Währung (bis 1800)
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Der Raum des heutigen Bayerns war Teil des von Karl dem Großen geschaffenen einheitlichen Währungsraums, dessen Hauptmünze der silberne Pfennig war. Die seit dem 10. Jahrhundert fortschreitende Zersplitterung des Münzrechts auf viele geistliche und weltliche Landesherren führte zur Herausbildung immer kleinerer Währungsgebiete. Erst im späten Mittelalter begannen Reich und Territorien durch Münzkonventionen gegenzusteuern und wieder größere Währungsgebiete zu schaffen. Gleichzeitig nahm die Vielfalt der umlaufenden Wertstufen zu, bis um 1500 vollständige Nominalsysteme entwickelt wurden, wie wir sie noch heute kennen. Die Schaffung einer reichsweit einheitlichen Währung, im 16. Jahrhundert durch drei Reichsmünzordnungen angestrebt, konnte bis zum Ende des Alten Reichs nicht voll verwirklicht werden.
Begriffsbestimmung
Der Begriff Währung bezeichnet die Zahlungsmittel einer Region, die auf einem einheitlichen Standard stehen. Diese Einheitlichkeit betraf den Münzfuß, also das Gewicht und den Edelmetallgehalt und somit den Wert der Münzen, aber in der Regel auch das Aussehen, das durch Bild oder technische Eigenheiten die Zugehörigkeit zu einem Währungsgebiet signalisierte. An der Münzprägung in einem Währungsgebiet konnten mehrere Münzstände (geistliche wie weltliche) mit jeweils einer oder mehreren Münzstätten beteiligt sein (siehe Münzrecht). Eine Währung konnte aus wenigen Münzsorten (Nominalen) bestehen (z. B. Pfennig und halber Pfennig im hohen Mittelalter) oder ein Nominalsystem umfassen (z. B. vom Goldgulden bis zum Heller), wie es für die Neuzeit typisch ist. Teil der Währung sind aber nicht nur die ausgeprägten Münzsorten und ihr Verhältnis zueinander, sondern auch die Einheiten, in denen man mit ihnen rechnete.
Grundlegung in karolingischer Zeit
In der nachrömischen Zeit gehörte der bayerische Raum zunächst nicht zu den Regionen mit einer entwickelten Geldwirtschaft. Der Fund von Aldrans (Bezirk Innsbruck-Land) in Tirol aus der Zeit um 600 ist das eindrucksvollste Zeugnis für eine Geldpräsenz im frühen Mittelalter. Er enthielt Goldmünzen, byzantinische Prägungen und Imitationen desselben Typs, die wohl aus dem Langobardenreich stammen.
Mit der Annektierung des Herzogtums Bayern durch Karl den Großen (reg. 768-814, Kaiser ab 800) 788 wurde es Teil des weitestgehend einheitlichen Währungsgebiets, das dieser durch strenge königliche Aufsicht über das Münzwesen im gesamten Frankenreich, also auch im alemannisch-schwäbischen und fränkischen Raum, errichtete. Pfennige (Denare) und halbe Pfennige (Obole) waren hier die einzigen regulären Umlaufmünzen. Ein Schatzfund aus Freising und einige Dutzend Einzelfundmünzen der Karolingerzeit belegen, dass der Raum südlich der Donau vor allem von italienischen Münzstätten, der Raum nördlich der Donau dagegen eher von westlichen Münzstätten des heutigen Frankreich versorgt wurden. Im heutigen Bayern waren nur zwei Münzstätten im 9. Jahrhundert tätig: Regensburg und Würzburg.
Auf die Karolingerzeit geht die Rechnungsweise zurück, bei der 240 Pfennige als ein Pfund Pfennige bezeichnet wurden; zwischen Pfund (libra, talentum) und Pfennig (denarius) gab es die mittlere Rechnungseinheit Schilling (solidus), die im Raum des frühmittelalterlichen Herzogtums Bayern 30 Pfennige zählte, so dass acht Schillinge auf das Pfund gingen (1 lb = 8 sol à 30 dn), während im übrigen Reichsgebiet 20 Schillinge zu je zwölf Pfennigen auf das Pfund kamen (1 lb = 20 sol à 12 dn). Zum Pfennig konnte auch noch das Halbstück hinzutreten, der Obol (später Hälbling, Heller; 1 dn = 2 hl). Weitere, eher lokale Sonderformen, z. B. mit einem Zählpfund von nur 30 Pfennigen, waren in Franken im Spätmittelalter in Gebrauch.
Ausbildung von Währungsgebieten im Reich
Nach der Ausweitung des Münzrechts auf weitere, geistliche und weltliche Herrschaftsträger im 10. und 11. Jahrhundert differenzierten sich im Reich verschiedene Währungsgebiete heraus. Im bayerischen Herzogtum war das die Moneta Radasponensis, die – von Regensburg ausgehend – auch für die weiteren Münzstätten dieses Raums verbindlich war und zumindest im Aussehen auch das Vorbild für das Einsetzen der eigenständigen Münzprägung Böhmens und Ungarns darstellte. Mit dem Privileg König Heinrichs IV. (reg. 1056-1105, als Kaiser ab 1084) für den Augsburger Bischof von 1061, das diesem erlaubte, aus dem (Gewichts-)Pfund Silber 30 Pfennige mehr zu prägen, als in Regensburg üblich war, löste sich erstmals ein neues Währungsgebiet aus dem der Moneta Radasponensis. Diese Entwicklung verstärkte sich im 12. Jahrhundert, so dass dann spätestens gegen Ende des 12. Jahrhunderts eine deutlich kleinteiligere Struktur von Währungsgebieten im Raum des heutigen Bayern bestand, die jedoch in den folgenden Jahrhunderten weitere Änderungen erfuhr.
In jedem Währungsgebiet gab es in der Regel einen Münzherrn, der es dominierte oder dessen Territorium dem Währungsgebiet entsprach. Er übte hier den Währungszwang aus, konnte also vorschreiben, welches Geld hier zugelassen war. Und er hatte das Recht der Münzverrufung, also eine Münzreform durchzuführen. Dabei wurde das vorhandene Geld für ungültig erklärt (verrufen) und durch neues ersetzt, das in der Regel im Münzfuß abwich. Der Umtauschkurs zwischen altem und neuem Geld sollte dabei freilich dem Münzherrn zusätzliche Einnahmen sichern. Allerdings konnten Währungszwang und Münzverrufung nur auf den Märkten wirksam umgesetzt werden. Da das enthaltene Edelmetall dem Nennwert der Münzen weitgehend entsprach, behielten auch verrufene Münzen ohne zeitliche Befristung ihren Wert.
Ein eindrucksvolles Zeugnis für den Stand, der auf dem Höhepunkt der sog. Periode des regionalen Pfennigs (um 1200) erreicht war, sind die Reiserechnungen Bischof Wolfgers von Passau (reg. 1191-1204), des späteren Patriarchen von Aquileja (reg. 1204-1218). Hier werden Regensburger, Passauer, Augsburger (mit Donauwörther und Schongauer) und Nürnberger Pfennige genannt und durch die verzeichneten Wechselgeschäfte auch in ihrem Wertverhältnis zueinander erkennbar. Auch Österreich löste sich im Laufe des 12. Jahrhunderts aus dem Regensburger Währungsgebiet – in den Reiserechnungen sind Ennser und Wiener Pfennige erwähnt.
Kurz vor 1200 wurde in Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) eine neue Münzstätte des Reichs eröffnet, deren leichte und geringwertige Pfennige mit dem Zeichen der Stadt, der Hand, auch im heutigen Bayern weite Verbreitung im Geldumlauf erreichten. Damit bestätigten sie das sog. Greshamsche Gesetz, das besagt, dass schlechtes Geld das gute Geld aus dem Geldumlauf verdrängt. In das Nürnberger Währungsgebiet drangen die Pfennige aus Hall sehr stark ein, in das des Regensburger Pfennigs dagegen weniger. Aber selbst im westlichen Österreich fanden sie Verbreitung, wie der Fund aus dem damals zum Herzogtum Bayern gehörenden Treubach (Bezirk Braunau am Inn, Oberösterreich) belegt, der in den 1360er Jahren verborgen wurde. Der geringe Wert dieser Haller Pfennige führte dazu, dass sie als Heller namengebend für die Einheit eines halben Pfennigs wurden.
Erste Tendenzen zu größeren Währungsgebieten (14./15. Jahrhundert)
Das 14. Jahrhundert erlebte dann bereits eine Gegenbewegung gegen die kleinteiligen Strukturen der regionalen Pfennigsorten. Nicht nur der Handheller aus Schwäbisch Hall, der weite Regionen im Reich überschwemmen konnte und somit fast schon eine Art überregionale Währung war, passt in diese Entwicklung. Im heutigen Bayern imitierten zahlreiche Münzstätten eingeführte Münzsorten ihrer Region im Bild, auch wenn sie sich mit dem Silbergehalt nicht an ihr Vorbild hielten. So entstanden die neuen größeren Währungsgebiete des Würzburger und des Regensburger Schlags mit einem Höhepunkt in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts.
Im 15. Jahrhundert gab es Währungsregionen, die man mit Bayern, Franken und Schwaben (mit dem Schwerpunkt außerhalb Bayerns) benennen kann. Die bayerischen Schwarzpfennige wurden durch die höherwertigen Regensburger Pfennige ergänzt. Beide zeichneten sich in technischer Hinsicht durch den Vierschlag aus. In Franken standen ihnen exakt runde Weißpfennige gegenüber. Diese Bezeichnungen benennen technische Eigenheiten der Pfennige, die für das Publikum das entscheidende Argument für die Zuordnung zu einer bestimmten Währung waren. Schwarzpfennige setzten schnell an der Oberfläche eine dunkle Patina an, während Weißpfennige durch das sog. Weißsieden an der Oberfläche aus fast reinem Silber bestanden, das hell und blank blieb. Der Vierschlag entstand dadurch, dass man für die Münze ein viereckiges Blechstück ausschnitt, das dann durch vier Hammerschläge auf eine annähernd runde Form gebracht wurde; dabei blieb im Zentrum der Münze ein erhöhtes viereckiges Feld stehen. Für fränkische Pfennige dagegen wurden runde Bleche ausgeschnitten, die deshalb gleichmäßig dick und exakt rund sind. Manche Münzstände versuchten, mit ihrer Münzprägung mehrere Währungsgebiete zu bedienen. So lavierte die Oberpfalz zwischen Bayern und Franken hin und her. Die Grafen von Oettingen, so scheint es, prägten sogar separate Münzen mit Blick auf alle drei genannten Währungsgebiete.
Ein konkretes Bemühen um größere Währungsgebiete ist in Verträgen zwischen mehreren Münzständen greifbar, in denen eine gemeinsame Währung vereinbart und geschaffen wurde, also (zunächst) der Münzfuß und (später) das Aussehen der Münzen vereinheitlicht wurden. Solche Münzvereine sind insbesondere ein Charakteristikum der Entwicklung in Franken. Hier setzt die Reihe der Münzvereine mit einem Vertrag von 1362 für die Münzstätten Amberg (für Oberpfalz), Miltenberg (für Mainz) und Lauf (für Kaiser Karl IV., reg. 1346-1378, als Kaiser ab 1355) ein. In dieser Entwicklung ist auch das Münzgesetz König Wenzels (reg. 1376-1400) von 1390 zu sehen. Im Jahr 1407 wurde dann unter Führung König Ruprechts (reg. 1400-1410) der erste fränkische Münzverein geschlossen, der erstmals auch eine Vereinheitlichung im Aussehen brachte. Er vereinte schon die Partner, die dann das ganze 15. Jahrhundert hindurch ihre Münzprägung in zahlreichen weiteren Verträgen aufeinander abstimmten: die Markgrafen von Brandenburg in ihren fränkischen Besitzungen, die Kurfürsten von der Pfalz in der Oberpfalz und die Hochstifte Würzburg und Bamberg; später trat gelegentlich auch die Reichsstadt Nürnberg hinzu. Sie konnten dieses System der fränkischen Münzkonventionen, die sich durch die Prägung von Groschenmünzen auszeichneten, bis ins frühe 16. Jahrhundert aufrechterhalten.
In den bayerischen Herzogtümern belegt der Vertrag vom 31. Oktober 1395 ein ähnliches Bemühen um Abstimmung der Münzprägung, was bis zur Krise der Schinderlingszeit (1459-1460) auch funktionierte. Die Herzöge prägten allerdings ausschließlich ganze und halbe Pfennige, zu denen bis 1409 die schwereren Regensburger Pfennige als eine Art Doppelpfennige hinzutraten.
Aufkommen neuer Einheiten (14./15. Jahrhundert)
Die Pfennigwährungen wurden im 14. und 15. Jahrhundert durch größere Nominale, silberne Groschensorten und Goldmünzen, ergänzt. Größere Silbermünzen prägten die fränkischen Münzstände vor allem im Rahmen der erwähnten Münzvereine. Die bayerischen Herzöge dagegen führten solche Sorten erst im 16. Jahrhundert ein, so dass ausländische Sorten wie der Prager Groschen oder auch die sächsischen Meißner Groschen weite Verbreitung finden konnten. Die oberste Schicht des Umlaufgeldes, das überregionale Goldgeld, setzte um die Mitte des 14. Jahrhunderts mit den Florentiner Goldgulden ein, die eigentlich ein in Gold ausgeprägtes Pfund Pfennige waren; bald übernahmen aber die gleichwertigen ungarischen Goldgulden diese Funktion im Geldumlauf, die sie nach der Gründung des Kurrheinischen Münzvereins (1385) in unserem Raum um 1400 an die geringerwertigen rheinischen Goldgulden abgeben mussten. Einheimische Goldsorten, wie sie ab den 1370er Jahren wiederum nur in Franken, nicht aber in Bayern geprägt wurden, spielten im Geldumlauf keine große Rolle.
Auf dem Weg in die Neuzeit: Nominalsystem und Reichsmünzordnungen
Der Schritt vom Mittelalter zur Neuzeit ist der Übergang von der Pfennigwährung zu einem ausgebildeten Nominalsystem, wie wir es noch heute kennen. Gleichzeitig nahm auch der Umlaufbereich der Münzsorten deutlich zu, wie Münzfunde ab dem 16. Jahrhundert deutlich machen, die eine völlig neue Vielfalt in Nominalen und regionaler Herkunft aufweisen. Trotzdem konnte das Ziel eines reichsweiten Geldumlaufs, wie es die Reichsmünzordnungen von 1524, 1551 und 1559 anstrebten, nicht erreicht werden. Erst die letztere von 1559 konnte, 1566 ergänzt, die zu dieser Zeit bereits ausgebildeten Währungsregionen im Reich, die süddeutsche Guldenwährung und die sächsisch-norddeutsche Talerwährung (Rechnungstaler zu 90 Kreuzern), miteinander versöhnen. Für die Verankerung der süddeutschen Guldenwährung war insbesondere der süddeutsche Münzvertrag von 1535 verantwortlich gewesen, an dem das Haus Österreich, das Herzogtum Bayern und weitere süddeutsche Münzstände beteiligt waren. Rechnerisch zerfiel ein Gulden (fl) in 60 Kreuzer (k, kr) zu je 4 Pfennigen (dn); auf einen Pfennig gingen zwei Heller (hl). Weitere wichtige Nominale waren der Batzen zu 4 Kreuzern, der Groschen zu 3 Kreuzern und der Halbbatzen zu 2 Kreuzern. Dieses System blieb in Bayern als Rechenweise bis ins 19. Jahrhundert verbindlich.
Ebenso wie das gesamte Reichsgebiet wurde der Raum des heutigen Bayern in den ersten Jahren des Dreißigjährigen Kriegs von einer massiven Geldverschlechterung heimgesucht, der sog. Kipper- und Wipperzeit. Die allmähliche Verschlechterung des Kleingelds hatte schon in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts begonnen, ihren Höhepunkt erreichte sie aber in den Jahren zwischen 1619 und 1622. Der Silbergehalt der Münzen wurde radikal reduziert, in Bayern zuletzt 1621 auf 10 % des von der Reichsmünzordnung von 1559/1566 vorgeschriebenen Gehalts. Bei Kleinstnominalen wurde vielfach völlig auf Silber verzichtet. 1623 kam es zur Reform: Die schlechten Kipperprägungen wurden abgewertet, die weitere Münzprägung hielt sich wieder an die Normen des Reichsmünzfußes.
Weitere, eher in Norddeutschland begründete Schritte im Währungswesen wie der Vertrag von Zinna (Stadt Jüterbog, Lkr. Teltow-Fläming, Brandenburg) 1667 und die Leipziger Münzkonvention von 1690 wirkten sich auf das Kurfürstentum Bayern nur indirekt aus, das die Bewertungen der Münzen den neuen Verträgen anpasste. Ein wesentlicher Einschnitt ist erst wieder die zwischen dem Haus Österreich und dem Kurfürstentum Bayern im Jahr 1753 geschlossene und dann 1754 nochmals modifizierte Münzkonvention, die zwar nur vorläufigen Charakter bis zum Abschluss einer neuen Reichsmünzordnung haben sollte, einer solchen – die es im Reich nicht mehr geben sollte – aber relativ nahe kam. Auch wenn Bayern und Österreich nach gleichem Münzfuß prägten, aber diese ausgeprägten Münzen verschieden bewerteten (Österreich: 1 Gulden = 60 Kreuzer; 1 Taler = 120 Kreuzer; Bayern: 1 Gulden = 72 Kreuzer; 1 Taler = 144 Kreuzer), brachte diese Münzkonvention eine starke Vereinheitlichung im Geldumlauf. Dafür war auch die Tatsache verantwortlich, dass sich insbesondere im süddeutschen Raum einzelne Münzstände oder auch 1754 der ganze Fränkische Reichskreis und 1760/1761 die drei Korrespondierenden Kreise (Bayern, Franken, Schwaben) gemeinsam dieser Konvention anschlossen und die bayerische Rechenweise übernahmen. Die Konvention von 1753 strahlte aber auch weit in andere Regionen des Reichs aus.
Der Konventionsmünzfuß blieb in Bayern bis weit ins 19. Jahrhundert gültig. Erst die Münzverträge von München 1837, Dresden 1838 und Wien 1857 stellten neue Einigungsbewegungen im Geldwesen dar. Mit der Münzreform 1871/1873 anlässlich der Gründung des Deutschen Kaiserreichs, mit der die Reichsmark eingeführt wurde, wurde dann wenigstens in der Ausprägung, wenn auch noch nicht im Geldumlauf, völlige Einheitlichkeit erzielt.
Literatur
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Quellen
- Franz Bastian, Das Runtingerbuch 1383-1407 und verwandtes Material zum Regensburger-südostdeutschen Handel und Münzwesen, 3 Bände (Deutsche Handelsakten des Mittelalters und der Neuzeit 6-8), Regensburg 1935-1944.
- Hedwig Heger, Das Lebenszeugnis Walthers von der Vogelweide. Die Reiserechnungen des Passauer Bischofs Wolfger von Erla, Wien 1970.
Weiterführende Recherche
Externe Links
Geld, Münzwesen
Empfohlene Zitierweise
Hubert Emmerig, Währung (bis 1800), publiziert am 23.11.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währung_(bis_1800)> (5.11.2024)