Schwabeck, Herrschaft
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Schwabegg (Lkr. Augsburg), 30 km südlich von Augsburg gelegen, war Sitz eines Geschlechts aus dem Hochadel, das bis zu seinem Aussterben 1167 die Vogtei über einen Teil des Besitzes der Bischöfe von Augsburg ausübte. Ihre Erben wurden die Staufer, und über Konradin (gest. 1268) fielen Burg und Herrschaft Schwabeck mit dem Konradinischen Erbes an die Wittelsbacher. Die Herrschaft Schwabeck wurde einer der frühen Ausgangspunkte wittelsbachischer Expansion im heutigen Bayerisch-Schwaben und von den bayerischen Herzögen zu einer geschlossenen Herrschaft ausgebaut. Verwaltungssitz der Herrschaft wurde ab 1674 Türkheim (Lkr. Unterallgäu). Die Herrschaft wurde im Laufe der Zeit immer wieder verpfändet oder weiterverliehen. 1688 bis 1705 war sie im Besitz von Herzog Maximilian Philipp von Bayern (1638-1705), der auch in Türkheim residierte. 1804 wurde die Herrschaft aufgelöst und auf die Landgerichte Schwabmünchen (Lkr. Augsburg) und Mindelheim (Lkr. Unterallgäu) verteilt.
Vorgeschichte bis zum Übergang an Bayern
Die Burg Schwabeck, der Sitz der mächtigen hochadeligen Herren von Schwabeck, lag am Rande des Wertachtales, etwa 5 km westlich von Schwabmünchen. Als Vögte des Hochstifts Augsburg beherrschten sie ein Gebiet, das sich von den Toren der Stadt Augsburg bis auf die Höhe von Kaufbeuren erstreckte, eingerahmt vom Lech im Osten und der Wertach im Westen. Das Gebiet, die sogenannte Straßvogtei, war geprägt von den hier durchziehenden bedeutenden Straßen. Königliche Schenkungen an die Augsburger Kirche seit dem 8. Jarhundert hatten die Grundlagen zu diesem weltlichen Herrschaftsbezirk gelegt, in dem die Augsburger Domkirche wesentliche landesherrliche Hoheitsrechte innehatte und diese durch ihre Hochvögte ausüben ließ. Von 898 bis 1167 sind die Herren von Schwabeck urkundlich fassbar; sie waren mit den Ebersbergern verwandt. Als Vögte über Reichskirchengut hatten die Schwabecker in ihrem Amtsbezirk nicht nur die niedere Gerichtsbarkeit inne, sie übten hier vor allem die hohe peinliche und zivile Gerichtsbarkeit aus.
Der letzte der Schwabecker, Adalgoz III., starb 1167 auf dem vierten Italienfeldzug Kaiser Friedrichs I. Barbarossa (reg. 1152-1190, ab 1155 Kaiser). Der Kaiser zog die Burg Schwabeck und das gesamte Allod der Schwabecker als erledigtes Lehen ein und schlug es dem staufischen Hausgut zu. Die Straßvogtei und der Schwabecker Eigenbesitz wechselten damit in königliche Hand über. Beide standen jetzt unter staufischer Verwaltung, was zu ständigen Rechtsstreitigkeiten mit dem Bischof von Augsburg, dem Herrn des Hochstifts, führte. 1268 verpfändete Konradin vertragswidrig die Burg Schwabeck und die Vogtei über die "Leute an der Straße" und über die Güter des Augsburger Hochstifts an seinen Onkel Herzog Ludwig II. von Bayern (reg. 1253-1294). Diese Verpfändung war ein Bruch des am 30. Oktober 1266 geschlossenen Vertrages, in dem Bischof Hartmann von Augsburg (reg. 1248-1286) die Vogtei, die ja vom Hochstift zu Lehen ging, dem jungen Konradin übergab. Maßgebliche Bedingung der Übergabe war, dass die Vogtei weder als Lehen noch als Pfandsache weitergegeben werden sollte, außer an einen Dienstmann des Königs, des Bischofs oder an einen Augsburger Bürger. Dies richtete sich vor allem gegen den bayerischen Herzog, der als Universalerbe König Konradins angesehen wurde.
Nach Konradins Tod kam es zum Streit zwischen dem Bischof von Augsburg und Herzog Ludwig. Im Friedensvertrag von 1270 musste Ludwig auf die Vogtei verzichten, die Burg Schwabeck und ihre Zugehörden konnte er jedoch behalten.
Schwabeck als bayerische Herrschaft
Dieses Konradinische bzw. Schwabecker Erbe von 1268 fußte zunächst auf räumlich nicht zusammenhängenden Urbars- und Vogteirechten. In den nachfolgenden drei Jahrhunderten konnten die bayerischen Herrschaftsinhaber diese Rechte ausweiten und mit weiteren Hoheitsrechten ergänzen, indem sie den erworbenen Pfandbesitz einzogen und in Eigentum umwandelten. Im Laufe der Zeit ergab sich daraus ein territorial nahezu geschlossener Herrschaftsbezirk mit der Burg Schwabeck als befestigtem Herrschaftsmittelpunkt.
Im wittelsbachischen Herzogsurbar von 1280 wurden die Einnahmen aus Schwabeck ("redditus Swabecke"/Mon. Boica 36, 188) in einem separaten Kapitel aufgelistet. Damals gehörten neben Türkheim (Lkr. Unterallgäu) noch einige der hochstiftischen Straßvogtei zugehörenden Orte wie Erpfting (Gde. Landsberg a.Lech) und Stoffen (Gde. Pürgen, Lkr. Landsberg a.Lech) zu Schwabeck. Diese Orte wurden noch vor 1326 dem bayerischen Landgericht Landsberg zugewiesen.
Die "Herrschaft Schwabeck" verblieb mit einigen kurzen Unterbrechungen bis zum Ende des Alten Reiches bei Bayern und wurde 1806 in das neugeschaffene Königreich Bayern integriert.
Dem bayerischen Herzog gelang es 1274, seine Neuerwerbungen durch eine Bestätigung von König Rudolf I. (reg. 1273-1291) zu sichern. Mit diesem Besitz hatte Bayern in Schwaben Fuß gefasst. Der neue Herrschaftsbezirk wurde zu einer Ausgangsbasis aggressiver wittelsbachischer Expansionspolitik im Westen des Herzogtums. Die Herrschaft Schwabeck stand nicht in räumlicher Verbindung mit dem altbayerischen Gebiet. Die mächtigen Nachbarn, zwischen denen Schwabeck eingekeilt war und deren es sich erwehren musste, waren die österreichische Markgrafschaft Burgau (seit 1301) im Westen und Norden und der Fürstbischof von Augsburg als Herr des Territoriums der Straßvogtei im Osten. Das von Österreich 1326 errichtete Landgericht Burgau beanspruchte die landeshoheitliche Zuständigkeit auch über das Gebiet, in dem Schwabeck lag. Im Osten stießen die Außengrenzen an das hochstiftische Land des Augsburger Bischofs. Den bayerischen Herrschaftsinhabern gelang es seit der Besitzübernahme zielbewusst und mit beharrlicher Politik, aus den verstreuten Teilen der Konradinischen Erbschaft einen geschlossenen Territorialbezirk zu formen. Die Mittel dazu waren nicht nur gezielte Zuerwerbungen, sondern auch ein rasches Zugreifen auf partikulare Rechte und deren Ausbau, hartnäckiges Verteidigen und Festhalten. Schließlich konnte der Inhaber der Herrschaft nicht nur die Vogteigewalt, sondern auch die hohe Gerichtsbarkeit und zuletzt noch das "ius territoriale", die landesfürstliche Territorialhoheit (Landeshoheit), in seinem Herrschaftsbezirk ausüben.
Herrschaftsausbau und Herrschaftssicherung
In der Markbeschreibung von 1420 umfasste der Herrschaftsbereich von Schwabeck die Gemarkungen und Wälder der Dörfer Türkheim, Ettringen (Lkr. Unterallgäu) und Hiltenfingen (Lkr. Augsburg) einschließlich der Ortsgerichte dieser Dörfer, daneben noch die Burg Schwabeck und die Vogteien über die Dörfer Siebnach, Irsingen und Wiedergeltingen (alle Lkr. Unterallgäu). Auch der Wildbann und die Ehaften (Schmieden, Badstuben und Tafernen) standen der Herrschaft zu.
Zug um Zug war es Bayern gelungen, seine Herrschaftsrechte horizontal und vertikal auf Kosten der insässischen fremden Grundherrschaften und der angrenzenden österreichischen Markgrafschaft Burgau zu erweitern. Aufgrund der aggressiven bayerischen Herrschaftsexpansion glaubten die im Herrschaftsbereich von Schwabeck sitzenden Grund- und Niedergerichtsherren der Markgrafschaft Burgau, sich noch fester an die Markgrafschaft binden zu müssen. So zahlten einige Grundherren 1492 bzw. 1576 demonstrativ den "Feuerstattgulden" - eine Abgabe für jede einzelne Herdstätte - zum Zeichen der Anerkennung der Landeshoheit und der Zugehörigkeit zur Markgrafschaft. Bayern ignorierte dies, denn Schwabeck beanspruchte generell die hohe Gerichtsbarkeit jeweils über die gesamte Ortsflur eines Dorfes und dazu auch die grundherrschaftlichen Rechte (Niedergerichtsbarkeit) außerhalb des Dorfetters (Umgrenzung des Ortes). Für die einzelnen Orte innerhalb des Schwabecker Herrschaftsbezirkes zog dies nach bayerischer Sicht automatisch auch die landeshoheitliche Zugehörigkeit zu Bayern nach sich. Burgau hingegen erlaubte seinen insässischen Grundherren die Ausübung ihrer niedergerichtlichen Rechte auch außer Etters. Bayern kam dabei zugute, dass seine herrschaftlichen Funktionsträger stets vor Ort präsent waren und rasch Präzedenzfälle zu ihren Gunsten schaffen konnten, während die österreichische Markgrafschaft wegen ihres langen und schwerfälligen Instanzenweges meist nur in der Lage war, auf die bayerischen Angriffe mit Verspätung zu reagieren. Die Rechtsstreitigkeiten zogen sich bis zum Ende des Alten Reiches hin.
Die bayerischen Machtansprüche erreichten einen Höhepunkt, als Herzog Albrecht V. (reg. 1550-1579) bei seinem Regierungsantritt 1550 beim Reichshofrat in Wien um förmliche Belehnung mit der Schwabecker Herrschaft ansuchte. Die oberste Lehensbehörde des Reiches bestätigte dem Herzog sein bislang bereits exerziertes Recht auf Ausübung und Nutzung der hohen landesherrlichen Regalien in Schwabeck. Somit war der status quo von allerhöchster Stelle und damit nahezu unanfechtbar fixiert worden. Jetzt verfügte der Inhaber der Herrschaft Schwabeck offiziell nicht nur über die hohe Gerichtsbarkeit des Blutgerichts, sondern auch über höchste territoriale Rechte wie die Religionshoheit, den Wildbann, das Zoll- und Geleitsrecht, das Musterungs- und Aushebungsrecht und weitere Gerechtsame wie das Steuer- und Judenrecht. Die Hochgerichtsstätte und der Galgen befanden sich im Osten von Hiltenfingen, gegenüber dem Galgen des Augsburger Hochstifts.
Schwabeck als Amtssitz verlor in der Folgezeit rasch an Bedeutung. Um 1619 wurde die Herrschaft dem herzoglichen Kastenamt Mindelheim (Lkr. Unterallgäu), um 1674 dann dem neu eingerichteten bayerischen Pfleg- und Kastenamt Türkheim unterstellt. Bereits in der Markbeschreibung von 1420 trat an die Stelle der Bezeichnung "Herrschaft Schwabeck" die Benennung "Grafschaft Schwabeck". Mit der Verwendung des Grafschaftsbegriffes wollten die Herzöge ihren Besitz aufwerten und "dem Allod eine Kontinuität zum Mittelalter unterlegen" (Vogel, Mindelheim, 13), obwohl an keinerlei alte oder verbriefte Grafschaftsrechte angeknüpft werden konnte.
Wechselvolle Verpfändungen
Nach 1268 wurden die hochstiftische Straßvogtei und die Burg Schwabeck als getrennte Besitz- und Rechtskomplexe behandelt. Burg und Zugehörden verblieben bei Bayern. Bereits 1301 kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Herzog Rudolf (reg. 1294-1317) und König Albrecht I. (reg. 1298-1308), der das staufische Erbteil im Rahmen seiner Revindikationspolitik als Reichsgut zurückverlangte. Die Burg wurde zerstört, der schwabeckische Besitz als Reichsgut eingezogen. Erst 1329 erscheint Schwabeck wieder bei Bayern. Dazwischen wurde die wieder aufgebaute Burg kurzzeitig an die Stadt Augsburg verpfändet. Nach mehrfachem Wechsel in den Händen der wittelsbachischen Herzöge kamen Burg und Herrschaft in den Besitz Kaiser Ludwigs des Bayern (reg. 1317-1347 als römisch-dt. König, Kaiser ab 1328), der sie um 1345 an Herzog Konrad von Teck verpfändete. Nach mehreren weiteren Verpfändungen trennte schließlich Kurfürst Maximilian I. (reg. 1597-1651, 1623-1648 Kurfürst von der Pfalz, ab 1648 Kurfürst von Bayern) 1627 die landesfürstliche Territorialhoheit über die "Grafschaft Schwabeck" von der Pfandsache und behielt sie in eigener Hand. Schwabeck erhielt jetzt unter Ausschluss des Rechts der Landeshoheit den Status eines kurbayerisches Mannlehens. 1666 wurden die Rechte erneut vereint. Kurfürst Ferdinand Maria (reg. 1651-1679) gab Schwabeck an seinen Bruder Maximilian Philipp (1638-1705), der sich 1682 die "Grafschaft" vom Kaiser als Lehen übertragen ließ.
Eine letzte räumliche Ausdehnung erreichte Schwabeck gegen Ende des 17. Jahrhunderts durch die Angliederung der kleinen Reichsritterschaften Angelberg mit Tussenhausen und Zaisertshofen (alle Lkr. Unterallgäu). Angelberg war 1686 durch Kauf an den Kurfürsten Max Emanuel (reg. 1679-1726) gelangt, der sie dann 1689 an seinen Onkel in Türkheim, Herzog Maximilian Philipp, mit allen Rechten der hohen und niederen Gerichtsbarkeit weiter veräußerte. 1746 wurde das Verwaltungsamt in Angelberg aufgelöst und das Schlossgut als Schwaige verpachtet. Anno 1697 erwarb Maximilian Philipp vom Kloster Rottenbuch die Hofmark Amberg. Die Reichsherrschaft Mattsies mit ihrer Blutgerichtsbarkeit hatte Maximilian Philipp bereits 1680 von den Fuggern zu Kirchberg und Weißenhorn gekauft, die ihrerseits Mattsies im Jahre 1598 erworben hatten. Ab 1785 befanden sich die Verwaltungen der Herrschaften Mattsies und Amberg in den Händen der Gräfin Maria Josefa von Toerring-Seefeld. Mattsies besaß den Status eines erblichen "Mann- und Weiblehens". Die Gräfin hatte das Schlossgut Mattsies mit den zugehörigen Rechten 1785 beim Tode des letzten Pächters gekauft und konnte den Besitz bis 1808 in ihren Händen halten.
Maximilian Philipp regierte bis zu seinem Tode 1705 in Türkheim. Danach fiel Schwabeck wieder an Bayern zurück. Während des Spanischen Erbfolgekrieges wurde über Kurfürst Max Emanuel die Reichsacht verhängt. Die "Grafschaft" wurde von kaiserlichen Truppen besetzt und 1709 dem Hochstift Augsburg als Kriegsentschädigung zugewiesen. Erst mit dem Frieden von Rastatt 1714 kehrte Schwabeck endgültig an Bayern zurück.
Die Herrschaft Schwabeck lag innerhalb des Augsburger Viertels des Schwäbischen Reichskreises. Bayern besaß aber deswegen auf dem Kreistag weder Sitz noch Stimme. Herzog Maximilian Philipp weigerte sich mehrmals, Beiträge an die Kreiskasse zu zahlen und konnte zuletzt die vom Kreis geforderten Steuern gänzlich abwehren. Die Herrschaft war damit von allen Kreislasten befreit, lediglich Mattsies steuerte noch zur Reichsritterschaft (Vogel, Mindelheim, 36).
Wirtschaftliche Struktur (Statistik)
Die Gemeinden und Siedlungen der ehemaligen Herrschaft Schwabeck verteilten sich auf Bereiche, die später Teile der alten Pflegämter und späteren Landkreise Schwabmünchen und Mindelheim wurden. Im Herrschaftsbereich lagen zwei Märkte (Türkheim und Tussenhausen), 14 Dörfer, sechs Weiler und sieben Einöden. Dem Pflegamt Türkheim unterstanden herrschaftsunmittelbar 985 Anwesen, 200 Anwesen nur mittelbar, d.h. sie hatten fremde Niedergerichtsherren. Unter diesen insgesamt 1185 Anwesen waren nur 2 Höfe freies Eigentum. Die übrigen 466 Anwesen in Eigenbesitz verteilten sich auf Sölden mit geringem Grundbesitz (1/8 bis 1/32 Hofgrößen) und Leerhäuser ohne Grund (1/64). Lediglich 132 Höfe hatten den Status eines Vollhofes (1/1), das entspricht einem Anteil von etwa 9 % der Gesamtzahl von 1185 Anwesen.
Der Herrschaftsraum war kleinräumig strukturiert und agrarisch geprägt; es gab keine Städte. Das Einkommen der Bewohner, auch das der Einwohner der beiden Märkte, stammte in erster Linie aus landwirtschaftlicher Tätigkeit. Viele Söldner und vor allem die Bewohner der Leerhäuser arbeiteten als Handwerker, Dienstboten oder Tagelöhner.
Politischer Umbruch
Im Verlauf der "napoleonischen Flurbereinigungen" in den deutschen Ländern (ab 1801) kam das schwäbische Gebiet bis zur Iller schrittweise an Bayern und wurde dem Territorium des Kurfürstentums – ab 1806 Königreich Bayern – zugesprochen und eingegliedert.
Die ehemalige Herrschaft Schwabeck und einige benachbarte Gemeinden wurden mit dem 1. April 1804 Teil des nach bayerischem Vorbild geschaffenen Landgerichts Türkheim. Nachdem im Jahre 1862 die Bereiche Justiz und Verwaltung getrennt wurden, verblieb die Justiz beim Landgericht, für die Verwaltung wurden die neuen "Bezirksämter" geschaffen. Türkheim unterstand nun dem Bezirksamt Mindelheim.
Als im Jahre 1879 aus dem bisherigen Landgericht Schwabmünchen ein neu gebildetes Amtsgericht wurde, übernahm dieses die nördlichen ehemaligen Schwabecker Gemeinden vom alten Landgericht Türkheim; die südlichen Teile verblieben bei Mindelheim. 1972 wurde im Rahmen der Neustrukturierung der bayerischen Landkreise der Landkreis Schwabmünchen aufgelöst und am 1. Juli 1972 in den neuen Großlandkreis Augsburg integriert. Der Landkreis Mindelheim ging im neuen Landkreis Unterallgäu auf.
Wie schon etwa einhundert Jahre zuvor waren für die Neugliederungen nahezu ausschließlich administrative Gründe ausschlaggebend.
Literatur
- Hans Bauer, Schwabmünchen (Historischer Atlas von Bayern. Teil Schwaben I/15), München 1994. (Mit ausführlichen Details zur Herrschaftsgeschichte, einer Kartenskizze und Quellenhinweisen)
- Albert Haider, Scherstetten - Erkhausen im Quellgebiet der Schmutter. Beiträge zur Geschichte des oberen Schmuttertales, München 1932/33 und 1934/35. (Historischer Alltag und Herrschaftsrivalitäten am Beispiel zweier Orte)
- Johann Lambert Kolleffel, Schwäbische Städte und Dörfer um 1750. Geographische und topographische Beschreibung der Markgrafschaft Burgau 1749-1753. Tafelband, herausgegeben von R. Pfaud (Beiträge zur Landeskunde von Schwaben 2), Weißenhorn 1974.
- Rudolf Vogel, Entstehung und Ausbau der Herrschaft Schwabegg und ihre Geschichte bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, in: Landkreis Schwabmünchen (Hg.), Landkreis Schwabmünchen, Augsburg 2., verbesserte Auflage 1975, 48-55. (Besitzgeschichtliche Übersicht, mit Quellen)
- Wolfgang Wüst, Die Schwabegger (898?–1167) und die Eberstaller (1113–1330). Schwäbische Edelfreie zwischen Ministerialität, Vasallität und Nobilität, in: Ferdinand Kramer/Wilhelm Störmer (Hg.), Hochmittelalterliche Adelsfamilien in Altbayern, Franken und Schwaben (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 20), München 2005, 433-477. (mit Titelzusatz "im Hochmittelalter" auch in: Zeitschrift des historischen Vereins für Schwaben 94 [2002], 7-22)
Quellen
Die wesentlichen ungedruckten Quellen für Schwabeck befinden sich zusammengefasst im Staatsarchiv Augsburg und lagerten vormals im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München und im Staatsarchiv Neuburg. Kleinere Bestände haben das Stadtarchiv Augsburg und das Archiv des Bistums Augsburg. Detaillierte Angaben zu den ungedruckten und gedruckten Quellen nebst ausführlichen Literaturhinweisen finden sich in den von Hans Bauer und Rudolf Vogel bearbeiteten Bänden des Historischen Atlas von Bayern (siehe Literaturliste).
Weiterführende Recherche
Externe Links
Schwabeck
Empfohlene Zitierweise
Hans Bauer, Schwabeck, Herrschaft, publiziert am 05.04.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Schwabeck, Herrschaft> (31.10.2024)