster übte das Patronatsrecht bis zur Reformationszeit aus, dann ging dieses an den Rat der Stadt über.

Nach dem Baubefund ist die dem Heiligen Geist geweihte Spitalkirche heute die älteste Kirche der Stadt. Die im Kern aus dem 14. Jahrhundert (Chorneubau 1340) stammende Kirche erhielt 1563 durch Erweiterung des Langhauses ihre heutige Größe. Es ist davon auszugehen, dass im Außenmauerwerk ein für das 13. Jahrhundert anzunehmender Vorgängerbau steckt.

Von der alten St. Emmerams-Kirche ist heute nichts mehr erhalten. Beim heutigen Kirchenbau handelt es sich um einen Bau der Jahre 1875/76, nachdem der Vorgängerbau 1634/35 aus strategischen Gründen von den Nördlingern eingerissen worden war, um dem die Stadt belagernden kaiserlichen Heer keine Möglichkeit zu bieten, von hier aus die Stadt unter Beschuss zu nehmen.

Zum kirchlichen Leben der Stadt gehörten auch eine Reihe von Kapellen, deren Großteil außerhalb der Stadt lag, z. B. die Kapelle St. Johannes der Täufer vor dem Baldinger Tor. Die zu der dort situierten Sondersiechenpflege gehörende Kapelle wurde 1647 abgerissen. Weiterhin bestanden die von der Bäckerzunft gestiftete, 1646 von den Schweden zerstörte St. Leonhardskapelle vor dem Löpsinger Tor und die St. Wolfgangskapelle vor dem Berger Tor, die ebenfalls 1647 zerstört wurde. Am Weinmarkt stiftete 1320 der Bürger Heinrich Schuler eine Kapelle. Auch sie wurde 1647 zerstört, jedoch wieder aufgebaut.

In Nördlingen wurden schon 1243 die Barfüßer oder Minderen Brüder vom Orden des Heiligen Franziskus (1181/82-1226) genannt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass in dieser Zeit auch ein Kloster bestand. Die alte Klosterkirche des 13. Jahrhunderts wurde um 1420 durch einen 1422 geweihten Neubau ersetzt. In der Reformationszeit wurde das damals verarmte Kloster aufgelöst. Das noch vorhandene Klostervermögen ging 1536 in das Eigentum der Stadt über. Die einstige Klosterkirche wurde in den Jahren 1584/87 durch Wolfgang Walberger (1546-1622) und Martin Lind in einen Getreidespeicher umgebaut.

Ein Hostienwunder im Jahre 1381 war Anlass für die Errichtung einer Kapelle Corporis Christi (um 1385). Nachdem die Wallfahrten zu dieser am Ort des Wunders errichteten Kapelle so stark zunahmen, dass die kleine Kapelle den Zulauf an Menschen nicht mehr aufnehmen konnte, errichtete der Karmelitenorden ein Kloster mit einem Prior und 30 Brüdern. Die ab 1401 errichtete Klosterkirche wurde 1422 geweiht. In der Reformationszeit lebten 1525 nur noch vier Mönche im Kloster, wobei der letzte Mönch, der schon lange keine Messe mehr gelesen und weltlich gelebt hatte, 1562 dem Rat der Stadt das Kloster vermachte.

Dieses Kloster kann als die Keimzelle der Reformation Nördlingens bezeichnet werden. Bereits 1518 predigte der Karmelitermönch Martin Monninger das neue Evangelium. Auch wenn er deshalb sein Kloster schon bald darauf verlassen musste, predigte auch der Prior des Klosters, Caspar Kantz (um 1483-1544), noch in demselben Jahr ebenfalls das neue Evangelium. 1522 berief Nördlingen den der neuen Lehre zugewandten Theobald Gerlacher (Billicanus, um 1493-1554) aus Billigheim als Geistlichen auf eine neu geschaffene Predigerstelle. Auf sein Betreiben hin wurde 1524 das Messopfer im Gottesdienst eingestellt. Mit seinem Bekenntnis zur evangelischen Lehre stand Nördlingen im Spannungsfeld zwischen "Kaiser und Reformation", zumal die Stadt 1529 auf dem Zweiten Reichstag zu Speyer zu den protestierenden Ständen gehörte, ohne allerdings 1530 die "Confessio Augustana" zu unterschreiben. Um 1530 aber galt Nördlingen als eine evangelische Stadt und 1545 vollzog sie die Trennung von der bischöflich Augsburgischen Kirchenorganisation. Rechtssicherheit brachte jedoch erst der Augsburger Religionsfriede des Jahres 1555. Wer von nun an in Nördlingen das Bürgerrecht erwerben wollte, musste evangelischen Glaubens sein.

In der Stadt existierten schließlich auch Kastenhäuser bzw. Klosterhöfe auswärtiger Klöster als städtische Niederlassungen. Zu nennen sind die Klosterhöfe des Klosters Heilsbronn in der Neubaugasse, des Klosters Mönchsdeggingen am Brettermarkt, des Klosters Christgarten in der Neubaugasse, des Klosters Ellwangen am Schäfflesmarkt, des Deutschen Ordens in der Reimlinger Straße, des Klosters Kaisheim am Tändelmarkt, des Klosters Zimmern in der Löpsinger Straße sowie des Klosters Kirchheim am Ries (Baden-Württemberg) in der Ankergasse.

Der 30-jährige Krieg

Die mit dem Augsburger Religionsfrieden erreichte Rechtssicherheit war allerdings während des 30-jährigen Krieges in Gefahr. Das evangelische Nördlingen stand zwangsläufig im Gegensatz zum katholischen Kaiser. Am 5./6. September 1634 fand vor den Toren Nördlingens nach fast dreiwöchiger Belagerung durch das kaiserlich-katholische Heer eine der großen Schlachten des 30-jährigen Krieges statt. Das etwa 25.000 Mann starke schwedisch-protestantische Heer, das sich am 5. September von seinem Lager auf dem Breitwang bei Bopfingen (Ostalbkreis, Baden-Württemberg) – nach mehrmaligem Bitten Nördlingens – zur Befreiung der Stadt aufbrach, erlitt tags darauf gegen einen zahlenmäßig deutlich überlegenen Gegner eine vernichtende Niederlage. Die nun kapitulierende Stadt behielt jedoch nach Zahlung eines hohen Strafgeldes den Status einer Reichsstadt. Ihre Einwohnerverluste aber waren enorm hoch. Die Einwohnerzahl sank von 8.790 Einwohnern in der Zeit um 1600 auf 4.352 Einwohner im Jahre 1652. Nördlingen sollte erst wieder 1939 die Einwohnerzahl von ca. 9.000 erreichen.

Wirtschaftliche Blütezeit und Pfingstmesse

1219 bereits wird in einer Nürnberger Urkunde die Nördlinger Pfingstmesse genannt. Friedrich II. erteilte in dieser Urkunde der Stadt Nürnberg ein Privileg, durch das den Nürnberger Kaufleuten freigestellt wurde, auf den Messen in Donauwörth (Lkr. Donau-Ries) und Nördlingen mit Nürnberger Münzen zu zahlen. Die Nördlinger Pfingstmesse entwickelte sich im Laufe der Zeit zur bedeutendsten Fernhandelsmesse in Oberdeutschland, nur noch vergleichbar mit der Frankfurter Messe. Ihr Einzugsgebiet reichte in ihrer Blütezeit des 14. und 15. Jahrhunderts bis ins Elsass, in die Schweiz und in die Niederlande, bis in die sächsischen und polnischen Lande, bis Linz und Wien und über die Alpenpässe hinaus. Gehandelt wurden Tuche und Gewänder, Loden und Pelze, die Produkte einheimischer Gewerbe, Luxusartikel und Bücher, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Der Niedergang dieser internationalen Fernhandelsmesse mit Börsencharakter setzte mit dem Strukturwandel (Verlagerung der Handelsinteressen) des 16. Jahrhunderts ein.

Aus der wirtschaftlichen Blütezeit der Stadt stammen eine Reihe von profanen und sakralen Bauwerken, die zum großen Teil heute noch das Stadtbild prägen: die Kirche des Karmeliterklosters 1422, das Kürschnerhaus 1425–27 (1955 abgebrannt), die in den Jahren 1427 bis 1505 errichtete St. Georgs-Kirche mit ihrem bereits 1490 fertiggestellten Turm, das Brot- und Tanzhaus 1444, das "Paradies" genannte Messehaus 1466 (abgerissen 1877), das Hallgebäude 1542/1544 (ein Stapelhaus für Salz, Wein und Getreide). 1585/87 erfolgten der Umbau der Kirche des 1536 aufgehobenen Franziskanerklosters zu einem Getreidespeicher sowie in den Jahren 1601/02 der Neubau der Alten Schranne. Von nun an entstand kein nennenswertes öffentliches Gebäude mehr.

Dies ist Ausdruck der wirtschaftlichen Stagnation Nördlingens im 17. und 18. Jahrhundert. Die damalige finanzielle Situation der Stadt war wie in vielen anderen Städten des Schwäbischen Reichskreises über lange Zeit äußerst besorgniserregend. Der Finanz- und Ökonomiezustand der Stadt befand sich nach einer zeitgenössischen Aussage vom Mai 1803 in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts "in der äußersten Verwirrung und in einer kümmerlichen Zerrüttung". 1722 und 1737 hatte die Reichsstadt von sich aus beim Schwäbischen Kreis eine Untersuchung ihrer finanziellen Lage beantragt, in der Hoffnung, dadurch eine deutliche Verringerung ihres Kreisbeitrages zu erreichen. Freilich war dieser Beitrag nur ein Teil der Haushaltsmisere. Hinzu kamen immense Personalkosten sowie die Kapitalschulden, die 1749/50 fast 462.000 Gulden betrugen. Auf kaiserliche Anordnung wurde 1749 eine "Lokal-Inquisition des ganz zerfallenen nördlingischen Ökonomiewesens" vorgenommen, der es gelang, insbesondere die Personalkosten deutlich zu verringern. Parallel zur Personalreduzierung musste freilich eine Verwaltungsreform als Voraussetzung einer effizienten Sanierung der Finanzen erfolgen. Die Maßnahmen hatten langfristig Erfolg. Zwischen 1750 und 1774 konnten die Schulden von insgesamt 696.176 Gulden auf etwa die Hälfte reduziert werden, und 1793 war der Schuldenberg bis auf etwa 84.000 Gulden abgebaut. Da nach dem Schuldentilgungsplan jährlich 14.000 bis 16.000 Gulden heimgezahlt werden sollten, wäre der Schuldenberg wohl bald abgetragen gewesen, doch machten die französischen Koalitionskriege ab 1792 mit ihren Belastungen an Kontributionen und an Einquartierungen diesen Plan zunichte.

Das Ende der Reichsstadt

Mit ihrer Eingliederung in den bayerischen Staat 1802/03 verlor die bisher Freie Reichsstadt Nördlingen ihre Jahrhunderte alte Selbständigkeit. Am 30. November 1802 erfolgte die förmliche Übernahme der Stadt; innerhalb eines kurzen Zeitraums von nur wenigen Wochen wurden völlig neue politische Verhältnisse geschaffen. Die Autonomie der Stadt in verfassungsrechtlicher, verwaltungstechnischer, militärischer und kirchlich-schulischer Hinsicht wurde aufgehoben zugunsten einer zentralistisch ausgerichteten kurbayerischen und seit 1806 königlichen Verwaltung. Nördlingen behielt die Rechte einer Munizipalstadt erster Ordnung, doch stand der Verwaltungsrat in einem deutlichen Subordinationsverhältnis gegenüber der kurfürstlichen Landesdirektion. Dabei kam dem von der Landesdirektion in Ulm (das 1802-1810 zu Bayern gehörte) ernannten Stadtkommissar eine herausragende Stellung zu.

Quellenlage

Das Stadtarchiv Nördlingen verfügt über ein ausgesprochen reichhaltiges Quellenmaterial zur Stadtgeschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Die bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts reichende Serie der Steuerbücher beginnt 1406, die Serie der Stadtkammerrechnungen 1399, die Missiven 1350, die Missivbücher 1453. Die Ratsprotokolle liegen für den Zeitraum 1439 bis 1802 nahezu geschlossen vor. Die Spitalüberlieferung besteht aus Protokollen, Steuerbüchern, Zins- und Gültbüchern und Rechnungen. Der Urkundenbestand umfasst ca. 10.000 Urkunden, wobei die Urkundenbücher der Stadt Nördlingen den Urkundenbestand von 1233 bis 1349 in Regestenform wiedergeben. Zu nennen sind weiterhin die Bürgerbücher, die für den Zeitraum 1385-88 und 1415-1672 vorliegen, aber auch das Kaiserempfangbuch (15. Jahrhundert).

Dokumente

Literatur

  • Bernhard Brenner, Gab es Patrizier auch in Nördlingen und Donauwörth? Zur Ausprägung bürgerlicher Führungsgruppen in Reichsstädten während des Spätmittelalters und der beginnenden Frühneuzeit, in: Rolf Kießling (Hg.), Stadt und Land in der Geschichte Ostschwabens (Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens 7/10), Augsburg 2005, 29-70.
  • Tobias Dürr, Armen- und Krankenfürsorge im Mittelalter am Beispiel des Heilig-Geist-Spitals Nördlingen, Mag.arbeit masch. Hamburg 2005.
  • Helmut Flachenecker, Die Beziehungen zwischen der Reichsstadt Nördlingen und der Bischofsstadt Eichstätt im 15. Jahrhundert, in: Ludwig Brutscher (Bearb.), Rieser Kulturtage. Eine Landschaft stellt sich vor. Dokumentation 8 (1990), Nördlingen 1991, 215–239.
  • Dieter Golombek (Hg.), Die Stadt. 1100 Jahre Nördlingen. Geschichte und Geschichten, Nördlingen 1997.
  • Carl A. Hoffmann, Entwicklungstendenzen reichsstädtischer Strafgerichtsbarkeit vom 15. zum 16. Jahrhundert. Das Beispiel Nördlingen, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für Nördlingen und Umgebung 29 (1999), 125-152.
  • Rolf Kießling, Nördlingen und das Ries. Stadt-Land-Beziehungen vom 14. bis zum 16. Jahrhundert (Reichsstadt Nördlingen), in: Verein Rieser Kulturtage (Hg.), Rieser Kulturtage. Dokumentation. 3. Band, Nördlingen 1981, 134-154.
  • Ludwig Schnurrer, Rothenburg, Dinkelsbühl und Nördlingen mit ihren Gebietsteilen im heutigen Baden-Württemberg, in: Meinrad Schaab u. a. (Hg.), Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. 2. Band: Die Territorien im Alten Reich, Stuttgart 1995, 752–760.
  • Wilfried Sponsel, "Möchten wir das Glück der Ruhe, des dauerhaften Friedens und des Wohlstands". Nördlingens Eingliederung in den bayerischen Staat 1802/03, in: Rainer A. Müller/Helmut Flachenecker/Reiner Kammerl (Hg.), Das Ende der kleinen Reichsstädte 1803 im süddeutschen Raum (Beiheft der Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte B 27), München 2007, 121-138.
  • Wilfried Sponsel, Stadtchroniken als kollektives Gedächtnis. Das Bild der Stadt Nördlingen im Spiegel ihrer Chroniken, Nördlingen 2000.
  • Stadt Nördlingen (Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland), München 1998.
  • Barbara Türke, Anmerkungen zum Bürgerbegriff im Mittelalter. Das Beispiel christlicher und jüdischer Bürger der Reichsstadt Nördlingen im 15. Jahrhundert, in: Andreas Gestrich/Lutz Raphael (Hg.), Inklusion/Exklusion. Studien zu Fremdheit und Armut von der Antike bis zur Gegenwart, Frankfurt am Main u. a. 2004, 135-154.
  • Dietmar-Henning Voges, Die Reichsstadt Nördlingen. 12 Kapitel aus ihrer Geschichte. München 1988.

Quellen

  • Karl Puchner/Walter Emil Vock, Die Urkunden der Stadt Nördlingen (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft Reihe 2/2a: Urkundenregesten 1, 5, 9, 10), Augsburg 1952–1968.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Wilfried Sponsel, Nördlingen, Reichsstadt, publiziert am 17.10.2013; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Nördlingen,_Reichsstadt (19.03.2024)