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Saarpfalz

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Die administrativen Zuschnitte des königlich-bayerischen Landcommissariats Homburg in der Rheinpfalz. Altflächenkolorierte Lithografien von Georg Dubois, Zweibrücken, um 1830. (Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung, Homburg (Saarpfalz))
Die administrativen Zuschnitte des königlich-bayerischen Landcommissariats Zweibrücken in der Rheinpfalz. Altflächenkolorierte Lithografien von Georg Dubois, Zweibrücken, um 1830. (Sammlung Siebenpfeiffer-Stiftung, Homburg (Saarpfalz))
Karte der Rheinpfalz, links unten das Gebiet der Saarpfalz um Homburg und Blieskastel. (Victor-Adolphe Malte-Brun, L'Allemagne illustrée. 5 Bände, Paris 1885-1888, Siebenpfeiffer-Stiftung, Homburg)

von Martin Baus

Der westliche Teil der Rheinpfalz ("Westpfalz") um die Städte Homburg, St. Ingbert und Blieskastel (416 Quadratkilometer) wurde 1918 von Frankreich besetzt und nach dem Saarstatut des Versailler Vertrags zusammen mit den südlichen Teilen der preußischen Rheinprovinz für 15 Jahre unter die Verwaltung des Völkerbundes gestellt. Den neuen geographischen Begriff Saarpfalz prägte 1919 der bayerische "Staatskommissar für die Übergabe westpfälzischer Gebietsteile an das Saargebiet" Heinrich Jolas (1866-1949).

Zugehörigkeit im Ancien Regime und französische Reformen Ende des 18. Jahrhunderts

Das Gebiet der Saarpfalz gehörte am Vorabend der Französischen Revolution (1789) zu drei Landesherrschaften:

  • Homburg und die Ortschaften seiner Umgebung sowie einige wenige Dörfer des Bliesgaues waren Bestandteil des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken,
  • der nördliche Teil, insbesondere die Ortschaften am Höcherberg, unterstand dem Fürstentum Nassau-Saarbrücken,
  • der südliche Bereich des Bliesgaues mit Blieskastel war weitgehend der Herrschaft der Grafen von der Leyen unterstellt, die hier auch ihre Residenz unterhielten.

Unter französischer Herrschaft von Beginn 1798 an sowie insbesondere in napoleonischer Zeit nach 1799 wurden zahlreiche Errungenschaften institutionalisiert, die eine bislang ungekannte Rechtssicherheit schufen (öffentliches und mündliches Gerichtsverfahren, Einführung des Code civil 1804, des Code de procédure civile 1806, des Code de commerce 1807, des Code d’instruction criminelle 1808 und des Code pénal 1810). Eingeführt wurden die Gewerbefreiheit und das Recht auf Eigentum, rigoros beseitigt dagegen Adelsprivilegien und Feudalrechte. Die administrative Neuordnung führte 1798 dazu, dass mitten durch das heutige Kreisgebiet die Grenze zwischen dem Departement Sarre (Hauptstadt Trier) und dem Departement Mont Tonnerre (Hauptstadt Mainz) verlief.

Die Saarpfalz im Königreich Bayern

Seit 1814 kurzzeitig unter österreichischer Verwaltung, wurde der „Rheinkreis“, also die spätere Pfalz einschließlich der Saarpfalz, infolge des Wiener Kongresses mit dem Münchner Vertrag vom 14. April 1816 Bestandteil des Königreichs Bayern. Die hier geltende staatsbürgerliche Freiheit und Gleichheit und die entsprechend organisierte Administration und Jurisdiktion - bald unter der Bezeichnung "Rheinische Institutionen" geläufig - gab es im rechtsrheinischen Bayern nicht. Der Fortbestand der "Institutionen" blieb nach 1816 gewährleistet, wodurch die Pfalz den Status eines bayerischen Zweitstaates erhielt. Damit herrschte im Königreich zweierlei Recht.

Die Neuordnung der Verwaltung unter bayerischer Herrschaft trat zum April 1818 in Kraft. Die Pfalz wurde in zwölf "Landcommissariate" unterteilt, darunter im Westen das Landcommissariat Homburg mit den Kantonen Waldmohr, Landstuhl und Homburg sowie das Landcommissariat Zweibrücken mit den Kantonen Zweibrücken, Neuhornbach und Blieskastel. Diese Kantonalgliederung war bereits in napoleonischer Zeit kreiert worden. Die Kantone Neuhornbach und Blieskastel umfassten den Bliesgau und St. Ingbert, die 1902 zum neuen "Bezirksamt St. Ingbert" zusammengefasst wurden. Diese Einteilung behielt Gültigkeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges.

Erster Landcommissär in Homburg war Philipp Jakob Siebenpfeiffer (1789-1845), der von 1818 an amtierte. 1830 wurde er von diesem Amt suspendiert, weil er in der Erstausgabe seiner Zeitung "Rheinbayern" den bayerischen König kritisiert und zu Reformen aufgefordert hatte. Siebenpfeiffer gehörte hernach zu den Wortführern der liberalen Bewegung der Pfalz, die in dem von ihm initiierten Hambacher Fest gipfelte.

Die Konstruktion des "Saargebietes"

Durch den Friedensvertrag von Versailles kam es zu einschneidenden territorialen Veränderungen. Artikel 48 des Vertrages beschrieb die Abgrenzung jedoch nur annähernd dahingehend, dass Homburg zum neuen Saargebiet gehören, Zweibrücken aber in der Pfalz zurück bleiben sollte. Zusammen mit dem wesentlich größeren, südlichen Teil der preußischen Rheinprovinz bildeten das Bezirksamt St. Ingbert sowie Teile der Bezirksämter Homburg in einer Größenordnung von 13.700 ha mit 29.000 Einwohnern in elf Gemeinden und Zweibrücken (9600 ha, 7600 Einwohner, 15 Gemeinden) schließlich 1920 das neu konstruierte "Saargebiet", das 15 Jahre unter Verwaltung des Völkerbundes stand.

Die Montanindustrie, die vor allem St. Ingbert während der industriellen Revolution geprägt hatte, war für die Abtrennung der Saarpfalz von Bayern 1920 nur zweitrangig. Außer den kaum profitablen Staatsgruben St. Ingbert und Mittelbexbach förderte nur das an Franzosen verpachtete Privatbergwerk Frankenholz Kohle. Die Abtrennung hatte vielmehr zwei andere Gründe: Zum einen rekrutierten sich die Arbeiter der Gruben und Hütten auf ehemals preußischem Gebiet zum Teil aus diesem Areal, zum anderen sollte eine Art "Pufferzone" zur Pfalz bzw. zum Deutschen Reich geschaffen werden.

Vor allem die Kontrolle über jene Eisenbahnlinien, die im zurückliegenden Krieg für die Versorgung und den Nachschub des in Frankreich agierenden deutschen Militärs von großer strategischer Bedeutung gewesen waren, stand dabei im Blickpunkt. Im neu konstruierten „Saargebiet“ wurden deshalb "Zollbahnhöfe" angelegt. Im zuvor pfälzischen Bereich entstand eine solche 52 Gleise umfassende Bahnanlage westlich der Stadt Homburg. Für die rund 50 Hektar große Fläche, die sich größtenteils auf der Gemarkung des Ortes Altstadt (heute Gemeinde Kirkel) befand, wurden bis dahin landwirtschaftlich genutzte Gebiete in Anspruch genommen, was heftige, aber letztlich wirkungslose Proteste der betroffenen Bevölkerung zur Folge hatte. Mit den Vorbereitungen war 1923 begonnen worden, 1925 nahm der "Zollbahnhof", das mithin aufwendigste Eisenbahnprojekt der Saargebietszeit schlechthin, seinen Betrieb auf.

Genese der Bezeichnung "Saarpfalz"

Für die ehemals pfälzischen Teile des neuen "Saarstaats" bürgerte sich ab 1919 schnell der Begriff "Saarpfalz" ein, der auch 1974 dem aus der Gebietsreform resultierenden "Saarpfalz-Kreis" seinen Namen geben sollte. Geprägt wurde die Bezeichnung von Heinrich Jolas (1866-1949). Der bayerische "Staatskommissar für die Übergabe westpfälzischer Gebietsteile an das Saargebiet" verkürzte seinen Titel in "Staatskommissar für Übergabe der Saarpfalz". Nach der Angliederung des Saargebietes an das nationalsozialistische Deutschland im Januar 1935 wurde "Saarpfalz" ab 1936 sinnentstellend für den die Pfalz und das Saargebiet umfassenden "Gau" der NSDAP verwendet.

Zugehörigkeit zum Saarland nach 1945

Verwaltungsgrenzen des Saarpfalz-Kreises im 20. Jahrhundert. (Roswitha Goy, Stuttgart/Siebenpfeiffer-Stiftung, Homburg)

Das Gebiet des Saarpfalz gehörte bis auf kleinere Gebiete seit der französischen Besatzungsherrschaft nach Kriegsende zum Saarland und blieb auch Bestandteil des neuen Bundeslandes Saarland.

Entstehung des Saarpfalz-Kreises 1973/74 durch die Gebiets- und Verwaltungsreform

"Größere und leistungsfähigere Verwaltungseinheiten zu schaffen, um das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der Bevölkerung entsprechend den Erfordernissen einer modernen Industrie- und Leistungsgesellschaft zu fördern und sichern" - das waren die Ziele, die mit der saarländischen Gebiets- und Verwaltungsreform zu Beginn der 1970er Jahre verbunden waren (Vorschaltgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform des Saarlandes vom 17. Dezember 1970). Nach der Diskussion verschiedener Modelle wurde im "Neugliederungsgesetz" vom 19. Dezember 1973 die Bildung der Verwaltungseinheit "Saar-Pfalz-Kreis" verfügt.

Sie entstand aus der Kombination der bisherigen Kreise Homburg und St. Ingbert, wobei die Städte Bexbach, Blieskastel, Homburg und St. Ingbert durch umfangreiche Eingemeindungen neue Zuschnitte bekamen. Daneben entstanden die Gemeinden Gersheim, Kirkel und Mandelbachtal neu. Die bisher eigenständigen Gemeinden Ensheim und Eschringen wurden abgetrennt und der saarländischen Landeshauptstadt Saarbrücken zugeschlagen, da der einzige größere Flughafen des Saarlandes in Ensheim lag. Zudem wurden große Flächen von den bisherigen Gemeinden Bexbach, Niederbexbach, Limbach und Kirkel-Neuhäusel abgetrennt, um damit das Territorium der benachbarten Industriestadt Neunkirchen zu vergrößern.

Sitz der neuen Kreisverwaltung wurde Homburg, das bereits seit 1818 diese Funktion innehatte. In fast allen Gutachten wurde die Einrichtung der später in "Saarpfalz-Kreis" umbenannten Einheit "als erster Schritt zur Schaffung eines um die pfälzischen Grenzgemeinden der Kreise Pirmasens, Kaiserslautern und Kusel zu erweiternden Saar-Pfalz-Kreises" angesehen. Die Umsetzung dieser länderübergreifenden Zielsetzung wurde bislang jedoch nicht in die Wege geleitet.

Literatur

  • Martin Baus, Bernhard Becker, Jutta Schwan (Hg.), Bayern an der Blies, 100 Jahre bayerische Saarpfalz (1816-1919), St. Ingbert 2019.
  • Hans-Walter Herrmann, Die Geschichte des Kreisgebietes, in: Clemens Lindemann (Hg.), Der Saarpfalz-Kreis, Stuttgart 1993, 66–98.
  • Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes (Mitteilungen des Historischen Vereins für die Saargegend Neue Folge 3-5). 1. Band: Vom Faustkeil zum Förderturm, hg. von Kurt Hoppstädter/Hans-Walter Herrmann unter Mitwirkung von Erhard Dehnke, Saarbrücken 1960; 2. Band: Von der fränkischen Landnahme bis zum Ausbruch der Französischen Revolution, hg. von Hans-Walter Herrmann/Kurt Hoppstädter unter Mitwirkung von Hanns Klein, Saarbrücken 1977; 3. Band, 2. Teil: Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Saarlandes (1792-1918), hg. von Jürgen Karbach/Paul Thomes, Saarbrücken 1994.
  • Landeszentrale für politische Bildung (Hg.), Das Saarland. Politische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung, Saarbrücken 2. Auflage 1991.
  • Kurt Schöndorf, Saarpfalz – Ursprung und Wandel eines Begriffes, in: Saarpfalz. Blätter für Geschichte und Volkskunde 1992/4, 16–20.

Quellen

Weiterführende Recherche

Externe Links

Verwandte Artikel

Westpfalz, Saargebiet, Saarland

Empfohlene Zitierweise

Martin Baus, Saarpfalz, publiziert am 11.05.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Saarpfalz > (19.03.2024)