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Bamberg, Domkapitel

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Siegel des Bamberger Domkapitels ("Georgsbrüder") mit dem hl. Georg als Siegelbild. (Staatsarchiv Bamberg, Bamberger Urkunden 300)
Die Domherrenkurie St. Thomas, die an der Stelle der heutigen Neuen Residenz stand, auf einer Federzeichnung von Wolfgang Katzheimer d. Ä. (1478-1508); dargestellt sind von links nach rechts: 1. Seckendorffer Höflein, vormals Hof des St.-Kunigunden-Werksamts, 2. Domkurie St. Thomas mit Turm der Kurie, darinnen im Untergeschoss die Kapelle St. Thomas und Katharina, 3. davor rechts, knapp angeschnitten, das Pfründhaus St. Veit. 4. die domkapitelsche Schmiede. (Staatliche Museen Berlin, Kupferstichkabinett)

von Ansgar Frenken

Das Domkapitel Bamberg entstand bei der Gründung des Bistums Bamberg durch König Heinrich II. (reg. 1002-1022) spätestens bis 1012. Von Anfang an verfügte das als Vorbild gedachte Kapitel ein eigenes Vermögen. Das Bamberger Domkapitel besaß eine sehr starke Machtstellung: Spätestens seit 1398 unterstanden ihm die weiteren Kollegiatstifte der Bischofsstadt Bamberg, in der das Kapitel über umfangreiche Immunitätsbezirke gebot. Daneben besaß das Domkapitel eigene Ämter im Hochstiftsterrium (Staffelstein, Büchenbach, Fürth). Wahlkapitulationen sicherten dem Kapitel seit 1328 immer umfangreichere Mitregierungsrechte in Diözese und Hochstift. Dies führte bis ins 18. Jahrhundert immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen mit den Bischöfen, deren Handlungsspielraum das Domkapitel stark einengte. Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts verstand sich das Domkapitel als eine dem Adel vorbehaltene Korporation, das keine Nichtadeligen - auch nicht über den Umweg des Studiums - aufnahm. Nicht zuletzt deshalb stellte sich das Domkapitel im 15. und 16. Jahrhundert notwendigen kirchlichen Reformen eher entgegen. Erst Mitte des 18. Jahrhunderts gelang es, das Domkapitel teilweise zu entmachten. 1803 wurde es aufgehoben.

Entstehung des Bamberger Domkapitels, Aufgaben und Funktionen

Die Einrichtung eines Domkapitels am Bamberger Dom ist eng verknüpft mit der Neugründung des Bistums durch König Heinrich II. (reg. 1002-1024) im Jahre 1007. Zweifellos sollte das Domkapitel eine Art Vorbildfunktion für andere Reichsbistümer haben, was nicht zuletzt durch die Regel, die den Kanonikern für ihr Zusammenleben auferlegt wurde, deutlich wird: Die "vita communis", das Zusammenleben des Klerus am Domstift, sollte aus einer Verbindung des "studium Leodiense" mit dem "rigor Hildinheimensis" erwachsen und der Regel des hl. Chrodegang von Metz (gest. 766) bzw. der Aachener Regel folgen. Ein genauer Zeitpunkt der Einrichtung des Bamberger Domkapitels ist nicht bekannt; es muss sich allerdings bereits vor der Domweihe 1012 konstituiert haben.

Originäre Aufgaben der Domkanoniker, die als Bruderschaft den hl. Georg zu ihrem Patron nahmen, waren das gemeinsame Chorgebet und die Feier der Kapitelgottesdienste am Dom. Daraus ergab sich zwangsläufig die Tonsurierung der Kapitelmitglieder, da diese andernfalls nicht die mit dem Kanonikat verbundene Pfründe hätten in Anspruch nehmen können. Die große Bedeutung der liturgischen Feiern für das Leben der Kanoniker in der Frühzeit der Bistumsgeschichte spiegelte sich auch in der rasch anwachsenden, reichhaltigen Ausstattung der Domkirche mit Reliquien, Paramenten und Handschriften wider.

Allerdings stand neben den liturgischen Aufgaben von Beginn an auch die Mitwirkung der Domherren bei der Leitung und Verwaltung der Diözese – mit steigender Tendenz. Spätestens nach dem Wormser Konkordat gehörte die Wahl des Bischofs zu den vornehmsten Aufgaben des Kapitels, das als Kollegium – neben den wechselnden Bischöfen – zum eigentlichen Träger der staatlichen Kontinuität in Bistum und Hochstift werden sollte.

Ökonomische Grundlage

Den wirtschaftlichen Unterhalt der Kanoniker sicherten großzügige Schenkungen, die auf das von Heinrich II. gestiftete Sondervermögen zurückgehen sowie auf weitere Zuwendungen aus späterer Zeit. Im Gegensatz zu anderen Bistümern im Reich verwalteten die Kanoniker das Kapitelvermögen von Anfang an selbst. Eine wichtige Funktion nahmen hierbei die Dompröpste wahr. Domkapitlische Ämter lassen sich in Fürth (1007), in Büchenbach bei Erlangen (1021), und etwas später auch in Staffelstein (1130) nachweisen. Hinzu kamen steigende Einkünfte aus der Besetzung der Leitung der vier Archidiakonate sowie bestimmter, finanziell besonders gut dotierter "Oberpfarreien" im Bistum (u. a. in Hof, Nürnberg). Um die Machtposition des Domkapitels gegenüber den Ansprüchen des Bischofs zu behaupten, war die gesicherte wirtschaftliche Basis von zentraler Bedeutung. Urbare und Besitzaufzeichnungen sind seit 1334/35 überliefert.

Personell war das Domkapitel darüber hinaus eng verknüpft mit den auch wirtschaftlich bedeutsamen Nebenstiften St. Stephan, St. Jakob, St. Maria und St. Gangolf in Theuerstadt. Seit 1398 verpflichteten sich die Bischöfe, nur noch Domkanoniker zu Pröpsten an den Nebenstiften zu ernennen. Abgesehen von den dem Domkapitel unmittelbar unterstehenden Verwaltungsbezirken gelang es den Kanonikern seit dem 12. Jahrhundert, die vier Bamberger Immunitäten (Rechtsbezirke unter Aufsicht des Domkapitels und der drei Nebenstifte) auszubauen und zu behaupten. Dies stärkte ihre machtpolitische Stellung gegenüber dem Bischof weiter. Der Immunitätenstreit 1431-1435 endete mit einem Sieg der Domherren und konsolidierte deren Machtstellung gegenüber dem Bischof.

Personelle Zusammensetzung, Stellenbesetzung und Ämter

Die Höhe des Stiftsvermögens dürfte auch, um den Inhabern der Kanonikate einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern, deren Anzahl beeinflusst haben. Ursprünglich gehörten der Korporation neben Propst und Dekan weitere zwölf Kanoniker an. Nach Aufteilung des gemeinschaftlichen Kapitelvermögens im 12. Jahrhundert zählte das Kapitel – bis ins frühe 17. Jahrhundert – insgesamt 34 Mitglieder, davon 20 Kapitulare (Vollmitglieder) und 14 Domizellare (ohne Stimmrecht). Der Aufteilung des Vermögens folgte mit einiger Verzögerung eine allmähliche Aufgabe der "vita communis", die gegen Ende des 13./Anfang des 14. Jahrhunderts anzusetzen ist.

An der Spitze des Kapitels standen zwei Dignitäten oder Prälaturen, der Dompropst und der Domdekan, die über eigene Jurisdiktion verfügten. Weitere Ämter bildeten die vier Personate Scholaster, Kantor, Kellner und Kustos.

Vakante Kanonikate wurden in der Regel seit 1390 beziehungsweise 1411 von den Domherren im Turnus vergeben. Päpstliche Provisionen durchbrachen während des 15. Jahrhunderts in ca. 20 % der Fälle diesen Brauch. Schon zuvor hatte sich die Tendenz verstärkt, sich ständisch "nach unten" abzuschließen; spätestens seit dem ausgehenden 14. Jahrhundert war das Kapitel nichtadeligen Bewerbern verschlossen. Bamberg gehörte damit zu einer Reihe von deutschen Domkapiteln, die sich ständisch besonders streng abschotten konnten (vgl. Artikel Adelsprobe). Mehr und mehr geriet das Kapitel damit in die Hände des stiftseigenen, ritterbürtigen niederen Adels sowie adliger Familien aus benachbarten Gebieten, deren Mitglieder vielfach schon zuvor im Dienst der Bischöfe gestanden hatten. Diese sahen in den gut ausgestatteten Kanonikatsstellen eine wirtschaftliche und soziale Absicherung ihrer nachgeborenen Söhne. Zugleich konnten sie dadurch ihren Einfluss auf die Besitz- und Territorialpolitik des Hochstifts sichern.

Nichtadeligen Universitätsabsolventen blieb – trotz gegebener päpstlicher Provision bzw. der einschlägigen Konzilsbeschlüsse des frühen 15. Jahrhunderts – der Zugang zu den begehrten Stellen weitgehend verwehrt. Allgemein nahm die Pfründenkumulation - vor allem mit dem Domkapitel Würzburg - unter den Kanonikern zu, eröffnete sie doch die finanzielle Basis für einen weiteren Aufstieg.

Kampf um die Vorherrschaft in Stift und Bistum

Grabplatte des Bamberger Domdekans Hertnid von Stein von Ostheim (c. 1427-1491) in der Nagelkapelle des Bamberger Domes. (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Foto: Joachim Sowieja)

Schon in frühester Zeit spielte das Domkapitel infolge seiner Stellung und seines Besitzes eine bedeutende Rolle in Bistum und Hochstift. Aufgrund der steigenden Verschuldung der Bischöfe seit Beginn des 12. Jahrhunderts verschob sich die Macht zugunsten der Domherren. Eine Steigerung der bischöflichen Steuereinnahmen wurde vom Kapitel streng kontrolliert, eine verstärkte Besteuerung der Untertanen häufig aus eigenen Interessen unterbunden. Die zunehmende "Verweltlichung" des Kapitels, verbunden mit der Bedeutungsabnahme der liturgischen Aufgaben, sowie die Konzentration auf weltliche Herrschaft und Verwaltung des Besitzes ließen die Korporation mehr und mehr in Konkurrenz zum Bischof geraten.

Durch Wahlkapitulationen, auf die seit 1328 die neu gewählten Bischöfe verpflichtet wurden, gelang es dem Kollegium, seine Befugnisse in Gesetzgebung, Verwaltung und allgemein bei allen politischen Angelegenheiten schrittweise zu vergrößern sowie die eigene Rechtsstellung auszubauen. Umgekehrt wurde damit der Handlungsspielraum der Bischöfe erheblich beschnitten; das galt gleichermaßen für den weltlichen wie für den geistlichen Bereich. Die Auseinandersetzungen mit dem Kapitel erreichten ihren Höhepunkt im Kapitulations- bzw. Bistumsstreit von 1481/82, nachdem zuvor der damalige Domdekan Hertnidt vom Stein (gest. 1491) den Versuch unternommen hatte, Bischof Phillip von Henneberg (reg. 1475-87) die geistliche Gerichtsbarkeit völlig zu entziehen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch. Der Bischof konnte die päpstlich erwirkte Aufhebung der Wahlkapitulation zwar nicht dauerhaft gegen das Domkapitel behaupten, den Dekan aber in seinen Ansprüchen in die Schranken weisen.

Entwicklung des Domkapitels bis zur Reformation

Notorische Missstände im Domkapitel – Pfründenkumulation, Vernachlässigung der Residenz- und anderer Pflichten, vor allem aber Anschuldigungen wegen sittlicher Verfehlungen – wurden bereits im Spätmittelalter laut und ließen die Kritik an den Kanonikern und ihrem Lebensstil nicht mehr verstummen. Dennoch gab es auch Reformversuche des Kollegiums, vor allem durch die Einrichtung von Prädikaturen (Predigerstellen) im späteren 15. Jahrhundert, deren Inhaber in den Anfangsjahren der Reformation vielfach als Vertreter der Reform auf Seiten der alten Kirche auftraten.

Die Bedrohung des Hochstifts durch die sich ausbreitende Reformation tangierte auch das Domkapitel, allein schon in der Gefahr eines Wegfalls lukrativer Pfründen. Entgegenzusetzen hatten die Domherren der bedrohlichen Entwicklung wenig, eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der neuen Lehre unterblieb. Über allem schwebte überdies das Damoklesschwert der politisch-religiösen Gefährdung des Hochstifts von außen, da die umliegenden Herrschaften (Reichstadt Nürnberg, Zollernherrschaften Ansbach und Kulmbach) die Konfession wechselten und auch die in der Diözese gelegenen Ritterschaften – mit zeitlicher Verzögerung – zum Protestantismus übertraten. Die latente Bedrohung durch die Reformation ließ das Domkapitel überaus vorsichtig und defensiv agieren; ein aktiver Einsatz für den alten Glauben wurde gelähmt. Im Vordergrund aller Bemühungen stand die Erhaltung des Hochstifts. Auch wenn Bamberg letztlich altgläubig blieb, so gab es doch selbst in den Reihen der Domkanoniker einige, die mit den Lutheranern sympathisierten.

Zwischen Reformation und Rekatholisierung

Einfluss und Machtanspruch des Domkapitels auf Mitregierung des Hochstifts schlugen sich Ende des 15. Jahrhunderts in der Forderung nach Erbhuldigung nieder und erreichten in der geistlichen Verwaltung im 16. Jahrhundert ihren Höhepunkt. Außer dem Amt des Weihbischofs und des Generalvikars, die dem Zugriff des Kapitels weitgehend entzogen blieben, besetzten die Mitglieder des Kollegiums praktisch alle Leitungsstellen in der Verwaltung. Zusätzlich übte der Domdekan die geistliche Gerichtsbarkeit im Bistum durch einen ihm unterstellten Offizial aus, was in den deutschen Bistümern eher selten war (ähnlich: Freising, Regensburg). Diese im Vergleich zu den meisten anderen Reichsbistümern besondere Machtstellung konnte er verteidigen - allen Versuchen der Bischöfe zum Trotz, die seine richterlichen Kompetenzen durch den Generalvikar, der sich teilweise auch als Offizial bezeichnete, einzuengen suchten.

Die Domherren blieben vornehmlich ihren profanen Interessen und somit weltlichen Belangen verbunden. Daher ging es ihnen vor allem darum, Männer auf den Bischofsstuhl zu wählen, die nicht unbedingt ein geistliches Profil besaßen, sondern den eigenen Interessen nicht im Wege standen. Diesem Zweck dienten auch die umfangreichen Wahlkapitulationen. Ohne Zustimmung des Kapitels konnte der Bischof schließlich keine wichtige Entscheidung mehr treffen. Dies führte zwangsläufig zu Konflikten mit den Bischöfen, die sich über die Kapitulationen hinwegsetzten. Entschieden verteidigte das Kollegium die eigenen Rechte. Dabei gelang es dem Kapitel in diesen – als frühabsolutistische Verfassungskonflikte zu kennzeichnenden – Kompetenzstreitigkeiten weitgehend die Oberhand zu behalten und den Ausbau des Hochstifts zu einer Landesherrschaft zu verhindern.

Anstöße zur Kirchenreform und zur geistlichen Erneuerung gingen dagegen vom Domkapitel zunächst kaum aus. Die Kanoniker bremsten eher. Erst mit Verzögerung fanden die Beschlüsse des Trienter Konzils ihr Echo in Bamberg. Ende des 16. Jahrhunderts lässt sich auch beim Domkapitel eine partielle Reformbereitschaft erkennen, etwa mit seiner Forderung, ein Seminar zu gründen (Gründung 1586). Trotz allem behinderten die Domherren durch Gleichgültigkeit, teilweise auch durch Widerstand die Durchsetzung reformorientierter Politik in Bistum und Hochstift. Nach Kräften blockierten sie etwa die Berufung von Jesuiten nach Bamberg. Erst während des Pontifikats Bischof Neidhardts von Thüngen (reg. 1593-98) änderte das Kapitel mit einer vorsichtigen Unterstützung der Rekatholisierungspolitik des Bischofs den Kurs. Jedoch blieb es in der Rolle des Mahnenden gegen ein allzu ungestümes gegenreformatorisches Vorgehen, da dies die protestantischen Anrainer hätte verärgern und auf den Plan rufen können.

Wenig Reformbereitschaft zeigten die Kapitulare auch nach innen, als sie in neuen Statuten 1615 die Zahl der Kapitelmitglieder auf 18 begrenzten und die Adelsexklusivität ihres Kollegiums verschärften.

Vom Ende des Dreißigjährigen Kriegs bis zur Säkularisation 1803

Latente Auseinandersetzungen zwischen dem Domkapitel und den Bischöfen prägen auch diese Epoche. Bischöfliche Versuche, das Hochstift zu einem modernen, absolutistisch regierten Staat umzubauen, trafen auf den erbitterten Widerstand der Domherren. Letztlich konnte das Domkapitel die Machtfrage für sich entscheiden, da die Bischöfe aus dem Kreis der eigenen Mitglieder hervorgingen und die Wahlkapitulationen einer Landesherrschaft der Bischöfe mehr oder weniger enge Grenzen setzten. Die Domkapitulare behaupteten sich als condomini bzw. conregnantes. Ihren Einfluss auf die Regierung sicherten sie sich durch die Besetzung der wichtigsten Staatsämter, wobei Propst, Dekan und weitere Domherren stets Mitglieder des Hofrats waren. Seit 1694 stellte das Kapitel den Präsidenten der Geistlichen Ratsstube. Die wichtigen Besitzungen in Kärnten wurden ebenfalls von einem Domherrn verwaltet. Das Führungspersonal in den wichtigsten Ämtern im Hochstift konnte nur in Abstimmung mit dem Kapitel berufen werden; die bischöfliche Gesetzgebung und Finanzverwaltung unterlag seiner Kontrolle und Überwachung. Gleiches galt für alle Verhandlungen mit auswärtigen Mächten.

Die starke Stellung des Domkapitels innerhalb des Hochstifts verstärkte die Sonderrechte, die es in den ihm direkt unterstellten Ämtern (Verwaltungsbezirken) wie Fürth, Büchenbach und Staffelstein seit langem genoss. Mit der überdies vom Kapitel verteidigten Sonderstellung der Bamberger Immunitäten, die den größten Teil der Stadt umfassten, wurde der dem Kapitel unmittelbar unterstehende Grundbesitz zu einer Art "Staat im Staate" (R. Endres). Die Machtposition des Kapitels schränkte den politischen Handlungsspielraum der Bischöfe ein. Starke Regenten auf dem Bischofsstuhl setzten sich daher über die Einschränkungen der Kapitulationen hinweg. Schließlich gelang es 1748 Fürstbischof Johann Philipp II. von Franckenstein (reg. 1746-1753), die Rechte des Domkapitels in den Bamberger Immunitäten massiv einzuschränken. Wenn jetzt die Domherren ausdrücklich auf die Mitregentschaft verzichteten, so blieben sie doch bis zum Ende des Alten Reiches in einer starken Machtstellung. Insbesondere behielt das Domkapitel die Finanzkontrolle über den Landesherrn in seinen Händen.

Mit dem Übergang des Bamberger Hochstifts an Bayern wurde 1802/03 das Domkapitel - als Folge der durch die Napoleonische Politik forcierten Säkularisation - faktisch aufgelöst.

Forschungsstand

Eine prosopographische Untersuchung aller Bamberger Domkanoniker existiert bislang nicht und dürfte sich aufgrund der lückenhaften Überlieferung – insbesondere in der Frühzeit – nur schwer realisieren lassen. Nur einzelne herausragende Mitglieder des Kapitels sind besser erforscht. Auch für die wirtschaftlichen Grundlagen liegen nur Teiluntersuchungen vor; der Besitzstand ist relativ gut dokumentiert. Am besten ist der Informationsstand zum Herrschaftsanspruch des Kapitels und seinen Auseinandersetzungen mit den Bischöfen. Insgesamt ist aber der Forschungsstand im Vergleich zu den Domkapiteln anderer deutscher Bistümer als eher defizitär einzuschätzen.

Dokumente

Literatur

  • Günter Christ, Bischof, Domkapitel und Landstände in den deutschen geistlichen Territorien der frühen Neuzeit, in: Zapiski historyczne 57 (1992), 283-318.
  • Günter Christ, Bischof und Domkapitel von der Mitte des 15. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, in: Römische Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte 87 (1992), 193-235.
  • Günter Christ, Selbstverständnis und Rolle der Domkapitel in den geistlichen Territorien des alten Deutschen Reiches in der Frühneuzeit, in: Zeitschrift für historische Forschung 16 (1989), 257-328.
  • Günter Christ, "Subordinierte Landeshoheit" der rheinischen und fränkischen Domkapitel, in: Erwin Riedenauer (Hg.), Landeshoheit. Beiträge zur Entstehung, Ausformung und Typologie eines Verfassungselements des römisch-deutschen Reiches (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 16), München 1994, 113-134.
  • Ansgar Frenken, Bischof und Domkapitel als tragende Pfeiler der hochstiftischen Verfassung und Verwaltung. Bausteine zu einer Verfassungsgeschichte des Hochstifts Bamberg in Hoch- und Spätmittelalter, in: Bericht des Historischen Vereins Bamberg 143 (2007), 233-279.
  • Götz Frömming, Päpstliche Provisionen am Bamberger Domkapitel, in: Bericht des Historischen Vereins Bamberg 133 (1997), 261-272.
  • Luitgar Göller, Domstift und Kollegiatstifte, in: Ders. (Hg.), 1000 Jahre Bistum Bamberg 1007-2007. Unterm Sternenmantel. Katalog der Jubiläumsausstellung, Petersberg 2007, 42-49.
  • Erich Freiherr von Guttenberg/Alfred Wendehorst (Bearb.), Das Bistum Bamberg. 2 Bände (Germania Sacra Alte Folge, Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz 1-2), Berlin/Leipzig 1937 (ND Berlin 1963) / Berlin 1966.
  • Johannes Kist, Das Bamberger Domkapitel von 1399 bis 1556. Ein Beitrag zur Geschichte seiner Verfassung, seines Wirkens und seiner Mitglieder (Historisch-diplomatische Forschungen 7), Weimar 1943.
  • Heinrich T. Kohlhagen, Das Domkapitel des alten Bistums Bamberg und seine Canoniker. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte des fränkischen Adels, der deutschen Domstifte im Allgemeinen, und der Handhabung des Canonischen Rechts, Bamberg 1907.
  • Alexander Freiherr von Reitzenstein, Die Bamberger Domherrenhöfe. Ihre Frühgeschichte, in: Bericht des Historischen Vereins Bamberg 124 (1988), 45-84.
  • Rudolf Schieffer, Die Anfänge des Bamberger Domkapitels, in: Josef Urban (Hg.), Das Bistum Bamberg um 1007, Bamberg 2006, 252-269.
  • Heinrich Straub, Die geistliche Gerichtsbarkeit des Domdekans im alten Bistum Bamberg von den Anfängen bis zum Ende des 16. Jahrhunderts, München 1957.
  • Georg Weigel, Die Wahlkapitulationen der Bamberger Bischöfe 1328-1693. Eine historische Untersuchung (Diss. Würzburg), Bamberg/Aschaffenburg 1909.
  • Dieter J. Weiß (Bearb.), Das exemte Bistum Bamberg 3/1. Die Bischofsreihe von 1522 bis 1693 (Germania Sacra Neue Folge 38), Berlin/New York 2000.
  • Dieter J. Weiß, Fürstbischof und Domkapitel zur Schönbornzeit. Geteilte Herrschaft im Hochstift Bamberg, in: Johannes Erichsen (Hg.), Kaiserräume - Kaiserträume. Forschen und Restaurieren in der Bamberger Residenz. Begleitbuch zur Ausstellung in der Bamberger Residenz, veranstaltet von der Bayerischen Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, 21. Juli-14. Oktober 2007, München 2007, 20-27.

Quellen

  • Archivalien: StA Bamberg, Erzbischöfliches Archiv Bamberg
  • Erich von Guttenberg (Bearb.), Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Bamberg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte. VI. Reihe: Regesten fränkischer Bistümer), Würzburg 1963.
  • Erich von Guttenberg/Stefan Nöth, Urbare und Wirtschaftsordnungen des Domstifts zu Bamberg. 2 Bände (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte. X. Reihe: Quellen zur Wirtschafts- und Rechtsgeschichte Frankens 7), Würzburg 1969/Neustadt an der Aisch 1986.
  • Necrologium Capituli Metropolitani Bambergensis, anno 1821 instituti, Bamberg 1991.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Ansgar Frenken, Bamberg, Domkapitel, publiziert am 22.06.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bamberg,_Domkapitel> (29.03.2024)