Staatsräte und Staatssekretäre (1918-1933)
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Joachim Lilla (†)
Der Staatsrat war von 1817 bis 1918 ein Beratungsgremium des Königs, dem neben den Prinzen und Ministern auch hohe Ministerialbeamte angehörten. Nach der Revolution von 1918 entfiel für die Minister die Bezeichnung Staatsrat, die fortan den führenden Beamten der Ministerien vorbehalten blieb. Bereits die Regierung Eisner führte die nichtbeamteten politischen Staatsräte ein, die seit der Bamberger Verfassung von 1919 Staatssekretäre hießen. Diese waren politische Stellvertreter der Minister mit Sitz und Stimme im Ministerrat. Nach 1933 kam die Amtsbezeichnung Staatsrat zunehmend außer Gebrauch. 1945/46 führten die leitenden, den Minister vertretenden Beamten der Staatsministerien wieder den Titel Staatsrat, bis die Bayerische Verfassung von 1946 erneut Staatssekretäre vorsah.
Der Staatsrat bis 1918
Bis zum Ende der Monarchie kennzeichnete der Titel Staatsrat die Mitgliedschaft im gleichnamigen Gremium. König Max I. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825) bildete den auf älteren Gremien (Staatsrat, Geheimer Rat) fußenden Staatsrat am 3. Mai 1817. Er diente "als oberste berathende Stelle, in und mit welcher der König die wichtigsten […] Angelegenheiten der Krone und seines Volkes in unmittelbare Berathung nimmt". Zudem oblag dem Staatsrat auch die "Entscheidung als erkennende Stelle" in bestimmten Verwaltungsstreitverfahren, obwohl diese Zuständigkeit mit dem Ausbau der Gerichtsverfassung, namentlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 1879, zunehmend bedeutungsloser wurde.
Der Staatsrat diente dem König bis in die letzten Tage der Monarchie als beratendes Gremium. So war er 1913 an der Beendigung der Regentschaft und Anfang November 1918 bei den Erörterungen über die Parlamentarisierung des bayerischen Regierungssystems beteiligt.
Die Zusammensetzung des Staatsrats bis 1918
Der Staatsrat bestand aus Staatsräten im ordentlichen Dienst und im außerordentlichen Dienst. Staatsräte im ordentlichen Dienst waren (gemäß § 2 der kgl. Verordnung vom 3. August 1879):
- der (volljährige) Kronprinz,
- vom König berufene nachgeborene Prinzen des Königlichen Hauses,
- die Minister,
- eine "mindestens der Zahl der Minister gleichkommende Anzahl von höheren k. Staatsbeamten und Militärs oder sonst vorzüglich würdigen Persönlichkeiten, welche Wir zu Staatsräthen ernennen".
Die ernannten Staatsräte erhielten keine Besoldung.
Zudem konnte der König "nach Umständen Staatsräthe im außerordentlichen Dienste […] berufen" (ebd. § 4). In den Stand der letzteren wurden in der Regel die aus ihrer aktiven Dienststellung ausgeschiedenen Staatsräte im ordentlichen Dienst versetzt.
Gegen Ende der Monarchie gehörten dem Staatsrat die sieben Staatsminister (Äußeres, Inneres, Kultus, Justiz, Militär, Finanzen, Verkehrsangelegenheiten) und zehn "besonders ernannte" Staatsräte im ordentlichen Dienst an. Unter den letzteren waren die sieben leitenden Beamten der Staatsministerien (Ministerialdirektoren) als beamtete Stellvertreter der jeweiligen Staatsminister), ein weiterer leitender Beamter des Staatsministeriums der Finanzen (Paul Ritter v. Merkel [1864-1949]), ein aktiver General (Paul Ritter v. Kneußl [1862-1928]), schließlich ein Generaldirektionsrat bei der Generaldirektion der Staatseisenbahnen (Heinrich Ritter v. Endres [1847-1924]).
Staatsräte nach 1918
Der Titel Staatsrat erfuhr "nach der Umwälzung [1918] einen vollkommenen Bedeutungswandel" (Nawiasky, 232). Für Staatsminister und Staatsräte im außerordentlichen Dienst wurde er nicht mehr verwendet; letzterer lebte in der neuen Bezeichnung "mit Titel und Rang eines Staatsrats" in gewissem Sinne weiter. Diesen Titel erhielten einige verdiente Beamte (etwa Josef Ritter v. Graßmann [1864-1928] bei seinem Ausscheiden 1922) und auch manche stellvertretende Bevollmächtigte beim Reichsrat.
Die bei Ende der Monarchie im Amt befindlichen Staatsräte im ordentlichen Dienst verblieben, sofern sie als Vertreter der Minister fungierten, bis zu ihrem Ausscheiden in ihrer Stellung. Neue Staatsräte ernannte fortan das Gesamtministerium. Als Berufsbeamte standen sie an der Spitze der Besoldungsordnung. Als die Regierung Held III im Sommer 1930 zurücktrat und noch bis März 1933 geschäftsführend amtierte, oblag den Staatsräten im Staatsministerium der Finanzen (Karl v. Deybeck [1866-1944], Fritz Schäffer [1888-1967]) zugleich die Leitung des Ministeriums, weil ein neuer Minister nicht berufen werden konnte.
Gemäß § 2 der ab 1. April 1932 geltenden Geschäftsordnung für die Staatsministerien vertrat der Staatsrat den Minister bei dessen Verhinderung. Ansonsten oblagen dem Staatsrat "außer den ihm sonst zugewiesenen Dienstesaufgaben die Überwachung des gesamten Geschäftsbetriebs des Staatsministeriums, insbesondere zu dem Zweck, um den für die Vertretung des Staatsministers nötigen Überblick über den ganzen Geschäftsbereich des Staatsministeriums zu wahren und die Einheitlichkeit der Geschäftsführung sicherzustellen". Ferner hatte er "alle für den Staatsminister bestimmten Entwürfe vorzuprüfen". Seine Stellvertretung regelte der Staatsminister per Anordnung. (Druck bei Isabella Kratzer, Der Bayerische Ministerpräsident. Bedeutungswandel des Amtes im Spiegel der Geschäftsordnungen der Staatsregierung [1918-2001] [Forschungen zur Landes- und Regionalgeschichte 10], Sankt Ottilien 2003, 149).
Staatssekretäre
Die Regierung Hoffmann I schuf das Institut des "politischen Staatsrats" (in der Übersicht: "Staatsrat [pol]"), wobei es ab November 1918 schon im Einzelfall vergleichbare Vorläufer gab. Sie waren in der Regel Parlamentarier, die den meisten Ministerien quasi als "Aufpasser" beigegeben und nicht verbeamtet wurden. Die politischen Staatsräte waren Vorläufer der Staatsekretäre, die die Bamberger Verfassung vom 14. August 1919 in § 58 II vorsah: "Den Ministern können Staatssekretäre als ständige politische Stellvertreter beigegeben werden. Sie werden auf Vorschlag des Ministers im Einverständnisse mit dem Landtage durch das Gesamtministerium ernannt und entlassen."
Die Staatssekretäre waren keine Beamten, ihre Bestellung war zudem fakultativ und lag im Ermessen des jeweiligen Ministers. So wurden längst nicht in allen Ministerien Staatssekretäre ernannt. Auffallend ist, dass die "Revolutionsministerien", also die erst nach dem Umsturz von 1918 errichteten "neuen" Ministerien überproportional mit Staatssekretären versehen wurden. Staatssekretäre fungierten zudem nach der Aufhebung bzw. Zusammenlegung von Ministerien im Zuge der Staatsvereinfachung ab 1928 als Abteilungsleiter für bestimmte aus aufgelösten Ressorts übernommene Zuständigkeiten. Nach 1930 konnten unter der nur noch geschäftsführend amtierenden Regierung Held mangels einer politischen Mehrheit im Landtag keine Staatssekretäre mehr berufen werden.
Die Staatssekretäre waren die politischen Vertreter, die Staatsräte die beamteten Vertreter des Ministers (Nawiasky, 218). Somit war im Einzelfall ein Nebeneinander von Staatssekretär und Staatsrat ohne weiteres möglich. Die "den Ministern als Hilfskräfte" beigegebenen Staatssekretäre sollten nach Robert Piloty (1863-1926) "ein Versuch sein, um die Verbindung der berufsmäßigen Arbeit des Beamtentums mit der politischen Leitung der Geschäfte zu einer lebendigen zu gestalten" (Piloty, 152).
Das Institut der Staatssekretäre war politisch zunächst umstritten. Michael Doeberl (1861-1928), der 1920 eine Bilanz der Revolution veröffentlichte, äußerte an dem Institut der politischen Staatsräte und der Staatssekretäre massive, konservativ inspirierte Kritik: "Eine verfassungsmäßige Festlegung dieser Einrichtung hätte vermieden werden sollen, weil die politischen Staatssekretäre schon in Rücksicht auf die Verringerung der Zuständigkeit der Ministerien und im Interesse der Vereinfachung der Staatsverwaltung und der Vermeidung von Kollisionen voraussichtlich ebensowenig Lebensdauer haben werden wie die politischen Staatsräte, die man rasch wieder abgebaut hat. Der geborene Stellvertreter des Ministers ist der Berufsstaatsrat, der doch ein hinreichendes Maß an Sachkenntnis und sachlichem Urteil besitzt, um auch einen parlamentarischen Minister vertreten zu können." (Doeberl, Sozialismus, Soziale Revolution, Sozialer Volksstaat, München 1920, 72)
Staatssekretäre und Staatsräte nach 1933 bzw. 1945
Im "Dritten Reich" kam die überkommene innere (und äußere) Organisation der Staatsministerien rasch außer Gebrauch. Die Anfang 1933 amtierenden Staatsräte als Amtschefs und beamtete Ministervertreter blieben bis zu ihrem Ausscheiden im Amt, wurden im Einzelfall auch wieder durch Staatsräte ersetzt. Zunehmend jedoch wurden beamtete Staatssekretäre in die leitenden Stellungen der Ministerien und anderer oberster Landesbehörden berufen.
1945 wurden zunächst wieder Staatsräte als leitende Beamte in den Ministerien berufen. Die Verfassung vom 2. Dezember 1946 sah in Artikel 50 wieder Staatssekretäre vor, die dem Minister "als Stellvertreter für einen bestimmten Geschäftsbereich zugewiesen" sind. Die Staatssekretäre haben Sitz und Stimme in der Staatsregierung. In den Koalitionsregierungen der 1940er und 1950er Jahre wurden häufig zur Wahrung des politischen Proporzes zwei Staatssekretäre bestellt. Das Institut des Staatsrats gehörte damit der Vergangenheit an.
Übersicht der Staatsräte und Staatssekretäre 1918 bis 1933
Detaillierte Nachweise zu allen genannten Personen enthält die Dokumentation "Staatsminister, leitende Verwaltungsbeamte und (NS-)Funktionsträger in Bayern, 1918-1945", die in der Bayerischen Landesbibliothek Online bereitgestellt ist.
a) Staatsministerium des Äußern
Das Außenministerium führt ab 1. April 1932 den Namen "Staatsministerium des Äußern, für Wirtschaft und Arbeit". Mit Gesetz vom 12. April 1933 wurde es aufgelöst, Nachfolgeinstitutionen wurden die Bayerische Staatskanzlei und das Wirtschaftsministerium.
Name | Lebensdaten | Amtszeit | Bild |
---|---|---|---|
Staatsrat i. o. D. Siegmund Ritter und Edler v. Lößl | 1856-1938 | 28. April 1906 - 1. Dezember 1918 | |
Staatsrat Hans Schmelzle | 1874-1955 | 1. Juni 1921 - 28. Juni 1927 | |
Staatsrat Dr. Josef Bleyer | 1878-1935 | 2. Juli 1927 - 27. März 1935 (+) |
- Abteilung Arbeit
Die Abteilung Arbeit war das ehemalige Staatsministerium für soziale Fürsorge, das 1928 dem Landwirtschaftsministerium einverleibt wurde. Als das "Ministerium für Landwirtschaft und Arbeit" 1932 aufgelöst wurde, kam die Abteilung Arbeit an das nun so bezeichnete "Staatsministerium des Äußern, für Wirtschaft und Arbeit". Der "Abteilung Wirtschaft", also dem ehemaligen Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe, stand kein Staatsrat vor.
Name | Lebensdaten | Amtszeit |
---|---|---|
Staatssekretär Linus Funke | 1877-1961 | 1. April 1932 - 18. März 1933 |
Staatssekretär Hermann Esser | 1900-1981 | kommissarisch, 17. März - 12./24. April 1933 |
b) Staatsministerium der Justiz
Name | Lebensdaten | Amtszeit | Bild |
---|---|---|---|
Staatsrat Karl Ritter v. Unzner | 1865-1929 | 24. Januar 1915 - 31. März 1919 | |
Staatsrat Karl Meyer | 1862-1937 | 1. April 1919 - 30. September 1923 | |
Staatsrat Hermann Schmitt | 1863-1943 | 1. Oktober 1923 - 31. Dezember 1931 | |
Staatsrat Heinrich Spangenberger | 1870-1942 | 1. Januar 1932 - 31. Dezember 1934 |
c) Staatsministerium des Innern
Name | Lebensdaten | Amtszeit | Bild |
---|---|---|---|
Staatsrat Ludwig Ritter v. Knözinger | 1862-1943 | 1. Juli 1917 - 31. Dezember 1918 | |
Staatsrat Heinrich Ritter v. Völk | 1863-1947 | 1. Januar 1919 - 1. Februar 1929 | |
Staatsrat (pol) Joseph Münsterer | 1886-1951 | 1. Juni 1919 - 1. November 1919 | |
Staatssekretär Franz Xaver Schweyer | 1868-1935 | 15. Juli 1920 - 26. Juli 1921 | |
Staatsrat Heinrich v. Jan | 1874-1932 | 1. Februar 1929 - 27 November 1932 | |
Staatsrat Ottmar Kollmann | 1886-1969 | 1. Februar 1933 - Mai 1935/31. Juli 1937 |
- Abteilung Landwirtschaft
Nach der Auflösung des Ministeriums für Landwirtschaft und Arbeit zum 1. April 1932 kam die Abteilung Landwirtschaft an das Innenministerium, wo sie bis zur Errichtung des Wirtschaftsministeriums am 24. April 1933 verblieb.
Name | Lebensdaten | Amtszeit |
---|---|---|
Staatsrat Albrecht Haenlein | 1870-1964 | 1. April 1932 - 31. Mai 1933 |
- Oberste Baubehörde
Name | Lebensdaten | Amtszeit | Bild |
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Ministerialdirektor (1. Oktober 1921 Staatsrat) Eduard v. Reuter | 1855-1942 | 1. Juli 1917 - 30. September 1921 | |
Ministerialdirektor/Staatsrat Hermann Riegel | gest. 1928 | 1. Oktober 1921 - 26. Oktober 1928 | |
Ministerialdirektor Theodor Freytag | 1865-1933 | 1929-1932 | |
Ministerialdirektor Wilhelm Weigmann | 1873-1939 | 1. März 1932 - 19. Juni 1935 |
d) Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Name | Lebensdaten | Amtszeit | Bemerkungen | Bild |
---|---|---|---|---|
Staatsrat i. o. D. Joseph Georg Ritter v. Steiner | 1858-1937 | 1. Juli 1911 - 31. Juli 1920 | ||
Staatsrat (pol) Friedrich Ackermann | 1876-1949 | März - 31. Juli 1919 | ||
Staatsrat (pol) (1. November 1919 Staatssekretär) Alwin Saenger | 1881-1929 | 1. August 1919 - 16. März 1920 | ||
Staatsrat Anton Hauptmann | 1864-1953 | 16. August 1920 - 31. März 1922 | bis 31. Juli 1929 Ministerialdirektor mit Titel und Rang eines Staatsrats | |
Staatsrat Jakob Korn | 1873-1938 | 1. April 1922 - 31. Juli 1933 |
e) Staatsministerium der Finanzen
Name | Lebensdaten | Amtszeit | Bemerkungen | Bild |
---|---|---|---|---|
Staatsrat i. o. D. Karl Ritter v. Günder | 1862-1924 | 25. Dezember 1912 - 1. Dezember 1918 | ||
Staatsrat i. o. D. Paul Ritter v. Merkel | 1864-1949 | [vor?]1917 - 1. Dezember 1919 | ||
Staatsrat [pol] Sigmund Haller v. Hallerstein | 1861-1936 | 12. November 1918 - 1. November 1919 | ||
Staatsrat Dr. Karl Ritter v. Deybeck | 1866-1944 | 1. Dezember 1919 - 16. September 1931 | ab 20. August1930 mit der Leitung der Geschäfte des Ministeriums beauftragt | |
Staatsrat Dr. Wilhelm Krausneck | 1875-1927 | 27. März - 16. Juli 1920 | ||
Staatsrat Fritz Schäffer | 1888-1967 | 16. September 1931 - 10./31. März 1933 | mit der Leitung der Geschäfte des Ministeriums beauftragt | |
Staatsrat Karl Neumaier | 1873-1947 | 20. April 1933 - 1. September 1939 |
- Ministerialforstabteilung
Name | Lebensdaten | Amtszeit |
---|---|---|
Ministerialdirektor (5. Mai 1920 Staatsrat) Theodor Mantel | 1871-1944 | 1. Januar 1920 - 1. März 1934 |
f) Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten
Das Ministerium wurde am 16. Juli 1920 aufgehoben.
- Vorstand der Eisenbahnabteilung
Name | Lebensdaten | Amtszeit | Bild |
---|---|---|---|
Staatsrat i. o. D. Johann Ritter v. Weigert | geb. 1861 | 1916 - 16. Juli 1920 | |
Staatsrat (pol) Franz Xaver Dauer | 1873-1937 | 1. Juli - 1. Oktober 1919 |
- Vorstand der Bauabteilung
1917 wurde die Zuständigkeit für Wasser- und Straßenbau von der Obersten Baubehörde an das Verkehrsministerium überwiesen. Nach der Auflösung des Ministeriums kehrte die Abteilung zur Obersten Baubehörde zurück.
Name | Lebensdaten | Amtszeit |
---|---|---|
Staatsrat Hermann Riegel | 1868-1928 | 1. August 1918 - 16. Juli 1920 |
g) Staatsministerium für militärische Angelegenheiten
Das Ministerium wurde am 22. August 1919 aufgehoben.
Name | Lebensdaten | Amtszeit |
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Staatsrat i. o. D. General der Kav. Maximilian Freiherr v. Speidel | 1856-1943 | 26. November 1916 - 21. Januar 1919 |
Staatsrat i. o. D. Generalmajor Paul Ritter v. Köberle | 1866-1948 | 21 Januar - 22. August 1919 |
Staatsrat (pol) Hans Nimmerfall | 1872-1934 | 1919 (bis 25. Juli) |
h) Staatsministerium für soziale Fürsorge
Das Ministerium wurde am 14. November 1918 errichtet und am 30. Juli 1928 aufgehoben. Als Abteilung Arbeit kam es dann an das Landwirtschaftsministerium, 1932 an das Außen- und 1933 an das Wirtschaftsministerium.
Name | Lebensdaten | Amtszeit | Bild |
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Staatsrat i.o.D. Martin Segitz | 1853-1927 | 1. Dezember 1918 - März 1919 | |
Staatsrat Heinrich Oswald | 1866-1945 | 1. Juni 1919 - 16. März 1920 | |
Staatsrat Ludwig Wimmer | geb. 1870 | 29. März 1920 - 30. Juli 1928 |
i) Staatsministerium für Landwirtschaft
Das Ministerium wurde am 1. April 1919 als Staatsministerium für Land- und Forstwirtschaft errichtet; ab etwa 1925 führte es die Bezeichnung Staatsministerium für Landwirtschaft. Durch die Zuweisung der Kompetenzen des aufgehobenen Ministeriums für soziale Fürsorge wurde es am 30. Juli 1928 zum Staatsministerium für Landwirtschaft und Arbeit, das am 1. April 1932 aufgehoben wurde.
Name | Lebensdaten | Amtszeit |
---|---|---|
Staatsrat (pol) Hans Gentner | 1877-1953 | (1919) |
Ministerialdirektor, 1921 Staatsrat Karl Lang | geb. 1864 | 3. Januar 1920 - 30. Juli 1928 |
- Abteilung Landwirtschaft
1928 eingerichtet.
Name | Lebensdaten | Amtszeit |
---|---|---|
Staatsrat Karl Lang | geb. 1864 | <30. Juli 1928 - 31. Oktober 1929 |
Staatsrat Albrecht Haenlein | 1870-1964 | 1. November 1929 - 31. März 1932 |
Ministerialdirektor Professor Dr. Josef Ahr | 1867-1931 | <30. Juli 1928 - 29. März 1931 (+) |
- Abteilung Arbeit
1928 eingerichtet.
Name | Lebensdaten | Amtszeit |
---|---|---|
Staatssekretär Heinrich Oswald | 1866-1945 | 30. Juli 1928 - 11. Dezember 1929 |
Staatssekretär Linus Funke | 1877-1961 | 18. Dezember 1929 - 31. März 1932> |
j) Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe
Das Ministerium wurde am 1. April 1919 errichtet und am 30. Juli 1928 aufgehoben.
Name | Lebensdaten | Amtszeit | Bemerkungen | Bild |
---|---|---|---|---|
Staatsrat (pol) Ludwig Giehrl | 1860-1928 | 1. Juni - 1. November 1919 | ||
Staatsrat Wilhelm Ritter v. Meinel | 1865-1927 | 1. September 1919 - 15. November 1922 | seit 1. April 1919 Staatsrat i. ao. Dienst | |
Staatssekretär Georg Schmidt | 1870-1934 | 15. November 1922 - 29. März 1927 | ||
Staatssekretär Hans Freiherr v. Welser | 1869-1943 | 30. März 1927 - 30. Juli 1928 |
k) Staatsministerium für Wirtschaft
Das am 24. April 1933 errichtete Staatsministerium für Wirtschaft vereinigte in sich die 1918/19 gebildeten und 1928/32 aufgelösten "Revolutionsministerien", die als Abteilungen zuletzt dem Außen- und Innenministerium zugewiesen waren.
- Leitender Staatssekretär und Leiter der Abteilung Landwirtschaft
Vom Innenministerium übernommen.
Name | Lebensdaten | Amtszeit |
---|---|---|
Georg Luber | 1893-1961 | 24. April - 8. Dezember 1933 |
- Abteilung für Handel, Industrie und Gewerbe
Vom Außenministerium übernommen.
Name | Lebensdaten | Amtszeit |
---|---|---|
Staatssekretär Ludwig Stocker | 1889-1979 | 24. April 1933 - 13. Februar 1936 |
- Abteilung Arbeit und Fürsorge
Vom Außenministerium übernommen.
Name | Lebensdaten | Amtszeit |
---|---|---|
Staatssekretär Hans Dauser | 1877-1969 | 24. April 1933 - 1944 |
Literatur
- Thomas Forstner, Die Beamten des bayerischen Innenministeriums im Dritten Reich. Loyale Gefolgsleute oder kritische Staatsdiener? (Forschungen zur Landes- und Regionalgeschichte 5), Sankt Ottilien 2002.
- Heinz-Udo Hansen, Der Staatsrat im 19. Jahrhundert. Deutsche Monarchie zwischen Spätabsolutismus und Konstitutionalismus. Eine Analyse der Politikberatung des Monarchen in Theorie und Praxis, dargestellt am Beispiel der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung der Staats- und Geheimräteb in Baden, Württemberg und Bayern. 2 Teile, Diss. phil. Hamburg 1991. (zu Bayern v. a. Teil 1, 213268)
- Diethard Henning, Johannes Hoffmann. Sozialdemokrat und Bayerischer Ministerpräsident. Biographie (Schriftenreihe der Georg-von-Vollmar-Akademie 3), München u. a. 1990.
- Joachim Lilla, Der Bayerische Landtag 1918/19 bis 1933. Wahlvorschläge - Zusammensetzung - Biographien (Materialien zur bayerischen Landesgeschichte 21), München 2008.
- Joachim Lilla, Der Reichsrat. Vertretung der deutschen Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Reichs 1919-1934. Ein Biographisches Handbuch. Unter Einbeziehung des Bundesrates Nov. 1918-Febr. 1919 und des Staatenausschusses Febr.-Aug. 1919 (Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 14), Düsseldorf 2006.
- Joachim Lilla, Statisten in Uniform - Die Mitglieder des Reichstags 1933-1945. Ein biographisches Handbuch unter Einbeziehung der völkischen und nationalsozialistischen Reichstagsabgeordneten vor 1933, unter Mitarbeit von Martin Döring und Andreas Schulz (Veröffentlichung der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien), Düsseldorf 2004.
- Franz Menges, Hans Schmelzle. Bayerischer Staatsrat im Ministerium des Äußeren und Finanzminister. Eine politische Biographie mit Quellenanhang (Beihefte der Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte B 1), München 1972.
- Hans Nawiaswky, Bayerisches Verfassungsrecht, Berlin 1923.
- Robert Piloty, Die bayerische Verfassung vom 14. August 1919, in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts 9 (1920), 129-162.
- Walter Schärl, Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918 (Münchener Historische Studien, Abteilung Bayerische Geschichte 1), Kallmünz in der Oberpfalz 1955.
- Max v. Seydel, Bayerisches Staatsrecht. Erster Band: Die Staatsverfassung, bearb. von Robert Piloty (Das öffentliche Recht der Gegenwart 21), Tübingen 1913.
- Wilhelm Volkert (Hg.), Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 17991980, München 1983.
Quellen
- Rolf Kiessling/Alois Schmid (Hg.), Dokumente zur Geschichte von Staat und Gesellschaft in Bayern. 3. Abteilung: Bayern im 19. und 20. Jahrhundert. 3. Band: Regierungssystem und Finanzverfassung. Vom Polizeistaat zum Daseinsvorsorgestaat, München 1977.
- Michael Kotulla, Deutsches Verfassungsrecht 1806-1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen. 2. Band: Bayern, Berlin 2007.
- Münchener Jahrbuch 31 (1918) bis 46 (1935).
Weiterführende Recherche
Externe Links
Empfohlene Zitierweise
Joachim Lilla, Staatsräte und Staatssekretäre (1918-1933), publiziert am 23.07.2007; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Staatsräte_und_Staatssekretäre_(1918-1933)> (3.12.2024)