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Ablass (Mittelalter)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Abb. 1: Partieller päpstlicher Ablass: 1238 April 29, Lateran, "Quoniam ut ait". Papst Gregor IX. fordert die Gläubigen der Kirchenprovinz Salzburg zur Unterstützung des Katharinenspitals in Regensburg auf und gewährt dafür einen Ablass von vierzig Tagen. (Spitalarchiv Regensburg Urk.1)
Abb. 2: Kuriale Sammelindulgenz: 1297, o. D., Rom, "Licet is de". Zwei Erzbischöfe und acht Bischöfe gewähren der Pfarrgemeinde St. Johannes in Schönau (Lkr. Rottal-Inn), Diözese Passau, jeweils 40 Tage Ablass für den Kirchenbesuch an zahlreichen Festen sowie für Almosen zugunsten der Kirchenfabrik, die Begleitung beim Versehgang und andere fromme Werke. Rechts unten auf dem Rand der Genehmigungsvermerk des Passauer Bischofs von 1328 – ein Indiz für die langfristige Nutzung derartiger Indulgenzen und das häufige Fehlen einer Bestätigung durch den Ortsbischof, die in diesem Fall erst nach 31 Jahren erfolgte; oben rechts und links Halteschnüre für den Aushang, die am oberen Rand verso im Zickzack an der Urkunde befestigt wurden. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, KU Aldersbach 15)
Abb. 3: Illuminierte kuriale Sammelindulgenz: 1360, o. D., Avignon, "Splendor paterni luminis". Zwölf Bischöfe gewähren der Gemeinde der Filialkirche St. Georg in Immeldorf, Parrochie Sachsen bei Ansbach, Diözese Würzburg, jeweils 40 Tage Ablass für den Besuch der Kirche und ihrer Altäre an zahlreichen Tagen, Almosen und verschiedene fromme Werke. (Staatsarchiv Nürnberg, Rst. Nürnberg, Münchner Abgabe 1992, Urk. Nr. 1062)
Abb. 4: Ad-instar-Ablass: 1401 März 11, Rom, "Licet is de". Papst Bonifaz IX. gewährt dem Klarissenkloster St. Jakob am Anger in München, Diözese Freising, jährlich vom Vorabend des Festes St. Petri ad vincula bis zum dritten Tag nach dem Fest (31. Juli bis 4. August) einen Plenarablass ad instar (an Stelle) der Kirche S. Maria de Portiuncula in Assisi und gestattet der Äbtissin, zehn Ordens- oder Weltpriester zu bestimmen, um den Gläubigen an diesen Tagen die Beichte abzunehmen. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, KU Angerkloster Urk. 326)
Abb. 5: Ablass eines Kardinallegaten: 1451 April 15, Nürnberg, "Splendor paterne glorie". Kardinallegat Nikolaus von Kues (1401-1464) gewährt zugunsten der Pfarrkirche St. Peter und Paul des Damenstifts Niedermünster in Regensburg 100 Tage Ablass allen, die die Kirche an verschiedenen Festtagen besuchen und etwas für die Fabrik der Kirche spenden. Am oberen Rand Schlaufen, an denen die Urkunde öffentlich ausgehängt wurde. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, KU Regensburg-Niedermünster, Urk. 1451 V 15)
Abb. 6: Kuriale Kardinalsammelindulgenz: 1476 März 28, Rom, "Et si sanctorum". Guillermus von Ostia (reg. 1461-1483) und 19 weitere Kardinäle verleihen der Gemeinde St. Lorenz in Nürnberg für Kirchenbesuch und Almosen an zahlreichen Tagen einen Ablass von jeweils 100 Tagen. Löcher oben rechts und links weisen auf den öffentlichen Aushang der Urkunde hin. (Staatsarchiv Nürnberg, Kirchenurkunden Nr. 137)

von Axel Ehlers

Das im Spätmittelalter praktizierte Ablasswesen wurde grundlegend auf dem Vierten Laterankonzil 1215 reglementiert. Ein reumütiger und zur Beichte gewillter Gläubiger konnte durch Verrichtung eines Ablasswerkes den Erlass zeitlicher Sündenstrafen erlangen. Gewährt werden konnten partielle oder vollkommene Ablässe. Während es sich bei den Ablassgebern um Päpste, Erzbischöfe, Bischöfe und andere kirchliche Würdenträger handelte, waren die Ablassanbieter Pfarrkirchen, Hospitäler, Klöster, Stifte und dergleichen. Seit dem 13. Jahrhundert oft wegen seiner Fiskalisierung kritisiert, bestand die Praxis des Ablasses als wichtiger Bestandteil des religiösen Lebens im lateinischen Europa fort.

Grundlagen

Begriffsklärung

Der Ablass (lat. indulgentia; vor dem 13. Jahrhundert auch absolutio, remissio oder relaxatio; gelegentlich venia) bezeichnet einen Nachlass zeitlicher Sündenstrafen, der durch einen dazu berechtigten kirchlichen Amtsträger gewährt wird. Er entwickelte sich während des 11. Jahrhunderts in der römisch-katholischen Kirche aus den altkirchlichen Absolutionen und der Praxis der Redemption (ersatzweise Ablösung) und Kommutation (Umwandlung) von Bußstrafen. Bei der Ablassgewährung werden kirchliche Bußstrafen erlassen, die dem Gläubigen in der Beichte auferlegt wurden; zugleich wird die Wirksamkeit des Nachlasses vor Gott angenommen, so dass dem Gläubigen jenseitige Sündenstrafen (Fegefeuer) erspart bleiben. Voraussetzung für den gültigen Erwerb des Ablasses waren Reue, Beichte und die Verrichtung eines Ablasswerks. Das konnte eine Spende für einen als wohltätig anerkannten Zweck sein, aber auch ein Gebet, das Anhören einer Predigt, die Begleitung beim Versehgang (häusliche Krankensalbung für Sterbende) oder ein anderes frommes Werk ohne zwingende materielle Implikation. Der Ablass prägte das religiöse Leben im lateinischen (= katholischen) Europa vom 13. Jahrhundert bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts in umfassender Weise.

Grundlegende kanonistische und theologische Begründung

Die grundlegende kirchenrechtliche Regelung des Ablasswesens erfolgte auf dem Vierten Laterankonzil (1215), das die Vollmachten der Ablassverleiher festlegte und bestehende Missstände bei ablassbezogenen Almosensammlungen einzudämmen versuchte. Seit Mitte des 13. Jahrhunderts setzte sich die Lehre vom "Kirchenschatz" (thesaurus ecclesiae) für die theologische Begründung des Ablasses durch (lehramtlich sanktioniert 1343, Bulle "Unigenitus Dei filius"). Demnach wurde der Strafnachlass durch die "überschüssigen Verdienste" Christi und seiner Heiligen kompensiert, was den Ablass endgültig zu einer kirchlich vermittelten Gnade machte. Die Leistung des Ablassnehmers verlor an Bedeutung. Immer größere Ablässe wurden für vergleichsweise geringe Gegenleistungen verliehen. Das rief mehrfach Kritik hervor, die bis zur Reformation für die kirchliche Praxis jedoch weitgehend folgenlos blieb.

Ablassarten

Partielle Ablässe

Die Maße des durch den Ablass gewährten Strafnachlasses entstammten der frühmittelalterlichen Tarifbuße (zum Beispiel 40, 80 oder 100 Tage, eine Karene, ein Jahr Buße). Die Bußtarife kamen zwar bald nach dem Aufkommen des Ablasses im 11. und 12. Jahrhundert außer Gebrauch, die Zeitmaße blieben aber maßgeblich für die Ablassformulierung; ob sie im späten Mittelalter immer hinreichend verstanden wurden, ist zweifelhaft. In frühen Ablässen wurden oft auch bestimmte Anteile der Bußstrafe erlassen (etwa ein Drittel, ein Siebtel) und zwischen der Strafe für schwere (criminalia) und lässliche (venialia) Sünden unterschieden. Ablässe, die einen Teil der Bußstrafe nachlassen, werden als partielle Ablässe bezeichnet.

Vollkommene Ablässe

Mit den Kreuzzügen entstand Ende des 11. Jahrhunderts der vollkommene Ablass (Plenarablass; voll ausgebildet 1198 unter Papst Innozenz III. , reg. 1198-1216), der zunächst nur den Kreuzfahrern gewährt wurde. Mit einem vollkommenen Ablass konnte man auf einen Schlag alle zeitlichen Sündenstrafen tilgen, sofern man die notwendigen Voraussetzungen erfüllte (Reue, Beichte, Ablasswerk). Im 13. Jahrhundert erhielten diese Gnade auch Unterstützer eines Kreuzzuges, wobei die Züge ins Heilige Land zunehmend mit anderen Kriegen gleichgestellt wurden (z. B. gegen die Mauren, die Prußen oder gegen Ketzer).

Darüber hinaus gewährten die Päpste seit dem späten 13. Jahrhundert personalisierte Beichtbriefe. Unter dem Pontifikat Johannes' XXII. (reg. 1316–1334) nahm ihre Zahl stark zu. Aufgrund eines Beichtbriefes (Confessionale) konnte der Beichtvater des Ablass-Empfängers diesem in der Todesstunde einen vollkommenen Ablass gewähren. Oft waren Kreuzfahrer direkte Adressaten, aber auch anderen Empfängern wurde das Privileg zuteil. Die Bedingungen wechselten, häufig wurde jedoch kein konkretes Ablasswerk bestimmt. Zuweilen galt der Ablass auch einmal im Leben und einmal in der Todesstunde. Diese Bestimmung kehrte später in vielen Beichtbriefen wieder, die im Rahmen der großen Ablasskampagnen ausgegeben wurden (Abb. 10).

Seit dem 14. Jahrhundert konnten Gläubige einen Plenarblass zudem in Form des römischen Jubiläums gewinnen. Das erste "Jubeljahr" (oder Heilige Jahr) wurde 1300 in Rom gefeiert, weitere Jubiläen beging man 1350, 1390, 1423, 1450, 1475 und 1500. Das Jubiläum von 1390 war erstmals auch außerhalb Roms zu gewinnen, 1392 beispielsweise in München. Für das Jubiläum 1450 erhielt die Diözese Augsburg ein ähnliches Privileg. Nikolaus von Kues (1401-1464) verkündigte zudem in den Jahren 1451/52 als päpstlicher Legat den Jubiläumsablass reichsweit und verband damit seine Bemühungen um eine umfassende Reform des kirchlichen Lebens. Zugleich ließ er – wie die meisten Kardinallegaten – während seiner Legation zahlreiche partielle Ablässe ausfertigen (Abb. 5). Papst Sixtus IV. (reg. 1471–1484) weitete die Vergabe des Jubiläums stark aus. Das Jubiläum von 1475 erlebte Nachfeiern auch in zahlreichen deutschen Städten, unter anderem in München, Eichstätt, Memmingen und Nördlingen. Für den Neubau der Münchener Frauenkirche wurde 1479 ein vollkommener Ablass nach Art des Jubiläums gewährt, der von 1480 bis 1482 jeweils vom Sonntag Laetare bis zum Sonntag Judica zu gewinnen war.

Aus den Kreuzzugsablässen und den Indulgenzen der Jubiläen entwickelten sich die Ablasskampagnen des Spätmittelalters, bei denen Plenarablässe zur Finanzierung von Kriegen gegen Häretiker, die Osmanen oder die Russen sowie für Bauvorhaben überregional und losgelöst von den Jubiläen verbreitet wurden. Seit 1476 wurde ferner die Möglichkeit propagiert, vollkommene Ablässe den Verstorbenen im Fegefeuer zuzuwenden, was auf großen Zuspruch, aber auch auf heftige theologische Kritik stieß und die Ablasspraxis vor der Reformation nachhaltig prägte. Insbesondere der französische Theologe und spätere Kardinal Raimund Peraudi (1435–1505) popularisierte dieses umfassende Gnadenangbot in den von ihm organisierten Ablasskampagnen.

Die großen Predigtkampagnen für Plenarablässe berührten das Gebiet des heutigen Bayern je nach päpstlicher Ausschreibung und lokaler Zulassung in unterschiedlichem Maße. Der Nürnberger Rat verweigerte beispielsweise 1516 die Verkündigung des Ablasses für den Heiliggeistorden. Seit 1486 waren die folgenden Ablasskampagnen für das bayerische Gebiet relevant. Kampagnen, die Bayern nicht berührten, sind nicht angegeben:

Zweck Zeitraum Verbreitungsgebiet
1. Türkenkrieg 1486-88 reichsweit
2. Türkenkrieg 1489-90 reichsweit
3. Türkenkrieg 1501-03 reichsweit
Deutscher Orden in Livland 1507-10 Diözesen Würzburg/Eichstätt/Augsburg/Bistum Bamberg
Wiederaufbau des Münsters zu Konstanz 1513-14 Diözese Augsburg
Heiliggeistorden 1514-18 reichsweit, besonders in Süddeutschland
Dominikanerkirche Augsburg 1514-19 Kirchenprovinzen Mainz und Salzburg
Petersablass 1515-18 Kirchenprovinzen Mainz und Salzburg
Abb. 7: Ablassinschrift an der 1475 erbauten Schäferkapelle in Rothenburg ob der Tauber: Romisch · Ablas · vf · den · cristag · ostertag · pfingstag [.] dinstag · nach · bar/tholomei · S · wolfgāg · allerheiligen ·vnser · frauuē · cōcepoīs · / anvnciaciacoīs [lies: annvnciacionis] · iglichs · fest · xii · c [= carene] · xl · tag ·vf · dē · tag · der · / kirwei · xxiii · c [= carene] · lxxx · tag · du’ch · dz [= daz] · gātz · ior · all · tag · xl ·tag · (Quelle: Wikimedia Commons)
Abb. 8: Epitaph der Subpriorin des Nürnberger Dominikanerinnenklosters St. Katharinen, Dorothea Schürstab (gest.1475) mit Darstellung der Messe des hl. Gregor, Nürnberg um 1475; Ablassinschrift: "Wer dise figur kniennd ert mit einem pater noster und ave Maria, der hat von der erscheinung, die sant Gregorius erschain in ainer kirchhen, dy heist portacrucis [= Santa Croce in Gerusalemme], den selben ablas der selben kirchen, des ist xxx m [= 30.000] iar ablas, und von ij pebsten von idem xx [= 20] iar ablas und von xliij [= 43] pischofen von ydem xl [= 40] tag ablas und von xxx [= 30] pebsten von ydem cc [= 200] tag ablas. Den ablas allen hat pestetigt pabst Clementzeus und allen den, di den ablas fürbas kunden, dise haben mcc [= 1200] tag ablas." (Germanisches Nationalmuseum Nürnberg, Gm 521)
Abb. 9: Ablasstafel aus dem Dominikanerinnenkloster St. Katharinen in Augsburg, 1487. Die Tafel informiert innerhalb der Klausur darüber, dass die Konventualinnen im Kloster selbst durch den Besuch festgelegter Stationen die Ablässe der sieben Hauptkirchen Roms gewinnen konnten. Dieses Privileg war ihnen am 19. Oktober 1487 von Papst Innozenz VIII. verliehen worden. (Maximilianmuseum Augsburg)
Abb. 10: Confessionale einer Ablasskampagne: 1488 März 31, Kaufbeuren, Kardinallegat Raimund Peraudi (1435-1505) gewährt den Eheleuten Johannes und Barbara Rott wegen geleisteter Türkenhilfe einen einmal zu gewinnenden Ablass in der Sterbestunde. (Spitalarchiv Kaufbeuren 152)
Abb. 11: Ablassverzeichnis der Rosenkranzbruderschaft, Augsburg 1508. (Bayerische Staatsbibliothek, Einbl VII,51 [olim Einbl VII,15 a])

Ad-instar-Ablässe

Eine besondere Form der Ablassverleihung, die unter dem Pontifikat Bonifaz' IX. (reg. 1389–1404) gebräuchlich wurde, waren die so genannten Ad-instar-Ablässe (ad instar = nach Art von). Diese Indulgenzen übertrugen den Ablass eines Ortes auf einen anderen. Vielfach wurden auf diese Weise legendarische Ablässe verbreitet. So erhielt das Klarissenkloster St. Jakob am Anger in München 1401 einen Ablass "ad instar" der Kapelle S. Maria degli Angeli in Portiuncula zu Assisi (Abb. 4). Unter dem letztlich fiktiven Portiuncula-Ablass verstand man einen vollkommenen Ablass. Schon 1399 hatte das Nürnberger Augustinerkloster St. Veit sich einen Ablass ad instar San Marco zu Venedig beschafft, der ebenfalls als Plenarablass galt. Obwohl im Dezember 1402 alle Ad-instar-Ablässe widerrufen worden waren, haben die Empfänger sie oft weiter genutzt (z. B. in Würzburg für die Heiltumsweisung am Kilianstag); auch wurden weiterhin neue Ad-instar-Ablässe verliehen. Für die römischen Päpste während des Schismas stellten die Gebühren für die Vergaben von Ad-instar-Ablässen überdies eine wichtige Einnahmequelle dar. Diese Praxis leistete der oft beschworenen Inflationierung des Ablasswesens erheblichen Vorschub.

Legendarische Devotionsablässe

Seit dem 14. Jahrhundert verbreiteten sich in Gebetbüchern legendarische päpstliche Ablässe für Gebete und Bildbetrachtungen, denen keine Ablassgewährung zugrunde lag. Das zeigt sich oft schon an den Ablassmaßen. Eine besondere Rolle spielt dabei die Gregorsmesse (Darstellung einer eucharistischen Vision Papst Gregors I., reg. 590-604). Für Gebete vor Bildern der Messe wurden oft zehntausende Jahre Ablass in Aussicht gestellt (Abb. 8). In Pilgerführern versahen die Autoren heilige Stätten ebenfalls gerne mit exorbitant hohen Ablasszahlen. So wurde der geistliche Stellenwert von Orten und Reliquien hervorgehoben. Eine Erklärung für diese Praxis könnte sein, dass man sich "Ablass von Gott" erhoffte; die ordnungsgemäße Gewährung des Ablasses war dafür sekundär oder sogar gleichgültig.

Ablasspraxis

Je nach Art kann der praktische Gebrauch eines Ablasses unterschiedlich ausfallen. Ein ortsgebundener partieller Ablass etwa wurde nicht in der gleichen Weise publiziert wie ein überregional verkündeter Plenarablass. Grundsätzlich soll hier in Anlehnung an die diplomatische Forschung (Thalmann) zwischen dem Ablassgeber, dem Ablassanbieter und dem Ablassnehmer unterschieden werden. Der Ablassanbieter als Zwischeninstanz entfällt bei Beichtbriefen, die vom Papst direkt an individuelle Petenten ausgegeben werden.

Ablassgeber

Ablässe konnten verliehen werden von Päpsten (Abb. 1), Erzbischöfen, Bischöfen, Patriarchen, Weihbischöfen, päpstlichen Legaten und Kardinälen (Abb. 5 und 6), nicht jedoch von Äbten oder Pfarrern. Nur Päpste durften Plenarablässe ausschreiben. Bischöfe gaben in der Regel Ablässe von 40 Tagen, in besonderen Fällen auch bis zu einem Jahr (Kirchweih). Ablässe ortsfremder Bischöfe mussten vom Diözesanbischof genehmigt werden (Abb. 2). Die kanonischen Bestimmungen wurden oft dadurch unterlaufen, dass die begünstigten Institutionen als Ablassanbieter Ablässe unterschiedlicher Aussteller für denselben Zweck addierten, wodurch potentiellen Wohltätern größere Ablasssummen angeboten werden konnten.

Das führte zum Aufkommen der Sammelindulgenzen, in denen mehrere bischöfliche Aussteller in einer Urkunde Ablass gewährten (Abb. 2). Zusammenkünfte wie das Würzburger Konzil von 1287 oder ein Aufenthalt an der Kurie waren bevorzugte Gelegenheiten für die Beschaffung solcher Urkunden. Seit dem frühen 15. Jahrhundert wurden Sammelindulgenzen ausschließlich von Kurienkardinälen gewährt (Abb. 6). Oftmals wurden kuriale Sammelindulgenzen aufwändig verziert (Abb. 3).

Im deutschsprachigen Raum sind partielle päpstliche und bischöfliche Ablassverleihungen nicht vor dem frühen 13. Jahrhundert festzustellen. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts scheinen besonders viele solcher Indulgenzen ausgefertigt worden zu sein, bevor es im 14. Jahrhundert zu einem Rückgang der Einzelablässe kam. Dafür wurden kuriale Sammelindulgenzen stärker nachgefragt und vorhandene Ablässe summiert. Unter Bonifaz IX. kam es zu einem erneuten Aufschwung der päpstlichen Ablassverleihungen, die sich qualitativ deutlich veränderten und zu einer stärkeren Verbreitung von Plenarablässen führten.

Grundsätzlich erhält der Ablassgeber für die Vergabe des Ablasses etwas vom Empfänger. In der Regel handelt es sich dabei um eine Geldzahlung (Kanzleigebühr, Gewinnbeteiligung bei Plenarablässen). Die Vergabe von Ablässen weist daher nicht unbedingt auf einen bewussten "kirchlichen Förderungswillen" hin, als vielmehr auf das Bemühen von Institutionen oder Einzelnen, Ablässe für bestimmte Zwecke zu bekommen und diese dementsprechend anzubieten. Ablässe wurden von den Ablassgebern nicht "verschenkt", wie in der älteren Literatur zuweilen suggeriert wird.

Ablassanbieter

Die primären Empfänger von Ablassprivilegien mussten diese bekannt machen, um daraus Vorteile ziehen zu können. Sie boten daher den gewährten Ablass werbend an. Ablassanbieter in diesem Sinne waren Pfarrkirchen (Abb. 2, 5, 6), Kapellen (Abb. 3, 7), Hospitäler (Abb. 1), Klöster (Abb. 4, 9), Stifte, Orden, Bruderschaften (Abb. 11) und andere Personenverbände sowie Kathedralen. Zudem konnten bestimmte kommunale Vorhaben, wie der Deich- oder Brückenbau, durch Ablässe begünstigt werden, weil sie als Werke christlicher Nächstenliebe galten. Auch die Weisung der Reichskleinodien in Nürnberg war, wie die meisten Heiltumsweisungen in Klöstern oder Kathedralen, mit Ablässen verbunden. Einzelne Stifter beschafften auf eigene Kosten Ablassurkunden für eine Pfarrkirche, einen Altar oder ein Hospital und versprachen sich davon geistlichen Gewinn (Fürbitten, Memoria).

Ablässe dienten erklärtermaßen oft dem Zweck, Almosen einzuwerben. Vielfach wurden sie bei überörtlichen Almosensammlungen eingesetzt. Welche tatsächlichen Einnahmen ein Ablass generierte, ist jedoch bei partiellen Ablässen in der Regel unbekannt. Für ihre Beschaffung fielen andererseits auf jeden Fall Kosten in Form von Gebühren und Spesen an. Die Einnahmen aus Plenarablässen sind in einigen Fällen dokumentiert. Plenarablässe waren deutlich ertragreicher als andere Ablassangebote, sie boten aber keine Garantie für hohe Einnahmen. Seit etwa 1514 zeigte sich im Reichsgebiet, dass die immer häufiger verkündeten Plenarablässe auf wachsende Ablehnung stießen, was den Boden für Martin Luthers (1483-1546) fundamentale Ablasskritik bereitete.

Fälschungen

Ablassanbieter hatten ein Interesse, möglichst attraktive Ablässe anbieten zu können. Viele Ablassanbieter gingen spätestens seit dem 14. Jahrhundert dazu über, Ablässe zu ihren Gunsten in umfassenden Summarien und Ablasskalendern zusammenzufassen. Insbesondere die Bettel- und Hospitalorden sowie die Ritterorden beförderten diese Praxis. Durch die Summierung wurde oftmals der Umfang und die Gültigkeit der Ablässe verschleiert und vergrößert. Auch fanden legendarische Ablässe Eingang in die Verzeichnisse. Bei Almosensammlungen konnten die Ablässe der Orden und Kommunitäten so zu einer starken Konkurrenz stationärer Ablässe werden, wie sie beispielsweise in Pfarrkirchen angeboten wurden. Für die Zeitgenossen ließ sich die Glaubwürdigkeit solcher Zusammenstellungen kaum überprüfen. Weitaus seltener wurden einzelne Ablassurkunden gefälscht. Während überführten Urkundenfälschern im Allgemeinen harte Strafen drohten, wurden die Kompilatoren von Ablassverzeichnissen, so sie denn namentlich bekannt waren, kaum für Fälschungsvergehen belangt. Nur gelegentlich versuchten Vertreter der Hierarchie der Verbreitung zweifelhafter Ablässe Einhalt zu gebieten, jedoch meist ohne längerfristigen Erfolg.

Ablassnehmer

Soweit sich sagen lässt, waren Menschen aller Stände am Ablass interessiert. Auch Angehörige von Institutionen, die selbst als Ablassanbieter auftraten, haben sich darum bemüht, Ablässe für ihr eigenes Seelenheil zu gewinnen. Oft bestand das Ablasswerk im Besuch eines geistlichen Ortes, einer Kirche oder Kapelle an bestimmten Tagen oder Festen, verbunden mit einer in ihrer Höhe häufig nicht näher bestimmten Spende. Seltener sind Sachspenden wie Baumaterial oder Kerzenwachs. Auch Gebete für den Bischof oder andere Personen konnten als Ablasswerk zählen. Für den Plenarablass waren je nach Art die Teilnahme an einem Kreuzzug oder andere näher spezifizierte materielle und geistliche Werke erforderlich (z. B. Ausrüstung eines Kreuzfahrers, Geldspenden, Wallfahrten). Mit dem Erwerb von Ablässen war die Hoffnung verbunden, dass sie zum Seelenheil helfen mögen, wie die wenigen Selbstzeugnisse von Ablassnehmern zeigen. Gefälschte Ablässe konnten diesem Ansinnen zuwiderlaufen. Manche Theologen warnten daher vor dem Bemühen um Ablässe, deren Rechtmäßigkeit nicht klar war. Doch schon das fromme Bemühen um einen Ablass – echt oder falsch – sei geistlich verdienstvoll, relativierten andere. Von Seiten der Ablassnehmer selbst konnte Kritik laut werden, wenn Ablassgelder erkennbar nicht dem ausgewiesenen Zweck zugute kamen.

Ablassmedien

Das primäre Ablassmedium waren die Ablassverleihungen selbst, also Urkunden. Ablassurkunden wurden zum Teil als Werbemittel ausgestellt, vorzugsweise durch Aushang. Vor allem für Sammelindulgenzen ist diese Praxis vielfach bezeugt, sie muss aber auch für viele Einzelablässe angenommen werden (Abb. 2, 5, 6). Zum Teil wurden mehrere Einzelablässe in einem Kollekturbrief zusammengefasst und von einem Abt oder dem Ortsbischof beglaubigt, um damit Almosensammlungen durchzuführen. Im Rahmen der Liturgie konnten Ablassurkunden verlesen und auch gesungen werden. Die künstlerische Verzierung kurialer Sammelindulgenzen trug zu einer plakatartigen Wirkung bei, die auch illiterate Betrachter beeindruckt haben dürfte (Abb. 3); im Ganzen spielte aber wohl die mündliche Bekanntmachung von Ablässen die größte Rolle bei ihrer Nutzung.

Für eine dauerhafte Präsentation wurden Ablässe auf Tafeln übertragen (Abb. 9). Auch Inschriften an der Außenseite von Gebäuden (Abb. 7), auf Tafelbildern (Abb. 8) und in seltenen Fällen in Kirchenfenstern (für Bayern nicht belegt) sollten über Ablässe informieren. Volkssprachliche Übertragungen insbesondere von Ablassverzeichnissen und -kalendern dienten ebenso der Vermittlung und wohl auch als Predigtgrundlage. In Bruderschafts-, Heiltums- und Mirakelbüchern sowie in Pilgerführen wurden häufig Ablassverzeichnisse angelegt.

Seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts spielten Einblattdrucke eine wachsende Rolle für die Präsentation von Ablässen (Abb. 10, 11). Die Ablasskampagnen des 15. und frühen 16. Jahrhunderts lassen sich als "multimediale Inszenierungen" (Eisermann, 99) charakterisieren, bei denen neben den materiellen Medien auch eine besondere liturgische Ausgestaltung zur Propagierung des Ablasses beitrug.

Ablasskritik

Kritik an der Ablasspraxis begegnet in Mitteleuropa vom 13. bis zum 16. Jahrhundert immer wieder. Im heutigen bayerischen Raum kommt sie wie andernorts sowohl von Theologen als auch aus dem städtischen Laienmilieu sowie aus humanistischen Kreisen. Berthold von Regensburg (ca. 1210–1272) tadelte das verhalten professioneller Almosensammler und Ablassprediger ebenso wie der Regensburger Domherr Konrad von Megenberg (1309–1374). Für grundsätzliche Kritik am Plenarablass, den das Basler Konzil ausgeschrieben hatte, musste sich Siegfried Wanner aus Nördlingen um 1443 vor der Inquisition verantworten. Über das Münchener Jubiläum von 1392 ätzte rückblickend der Augsburger Chronist Burkhard Zink (1396–ca. 1475), es sei dabei nur um das Geld gegangen. Der Bamberger Generalvikar Johann von Aurbach (15. Jh.) kritisierte die missverständliche Benennung von Plenarablässen als "Ablass von Schuld und Strafe" (a poena et culpa). Besondere Kritik zog die Verkündigung des Plenarablasses von 1514–19 für die Augsburger Dominikanerkirche auf sich, gegen die unter anderem der Würzburger Domprediger Johann Reyss (ca. 1457–1517), der Generalvikar der deutschen Augustinereremiten Johann Staupitz (1465–1524) in seinen Nürnberger Adventspredigten und der Augsburger Domkanoniker Bernhard Adelmann von Adelmannsfelden (1459–1523) ihre Stimmen erhoben. Der Ingolstädter Theologe Johannes Eck (1486–1543) befand später, diese Kampagne habe das Ansehen des Ablasses nachhaltig beschädigt. Solche Kritik griff meist die Fiskalisierung des Ablasses und die Art der Ablasswerbung an, bedeutete jedoch in der Regel keine grundsätzliche Ablehnung von Ablässen.

Fundamental in Frage gestellt wurde der Ablass nur von Theologen und Gruppen, die von der Kirche als häretisch eingestuft wurden (vor allem John Wyclif [1320-1384] und die Lollarden, Jan Hus [1369-1415] und die Hussiten), denn sie griffen die Autorität des Papstes an. Erst die reformatorische Bewegung zu Beginn des 16. Jahrhunderts fand mit ihrer grundsätzlichen Ablasskritik nachhaltige Resonanz und führte auch in Bayern zu einem Zusammenbruch des mittelalterlichen Ablassmarktes.

Forschungs- und Quellenlage

Forschungslage

Die Theologie des Ablasses kann als gut erforscht und dokumentiert gelten, wenn auch die entsprechenden theologischen Schriften aus dem Spätmittelalter längst nicht alle ediert sind. Diplomatische Aspekte von Ablassurkunden wurden in jüngerer Zeit eingehend untersucht, ebenso der Ablassgebrauch einzelner Orden, wie etwa der Franziskaner, des Heiliggeist-Ordens und des Deutschen Ordens. Landes- und ortsgeschichtlich ausgerichtete Arbeiten haben sich unter verschiedenen Fragestellungen mit dem Ablass befasst (etwa für Schlesien, Niedersachsen, Westfalen, die Innerschweiz, Köln).

Speziell für das Ablasswesen in Bayern fehlen umfassende Studien. Romuald Bauerreiss (1893-1971) behandelte Ablässe nur oberflächlich im vierten Band seiner Kirchengeschichte Bayerns (1953, 171–174). Im Handbuch der Bayerischen Kirchengeschichte (1998) finden sich einige verstreute Angaben ohne systematischen Überblick (Bd. I,1 und I,2, siehe Register). Ortsgeschichtliche Studien und Miszellen untersuchen meist einzelne Ablassverleihungen. Punktuell wird der Einsatz von Ablässen durch Almosensammler dokumentiert.

Nach derzeitigem Kenntnisstand lassen sich keine nennenswerten Abweichungen der Ablasspraxis in Bayern von anderen Regionen benennen. Ablässe waren in Bayern ähnlich präsent wie andernorts, sie bildeten einen integralen Bestandteil des kirchlichen Lebens. Mögliche Unterschiede zwischen Bischofsstädten, Reichsstädten, Residenzen und dem ländlichen Raum wären noch herauszuarbeiten. Wie die vielfältigen und oft gleichzeitigen Erscheinungsformen des Ablasses von den Gläubigen angenommen wurden, wäre im Sinne einer vergleichenden regionalen Ablasstopographie untersuchungswürdig.

Quellen und Überlieferung

Spätmittelalterliche Quellen zum Ablasswesen sind oftmals nur handschriftlich überliefert. Viele Urkunden- und Regesteneditionen reichen nicht über das 14. Jahrhundert hinaus. Pfarrarchive, Klosterarchive, Spitalarchive, Ordensüberlieferung, päpstliche Register und städtische Archive kommen als Orte ablassbezogenen Schriftguts in Betracht. Chroniken, insbesondere Städtechroniken, berichten punktuell über einzelne Ablässe, vor allem aber über die großen Ablasskampagnen des 15. und frühen 16. Jahrhunderts. Die Einblattdrucke stellen eine wichtige Quellengruppe für das 15. und frühe 16. Jahrhundert dar. Alle Staatsarchive und großen Bibliotheken weisen entsprechende Bestände auf.

Literatur

  • Karl Borchardt, Ordensgeschichte, -identität und Spendensammeln bei den Prämonstratensern, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 62/63 (2001), 597–612.
  • Walter Brandmüller (Hg.), Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte I, 1-2: Von den Anfängen bis zur Schwelle der Neuzeit, St. Ottilien 1998 [siehe Register unter "Ablass" und Komposita].
  • Ane L. Bysted, The Crusade Indulgence. Spiritual Rewards and the Theology of the Crusades, c. 1095–1216 (History of Warfare 103), Leiden 2015.
  • Étienne Doublier, Ablass, Papsttum und Bettelorden im 13. Jahrhundert (Papsttum im mittelalterlichen Europa 6), Köln u.a. 2017.
  • Axel Ehlers, Die Ablasspraxis des Deutschen Ordens im Mittelalter (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 64), Marburg 2007.
  • Falk Eisermann, Der Ablaß als Medienereignis. Kommunikationswandel durch Einblattdrucke im 15. Jahrhundert. Mit einer Auswahlbibliographie, in: Rudolf Suntrup/Jan R. Veenstra (Hg.), Tradition and Innovation in an Era of Change. Tradition und Innovation im Übergang zur Frühen Neuzeit (Medieval to Early Modern Culture. Kultureller Wandel vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit 1), Frankfurt am Main u.a. 2001, 99–128.
  • Karlheinz Frankl, Papstschisma und Frömmigkeit. Die „Ad instar-Ablässe“, in: Römische Quartalschrift 72 (1977), 57–124, 184–247.
  • I Giubilei nella storia della Chiesa. Atti del Congresso internazionale in collaborazione con l'École Française de Rome sotto il patrocinio del Comitato Centrale per il Giubileo del 2000 (Pontificio Comitato di Scienze Storiche. Atti e documenti 10), Città del Vaticano 2001.
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Quellen

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Weiterführende Recherche

Externe Links

Empfohlene Zitierweise

Axel Ehlers, Ablass (Mittelalter), publiziert am 01.12.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Ablass_(Mittelalter) (13.12.2024)