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Judentum in Schwaben (bis 1800)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Augsburger Judensiegel 1298. (aus: P. Jaffé, Ein Siegel der Juden zu Augsburg vom Jahre 1298, in: Literaturblatt des Orients. Berichte, Studien und Kritiken für jüdische Geschichte und Literatur 1842, Nr. 5, Sp. 73)
Judengemeinden in der Markgrafschaft Burgau. Karte. (aus: Rolf Kießling/Sabine Ullmann, Christlich-jüdische "Doppelgemeinden" in den Dörfern der Markgrafschaft Burgau während des 17./18. Jahrhunderts, in: Christoph Cluse/Alfred Haverkamp/Isreal Yuval [Hg.], Jüdische Gemeinden und ihr christlicher Kontext in kulturräumlich vergleichender Betrachtung [5.-18. Jahrhundert] [Forschungen zur Geschichte der Juden A13], Hannover 2003, 513-534, hier 519)
Historischer Ortsplan Binswangen (Lkr. Dillingen) um 1750. (aus: Johann Lambert Kolleffel [Hg.], Schwäbische Städte und Dörfer um 1750. Geographische und Topographische Beschreibung der Markgrafschaft Burgau, 1749-1753 [Beiträge zur Landeskunde von Schwaben 2], Tafelband hg. von Robert Pfaud, Weißenhorn 1974, 72, Kartenwerk: Geographische und topographische Beschreibung der Reichsgefürsteten Marggraffschafft Burgau, Original: Österreichisches Staatsarchiv)
Terrakotta-Kuh von Zizenhausen (frühes 19. Jahrhundert). (Foto: Landesmedienzentrale Baden-Württemberg)
Jüdischer Friedhof in Kriegshaber (Stadt Augsburg). (Foto: Wolfgang Mair Abersee, Augsburg)
Ichenhausen (Lkr. Günzburg), Synagoge und Rabbinatsgebäude, Postkarte, vor 1913. (Staatsarchiv Augsburg BA Günzburg 9558)
Innenraum der Synagoge Binswangen, nach Osten (vor 1938). (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)
Einzige vollständig erhaltene Handschrift des Babylonischen Talmuds, Frankreich, 1342. Der Talmud befand sich lange Zeit (17./18. Jahrhundert) im Besitz der Familie Ulma (ansässig bei Günzburg, ab 1620 in Pfersee bei Augsburg). (Abbildung: Rosch ha-Schannah [Neujahrsfest]; Bayerische Staatsbibliothek, Cod. hebr. 95, f. 74r)

von Sabine Ullmann

Der heutige bayerische Regierungsbezirk Schwaben gehörte neben Franken, dem Elsass und dem Mittelrheingebiet zu den zentralen Siedlungslandschaften des Judentums im Reich während des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit. Die jüdische Geschichte dieses Raumes weist daher spezifische Prägungen und Entwicklungslinien auf. Neben dem siedlungsgeschichtlichen Umbruch vom urbanen Judentum des Mittelalters zum Landjudentum der Frühen Neuzeit sind vor allem die Ausformungen des jüdischen Gemeindelebens und die Vertreibungen und Wiederansiedlungen kennzeichnend. Mit der am Ende des 18. Jahrhunderts einsetzenden Assimilation sowie der rechtlichen Gleichstellung im Zuge der schrittweisen Emanzipation seit 1813 änderten sich die Rahmenbedingungen grundlegend, so dass der Beginn des 19. Jahrhunderts einen tiefgreifenden Einschnitt markiert.

Das urbane Judentum des Mittelalters

Die ersten Nachweise für jüdische Siedlungen in Schwaben finden sich in den Reichsstädten, unter denen Augsburg eine herausragende Rolle einnahm. Eine jüdische Gemeinde ist hier seit der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts belegt, deren Siegel aus dem Jahre 1298 erhalten. Obwohl die Juden als "kaiserliche Kammerknechte" König und Reich unterstanden, wurden ihre Lebensumstände wesentlich von den Ratsgremien bestimmt – zuweilen in Kooperation mit dem Stadtherrn, zuweilen in Opposition zu ihm. Die Grundlage für den zunehmenden Ausbau der städtischen Herrschaft über die Juden bildete die faktische Schutzfunktion, aus der die Berechtigung zur Beaufsichtigung und Besteuerung abgeleitet wurde. Neben dem Warenhandel und den auf das jüdische Gemeindeleben bezogenen Berufen (u. a. Schreiber, Schächter, Lehrer, Arzt) bildete die Geldleihe auf Pfandbasis die entscheidende Säule der Erwerbsstruktur. Im Laufe des 14. Jahrhunderts wurde der städtische Rechtsstatus schließlich in Form eines "Judenbürgerrechts" fixiert, das ihnen ein Schutz- und Wohnrecht durch einen Eintrag in das städtische Bürgerbuch einräumte.

Einen katastrophalen Einschnitt brachten nach den Rintfleischpogromen Ende des 13. Jahrhunderts die Verfolgungen während der Pestjahre 1348/51, die nicht nur die Augsburger Gemeinde, sondern auch zahlreiche andere städtische Gemeinden in Schwaben wie Donauwörth (Lkr. Donau-Ries), Lindau, Gundelfingen (Lkr. Dillingen a. d. Donau) oder Dillingen auslöschten. Überwiegend noch vor dem Auftreten der Pest handelte es sich dabei nicht um Spontanreaktionen einer durch die Seuchengefahr aufgeschreckten Bevölkerung, sondern vielmehr um geplante Aktionen, so z. B. für Augsburg überliefert. Die häufigste durch Gerücht verbreitete Legitimierung war die "Brunnenvergiftung", die an frühere Vorstellungen angeblich weltweiter Verschwörungen der Juden anknüpfte. Durch die Privilegierungen Karls IV. (reg. 1346-1378) kam es in den meisten schwäbischen Städten zu einer vergleichsweise raschen Wiederansiedlung. In diesen Kontext gehören die Belege für Kaufbeuren (1377), Kempten (1373), Lindau (1378), Memmingen (1373) und als eine der frühesten Nördlingen (1357). Auch wenn die in der älteren Literatur vertretene Auffassung einer nunmehr verstärkten Marginalisierung und Ghettoisierung der Juden bei ihrer Wiederaufnahme in den Städten nicht mehr haltbar ist, lässt sich doch eine längerfristige Verschlechterung der rechtlichen Position wie auch der wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten beobachten. Eine entscheidende Etappe des nunmehr einsetzenden wirtschaftlichen Niedergangs stellten die Schuldentilgungen durch König Wenzel (reg. 1376-1400, gest. 1419) 1385/88 und 1390 dar, mit der die Forderungen der Juden aus Darlehensgeschäften als nichtig erklärt wurden.

Die Ausweisungen aus den Städten

Die mittelalterliche Judenfeindschaft ist in ihren Motiven durch das Gefühl der Bedrohung sowie der Unsicherheit gekennzeichnet und wird von antijüdischen Stereotypen genährt, die v. a. religiös begründet wurden. Zu den wirkungsmächtigsten gehörten der Vorwurf der Hostienschändung und die Ritualmordbeschuldigung. Dazu gesellte sich der Aspekt der Verschuldung, der mit der Ausbreitung der Kreditbeziehungen das Bild des jüdischen Wucherers schuf. Vor diesen lang tradierten kulturellen Mustern wirkten Judenverfolgungen als gesellschaftlich-politischer Blitzableiter für soziale und politische Missstände in den Städten. Hostienwunder sind etwa in Lauingen (Lkr. Dillingen a. d. Donau) 1404 überliefert, und in Lindau führte ein Ritualmordvorwurf 1430 zur Auslöschung der dortigen Gemeinde.

Diese blutigen Formen der Verfolgungen wurden am Ausgang des Mittelalters durch obrigkeitlich angeordnete Ausweisungen abgelöst. Nach den ersten Aktionen in Augsburg 1438/40, Ulm 1499 und Memmingen (wohl im 15. Jahrhundert) folgten im 16. Jahrhundert Nördlingen (1507), Donauwörth (1518) und Kaufbeuren (1543). Neben den Städten waren es die Vertreibungen aus den größeren angrenzenden Territorien der Wittelsbacher Herzöge (Bayern-München 1442, Bayern-Landshut 1450, Gesamtbayern 1553) sowie aus dem Herzogtum Württemberg 1498, die sich auf Schwaben auswirkten. Die Motivlagen sieht die Forschung in komplexen innerstädtischen Auseinandersetzungen sowie im Rückgang der Finanzkraft der Gemeinden. In der Folge entwickelte sich der ländliche Raum zwischen Augsburg und Ulm zum Rückzugsgebiet für die Judenschaften.

Der Übergang zum Landjudentum der Frühen Neuzeit gestaltete sich als langfristige Migration: Zum einen finden sich bereits im Spätmittelalter Nachweise für dörfliche Streusiedlungen, zum anderen vollzog sich der Prozess keineswegs unmittelbar. So zogen die Augsburger Juden nach ihrer Ausweisung 1438/40 zunächst in andere größere Städte des Reiches, die ihnen noch eine Schutzaufnahme gewährten. Die dörflichen Siedlungen im Umland von Augsburg sind dagegen erst 1553 (Oberhausen), 1560 (Kriegshaber), 1569 (Pfersee) und 1584 (Steppach) belegt.

Im Ergebnis lässt sich seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine deutliche Konsolidierung der jüdischen Siedlungen in den Dörfern und Märkten ausmachen. Diese war zwar im 16. Jahrhundert noch von erheblichen Fluktuationen gekennzeichnet, verfestigte sich aber durch einen weiteren Schub der Ansiedlung nach dem Dreißigjährigen Krieg. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts bildete sich dabei besonders in der Markgrafschaft Burgau und in der Grafschaft Oettingen eine Siedlungsstruktur heraus, die durch hohe Konzentrationen in wenigen Orten bestimmt war. Hier lebten Juden und Christen in unmittelbarer Nachbarschaft und teilten sich die Dörfer als gemeinsamen sozialen und sakralen Raum, wobei der jüdische Bevölkerungsanteil auf bis zu 30-40 % während des 18. Jahrhunderts ansteigen konnte.

Die Territorialisierung des Judenschutzes

Parallel zu diesen Umformungen der Siedlungsstrukturen veränderten sich die Rechtsverhältnisse der jüdischen Gemeinden. Im Zuge der Ausbildung frühmoderner Territorialstaatlichkeit ging auch der Judenschutz als ein zunächst königlich-städtisches Privileg zur Ansiedlung und Besteuerung von Juden an die Landesherren über. Dabei waren fiskalische und ökonomische Motive im Sinne der von den Kameralisten geforderten „Peuplierung“ als einer gezielten Bevölkerungspolitik ausschlaggebend. Trotz der zunehmenden Konzentration von Schutzrechten auf territorialer Ebene blieb der Kaiser in seiner Funktion als oberster Schutzherr weiterhin eine wirksame Größe. Dies gilt in besonderer Weise für Schwaben, da sich hier mit den habsburgischen Besitzungen und den mindermächtigen Reichsständen ein enger Bezug zu Kaiser und Reich ausbildete. Nun erließen die Landes- und Ortsherrschaften auch eigene judenrechtliche Bestimmungen im Rahmen von Judenordnungen und Schutzbriefen. Regelungsmotive waren der Schutz vor dem vermeintlichen jüdischen Wucher, die Reglementierung jüdischer Religionspraxis in der Öffentlichkeit, ein reibungsloser Steuereinzug sowie ein genereller Rechtsschutz gegen Diskriminierungen und Verfolgungen.

In der Markgrafschaft Burgau, einem territorium non clausum, waren die Schutzverhältnisse über die Juden zwischen den inliegenden Adelsherrschaften und der vorderösterreichischen Landesregierung bis zum Ende des Alten Reiches geteilt. Umfassende Regelungen auf der Ebene der Landesherrschaft blieben nach einem ersten Versuch im Jahre 1534 stecken. Ausschlaggebend waren hier vielmehr die judenrechtlichen Bestimmungen in den Vertragswerken (sog. Interimsmittel von 1587) und vor allem auf der Ebene der Ortsherrschaft. In der Grafschaft Oettingen wurden dagegen die Rahmenbedingungen jüdischer Existenz durch ein umfangreiches Schutzbriefwesen unter Mitwirkung der jüdischen Gemeinden, die über Supplikationsverfahren ihre Belange vorbrachten, reglementiert. Einen vergleichsweise großen Raum nahmen die Bestimmungen zur jüdischen Handelstätigkeit ein. Mit der Verlagerung auf das Land hatten sich auch die Erwerbsweisen verändert, wobei durchaus Kontinuitäten zu beobachten sind. Durch das weiterhin geltende Verbot, gewerblichen Zünften beizutreten oder Landbesitz zu erwerben, war die jüdische Bevölkerung auf den Handel und das Kreditgeschäft angewiesen. Während in den mittelalterlichen Städten Schwabens der Kredithandel auf Pfandbasis mit dem Adel und der Bürgerschaft die entscheidende Rolle spielte – daneben wurde Waren-, vereinzelt auch Viehhandel betrieben –, kam es nun zu einer Verlagerung in die ländliche Wirtschaft. Damit verbunden war ein erheblicher wirtschaftlicher Niedergang, da sich die Geschäfte nun im Bereich des Kleinhandels mit der bäuerlichen Bevölkerung abspielten. Die Schwerpunkte bildeten der Viehhandel und der Kleinwarenhandel, die beide mit Kreditgeschäften verknüpft waren und im Hausiergeschäft betrieben wurden.

Das jüdische Gemeindeleben

Die Auflösung der mittelalterlichen Stadtgemeinden hatte auch eine weitgehende Zersplitterung jüdischen Gemeindelebens zu Folge. Der erzwungene Rückzug in kleinste Herrschaftsräume auf dem Lande, in denen die Juden zunächst vereinzelt und sporadisch siedelten, erschwerte im 16. Jahrhundert eine funktionsfähige Glaubenspraxis. Neben den Versuchen auf reichsweiter Ebene lassen sich im ausgehenden 16. Jahrhundert in kleinräumigeren Zusammenhängen Anzeichen für eine Reorganisation ausmachen. In Form von Gebietskörperschaften formierten sich "Länder" (Medinate), die an den historisch gewachsenen Siedlungszusammenhängen ausgerichtet waren. Den Kern dieser neuen Form gemeindlicher Selbstorganisation bildeten die Rabbinatssitze, die Kraft der Autorität ihrer Inhaber ein gewisses Umland an sich binden konnten. Das Medinat Schwaben stellte im Raum zwischen Augsburg und Ulm einen vergleichsweise früh fassbaren räumlichen Zusammenhang dar. Schon 1525 amtierte ein Landesrabbiner, Jona ben Jakob Weil, in Günzburg. Während des 16. Jahrhunderts gehörte dieses Gericht als Sitz einer Reihe berühmter Gelehrter wie Isaak ben Josef Segal (um 1530-1567/68) oder Jakob Reiner (nach 1568) zu den fünf bedeutendsten des Reiches. Nach der dortigen Vertreibung durch Markgraf Karl von Burgau (1560-1618) 1617/18 verlagerte sich das Gericht zunächst nach Burgau und dann nach Thannhausen (Lkr. Günzburg), bevor es sich seit der Mitte des 17. Jahrhunderts in Pfersee (Lkr. Augsburg) etablieren konnte.

Neben den Rabbinaten hatten die Friedhöfe, die auf dem Lande stets für mehrere Judensiedlungen eines Bezirks als Begräbnisstätte fungierten, eine ähnliche raumbildende Funktion. Für das 16. Jahrhundert lassen sich jüdische Friedhöfe in Burgau, Ichenhausen, Neuburg a.d. Kammel und Thannhausen (alle Lkr. Günzburg) nachweisen. Unter den Begräbnisplätzen nach dem Dreißigjährigen Krieg hatte der Friedhof in Kriegshaber den größten Einzugsbereich. Über eigene Begräbnisstätten verfügten Ichenhausen seit 1567, Hürben (Gde. Krumbach, Lkr. Günzburg) seit 1628, Buttenwiesen seit 1632/33 und Binswangen (beide Lkr. Dillingen a. d. Donau) seit 1663.

Die ausgesprochen hohen jüdischen Bevölkerungskonzentrationen in einzelnen Dörfern erlaubten in Schwaben schließlich auch früh die Etablierung eigenständiger Kultusgemeinden auf der Ortsebene. Dafür stehen die Errichtung und der Unterhalt von Gemeindebauten sowie die Präsenz örtlicher Rabbiner und Gemeindebediensteter. Die Anfänge der schwäbischen ländlichen Synagogenarchitektur, die vor allem im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert ihre Höhepunkte hatte, reichen daher, etwa in Binswangen, bis ins 17. Jahrhundert zurück.

Literatur

  • Peter Fassl (Hg.), Geschichte und Kultur der Juden in Schwaben. 3 Bände, Sigmaringen/Stuttgart 1994-2007.
  • Friedrich J. Battenberg, Die Juden in Deutschland vom 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts (Enzyklopädie deutscher Geschichte 60), München 2001.
  • Rolf Kießling (Hg.), Judengemeinden in Schwaben im Kontext des Alten Reiches (Colloquia Augustana 2), Berlin 1995.
  • Arye Maimon/Mordechai Breuer/Yacov Guggenheim (Hg.), Germania Judaica. Band III, Teilbände 1-3, 1350-1519, Tübingen 1987, 1995, 2003.
  • Johannes Mordstein, Selbstbewusste Untertänigkeit. Obrigkeit und Judengemeinden im Spiegel der Judenschutzbriefe der Grafschaft Oettingen 1637-1806 (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft. Reihe 11: Quellen und Darstellungen zur jüdischen Geschichte Schwabens 2), Epfendorf 2005.
  • Stefan Rohrbacher, Stadt und Land: Zur „inneren“ Situation der süd- und westdeutschen Juden in der Frühneuzeit, in: Monika Richarz/Reinhard Rürup, Jüdisches Leben auf dem Lande. Studien zur deutsch-jüdischen Geschichte (Schriftenreihe wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo Baeck Instituts 56), Tübingen 1997, 37-58.
  • Michael Toch, Spätmittelalterliche Rahmenbedingungen jüdischer Existenz: Die Verfolgungen, in: Sabine Hödl/Peter Rauscher/Barbara Staudinger (Hg.), Hofjuden und Landjuden. Jüdisches Leben in der Frühen Neuzeit, Wien 2004, 19-64.
  • Sabine Ullmann, Nachbarschaft und Konkurrenz. Juden und Christen in den Dörfern der Markgrafschaft Burgau 1650 bis 1750 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 151), Göttingen 1999.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Sabine Ullmann, Judentum in Schwaben (bis 1800), publiziert am 25.09.2013; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Judentum_in_Schwaben_(bis_1800) (5.12.2024)