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Französische Besetzung der Pfalz, 1918/19-1930

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Aufruf des Kommandanten der 8. Armee, General Gérard, an die Bevölkerung des besetzten Gebietes, 28. November 1918. (Stadtarchiv Ludwigshafen)
Die Pfalz unter französischer Besatzung 1918-1930. (Abb. aus: Winkler, Wilhelm: Pfälzischer Geschichtsatlas, Neustadt an der Haardt 1935, Karte 40)
Karte des besetzten Rheinlandes mit den verschiedenen Besatzungszonen. (Abb. aus: Wilhelm Kreutz/Karl Scherer [Hg.], Die Pfalz unter französischer Besetzung, Kaiserslautern 1999, 12)
Schriftzug "Frei" über dem Himmel von Speyer in der Nacht zum 1. Juli 1930; Aufschrift: "Der Gruß des Fliegers an die befreite Pfalz". (Stadtarchiv Speyer, Fotografie Arthur Barth)
Staatliche Befreiungsfeier auf dem Speyerer Domplatz, 1. Juli 1930. (Stadtarchiv Speyer, Fotografie Arthur Barth)
Staatliche Befreiungsfeier auf dem Speyerer Domplatz, 1. Juli 1930. (Stadtarchiv Speyer, Fotografie Arthur Barth)
General Gérard nach dem Einzug der Besatzung. (Abb. aus: Niemals. Dokumente aus dem Befreiungskampf, Ludwigshafen 1930, 21)

von Helmut Gembries

Das Waffenstillstandsabkommen von Compiègne (11. November 1918) sah die Besetzung der linksrheinischen Gebiete Deutschlands und mehrerer Brückenköpfe auf dem rechten Rheinufer durch die alliierten und assoziierten Mächte vor. Dementsprechend wurde die Pfalz, die seit 1816 zu Bayern gehörte, im Dezember 1918 durch die französische 8. Armee unter General Gérard (1867-1945) besetzt. Nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags sollte sie ab 1920 als Teil der "Dritten" oder "Mainzer Zone" der Besatzungsgebiete für weitere 15 Jahre bis 1935 besetzt bleiben, wurde aber 1930 vorzeitig geräumt, nachdem das Deutsche Reich dem Young-Plan zugestimmt hatte.

Die Zeit des Waffenstillstands

Gemäß dem Waffenstillstandsabkommen vom 11. November 1918 begann die französische 8. Armee unter General Augustin Grégoire Arthur Gérard (1857-1926) am 1. Dezember 1918, die Pfalz zu besetzen. Nicht zuletzt aus historischen Gründen errichtete Gérard sein Hauptquartier in Landau. Am Sitz der Kreisregierung in Speyer wurden mit dem 51. Infanterie-Regiment, dem 3. Pionier-Bataillon, einer kleineren Kraftfahrereinheit und einer Sanitätskompagnie insgesamt 2.600 Mann stationiert. Die Gesamtstärke der französischen Besatzungstruppen in der Pfalz belief sich bis zum Ende des Ruhrkampfs auf ca. 60.000 Mann. Der Beginn der Besetzung brachte für die Bevölkerung erhebliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, des Post- und Fernmeldegeheimnisses und der Meinungsfreiheit mit sich. Der Personen-, Waren- und Fernmeldeverkehr zwischen der Pfalz und dem rechtsrheinischen Deutschland war seit 27. Dezember 1918 völlig gesperrt. Personen- und Güterverkehr durfte nur tagsüber und innerhalb der Ortschaften stattfinden. Der Post- und Fernsprechverkehr unterlag der Kontrolle, das gesamte Presse- und Verlagswesen der Zensur durch die Besatzungsmacht. Zudem waren alle deutschen Uniformträger zur Ehrenbezeugung gegenüber französischen Offizieren und der Trikolore verpflichtet.

Vor ihrem Einmarsch in die Pfalz hatte Gérard seine Truppen aufgerufen, dort ein System ohne Kultur zu überwinden und sich Hochachtung und Ehrfurcht zu erzwingen. Dieser Aufruf und die offiziellen harten Maßnahmen gegen die Bevölkerung prägten ganz wesentlich das Verhalten auch des einzelnen Besatzungssoldaten. Die Klagen über Mißhandlungen, Belästigungen und Beraubungen durch Armeeangehörige sollten bis in die Zeit nach dem Inkrafttreten des Friedensvertrags anhalten und während des Ruhrkampfs noch lauter werden. Der Speyerer Bürgermeister Karl Leiling (1879-1947) beklagte vor allem, dass die Soldaten in gänzlich übertriebener Weise ihre Siegerrolle herauskehrten. Anlass für diese Klage bot etwa ein Vorfall, bei dem Passanten von französischen Soldaten mit Stößen des Gewehrkolbens vom Bürgersteig getrieben worden waren. Andererseits hob Leiling in seinem Tagebuch unter dem Datum des 2. November 1920 hervor, die französische Garnison hätte auf dem Speyerer Friedhof eine Totenehrung auch vor den deutschen Kriegsgräbern gehalten.

Für die Kontrolle der Verwaltung in den besetzten rheinischen Gebieten wurde mit Beginn der Besetzung eine eigene Besatzungsbehörde mit Sitz in Luxemburg zuständig. An ihrer Spitze stand Paul Tirard (1879-1945), ehedem Chef der Zivilverwaltung beim Stab des französischen Generalresidenten in Marokko, General Hubert Lyautey (1854-1934). Wie den Landkreisen der nördlichen Besatzungszonen ordnete sie jedem pfälzischen Bezirksamt einen Kontrolloffizier zu. Diese Offiziere unterstanden Oberst Adalbert Francois Alexandre de Metz (1867-1946). Er überwachte als Oberkontrolleur für die Pfalz in Speyer die Tätigkeit der dortigen Kreisregierung. Regierungspräsident Theodor von Winterstein (1861-1945) musste ihm täglich alle Beschlüsse, Entscheidungen und Anordnungen der Kreisregierung vorlegen. Sie durften nur mit dem Sichtvermerk de Metz' in Kraft treten. Zugleich war dem Regierungspräsidenten jeglicher weiterer Dienstverkehr mit den Ministerien in München untersagt.

Besatzungspolitik und "Freie Pfalz"

Oberstes Ziel der französischen Besatzungspolitik in der Pfalz war aus historischen, wirtschaftlichen und militärischen Gründen ihre Trennung von Bayern und vom Reich und ihre wirtschaftliche und politische Annäherung an Frankreich. Dabei sollten die pfälzischen Gebietsteile, die bis zum Zweiten Pariser Frieden (20. November 1815) zu Frankreich gehört hatten, erneut annektiert werden. Dies galt insbesondere für das Industriegebiet im Westen der Pfalz um St. Ingbert, das im 19. Jahrhundert mit der benachbarten preußischen Industrieregion an der Saar zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum zusammengewachsen war. Von seinen Verbündeten konnte Frankreich dabei keine Unterstützung erwarten. Deshalb sollten noch vor dem Ende der Versailler Verhandlungen mit der Abschließung der Saarregion und der Separation der Pfalz vollendete Tatsachen geschaffen werden. Bemühungen, den Regierungspräsidenten für die Separation der Pfalz zu gewinnen, blieben erfolglos. Auch ein von Gérard einberufener sog. Notabelnrat (Wirtschaftsausschuss) verweigerte sich den Plänen des Generals. Mangels namhafter Persönlichkeiten verfiel General Gérard schließlich auf den Anführer der wenig bedeutenden Bewegung für eine "Freie Pfalz", Eberhard Haaß (geb. 1872, auch Haas), der am 1. Juni 1919 im Speyerer Regierungsgebäude eine selbständige und neutrale Republik Pfalz ausrief. Den Regierungspräsidenten hatte Gérard am Vorabend aus der Pfalz ausweisen lassen. Trotzdem scheiterte der Putschversuch des Landauer Chemikers kläglich. Der entschiedene Widerspruch des stellvertretenden Regierungspräsidenten Friedrich von Chlingensperg (1860-1944) und der Vertreter verschiedener Parteien und Gewerkschaften sowie die Drohungen herbeigeeilter Arbeiter zwangen ihn zum Rückzug.

Friedensvertrag und Besatzungsregime

Mit der Unterzeichnung des Versailler Friedensvertrags (28. Juni 1919) und der Pensionierung General Gérards beruhigte sich die Lage in der Pfalz. In Versailles hatte Frankreich durchsetzen können, dass ihm das gesamte Saargebiet unter der Aufsicht des Völkerbunds zur wirtschaftlichen Ausbeute und zur faktischen politischen Beherrschung überlassen wurde. Deshalb konzentrierte sich die Besatzungsmacht vorerst auf die Verhandlungen zur Übergabe der nun Saarpfalz genannten westpfälzischen Gebiete und zur Festlegung des Grenzverlaufs zwischen dem Saargebiet und der Pfalz. Nach den nur ungefähren Versailler Vorgaben und den Entscheidungen des Grenzausschusses, wie er in Artikel 48 des Friedensvertrags vorgesehen war, wurden schließlich der gesamte Bezirk St. Ingbert, die Stadt Homburg mit weiteren zehn Gemeinden des Bezirks Homburg und elf Gemeinden des Bezirks Zweibrücken abgetrennt.

Das Ziel einer selbständigen Pfalz wollte die Besatzungsmacht nunmehr auf dem Umweg über eine intensive Kulturpropaganda erreichen. Dazu publizierte sie die Zeitschriften "Le Rhin Illustré" und "La Revue Rhénane", veranstaltete Konzert-, Theater- und Filmaufführungen sowie Kunstausstellungen, bot kostenlose französische Sprachkurse an und ließ französische Professoren Vorträge halten zu Themen wie "Französische Ideale". Diesen Bestrebungen suchte Regierungspräsident von Winterstein mit Hilfe einer "Zentralstelle für Pfälzische Angelegenheiten" (Pfalzzentrale) zu begegnen, die er unmittelbar nach seiner Ausweisung in Mannheim eingerichtet hatte. Hoffnungen auf eine wesentliche Milderung des Besatzungsregimes erfüllten sich nicht, auch wenn die Abschnürung vom rechtsrheinischen Deutschland und die Verkehrsbestimmungen gelockert wurden. Anstelle der Luxemburger Kontrollbehörde setzte die Interalliierte Rheinlandkommission mit Sitz in Koblenz ab 10. Januar 1920 die strenge Kontrolle der besetzten Gebiete fort.

Ruhrkrise

Nach der Besetzung des Ruhrgebiets durch französische und belgische Truppen im Januar 1923 galten in allen von Frankreich und Belgien besetzten Gebieten Sanktionen der Rheinlandkommission. In der Pfalz richtete sich die "Pfänderpolitik" vor allem auf die Einnahmen aus den Staats- und Gemeindeforsten. Den passiven Widerstand gegen die Sanktionsordonnanzen und die Verpflichtung zum Dienst auf der französisch-belgischen Regiebahn beantwortete die Besatzungsmacht mit der Ausweisung und der Verurteilung von mehreren Tausend Einwohnern der Pfalz. Die Franc-Währung im Saargebiet, Zölle in hochwertigen Devisen auf Waren aus dem rechtsrheinischen Deutschland und die Sperrung der Rheinübergänge beschleunigten die Inflation der Mark und brachten das Wirtschaftsleben der Pfalz fast ganz zum Erliegen. Die Verschärfung des sog. Ruhrkampfs durch Aktionen gewaltbereiter Gruppen beschworen zusätzliche Gefahren herauf. Die Not und die Erschöpfung der Bevölkerung erzwangen jedoch Ende September 1923 den Abbruch des passiven Widerstands.

"Autonome Pfalz"

Wenige Tage nach dem Abbruch des passiven Widerstands begannen Trupps bewaffneter Separatisten, die öffentlichen Gebäude der größeren pfälzischen Ortschaften zu besetzen. Mit der Unterstützung französischer Truppen fiel ihnen am 10. November 1923 auch das Speyerer Regierungsgebäude in die Hand. Zwei Tage später etablierte sich dort eine "Regierung der Autonomen Pfalz" unter dem ehemaligen Bauernfunktionär Franz-Josef Heinz (1884-1924). Eine eigentliche Regierungstätigkeit konnte sie nicht entfalten. Trotzdem zeigte sich Tirard entschlossen, sie mit der förmlichen Registrierung ihrer Anordnungen durch die Rheinlandkommission offiziell anzuerkennen. Mitarbeiter von Wintersteins, der als nunmehriger Regierungspräsident der Oberpfalz im Juni 1923 trotz der weiteren Tätigkeit seines Nachfolgers Lorenz Wappes (1860-1952) im Amt des Pfalzkommissars zum Generalkommissar für die Pfalz bestellt worden war, beauftragten deshalb den aus Zweibrücken ausgewiesenen Rechtsanwalt Edgar Julius Jung (1894-1934) mit einem Attentat auf Heinz. Jung, der als Verfasser der Marburger Rede Franz von Papens (1879-1969) zu den Opfern des Röhmputsches zählen sollte, und mehrere Mitverschworene erschossen Heinz und zwei seiner "Minister" am 9. Januar 1924 beim Abendessen im "Wittelsbacher Hof" in Speyer.

Deutsch-französischer Ausgleich

Nicht wegen des Speyerer Attentats, wohl aber unter dem Druck Großbritanniens fand sich Frankreich zu dem Speyerer Abkommen vom 17. Februar 1924 bereit. Darin beauftragte ein Ausschuss der Rheinlandkommission den Kreistagsausschuss unter seinem stellvertretenden Vorsitzenden Michael Bayersdörfer (BVP, 1867-1940) mit dem Wiederaufbau der regulären Verwaltung. Nach der Annahme des Dawesplans durch Deutschland (29. August 1924) ließ Frankreich die Mehrzahl der Sanktionsordonnanzen und der französisch-belgischen Sonderverwaltungen zur Pfänderausbeute aufheben. Am 1. Dezember 1924 wurde de Metz abberufen und durch einen Zivilbeamten ersetzt. Strittig blieb noch für längere Zeit die Frage der Rückkehr von Personen, die von den Besatzungsbehörden ausgewiesen worden waren.

Während der Bemühungen um eine deutsch-französische Verständigung erfolgte eine erhebliche Reduzierung der Besatzungstruppen. Die sichtbar geringere Truppenpräsenz trug denn auch dazu bei, dass Bevölkerung und fremde Armee zu einem erträglichen Nebeneinander fanden. Im Juni 1925 waren noch ca. 13.500 französische Soldaten in der Pfalz stationiert. Im Juni 1929 - ein Jahr vor dem Ende der Besetzung - betrug die Stärke der Garnison in Germersheim 2.000 Mann, in Kaiserslautern 2170 Mann, in Landau 3.800 Mann, in Ludwigshafen 1071 Mann, in Neustadt 500 Mann, in Speyer 700 Mann und in Zweibrücken 2414 Mann. Eine zeitweilige Vermehrung der Truppen im März 1926 auf insgesamt ca. 17.000 Mann diente dem französischen Außenminister Aristide Briand (1862-1932) zur Demonstration seiner Entschlossenheit, eine vorzeitige Räumung der Dritten Zone des besetzten Gebiets, wie sie sein deutscher Kollege Gustav Stresemann (1878-1929) im Rahmen der Locarnopolitik anstrebte, von der abermals notwendigen Neuregelung der Reparationen abhängig zu machen.

Mit der Lösung der Reparationsfrage im sog. Young-Plan war der Weg zur Räumung der Pfalz offen. Trotzdem verweigerte die Mehrzahl der Reichstagsabgeordneten der BVP dem Young-Plan die Zustimmung. Nur Bayersdörfer, der einzige Pfälzer unter ihnen, stimmte mit der Mehrheit des Reichstags dafür. Dies entsprach dem Willen der Bevölkerung. Ein Volksbegehren der nationalistischen Parteien und Verbände gegen den Young-Plan hatte in der Pfalz noch weniger Zustimmung gefunden als im übrigen Deutschland (2,83 % in der Pfalz, im Reichsdurchschnitt 10 %). Auch in dem anschließenden Volksentscheid über das so genannte Freiheitsgesetz gegen den Young-Plan hatten nur 5,4 % der wahlberechtigten Einwohner der Pfalz für dieses Gesetz gestimmt, während die Zustimmung reichsweit bei 13,8 % gelegen hatte. Das Gesetz über den Young-Plan wurde am 13. März 1930 verkündet. Am 30. Juni 1930 räumten die französischen Truppen die Pfalz.

Dokumente

Literatur

  • Jacques Bariéty, Les relations franco-allemandes après la première guerre mondiale, 10 Novembre 1918-10 Janvier 1925. De l' Exécution à la Négociation (Publications de la Sorbonne, Série internationale 8), Paris 1977.
  • Helmut Gembries, Verwaltung und Politik in der besetzten Pfalz zur Zeit der Weimarer Republik (Beiträge zur pfälzischen Geschichte 4), Kaiserslautern 1992.
  • Hermann Hiery, Die Pfalzfrage in britischer Sicht, in: Wilhelm Kreutz/Karl Scherer (Hg.), Die Pfalz unter französicher Besetzung (1918/19-1930) (Beiträge zur pfälzischen Geschichte 15), Kaiserslautern 1999, 169-186.
  • Werner Kern, Die Rheintheorie der historisch-politischen Literatur Frankreichs im Ersten Weltkrieg, Diss. Saarbrücken 1973.
  • Henning Köhler, Grundlagen und Konzeptionen der französischen Rhein- und Deutschlandpolitik von der Novemberrevolution bis zum Friedensschluß von Versailles, in: Problèmes de la Rhénanie 1919-1930. Die Rheinfrage nach dem Ersten Weltkrieg. Actes du Colloque d' Otzenhausen 14-16 octobre 1974, hg. vom Centre de recherches relations internationales de l' Université de Metz, Metz 1975, 59-87.
  • Werner Link, Die amerikanische Stabilisierungspolitik in Deutschland 1921-32, Düsseldorf 1970.
  • Walter A. Mc Dougall, France's Rhineland Diplomacy 1914-1924. The Last Bid for a Balance of Power in Europe, Princeton 1978.

Quellen

  • Karl Leiling, Speyer in den Jahren 1919-1939. Ein Tagebuch. 2. Band: Aus der Besatzungszeit in Speyer von Ende 1918 bis Mitte 1930, Speyer 1940.
  • Werner Vogels (Bearb.), Die Verträge über Besetzung und Räumung des Rheinlandes und die Ordonnanzen der Interalliierten Rheinlandoberkommission in Coblenz. Textausgabe der Verträge und der Ordonnanzen 1 bis 302 und der Anweisungen 1 bis 26 in Französisch und Deutsch nebst einer Karte des besetzten Gebiets, Berlin 1925.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Helmut Gembries, Französische Besetzung der Pfalz, 1918/19-1930, publiziert am 16.04.2007; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Französische_Besetzung_der_Pfalz,_1918/19-1930> (19.03.2024)