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Stauffer zu Ehrenfels, Adelsfamilie

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Das Wappen der Stauffer von Ehrenfels in einer Kopie des Wappenbuchs von Konrad Grünenberg (1442-1494) vom Beginn des 17. Jahrhunderts. (Bayerische Staatsbibliothek, cgm 9210, fol. 295r)
Hans III. von Stauff (gest. 1478) in der von ihm in Auftrag gegebenen Furtmeyr-Bibel (1468-1472), mit Gemahlin Margaret Schenk von Geyern. Die Bibel gelangte während des Löwlerkriegs in den Besitz Herzog Albrechts IV. (reg. 1465-1508), der die ursprünglichen Wappen durch sein eigenes und das seiner Gemahlin Kunigunde von Österreich (1465-1520) ersetzen ließ. (Universitätsbibliothek Augsburg, Cod. I.3.2.4, 1 v)
Rotmarmorgrabplatte des Hans von Stauff in der Pfarrkirche Beratzhausen (Lkr. Regensburg). (aus: Die Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern. 4. Heft: Bezirksamt Parsberg, München 1906)
Die Burg Ehrenfels bei Beratzhausen (Lkr. Regensburg) mit dem Wappen der Stauffer von Ehrenfels auf den Landtafeln Philipp Apians (1531-1589) von 1568, Nachdruck 1651. (Foto: Bayerische Staatsbibliothek)
"Staufferisch Mappa". Schematische Darstellung der Herrschaft Ehrenfels, 1565. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Plansammlung 11557)
Zeichnung der Burgruine Ehrenfels von 1838. Künstler unbekannt, Monogramm A. E. (aus: Burgen in Ostbayern. Ansichten aus fünf Jahrhunderten, hg. vom Museum der Stadt Regensburg, Regensburg 1989, 59)

von Manfred Jehle

Adelsgeschlecht mit den Hauptsitzen Ehrenfels/Beratzhausen und Sünching (alle Lkr. Regensburg) in der heutigen Oberpfalz. Mit der Herrschaft Ehrenfels erreichten sie die Reichsunmittelbarkeit. Die Stauffer zu Ehrenfels unterhielten enge Beziehungen zum Herzogtum Bayern, die sich allerdings Ende des 15. Jahrhunderts in das Gegenteil verkehrten. Als Mitglieder des Löwlerbundes wurden sie von Herzog Albrecht IV. (reg. 1465-1508) angegriffen, Beratzhausen und Ehrenfels dabei stark beschädigt. Die Folge war ein wirtschaftlicher Niedergang; im 16. Jahrhundert verkauften sie Ehrenfels an das Fürstentum Pfalz-Neuburg. 1598 starb die Familie im Mannesstamme aus. Die Herrschaft Ehrenfels blieb bis 1803 als Reichslehen beim Fürstentum.

Herkunft und Sitze

Die Stauffer zu Ehrenfels stammen aus Stauf, zwischen Thalmässing und Eysölden (beide Lkr. Roth) gelegen. Der erste in den Quellen erwähnte Angehörige war 1138/1147 Heinrich de Stophe. Seitdem werden die Stauffer mehrfach genannt, im 12. Jahrhundert einmal als Ministerialen des Regensburger Bischofs, seit der Mitte des 13. Jahrhunderts auch mehrfach als Reichsministerialen. 1309 wurde die Burg Stauf durch König Heinrich VII. (reg. 1308-1313) zerstört. 1328 erwarb Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg (reg. 1300-1332) den Burgstall. Dietrich I. von Stauff (gest. nach 1343) behielt nur die zu Stauf gehörigen Mannlehen und erwarb 1335 von Kaiser Ludwig (reg. 1314-1347, seit 1328 als Kaiser) die Hälfte der Burg Ehrenfels und des Marktes Beratzhausen (Lkr. Regensburg), die der Kaiser im selben Jahr von Heinrich von Ehrenfels erhalten hatte. Die gesamte Herrschaft Ehrenfels kam 1432 an die Stauffer, als Hadmar von Laaber seinen Anteil an die Brüder Dietrich V. (um 1400-1470) und Albrecht II. (genannt 1432 bis nach 1470) verkaufte.

Weitere Sitze kamen später hinzu. Seit ca. 1385 war Heimhof (Lkr. Amberg-Sulzbach) (zwischen Amberg und Hohenburg) im Besitz der Stauffer. 1427 wurde Heimhof gegen die Hofmark Köfering (südöstlich Regensburg) eingetauscht. Die Hofmark Sünching (Lkr. Regensburg) (zwischen Regensburg und Straubing) gehörte bis 1448 den Hofern von Lobenstein und gelangte mit dem nahen Triftlfing (Lkr. Regensburg) an Clara Hofer, die mit Ulrich V. von Stauff (gest. 1472) verheiratet war. Seitdem war Sünching der zweite Hauptsitz der Stauffer. Von Herzog Albrecht IV. (reg. 1465-1508) wurde 1500 das bayerische Lehen Schrotzhofen bei Beratzhausen verliehen. Wegen Schrotzhofen wurden die Herren von Stauff seit 1508 von Pfalz-Neuburg als Landsassen angesehen. Die Herrschaft Falkenstein zwischen Regensburg und Cham, ein bayerisches Lehen, war schon einmal 1428 im Besitz von Dietrich V. von Stauff und wurde 1514 von Herzog Wilhelm IV. (reg. 1508-1550) den Stauffern geschenkt.

Die Herrschaft Ehrenfels

Die Herrschaft Ehrenfels und die Pfarrei Beratzhausen stimmten in ihrem Umfang fast überein. Die hochmittelalterliche Pfarreiorganisation entstand hier in einer herrschaftlich bereits konsolidierten Region der Burggrafen von Regensburg.

Die Erhebung der Stauffer zu Ehrenfels in den Reichsfreiherrenstand 1465 war verbunden mit der Bestätigung der Hochgerichtsbarkeit, des Blutbanns, des Wildbanns und des Bergrechts. Das Niedergericht für alle Hintersassen der Herrschaft wurde auf den in Beratzhausen stattfindenden Gerichtstagen ausgeübt. Für die Marktgemeinde Beratzhausen wurde außerdem ein jährlicher Ehaftstag abgehalten; das ganze Amt betrafen auf diesem Ehaftgericht die Angelegenheiten der Vierer auf dem Lande, die über Grundstückskonflikte und die Holznutzung zu berichten hatten.

Zum Amt Beratzhausen gehörten am Ende des Alten Reichs 48 Ortschaften: der Markt Beratzhausen, sechs Kirchdörfer, drei Dörfer, zwölf Weiler, sechs Mühlen und 20 Einödhöfe. Die Herrschaft Ehrenfels war spätestens seit 1335, als Kaiser Ludwig sie von den Herren von Ehrenfels erwarb, den bayerischen Landgerichten Hirschberg und Burglengenfeld in Angelegenheiten um Erb und Eigen zugehörig. Jetzt verlief die Grenze beider Landgerichte entlang der Schwarzen Laber. Erst 1505 erreichten die Brüder Bernhardin I. (gest. um 1508) und Hieronymus von Stauff (gest. 1516) die Exemtion beider Landgerichte. Sie wurde von Herzog Albrecht IV. gewährt, bevor er die Verfügung über beide Landgerichte an das neue Fürstentum Pfalz-Neuburg abgeben musste.

Das Wappen

Das geviertete Wappen zeigt im rechten oberen und linken unteren Viertel die Wecken oder Rauten der Ehrenfelser (mit unterschiedlicher Anzahl der Rauten, meist jeweils sieben Rauten in drei Linien, 3:3:1) und in den beiden anderen Vierteln zwei waagrecht geteilte Felder. Zugleich ist aus dem Redinghovenschen Wappenbuch auch ein lediglich waagrecht geteilter Schild bekannt, dem die ehrenfelsischen Wecken fehlten. Dieses einfach geteilte Wappen findet sich auch neben der Darstellung der Familie Ulrichs von Stauff auf Sünching in einem Alten Testament des Jahres 1470.

In Diensten der Wittelsbacher

Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts standen die Stauffer zu Ehrenfels häufig in den Diensten der bayerischen Wittelsbacher. 1364 diente Dietrich II. von Stauff (um 1300 bis nach 1364), der Erwerber der Herrschaft Ehrenfels, mit mehreren Bewaffneten für Herzog Stephan II. von Bayern (reg. 1347-1375) gegen den Herzog von Österreich. Mit Dietrich III. (gest. 1380) beginnt die Reihe bayerischer Räte bis in das 16. Jahrhundert. Hans (Johannes) III. (um 1420-1478) war 1466 bis 1477 Viztum im niederbayerischen Straubing und seit 1467 Rat Herzog Albrechts IV., nachdem er zuvor im oberpfälzischen Sulzbach als Landrichter gedient hatte. Wenige Jahre nach ihm wurde Bernhardin I. von 1480 bis 1489 ebenfalls Viztum in Straubing.

Im Reichsdienst sind die Stauffer zu Ehrenfels nur vereinzelt anzutreffen. Dietrich II. saß 1361 im Hofgericht des Königs in Nürnberg, Dietrich V. (genannt bereits 1418 als Empfänger des königlichen Lehenbriefs über Gericht und Bann) war 1432 Mitglied des königlichen Hofgerichts, ebenso wie dessen Bruder Hans II., der zugleich in den Diensten des Bischofs von Passau stand. Für König Ruprecht (reg. 1400-1410) aus dem Hause Wittelsbach dienten Ulrich III. und Dietrich IV. (genannt seit 1402), dessen Sohn Dietrich V. erscheint 1419 in den Diensten König Sigismunds (reg. 1410-1437, als Kaiser ab 1433), dann als Rat der bayerischen Herzöge Ernst und Wilhelm. Hans III. saß 1426 in einem königlichen Gericht.

Der Dienst für die bayerischen Herzöge, die pfälzischen Pfalzgrafen oder auch den Bischof von Passau begründeten keine Abhängigkeit der Herrschaft Ehrenfels von einer Landesherrschaft. Für die anderen Hofmarken und Herrschaften waren sie jedoch den bayerischen Herzögen auch als Landsassen unterworfen. Selbst die Herrschaft Ehrenfels war spätestens seit 1335, als Kaiser Ludwig sie von den Herren von Ehrenfels erwarb, den bayerischen Landgerichten Hirschberg und Burglengenfeld in Angelegenheiten um Erb und Eigen zugehörig. Dabei blieb es auch, als Kaiser Ludwig die Herrschaft an die Stauffer weiter verkaufte. Jetzt verlief die Grenze beider Landgerichte entlang der Schwarzen Laber. Erst 1505 erreichten die Brüder Bernhardin I. und Hieronymus von Stauff die Exemtion von beiden Landgerichten. Sie wurde von Herzog Albrecht IV. gewährt, bevor er die Verfügung über beide Landgerichte erwartungsgemäß an das neue Fürstentum Pfalz-Neuburg abgeben musste.

Der reichsunmittelbare Status der Herrschaft Ehrenfels

Die Voraussetzungen für die Reichsunmittelbarkeit hatten schon die Ehrenfelser und Hohenfelser auf ihrem bischöflich-regensburgischen Dienstgut geschaffen. Als sie im 14. Jahrhundert ihre Herrschaften verkauften, konnten sie faktisch darüber verfügen, als ob sie reichsunmittelbar gewesen wären. Am Anfang der vom Reichsoberhaupt verbrieften Reichsunmittelbarkeit stand aber erst der 1418 ausgestellte Lehenbrief König Sigismunds, der Dietrich V. von Stauff Halsgericht und Wildbann verlieh. Seit 1430 wird in den Lehenbriefen auch das Bergrecht genannt. Damit begann eine lückenlose Reihe von Belehnungen mit der Reichsherrschaft, die selbst dann fortgesetzt wurde, als Ehrenfels seit 1568 nicht mehr den Stauffern, sondern den Pfalzgrafen von Pfalz-Neuburg gehörte. Auch sie mussten sich mit der Reichsherrschaft eigens belehnen lassen.

Die Fehde mit der Reichsstadt Regensburg

Lange vor den Konflikten mit den Herzögen von Bayern führten die selbstbewussten Stauffer zu Ehrenfels einen Krieg mit der Reichsstadt Regensburg, als Geldforderungen (wegen Diensten für die Stadt?) nicht anerkannt wurden. 1417 wurde die Burg Ehrenfels von Regensburger Truppen eingenommen, beschädigt und Dietrich IV. von Stauff gefangen genommen. Dietrich musste auf alle Forderungen gegenüber Regensburg verzichten, erreichte aber wenigstens die Wiederherstellung der Befestigungsanlagen mit Unterstützung durch Regensburg. Aus Regensburg wurde der Dombaumeister Wenzel Roritzer (Dombaumeister 1411-1419) nach Ehrenfels abgeordnet, um die Befestigungsarbeiten zu leiten. Die Reste dieser Befestigungen sind noch heute an den Ruinen zu erkennen.

Die Erhebung in den Freiherrenstand

Am 20. März 1465 erhob Kaiser Friedrich III. (reg. 1440-1493, als Kaiser seit 1452) die Brüder Hans und Ulrich V. (gest. 1472) sowie deren Vettern Albrecht und Wilhelm (gest. nach 1483) in den Freiherrenstand. Zugleich mit den Stauffern wurden die Herren von Degenberg, Preysing und Frauenberg zum Haag zu Freiherren erhoben. Den Standeserhebungen folgte im 16. Jahrhundert auch die Erhebung zum Reichsstand.

Beteiligung an Adelsbünden

Die vom Kaiser in den Freiherrenstand erhobenen Adeligen standen auch an der Spitze des 1466 gegründeten Böcklerbundes. Nach der gewaltsamen Niederschlagung dieser Adelsopposition durch Albrecht IV. beteiligten sich die beiden Stauffer Bernhardin I. und Hans IV. führend am 1489 gegründeten "Löwlerbund". Im Krieg mit Herzog Albrecht wurde Ehrenfels von bayerischen Truppen besetzt und Bernhardin I. gefangen genommen.

Kurz vor der Gründung des Fürstentums Pfalz-Neuburg 1505 gestand Herzog Albrecht IV. den beiden Stauffern Hieronymus und Bernhardin die Exemtion von den Landgerichten Burglengenfeld und Hirschberg zu, bestätigte deren Wildbann bis an die Naab und überließ ihnen tauschweise die herzoglichen Güter innerhalb der Reichsherrschaft Ehrenfels. Die Gerichtsbarkeit, den Gütertausch und den Wildbann ließ sich Hieronymus von Stauff 1514 von Kaiser Maximilian I. (reg. 1508-1519) bestätigen. Eine Taxation der Herrschaft Ehrenfels, die 1562 von Johann Bernhard von Stauff (gest. 1598) vorgelegt wurde, nannte als Pertinenz der Herrschaft alle obrigkeitlichen Rechte ohne jede Ausnahme.

Ausklang der engen Beziehungen zum Herzogtum Bayern

Zum Fürstentum Pfalz-Neuburg entstanden nie so enge Beziehungen wie sie mit dem Herzogtum Bayern bestanden. Die Stauffer blieben dem Herzogtum Bayern verbunden, obwohl ihre Reichsherrschaft jetzt von neuburgischem Territorium umgeben war. 1505 wurde Bernhardin I. von Herzog Albrecht IV. zum Hauptmann in Landshut bestellt. Auch Hieronymus von Stauff blieb als Rat in den Diensten des bayerischen Herzogs. In beider Lebensgeschichten spiegelt sich die widersprüchliche Beziehung zu den bayerischen Herzögen. Bernhardin I. und Hieronymus gehörten zu den führenden Mitgliedern des 1489 gegen Herzog Albrecht IV. gegründeten Löwlerbundes. Bernhardin gab bei dieser Gelegenheit das Amt des Viztums von Straubing, der er seit 1480 gewesen war, zurück. In den Klagpunkten der Löwler gegen den Herzog wurden 1491 einerseits die Privilegien des reichsunmittelbaren Adels, andererseits aber auch dessen Zugehörigkeit zum Land betont, in dem ihnen die höchsten Ämter als Viztume und Räte zuständen. Von einem Streben nach eigener Landesherrschaft konnte daher in diesem Krieg noch keine Rede sein.

Die bayerischen Truppen setzten sich gegen den Löwlerbund schnell durch und besetzten Beratzhausen, die Burg Ehrenfels und die Hofmarken Sünching, Köfering und Triftlfing. Die Burg Ehrenfels und der Markt Beratzhausen wurden erheblich beschädigt. Die Zerstörungen an der Burg waren der Anlass, im Markt ein festes Haus zum Wohnsitz der Stauffer zu machen. Die Schäden der Stauffer zu Ehrenfels sollen nach deren Angaben mehr als 40.000 Gulden betragen haben - eine Summe, die dem damaligen Wert der ganzen Herrschaft Ehrenfels nahezu entsprach. Sicher ist, dass mit den großen Zerstörungen 1491 und 1492 der wirtschaftliche Niedergang der einstmals außergewöhnlich reichen Stauffer begann.

Beide Ehrenfelser wurden nach dem Ende der Kämpfe vom Herzog wieder in Gnaden aufgenommen. Bernhardin wurde Hauptmann in Ingolstadt, nach 1505 Viztum in Landshut. Herzog Albrecht bestellte ihn zum Vormund seines erstgeborenen Sohnes und zum Mitglied des Regentschaftsrates, bevor er 1508 verstarb. Hieronymus wurde erneut Viztum in Straubing und kämpfte im bayerischen Erbfolgekrieg für Herzog Albrecht. Unter dem jungen Herzog Wilhelm IV. spielte Hieronymus als Rat eine herausragende Rolle. 1514 versuchte Herzog Wilhelm, sich der Mitregierung seines Bruders Ludwig und seiner Abhängigkeit vom Regentschaftsrat zu entledigen, indem er von München nach Burghausen auswich. Dorthin folgte ihm Hieronymus, der sich damit den Argwohn Herzog Ludwigs und der Landschaft zuzog. Im Frühjahr 1516 söhnten sich die herzoglichen Brüder aus und einigten sich darauf, den einflussreichen Stauffer als angeblich Verantwortlichen des Zwistes zu bestrafen. Am 1. April 1516 wurde Hieronymus in Ingolstadt verhaftet und angeklagt. Das Todesurteil wurde der versammelten Landschaft vorgelegt und von ihr gebilligt. Am 8. April, nur eine Woche nach der Verhaftung, wurde der Verurteilte in Ingolstadt mit dem Schwert hingerichtet.

Die Bedeutung humanistischer Bildung

Zwei reich illuminierte Handschriften zeigen, dass in der Familie der Stauffer Kunst und Bildung geschätzt wurden. Es handelt sich um ein Altes Testament, das nur die Bücher Genesis bis Ruth enthält (Bayerische Staatsbibliothek, cgm 8010a), sowie um ein vollständiges Altes Testament in zwei Bänden (Universitätsbibliothek Augsburg). Die Bände wurden vom Regensburger Stadtschreiber Georg Rörer geschrieben und vom Buchmaler Berthold Furtmeyr (gest. 1502, 1470-1501 in Regensburg genannt) illuminiert.

Auftraggeber der Handschrift in der Bayerischen Staatsbibliothek waren Ulrich von Stauff zu Ehrenfels (gest. 1472) und seine Frau Clara Hofer von Lobenstein, zu Sünching bei Regensburg gesessen. Zwischen 1465 und 1470 fertigten Georg Rörer und Berthold Furtmeyr das Werk an. Vermutlich bei der Eroberung des Schlosses Sünching 1491 durch bayerische Truppen kam die Handschrift in herzogliche Hände. Ein Vollbild zeigt die Stifterfamilie: Ulrich und seine drei Söhne Hans (gest. 1498), Ulrich und der in Kindertracht gekleidete Dietrich; daneben das nur einfach geteilte (nicht geviertete) Ehrenfelser Wappen. Clara Hofer wird mit der Tochter Elisabeth - ebenfalls in Kindertracht - dargestellt, neben ihr das Familienwappen der Hofer von Lobenstein.

Auftraggeber des zweiten Alten Testaments waren Hans III. von Stauff zu Ehrenfels und dessen Frau Margaret Schenk von Geyern. Georg Rörer schrieb den Text bis 1468; Berthold Furtmeyr malte die Illuminierungen bis 1472. Ebenso wie das Sünchinger Testament gelangte auch dieses zweibändige Werk in herzoglichen Besitz, wahrscheinlich als 1492 die Burg Ehrenfels besetzt wurde. Wohl noch vor 1500 wurden die Wappen der Stifterfamilie durch diejenigen Herzog Albrechts IV. und seiner Frau Kunigunde (1465-1520), einer Habsburgerin, übermalt.

Zu den berühmtesten Gelehrten, mit denen die Stauffer Kontakte pflegten, gehörte der Arzt Paracelsus (Theophrastus Bombastus von Hohenheim, 1493–1541). Er schrieb ab 1530 in Beratzhausen sein Werk "Paragranum", das die Heilkunst auf die Grundlagen der Philosophie, Astronomie, Alchemie und Tugend stellte.

Das Freihaus in Regensburg

Neben den Häusern in München und Straubing, die im Rahmen der Tätigkeit als herzogliche Räte erworben worden waren, besaßen die Stauffer in Regensburg ein Freihaus. Der Staufferhof stand in der Obermünsterstraße/Ecke Pfarrergasse. Erstmals am 17. April 1542 ließ Bernhard von Stauff (gest. 1542) durch seinen evangelischen Prediger Leopold Moser (gest. 1578) auch im Staufferhof in Regensburg Gottesdienste mit der Spendung des Abendmahls in beiderlei Gestalt feiern. Bald darauf, am 15. Oktober 1542, fand dann der erste evangelische Gottesdienst in der Regensburger Neupfarrkirche, nicht weit vom Staufferhof entfernt, statt. 1617 erwarb die Stadt Regensburg den Staufferhof und beendete dessen Privilegien als steuerfreies Freihaus. Das Gebäude wurde bei einem Brand 1844 beschädigt und 1855 abgerissen.

Einführung der Reformation in der Herrschaft Ehrenfels

Bernhardin II. von Stauff folgte bereits 1521 der lutherischen Lehre und stellte einen evangelischen Pfarrer in Beratzhausen ein. Damit gehörte er zu den ersten lutherischen Landesherren im Reich. Das bot ihm die Möglichkeit, die Einkünfte der Pfarrei Beratzhausen selbst zu verwalten. Zahlreich kamen nun sogar Bürger aus Regensburg zu den sonntäglichen Gottesdiensten nach Beratzhausen.

Die Schwester Bernhardins II., Argula von Grumbach (ca. 1492-1554), setzte sich 1523 für einen jungen Magister der Universität Ingolstadt namens Arsacius Seehofer (1495/1505-1542 oder 1545) ein, der sich zu Martin Luther (1483-1546) bekannt hatte. Die Schriften, die Argula seitdem verfasste, gehören zu den frühesten Veröffentlichungen im Sinne der Reformation. Luther schrieb über sie, sie sei ein besonderes Werkzeug Christi und bringe "jene Mächtigen, die sich ihrer eigenen Weisheit rühmen, in Verwirrung".

Die Reformation in der Herrschaft Ehrenfels stärkte zwar die landesherrliche Unabhängigkeit und erweiterte den wirtschaftlichen Spielraum, isolierte die Stauffer aber im Reich. Den Beamten des Fürstentums Pfalz-Neuburg in den benachbarten Ämtern fiel es nun leichter, in die Rechte der Reichsherrschaft einzugreifen. Den lutherischen Pfarrer von Beratzhausen ließ ein Neuburger Amtmann vor 1524 in der Filialkirche Endorf festnehmen und nach Regensburg abführen. Eine effektive Unterstützung der Herrschaft durch das Reich blieb im Konflikt mit Pfalz-Neuburg aus.

Die Reichsstandschaft ab 1552

Erst die Besetzung des Pfalz-Neuburger Territoriums durch kaiserliche Truppen bis 1552 scheint die Voraussetzung geschaffen zu haben, die Reichsunmittelbarkeit der Herrschaft Ehrenfels zur Reichsstandschaft zu verfestigen. Im selben Jahr, in dem die kaiserlichen Truppen das Fürstentum räumten, trat der Stauffer zum ersten Mal mit Sitz und Stimme auf dem Regensburger Kreistag auf. Seitdem wird Ehrenfels auf den Versammlungen des bayerischen Reichskreises als Reichsstand genannt.

Verschuldung und Verkauf der Herrschaft Ehrenfels

Seit den Zerstörungen 1491/1492 kam es zu einem wirtschaftlichen Niedergang. Johann Bernhard von Stauff verkaufte die Reichsherrschaft 1568 an die Pfalz-Neuburger Landschaft, die sie 1574 dem Pfalzgrafen Philipp Ludwig (reg. 1569-1614) schenkte. Johann Bernhard von Stauff verließ Beratzhausen und blieb bis zu seinem Lebensende auf seinem Hof in Regensburg und auf seinen Gütern Dieterskirchen und Pottenhof bei Neunburg vorm Wald (Lkr. Schwandorf). Er starb 1598 ohne männliche Erben.

Beratzhausen wurde der Sitz eines Pflegamtes des Herzogtums Pfalz-Neuburg. Die besondere Stellung der Herrschaft Ehrenfels wurde aber bis zum Ende des Alten Reichs 1803 aufrechterhalten. Ehrenfels war nie Bestandteil des Herzogtums Pfalz-Neuburg, sondern wurde den Pfalzgrafen stets als Reichslehen gesondert verliehen.

Forschungsgeschichte und Quellenlage

Im 19. Jahrhundert gab es mehrere Veröffentlichungen zu bedeutenden Mitgliedern der Familie. Vor allem die Generationen der Stauffer seit der Erhebung in den Reichsfreiherrenstand 1465 wurden Gegenstand neuerer Untersuchungen. Hieronymus von Stauff war durch seine Stellung in den Diensten der bayerischen Herzöge und durch seine Hinrichtung 1516 eine herausragende Persönlichkeit, an der auch das Verhältnis der Herzöge zum hohen Adel dargestellt wurde. Argula von Stauff war die zweite weithin bekannte Persönlichkeit, deren Leben bereits 1737 Georg Konrad Rieger (1687-1743) dargestellt hat.

Von den lokalgeschichtlichen Darstellungen mit genealogischen Angaben sind die beiden Veröffentlichungen von Robert Dollinger (1900-1987) zu nennen. Von ihm wurde die Schreibweise "Stauffer" - abweichend vom Ortsnamen Stauf - gebraucht. Seitdem wurde diese Schreibweise üblich. Nicht durchgesetzt hat sich Dollingers Schreibweise "Ernfels". Dollingers Ortsgeschichte von Beratzhausen und sein Aufsatz über die Stauffer in der Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte sind die ausführlichsten Arbeiten zur gesamten Familiengeschichte auf breiter Quellengrundlage.

Der Versuch Dollingers, die Stauffer zu Stauf schon im 12. Jahrhundert als Reichsministerialen nachzuweisen, lässt sich durch die Quellenbelege aus dem 12. und 13. Jahrhundert nicht stützen. Erst im späteren 13. Jahrhundert lassen sie sich ausdrücklich als Reichsministerialen bezeichnen. Die Belege in den archivalischen Quellen werden erst seit der Zeit zahlreicher, als die Stauffer bereits auf Ehrenfels saßen. Auf deren Grundlage entstanden die Darstellungen Dollingers zur Genealogie der Stauffer und zur Herrschaftsgeschichte im Band Parsberg des Historischen Atlasses von Bayern. Gegenstand von neueren Untersuchungen wurden die Generationen der Stauffer seit der Erhebung in den Reichsfreiherrenstand.

Literatur

  • Andreas Boos, Burgen im Süden der Oberpfalz (Regensburger Studien und Quellen zur Kulturgeschichte 5), Regensburg 1998.
  • Michael Cramer-Fürtig, Landesherr und Landstände im Fürstentum Pfalz-Neuburg. Staatsbildung und Ständeorganisation in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, München 1995.
  • Robert Dollinger, Elfhundert Jahre Beratzhausen in der ehemaligen reichsfreien Herrschaft Ernfels, Regensburg 1966.
  • Silke Halbach, Argula von Grumbach als Verfasserin reformatorischer Flugschriften, Frankfurt am Main 1992.
  • Theodor Kolde, Arsacius Seehofer und Argula von Grumbach, in: Beiträge zur bayerischen Kirchengeschichte 11 (1905), 49-77, 97-124, 149-188.
  • Johannes Merz, Hochadel in der frühen Neuzeit. Rechtliche Parameter und soziale Wahrnehmung in Schwaben, Franken und Bayern im Vergleich, in: Walter Demel/Ferdinand Kramer/Barbara Kink (Hg.), Adel und Adelskultur in Bayern (Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte, Beiheft 32), München 2008, 13-41.
  • Irmgard Margarethe Prommersberger, Stauff-Ehrenfels, in: Werner Paravicini (Hg.), Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ein dynastisch-topographisches Handbuch. 4. Band, 2. Teil: Grafen und Herren (Residenzenforschung 15/4), Ostfildern 2012, 1415–1441.
  • Christine Riedl-Valder, Burg und Herrschaft Ehrenfels vom 13. bis 16. Jahrhundert. Eine Chronologie der geschichtlichen Ereignisse, in: dies. (Hg.), 750 Jahre Burg Ehrenfels in Beratzhausen, Kallmünz 2012, 115-144.
  • Sigmund Riezler, Der Hochverratsprozess des herzoglich bayerischen Hofmeisters Hieronymus von Stauf, Reichsfreiherrn zu Ernfels, in: Sitzungsberichte der philos.-philol. und histor. Klasse der kgl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften (1890), 435-506 (mit Urkundenbeilagen).
  • Alheidis von Rohr, Berthold Furtmeyr und die Regensburger Buchmalerei des 15. Jahrhunderts, Bonn 1967.
  • Franz X. Scheuerer, Beratzhausen, in: Hans-Michael Körner/Alois Schmid (Hg.), Handbuch der historischen Stätten. Bayern. 1. Band: Altbayern und Schwaben (Handbuch der historischen Stätten 7/1), Stuttgart 4. Auflage 2006, 103-104.
  • Christoph Wagner/Klemens Unger/Wolfgang Neiser (Hg.), Berthold Furtmeyr. Meisterwerke der Buchmalerei und die Regensburger Kunst in Spätgotik und Renaissance, Regensburg 2010.
  • Wolfgang Wüst, Die Geschichte der Handschrift, in: Johannes Janota (Hg.), Die Furtmeyr-Bibel in der Universitätsbibliothek Augsburg, Augsburg 1990, 1-10, 3.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Empfohlene Zitierweise

Manfred Jehle, Stauffer zu Ehrenfels, Adelsfamilie, publiziert am 28.05.2013; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Stauffer_zu_Ehrenfels,_Adelsfamilie> (19.03.2024)