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Deutscher Orden: Territorium und Verwaltung

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Die Ballei Franken des Deutschen Ordens. (aus: Weiß, Die Geschichte der Deutschordensballei Franken, XIV)
Die Kommenden und Ämter des Deutschen Ordens 1788. Rot dargestellt sind die Ballei Franken mit Sitz in Ellingen und die Balleien des Meistertums. (aus: Hofmann, Der Staat des Deutschmeisters, Karte 2)
Die Landkommende Ellingen auf der Karte "Jurisdictionalriss uber Ellingen und Absperg" um 1750. (Staatsarchiv Nürnberg, Deutscher Orden, Karten und Pläne 4)
Das Deutschordensschloss Ellingen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auf einem Vordruck einer Handwerkskundschaft. (Bayerische Staatsbibliothek, Slg. Stopp D 114 c)
Das Deutschordensschloss Virnsberg. Das Luftbild zeigt die bis ins Mittelalter zurückreichende, barock veränderte Hauptburg und den zugehörigen Wirtschaftshof. (Schlossverein Virnsberg e. V.)
Die Deutschordens-Kommende Blumenthal. Ansicht von Philipp Apian (1531-1589) um 1554/1585. (Bayerische Staatsibibliothek, Cgm 5379,3)
Belehnungsurkunde vom 8. September 1216. Der Urkundentext dokumentiert weder eine Schenkung noch Stiftung, sondern eine Übertragung durch Übergabe, deren Rechtsgrund unbenannt blieb. Rechtlich spricht jedoch alles für die Errichtung des Spitales auf Königsgut, auch wenn die Urkunde eine Schenkung an die Person des Königs, also in das Allod (= Privateigentum), suggeriert. (Staatsarchiv Nürnberg, Ritterorden Urkunden 1912)
Die Deutschordens-Niederlassung in Nürnberg 1624. Ansicht von Hans Bien. (gest. 1632) von 1624. Die Deutschordensniederlassung in Nürnberg bildete eine katholische Enklave in der evangelischen Reichsstadt. Nicht zuletzt deshalb verband ein 1632 abgerissener Gang das Konventsgebäude mit der ehemaligen Ordenskirche St. Jakob auf der anderen Straßenseite, deren Nutzung aber dem Orden seit 1532 verwehrt war. (Germanisches Nationalmuseum HB 3097)
Mergentheim. (aus: Matthäus Merian, Topographia Franconiae, Frankfurt 1648, ad. S. 34)

von Dieter J. Weiß

Der Deutschordensbesitz im heutigen Bayern geht vorwiegend auf Schenkungen des 13. Jahrhunderts zurück. Organisiert war er in Kommenden. Mehrere solcher Ordenshäuser bildeten eine Ballei. Eine Sonderstellung besaßen die dem Deutschmeister direkt unterstehenden Kommenden, das "Meistertum". Der Deutschordensbesitz im Raum des heutigen Bayern gehörte zur Ballei Franken, deren Sitz seit dem 14. Jahrhundert Ellingen war. Der Deutschmeister residierte im Spätmittelalter bis 1525 auf der Horneck, dann als Hoch- und Deutschmeister bis 1809 in Mergentheim. In der Frühen Neuzeit behauptete der Orden die Reichsunmittelbarkeit über seinen zersplitterten Besitz in Franken. Der 1789 reorganisierte Ordensbesitz fiel schon 1796 teilweise der preußischen Politik in Franken zum Opfer. 1809 wurde der Orden in den deutschen Staaten mit Ausnahme des Kaiserreichs Österreich aufgehoben.

Die ersten Niederlassungen des Ordens im heutigen Bayern

Die früheste Ansiedlung war Nürnberg, wo König Otto IV. (reg. 1198-1218) dem Deutschen Orden 1209 die Jakobskirche und den zugehörigen Königshof schenkte, was Friedrich II. (reg. 1212-1250) bestätigte. Die Kommenden in Hüttenheim (1213) und Wolframs-Eschenbach (um 1220) gerieten im 14. Jahrhundert in Abhängigkeit von Nürnberg.

Der bayerische Herzog Ludwig der Kelheimer (reg. 1183-1231) schenkte dem Orden im Jahr 1210 Kirchen in Regensburg, Aichach und Cham. An der Egidienkirche in Regensburg entwickelte sich ein seit 1224 belegtes Ordenshaus. Auch bei der Kirche in Aichach entstand eine Kommende, deren Schwerpunkt sich später in den Hofmarkssitz Blumenthal verlagerte.

1214 übertrug Friedrich II. dem Orden eine Kapelle in Donauwörth, wo der Orden ein Spital fortführte. 1216 schenkte der Staufer dem Orden das Spital in Ellingen und stellte es unter den Schutz des Reiches.

Am Beginn der Kommenden Würzburg (1219), Rothenburg (1258) und Schweinfurt (1273/1282) stand der Bischof von Würzburg, der dem Orden einen Königshof (Würzburg) oder geistliche Institute zur Inkorporation übertrug. In Würzburg und Rothenburg bildeten sich Kommenden, das Haus in Schweinfurt musste 1437 aufgegeben werden.

Dazu traten Hauskommenden, die Stiftungen einer Familie waren:

Außerhalb der Grenzen des heutigen Bayern entstanden im 13. Jahrhundert Ordenshäuser, die in die Ballei Franken einbezogen wurden, in Mergentheim (1219, eine Stiftung der Herren von Hohenlohe), Ulm (1216/31), Archshofen (1267), Heilbronn (1268), Giengen (1275) und Winnenden (1288).

Die Ausbildung der Ballei Franken

An der Spitze des Ordens im römisch-deutschen Reich stand der 1235 bezeugte Deutschmeister. Die einzelnen Kommenden wurden in 13 Balleien zusammengefasst. Die Häuser der Reichslandschaft am Main und seinen Zuflüssen blieben bis über die Mitte des 13. Jahrhunderts hinaus ohne Einordnung in eine Ordensprovinz.

Am Lichtmesstag 1268 ist mit Gerhard von Hirschberg erstmals ein Landkomtur (Vorsteher einer Ordensprovinz) der Ballei Franken genannt. Er führte damals den Titel "conmendator fratrum domus teutonice per Bawariam et Franconiam et Sweviam". Der Schwerpunkt der damals existierenden und später in die Ballei einbezogenen Kommenden lag im östlichen Franken, doch gehörten auch die in Altbayern und Schwaben dazu. Mit Gerhard, der von 1272 bis 1279 Deutschmeister war, begann die Geschichte der Ballei Franken. Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts übte der fränkische Landkomtur meist in Personalunion das Amt des Komturs von Ellingen aus, das sich zu seinem Residenzort (bis 1789) entwickelte.

Der Aufbau von Territorien

Die Kumulation von Stadt-, Markt- und Gerichtsrechten legte die Basis, um aus dem Ordensbesitz Territorien aufzubauen. Ludwig der Bayer (reg. 1314-1347) ermöglichte den Herrschaftsausbau um Ellingen, als er dem Orden dort 1322 die hohe Gerichtsbarkeit verlieh. 1347 erreichte die Kommende das Befestigungsrecht für den Ort. In (Wolframs-)Eschenbach erhielt der Orden 1332 das Stadt- und Befestigungsrecht sowie das Hochgericht. Die Kommende Virnsberg konnte einen geschlossenen Hochgerichtsbezirk ausbilden, der auf der Stiftungsausstattung und Zukäufen des 14. Jahrhunderts beruhte.

Das Fundament für die Stadtherrschaft des Ordens in Mergentheim (Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg) legte ebenfalls Ludwig der Bayer, der ihm 1340 das Stadt-, Markt- und Befestigungsrecht und die hohe Gerichtsbarkeit verlieh. Außerdem gewährte der Kaiser für Mergentheim das privilegium de non evocando. 1364 erwarb die Kommende die Kapfenburg über dem Dorf Lauchheim an der Jagst (Ostalbkreis, Baden-Württemberg). Mit zugehörigen Patronatsrechten und Dörfern entstand durch gezielte Ankäufe eine Besitzballung zwischen Frankenhöhe und Schwäbischer Alb. König Wenzel (reg. 1376-1400) verlieh dem Orden für Lauchheim 1397 das Befestigungsrecht und 1398 das Hochgericht sowie Marktprivilegien.

Die Kammer des Deutschmeisters

Auch nach der Ausbildung der Ballei Franken verblieben einige Kommenden (Frankfurt-Sachsenhausen, Weißenburg im Elsaß) beim Kammergut des Deutschmeisters. Seit Konrad von Egloffstein (reg. 1396-1416) entwickelte sich die Burg Horneck (Kommendengründung 1254/58) am Neckar zur ständigen Residenz der Deutschmeister. Das aus einer Spitalstiftung in Neubrunn (1305/11) hervorgegangene Kammerhaus Prozelten (1319) vertauschte Deutschmeister Reinhard von Neipperg (reg. 1479-1489) 1483/84 an das Erzstift Mainz gegen die Ämter Scheuerberg und Neckarsulm.

Besonders seit Deutschmeister Philipp von Bickenbach (reg. 1361-1375) geriet das zur Ballei Franken gehörige Mergentheim verstärkt unter den Einfluss des Deutschmeisters. Nach der Zerstörung der Burg Horneck im Bauernkrieg bot ihm die Ballei Franken 1525 zunächst befristet Mergentheim als Residenz an.

Die Errichtung der Kanzlei und der Schlossumbau ab 1568 verdeutlichen den Ausbau zur neuen Ordenszentrale nach dem Verlust Preußens. Hofrat, Hofkammer und Geistlicher Rat (alle belegt im 17. Jahrhundert) entstanden als Zentralbehörden für das Territorium. Hier gelang dem Orden der Ausbau seiner Besitzungen zum "Staat des Deutschmeisters" (Hanns Hubert Hofmann).

Zwischen Kaiser und Territorialfürsten

Der Deutsche Orden beanspruchte für seinen gesamten Besitz im Reich die Unmittelbarkeit. 1494 wurde der Deutschmeister als Reichsfürst anerkannt. Dafür musste er Reichsabgaben leisten, wobei Deutschmeister und Ballei Franken gemeinsam veranschlagt wurden. Die Reichsunmittelbarkeit wird durch den Eintrag in die Wormser Reichsmatrikel (1521) fassbar.

Während der Orden 1495 die Reichssteuern des Gemeinen Pfennig in den Kammerhäusern, den Kommenden der Ballei Franken sowie in den Balleien Hessen und Elsaß-Burgund erhoben hatte, konnte der Deutschmeister den Gemeinen Pfennig von 1542 nur noch im "Meistertum" und in der Ballei Franken mit Ausnahme der im Herzogtum Bayern und der Reichsstadt Regensburg gelegenen Häuser einziehen. Mit der Aufnahme des Deutschmeisters 1517/38 in den fränkischen Reichskreis wurde seine reichsrechtliche Position gestärkt.

Die verfassungsrechtliche Stellung des Ordens war kompliziert, weil die meisten seiner Niederlassungen von der Territorialisierung durch die Landesfürsten bedroht waren. Deshalb musste er eine Balancepolitik zwischen dem Kaiser und den Interessen der Territorialherren versuchen. Die Streulage des Ordensbesitzes und die vielfachen Überschichtungen unterschiedlicher Rechte verursachten zudem Grenzstreitigkeiten.

Die Deutschen Häuser Ellingen, Nürnberg und Virnsberg standen seit 1333 unter dem Schutz und Schirm der Nürnberger Burggrafen. Der Landkomtur hatte bis 1516 (noch 1534 vertreten durch den Komtur von Virnsberg) seinen Platz auf der Prälatenbank unter den Ansbachischen Landständen. In Bayern verfügte der Orden über mehrere Hofmarken. Der Komtur von Blumenthal gehörte zu den Landständen.

Die Stellung des Ordens in der Frühen Neuzeit

Im Jahr 1525 säkularisierte Hochmeister Albrecht von Brandenburg (reg. 1511-1525, gest. 1568) unter dem Einfluss Martin Luthers (1483-1546) und getrieben von den politischen Umständen den Ordensstaat Preußen. Darauf gelang es dem 1526 gewählten Deutschmeister Walter von Cronberg (reg. 1526-1543), die Anerkennung als interimistisches Ordensoberhaupt zu erhalten. Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556) übertrug ihm 1527 die Administration des Hochmeisteramtes; 1530 belehnte er ihn mit den Regalien des Hochmeistertums in Preußen. Dies sicherte ihm die Herrschaft über die hochmeisterlichen Kammerballeien. Fortan führte das Ordensoberhaupt den Titel "Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister", der 1598 zu "Hoch- und Deutschmeister" verkürzt wurde. Der "Hoch- und Deutschmeister" verfügte über eine Virilstimme im Reichsfürstenrat und besetzte den ersten Rang auf der Geistlichen Fürstenbank nach den Erzbischöfen.

Die Reformation schwächte auch die reichsrechtliche Position des Ordens, weil die Reichsstädte die Kirchenhoheit über die in ihren Mauern gelegenen Kommenden beanspruchten. In der Nürnberger Ordenskirche St. Jakob wurde lutherischer Gottesdienst gefeiert, die katholische Messe wurde auf die Elisabethkapelle in der Kommende beschränkt. Der Orden konnte seinen Besitz in den protestantisch gewordenen Reichsstädten behaupten, wenn er auch die katholische Religion nur eingeschränkt ausüben durfte. Seine Politik war auf Besitzstandswahrung angelegt. Die Ordenskapellen ermöglichten den Katholiken spätestens nach 1648 den Besuch von Gottesdiensten ihrer Konfession.

Seit der Wahl Erzherzog Maximilians von Österreich (1585 Koadjutor, reg. 1591-1618) zum Hoch- und Deutschmeister war der Deutsche Orden in das habsburgische Hegemonialsystem eingegliedert. Der Erwerb der schlesischen Herrschaft Freudenthal 1621 durch Hochmeister Erzherzog Karl von Österreich (reg. 1618-1624) bedeutete den Aufbau eines zweiten territorialen Zentrums für das Deutschmeistertum. 1623 kam die Herrschaft Eulenberg (heute: Sovinec, Tschechische Republik) dazu.

Im Dreißigjährigen Krieg ging der Ordensbesitz in Mergentheim, Ellingen und in den Reichsstädten zeitweilig (1632-1634) durch schwedische Schenkungen verloren. Demgegenüber verlieh Kaiser Ferdinand II. (reg. 1619-1637) dem Deutschen Orden 1635/37 die Grafschaft Hohenlohe-Weikersheim. Im Westfälischen Frieden musste der Orden diese zurückerstatten, zur Rekompensation erhielt er 1651 das Reichslehen Absberg bei Ellingen. Der Friedensschluss stärkte die Position des Deutschen Ordens in den Reichsstädten.

Das vielgliedrige Territorium entsprach dem eines kleineren Hochstiftes. Das Hoch- und Deutschmeistertum bildete meist nur eine unter vielen Pfründen eines reichsfürstlichen Amtsinhabers. Der Orden bezog sein Ansehen aus dem Stand seiner Ordensoberhäupter, seiner Tradition und seiner verstärkten Rolle in der Verteidigung gegen die Osmanen. Die ökonomische Kraft der Ballei Franken spiegelt der Ausbau Ellingens zur barocken Residenz wider.

Die Verwaltungsreform 1789

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts brach eine Strukturkrise auf, die im Widerspruch zwischen dem Versorgungsdenken der einzelnen Komture und dem Interesse des Gesamtordens begründet war. Hoch- und Deutschmeister Erzherzog Maximilian Franz von Österreich (reg. 1780-1801) nahm aus finanzpolitischen Gründen Modernisierungsmaßnahmen in Angriff. Für das Territorium des Meistertums wurden 1782 das Tauber- und das Neckaroberamt als Mittelinstanzen mit Sitz in Mergentheim und Horneck eingerichtet. 1789 inkorporierte Maximilian Franz die Ballei Franken als Oberamt Ellingen in das Meistertum. Kurzfristig wurde Heilbronn zum Sitz des Landkomturs. Dieser Akt bedeutete eine Rationalisierung der Verwaltung.

Kommenden der Ballei Elsaß-Burgund

Die Ballei Elsaß-Burgund mit Sitz in Altshausen (Lkr. Ravensburg, Baden-Württemberg) erwarb erst in der Neuzeit ab 1574 mit Gütern in Unterrohr sowie Ober- und Unterbleichen Besitz im heutigen Bayern, der seit der Erweiterung von 1673 um den Markt Waldstetten mit Burg und Weiler Heubelsburg in der Kommende Rohr und Waldstetten organisiert war (alle Lkr. Günzburg). Dazu traten Besitzungen anderer Kommenden (Mainau, Altshausen) mit den Ämtern Immenstadt (Lkr. Oberallgäu) und Illerrieden (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg).

Das Ende des Ordens 1809

Nachdem Brandenburg-Preußen das Markgraftum Ansbach in Personalunion übernommen hatte, besetzte es 1796 Ellingen und okkupierte den Großteil des Oberamtes. Das reichsunmittelbare Ordensterritorium umfasste zu Ende des 18. Jahrhunderts deshalb nur noch das Meistertum Mergentheim mit zehn Quadratmeilen und 32.000 Einwohnern.

Der Deutsche Orden wurde 1809 in den Rheinbundstaaten aufgehoben, im Kaiserreich Österreich bestand er fort. Mergentheim und der Großteil des Neckar- und Tauberoberamtes wurden vom Königreich Württemberg besetzt, der größte Teil der ehemaligen Ballei Franken vom Königreich Bayern.

Archivüberlieferung und Forschungsstand

Entsprechend des Schicksals der Kommenden und des Ordens nach 1809 sind die Archivalien zwischen dem Deutschordenszentralarchiv Wien (Zentralüberlieferung), dem Staatsarchiv Ludwigsburg (Ballei Franken), dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Ballei Elsaß-Burgund), dem Staatsarchiv Nürnberg (Kommenden im heutigen Mittelfranken), dem Staatsarchiv Würzburg (Kommenden im heutigen Unterfranken), dem Staatsarchiv Augsburg (Kommenden im heutigen Bayerisch-Schwaben) und dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv (altbayerische Kommenden) aufgeteilt. Die Geschichte einzelner Kommenden, darunter Ellingen und Nürnberg, und des Deutschen Ordens in der Neuzeit bilden Desiderate der Forschung.

Kommendenübersicht der Ballei Franken (Stand 1525)

Literatur

  • Gerhard Bott/Udo Arnold (Hg.), 800 Jahre Deutscher Orden. Ausstellungskatalog des Germanischen Nationalmuseums, München 1990.
  • Bernhard Demel, Der Deutsche Orden in der protestantischen Reichsstadt, in: Udo Arnold (Hg.), Stadt und Orden. Das Verhältnis des Deutschen Ordens zu den Städten in Livland, Preußen und im Deutschen Reich (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 44), Marburg 1993, 216-292.
  • Bernhard Demel, Der Deutsche Orden zwischen Bauernkrieg (1525) und Napoleon (1809). Ein Beitrag zur neuzeitlichen Ordensgeschichte, in: Udo Arnold (Hg.), Von Akkon bis Wien. Studien zur Deutschordensgeschichte vom 13. bis zum 20. Jahrhundert. Festschrift Marian Tumler (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 20), Marburg 1978, 177-207.
  • Bernhard Demel, Mergentheim - Residenz des Deutschen Ordens (1525-1809), in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 34/35 (1975/1976), 42-212.
  • Hanns Hubert Hofmann, Der Staat des Deutschmeisters. Studien zu einer Geschichte des Deutschen Ordens im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 3), München 1964.
  • Josef Hopfenzitz, Studien zur oberdeutschen Agrarstruktur und Grundherrschaft. Das Urbar der Deutschordenskommende Oettingen von 1346/47 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 75), München 1982.
  • Bernhard Klebes, Der Deutsche Orden in der Region Mergentheim im Mittelalter. Kommende, Stadt- und Territorialherrschaft (1219/20-1525), Marburg 2002.
  • Paul Mai (Hg.), 800 Jahre Deutschordenskommende St. Ägid in Regensburg 1210-2010 (Bischöfliches Zentralarchiv und Bischöfliche > Zentralbibliothek Regensburg. Kataloge und Schriften 28), Regensburg 2010.
  • Axel Schilling, St. Gilgen zu Regensburg. Eine Deutschordenskommende im territorialen Spannungsfeld (1210-1809) (Beiträge zur Geschichte des Bistums Regensburg. Beiband 14), Regensburg 2005.
  • Ada Stützel, Auf den Spuren des Deutschen Ordens in Franken, Erfurt 2006.
  • Dieter J. Weiß, Deutscher Orden, in: Walter Ziegler/Anton Schindling (Hg.), Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung 6 (Katholisches Leben und Kirchenreform im Zeitalter der Glaubensspaltung), Münster 1996, 224-248.
  • Dieter J. Weiß, Die Geschichte der Deutschordensballei Franken im Mittelalter (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte IX/39), Neustadt an der Aisch 1991.
  • Dieter J. Weiß, Ritterorden, in: Walter Brandmüller (Hg.), Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte. 1. Band: Von den Anfängen bis zur Schwelle der Neuzeit. 2. Das kirchliche Leben, Sankt Ottilien 1998, 599-619.

Quellen

  • Gerhard Pfeiffer (Bearb.), Die ältesten Urbare der Deutschordenskommende Nürnberg (Veröffentlichungen der Geselschaft für fränkische Geschichte X/10), Neustadt an der Aisch 1981.
  • Peter Schmid, Der Deutsche Orden und die Reichssteuer des Gemeinen Pfennigs von 1495. Die Grundherrschaft des Deutschen Ordens im Reich an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert (Einzelarbeiten aus der Kirchengeschichte Bayerns 76), Neustadt an der Aisch 2000.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Dieter J. Weiß, Deutscher Orden: Territorium und Verwaltung, publiziert am 01.03.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Deutscher Orden: Territorium und Verwaltung> (12.12.2024)