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Wohnungspolitik (Weimarer Republik)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Gärten der Reihenhausanlage in München-Friedenheim. (Gewofag)
Wohnanlage Neuharlaching in München. (Gewofag)

von Ulrike Haerendel

Die schon vor dem Ersten Weltkrieg in den bayerischen Städten herrschende Wohnungsnot verschärfte sich nach dem Kriegsende 1918 deutlich. Gegenmaßnahmen der Politik waren einerseits zwangswirtschaftliche Maßnahmen (Wohnraumbewirtschaftung und Mietenkontrolle), andererseits die Förderung des (genossenschaftlichen) Wohnungsbaus, der in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre eine Blüte erlebte.

Erster Weltkrieg

Wie in allen Bereichen des Wirtschaftslebens wirbelten Krieg und Revolution auch im Wohnungswesen die Koordinaten politischen Handelns gründlich durcheinander. Angesichts der grundsätzlichen staatlichen Zurückhaltung in der Wohnungspolitik vor 1914 hatte Bayern mit seinen Regelungen der Wohnungsaufsicht und der Förderung des staatseigenen und genossenschaftlichen Kleinwohnungsbaus sogar eine sozialpolitische Vorreiterrolle gespielt. Dennoch litten auch die bayerischen Industriestädte an einem beträchtlichen Mangel an Kleinwohnungen, der vor allem durch die Teilung herrschaftlicher Wohnungen und ein ausgedehntes Untermieter- und Schlafgängerwesen kompensiert wurde.

Betraf die Wohnungskrise der Vorkriegszeit somit vor allem die Arbeiterbevölkerung, fehlten nach dem Krieg quer durch alle Schichten Tausende von Wohnungen in den Städten. Im Krieg war nicht nur die Bauleistung völlig zum Erliegen gekommen, die Rüstungsindustrie hatte zudem neue Arbeitermassen in die Städte gezogen. Während der Demobilisierung kamen rückkehrende Soldaten und heimatlose Flüchtlinge hinzu. Aufgeschobene Eheschließungen wurden nun nachgeholt und führten zum Wunsch nach Haushalts- und Familiengründung.

Staatliche Maßnahmen: Wohnraumbewirtschaftung, Mietenkontrolle, Baupolitik

Der bayerische Staat stand in der Demobilisierungskrise vor neuen sozialpolitischen Herausforderungen und errichtete am 14. November 1918 ein Ministerium für Soziale Fürsorge, das auch die vorher beim Innenministerium ressortierende Abteilung für Wohnungswesen übernahm. Staatliche Interventionen in das Wohnungswesen erstreckten sich auf drei Felder: Wohnraumbewirtschaftung, Mietenkontrolle, Baupolitik.

Wohnraumbewirtschaftung

Besonders umstritten waren die Bewirtschaftungsmaßnahmen zur (Um)verteilung des vorhandenen Wohnraums, die die Reichsleitung seit September 1918 erlaubte. Bayern schöpfte den hier gegebenen Handlungsrahmen energisch aus und legte mit einer Verordnung vom 29. April 1919 das gesamte Vermietungs- und Vermittlungsgeschäft in die Hand der Behörden. Zudem konnten alle geeigneten Räume für die Unterbringung von Obdachlosen herangezogen werden. Beginnend mit dieser Verordnung wurde bis 1923 den bayerischen Gemeinden eine weitgehende redistributive Wohnungspolitik ermöglicht. Das führte z. B. dazu, dass München bei den Zivileinquartierungen in deutschen Großstädten mit fast 12.000 bis Ende 1921 bei weitem an der Spitze lag. Erst mit dem Ende der Inflation 1923 verlor diese Politik ihre moralische Berechtigung und spielte schon vor ihrer völligen Aufhebung in Bayern 1928 keine Rolle mehr.

Mietenbewirtschaftung

Ein Kind der Inflation war auch die Politik der Mietenkontrolle. Schon vor Erlass des Reichsmietengesetzes von 1922 und der Einführung der "gesetzlichen Miete" praktizierte man in Bayern ein System, nach dem die "Friedensmiete" (auf der Basis von 1914) durch dynamisierte Zuschläge aufgestockt wurde, um Unterhalts- und Instandsetzungskosten zu decken. Diese Regelung führte in der Inflation zu einem den blanken Zahlen nach ins Unermessliche wachsenden Zuschlagssystem, das aber de facto sehr mäßige Realmieten bedeutete. Die Mietkosten blieben aufgrund der zwangswirtschaftlichen Regelung hinter der Preisentwicklung für andere Grundbedürfnisse zurück und wurden erst nach dem Ende der Inflation wieder auf das Vorkriegsniveau und darüber angehoben. In der Umsetzung und Überprüfung der Mietpreisbestimmungen ebenso wie bei der Überwachung des nach dem Ersten Weltkrieg eingeführten Kündigungsschutzes (Mieterschutzgesetz von 1923) spielten die paritätisch aus Mietern und Vermietern besetzten Mieteinigungsämter eine große Rolle.

Baupolitik

Die zwangswirtschaftlichen Regelungen zur Niedrighaltung der Mieten bedeuteten eine konsumentenfreundliche Politik, die durch Beihilfen für die Wohnungsproduzenten ergänzt werden musste. Die Bauherren standen nämlich vor dem Problem der "unrentierlichen Baukosten", das heißt, sie konnten nicht erwarten, durch Mieteinnahmen die ständig steigenden Baupreise zu decken. Die Politik sprang 1918/19 mit Zuschüssen ein, von denen das Land Bayern ein Drittel trug; 1920 entließ man die Länder aus dieser Verpflichtung, weil ihre Finanzlage es nicht mehr gestattete. Nach einem trügerischen Aufschwung der staatlich geförderten Baupolitik 1921/22 durch eine länderweise erhobene "Wohnungsbauabgabe", liefen sich die ausgegebenen Darlehen in der Inflationsspirale tot und erlaubten 1923 keine nennenswerte Bautätigkeit mehr.

Anzahl der von 1919 bis 1938 in Bayern jährlich geförderten Wohnungen. (aus: Hasiweder, Wohnbauförderung, 80)
Fassade des Schuberthofs in Augsburg. (Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Augsburg)

Erst seit 1925/1926 gab es eine kontinuierliche staatliche Förderung, die durch die Erhebung der Hauszinssteuer ermöglicht wurde. Die "Hauszinssteuerära" erbrachte auch in Bayern gewaltige Bauleistungen, die vor allem von den Baugenossenschaften und gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften, die jetzt ihre Blütezeit erlebten, getragen wurden. In München beispielsweise wurde 1928 eine Wohnungsgesellschaft gegründet, die unter städtischer Führung stand, aber von Banken und Bauunternehmen finanziert wurde. Die "Gemeinnützige Wohnungsfürsorge AG" (Gewofag) entwickelte sich schnell zum größten Bauherrn in München und errichtete bis 1931 in fünf Großsiedlungen 5.429 (geförderte) Wohnungen (Neuharlaching, Neu-Ramersdorf, Neuhausen, Walchenseeplatz und Friedenheim). Auf dem Höhepunkt 1929 betrug die Anzahl der öffentlich geförderten Neubauwohnungen in Bayern 15.860. Mit der Weltwirtschaftskrise endete diese rege Bautätigkeit. Die Hauszinssteuermittel wurden nun verwendet, um allgemeine Etatlöcher zu stopfen. Erst mit dem sozialen Wohnungsbau der 1950er Jahre wurde wieder Bauförderung auf breiter Basis betrieben.

Literatur

  • Karl Christian Führer, Mieter, Hausbesitzer, Staat und Wohnungsmarkt. Wohnungsmangel und Wohnungszwangswirtschaft in Deutschland 1914-1960 (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 119), Stuttgart 1995.
  • Wolfgang Hasiweder, Geschichte der staatlichen Wohnbauförderung in Bayern. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, 2 Bände (Dissertationen der Universität Salzburg 42), Wien 1993 .
  • Barbara Wolf, Wohnarchitektur in Augsburg. Kommunale Bauten der Weimarer Republik (Schriften des Architekturmuseums Schwaben 2), Augsburg 2000.

Quellen

  • Zeitschrift für Wohnungswesen in Bayern (1903-1941, ab 1950: Zeitschrift für gemeinnütziges Wohnungswesen in Bayern)

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Ulrike Haerendel, Wohnungspolitik (Weimarer Republik), publiziert am 30.05.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wohnungspolitik_(Weimarer_Republik)> (5.12.2024)