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Augsburg, Bistum/Hochstift: Politische Geschichte (Spätmittelalter)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Wappen des Augsburger Bischofs Kardinal Peter von Schaumberg im Ortenburger Wappenbuch von 1466. Heraldisch links das Schaumberger Familienwappen mit dem Kardinalshut. (BSB Cod.icon. 308 u, fol. 208v).
Karte des Bistums und des Hochstifts Augsburg um 1500. (aus: Anton Schindling/Walter Ziegler [Hg.], Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650. 6. Band: Nachträge, Münster 1996, S. 8)

von Manfred Weitlauff

Den Augsburger Bischöfen gelang es im Laufe des 13. Jahrhunderts, ihr Hochstiftsterritorium zu konsolidieren. Mit dem Erbe der 1286 ausgestorbenen Grafen von Dillingen erfuhr es noch einen deutlichen Zugewinn. Dagegen konnte sich die Stadt Augsburg von der bischöflichen Stadtherrschaft emanzipieren. Die Augsburger Bischöfe verlegten daher ihre Residenz im Laufe des Spätmittelalters nach Dillingen. Die Auseinandersetzung um Ludwig den Bayern und das große abendländische Schisma überstand das Bistum ohne große innere Spaltungen; erst zwischen 1413 und 1423 kam es zu Streitigkeiten um die Besetzung des Augsburger Bischofsstuhls. Bedeutendster Bischof des 15. Jahrhunderts war Kardinal Peter von Schaumberg (reg. 1424-1469), Humanist, Diplomat und Kirchenreformer, der die Beschlüsse der Konzilien von Konstanz und Basel umsetzte und die Hochstiftsverwaltung reformierte. Trotz der von seinen Nachfolgern fortgeführten Reformpolitik erlitt das Bistum durch die Reformation schwere Einbußen.

Territorium

Das Augsburger Hochstift zählte mit geschätzten 43 Quadratmeilen und 100.000 Einwohnern als „weltliches“ Wahlfürstentum neben dem Bistum zu den mittelgroßen Reichsterritorien. Für Ostschwaben war das im Schwäbischen Reichskreis inkorporierte Hochstift bis 1802/03 allerdings das größte „geistliche“ Territorium. Seinen Bischöfen und Regierungsgremien gelang es nur teilweise, wie anderen deutschen Hochstiften auch, heterogene Landstücke, die durch Schenkung, Kauf oder Tausch zusammengekommen waren, zu einem arrondierten und rechtlich einheitlichen Territorium zu vereinen. Die Landeshoheit der Hochstifte war trotz der friedensichernden Reichsverfassung in Mittelalter und früher Neuzeit keine unantastbare Position gewesen. Obwohl die Ausformung der Reichsunmittelbarkeit in das Hochmittelalter zurückreicht, blieben äußere Störfaktoren wie Säkularisationen, Mediatisierung oder die dynastische Majorisierung der Domkapitel durch habsburgische oder wittelsbachische Interessen bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts bestehen.

Die Identität des Hochstifts wurde, entgegen der bis heute vertretenen Ansicht von der “Rückständigkeit” katholischer Staaten, zu einem großen Teil durch administrative Reformansätze geprägt. Reformstaatlichkeit und der Traum von der machtpolitischen Zentralisierung standen in einem thematischen Zusammenhang. In den altkirchlichen Territorien Süddeutschlands billigte die Forschung dem Fürstenstaat in der Konfessionalisierungsphase eine rasche Angleichung an die administrativen Strukturen der evangelischen Länder zu. Bestehende Defizite der Bürokratie sollten rasch behoben werden. Das galt vor allem auch für die Landämter. Auf der lokalen Ebene bildeten sich nun neben den Rentämtern Augsburg und Dillingen die Pflegämter Aislingen, Bobingen, Buchloe, Füssen, Göggingen-Inningen, Leeder, Münsterhausen, Nesselwang, Oberdorf, Pfaffenhausen, Schönegg, Schwabmünchen, Sonthofen, Weisingen, Westendorf-Kühlenthal, Wittislingen und Zusmarshausen heraus. Weltliche und geistliche Staaten unterschieden sich ferner kaum, wenn es um die Stärkung ihrer Exekutivgewalten ging. Diese frühneuzeitliche „Staatsphilosophie“ kündigte sich im Hochstift Augsburg durch die Formierung des Hofrats seit 1509, des Geheimen Rats seit 1636, der Geheimen Kanzlei, der Hofkammer spätestens seit 1718 – zuvor sind bischöfliche Kammermeister belegt – oder durch den repräsentativen Ausbau der Dillinger Regierungsgebäude unübersehbar an. Die fürstbischöflichen Berater professionalisierten und institutionalisierten sich. Personelle Querverbindungen unter den Ämtern waren verbreitet.


Besitz- und Territorium

Das Erlöschen des staufischen Geschlechts und des schwäbischen Herzogtums ermöglichte den Augsburger Bischöfen den Ausbau ihrer Herrschaft zum Territorium. Graf Hartmann von Dillingen (1248–1286) entwand dem bayerischen Herzog die Hochstiftsvogtei, musste sie jedoch wenig später König Rudolf I. von Habsburg überlassen. Als väterliches Erbgut brachte Graf Hartmann – zum Bischof geweiht – dem Hochstift Burg und Stadt Dillingen ein, ande-rerseits musste er in Augsburg der nach Unabhängigkeit strebenden Bürgerschaft wichtige Rechte wie den Besitz der Stadtmauer und die Besteuerung zugestehen. Bischof Wolfhard von Roth (1288–1302) hatte mehrere Fehden mit den bayerischen Nachbarn zu bestehen; den Besitzstand des Hochstifts vermehrte er trotzdem durch Burgen und Güter in Seifriedsberg (1293). Hasberg und Pfaffenhausen (1293), Eggental, Hattenberg, Schönegg, Hopfen. Friedrich Spät von Faimingen (1309–1331) gewann 1310 Füssen, die Vogtei über das Kloster Füssen (1313) sowie Besitzungen um Buchloe, außerdem im Donautal um Dillingen. Kaiser Ludwig erlaubte Bischof Ulrich von Schönegg (1331–1337), Reichsgüter in Mittelstetten und Großaitingen, die verpfändet waren, 1330 einzulösen. Außerdem verpfändete er ihm die Reichsvogtei über Leute und Güter in den nahe Augsburg gelegenen Ortschaften Schwab-münchen, Wehringen, Bobingen, Inningen, Göggingen, Oberhausen und 1336 über sämtliche Untertanen in der Landvogtei Augsburg. Durch Kauf gelangten jetzt auch die Allgäuer Burg Hindelang und Zusameck ob Dinkelscherben an das Hochstift. Nesselwang fiel als Lehen wieder an das Hochstift. Heinrich von Schönegg (1337–1348) löste die Vogtei des Klosters Fultenbach aus (1346). Markquard I. von Randeck (1348–1365) erwarb 1348 die Straßvogtei und Schwabmünchen sowie 1356 die Ottobeurer Vogtei. Er erwarb die Herrschaften Rettenberg (1351), Schönegg (1355), Kühlental (1361) und wollte vergeblich in seinem letzten Regierungsjahr dem Hochstift noch die Mindelburg und Mindelheim einverleiben. Burkhard von Ellerbach (1373–1404) vergrößerte den Besitz um den Markt Zusmarshausen (1395), schmälerte ihn aber auch durch Verkäufe. Das zehnjährige Schisma in der Augsburger Kirche seit 1413 schadete. Einen größeren Zuwachs erhielt das Hochstift wieder unter Kardinal Petrus von Schaumberg (1424–1469), der Teile der Veste Burgberg (1440) kaufte, durch den Erwerb von Helmishofen (1437) und die von der Markgrafschaft Burgau ausgelöste Pfandschaft über Stadt und Schloss Günzburg mit der Vogtei über das Damenstift Edelstetten (1458). Erweiterungen der hochstiftischen Lande gelangen auch Johann II. von Werdenberg (1469–1486) mit der pfandweisen Übernahme der Markgrafschaft Burgau (1470), die allerdings nur vorübergehend gehalten werden konnte, und mit dem Kauf von Schloss Fluhenstein bei Sonthofen (1477) sowie Friedrich II. von Zollern (1486–1505) mit der Erwerbung der Herrschaft Aislingen (1489). Heinrich IV. von Lichtenau (1505–1517) kaufte 1506 Bidingen und Geismarkt, sein Nachfolger Christoph von Stadion (1517–1543) Dorfrechte in Weibletshofen (1523) und im Oberallgäu (1540). Otto Truchseß von Waldburg (1543–1573) erwarb Forstgebiete im Allgäu und nördlich von Dillingen sowie Güter, Leute und Rechte zu Berghofen, Schöllang, Tiefenbach und Winkel. Als erledigtes Lehen fiel 1599 Autenried an das Hochstift zurück, wurde aber 1549 wieder verkauft. Heinrich V. von Knöringen (1598–1646) rundete die Besit-zungen im Ostallgäu mit der Herrschaft Ottilienberg (1610) und der Vogtei Sulzschneid (1616) ab. In der zweiten Hälfte des siebzehnten Jahrhunderts kamen unter den Regierungen der Fürstbischöfe Sigmund Franz Erzherzog von Österreich (1646–1665) und Johann Chris-toph von Freyberg-Eisenberg (1665–1690) die Herrschaft Leeder (1661), das Dorf Ummenhofen (1673) und die Orte Konzenberg und Glöttweng (1684) an das Hochstift. Außerdem wurde Besitz des Augsburger Spitals in Bobingen, Göggingen, Wehringen, Schwabmünchen, Klosterlechfeld, Westendorf und Riedsend eingetauscht (1686). Nur noch bescheidene Gebietsabrundungen oder -erweiterungen waren im achtzehnten Jahrhundert unter Alexander Sigmund von Pfalz-Neuburg (1690–1737), Joseph von Hessen-Darmstadt (1740–1768) und Clemens Wenzeslaus von Sachsen (1768–1812) möglich. Dazu zählten die Propstei Steinheim (1724), das Gut Guggenberg (1746), die Güter des Klosters Steingaden in Füssen (1771) sowie Straßberg und der Weiler Gennachhausen (beide 1772). An Lehen fielen Rieblingen (1700), Neuhausen bei Ulm (1734), die Herrschaft Münsterhausen (1789) und Rieden an der Kötz (1791) zurück.


Polyzentrie

Überblickt man die frühmoderne Gesellschaft in ihrer Differenzierung, angefangen vom Hof  und Stiftsadel bis zu den vagabundierenden Heerscharen verarmter Untertanen, so stellt man fest, dass sie alle an der Identitätsbildung des Hochstifts ihren Anteil hatten. Die erste Gruppe leistete ihren Beitrag gewollt als die im Hochstift maßgeblich tätige politische Elite, die zweite Gruppe ungewollt als Folge der Ausgrenzungsthematik gegen herrenloses Bettelvolk. Den-noch krankte die uneingeschränkte Identifizierung mit der Bischofsherrschaft innerhalb der hochstiftischen Grenze" an dem Willen nach Mitregentschaft und Selbständigkeit im Domkapitel, in der Gruppe der mediaten Klöster, der hochstiftischen Städte, Märkte und Dörfer und selbst in der Bauernschaft. Die Eigenständigkeiten der fürstbischöflichen Beamten  und Dienerschaft waren ebenfalls in diesen Zusammenhang einzuordnen. Diese Faktoren verhalfen dem Hochstift zu einer polyzentrisch ausgerichteten Staatsstruktur, der in Dillingen und Augsburg ein ungebrochener Wille zur Uniformierung gegenübertrat. Die kennzeichnende Vielherrigkeit oder Polyzentrie des Alten Reiches fand so ihre bisher in der Forschung zu wenig beachtete Fortsetzung in der herrschaftlichen Vielfalt eines Hochstifts. Das Territorium blieb trotz erkennbarer Zentralisierungsmuster grundsätzlich ein mehrfach gegliedertes Gebilde. Im 17. Jahrhundert führte man beispielsweise in den Landämtern die Position der Oberpfleger ein. Sie wurden als Folge einer nicht immer ausgesprochenen Präsenzpflicht vor Ort in den Quellen als „Absentpfleger“ tituliert. Die Frage, ob in diesem System eine reine Versorgungsstrategie für den Landadel – also traditionelle Pfründenpolitik – zu vermuten oder ein neues, womöglich rationales Verwaltungsprinzip zu suchen sei, ist keinesfalls uninteressant. In der Polyzentrie sollten auch einige der bischöflichen Hausklöster ein beachtliches Maß an Eigenständigkeit erhalten. Diese Konstruktion konnte sogar von zweien der ehemals neunzehn hochstiftischen „Schutz“-Klöster für den Weg zur Reichsunmittelbarkeit genutzt werden. Das galt für die Benediktinerabteien in Ottobeuren und St. Ulrich und Afra in Augsburg.

Innere Konsolidierung

Konfessionalisierung

Die Religionshoheit konnte, sofern sie durchzusetzen war, vor allem während des 16. und 17. Jahrhunderts zu den stabilisierenden Elementen frühmoderner Staatlichkeit zählen. Ebenso wie die Hochgerichtsbarkeit, die Vogteien, die gesetzgeberischen Vollmachten „guter“ Poli-cey und hergebrachter „gebot und verbote“ oder örtlich auch noch grund- und leibesherrliche Abhängigkeiten werteten zeitgenössische Juristen den Religionsbann ("ius circa religionem") vor der Normaljahresregelung im Hochstift als ein „distinctivum des alleinigen territorial herrn.“ (StaatsA Augsburg, Vorderösterreich, Lit. 687, fol. 77v.) Davon leiteten sich dann in einem rechtlich zu fixierenden engen Toleranzrahmen die Rechte und Pflichten andersgläubiger Gruppen und Minderheiten ab. So herrschte im Augsburger Hochstift, Domkapitel und in den bischöflichen Mediatklöstern in der Gesetzgebung eine unzweideutige restriktive Ausgrenzungspolitik gegenüber der Judenschaft bis zur Säkularisation, die in der Realität aufgrund der Billigung zahlloser Geschäftsbeziehungen – auch seitens des Hofes – zu jüdischen Viehhändlern allerdings unterlaufen wurde. Um diese Grauzone der hoch- und domstiftischen Konfessions- und Staatspraxis im Zeitalter des Merkantilismus allerdings nicht grenzenlos wuchern zu lassen, erließen die Fürstbischöfe in diesem Bereich die schärfsten Protokollierungsbestimmungen.

Intensivierung

Während die äußere Entwicklung des Hochstifts Augsburg zum Territorialstaat im wesentlichen am Ende des Mittelalters abgeschlossen war, vollzog sich der innere Ausbau zum quasi-absolutistischen Staatswesen in den folgenden Jahrhunderten. Eine uneingeschränkte Staatsgewalt vermochten die Fürstbischöfe sicher nicht durchzusetzen, obwohl es zu keiner förmlichen Bestellung von Landtagen durch die Landstände gekommen war. Das lag mit in der besonderen Verfassungsstruktur des Hochstifts begründet, das lange Zeit ein uneinheitliches Konglomerat von Besitzungen und Rechten darstellte. Ein Teil des Stiftsgebietes im Allgäu war genossenschaftlich, der größere Teil nicht genossenschaftlich organisiert. Zwar waren keine Ständekammern vorhanden, dafür kontrollierte das Domkapitel die Regierung. Das seit dem fünfzehnten Jahrhundert deutlich hervortretende Bemühen der Fürstbischöfe um eine Stärkung ihrer grund-, steuer- und gerichtsherrlichen Rechte rief wiederholt den Widerstand hochstiftischer Untertanen wach. Ansätze für eine selbständige Steuerverwaltung, wie sie sich in den Allgäuer Tigen Rettenberg und Oberdorf erhielten, aus alter Zeit herrührenden genos-senschaftlichen, mit Selbstverwaltung ausgestatteten Gerichtsverbänden, zerschlug Fürstbischof Heinrich V. von Knöringen im Bestreben um eine einheitliche und unbeschränkte Territorialgewalt, was in den Jahren 1605 bis 1608 einen Aufstand zur Folge hatte. Wenige Jahre vor dem Ende des Hochstifts kam es aus ähnlichen Gründen im östlichen Allgäu nochmals zu einem Aufbegehren gegen die spätabsolutistische Willkür einiger hochstiftischer Amtsträger.

Residenz und Hofhaltung

Die Ausformung des Dillinger Hoflebens – mit erheblichen Einschränkungen gilt dies auch für die Residenzen auf Zeit in Augsburg, Oberdorf oder Füssen – zeigte, dass eine geistliche Residenz grundsätzlich unter dieselben Raster fallen konnte, wie sie sich auch für Standorte weltlicher Territorialfürsten entwickelt hatten. Die Entfaltung höfischer Geselligkeit, hochstiftischer Rang und Zeremonienordnungen oder die Konzentration eines qualitativ hochwerti-gen musisch kulturellen Angebots standen in Relation zur territorialen Größe, zur Verfügbarkeit finanzieller Ressourcen und zu den persönlichen Prämissen des Landesfürsten und der höfischen Elite. Eine Hofordnung für das Jahr 1611 gibt erstmals neben Dienerweisungen auch Aufschluss über das Raumprogramm. Namentlich wurden erwähnt die bischöflichen Gemächer, die Tafel , Wart , Wach , Tor und Kaplanstuben, die Kapelle, die Dürnitz (Thürnitz), mehrere Säle, ein Bauhof, ein vorderer und hinterer Hof, der Getreidekasten, die Silber-kammer, Küche und Kellerei, ein Gungelhaus für die Frauen am Hof, der Zwinger und die noch nicht sehr aus gedehnten Schlossgärten. In der Amtszeit Bischof Christophs v. Freyberg (1665 1690) forcierte das Hochstift dann den weiteren Innenausbau der bischöflichen Hauptresidenz. Eine Sonderform der residenziellen Entwicklung erlebten die Hochstifte mit dem Auszug der Bischöfe und ihres Hofstaates aus den Domstädten während des 15./ 16. Jahrhunderts. Damit begann eine für die Frühneuzeit typische Phase doppelter oder mehrfacher Hofhaltung. Der frühe Verlust der bischöflichen Stadtherrschaft und die folgenden verfassungsrechtlichen und konfessionspolitischen Konflikte mit der Bürgerschaft in den Reichsstädten waren ein Motiv für die Trennung von Dom und Hauptresidenzstadt gewesen. Der Typus der älteren Bischofspfalz hatte sich in der Frühneuzeit grundsätzlich überlebt. Die baulich eingeengten Stadtresidenzen blieben nur in Ausnahmen bis zur Säkularisation Zentrum der fürstbischöflichen Hofhaltung. Der fortschreitende Verfall der Augsburger Bischofspfalz schadete dem stiftisch-bischöflichem Ansehen in der Reichsstadt. Dies registrierten auch zahlreiche Reisende in der Frühneuzeit. Ein Herr von Blainville, der seit 1693 als Gesandter der Generalstaaten unterwegs war, notierte 1705/1707: „Der Bischof hat keine Gerechtigkeit über diese Stadt. Die seinige erstreckt sich nicht weiter als über einige Häuser der Domherren, vierzehn große und ungefähr dreißig kleine Gärten; er wird aber dadurch schadlos gehalten, daß ihm ein ziemlicher Teil der Gegend um die Stadt, gleich wie auch Dillingen, ein artiger kleiner Ort mit einer Universität, wo er seine eigentliche Residenz hat, unterworfen ist.“

Universität

Die nachhaltigste Förderung aber sollte die innerkirchliche Reform durch die Dillinger Universität erfahren. Sie muss ebenfalls in den Zusammenhang frühmoderner Herrschaftsbildung gestellt werden. Die Landesuniversität war eine Gründung von Kardinal Otto Truchseß von Waldburg, der bereits in seinen ersten Amtsjahren den Plan dazu gefasst hatte, dann die Gründung auf einer Diözesansynode beschließen ließ und im Jahre 1549 zunächst als Kolleg realisierte. Papst Julius III. erhob das Kollegium am 6. April 1551 in den Rang einer Universität, und Kaiser Karl V. bestätigte die Privilegien der neuen Alma Mater. Dillingen sollte die erste dauerhafte Universitätsstiftung eines geistlichen Territorialfürsten im deutschen Sprach- und Kulturraum werden, da die älteste Hochstiftsuniversität in Würzburg von 1402 nach wenigen Jahren aufgelöst und erst unter Julius Echter von Mespelbrunn bestandsfähig begründet wurde. Der Augsburger Fürstbischof, der 1543 als 29jähriger die Cathedra Udalrici eingenommen hatte, blieb fest überzeugt, dass das tridentinische Reformwerk nur mit einer verbesserten Priesterausbildung umzusetzen war. So sollte die hochstiftische Universitätsgründung ein Gegengewicht nicht nur zum reichsstädtischen Protestantismus bilden, sondern sie sollte auch die Reformation in Schwaben aufbrechen, die seit 1534 in Tübingen ihren akademischen Mittelpunkt gefunden hatte.


Die Ausprägung des hochstiftischen Territoriums - Altbesitz und Dillinger Erbe

Wie alle Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches waren die Bischöfe von Augsburg nicht nur Oberhirten ihres weit ins Schwäbische und östlich des Lechs ins Bayerische über zahlreiche weltliche und klösterliche Herrschaften sich erstreckenden Bistums – ihres geistlichen Amts- oder Jurisdiktionsbezirks -, sondern auch Herren der hochstiftischen Besitzungen, mit denen ihr Bischofsstuhl ausgestattet war, zur Wahrung ihrer materiellen, aber auch politischen Unabhängigkeit gegenüber den großen und kleinen Herrschaftsträgern im mittelalterlich-feudalen Gesellschaftsgefüge ihres Umkreises. Dieser hochstiftische Besitz bezifferte sich nach einem Verzeichnis des Klosters Staffelsee (auf der Insel Wörth i. Staffelsee, Gde. Seehausen a. Staffelsee, Lkr. Garmisch-Partenkirchen) bereits um 810 auf 1.427 Güter, die von Freien oder Leibeigenen bewirtschaftet wurden, und auf weitere 80 unbewirtschaftete Güter.

Im fortschreitenden Mittelalter umfasste das Hochstift Augsburg mit seinem Hauptbestand einen mit der Stadt Augsburg beginnenden, bis Füssen (Lkr. Ostallgäu) und Oberstdorf (Lkr. Oberallgäu) reichenden, schmalen, nach Süden (etwa ab der Höhe Marktoberdorf [Lkr. Ostallgäu]) sich verbreiternden Landstreifen zwischen Lech und Wertach mit Schwerpunkt im Allgäu; dazu kam Streubesitz in Schwaben und in Tirol.

Ende des 13. Jahrhunderts schenkte Bischof Hartmann (1248-1286), der letzte Spross der Grafen von Dillingen, sein väterliches Erbe Dillingen a. d. Donau (Lkr. Dillingen a. d. Donau) mit Umgebung testamentarisch der Kirche von Augsburg. Das Hochstift erhielt damit einen zweiten Schwerpunkt an der Donau.

Inzwischen war es den Augsburger Bischöfen in der Zeit des Niedergangs kaiserlicher Macht im Reich unter dem letzten Stauferkaiser Friedrich II. (reg. 1211/12-1250, als Kaiser ab 1220) gleich anderen Reichsbischöfen allmählich gelungen, in ihrem Hochstift durch Inanspruchnahme hoheitlicher Rechte und Ausbau der Verwaltung ihre Landesherrschaft durchzusetzen und einen geistlichen "Staat" eigenen Rechts auszubilden. Diese Entwicklung hatte Friedrich II. in der "Confoederatio cum principibus ecclesiasticis" vom 26. April 1220 allgemein anerkannt. Die Reichsbischöfe stiegen damit in den Fürstenstand auf und behaupteten in der "Herrschaftspyramide" des Reiches fortan eine den weltlichen Reichsfürsten gleichrangige Stellung. Diese war freilich durch mächtigere weltliche Rivalen in ihrer Umgebung immer wieder bedroht, so beispielsweise der entstehende Augsburger "Bischofsstaat" durch den Versuch der benachbarten bayerischen Herzöge, ihre Herrschaft über den Lech auszuweiten.

Die Bischöfe von Augsburg im Dienst des Reiches

Die Bischöfe von Augsburg standen aber als Lehnsträger des Reiches und "Vasallen" des Königs und Kaisers auch im Dienst des Reiches (und seiner Verteidigung nach innen und außen), nachweislich seit Bischof Adalbero (reg. 887-909), der als Erzieher des letzten ostfränkischen Karolingers König Ludwig des Kindes (reg. 900-911) zu dessen wichtigsten Ratgebern zählte. Dadurch wurden sie samt ihrem Bistum in die politischen Auseinandersetzungen und Kämpfe des Reiches, der Könige und Kaiser mit den Päpsten und den Reichsfürsten hineingezogen, so in die Thron- und Investiturstreitigkeiten des 11. und 12. Jahrhunderts, in deren Folge Bischof Embriko (reg. 1063-1077), der Konsekrator des heutigen Augsburger Domes (1065), als Anhänger Kaiser Heinrichs IV. (reg. 1056-1106) mit diesem von Gregor VII. (reg. 1073-1085) gebannt wurde. Nach seinem Tod war die Augsburger Bischofskathedra von zwei rivalisierenden Bischöfen, einem "gregorianischen" und einem kaiserlichen, umkämpft (1077-1088).

Andererseits nahmen Könige und Kaiser wiederholt in der Augsburger Bischofspfalz Aufenthalt, beriefen nach Augsburg Hoftage und Reichsversammlungen ein, feierten in der Stadt bedeutende dynastische Feste und pflegten auf dem Lechfeld (beim Gunzenlee [abgegangen]) das Heer für ihre Italien- und Romzüge zu sammeln.

Als mit der Wahl Konrads III. (reg. 1138-1152) die Dynastie der Staufer zum Königtum aufstieg, schlugen sich die Augsburger Bischöfe auf deren Seite und gerieten dadurch in Gegensatz zu den (mit den Staufern rivalisierenden) Welfen, deren süddeutsche Hausgüter mit ihrer Klostergründung Steingaden (Lkr. Weilheim-Schongau) großenteils im Bistum lagen, und zu den Päpsten. Dies und vor allem der Gegensatz zwischen Papst Alexander III. (reg. 1159-1181) und Kaiser Friedrich Barbarossa (reg. 1152-1190) wegen seiner auch die kaiserliche Kirchenoberhoheit in Rom beanspruchenden imperial-autokratischen Italienpolitik (mit der er zuletzt scheiterte) führten zu erneuter Spaltung im Augsburger Klerus und zur zeitweisen päpstlichen Bannung Bischof Hartwigs von Lierheim (reg. 1167-1184) als kaiserlichen Gefolgsmannes. Auch die jahrzehntelangen, schließlich antagonistischen Kämpfe zwischen Friedrich II. und den Päpsten und die dadurch verursachten Thronwirren im Reich stürzten das Bistum und seine Bischöfe in mannigfache Bedrängnis.

Der Kampf um das Konradinische Erbe

Bischof Hartwig hatte 1167 die vakant gewordene Schutzvogtei über die Augsburger Kirche den Staufern übertragen. Letzter staufischer Inhaber dieser Hochstiftsvogtei war Konradin (1252-1268), Sohn König Konrads IV. (reg. 1237-1254) aus dessen Ehe mit Elisabeth (ca. 1227-1273), einer Tochter des Herzogs von Bayern und Pfalzgrafen bei Rhein Otto II. (Pfalzgraf bei Rhein 1214/28-1253, Herzog von Bayern seit 1231), Enkel Kaiser Friedrichs II., Herzog von Schwaben und Erbe des Königreichs Sizilien. Als dieser letzte Staufer im Kampf um sein Erbe Sizilien in der Schlacht bei Tagliacozzo Karl von Anjou (reg. 1266-1282/85) unterlegen und als dessen Gefangener 1268 in Neapel hingerichtet worden war, entbrannte eine heftige Fehde um die Augsburger Hochstiftsvogtei. Konradins wittelsbachischer Oheim Ludwig II. der Strenge, Herzog von Oberbayern und Pfalzgraf bei Rhein (reg. 1253-1294), beanspruchte diese als Teil der ihm von Konradin verpfändeten Güter (konradinisches Erbe am Lechrain). Bischof Hartmann gelang es, sie ihm zu entwinden und Ludwigs Absicht, Augsburg einzunehmen, zu vereiteln (1270).

Doch den Sieg trug die Stadt Augsburg davon; denn König Rudolf von Habsburg (1273-1291) zog die Vogtei an sich und gewährte der Augsburger Bürgerschaft das Recht, ein Statutenbuch anzulegen. Indem er dieses 1276 als erstes Stadtrechtsbuch bestätigte, gab er der Stadt den Weg frei, um die bischöfliche Oberhoheit abzuschütteln: Augsburg wurde freie Reichsstadt. Der Verlust ihrer Stadtherrschaft veranlasste die Augsburger Bischöfe nachmals, ihre Residenz mit Vorzug in den hochstiftischen Neubesitz Dillingen zu verlegen und dort auch ihre Hochstiftsverwaltung einzurichten. Das Domkapitel residierte weiterhin in Augsburg, hatte aber als vom Bischof unabhängige Korporation dank seinem Bischofswahlrecht auf die Leitung des Bistums und auf die Regierung des Hochstifts entscheidenden Einfluss. Der Bischof, in Augsburg zumeist aus der Mitte des Domkapitels (ex gremio) gewählt und durch die Wahlkapitulation gebunden, musste bei allen Bistum und Hochstift betreffenden wichtigeren Angelegenheiten die Zustimmung des Domkapitels einholen. Auch die wichtigsten Ämter waren für die Domkapitulare reserviert.

Das Bistum in den Auseinandersetzungen um Ludwig den Bayern und im Abendländischen Schisma

Während des Avignoneser "Exils" der Päpste und ihres Kampfes gegen König und Kaiser Ludwig den Bayern (1314-1347), den jüngeren Sohn Herzog Ludwigs des Strengen, hielten die Augsburger Bischöfe mit ihrem Domkapitel zu letzterem, ohne jedoch mit den Päpsten zu brechen. So suchte der Augsburger Domherr und Bamberger Dompropst Marquard von Randeck (gest. 1381) wiederholt im Auftrag Ludwigs des Bayern dessen Versöhnung mit den Päpsten zu vermitteln. Zwar blieben seine Bemühungen vergeblich, aber nach des Kaisers Tod erlangte er dank päpstlicher Provision 1348 den Augsburger Bischofsstuhl; 1365 wurde er zum Patriarchen von Aquileja erhoben.

Im Großen Abendländischen Schisma am Ende des 14. Jahrhunderts nahmen die Augsburger Bischöfe eine schwankende Haltung ein. Eberhard von Kirchberg, 1404 vom römischen Papst Bonifaz IX. (reg. 1389-1404) auf die Augsburger Kathedra providiert, schloss sich 1409 mit der Mehrzahl der Reichsbischöfe dem Pisaner Konzilspapst Alexander V. (reg. 1409-1410) an. Nach seinem Tod 1413 stürzte das Bistum am Vorabend des Konzils von Konstanz (1414-1418), das die kirchliche Einheit wiederherstellte, nochmals in ein Schisma: Das Domkapitel wählte oder postulierte als Bischof Anshelm von Nenningen (reg. 1413/14-1423, gest. 1428), während der Pisaner Papst Johannes XXIII. (reg. 1410-1415) auf Empfehlung König Sigismunds (reg. 1410/11-1437) Friedrich von Grafeneck (reg. 1413-1418) mit dem Bistum providierte. Trotz der nachträglichen päpstlichen Bestätigung Anshelms endete das Schisma erst mit dessen schließlich von Papst Martin V. (reg. 1417-1431) verfügten Absetzung 1423.

Bischof Peter von Schaumberg: Kirchenreform, Humanismus und Kardinalswürde

Anshelms päpstlich ernannter Nachfolger Peter von Schaumberg (reg. 1424-1469), Würzburger Domherr, Bamberger Vizdom und päpstlicher Kammerherr, war ein feingebildeter Frühhumanist. Er betätigte sich vielfältig in königlich-kaiserlichen und päpstlichen Diensten, so im Krieg gegen die Hussiten, in den er 1427 mit einem Aufgebot von 100 hochstiftischen Reitern zog, 1431 als Gesandter König Sigismunds bei dessen Bemühungen um Friedensvermittlung im "Hundertjährigen Krieg" zwischen England und Frankreich und 1433/34 als Vermittler in den Wirren zwischen dem wilden Ingolstädter (Teil-)Herzog Ludwig VII. dem Bärtigen (1413-1443) und den anderen wittelsbachischen Teilherzögen in Bayern. Im Streit zwischen Papst Eugen IV. (1431-1447) und dem Konzil von Basel, an dem Peter von Schaumberg als Gesandter Kaiser Sigismunds teilnahm, verhielt er sich eher unentschieden. Nach dem Bruch zwischen Konzil und Papst 1438 blieb er wie die Kurfürsten zuwartend neutral, ohne die Beziehungen nach beiden Seiten abzubrechen. Den Kardinalshut, den ihm Eugen IV. 1439 im Hinblick auf seinen kirchenpolitischen Einfluss im Reich verlieh, ließ er sich erst 1450, nach Beendigung des Schismas, von Nikolaus V. (reg. 1447-1455) aufsetzen.

Peter von Schaumbergs Einsatz als königlich-kaiserlicher Rat und Diplomat kam aber in Form mannigfacher Gunsterweise auch seinem Hochstift zugute. Er konnte dessen Besitz vermehren und dessen Rechtsstellung stärken; durch den Bau von Handelsstraßen im hochstiftischen Oberland und den Erwerb von Marktrechten erschloss er neue Einnahmequellen. Als umsichtiger Verwalter seines Hochstifts ließ er Lehen- und Salbücher anlegen und die verstreut verwahrten hochstiftischen Urkunden im Schloss zu Dillingen sammeln. 1456 konnte durch kaiserlichen Schiedsspruch auch das jahrhundertelang gespannte Verhältnis zwischen der Stadt Augsburg und dem Bischof auf der Grundlage des damaligen Rechts zur beiderseitigen Zufriedenheit vertraglich und dauerhaft befriedet werden.

Als Oberhirte seines Bistums wirkte Peter von Schaumberg im Sinne der von den Konzilien von Konstanz und Basel angestoßenen Reformen. Er hielt Synoden ab, errichtete Pfarreien, förderte das monastische Leben, griff aber auch, wo es ihm nötig schien, hart durch und ließ sich wiederholt für die Durchführung erforderlicher klösterlicher Reformmaßnahmen päpstlich bevollmächtigen. Seinem 40 Kanonikate umfassenden Domkapitel, das sich längst zu einer Körperschaft eigenen Rechts entwickelt hatte, vermittelte er unter anderem 1465 die päpstliche Bestätigung eines Statuts (von 1420), das nur noch die Aufnahme von adeligen oder graduierten Kandidaten zuließ.

Das Bistum am Ende des Mittelalters

Die beiden letzten Augsburger Bischöfe des 15. Jahrhunderts waren Johann von Werdenberg (reg. 1469-1486), der bereits seit 1463 von Papst Pius II. (reg. 1458-1464) erbetener Koadjutor Peter von Schaumbergs cum iure successionis war, und Friedrich von Zollern (1486-1505), Domdekan von Straßburg. Diesen wählte das Domkapitel als kaiserlichen Kandidaten gegen den von den Wittelsbachern favorisierten Augsburger Dompropst Johann von Pfalz-Mosbach (1443-1486) zum Bischof. Beide bewährten sich im Bistum als Reformer, zumal als Klosterreformer, und im Reich als treue Anhänger Kaiser Friedrichs III. (reg. 1440-1493) und seines Nachfolgers Maximilian I. (reg. 1493-1519), der sich wiederholt in Augsburg und Dillingen aufhielt.

Johann von Werdenberg nahm an zahlreichen Reichstagen teil; unter anderem schlichtete er 1469 in kaiserlichem Auftrag den Streit Ludwigs IX. des Reichen von Bayern-Landshut (reg. 1450-1479) und Albrechts IV. von Bayern-München (reg. 1465-1508) mit der Stadt Augsburg. Im Übrigen pflegte er zur Sicherung seines Hochstifts Frieden und Freundschaft mit den benachbarten bayerischen Herzögen, um deren Expansionsgelüste westlich des Lechs zu dämpfen. Seinem Domkapitel bestätigte er das 1474 beschlossene Statut, das Augsburger Bürgern und Bürgersöhnen (zur Vermeidung städtischer Einflussnahme) den Zugang zum Kapitel verwehrte.

Friedrich von Zollern, der seine oberhirtlichen Pflichten sehr ernst nahm, regelmäßig pontifizierte und um die Vereinheitlichung der Liturgie bemüht war, trat 1488 auf Drängen des Kaisers dem Schwäbischen Bund bei. Als dessen Mitglied stellte er Maximilian I. für den Krieg gegen Frankreich (1492, zur Herausgabe Burgunds) und für den Schweizer- oder Schwabenkrieg (1499) Truppenkontingente zur Verfügung. Nach dem Tod Herzog Georgs des Reichen von Bayern-Landshut (reg. 1479-1503), an dessen gegen das wittelsbachische Erbfolgerecht verstoßenden Testament sich der Landshuter Erbfolgekrieg entzündete (1404/05), unterstützte Friedrich von Zollern mit dem Schwäbischen Bund Maximilians I., der das Landshuter Erbe (mit Abstrichen) Herzog Albert IV. von Bayern-München zusprach und damit die Einheit des Herzogtums Bayern wiederherstellte.

Ausblick: Die Reformation

Am Beginn des 16. Jahrhunderts befanden sich Bistum und Hochstift Augsburg dank dem reformerischen Wirken der Bischöfe seit Peter von Schaumberg und dank ihrer umsichtigen Politik nach außen in durchaus geordneter Verfassung. Dennoch erlitt das Bistum durch die Reformation, die bereits 1519/20 insbesondere von den beiden Klöstern der Karmeliten (St. Anna) und der Barfüßer in Augsburg ihren Ausgang nahm und sich rasch verbreitete, einen gewaltigen Aderlass. Diesem vermochten weder Bischof Heinrich von Lichtenau (reg. 1505-1517), ein höchst gewissenhafter Oberhirte, noch Bischof Christoph von Stadion (reg. 1517-1543, ein eher irenischer Charakter, Humanist und Bücherfreund, Einhalt zu gebieten. Elf der zwölf Reichsstädte im Bistumsgebiet gingen zur Reformation über; lediglich Schwäbisch-Gmünd (Ostalbkreis, Baden-Württemberg) blieb der alten Kirche treu. Es folgten 1534 der zu Württemberg gehörende Bistumsanteil, 1539 die Grafschaft Oettingen und 1542 das für die Enkel Georgs des Reichen 1505 neu geschaffene Herzogtum Pfalz-Neuburg. Im Schwäbischen hatte der Bauernkrieg 1525 weite Teile des Bistums verwüstet.

Zwar blieb der Hochstiftsbestand im Wesentlichen erhalten, doch Augsburg, die Bischofsstadt, in der 1530 Kaiser Karl V. (1519-1556) den Reichstag versammelte und vergeblich die kirchliche Einheit zu retten suchte, ging 1537 dem katholischen Kultus verloren. Die Geistlichen, Mönche und Nonnen, die nicht zur Reformation übertreten wollten, wurden vertrieben; das Domkapitel ging nach Dillingen ins Exil; der Dom wurde geschlossen, seine Ausstattung beschädigt; einige Kirchen wurden zerstört. Erst 1544, unmittelbar vor dem "Geharnischten Reichstag" (1547/48), öffnete Karl V. zwangsweise den Dom wieder für den katholischen Gottesdienst, und Kardinal Otto Truchseß von Waldburg (reg. 1543-1573), der Nachfolger Bischof Christoph von Stadions, konnte seine Bischofsstadt und seine Kathedrale betreten. Entscheidend für den Fortbestand des Augsburger Bischofssitzes war aber vor allem der politische Rückhalt am benachbarten Haus Bayern als der katholischen Vormacht im Reich, ohne dass es diesem je gelang, den Bischofsstuhl mit einem Angehörigen des Hauses zu besetzen.

Die Augsburger Bischöfe im Spätmittelalter

Name Regierungszeit Lebensdaten
Hartmann Graf von Dillingen 1248-1286 gest. 1286
Sigfrid (IV.) von Algishausen 1286-1288 gest. 1288
Wolfhard von Roth 1288-1302 1256-1302
Degenhard von Hellenstein 1303-1307 gest. 1307
Sedisvakanz 1307-1309
Friedrich (I.) Spät von Faimingen 1309-1331 gest. 1331
Ulrich (II.) von Schönegg 1331-1337 gest. 1337
Heinrich (III.) von Schönegg 1337-1348 gest. 1368
Markward von Randegg 1348-1365 um 1300-1381
Walter (II.) von Hochschlitz 1365-1369 gest. 1369
Johannes Schadland 1371-1372 1311/12-1373
Burkhard von Ellerbach 1373-1404 um 1340-1404
Eberhard (II.) Graf von Kirchberg 1404-1413 gest. 1413
Friedrich von Grafeneck 1413-1418 gest. frühestens 1420
Anshelm (Anselm) von Nenningen 1413/14-1423 gest. 1428
Petrus (I.) von Schaumberg, Kardinal 1424-1469 1388-1469
Johannes (II.) Graf von Werdenberg 1469-1486 gest. 1486
Friedrich (II.) Graf von Zollern 1486-1505 um 1450-1505
Heinrich IV. von Lichtenau 1505-1517 1443/44-1517

Literatur

  • Einschlägige Beiträge enthält das seit 1967 regelmäßig erscheinende "Jahrbuch des Vereins für Augsburger Bistumsgeschichte".
  • Herbert Immenkötter/Wolfgang Wüst, Augsburg. Freie Reichsstadt und Hochstift, in: Anton Schindling/Walter Ziegler (Hg.), Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650. 6. Band: Nachträge (Katholisches Leben und Kirchenreform im Zeitalter der Glaubensspaltung 56), Münster 1996, 8-35.
  • Franz Machilek, Das Spätmittelalter von 1215 bis 1517. Schwaben und Franken, in: Walter Brandmüller (Hg.), Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte. 1. Band: Von den Anfängen bis zur Schwelle der Neuzeit. 1. Teil: Kirche, Staat und Gesellschaft, Sankt Ottilien 1998, 437-533.
  • Manfred Weitlauff, Augsburg, in: Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1198-1448, Berlin 2001, 4-33.
  • Manfred Weitlauff, Bistum Augsburg, in: Erwin Gatz u. a. (Hg.), Die Bistümer des Heiligen Römischen Reiches von ihren Anfängen bis zur Säkularisation, Freiburg 2003, 52-69.
  • Manfred Weitlauff, Das Bistum Augsburg von seinen Anfängen bis zur Säkularisation (1802/03) und seine spätmittelalterlichen Bischöfe (1184-1423), in: Jahrbuch des Vereins für Augsburger Bistumsgeschichte 37 (2003), 13-111.
  • Wolfgang Wüst, Geistlicher Staat und Altes Reich. Frühneuzeitliche Herrschaftsformen, Administration und Hofhaltung im Augsburger Fürstbistum. 2 Bände (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 19), München 2001.
  • Friedrich Zoepfl, Das Bistum Augsburg und seine Bischöfe im Mittelalter, Augsburg 1955.

Quellen

  • Peter Blickle/Renate Blickle (Bearb.), Schwaben von 1268 bis 1803 (Dokumente zur Geschichte von Staat und Gesellschaft in Bayern III/4), München 1979.
  • Die Quellen zu den Augsburger Bischöfen und zur Augsburger Bistums- und Hochstiftsverwaltung im Spätmittelalter befinden sich in der Hauptsache im Staatsarchiv Augsburg (Neuburger Abgabe), im Stadtarchiv Augsburg und im Archiv des Bistums Augsburg.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Manfred Weitlauff, Augsburg, Bistum/Hochstift: Politische Geschichte (Spätmittelalter), publiziert am 19.09.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Augsburg, Bistum/Hochstift: Politische Geschichte (Spätmittelalter)> (5.12.2025)