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Sachsen-Coburg (Herzogtum, 1572-1826)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Thomas Nicklas

Wappen Herzog Johann Casimirs (1564-1633, reg. 1772-1633) am Stadthaus von Coburg. (Foto von Störfix, lizenziert durch CC BY-SA 3.0 DE via Wikimedia Commons)

Das Herzogtum Sachsen-Coburg entstand durch den Erfurter Teilungsvertrag vom 6. November 1572, mit dem Johann Casimir (1564-1633, reg. 1572-1633) und Johann Ernst (1566-1638, reg. in Coburg 1572-1596 u. 1633-1638) gemeinsam ein eigenes Herrschaftsgebiet innerhalb des ernestinischen Länderkomplexes im heutigen Thüringen erhielten. Die Stadt Coburg bildete den Mittelpunkt mit residenzstädtischer Funktion. Einheits- und identitätsstiftend waren für das Herzogtum vor allem die von Johann Casimir geschaffenen Behörden und Institutionen, die trotz vieler Herrschaftswechsel und dynastischer Neuverteilungen fortbestanden (1573 Landesregierung, 1598 Obergericht; 1612 Verfassungsurkunde). Nach mehreren Landesteilungen gelangte 1735 die Linie Sachsen-Saalfeld endgültig in den Besitz von Sachsen-Coburg. Ende des 18. Jahrhunderts erlebte das Haus Sachsen-Coburg-Saalfeld einen dynastischen Aufstieg, u. a. durch die Einheirat von Juliane von Sachsen-Coburg (1781-1860) ins reiche und mächtige russische Kaiserhaus. Die zuvor schlechte finanzielle Lage des Staates wurde Anfang des 19. Jahrhunderts verbessert, als die administrativ zuvor getrennten Landesteile Coburg und Saalfeld zu einem einheitlichen Staatswesen verschmolzen wurden. Im August 1821 erhielt das Herzogtum eine landständische Verfassung. Im Zuge der letzten Thüringer Landesteilung wurde 1826 der Saalfelder Gebietsteil abgetrennt, das bedeutend reichere Gothaer Gebiet aber kam an den Coburger Herzog. Es entstand das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha.

Entstehung des Fürstentums

Ein eigenständiges Fürstentum mit der seit 1353 zum wettinischen Machtbereich gehörigen Stadt Coburg als Mittelpunkt entstand durch den Erfurter Teilungsvertrag vom 6. November 1572. Mit diesem erhielten die beiden überlebenden Söhne des in kaiserlicher Gefangenschaft gehaltenen Herzogs Johann Friedrich II. (des Mittleren) von Sachsen (1529-1595, reg. 1554-1567), Johann Casimir (1564-1633, reg. 1572-1633) und Johann Ernst (1566-1638, reg. in Coburg 1572-1596), gemeinsam ein eigenes Herrschaftsgebiet innerhalb des ernestinischen Länderkomplexes im heutigen Thüringen. Zuvor hatte Coburg bereits einige Jahre (1541-1553) als fürstlich-sächsische (Neben-)Residenz gedient. Nach der Neugründung des Fürstentums, dessen Gebiet sich um 1600 zwischen Obermain und Rennsteig, zwischen Gleichbergen und Frankenwald erstreckte, konnte sich ungeachtet wiederholter dynastischer Wechselfälle Coburg als Zentralort mit residenzstädtischer Funktion bis 1918/20 erhalten. Als Angehörigen des ernestinischen (älteren) Zweiges des Kurhauses Wettin (Haus Sachsen) stand den Coburger Fürsten die Herzogswürde zu, obwohl ihr Herrschaftsgebiet als Folge politischer Veränderungen und dynastischer Erbteilungen nur über wenig Macht und Ressourcen verfügte. Im Rahmen der frühneuzeitlichen Reichsverfassung gehörte Sachsen-Coburg zum Obersächsischen Reichskreis, der aber seit dem Ende des 17. Jahrhunderts durch den zunehmenden machtpolitischen Gegensatz zwischen Kursachsen und Kurbrandenburg gelähmt wurde.

Dynastische Wechselfälle

Die territoriale Entwicklung der ernestinischen Gebiete verlief seit der Landesteilung von 1572 außerordentlich kompliziert und war von familienpolitischen Dispositionen abhängig. Da die in Coburg residierenden Herzöge Johann Casimir und Albrecht (1648-1699, reg. 1681-1699) jeweils ohne Nachkommen verstarben, stellte sich keine dynastische Kontinuität ein, so dass das Coburger Herzogtum im 17. und im frühen 18. Jahrhundert jeweils anderen ernestinischen Herrschaftszentren zugeordnet wurde: 1633 an Eisenach, 1638 an Weimar, 1640 an Altenburg, 1672 an Gotha, 1699 an Meiningen, 1735 an Saalfeld. Zu grundlegenden Neuordnungen mit einer Umverteilung des ernestinischen Länderbesitzes in Thüringen kam es jeweils infolge der beiden großen Landesteilungen von 1681 und 1826. Die Einheit und in gewisser Weise die Identität des Fürstentums Coburg verkörperten daher in erster Linie die von Johann Casimir am Ende des 16. Jahrhunderts geschaffenen Behörden und Institutionen, die in der Regel über die Herrschaftswechsel und die dynastische Neuverteilung der Gebiete hinaus fortdauerten, sowie die Landstände, die dem Fürstenhaus und seiner Beamtenschaft zumeist selbstbewusst entgegentraten. Eine dynastische Kontinuität stellte sich erst ab 1735 mit dem dauerhaften Übergang Coburgs an die Saalfelder Linie des ernestinischen Zweiges der Wettiner ein. Im Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld galt seit 1747 eine Primogeniturordnung, um die weitere Zersplitterung des ohnedies kleinen Territoriums zu verhindern. Im Zeichen fürstenstaatlicher Reformen in der Endphase des Alten Reiches wurden 1805 die beiden Landesteile, Coburg und Saalfeld, zu einem einheitlichen Staatswesen verschmolzen, dem 1821 Herzog Ernst I. (1784-1844, reg. 1806-1844) eine landständische Verfassung gewährte.

Coburg als Residenzstadt

Die Stadt Coburg hatte sich unterdessen im frühen 19. Jahrhundert zu einer kleinen Residenzstadt (8.500 Einwohner um 1820) mit noch immer eher ländlichem Charakter entwickelt. Der Hofhaltung diente das Stadtschloss Ehrenburg, das 1543 an der Stelle eines in der Reformation aufgehobenen Franziskanerklosters errichtet worden war. Unter Herzog Albrecht wurde das Schloss nach einem Brand in den 1690er Jahren als Barockbau großenteils neu errichtet, welcher bei Umbauten um 1810 eine neugotische Fassade und im Inneren Räume im Empirestil erhielt. Während der Regierung des Herzogs Johann Casimir wurde 1597-1601 zudem das prächtige Kanzleigebäude am Marktplatz als Behördenbau errichtet (heute: Stadthaus), in dem Coburgs städtische Zentralitätsfunktion innerhalb des recht überschaubaren Staatswesens baulich zum Ausdruck kam. Die Veste Coburg behielt bis 1820 ihre Funktion als Landesfestung. Als südlicher Vorposten der wettinischen Lande war die mittelalterliche Burganlage auf dem die Stadt überragenden Berg besonders im 16. Jahrhundert massiv ausgebaut und verstärkt worden.

Behörden und Verwaltung

Die Zentralisierungsbestrebungen Johann Casimirs (1564-1633) führten zu Spannungen zwischen Adel und Landesherrn. Die Auseinandersetzungen gipfelten 1612 in der als Casimirianischer Abschied bezeichneten Verfassungsurkunde. In dieser wurden die Zuständigkeiten von Adel und Fürstentum aufgeteilt. (Staatsarchiv Coburg, LA F Nr. 5005)

Als der eigentliche Begründer des coburgischen Staatswesens am Ende des 16. Jahrhunderts kann Herzog Johann Casimir angesehen werden. Für den anfänglich mitregierenden Bruder Johann Ernst wurde 1596 ein eigenständiges Herrschaftsgebiet mit dem Zentrum Eisenach geschaffen. Bereits seit 1573 bestand eine eigenständige Landesregierung in Coburg, ab 1596 ergänzt durch ein Konsistorium für das (protestantische) Kirchenwesen und ein 1598 eingerichtetes Obergericht (Schöppenstuhl) für das herzogliche Territorium. Auf zwei Landtagen in den Jahren 1605 und 1612 wurde das Verhältnis zwischen Fürst und Ritterschaft neu geordnet, wobei sich der Adel im Coburger Land wegen der Lage am südlichen Rand des wettinischen Herrschaftsgebietes bis dahin relativ eigenständig entwickeln konnte. Herzog und Stände einigten sich 1612 auf eine als Casimirianischer Abschied bezeichnete Verfassungsurkunde, in der die Zuständigkeiten zwischen landsässigem Adel und fürstlicher Beamtenschaft aufgeteilt wurden. Auf dieser Grundlage blieben die ständischen Vorrechte fortan trotz Eingriffen des Herzogshauses und seiner Beamten bestehen. Zwar trat eine als Landtag bezeichnete ständische Versammlung zum letzten Mal 1695 in Coburg zusammen, doch konnte ein Ausschuss der Landstände wesentliche Kompetenzen gegenüber dem Fürstenhaus bewahren, nicht zuletzt wegen der finanziellen Notlage der regierenden Familie im 18. Jahrhundert, die deren politischen Spielraum stark einengte.

Herzog Ernst Friedrich (1724-1800) war mit der Prinzessin Sophia Antonia von Braunschweig-Wolfenbüttel (1724-1802) verheiratet, deren hohe Ansprüche an die fürstliche Repräsentation erheblich zur weiteren Verschlechterung der finanziellen Lage des Coburger Hofes führten, so dass 1773 eine kaiserliche Zwangsverwaltung über das Fürstentum verhängt wurde, die bis zum Jahr 1802 bestand. Es erwies sich als Grundproblem des Coburger Herzogtums, dass die finanziellen Ansprüche der Fürstenfamilie aus den bescheidenen Mitteln des kleinen und wenig wohlhabenden Landes kaum abgedeckt werden konnten. Das abseits der bedeutenden Handelsrouten gelegene und gewerblich wenig entwickelte Gebiet, dessen Ertrag vor allem auf Land- und Forstwirtschaft beruhte, konnte kaum die für eine aufwendige Hofhaltung erforderlichen Mittel bereitstellen. Perspektiven für Auskommen und Statusmehrung des Hauses boten jedoch im 18. Jahrhundert die auswärtigen Kriegsdienste der männlichen und die Heiratschancen der weiblichen Nachkommen.

Linie Sachsen-Coburg-Saalfeld

Der Stammvater des später so erfolgreichen Hauses war Johann Ernst (1658-1729), der jüngste der sieben Söhne des Herzogs Ernst (des Frommen) von Sachsen-Gotha (1601-1675). Johann Ernst bezog nach der Landesteilung von 1680/81 eine eigene Residenz in Saalfeld. In langwierigen Erbauseinandersetzungen, besonders mit der Meininger Linie, konnte er für seine Nachkommen die Herrschaft auch über den Coburger Landesteil erstreiten, die nach dem kinderlosen Tod seines Bruders Albrecht 1699 vakant war. Die endgültige Übernahme Coburgs durch die Linie Sachsen-Saalfeld erfolgte mit kaiserlicher Unterstützung allerdings erst 1735. Anstelle des pietistisch-frommen und weltabgewandten Prinzen Christian Ernst (1683-1745) hatte inzwischen dessen aktiverer Halbbruder Franz Josias (1697-1764) die Regierung übernommen und seine Hofhaltung in Coburg eingerichtet. Aus der 1777 geschlossenen Ehe des Erbprinzen Franz Friedrich Anton (1750-1806) mit Auguste von Reuß-Ebersdorf (1757-1831) gingen sieben überlebende Kinder hervor, denen ein bemerkenswerter Aufstieg im europäischem Hochadel gelingen sollte, darunter die spätere russische Großfürstin Anna Fjodorowna (Juliane) (1781-1860), der belgische König Leopold I. (1790-1865, reg. ab 1831) sowie Victoria (1786-1861), deren gleichnamige Tochter (1819-1901) als Königin von Großbritannien und Irland (ab 1837) eine Epoche prägen sollte. In Coburg konnte nach zeitweiliger französischer Besetzung im Jahre 1807 Herzog Ernst I. (1784-1844) die Regierung antreten.

Der dynastische Aufstieg Sachsen-Coburgs am Ende des 18. Jahrhunderts wurde vorbereitet durch die militärischen Erfolge des kaiserlichen Feldmarschalls Friedrich Josias von Sachsen-Coburg (1737-1815) sowie die Eheschließung Julianes von Sachsen-Coburg, der späteren russischen Großfürstin Anna Fjodorowna, mit Konstantin Pawlowitsch (1779-1831), Bruder des späteren Zaren Alexander I. (1777-1825, reg. 1801-1825), im Februar 1796 in St. Petersburg. Diese Einheirat in das reiche und mächtige russische Kaiserhaus hat die europäische Bedeutung „Coburgs“ im 19. Jahrhundert begründet.

Kleinstaatliche Außenpolitik

Die Existenz Sachsen-Coburgs verdankte sich letztlich der Politik Kursachsens. Die seit 1547/48 dort regierender albertinische Linie des Hauses Wettin setzte auf eine territoriale Zersplitterung und umfassende Kontrolle des Gebietes der konkurrierenden ernestinischen Linie. Die vom Kaiser und von Kursachsen erwirkte Erfurter Teilung von 1572 begründete das Coburger Fürstentum. Dessen Herzog Johann Casimir lehnte sich in seiner Politik an den Dresdner Hof an. Lutherische Konfessionalisierung und die von Kursachsen gepflegte Kaisertreue bestimmten die Grundzüge der Politik des Coburger Hofes unter den wechselnden Regenten bis zum Untergang des Alten Reiches. Dazu gehörte auch das militärische Engagement für das Kaiserhaus in den Kriegen gegen Frankreich und die Osmanen. Noch am Ende des 18. Jahrhunderts erwarb der Coburger Prinz Friedrich Josias (1737-1815) als Befehlshaber der kaiserlichen Truppen kriegerischen Ruhm im russisch-österreichischen Türkenkrieg 1788-1792 und im Ersten Koalitionskrieg (1793/94). Herzog Ernst I. beteiligte sich 1806/07 auf russischer Seite am Kampf gegen das napoleonische Frankreich, was zu einer zeitweiligen Besetzung des Landes führte. Nach dem Friedensvertrag von Tilsit (1807) von Napoleon (1769-1821, reg. als Kaiser der Franzosen 1799-1814) als regierendem Herzog und Rheinbundfürst anerkannt, hoffte Ernst auf Gebietsgewinne im Süden (Fürstentum Bayreuth, ehem. Hochstift Bamberg), doch wurden diese Hoffnungen nicht erfüllt. Ende 1813 übernahm der Coburger Herzog das Kommando über thüringische Verbände, die sich am Kampf gegen Napoleon beteiligten. Dafür erhielt er nach dem Wiener Kongress als Belohnung linksrheinisches Gebiet zugewiesen, das 1819 zum „Fürstentum Lichtenberg“ zusammengefasst wurde. 1834 verkaufte Ernst es an Preußen.


Finanzielle Konsolidierung und Verfassung von 1821

Dank der Tätigkeit des geschäftstüchtigen Ministers Theodor von Kretschmann (1762-1820) hatte sich die Finanzlage des Staates am Anfang des 19. Jahrhunderts gebessert. Kretschmann führte Reformen von oben ein, drängte den Einfluss der Landstände zurück und verschmolz die administrativ getrennten Landesteile Coburg und Saalfeld zu einem einheitlichen Staatswesen, dem Ernst I. im August 1821 eine landständische Verfassung verlieh, mit der die fürstliche Domäne vom Staatseigentum abgetrennt wurde. In der neu errichteten Ständeversammlung des Herzogtums saßen fortan die adligen oder bürgerlichen Besitzer der Rittergüter, Vertreter der beiden Stadtverwaltungen Coburg und Saalfeld sowie gewählte Abgeordnete aus den Städten und Landbezirken. Allerdings war der absolutistisch eingestellte Herzog nicht bereit, zugunsten der Verfassungsorgane auf Machtanteile zu verzichten, so dass erst nach dem Ende seiner Herrschaft 1844 ein Übergang zum verfassungsgemäßen Regieren unter Beteiligung der Landstände erfolgte.


Thüringer Landesteilung 1826 und Übergang zum Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha

Nach dem Erlöschen der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg wurde eine erneute (und letzte) ernestinische Landesteilung in Thüringen vorgenommen, die der Coburger Staatsminister Anton von Carlowitz (1785-1840) maßgeblich vorangetrieben hatte. Durch den Teilungsvertrag von Hildburghausen vom 12. November 1826 wurde der Saalfelder Gebietsteil abgetrennt und fiel an Sachsen-Meiningen. Dafür kam jedoch das bedeutend reichere Gothaer Gebiet an den Coburger Herzog, so dass die Anzahl von dessen Untertanen von 57.000 auf 120.000 Menschen anwuchs, während sich die herzoglichen Gesamteinkünfte von etwa 400.000 fl. auf fast 1 Mio. fl. erhöhten. Damit entstand das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, das in dieser Form bis 1918 bestehen sollte. Trotz entsprechender Bemühungen der Regierung kam es in diesem Zeitraum nie zu einer wirklichen administrativen Verschmelzung der beiden Landesteile, so dass sich nach dem Ende der Monarchie die Wege des Coburger und des Gothaer Landesteiles wieder trennten.

Herzöge von Sachsen-Coburg (1572-1826)

Name Lebenszeit Regierungszeit Linie der Ernestiner Anmerkung Porträts
Johann Casimir 1564–1633 1572–1633 Sachsen-Coburg bis 1586 Vormundschaft Kurfürst August von Sachsen (1526-1586, reg. 1553-1586); 1586-1596 gemeinsam mit Johann Ernst Johann Casimir von Sachsen-Coburg (1564-1633). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-018285)
Johann Ernst 1566-1638 1633-1638 Sachsen-Eisenach bis 1586 Vormundschaft Kurfürst August von Sachsen; 1586-1596 gemeinsam mit Johann Casimir; 1596-1638 Herzog von Sachsen-Eisenach; Sachsen-Coburg ab 1633 Teil von Sachsen-Eisenach Johann Ernst von Sachsen-Eisenach (1566-1638). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-018277)
Wilhelm 1598-1662 1638-1640 Sachsen-Weimar 1620-1662 Herzog von Sachsen-Weimar, 1638-1640 im Besitz von Sachsen-Coburg Wilhelm, Herzog von Sachsen-Weimar (1598-1662). (Österreichische Nationalbibliothek, PORT_00055205_01)
Friedrich Wilhelm II. 1603-1669 1640-1669 Sachsen-Altenburg Sachsen-Coburg als Teil des Herzogtums Sachsen-Altenburg Friedrich Wilhelm II., Herzog von Sachsen-Altenburg (1603-1669). (Österreichische Nationalbibliothek, PORT_00055245_01)
Friedrich Wilhelm III. 1656-1672 1669-1672 Sachsen-Altenburg Sachsen-Coburg als Teil des Herzogtums Sachsen-Altenburg; Vormundschaft Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen (1613-1680, reg. 1656-1680) und Herzog Moritz von Sachsen-Zeitz (1619-1681, reg. 1656-1681) Friedrich Wilhelm III. von Sachsen-Altenburg (1656-1672). (Landesmuseum Württemberg, lizenziert durch CC BY-SA 4.0)
Ernst I. der Fromme 1601-1675 1672-1675 Sachsen-Gotha-Altenburg Sachsen-Coburg als Teil des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg; reg. seit 1640 Sachsen-Gotha Ernst I., der Fromme, von Sachsen-Gotha-Altenburg (1601-1675). (Kunstsammlungen der Veste Coburg, Inventarnummer M.050, lizenziert durch CC BY-NC-SA 4.0)
Friedrich I. 1646–1691 1675–1680 Sachsen-Gotha-Altenburg Gemeinsame Regierung mit seinen sieben Brüdern Friedrich I., Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg (1646–1691). (Österreichische Nationalbibliothek, PORT_00055453_01)
Albrecht 1648–1699 1681–1699 Sachsen-Coburg Sohn Ernst I., des Frommen und jüngerer Bruder Friedrichs I. Albrecht von Sachsen-Gotha-Altenburg (1648-1699). (Foto von Zuviele Interessen, lizenziert als Public Domain Mark 1.0 via Wikimedia Commons)
Johann Ernst 1658–1729 1699–1729 Sachsen-Coburg-Saalfeld Sohn Ernsts I. seit 1681 Herzog von Sachsen-Saalfeld Johann Ernst von Sachsen-Coburg-Saalfeld (1658-1729). (Österreichische Nationalbibliothek, PORT_00055483_01)
Christian Ernst 1683-1745 1729-1745 Sachsen-Coburg-Saalfeld gemeinsam mit seinem Bruder Franz Josias Christian Ernst von Sachsen-Coburg-Saalfeld (1683-1745). (Österreichische Nationalbibliothek, PORT_00055478_01)
Franz Josias 1697-1764 1729–1764 Sachsen-Coburg-Saalfeld 1729-1745 gemeinsam mit seinem Bruder Christian Ernst Franz Josias von Sachsen-Coburg-Saalfeld (1697-1764). (Kunstsammlungen der Veste Coburg, Inventarnummer M.076, lizenziert durch CC BY-NC-SA 4.0)
Ernst Friedrich 1724-1800 1764–1800 Sachsen-Coburg-Saalfeld Ernst Friedrich von Sachsen-Coburg-Saalfeld (1724-1800). (Österreichische Nationalbibliothek, PORT_00055475_01)
Franz Friedrich Anton 1750-1806 1800–1806 Sachsen-Coburg-Saalfeld Franz Friedrich Anton von Sachsen-Coburg-Saalfeld (1750-1806). (Kunstsammlungen der Veste Coburg, Inventarnummer M.113, lizenziert durch CC BY-NC-SA 4.0)
Ernst I. 1784-1844 1806–1844 Sachsen-Coburg-Saalfeld Ab 1826 Sachsen-Coburg und Gotha Ernst I. von Sachsen-Coburg-Gotha (1784-1844). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-017206)

Archivalische Überlieferung

Das heutige Staatsarchiv Coburg geht letztlich auf den Behördenaufbau unter Johann Casimir zurück und befindet sich heute in dem ebenfalls unter diesem Herzog errichteten ehemaligen Zeughaus. Einen gelehrten Archivar gab es erstmals 1688 mit der Ernennung von Georg Paul Hönn (1662-1747). 1919 in „Landesarchiv“ umbenannt, gelangte das vormalige Herzogliche Haus- und Staatsarchiv mit der staatlichen Vereinigung Coburgs und Bayerns an den bayerischen Staat. Wegen der komplexen Besitzgeschichte im 17. Jahrhundert finden sich auf das Coburger Land bezügliche Archivalien u.a. auch im Thüringischen Hauptstaatsarchiv Weimar.

Literatur

  • Harald Bachmann, Haupt- und Residenzstadt Coburg, in: Forschungs- und Landesbibliothek Gotha (Hg.), Residenzstädte und ihre Bedeutung im Territorialstaat des 17. und 18. Jahrhunderts, Gotha 1991, 33-42.
  • Hans-Stephan Brather, Die ernestinischen Landesteilungen des 16. und 17. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur Geschichte des Territorialstaates in Mitteldeutschland, Diss. masch. Jena 1951.
  • Carl-Christian Dressel, Die Entwicklung von Verfassung und Verwaltung in Sachsen-Coburg 1800-1826 im Vergleich, Berlin 2007.
  • Ulrich Heß, Geschichte der Behördenorganisation des Landes Thüringen von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum Jahre 1952, Jena 1993.
  • Kurt G.A. Jeserich u.a., Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 1: Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Reiches, Stuttgart 1983, 808-857.
  • Erich Keerl, Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg zwischen Napoleon und Metternich. Ein deutscher Kleinstaat im politischen Kräftespiel der Großmächte 1800-1830, Diss. masch. Erlangen 1973.
  • Christian Kruse, Franz Friedrich Anton von Sachsen-Coburg-Saalfeld 1750-1806, in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 40 (1995), 1-448.
  • Gert Melville (Hg.), Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg 1564-1633. Einblicke in eine Epoche des Wandels, Coburg 2016.
  • Thomas Nicklas, Das Haus Sachsen-Coburg. Europas späte Dynastie, Stuttgart 2003.
  • Hans Patze/ Walter Schlesinger, Geschichte Thüringens, Bd. 3, Köln 1967.
  • Dies., Geschichte Thüringens, Bd. 5, 1. Teil/ 1. Teilband, Köln 1982.

Quellen

Weiterführende Recherche

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Externe Links

Empfohlene Zitierweise

Thomas Nicklas, Sachsen-Coburg (Herzogtum, 1572-1826), publiziert am 2.5.2022; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Sachsen-Coburg_(Herzogtum,_1572-1826)> (07.12.2024)