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Zentralrat, 1919

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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von Bernward Anton

Der Zentralrat wurde am 21. Februar 1919 als Reaktion auf die Ermordung von Ministerpräsident Kurt Eisner (USPD, 1867-1919) gebildet; eine Neubildung als Revolutionärer Zentralrat erfolgte am 6./7. April. Der Zentralrat verstand sich als Übergangsregierung und war bis zu seinem Sturz infolge des Palmsonntagsputsches am 12. April das Regierungsgremium der ersten Räterepublik.

Vorgeschichte

Der durch die russischen Revolutionen von 1917 erstmals breitere Resonanz findende Rätegedanken wurde nach der Novemberrevolution 1918 auch in Deutschland aufgegriffen.

In München wurde am 7. November 1918 im Anschluss an eine Demonstrationsbewegung die Wittelsbacher-Monarchie gestürzt; die vorhandenen Regierungsorgane wurden faktisch entmachtet. Noch am Abend des gleichen Tages wurden im Mathäser-Bräu als völlig neuartige Gremien ein Arbeiterrat sowie ein Soldatenrat gewählt, die die nun unvermeidliche staatliche Neuordnung in die Wege leiten sollten. Es folgte innerhalb weniger Tage landesweit die Bildung einer Vielzahl lokaler Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte.

Wie in der Reichshauptstadt Berlin entwickelte sich in München bald ein Dualismus zwischen Parlaments- und Räteprinzip, der die Debatten um die zukünftige staatliche Neuordnung bestimmte. Das Räteprinzip wurde von einer aktiven Minderheit aus dem linken politischen Spektrum vertreten, ohne dass diese ein stringentes Konzept hätte vorlegen können, das breitere Anerkennung gefunden hätte. Ministerpräsident Kurt Eisner (USPD, 1867-1919), dem eine Kombination beider Systeme vorschwebte, war bereit, die durch die Landtagswahlen vom 12. Januar 1919 erfolgte Mehrheitsentscheidung zugunsten des Parlamentsprinzips zu akzeptieren und zurückzutreten.

Der geordnete Übergang zur parlamentarischen Demokratie wurde allerdings durch seine Ermordung und den anschließenden Schusswechsel im Landtag am 21. Februar vereitelt. Es kam zu einer hochgradig unübersichtlichen und emotional aufgeladenen Situation in der Landeshauptstadt, in der der Konflikt zwischen Räte- und Parlamentsherrschaft in kurzer Zeit eskalieren sollte. Das durch die Ermordung Eisners und die Sprengung des Landtags entstandene Machtvakuum besetzten die in München bis dahin entstandenen Rätegremien noch am Tag des Attentats.

Entstehung und Funktion des Zentralrats

Titelblatt des Nachrichtenblatts des Zentral-Rats vom 22. Februar 1919. (Bayerische Staatsbibliothek, 2 H.un.app. 30 r-1919)

Unter nicht mehr rekonstruierbaren Umständen konstituierte sich ein zunächst elfköpfiger Zentralrat unter Vorsitz des Mehrheitssozialdemokraten Ernst Niekisch aus Mitgliedern von Unabhängiger Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (USPD), Mehrheitssozialdemokratischer Partei Deutschlands (MSPD), Kommunistischer Partei Deutschlands (KPD) und Bayerischem Bauernbund (BB). In der Folgezeit kam es noch zu einigen Ergänzungen bzw. Umbesetzungen. Der Zentralrat verstand sich als Übergangsorgan, das zunächst die Machtbasis der erwarteten Räteherrschaft sichern sollte. Der Zentralrat beschloss einen dreitägigen Generalstreik, die Bewaffnung des Proletariats sowie die sofortige Einberufung eines Rätekongresses (25. Februar bis 8. März). Die am 23. Februar beschlossene Festnahme von Geiseln zur Abwehr konterrevolutionärer Bestrebungen blieb vorübergehend; der Rätekongress veranlasste am 6. März ihre Freilassung.

Stempel des Zentralrats, 1919. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MA 102017a)

Der Rätekongress übernahm faktisch die Funktion eines Ersatzparlaments. Er wählte einen Aktionsausschuss mit 35 Mitgliedern, aus dessen Mitte am 7. März ein neuer sechsköpfiger Zentralrat gebildet wurde, dem kein Mitglied der KPD mehr angehörte. Dieser betrachtete sich als das eigentliche Regierungsorgan und unterschied sich damit qualitativ von den bisherigen bayerischen Rätegremien (auch von dem im Dezember 1918 vom 1. Reichsrätekongress in Berlin gewählten Zentralrat). Der neue Zentralrat entwickelte umgehend einen erheblichen Gestaltungsanspruch, der sich u. a. in Verordnungen im Bereich des Presse- und Wohnungswesens, der Sozialisierung sowie der Bekämpfung des Bodenwuchers zeigte. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurde eine Reihe von Kommissionen gebildet. Die nun errichtete Herrschaft des Zentralrats stellte allerdings – nach dem zeitgenössischen Verständnis – keine 'Räterepublik' dar. Die eher diffuse Legitimität des ersten Zentralrats galt durch die Wahl durch den Rätekongress als überwunden.

Seine Regierungsfunktion betrachtete der Zentralrat selbst als zeitlich befristet; er versuchte auch nicht, vor der Einberufung des Landtags vollendete Tatsachen zu schaffen, etwa durch ein Präjudiz in der noch offenen Verfassungsfrage. Da die vom Rätekongress am 1. März bestimmte neue Regierung Segitz nicht in Aktion trat, behielt der Zentralrat vorerst seine bisherige Funktion. Er tagte zunächst im Landtagsgebäude, ab Mitte März im Wittelsbacher Palais.

Mit dem Zusammentritt des gewählten Landtags am 17./18. März in München, der Annahme eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes, eines Ermächtigungsgesetzes und der einstimmigen Wahl einer Regierung unter Johannes Hoffmann (1867-1930) kam es zu einer Konkurrenzsituation zwischen dieser und dem Zentralrat, deren Auflösung zunächst völlig offen war. Formal war der bisherige Schwebezustand mit der Bildung der Regierung Hoffmann beendet. Da die Räte als neuartiges Ordnungsprinzip im Staatsgrundgesetz nicht verankert wurden und die Regierung ihnen nur noch eine beratende Stimme einräumte, spitzte sich der Machtkampf zwangsläufig zu. Die Konfliktlinie zwischen Befürwortern des Räteprinzips und den Anhängern des klassischen Parlamentarismus verlief innerhalb des linken Lagers nicht entlang parteipolitischer Grenzen, wodurch die Komplexität des Geschehens weiter verstärkt wurde.

Nachdem der Rätekongress am 28. Februar noch mit klarer Mehrheit die Ausrufung einer Räterepublik abgelehnt hatte, gewann diese Frage wenig später neue Dynamik. Getragen wurde diese v.a. durch die deutlich erkennbare Radikalisierung innerhalb der Münchner Arbeiterschaft (exemplarisch sichtbar am Linksruck der USPD-Ortsgruppe im März und der Neuwahl des Ko-Vorsitzenden Ernst Toller). Deutlich moderater entwickelte sich demgegenüber, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Meinungsbildung der Arbeiterorganisationen im übrigen Land.

Da nach der Bildung der Regierung Hoffmann die vom neuen Zentralrat getroffenen Maßnahmen aufgehoben wurden, stellte sich unmittelbar die Machtfrage. Erst recht, nachdem Hoffmann die Wiedereinberufung des Landtags für den 8. April angekündigt hatte, wodurch das Machtmonopol des Landtags unterstrichen wurde. Der Zentralrat drohte daraufhin mit einem Generalstreik. Ministerrat und Ältestenrat des Landtags machten in der Folge einen Rückzieher und verzichteten auf die Einberufung, was die Lage aber nicht mehr zu beruhigen vermochte.

Verzeichnis der Mitglieder des Zentralrats (21.2.-7.4.1919)
Name Lebensdaten Partei Zugehörigkeit
Ernst Niekisch 1889-1967 MSPD ab 21.2.
Carl Kröpelin 1893-1977 USPD 21.2.-7.3.
Joseph Eisenhut 21.2.-7.3.
Karl Gandorfer 1875-1932 BB ab 21.2.
Wolfgang Hofmann geb. 1859 BB ab 21.2.
Johann Wutzlhofer 1871-1936 BB 21.2.-7.3.
Fritz Sauber 1884-1949 USPD 21.2.-7.3.
Paul Simon geb. 1879 MSPD 21.2.-7.3.
Engelbert Kohlschmid geb. 1878 USPD ab 21.2.
Max Levien 1885-1937 KPD 21.2.-28.2.
August Hagemeister 1879-1923 USPD 21.2.-28.2.
Albert Schmid geb. 1874 MSPD 22.2.-7.3.
Karl Schmidt MSPD 22.2.-7.3.
Johann Panzer geb. 1880 MSPD ab 7.3.
Fritz Soldmann 1878-1945 USPD ab 7.3.
Hans Gebhardt MSPD ab 7.3.

Angaben nach Köglmeier, Rätegremien, 467f.

Bildung des Revolutionären Zentralrats und Ausrufung der Räterepublik

Für den weiteren Verlauf der Ereignisse entscheidend erwiesen sich drei Versammlungen in München; zwei am 4. April, eine in der Nacht vom 6. auf den 7. April. Anwesend waren jeweils Vertreter von Parteien, Gewerkschaften, Rätegremien, Sicherheitsbehörden und Regierung. Die Zusammensetzung lässt sich nicht vollständig namentlich rekonstruieren und erfolgte zu einem erheblichen Teil zufällig.

Die Versammlungen vom 4. April mussten zu einer Initiative aus Augsburg vom Vortag Stellung beziehen, wo eine Räteversammlung sich für die Ausrufung der Räterepublik ausgesprochen hatte. Eine Beschlussfassung wurde noch einmal verschoben, um ein genaueres Meinungsbild aus anderen Städten einzuholen. Die entscheidende Sitzung fand schließlich am 6./7. April im Wittelsbacher Palais statt. In den überlieferten Quellen lassen sich die Teilnehmer nur ansatzweise fassen; schon die Angaben zur Teilnehmerzahl schwanken zwischen 70 und 150. Hauptergebnis der Sitzung war die Ausrufung der Räterepublik, die von USPD, MSPD, BB und einigen Anarchisten mitgetragen wurde; die KPD beteiligte sich nicht.

Als oberstes Gremium der Räterepublik konstituierte sich ein neuer Revolutionärer Zentralrat. Dessen genaue Zusammensetzung bleibt unklar. Möglicherweise handelte es sich dabei um die bloße Erweiterung des bisherigen Zentralrats. Wahrscheinlicher ist, dass ein größerer Teil der Anwesenden der Sitzung vom 6./7. April sich zu diesem neuen Gremium zusammenschloss, das auf jeden Fall deutlich umfangreicher war als der bisherige Zentralrat, der nun außer Funktion trat. Dem Revolutionären Zentralrat untergeordnet war die unverzüglich gebildete Regierung von Volksbeauftragten und Kommissaren, ohne dass es zu einer genaueren Festlegung der Kompetenzen und Weisungsbefugnisse kam.

Vorsitzender des Revolutionären Zentralrats wurde zunächst Ernst Niekisch; nach dessen Rücktritt übernahm bereits am 8. April Ernst Toller dieses Amt. Vorherrschende Gruppierung  war, soweit sich genauere Angaben machen lassen, die USPD. Für das Selbstverständnis des Revolutionären Zentralrats bezeichnend war sein umgehend gefasster Beschluss, bei allen Verordnungen vor die Unterschrift den Zusatz "provisorisch" zu setzen. Dies implizierte eindeutig eine Offenheit der verfassungsrechtlichen Situation.

Verzeichnis der Mitglieder des Revolutionären Zentralrats (6./7.4.-13.4.1919)
Gesicherte Mitglieder
Name Lebensdaten Partei
Biber
Alfons Braig geb. 1889 KPD
Dorfmeister
Karl Gandorfer 1875-1932 BB
Habeck
Georg Kandlbinder 1871-1935 MSPD
Otto Killer geb. 1887 USPD
Konrad Kübler 1884-1974 BB
Gustav Landauer 1870-1919
Franz Lipp 1855-1937 USPD
Erich Mühsam 1878-1934
Ernst Niekisch 1889-1967 MSPD
Paula
Gustav Paulukum 1884-1956 USPD
Robert Rolle geb. 1874 USPD
Albert Schmid geb. 1874 MSPD
Paul Reinhold Schramke 1889-1954 USPD
Fritz Soldmann 1878-1945 USPD
Heinrich Süß 1875-1936
Ernst Toller 1893-1939 USPD
Kurt Voigt
Arnold Wadler 1882-1951 USPD
Beitritt am 11.4.1919 mit beratender Stimme
Josef Baison 1888-1945
Willi Budich 1890-1938 KPD
Max Levien 1885-1937 KPD
Eugen Leviné 1883-1919 KPD
Paulmann KPD
Max Strobl 1896-1971 KPD
Mögliche Mitglieder
Engelbert Kohlschmid geb. 1878 USPD
Max Mehrer geb. 1892 USPD
Johann Wimmer DDP
Viktor Baumann geb. 1888 KPD
Hermann Eisenhut geb. 1884
Andreas Fendl geb. 1874 USPD
Hagebitter
Ernst Jakobi geb. 1894 USPD
Johannes Jung geb. 1890 USPD
Gustav Klingelhöfer 1888-1961 USPD
Jakob Lang 1885-1962 USPD
Georg Ludwig geb. 1884 USPD
Mächtinger
Ret Marut 1882-1969
Hildegard Menzi 1872-1956 USPD, später KPD
Josef Merl geb. 1897 KPD
Johann Moser geb. 1878
Ludwig Mühlbauer geb. 1875 USPD
Otto Neurath 1882-1945
Peinter
Ludwig Plattner geb. 1900 USPD, später KPD
Franz Reichl geb. 1886
Reisner
Karl Schmidt MSPD
Rudolf Schollenbruch 1856-1938 USPD
Seidel
Leib (Leo) Stark geb. 1896
Adolf Trapp geb. 1880
Joseph Wagner geb. 1876 BB
Johann Wiedermann geb. 1890
Christian Wittmann geb. 1890
Richard Wohlfeld
Alois Wohlmuth 1881-1919 USPD
Zill

Angaben nach Köglmeier, Rätegremien, 471-474

Tätigkeit und Erweiterung des Revolutionären Zentralrats

Der Revolutionäre Zentralrat machte am 7. April die neue politische Lage durch mehrere Proklamationen bekannt. Der Landtag wurde für aufgelöst erklärt, stattdessen die 'Diktatur des Proletariats' verkündet. Die Behauptung, die bisherigen Parteiengegensätze innerhalb des linken Lagers seien nun überwunden, war angesichts der Nichtbeteiligung der KPD offensichtlich nicht korrekt. Der seitens der KPD sogleich unternommene Versuch, das neue Regime zu stürzen, scheiterte rasch. Gleichzeitig hielt die nach Bamberg geflüchtete Regierung Hoffmann an ihrem Herrschaftsanspruch fest, wodurch die Position des neuen Führungsgremiums in München äußerst prekär wurde.

Am 11. April wurde der Revolutionäre Zentralrat um zehn Revolutionäre Obleute erweitert, die fast ausschließlich der KPD angehörten. Die KPD blieb dennoch bei ihrer Ablehnung der gegenwärtigen Räterepublik. Die zahlreich besuchte Versammlung im Hofbräuhaus am 11./12. April stärkte noch einmal die Stellung des Revolutionären Zentralrats und führte zu einer weiteren Ergänzung um zehn neue (nicht namentlich bekannte) Mitglieder. In seiner, wie sich herausstellen sollte, letzten Sitzung vom 12. April (deren Protokoll überliefert ist) konnte sich der Revolutionäre Zentralrat nur unzureichend zu der Erkenntnis durchringen, dass seine Lage durch die Abriegelung Südbayerns durch Truppen der Regierung Hoffmann bereits weitgehend aussichtslos war.

Unter diesen denkbar ungünstigen Rahmenbedingungen entfaltete der Revolutionäre Zentralrat umfangreiche politische Aktivitäten, mit denen er seine Rolle als führendes Regierungsorgan zu unterstreichen gedachte. Insgesamt blieben die Ergebnisse der Räteregierung in allen Bereichen eng begrenzt. Der Aufbau einer 'Roten Armee' aus bestehenden Verbänden und Freiwilligen blieb in ersten Ansätzen stecken. Die neu eingerichteten Revolutionstribunale fielen durch ausgesprochen milde Urteile auf. Besonderes Augenmerk richtete der Revolutionäre Zentralrat auf das Feld der Sozialisierung. Im Bereich des Pressewesens scheiterte der Durchgriff der Räte an der Solidarität der gut organisierten Drucker, die eigene Standesinteressen höher bewerteten als übergeordnete politische Ziele. Um Reformen im Bereich der Kulturpolitik bemühte sich der zuständige Volksbeauftragte Gustav Landauer (1870-1919). Außenpolitisch suchte die Räterepublik Anschluss an die revolutionären Staaten Ungarn und Russland, den Kontakt mit der Reichsregierung in Berlin brach sie ab. Die Informationsflüsse zwischen den Regierungs- bzw. Räteorganen in München und Berlin, die noch nicht eingehend erforscht sind, dürften insgesamt ausgesprochen mangelhaft gewesen sein, was zur Verschärfung der Lage weiter beitrug. In Verbindung blieb der Revolutionäre Zentralrat mit der Regierung Hoffmann, die inzwischen die Initiative mit Hilfe militärischer Maßnahmen erlangt hatte.

Ende des Revolutionären Zentralrats

In der Nacht von 12. auf 13. April erfolgte der sogenannte Palmsonntagsputsch. Dabei versuchte die Republikanische Schutztruppe im Auftrag der Regierung Hoffmann vergeblich, die in München herrschende Räteregierung zu stürzen. Im Zuge dieser Aktion wurden 13 Mitglieder des Revolutionären Zentralrats verhaftet und aus München fortgeschafft. Die meisten wichtigen Anführer der Räteherrschaft blieben jedoch auf freiem Fuß und konnten eine Gegenaktion organisieren, die die Schutztruppe zum Rückzug zwang. Noch am 13. April kam es zu einer Versammlung der Betriebs- und Soldatenräte im Hofbräuhaus, die ursprünglich von den Organisatoren des Putsches einberufen worden war. Unter dem Eindruck der aktuellen Ereignisse erfolgte hier der nächste Radikalisierungsschritt. Entscheidend dabei war, dass die Münchner KPD nun bereit war, sich an den neuen Führungsgremien zu beteiligen. Es kam zur Wahl eines Aktionsausschusses und eines Vollzugsrats der Betriebs- und Soldatenräte Münchens, wodurch der Revolutionäre Zentralrat offiziell als aufgelöst galt. Der Vollzugsrat bestand aus fünf Mitgliedern (2 KPD, 2 USPD, 1 MSPD); erster Vorsitzender war Eugen Leviné (KPD, 1883-1919), zweiter Vorsitzender Emil Maenner (USPD, 1893-1990). Die nun folgende Phase wurde unter der nicht ganz korrekten Bezeichnung 'kommunistische Räterepublik' bekannt.

Abschließende Bewertung

Die Phase zwischen November 1918 und Mai 1919 steht in der bayerischen ebenso wie in der deutschen Geschichte ohne Beispiel da. Es handelt sich um eine Verdichtung und Beschleunigung von Ereignissen, die sich aus der vorangegangenen Entwicklung nicht zwingend ableiten lassen und somit weitgehend kontingente Züge tragen. Innerhalb der späteren Phasen der Revolution in Bayern, die von der Forschung in der Regel als eine zunehmende Radikalisierung interpretiert wird, spielten die verschiedenen Zentralräte eine wichtige Rolle. Diese Gremien, deren Zusammensetzung fluide blieb, beanspruchten erstmals die Stellung von Exekutivorganen und stellten, direkt und indirekt, die Machtfrage gegenüber den parlamentarisch gestützten Regierungen in Bayern wie im Reich. Die lange Zeit übliche Gleichsetzung von 'Räteherrschaft' mit 'kommunistischer' Herrschaft ist durch die tatsächliche Entwicklung keineswegs gedeckt. Die hochkomplexen Ereignisse in München lassen sich nur durch die Aufschlüsselung der Entwicklungen innerhalb der drei Arbeiterparteien erklären, deren Angehörige zum weit überwiegenden Teil die Zentralräte bildeten. Die Bereitschaft, den eigenen Herrschaftsanspruch mit totalitären, letztlich gewaltsamen Mitteln durchzusetzen, fehlte den Zentralräten.

Literatur

Quellen

Weiterführende Recherche

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Zentralrat der Bayerischen Republik, Provisorischer revolutionärer Zentralrat, Zentralrat der Republik Bayern, Revolutionärer Zentralrat

Empfohlene Zitierweise

Bernward Anton, Zentralrat, 1919, in: Historisches Lexikon Bayerns, publiziert am 26.05.2026; URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Zentralrat, 1919> (9.06.2026)