Fischerei
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Fischfang ist in Bayern seit der Steinzeit belegt. Ab dem Mittelalter geben schriftliche Quellen Auskunft über die rechtliche Behandlung, Fangmethoden und Verzehrsgewohnheiten. Auf die obrigkeitlichen Ordnungen folgten im 19. Jahrhundert Regelungen auf Bezirksebene und schließlich 1908 das bayerische Fischereigesetz. Schon im späten Mittelalter hatten sich in größeren Städten Fischerzünfte gebildet. Mit der Konkurrenz um die Nutzung der Flüsse im Industriezeitalter entstanden moderne Interessenverbände, die sich seitdem um das Fischereiwesen bemühen. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die bereits in der Antike praktizierte Freizeitfischerei einen großen Aufschwung.
Die Anfänge der Fischerei
Fischerei gibt es im heutigen Bayern seit hier Menschen leben, wobei Fangmethoden und Fischarten über Jahrhunderte ähnlich blieben. Erst im 19. und 20. Jahrhundert hat sich – vor allem dank neuer Techniken – ein deutlicher Wandel vollzogen.
Seit der Vorzeit spielte die Fischerei neben der Jagd eine entscheidende Rolle in der Ernährungsgeschichte der Menschheit. Bereits die frühen nomadisierenden Sammler und Jäger, später die Siedler, folgten den Bächen und Flüssen und ließen sich an deren Ufern nieder. Mit Speeren, Reusen, Angeln und Netzen stellten sie den Fischen nach. Man nimmt an, dass es bereits in der Altsteinzeit (um 70.000 v. Chr.) Fischer in Bayern gegeben hat. Die quellenmäßig belegte Geschichte der Fischerei beginnt in der Jungstein- und Bronzezeit (ca. 4000 bis 850 v. Chr.) mit den ältesten gefundenen Angelhaken an der Donau bei Nersingen (Lkr. Neu-Ulm) und nahe Manching (Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm). Genaueren Aufschluss über die bayerische Fischerei geben jedoch erst mittelalterliche Urkunden und Aufzeichnungen.
Fisch als Fasten- und Herrenspeise seit dem Mittelalter
Die strengen christlichen Fastenregeln, die Fleisch verboten, den Genuss von Fisch dagegen erlaubten, waren der Grund für einen immensen Fischbedarf, wobei die einfache Bevölkerung wohl kaum einen Fisch auf den Teller bekam. Exemplarisch zeigt die Legende des hl. Ulrich (923-973 Bischof von Augsburg) die Bedeutung des Fisches. Fisch wurde teuer bezahlt und diente als Delikatesse auf höfischen Tafeln sowie als Gastgeschenk an Fürsten. Die Fischerei war, wie die Jagd, streng reglementiert und zunächst ein Regal (königliches Recht), das jedoch verliehen werden konnte (z. B. Mondsee 829, Bamberg 911, Tegernsee ca. 979). Klöster - allen voran die Zisterzienser, denen Fleischgenuss gänzlich untersagt war -, pflegten zur Deckung ihres Fischbedarfs eine umfangreiche Fischerei. Bei der Anlage von Klöstern suchte man die Nähe von Flüssen; später wurde zudem häufig eine extensive Teichwirtschaft in künstlich angelegten Weihern betrieben, die sich seit dem frühen Mittelalter nachweisen lässt und ihren Höhepunkt im 15. Jahrhundert erreichte. Charakteristisch ist die Teichwirtschaft für Mittelfranken und die Oberpfalz mit ihren typischen Teichlandschaften, die bereits in die Zeit Karls des Großen (reg. 768-810, Kaiser ab 800) zurückreichen und vermutlich rund um den Königshof Riedfeld im Aischgrund (heute Teil von Neustadt a. d. Aisch [Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim]) ihren Anfang nahmen.
Fischereiordnungen
Um eine Überfischung oder andere Schädigungen der Fischerei zu vermeiden, wurden seit dem ausgehenden Mittelalter durch den jeweiligen Landes- bzw. Grundherrn zahlreiche Fischereiordnungen erlassen, die immer wieder erneuert wurden. Zum Teil galten sie nur für einen beschränkten Raum, wie die Würzburger Fischereizunftordnung von 1385 oder die Ordnung für den Würmsee (= Starnberger See) von 1444 bzw. 1489, zum Teil hatten sie überregionale Bedeutung, wie die Donaufischordnung von 1528, die in die bayerische Landesordnung von 1553 und erneut in das bayerische Landrecht von 1616 (nun allerdings ausgeweitet auf alle Fließgewässer im Herzogtum Bayern) eingefügt wurde und bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts in Kraft blieb. Hunderte von Fischereiordnungen sind für Altbayern, Franken und Schwaben sowie im Alpenraum entstanden.
Allen Ordnungen war die Sorge um den Rückgang der Fischpopulation gemeinsam. Um diese zu schützen wurden Mindestmaße für Fische und Netze festgelegt, verschiedene Fangmethoden und Geräte verboten sowie Schonzeiten ausgesprochen. Da die Fischer meist des Lesens unkundig waren, wurden diese Verordnungen wiederholt verlesen und in Form sog. Brittlmaße (von Brettl = Brettchen = Strickmodeln für Netze) bildlich dargestellt.
Dennoch wurde der Fischerei allgemein wenig Aufmerksamkeit geschenkt, Verstöße wurden nicht sonderlich streng geahndet. Erst seit der Mitte des 19. Jahrhunderts interessierte man sich von Seiten des Staats stärker für die Fischerei. In einem Reskript vom 16. September 1854 wurde konstatiert, "dass der Zustand der Fischzucht in Bayern eine rasch fortschreitende Abnahme dieses Culturzweiges und damit den Verlust einer wichtigen Erwerbs- und Nahrungsquelle mit Grund befürchten lasse, wenn gegen den augenfälligen und bereits weit vorgerückten Verfall nicht Maßregeln ergriffen werden, welche die Fischzucht nicht nur regeln und wieder beleben, sondern derselben auch einen kräftigen und nachhaltigen öffentlichen Schutz gewähren." In der Folge entstanden Fischereiordnungen für die einzelnen Regierungsbezirke; seit dem 1. April 1909 bis heute gilt das in der Zwischenzeit mehrfach novellierte Bayerische Fischereigesetz vom 15. August 1908 für ganz Bayern.
Fischerzünfte
Während es in kleineren Städten meist nur einen Stadtfischer gab, der in der Regel vom Rat der Stadt die Fischwasser pachtete, entstanden in den größeren Städten, in denen der Fischreichtum mehreren Fischern Auskommen bot, eigene Fischerzünfte. Sie entwickelten sich im späten Mittelalter analog zu den Zusammenschlüssen anderer Handwerker. Als eine der ältesten Fischerzünfte gilt die Würzburger, die ihre Wurzeln auf 1010 zurückführt (erster sicherer Beleg von 1279). Vom Gros der Zünfte haben wir erst aus dem 14. Jahrhundert Nachricht: die Lindauer als eine der frühesten ist erstmals 1349 belegt, die Augsburger um 1368.
Ausgriff auf die Flüsse im 18. und 19. Jahrhundert
Mit dem Bevölkerungszuwachs und der Industrialisierung im späten 18. und 19. Jahrhundert begann der Mensch, die Flüsse intensiv zu gestalten. Neue technische Möglichkeiten erlaubten es, die bisher unregulierten Wildflüsse zu begradigen. Die Gesetzgebung nahm etwa bei Flusskorrektionen jedoch kaum Rücksicht auf die Interessen der Fischerei. Zusammen mit einer wenig geordneten Fischerei und den unterschiedlichsten Umwelteinflüssen führte dies zu einem starken Rückgang der Fischbestände. Unter den Fischern wuchs daher der Wunsch, sich zusammenzuschließen, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten und Missstände zu beheben.
Bildung von Vereinen und Verbänden
Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden die ersten Fischereivereine und –verbände, etwa zeitgleich mit dem Erlass der allgemein verbindlichen neuen Verordnungen. Seit dem 12. Juli 1855 trafen sich nach dem Vorbild der englischen Fishing-Clubs allwöchentlich interessierte Angler in München. Aus dem "Fischer-Club" ging schließlich der Landesfischereiverband Bayern e. V. hervor. 1877 wurden als erste regionale Verbände der Kreisfischereiverein für Niederbayern und der für Unterfranken gegründet, 1880 der Fischereiverein für Schwaben und Neuburg, 1881 die Kreisfischereiverbände für Mittelfranken, die Oberpfalz und für Oberfranken und schließlich 1905 der von Oberbayern. Die Kreisfischereivereine wurden später in Verbände umbenannt. Daneben entstand eine Reihe örtlicher Vereine. Einer der ältesten war die "Altstädtische Fischergesellschaft in Kempten", gegründet am 27. Oktober 1825. Vereine und Verbände suchten den Kontakt untereinander. Das Bayerische Fischereigesetz von 1908 schuf schließlich die Grundlage zur Bildung von Fischereigenossenschaften.
Die Fischereivereine, -verbände und -genossenschaften kümmerten sich um die Belange der Fischerei, um Schulungen, um Förderung der Bestände, Besatz der Gewässer mit Jungfischen, neue Richtlinien usw. 1881 konnte der bayerische Landesfischereiverband einen Vertrag mit König Ludwig II. (reg. 1864-1886) abschließen und das Siebenquellen-Anwesen in Starnberg (Lkr. Starnberg) für den Bau einer Zuchtanstalt übernehmen. Mit dieser Fischbrutanstalt wurde 1909 die Bayerische Fischereischule verbunden (erster Lehrgang 1910), die seither die bayerischen Fischwirtschaftsmeister und Teichwirte bildet. 1954 übernahm die Ausbildungsaufgaben die neu gegründete, ebenfalls in Starnberg ansässige "Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Fischzucht", die 1964 in "Bayerische Landesanstalt für Fischerei" umbenannt wurde. Sie wurde 2003 als Institut für Fischerei in die neu errichtete Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft eingegliedert.
In der Zeit des "Dritten Reichs" wurden zwar die Verbände nicht zentralisiert, jedoch ab 1936 die jeweiligen Vorstände vom NS-Regime eingesetzt. Lediglich die Sportangler wurden 1935 im Reichsverband Deutscher Sportangler zusammengeschlossen. In der Berufsfischerei kam es ab 1937 zu einer Welle von regionalen Zwangsgenossenschaften, die vielfach auch nach dem Zweiten Weltkrieg mit überarbeiteten Satzungen fortbestanden.
Die Fischerei nach dem Zweiten Weltkrieg
Die Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg waren vor allem dem Wiederaufbau der Fischerei gewidmet. Nach 1945 kam es darauf an, die Zuchtbetriebe für Besatzfische wieder in Gang zu bringen, zusammen mit den Amerikanern eine Neuregelung der Fischerei zu zu finden und sich eingehend mit Fragen der Gewässerregulierung und Abwasserbeseitigung zu beschäftigen. Besonders umfangreich war die Arbeit für die Wiederbelebung der Fischereigenossenschaften und Fischereivereine. Große Aufmerksamkeit wurde aber auch der Förderung der Fischerei in den neuen Stau- und Baggerseen entgegengebracht.
Fischerei als Freizeitvergnügen
Neben der gewerbsmäßigen Fischerei angelte man seit der Antike in der Freizeit. Während die Berufsfischer vor allem mit den unterschiedlichsten Netzen und Reusen auf Fang gingen, bevorzugte der Freizeitfischer die Angel. Bereits die Römer kannten die Technik des Fliegenfischens, die Krone der Angelkunst. Auch im Mittelalter frönten Adelige dem Fischfang als Zeitvertreib, wenngleich das Angeln nicht in dem Grade zur ritterlichen Leidenschaft zählte wie die Jagd. In der mittelhochdeutschen Dichtung ist immer wieder darüber zu lesen, etwa beim Oberpfälzer Minnesänger Hadamar von Laber (um 1300 bis um 1360) oder bei Wolfram von Eschenbach (um 1170 bis um 1220) im Versepos "Titurel". Ein begeisterter Fischer war auch Kaiser Maximilian I. (reg. 1486-1519, als Kaiser ab 1508), wobei sich sein Interesse nicht allein auf die Angelfischerei beschränkte. Er unterschied seine Fischgewässer nach Wildseen und Bächen, die er nicht selbst besuchte und nur für "die Notdurft seiner Kuchl" abfischen ließ, und solche Gewässer - und dies ist der weitaus größere Teil -, in denen er selbst fischte. Er ließ ein berühmtes Fischereibuch anlegen.
In der Neuzeit erfreute sich das Fischen als Freizeitgestaltung so großer Beliebtheit bei Adel und Geistlichkeit, dass es etwa an der Universität Landshut im "Akademischen Gesetz" vom 26. Januar 1804 für die Studenten verboten wurde. Seit dem 19. Jahrhundert wurde die bis dahin hauptsächlich von Berufsfischern betriebene Fischerei langsam von der Angelfischerei abgelöst und mancher ehemalige Berufsfischer lebt heute von den Einnahmen aus der Verpachtung seiner Fischwasser. Einen ungeahnten Aufschwung nahm die Angelfischerei nach dem Zweiten Weltkrieg.
Die Bedeutung der bayerischen Fischerei am Ende des 20. Jahrhunderts
Bayern war von jeher reich an Fischen, die regional nach der Beschaffenheit der einzelnen Gewässer unterschiedlich auftraten. Die Fischarten haben im Laufe der Jahrhunderte jedoch auch ihr Vorkommen verändert. Einige Fischarten zogen sich aufgrund verschiedener Einflüsse zurück. Andere, wie etwa die heute beliebte Regenbogenforelle, die erst um 1880 aus Nordamerika als Wirtschaftsfisch eingeführt wurde, sind durch Besatz dazugekommen. Noch immer gibt es in Bayern zahlreiche Fische, auch wenn verschiedene Arten auf der Roten Liste stehen.
Insgesamt lässt sich der gesamtwirtschaftliche Wert der bayerischen Fischerei zu Beginn des 21. Jahrhunderts mit annähernd 500 Mio. Euro jährlich beziffern, ohne Einbeziehung der positiven Auswirkungen dieses Wirtschaftszweiges auf die Bereiche Ökologie, ländlicher Raum, Ernährung, Touristik und Gesundheit. Inzwischen haben die vielen Freizeitfischer die Berufsfischer zahlenmäßig weit überflügelt. 2005 zählte der Landesfischereiverband Bayern e. V. mit seinen regionalen Verbänden rund 138.000 Mitglieder, wobei nicht jeder Fischer zwingend in diesem Verband organisiert sein muss. Noch immer befinden sich in Bayern rund 7.600 Betriebe für Fischzucht und Fischhaltung. 50 % der deutschen Speisekarpfen werden hier auf einer Gesamtteichfläche von 20.000 Hektar erzeugt, wobei Mittelfranken und die Oberpfalz mit ihren weitläufigen Teichlandschaften traditionell eine führende Position einnehmen. Etwa 30 % der deutschen Forellen stammen ebenfalls aus Bayern, vor allem aus den Bereichen der Mittelgebirge und des Voralpenlandes, wo sauberes Wasser ausreichend zur Verfügung steht. Daneben wird Fischerei auf 25.000 Hektar Seefläche (den Bodensee nicht mitgerechnet) und 5.240 Hektar Fließgewässer von etwa 190 Betrieben beruflich ausgeübt (meist allerdings im Nebenerwerb).
Literatur
- Arno Berleb, Die Geschichte der Fischerei am Starnberger See (Vom Einbaum zum Dampfschiff 8), Buchendorf 1990.
- Alfons Blank u. a. (Hg.), 100 Jahre Fischereiverband Oberbayern 1905-2005, München 2005.
- Wolfgang Blohm (Hg.), 150 Jahre Landesfischereiverband Bayern e. V., München 2005.
- Paul Höfling, Die Chiemsee-Fischerei. Beiträge zu ihrer Geschichte (Beiträge zur Volkstumsforschung 24), München 1987.
- Gerhard Immler, Die Bedeutung der Fischerei im Fürststift Kempten, in: Christof Paulus (Hg.), Perspektiven einer europäischen Regionengeschichte: Festschrift für Wolfgang Wüst zum 60. Geburtstag (Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 106), Augsburg 2014, 161-177.
- Günther Keiz/Bruno Lang, 125 Jahre Landesfischereiverband Bayern. 1855-1980, München 1980.
- Robert Klupp, Fischerei in Oberfranken. Darstellung der gesamten oberfränkischen Fischerei, Bayreuth 1985.
- Wilhelm Koch, Fürstbischöfliche Fischereigesetzgebung und Fischereiverwaltung am Main von 1450-1800, in: 80 Jahre Fischereiverband Unterfranken e. V., Würzburg 1958, 206-271.
- Jörg Kuhn, 125 Jahre Fischereiverband Niederbayern 1877-2002, Landau an der Isar 2002.
- Cornelia Oelwein, Fischerei im Wandel der Zeit, Nürnberg 2008.
- Cornelia Oelwein, Geschichte der Fischerei in Schwaben, Augsburg 2005.
- Josef Paukner (Hg.), 125 Jahre Fischereiverband Oberpfalz 1881-2006, Regensburg 2006.
- Roland Thiele, Fischerei und Schiffahrt auf der Donau zwischen Donauwörth und Manching, in: Neuburger Kollektaneenblatt 132 (1979), 32-284.
- Benno Wagner (Hg.), Bodenseefischerei. Geschichte - Biologie und Ökologie - Bewirtschaftung. Zum 100jährigen Jubiläum der Internationalen Bevollmächtigten-Konferenz für die Bodenseefischerei, Sigmaringen 1993.
- Peter Wondrak, Fischerei in Unterfranken, Würzburg 1995.
- Walther Zeitler/Erich Wurm, Fische, Fähren, Schiffe. Ein Leben mit und an der Donau, Straubing 2001.
Quellen
- Joseph Bleyer, Das bayerische Fischereigesetz vom 15. August 1908, München/Berlin 1912.
- Walter Michael Brod (Bearb.), Wertheimer Fischbuch 1856-1887 (Mainfränkische Hefte 98), Würzburg 1997.
- Josef Deml, Bayerische Fischerei-Regesten, in: Archivalische Zeitschrift. Neue Folge 19 (1912), 221-278.
- Franz Niederwolfsgruber, Kaiser Maximilian I. Jagd- und Fischereibücher. Jagd und Fischerei in den Alpenländern im 16. Jahrhundert, München 1965 (Neudruck 1979 und 1992).
- Cornelia Oelwein (Bearb.), Das Fischereibuch des Fürststifts Kempten verfaßt von Benedict von Schönau, Stifts-Capitular und Fischerherr, 1755-1785, Augsburg 2007.
Weiterführende Recherche
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Empfohlene Zitierweise
Cornelia Oelwein, Fischerei, publiziert am 03.11.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Fischerei (31.10.2024)