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Augsburg, Domkapitel

Aus Historisches Lexikon Bayerns

(Weitergeleitet von Augsburg, Domkapitel)
Das älteste Siegel des Augsburger Domkapitels an der Stiftungsurkunde für das Prämonstratenserstift Ursberg von 1130. (Staatsarchiv Augsburg, Ursberg Urk. 1)
Alter Kapitelsaal des Domkapitels, heute Diözesanmuseum Augsburg. (Foto: Helmut Hien)
Eines der Augsburger Domherrenhäuser, heute Hoher Weg 28. Das Gebäude stammt im Kern aus dem 16./17. Jahrhundert, die Fassade im Neurokoko-Stil entstand um 1900. (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)
Das Domherrenhaus Hoher Weg 22, erbaut im 16./17. Jahrhundert. (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)
Epitaph des Domkanonikers Kaspar von Kaltenthal (gest. 1552) im Augsburger Domkreuzgang, Christoph Murmann d. Ä. (?). (aus: Karl Kosel, Der Augsburger Domkreuzgang und seine Denkmäler, Sigmaringen 1991, Abb. 145) (Foto: Augsburg Hoher Dom/Diözese Augsburg)
Ein Augsburger Domherr im 16. Jahrhundert: Christoph Kellner von Zinnendorf (1543-1607), seit 1566 Domherr in Augsburg, 1571 auch Propst von St. Veit in Freising. 1572-1607 Offizial des Bistums Augsburg. Kupferstich von Lukas Kilian (1579-1637) von 1598. (Staats- und Stadtbibliothek Augsburg)

von Thomas Groll

Das wohl schon im 8. Jahrhundert entstandene Augsburger Domkapitel ist erstmals um 830 bezeugt. Bereits im 9. Jahrhundert wurde der Besitz des Kapitels von dem des Bischofs getrennt. Vor allem im 10. und 11. Jahrhundert vermehrten Schenkungen das Kapitelgut, das verstreut in Bayerisch-Schwaben, Altbayern und Tirol lag. Das Gemeinschaftsleben der Kanoniker wurde wohl Ende des 11. Jahrhunderts aufgegeben. Seit 1313 belief sich die Zahl der Kanoniker konstant auf 40. Zugangsvoraussetzung war die adelige Geburt. Graduierte Nichtadelige waren seit 1420 zugelassen, wobei Augsburger Bürgersöhne grundsätzlich ausgeschlossen blieben. Wahlkapitulationen sind seit 1414 bezeugt (Vorformen seit 1269). Sie sicherten dem Domkapitel in der Frühen Neuzeit Schlüsselstellen in der Verwaltung von Bistum und Hochstift. Während die Augsburger Bischöfe im 15. Jahrhundert ihre Residenz nach Dillingen verlegten, blieb das Kapitel in Augsburg. 1803 wurde es aufgehoben.

Geschichte

In der Regierungszeit Bischof Sintperts (reg. 778-807) war wohl der Zusammenschluss der an der Domkirche in Augsburg wirkenden Geistlichkeit zur "vita communis" (gemeinschaftliches Leben), auch wenn dies ausdrücklich erst im Reichenauer Verbrüderungsbuch um 830 erwähnt ist. Denn die "Vita sancti Uodalrici" legt im vierten Kapitel nahe, dass die Kanonikerregel Bischof Chrodegangs von Metz (reg. 742-766) Grundlage für das Gemeinschaftsleben war, und nicht deren Umarbeitung auf der Synode von Aachen 816/817. Diesen Anfängen des Domkapitels ging vermutlich ein Zusammenleben des Stadtklerus in klösterlicher Gemeinschaft bei St. Afra voraus.

Wohl Ende des 11. Jahrhunderts löste sich das gemeinsame Leben auf, wobei bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts vergeblich eine Wiederherstellung versucht wurde. Der Dompropst verwaltete als Vertreter des Domkapitels nach außen zunächst das gesamte Präbendalgut (von lat. Praebenda, Pfründe, bezeichnet die Gesamtheit der älteren Besitzungen), bis 1325 das Domkapitel die Verfügung darüber in die Hand nahm und schließlich durch die Bulle Papst Alexanders VI. (reg. 1492-1503) vom 15. Februar 1500 alle bisher der Dompropstei zugeordneten Besitzungen und Einkünfte übertragen erhielt. Als weitere Einnahmen kamen die seit 1265 bei Jahrtagen üblichen Präsenzgelder (Zahlungen für die Anwesenheit beim Chordienst) hinzu, die im 14. Jahrhundert für alle Tage eingeführt wurden. Darüber hinaus hatten die Domherren das Recht, einen der Domherrenhöfe zu bewohnen.

Mit der Erhebung Augsburgs zur freien Reichsstadt (1276) konnte die Bürgerschaft die bischöfliche Oberhoheit abschütteln. Allerdings waren Bischof und Domkapitel mit ihren Familiaren der städtischen Jurisdiktion und Steuerhoheit entzogen. Seit der Reformation versuchte die Stadt, die Hoch- und domstiftischen Immunitäten (der Stadt entzogene Sonderbezirke) weiter zurückzudrängen. Alle Bemühungen des Rats der Stadt Augsburg, den seit dem 14. Jahrhundert verfügten Ausschluss der Augsburger Bürgersöhne vom Domkapitel auf dem Rechtsweg aufheben zu lassen, waren bis zum Ende des Alten Reiches erfolglos.

Das Domkapitel blieb in Augsburg, als im 15. Jahrhundert die Augburger Bischöfe ihre Hauptresidenz nach Dillingen verlegten. In der Reformationszeit widersetzte sich das Domkapitel einem Jesuitenkolleg in Augsburg (1579 dennoch errichtet), unterstützte aber 1563 die Übergabe der vom Bischof gegen seine Widerstände gegründeten Dillinger Universität an diese Ordensgemeinschaft.

Zu dem 1682 eingeführten violetten Talar mit gleichfarbigem Kragen kam 1696 als weitere Auszeichnung das Kapitelszeichen zum Umhängen (1747 erneuertes Modell). 1743 erlaubte ein päpstliches Indult den Dignitären (Dompropst, Domdekan) das Tragen eines violetten Manteletts über dem Rochett, den Domkapitularen eine violette "Cappa magna" mit schwanzlosem Hermelinfell über dem Rochett. Darüber hinaus wurde allen der eingeschränkte Mitrengebrauch (nur bei hohen Festen in Anwesenheit des Bischofs) zugestanden.

Mit der Besetzung des Augsburger Hochstifts durch bayerische Truppen Ende August 1802 verlor das Domkapitel seinen Besitz. Als die Domkapitulare und Chorvikare durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 staatliche Pensionen erhielten, löste sich das Domkapitel faktisch auf und es fand kein gemeinsames Chorgebet mehr statt. Erst durch das Bayerische Konkordat von 1817/21 kam es zur Wiedererrichtung des Augsburger Domkapitels.

Zusammensetzung und Aufnahme

Die schon vorher begrenzte Zahl der Kanonikate mit der Möglichkeit auf Erwerb des Stimmrechts blieb in Augsburg wohl seit der Umwandlung von drei Kanonikaten in Vierherrnpfründen (für zum Chordienst verpflichtete Priester ohne Sitz und Stimme im Kapitel) im Jahr 1313 mit 40 konstant, wobei alle Versuche einer Reduktion erfolglos waren. Neben den Präbenden für die schwankende Zahl verdienender Kapitulare gab es zwölf weitere Präbenden, die für besondere Aufgaben ausgeschüttet wurden. Die Domizellare (Jungherren) konnten erst nach erfolgreichem Residenzjahr (mit schrittweisen Erleichterungen im 18. Jahrhundert) und den üblichen Karenzjahren Sitz und Stimme im Kapitel erlangen. Die Zahl der vollberechtigten Kapitulare schwankte zwischen 20 und 34.

Neben den durch Wahl des Kapitels besetzten beiden Dignitäten (Dompropst zur äußeren Repräsentation und Domdekan für die innere Aufsicht, seit 1143 in Personalunion mit dem Archidiakon der Stadt Augsburg) gab es in Augsburg die Personate (Domkustos, Domscholaster, Pleban und Cellerar).

Für die Aufnahme in das Domkapitel war der Nachweis adeliger Geburt (seit 1387 Vier-Ahnen-Probe, seit 1701 verschärft auf acht) gefordert. Einzige Ausnahme waren seit 1420 graduierte Bürgerliche, die aber nur eine kleine Anzahl ausmachen durften. Dabei waren Bürger(-söhne) der Stadt Augsburg (seit 1322/1465), Chorvikare (Vertreter für Chordienst ohne Mitgliedschaft im Domkapitel) und derzeit oder vormals an der Kathedrale angestellte Kleriker (seit 1500/1597), Kanoniker von St. Moritz, St. Gertraud und St. Peter in Augsburg sowie anderer Kollegiatstifte der Diözese (seit 1697/1698) und Inhaber von bereits zwei anderen kirchlichen Benefizien (seit 1645, aber mit leichter Dispensierbarkeit) ausgeschlossen. Subdiakonenweihe, eheliche Geburt, körperliche Unversehrtheit und Herkunft aus dem Heiligen Römischen Reich waren Voraussetzungen. Die Residenzpflicht wurde von 46 Wochen im Jahr (1297) auf 13 (1387) herabgesetzt. Damit konnten die Augsburger Domherren ihre weiteren Pfründen genießen, die am häufigsten das Eichstätter, aber auch das Konstanzer Domkapitel betrafen. Mit Abstand folgten Regensburg und Salzburg; kleinere Kontingente betrafen Freising, Köln und Passau. Zahlreiche weitere Kummulationen gab es mit der Fürstpropstei Ellwangen. Die Propstwürde an den drei Augsburger Kollegiatstiften St. Moritz, St. Peter und St. Gertrud war im Mittelalter und im 18. Jahrhundert Augsburger Domkapitularen vorbehalten (im 16. und 17. Jahrhundert sicherte sich das Augsburger Patriziat diese Stellen).

Anstelle der ursprünglichen Besetzung der Kanonikate durch den Bischof trat die freie Wahl des Domkapitels (für 1219 ist Einstimmigkeit bezeugt, seit 1322 genügte die einfache Mehrheit). Das Besetzungsrecht des Domkapitels war beschränkt durch die päpstlichen Provisionen und Expektanzen (seit dem 12. Jahrhundert), die Petitionen benachbarter Fürsten und Herren sowie die "primae preces" von König, Herzog und Bischof (seit dem 15. Jahrhundert). Seit dem Wiener Konkordat von 1448 wechselte das Besetzungsrecht nach der Erledigung der Stelle in geraden (Februar, April, Juni…) und ungeraden Monaten, wobei in letzteren vom Papst ernannt wurde. In den geraden Monaten vergab das vakante Kanonikat durch Wahl das Kapitel. Hierbei galt die einfache Mehrheit der Anwesenden, nicht etwa wie in anderen Domkapiteln ein turnusmäßig wechselndes Ernennungsrecht je eines stimmberechtigten Kapitulars. Entgegen den Bestimmungen des Wiener Konkordats durften in Augsburg der Domdekan (seit 1484/1492) und der Dompropst (seit 1500) weiterhin vom Domkapitel gewählt werden.

Daneben gab es in Augsburg die erstmals 1220 belegten Dom- oder besser Chorvikare, die (seit 1316) durch sechs Domherren gewählt wurden, sofern nicht die Stifter sich das Präsentationsrecht vorbehalten hatten. Ihre Zahl wird für 1335 mit 25 angegeben und vermehrte sich bis 1576 auf dann fortwährend über 40.

Mitwirkung in der Regierung von Hochstift und Bistum

Im 12. Jahrhundert erwarb das Augsburger Domkapitel das ausschließliche Recht der Bischofswahl. Seit dieser Zeit bildeten sich die Korporationsrechte aus (Verfassung von Statuten, Ausstellung von Urkunden, Führung eines Siegels). Die ersten Statuten sind aus dem Jahr 1322 überliefert. Bis zur ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts entwickelte sich ein selbständiges Versammlungs- und Beschlussfassungsrecht gegenüber dem Bischof. Seit 1269 konnten von den Bischöfen durch Vereinbarungen vor der Wahl einzelne Zugeständnisse erlangt werden. Erste ausführliche Wahlkapitulationen, die dem Domkapitel die Mitregierung in Hochstift und Bistum sicherten, sind von 1414 und 1463 erhalten. Trotz des Verbotes durch Papst Innozenz XII. (reg. 1691-1700) vom 22. September 1695 schrieb das Domkapitel weiterhin seine Mitwirkungsansprüche fest. In diesen Verträgen war seit der frühen Neuzeit die Übertragung der Schlüsselstellen in der geistlichen und weltlichen Verwaltung von Bistum und Hochstift (Generalvikar, Offizial, Präsident des Geistlichen Rats, Weihbischof und Hofrats- sowie Hofkammerpräsident) an Mitglieder des Domkapitels oder diesem genehme Personen gefordert, ferner die Kontrolle der Finanzverwaltung. Neben den Wahlkapitulationen erhielten in der frühen Neuzeit die geheimen Nebenverschreibungen ein immer größeres Gewicht.

Besitz- und Herrschaftsrechte

Wie in den anderen Bistümern des Frankenreiches kam es auch in Augsburg im Laufe des 9. Jahrhunderts zur Teilung zwischen Kapitelsgut und Bischofsgut. Aus diesem Besitz liegender Güter bezog das Domkapitel die zum Unterhalt der Gemeinschaft nötigen Mittel. Dieser Grundstock wurde durch Schenkungen vermehrt: vor 973 Groß- und Kleinaitingen (Lkr. Augsburg), 980 Geisenhausen (Lkr. Landshut), 1029 Straubing (kr.f. Stadt Straubing), 1063 Aislingen (Lkr. Dillingen a. d. Donau) und weitere Güter (darunter Bobingen [Lkr. Augsburg]), vor 1077 Löpsingen (Lkr. Donau-Ries), Goldbach (Gde. Kammeltal, Lkr. Günzburg), Nals (Südtirol), vor 1096 Mertingen (Lkr. Donau-Ries) und Zusamzell (Gde. Altenmünster, Lkr. Augsburg). Am 26. November 1143 bestätigte Papst Cölestin II. (reg. 1143-1144) dem Domkapitel seinen Besitz. Die meisten der bis Ende des 13. Jahrhunderts erheblich vermehrten Güter lagen in der Nähe Augsburgs um Schwabmünchen (Lkr. Augsburg), Wertingen (Lkr. Dillingen a. d. Donau), Westendorf (Lkr. Augsburg) und Friedberg (Lkr. Aichach-Friedberg). Der Fernbesitz (Straubing, Geisenhausen, Nals) ging im Laufe der Zeit verloren oder wurde verkauft.

Seit dem 16. Jahrhundert verwalteten die Inhaber der drei großen Pflegämter Dinkelscherben, Großaitingen und Langerringen (alle Lkr. Augsburg) sowie die der sieben kleineren Obervogteien Anhausen mit Stadtbergen (beide Lkr. Augsburg), Apfeltrach (Lkr. Unterallgäu), Breitenbronn, Gersthofen (beide Lkr. Augsburg), Holzheim (Lkr. Neu-Ulm), Öffingen bei Cannstatt (Stadt Fellbach, Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg) und Zusamaltheim (Lkr. Dillingen) den Besitz des Domkapitels. Neben diesen Außenämtern gab es die Zentralämter der Burs und der Kornpropstei. Außerdem waren dem Domkapitel bis zur Säkularisation 102 Pfarreien im Bistum Augsburg inkorporiert; rund 10 % aller Pfarreien der Diözese. Das Domkapitel konnte sich in seinen im Hochstift Augsburg gelegenen Gebieten die Steueranlage und teilweise die Blutgerichtsbarkeit sichern, doch unterstanden die Territorien hinsichtlich der Landeshoheit dem Hochstift. Daneben gab es zusammenhängenden und verstreuten Besitz in anderen Herrschaftsgebieten mit unterschiedlichsten Rechtsverhältnissen (Markgrafschaft Burgau, Kurbayern, Mindelheim, Reichspflege Wörth, Wertingen, Schwabegg und Wiesensteig, Pfalz-Neuburg, Reichsstadt Augsburg, Württemberg, Oettingen, Ansbach und Schwäbisch Gmünd).

Quellenlage und Forschungsstand

Die archivalische Überlieferung befindet sich im Staatsarchiv Augsburg. Während für die alte Zeit die Erforschung der Geschichte des Domkapitels Lücken aufweist, ist die Zeit seit dem Westfälischen Frieden umfassend bearbeitet.

Literatur

  • Thomas Groll, Das neue Augsburger Domkapitel von der Wiedererrichtung (1817/21) bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs (1945). Verfassungs- und Personengeschichte (Münchener Theologische Studien I/34), Sankt Ottilien 1996.
  • Albert Haemmerle, Die Kanoniker des hohen Domstiftes zu Augsburg bis zur Säkularisation, Zürich 1935 (maschinenschriftliche Vervielfältigung).
  • Rolf Kießling, Bürgerliche Gesellschaft und Kirche in Augsburg im Spätmittelalter (Abhandlungen zur Geschichte der Stadt Augsburg 19), Augsburg 1971.
  • Thomas Michael Krüger, Die Hausherren des Doms und sein funktionsgeschichtlicher Wandel. Bischof und Domkapitel im mittelalterlichen Augsburg, in: Martin Kaufhold (Hg.), Der Augsburger Dom im Mittelalter, Augsburg 2006, 27-48.
  • Otto Riedner, Besitzungen und Einkünfte des Augsburger Domkapitels um 1300, in: Archiv für die Geschichte des Hochstifts Augsburg 1 (1909/11), 43-90.
  • Georg Rückert, Die Präbende am Domkapitel zu Augsburg, in: Archiv für die Geschichte des Hochstifts Augsburg 5 (1909/11), 183-245.
  • Ilse Schöntag, Untersuchungen über die persönliche Zusammensetzung des Augsburger Domkapitels im Mittelalter, Zeulenroda 1938.
  • Joachim Seiler, Das Augsburger Domkapitel vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Säkularisation (1648-1802). Studien zur Geschichte seiner Verfassung und seiner Mitglieder (Münchener Theologische Studien I/29), Sankt Ottilien 1989.
  • Wolfgang Wüst, Geistlicher Staat und Altes Reich. Frühneuzeitliche Herrschaftsformen, Administration und Hofhaltung im Augsburger Fürstbistum (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte XIX/1-2), München 2001.
  • Friedrich Zoepfl, Geschichte des Bistums Augsburg und seiner Bischöfe. 2 Bände, Augsburg 1955-1969.

Quellen

  • Albert Haemmerle, Die Necrologien und Ordinationsbuecher des Augsburger Domcapitels und der Vicarierbruderschaft St. Mang am Dom zu Augsburg. 4. Band: Das Necrologium der Vicarierbruderschaft St. Mang am Dom zu Augsburg, München 1958 (maschinenschriftliche Vervielfältigung).
  • Joseph von Sartori, Darstellung der unrechtmäßigen Ausschließung Augsburgischer Patricier und Bürgersöhne von dem dortigen hohen Domstifte, Frankfurt/Leipzig 1789.
  • Wilhelm Volkert/Friedrich Zoepfl (Bearb.), Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg. 1. Band (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft 2b: Urkunden und Regesten 1), Augsburg 1985.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Thomas Groll, Augsburg, Domkapitel, publiziert am 02.02.2011; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Augsburg,_Domkapitel> (28.03.2024)