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Pfalz-Simmern-Zweibrücken/Pfalz-Zweibrücken, Herzogtum

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Vereinfachte Stammtafel der pfälzischen Linien des Hauses Wittelsbach. Die Linie Pfalz-Zweibrücken ist gelb markiert. Abb. aus: Philipp Heintz, Das ehemalige Fürstenthum Pfalz-Zweybrücken und seine Herzoge …, Erster Theil, München 1833, 22. (Bayerische Staatsbibliothek, 4 Bavar. 944 c-1)

von Paul Warmbrunn

Das Herzogtum Zweibrücken entstand bei der 1410 durchgeführten Teilung der pfälzischen Linien der Wittelsbacher. Die territorialen Schwerpunkte lagen links des Rheins und wurden durch die veldenzische Erbschaft bedeutend erweitert. Das 15. Jahrhundert war durch häufige Konflikte mit der Kurpfalz gekennzeichnet, was schließlich zur Verlegung der Residenz von Meisenheim in die Stadt Zweibrücken führte. In derselben Zeit nutzten die Herzöge die Verleihung von Regalien dazu, ihre Landesherrschaft auszubauen. Im 16. Jahrhundert entstand die Nebenlinie Pfalz-Veldenz, deren Territorium aber nach dem Aussterben im Mannesstamm unter allen verbliebenen Linien der pfälzischen Wittelsbacher aufgeteilt wurde. Die Reformation kam im Herzogtum bereits in den 1530er Jahren zum Tragen. Von den Kriegen des 17. Jahrhunderts verwüstet, erlebte Zweibrücken um die Mitte des 18. Jahrhunderts eine kulturelle und wirtschaftliche Blüte, bevor das Herzogtum 1801 an Frankreich abgetreten werden musste.

Entstehung des Herzogtums durch Erbteilung nach dem Tod König Ruprechts von der Pfalz

Das Herzogtum Pfalz-Simmern-Zweibrücken nach der Pfälzischen Teilung 1410. (Gestaltung Stefan Schnupp, Angaben nach Schaab, Geschichte der Kurpfalz. 1. Band, 147)

Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken geht auf die am 3. Oktober 1410 durchgeführte Erbteilung der kurpfälzischen Territorien nach dem Tod des Königs und Pfalzgrafen Ruprecht (III.) von der Pfalz (reg. 1398-1410) zurück. Den Auftrag hierzu hatte Ruprecht am 16. Mai 1410, zwei Tage vor seinem Tod, sieben seiner Räte erteilt. Die Teilung wurde unter seinen Söhnen vorgenommen, obwohl in der am 13. Juli 1395 vereinbarten Erbfolgeordnung, der Constitutio Rupertina (Rupertinischen Konstitution), die Unteilbarkeit des Landes festgelegt worden war.

Der älteste Sohn Ludwig III. (reg. 1410-1436 als Kurfürst von der Pfalz) erhielt das Kurpräzipuum, die durch zwei Urkunden von 1368 und 1378 als unveräußerlich festgelegten, größtenteils um Heidelberg und Amberg liegenden Gebiete, und sämtliche seit 1375 gewonnenen Reichspfänder. Neben der Kurlinie Pfalz-Simmern(-Zweibrücken), die durch Ruprechts dritten Sohn, Herzog Stephan (reg. 1410-1459), begründet wurde, wurden die beiden anderen Söhne Johann (reg. 1410-1443) und Otto (reg. 1410-1461) zu Stammvätern der Linien Pfalz-Neumarkt-Neunburg (1410-1448) und Pfalz-Mosbach (1410-1499), die aber beide schon im 15. Jahrhundert ausstarben.

Die territorialen Grundlagen von Pfalz-Simmern-Zweibrücken

Im Gebiet westlich des Rheins entstand ein eigenes, durch Teilungen weiter aufgesplittertes Fürstentum. Es umfasste anfänglich Gebiete im Hunsrück um Simmern (Rheinland-Pfalz), Streubesitz am Donnersberg (darunter die Festungen Bolanden und Ruppertsecken mit Biebelnheim und Weinheim bei Alzey), die Reichspfandschaft Kirkel, eine Reihe von Burgen in der Südpfalz (Trifels, Neukastel, Falkenburg und Guttenberg als ehemals verpfändeter Reichsbesitz) mit den dazugehörigen Ortschaften sowie Anteile an den pfalzgräflichen und leiningischen Gemeinschaften Guttenberg, Falkenburg und Pflege Haßloch (alle Rheinland-Pfalz). Mit dem Fürstentum verbunden war die Anwartschaft auf den Anfall von Wachenheim, Lambsheim und Oggersheim (alle Rheinland-Pfalz) nach dem Tod der Elisabeth von Sponheim (reg. 1414-1417), Witwe des Pfalzgrafen Ruprecht Pipan (1375-1397). Schließlich war damit auch das Recht verknüpft, die seit 1393 als Mitgift einer Pfalzgräfin an Lothringen verpfändete Grafschaft Zweibrücken wieder einzulösen, was unter großen finanziellen Opfern bereits 1416 gelang.

Stephan von Pfalz-Simmern-Zweibrücken-Veldenz (reg. 1410-1459). Öl auf Leinwand, um 1851/54, Künstler: Julius Zimmermann (1824-1906). (Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Alte Pinakothek, Inventar-Nr.: 7602)

Das Veldenzische Erbe

Für die weitere territoriale Entwicklung wurde aber entscheidend, dass Pfalzgraf Stephan 1409 die Erbtochter des Grafen Friedrich III. von Veldenz (gest. 1444) geheiratet hatte und über Veldenz auch noch Erbansprüche auf die Vordere und Hintere Grafschaft Sponheim geltend machen konnte. Der Erbfall von Veldenz trat 1444 ein. Der Erbvertrag vom 16. September 1444 zwischen Stephan und seinem Schwiegervater ließ zwei neue Linien, Pfalz-Simmern und Pfalz-Zweibrücken, entstehen. Bei Stephans Tod 1459 wurde der Besitz demzufolge unter seine weltlich gebliebenen Söhne geteilt: Der älteste Sohn Friedrich (reg. 1459-1480) erhielt Simmern und Sponheim und setzte die Linie Pfalz-Simmern fort, die später von 1559 bis 1685 in der Kurpfalz regierte. Dem jüngeren Sohn Ludwig (reg. 1459-1489) wurden die Grafschaften Zweibrücken und Veldenz zugesprochen. Die von ihm begründete Linie Pfalz-Zweibrücken, von der sich weitere Nebenlinien abzweigten, blieb bis zum Ende des Alten Reiches eigenständig und beerbte ihrerseits - in der zunächst wenig bedeutsamen Nebenlinie Birkenfeld-Bischweiler - die pfälzische Kurlinie.

Territorialgeschichte im Spätmittelalter

Von Anfang an war die Territorialgeschichte Pfalz-Zweibrückens durch das gestörte Verhältnis zur Kurpfalz belastet. In nicht weniger als vier erfolglosen Fehden - 1452/53, 1455, 1459-1461 und 1470/71 - stand Ludwig I. auf der Seite der Gegner Friedrichs des Siegreichen (reg. 1451-1476). Dies brachte ihm letztlich Gebietsverluste ein, so etwa Lambsheim, Wachenheim und dem Amt Böckelheim (alle Rheinland-Pfalz). Als Ludwigs ältester Sohn Kaspar (reg. 1489-1490/1514) den Ausgleich mit der Kurpfalz suchte, führte dies zu seiner Ausschaltung durch den jüngeren Sohn Alexander (reg. 1489-1514), der den mitregierenden Bruder festnehmen ließ und bis zu seinem Lebensende in Gefangenschaft hielt. Mit diesem gewaltsamen Vorgehen sicherte er seine Alleinherrschaft und verhinderte eine neue Teilung des Territoriums. An der Seite einer Koalition des Markgrafen von Ansbach, der Reichsstadt Nürnberg und des Schwäbischen Bundes beteiligte er sich am Landshuter Erbfolgekrieg von 1504/05 gegen die Kurpfalz und erreichte eine Gebietserweiterung durch den Erwerb des Amtes Kleeburg (im Nordelsass, Frankreich).

Die Alexanderskirche in Zweibrücken auf einer Postkarte um 1920. (Foto: Gebrüder Metz, Tübingen; Stadtarchiv Zweibrücken, Ansichtskartenarchiv)

Die Residenzen und Städte des Herzogtums

Übten die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken anfangs noch die mittelalterliche "Reiseherrschaft" aus und zogen von einer Burg oder Stadt ihres Territoriums zur anderen, so nahm nach dem Anfall des Veldenzer Erbes zunächst Meisenheim (Rheinland-Pfalz) mehr und mehr die Funktionen einer Residenz an; als solche ist sie, nachdem zunächst die Landsburg über Obermoschel (Rheinland-Pfalz) diese Funktion innehatte, 1443 erstmals belegt. Da Meisenheim in den Kriegen mit Friedrich dem Siegreichen 1461 belagert und künftig als gefährdet angesehen wurde, wurden 1463 die pfalz-zweibrückischen Zentralbehörden und 1477 auch die Hofhaltung nach Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) verlegt, wo die Residenz bis 1793 blieb. Durch die Grablege in der 1504 errichteten Schlosskirche (noch 1571 wurde dort Herzog Wolfgang (reg. 1532-1569) beigesetzt), die bis 1625 bestehende Münze und als Sitz der zweibrückischen Bergverwaltung behielt Meisenheim jedoch zentrale Funktionen bei.

1489 stiftete Pfalzgraf Alexander bei seiner Rückkehr von einer Pilgerfahrt ins Heilige Land die später nach ihm benannte, 1493-1515 errichtete Alexanderskirche in Zweibrücken. Diese spätgotische Hallenkirche wurde zur neuen Grablege des Fürstengeschlechts. Von den übrigen Städten des Herzogtums war Annweiler (Rheinland-Pfalz), das schon 1219 Stadtrechte erhalten hatte, die größte und bedeutendste. Bergzabern, Hornbach, Kusel, Offenbach (am Glan), Lauterecken, Odernheim und Obermoschel (alle Rheinland-Pfalz) blieben kleine Landstädtchen. Für verschiedene Städte erließen die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken Städteordnungen, so 1483 für Zweibrücken und Hornbach, 1501 für Annweiler, 1508 für Obermoschel und 1509 für Kusel.

Bestätigung des Münzregals für Pfalzgraf Stephan von Pfalz-Zweibrücken-Simmern (reg. 1410-1459) von König Sigismund (reg. 1411-1437, Kaiser ab 1433), ausgestellt in Nürnberg am 18. Juli 1431. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Pfalz-Zweibrücken Urkunden 2002)

Ausbau der Landesherrschaft

Die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken konnten im Spätmittelalter ihre Landesherrschaft aufgrund von Regalienverleihungen durch Kaiser und Könige festigen und ausbauen; hierbei handelte es sich nicht um Erstverleihungen, sondern um Bestätigungen der ihren Rechtsvorgängern bereits erteilten Privilegien. 1431 wurde u. a. das Recht zur Münzprägung erteilt. Die Münze wurde in Wachenheim eingerichtet. 1470 kam das Bergregal hinzu, nachdem es bereits 1456 eine erste "Bergfreiheit" gegeben hatte. Im Herzogtum wurden bei Obermoschel, am Stahlberg (beide Rheinland-Pfalz) und in Wolfersweiler (Saarland) Silber-, Quecksilber-, Blei- und Kupfererze abgebaut. Die Schmelze erfolgte bei Nohfelden (Saarland). 1556 erließ Herzog Wolfgang eine Bergordnung. 1448 erhielt Zweibrücken Zoll- und Geleitrechte auf der Ost-West-Verbindung vom Oberrhein zum Pariser Becken sowie das Recht, Jahr- und Wochenmärkte zu errichten.

Die Anfänge einer Zentralverwaltung für das gesamte Territorium gehen auf die Hofordnung Herzog Stephans von 1442 zurück, die sowohl die herzogliche Hofverwaltung und ihr Personal wie die Landesverwaltung betraf. Verwaltungsspitze nach dem Landesherrn war der 1438 erstmals erwähnte Kanzler mit dem ihm zugeordneten sechsköpfigen Ratskollegium. Das Territorium wurde in Bezirke (= Ämter) eingeteilt, denen ein Amtmann als herrschaftlicher Beamter vorstand. Die Verwaltung der Einkünfte in Geld und Naturalien oblag dem Schaffner und dem Kellner. Die sich auf mehrere Ämter verteilende Finanz- und Dienstordnung für das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken-Simmern und die Grafschaft Veldenz ist in dem im Landesarchiv Speyer verwahrten Lehen- und Rentenbuch Herzog Stephans von 1443 enthalten.

Pfalz-Zweibrücken am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit

Um die Wende vom Mittelalter zur Neuzeit bildete das Territorium der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken, das zum Oberrheinischen Reichskreis zählte, keinen einheitlichen Gebietskomplex, es hatten sich jedoch drei Schwerpunkte herauskristallisiert:

  1. die Ämter (später Oberämter) Lichtenberg und Meisenheim zu beiden Seiten der Glan mit den angrenzenden Ämtern Nohfelden an der oberen Nahe und Landsberg im Alsenztal
  2. das Amt (Oberamt) Zweibrücken und das Amt Kirkel an der Blies und am Schwarzbach
  3. das Amt (Oberamt) Neukastel (seit 1680 Sitz in Bergzabern) in der Südpfalz mit der Reichspfandschaft Annweiler, dem im heutigen Nordelsass gelegenen Amt Kleeburg und Anteilen an Trifels und Wegelnburg (Rheinland-Pfalz) sowie der Pflege Guttenberg. Hinzu kam das Amt Veldenz an der mittleren Mosel. Geographisch-statistisch erfasst wurden wichtige Teile des Territoriums, nämlich die Ämter Zweibrücken und Kirkel, erstmals 1563/64 durch den Landmesser Tilemann Stella (1525-1589).
Landesaufnahme der Ämter Zweibrücken und Kirkel des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken aus dem Jahre 1564 von Tilemann Stella (1525-1589). (Kgl. Bibliothek Stockholm, KoB H vol. 1)

Territoriale Weichenstellungen im 16. Jahrhundert

Territorium des Herzogtums Zweibrücken und anderer pfälzischer Nebenlinien um 1700. (Karte von Sir Iain lizensiert durch CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons
Kupferstichkarte der Pfalz-Zweibrückischen Quecksilberbergwerke aus dem Jahre 1788. Abb. aus: Franz Cölestin von Beroldingen, Bemerkungen auf einer Reise durch die Pfälzischen und Zweybrückischen Quecksilberbergwerke, Berlin 1788. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/Metall. 11 n)

Durch sein vom Kaiser bestätigtes Testament von 1497 setzte Alexander seinen ältesten Sohn Ludwig II. (reg. 1514-1532) zum alleinigen Erben ein. Der jüngere Bruder Ruprecht (1506-1544) erhielt Pfründen an den Domstiften Mainz und Straßburg. Er übernahm, inzwischen in den weltlichen Stand übergetreten, nach Ludwigs frühem Tod 1532 die vormundschaftliche Regierung für dessen unmündigen Sohn Wolfgang. Erlitt Pfalz-Zweibrücken 1543 durch die Bildung des Fürstentums Pfalz-Veldenz territoriale Einbußen, so erhielt es durch den Heidelberger Sukzessionsvertrag vom 2. November 1553 als Ausgleich für die Nachfolge der Linien Pfalz-Simmern und Pfalz-Neuburg in der Kurwürde erhebliche Gebietszuwächse: die kurpfälzischen Anteile an der Herrschaft Guttenberg und an Alsenz, die Grafschaft Lützelstein im Nordelsass (1566 an Pfalz-Veldenz abgetreten) und die pfalz-simmerische Hälfte der Hinteren Grafschaft Sponheim.

Als nach dem Tod Ottheinrichs (reg. 1556-1559) Friedrich von Pfalz-Simmern (als Friedrich III., reg. 1559-1576) Kurfürst wurde, fielen diese Gebiete an Pfalz-Zweibrücken; außerdem erhielt Wolfgang das bisher von Ottheinrich regierte Fürstentum Pfalz-Neuburg. Da sich die Vereinigung der beiden weit voneinander entfernten Territorien Pfalz-Neuburg und Pfalz-Zweibrücken in einer Hand als nicht vorteilhaft erwies, bestimmte Wolfgang in seinem Testament vom 18. August 1568 seinen ältesten Sohn Philipp Ludwig (reg. 1569-1614) zum Nachfolger in Pfalz-Neuburg und seinen zweitältesten Sohn Johann I. (reg. 1569-1604) zum Herzog in Pfalz-Zweibrücken. Von den drei jüngsten Söhnen erhielten zwei Teile des Fürstentums Pfalz-Neuburg, der jüngste, Karl (reg. 1569-1600), den pfalz-zweibrückischen Anteil an der Hinteren Grafschaft Sponheim mit dem Hauptort Birkenfeld. Karl begründete die Nebenlinie Pfalz-Birkenfeld, die 1734 die Nachfolge in Pfalz-Zweibrücken und 1799 in Kurpfalz-Bayern antrat.

Die Nebenlinie Pfalz-Veldenz(-Lützelstein)

Die Nebenlinie Pfalz-Veldenz als Fürstentum mit eigener Reichsstandschaft wurde begründet, als Herzog Wolfgang bei seinem Regierungsantritt in Pfalz-Zweibrücken seinem Onkel und bisherigen Vormund, Pfalzgraf Ruprecht, im Marburger Vertrag vom 3. Oktober 1543 die Ämter Veldenz und Lauterecken überließ. Ruprecht starb schon 1544; die Hauptvormundschaft für seinen erbberechtigten Sohn aus der Ehe mit der Rhein- und Wildgräfin Ursula (1515-1601), Georg Hans (reg. 1544-1592), übernahm Wolfgang selbst. Später überschatteten Erbauseinandersetzungen das Verhältnis zwischen beiden, da sich Georg Hans stets benachteiligt fühlte. Das kleine Territorium von Pfalz-Veldenz wurde 1559 um die Grafschaft Lützelstein (La Petite Pierre) im Nordelsass, 1566 um die (zuvor kurpfälzische) Hälfte der Gemeinschaft Guttenberg erweitert.

Durch seine Heirat mit Anna Maria (1545-1610), der Tochter des mächtigen Schwedenkönigs Gustav Wasa (reg. 1523-1560), trat Georg Hans schlagartig aus dem Schatten eines kleinen Duodezfürsten. Auf konfessionellem Gebiet hielt er im Gegensatz zu seinem Vetter Herzog Johann I. von Pfalz-Zweibrücken am Luthertum fest und zeichnete sich durch eine große Toleranz in religiös-kirchlichen Fragen aus. Durch die Kriege des 17. Jahrhunderts wurde das bereits nach Georg Hans' Tod geteilte pfalz-veldenzische Territorium weitgehend ruiniert. Mit Leopold Ludwig (reg. 1634-1694) starb die Nebenlinie aus. Das Gebiet wurde von der Kurpfalz besetzt, die nach langem Rechtsstreit im Mannheimer Sukzessionsvertrag vom 24. Dezember 1733 die ursprünglichen Ämter Veldenz und Lauterecken erhielt, während Pfalz-Sulzbach die Hälfte von Lützelstein, Pfalz-Birkenfeld die andere Hälfte und der Anteil an Guttenberg zugesprochen wurde.

Vorreformatorische Kirchengeschichte

An dem stark zersplitterten pfalz-zweibrückischen Territorium hatten vor allem die Erzdiözese Mainz und die Diözesen Speyer und Metz Anteil. In jeder von ihnen lag das Zweibrücker Gebiet am Rande; daher ist es bei der Einführung der Reformation auch nie zu einer großen Kraftprobe zwischen dem weltlichen Landesherrn und einem einzigen Bischof gekommen. Die Anzahl der Klöster und Stifte im Herzogtum war relativ gering. Am Vorabend der Reformation existierten hier drei Benediktinerklöster, nämlich die Abtei Hornbach, die Propstei Remigiusberg und das Priorat Offenbach, zwei Zisterzienserabteien in Disibodenberg und Wörschweiler, die Johanniterkommende in Meisenheim, das Reuerinnenkloster St. Maria Magdalena vor den Mauern in Zweibrücken und das Kollegiatstift St. Fabian in Hornbach.

Ansätze eines vorreformatorischen landesherrlichen Kirchenregiments finden sich schon bei Herzog Stephan. An den Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449) nahm er lebhaften Anteil und griff aktiv in die kirchenpolitischen Angelegenheiten seines Territoriums ein, indem er das zuvor außerhalb der Stadtmauern angesiedelte Zweibrücker Reuerinnenkloster in die Stadt verlegte und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Benediktinerabtei Hornbach neu ordnete. In Weiterführung dieser Tendenzen stellte Ludwig I. die Klosterzucht in Wörschweiler und Disibodenberg wieder her und schlichtete Auseinandersetzungen um das Patronatsrecht im Sinne der Landesherrschaft.

Die Kirchenordnung Herzog Wolfgangs (reg. 1532-1569) aus dem Jahre 1557. 1555 hatte der Herzog seinen Kanzler Ulrich Sitzinger (1525-1574) mit der Ausarbeitung einer eigenen Kirchenordnung beauftragt. In den Jahren 1560, 1563, 1570 und 1600 wurde diese Kirchenordnung neu aufgelegt. (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Liturg. 431)

Einführung der Reformation und Übergang zur reformierten Konfession in Pfalz-Zweibrücken

Die reformatorische Bewegung kam in Pfalz-Zweibrücken, verglichen mit den anderen wittelsbachischen Territorien, sehr früh zum Durchbruch. An ihrem Anfang steht die Anstellung des humanistisch gebildeten Johannes Schwebel (1490-1540) als fürstlicher Hofprediger im April 1523 durch Herzog Ludwig II., der sich in religiösen Fragen aber weiter reichskonform verhielt und eine dezidierte Festlegung vermied. Unter seinem Sohn Wolfgang erfolgten mit den zwölf Artikeln Schwebels (1533) und der ersten Landessynode des Herzogtums (1539) die entscheidenden Schritte zur Einführung der neuen Lehre. Nach einer schweren Bewährungsprobe für die evangelische Bewegung im Herzogtum durch das Augsburger Interim von 1548 gab der Augsburger Religionsfriede von 1555 Herzog Wolfgang freie Hand zum Aufbau einer lutherischen Landeskirche in enger Anlehnung an Straßburg und Württemberg. Dabei handelte er im zeitweiligen Einvernehmen mit der Kurpfalz unter Kurfürst Ottheinrich.

Der Aufbau der Landeskirche erfolgte im Wesentlichen durch fünf Hauptmaßnahmen:

  1. eine Kirchenordnung (1557)
  2. eine Kirchenvisitation (1558)
  3. die Säkularisation der Klöster
  4. die Gründung eines Gymnasiums (Hohe Landesschule) im ehemaligen Benediktinerkloster Hornbach (1559)
  5. die Lenkung und Überwachung des Klerus


Wolfgangs Sohn und Nachfolger Johann I. vollzog nach anfänglicher Fortführung der lutherischen Kirchenpolitik bis 1588 in Anlehnung an die schon 1563 zur reformierten Konfession übergetretene Kurpfalz schrittweise den Übergang zum Calvinismus.

Die pfalz-zweibrückische Landschaft

Während der Regierungszeit Herzog Wolfgangs war die Schuldenlast des Territoriums so sehr angestiegen, dass bei seinem Tod der zu leistende Zinsdienst die jährlichen Landeseinkünfte überstieg. Um einen möglichen Staatsbankrott zu vermeiden, bildete Johann I. in Einzelverträgen mit den Vertretern seiner Städte und Gemeinden sowie mit den vier Ämtern Zweibrücken, Lichtenberg, Meisenheim und Neukastel eine pfalz-zweibrückische Landschaft. Deren Aufgabe sollte die Übernahme und Tilgung eines Teils der Schulden sein. Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts blieb dies eine der wesentlichen Aufgaben der pfalz-zweibrückischen Landesherren. Die Landschaft überdauerte daher die Kriege des 17. Jahrhunderts und wurde erst 1711 durch den schwedischen König Karl XII. (reg. 1697-1718) aufgehoben; die Landschaftskasse existierte sogar bis zum Ende des Alten Reiches.

Weitere Annäherung an die Kurpfalz / Neue Nebenlinien

Unter den pfalz-zweibrückischen Herzögen Johann I. und Johann II. (reg. 1604-1635) erreichte die Annäherung an die Kurpfalz ihren Höhepunkt, da infolge vormundschaftlicher Regierungen beide Territorien im Zeitraum 1604-1614 jahrelang von denselben Fürsten regiert wurden. Um die jüngeren Brüder Johanns II. zu entschädigen, erhielten diese eigene Territorien und wurden zu Begründern weiterer 1611 geschaffener Nebenlinien: Friedrich Casimir von Pfalz-Landsberg (reg. 1611-1645, benannt nach der Moschellandsburg bei Obermoschel, bis 1681), Johann Casimir von Pfalz-Kleeburg (reg. 1611-1652) (bis 1731). Aufgrund der starken politisch-dynastischen Verflechtungen teilte Pfalz-Zweibrücken im Dreißigjährigen Krieg das politische Schicksal der Kurpfalz; wie Friedrich V. (reg. 1610-1626) starb auch Johann II. im Exil (1635 in Metz). Sein Sohn und Nachfolger Friedrich (reg. 1635-1661) konnte erst 1644 nach Pfalz-Zweibrücken zurückkehren, das im Westfälischen Frieden 1648 als reformiertes Territorium restituiert wurde. Als er 1661 ohne männliche Erben starb, trat sein Vetter Friedrich Ludwig (reg. 1645-1681) aus der Nebenlinie Pfalz-Landsberg sein Erbe an. Er regierte bis 1681; da er keine erbberechtigten männlichen Nachkommen hatte, starb die Nebenlinie Pfalz-Landsberg mit ihm aus.

Personalunion mit den schwedischen Königen aus der Nebenlinie Pfalz-Kleeburg 1681-1718

Krönung Pfalzgrafs Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken-Kleeburg (reg. 1654-1660) 1654 zum König von Schweden in Upsala, Gemälde im alten Bayerischen Nationamuseum von Theodor Pixis (1831-1907). (Abb. aus: Otto Denk, Unser Bayerland. Vaterländische Geschichte, München 1906, 404)
Karl XII. von Schweden (reg. 1697-1718), Stich von F. Danzel (Abb. aus: Otto Denk, Unser Bayerland. Vaterländische Geschichte, München 1906, 405)
Pfalzgraf Christian II. von Birkenfeld (reg. 1671-1717) verwaltete für den französischen König Ludwig XIV. (reg. 1643-1715) das besetzte Territorium Pfalz-Zweibrücken-Kleeburg. (Abb. aus: Otto Denk, Unser Bayerland. Vaterländische Geschichte, München 1906, 404)

Die Herzogswürde in Pfalz-Zweibrücken ging 1681 auf die Nachfahren Johann Casimirs, des Begründers der Nebenlinie Pfalz-Kleeburg (ältere Linie) mit Stammsitz im Nordelsass (Cleebourg, Frankreich) und Erbauers des Schlosses Catharinenburg bei Birlenbach (Frankreich), über. Dieser hatte 1615 Katharina Wasa (1584-1638), die Halbschwester König Gustavs II. Adolfs (reg. 1611-1632), geheiratet. Ihre Nachfahren regierten als Könige Karl X. Gustav (reg. 1654-1660), Karl XI. (reg. 1660-1697) und Karl XII. (reg. 1697-1718) Schweden, womit Pfalz-Zweibrücken zeitweise zu europäischer Bedeutung aufstieg. Seit 1681 regierten die schwedischen Könige in Personalunion auch Pfalz-Zweibrücken. Karl XI. konnte jedoch die Herrschaft in seinem Stammland nicht ausüben, da dieses im Gefolge der Wiedervereinigungen und später des Pfälzischen Erbfolgekriegs (1688-1697) von den Franzosen besetzt worden war. Dadurch kam es zu einer teilweisen Rekatholisierung des Territoriums. Verwaltet wurde das Land erst durch den Wittelsbacher Christian II. von Birkenfeld (reg. 1671-1717) aus der Nebenlinie Birkenfeld-Bischweiler-Rappoltstein (1681-1693) als Protegé des französischen Königs Ludwig XIV., dann durch die von Karl XI. eingesetzte Administratorin Pfalzgräfin Friederike Charlotte (1653-1712). Sitz der Zentralbehörden war ab 1677 Meisenheim anstelle des zerstörten Zweibrücken.

Im Frieden von Rijswijk wurde das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken 1697 unter der Herrschaft der schwedischen Könige restituiert; die schwedischen Statthalter, insbesondere Graf Gabriel Turesson Oxenstierna (1642-1707) und Freiherr Henning von Stralenheim (1665-1731), leiteten den Wiederaufbau des durch die Kriege des 17. Jahrhunderts darniederliegenden Landes. Sie begünstigten die lutherische Konfession, so dass es zu dem für Pfalz-Zweibrücken (ebenso wie für Kurpfalz nach 1685) charakteristischen Nebeneinander von Katholiken, Reformierten und Lutheranern in einem Territorium kam.

Dynastische und territoriale Entwicklung bis zum Ende des Alten Reiches

Als Nachfolger des im Nordischen Krieg gefallenen Karls XII. wurde 1718 dessen Vetter, Pfalzgraf Gustav Samuel Leopold von Zweibrücken-Kleeburg (jüngere Linie; reg. 1718-1731), Herzog von Pfalz-Zweibrücken. Schon 1696 konvertiert, war er der erste katholische Regent des Herzogtums. Als er 1731 kinderlos starb, gelangte nach dreijähriger Sequestralverwaltung aufgrund des Mannheimer Sukzessionsvertrags Christian III. (reg. 1734-1735) aus der Nebenlinie Pfalz-Birkenfeld(-Bischweiler-Rappoltstein) 1734 an die Regierung. Unter den Herzögen Christian IV. (reg. 1735-1775, bis 1740 unter der vormundschaftlichen Regierung seiner Mutter Karoline [1721-1774]), der 1758 katholisch wurde, und Karl II. August (reg. 1775-1795) erlebte Pfalz-Zweibrücken eine kulturelle und wirtschaftliche Blütezeit und öffnete sich weit dem französischen Einfluss.

Die Erwartung des pfalz-bayerischen Erbfalls führte ab 1770 zu einer die Kräfte des Herzogtums weit übersteigenden Ausgabenpolitik. Sie fand in der Erbauung des Schlosses Karlsberg bei Homburg (1778-1785), das bereits 1793 von französischen Revolutionstruppen zerstört wurde, ihren sichtbarsten Ausdruck. Karl II. August musste 1793 vor den heranrückenden Franzosen aus Zweibrücken fliehen und starb zwei Jahre später im Exil in Mannheim. Erst sein Bruder Max IV. Joseph (reg. 1795-1825) wurde nach dem Tod Karl Theodors (reg. 1742-1795) 1799 Kurfürst von Pfalz-Bayern und 1806 als Max I. Joseph König von Bayern, wo seine Nachkommen bis 1918 regierten. Das Stammland des bayerischen Königshauses, Pfalz-Zweibrücken, war 1797 französisch besetzt worden und wurde im Frieden von Lunéville 1801 offiziell an Frankreich abgetreten. Damit fand die fast 400-jährige Geschichte des Herzogtums ihr Ende.

Forschungslage und -desiderate

Angesichts der Herkunft des 1806-1918 in Bayern regierenden Königshauses aus der wittelsbachischen Nebenlinie Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld stand die schon früh in erstaunlicher Breite einsetzende Forschung zum Herzogtum lange Zeit sehr stark unter dynastie- und ereignisgeschichtlichen Vorzeichen. Weitere Schwerpunkte waren die Reformations- und Konfessionsgeschichte vor allem des 16. und die Kunst- und Kulturgeschichte vor allem des 18. Jahrhunderts. Bahnbrechende Detailstudien wie die von Hans Ammerich (geb. 1949) über die Verwaltungsgeschichte oder von Lothar Kinzinger (geb. 1947) über die "Schwedenzeit" betraten Neuland und schlossen überzeugend einzelne Forschungslücken.

Erst das 600-jährige Jubiläum der Gründung des Herzogtums 2010 wurde zum Anlass genommen, eine systematische und flächendeckende Aufarbeitung der pfalz-zweibrückischen Geschichte in Angriff zu nehmen, wobei vielfach innovative methodische Ansätze, etwa in der Bevölkerungsgeschichte, mit Erfolg angewandt wurden. Hierbei rückte die Mikrogeschichte - auch begünstigt durch eine für die Frühe Neuzeit insgesamt reichhaltige, wenn auch auf verschiedene Archive verteilte Quellenüberlieferung - gegenüber der zentralen Sphäre stärker in den Blickpunkt. Insgesamt ist hierbei aber erst ein vielversprechender neuer Aufbruch erfolgt und die Forschung, der sich auch in Zukunft sicher weitere lohnende Arbeitsfelder eröffnen werden, ist weiterhin in vollem Gange. So harren etwa die vorreformatorische Territorial- und Kirchengeschichte und die (Land-)Wirtschaftsgeschichte noch einer intensiveren Aufarbeitung; es fehlt auch an biographischen Arbeiten zu wichtigen Personen der pfalz-zweibrückischen Profan- und Kirchengeschichte wie Herzog Johann I. oder dem Superintendenten Cunmann Flinspach (1527-1571).

Literatur

  • Hans Ammerich, Landesherr und Landesverwaltung. Beiträge zur Regierung von Pfalz-Zweibrücken am Ende des Alten Reiches (Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung 11), Saarbrücken 1981.
  • Hans Ammerich/Eva Kell/Rolf Übel, Pfälzische Residenzen des 17. und 18. Jahrhunderts: Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, in: Karl-Heinz Rothenberger u. a. (Hg.), Pfälzische Geschichte. 1. Band, Kaiserslautern 3. Auflage 2011, 378-384.
  • Hans Ammerich, Zweibrücken und Karlsberg. Residenzen des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken, in: Kurt Andermann (Hg.), Residenzen - Aspekte hauptstädtischer Zentralität von der frühen Neuzeit bis zum Ende der Monarchie (Oberrheinische Studien 10), Sigmaringen 1992, 337-364.
  • Kurt Baumann, Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken. Umrisse einer Landesgeschichte, in: Kurt Andermann (Hg.), Von Geschichte und Menschen der Pfalz. Ausgewählte Aufsätze von Kurt Baumann, Speyer 1984, 45-64.
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Quellen

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  • Hans Rall, Wittelsbacher Hausverträge des späten Mittelalters. Die haus- und staatsrechtlichen Urkunden der Wittelsbacher von 1310, 1329, 1329/93, 1410 und 1472, München 1987.
  • Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit. 3. Band: Wittelsbachische Territorien. 2. Teilband: Pfalz-Neuburg, Pfalz-Sulzbach, Jülich-Berg, Pfalz-Zweibrücken, hg. von Lothar Schilling (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 116/2), Frankfurt am Main 1999.
  • Walter Rummel (Hg.), Empfehlungen an den Herzog. Zwei unbekannte Briefe Philipp Melanchthons an Pfalzgraf Wolfgang von Zweibrücken von 1550 und 1551, Speyer 2015.
  • Tilemann Stella, Gründliche und warhafftige Beschreibung der baider Ambter Zweibrucken und Kirckel, wie dieselbigen gelegen, 1564, bearb. von Eginhard Scharf, Zweibrücken 1993.
  • Frank Wagner, Die Finanz- und Dienstordnung für das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken-Simmern und die Grafschaft Veldenz von 1443, in: Kaiserslauterer Jahrbuch für pfälzische Geschichte und Volkskunde 2/3 (2002/03), 21-130.

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Paul Warmbrunn, Pfalz-Simmern-Zweibrücken/Pfalz-Zweibrücken, Herzogtum, publiziert am 04.04.2017, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Pfalz-Simmern-Zweibrücken/Pfalz-Zweibrücken, Herzogtum> (24.04.2024)