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Wettiner (Spätmittelalter)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Stammbaum der Wetttiner im 14. und 15. Jahrhundert (reduziert). (André Thieme)

von André Thieme

Dynastie, die sich urkundlich bis ins 10. Jahrhundert zurückverfolgen lässt und damit nach den Welfen das älteste urkundlich nachgewiesene deutsche Adelsgeschlecht ist. Der Name leitet sich her von der Stammburg Wettin (Stadt Wettin, Saalekreis, Sachsen-Anhalt). Im späten Mittelalter gelang ihnen ein kontinuierlicher Ausbau ihrer landesherrlichen Macht, die ihnen eine hegemoniale Herrschaft über ganz Mitteldeutschland ermöglichte. Mit dem Erwerb der sächsischen Kurwürde im Jahre 1423 stiegen die Wettiner in den Kreis der höchsten Reichsfürsten auf. Seit dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts konnten sich die Wettiner als eines der mächtigsten deutschen Fürstengeschlechter nach den Habsburgern etablieren. Die Leipziger Teilung 1485 führte zur fortdauernden Teilung des Landes und zur Ausbildung zweier wettinischer Linien. Durch ihre fränkischen Besitzungen, die Besetzung fränkischer Bischofsstühle, vielfältige Heiratsverbindungen mit Wittelsbachern und Hohenzollern sowie als deren Herrschaftskonkurrenten und -verbündete erlangten die Wettiner größere Bedeutung für die fränkisch-bayerische Geschichte des späten Mittelalters.

Herkunft und Aufstieg

Markgraf Heinrich der Erlauchte von Meißen (reg. 1218–1288). Darstellung im Codex Manesse (entstanden in Zürich 1300-1340). (Universitätsbibliothek Heidelberg, Cod. Pal. germ. 848, Bl. 14v, lizensiert durch CC BY-SA 3.0 DE)

Bereits im 10. und 11. Jahrhundert zählte die Familie der Wettiner zu den Großen im peripheren slawischen Markengebiet östlich der Saale. Vom Jahr 1089 an hatten Angehörige der Familie das Amt des Meißner Markgrafen, zeitweise auch das des Markgrafen der Ostmark inne. Seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts führten die Silberfunde im Erzgebirge und die hochkoloniale Landeserschließung zum wirtschaftlich-kulturellen Anschluss Ostmitteldeutschlands an die Verhältnisse des Altreichs. Auf dieser Basis konnten sich die Wettiner im 13. Jahrhundert unter den wichtigeren Reichsfürsten positionieren. 1247 traten sie zudem in das Erbe der Landgrafen von Thüringen ein und erlangten 1243/54 die Pfandherrschaft über das Reichsland Pleißen mit den Städten Altenburg (Thüringen), Chemnitz und Zwickau (beide Sachsen). Unter Markgraf Heinrich (dem Erlauchten) (reg. 1218–1288) stand die wettinische Herrschaft auf einem ersten Höhepunkt ihrer Macht.

Die Krise der wettinischen Landesherrschaft um 1300

Nach dem Tod Markgraf Heinrichs (des Erlauchten) 1288 kam es zu anhaltenden innerwettinischen Nachfolgekämpfen. Zur gleichen Zeit gewann König Rudolf von Habsburg (reg. 1273–1291) für das Königtum wichtige Rechte in Mitteldeutschland zurück, darunter das Reichsland Pleißen.

Mit dem frühen Tod des Meißner Markgrafen Friedrich Tuta (1269-1291) geriet die wettinische Herrschaft in eine existenzielle Krise. König Adolf von Nassau (reg. 1292–1298) behielt die Meißner Markgrafschaft ein, kaufte 1294 die Landgrafschaft Thüringen von Landgraf Albrecht (dem Entarteten) (reg. 1265-1294) über die Ansprüche von dessen Söhnen hinweg und besetzte in zwei Feldzügen 1294 und 1296 Mitteldeutschland. Der 1298 auf Adolf folgende König Albrecht I. (reg. 1298–1308) hielt an den Ansprüchen seines Vorgängers fest.

Mit einem Sieg über die königlichen Truppen bei Lucka (Thüringen) 1307, dem plötzlichen Tod König Albrechts 1308 und im Ausgleich mit dem neuen luxemburgischen König Heinrich VII. (reg. 1308–1313) 1310 leiteten die Wettiner unter Markgraf Friedrich I. (dem Freidigen) (reg. 1291–1323) und seinen Nachkommen eine Renaissance ihrer Macht ein.

Der Wiederaufstieg der wettinischen Landesherrschaft

Im 14. und 15. Jahrhundert gelangen den Wettinern bedeutende herrschaftliche Zugewinne. Unter anderem banden sie seit 1307 das vormalige Reichsland Pleißen mit den Städten Altenburg, Chemnitz und Zwickau fest in ihre Herrschaft ein. Fast alle größeren Adelsgeschlechter Mitteldeutschlands gerieten unter wettinische Lehnshoheit, darunter die Burggrafengeschlechter von Altenburg, Leisnig, Meißen und Dohna, die Vögte von Weida, Gera und Plauen und in der thüringischen Grafenfehde von 1347–1349 auch die wichtigsten thüringischen Herren. Dabei brachten die Wettiner wichtige Teile der adligen Herrschaften auch ganz unmittelbar an sich und formten sie wie Altenburg (1329), Leisnig (1365) und Plauen (1466) zu wettinischen Vogteien/Ämtern um. Durch die Ehe Markgraf Friedrichs III. (reg. 1349–1381) kam die Herrschaft Coburg 1353 in wettinischen Besitz. Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts können die Wettiner als unangefochtene Hegemonen des gesamten mitteldeutschen Bereichs gelten.

1423 erhielt der Wettiner Friedrich IV. (der Streitbare) (reg. 1407–1428 als Markgraf von Meißen) mit dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg die sächsische Kurwürde. Damit rückten die Wettiner ständisch in den höchsten Kreis der Reichsfürsten auf.

Im 15. Jahrhundert setzte sich die erfolgreiche wettinische Territorialpolitik fort. 1402 behielt Markgraf Wilhelm I. (der Einäugige) (reg. 1382–1407) die Burggrafschaft Dohna nach einer Landfriedensaktion ein, 1426 zogen die Wettiner das Erbe der ausgestorbenen Burggrafen von Meißen an sich. 1466 besetzte Kurfürst Ernst (reg. 1464–1486) die Herrschaft Plauen. 1472 erpfändeten die Wettiner das unter böhmischer Lehnshoheit stehende niederschlesische Herzogtum Sagan, und 1477 erwarben sie die niederlausitzischen Herrschaften Sorau, Beeskow und Storkow wiederkäuflich. Zum ausgehenden 15. Jahrhundert hatten die Wettiner damit eine weithin flächenhafte und territorialisierte Herrschaft zwischen Werra und Oberlausitz etabliert, die in Franken, der Niederlausitz und Schlesien über Mitteldeutschland hinausreichte.

Die Institutionalisierung wettinischer Herrschaft

Im Inneren gelang den Wettinern durch Verrechtlichung und Verschriftlichung eine erfolgreiche Institutionalisierung ihrer Herrschaft. Der wettinische Hof gewann als zentrales Herrschaftssystem an Kontur, die Kanzlei mit dem Kanzler entwickelte sich im 14. Jahrhundert zur entscheidenden Verwaltungsinstanz. Im 15. Jahrhundert trat daneben ein sich weiter differenzierendes System von Räten; seit 1469 stand ein Landrentmeister an der Spitze der wettinischen Finanzverwaltung; seit dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts verstetigte sich auch das Oberhofgericht als höchste juristische Instanz des Landes. Als Lokalverwaltungen richteten die Wettiner im 14. Jahrhundert Vogteien, im 15. Jahrhundert immer mehr Ämter ein.

Der Adel der wettinischen Lande wurde im 14. Jahrhundert zur Ehrbarmannschaft umgeformt und auf die Wettiner ausgerichtet. Im 15. Jahrhundert gewannen dann Adel und Städte als neu formierte Stände Einfluss auf die wettinische Politik. Mit der Verrechtlichung und Verschriftlichung sowie mit der wettinischen Machtentfaltung ging im späten 15. Jahrhundert ein spürbarer Rückgang des Fehdewesens einher. Das Land stand um 1500 an der Schwelle frühneuzeitlicher Staatlichkeit.

Hof, Residenz und Finanzen

Ansicht des Residenzschlosses zu Dresden im 14. Jahrhundert. Abb. aus: Bruno Krause, Die geschichtliche Entwicklung der köngl. Haupt- und Residenzstadt Dresden vom sorbischen (wendischen) Dorfe an bis zur jetzigen Großstadt. B. Illustrationsheft, Dresden 1893, 1. (Bayerische Staatsbibliothek, Germ. sp. 256 wy-B)

Die spätmittelalterliche Residenzbildung der Wettiner verlief durch die Landesteilungen und Linienbildungen vielschichtig. Nachdem in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts Residenzen im Thüringischen und die Wartburg im Vordergrund gestanden hatten, gewannen durch die Teilungen auch andere Residenzen an Gewicht, vor allem Jena, Weimar (beide Thüringen), Coburg, Altenburg (Thüringen), Rochlitz, Leipzig, Dresden, Meißen und Torgau (alle Sachsen). Die Reisegewohnheiten des Hofes verfestigten sich dabei im 15. Jahrhundert auffällig. Im albertinischen Landesteil residierte Herzog Georg (der Bärtige) (reg. 1500-1539) seit 1488 faktisch dauerhaft in Dresden.

Im Burgen- und Schlossbau der Wettiner lassen sich zwei große Konjunkturen fassen: die Herrschaftszeit Herzog Wilhelms I. im ausgehenden 14. Jahrhundert und die Jahre der brüderlichen und alleinigen Herrschaft von Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht (reg. 1464–1500) im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts. Unter Ernst und Albrecht vollzog sich mit dem Bau der Albrechtsburg in Meißen und des Hartenfels in Torgau wegweisend der Übergang vom Burgen- zum Schlossbau.

Über die wettinische Finanzlage des 14. Jahrhunderts fehlen sichere Angaben. Fest steht, dass die Krise des mitteldeutschen Bergbaus und die inflationäre Abwertung der meißnischen Groschenwährung seit 1400 zu einer dauerhaft defizitären Kassenlage führten. Erst im Gefolge des "zweiten Berggeschreies" nach 1470 konnten die wettinischen Kassen nachhaltig saniert werden. Nach dem Anfall Thüringens verfügten die wettinischen Brüder Ernst und Albrecht im Jahr 1483/84 über einen Haushalt von 137.000 Gulden. Damit zählten sie zu den wenigen finanziellen Großmächten des Reiches.

Die wettinischen Landesteilungen im Spätmittelalter

Vertrag über die Chemnitzer Teilung 1382. (Hauptstaatsarchiv Dresden, 1001 Ältere Urkunden, Nr. 4381)
Karte der Wettinischen Länder nach der Leipziger Teilung von 1485. (Karte von Sir_Ian lizensiert durch CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)

Eine innerfamiliäre Herrschaftsorganisation der Wettiner wurde seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts unabdingbar. Neben vielfältigen Formen brüderlicher Herrschaft (1349–1382) gewann dabei das Instrument einer Landesteilung zunehmend an Gewicht. Zwischen 1382 und 1485 bildeten schließlich wenige Jahre gemeinsamer Herrschaft immer nur noch Orientierungsphasen bis zu einer neuerlichen Landesteilung, obwohl die Vorstellung einer wettinischen Gesamtherrschaft an mentalem Gewicht gewann. Allerdings blieben weitere Teilungen der verkleinerten Herrschaftsgebiete aus, und bis 1485 kam es stets wieder zu einem Heimfall aller wettinischen Herrschaften unter einer Hoheit. Erst die Leipziger Teilung von 1485 führte zur fortdauernden Teilung des Landes und zur Ausbildung zweier wettinischer Linien.

Gängige Praxis bei allen Landesteilungen blieb es, die reichen Einnahmen der Wettiner aus dem Silberbergbau unter gemeinsamer Hoheit zu behalten.

Regelmäßig führten die Teilungen zu Konflikten. Nach der Altenburger Teilung von 1445 kam es zwischen 1446 und 1451 zu einem verheerenden Bruderkrieg zwischen Kurfürst Friedrich II. (reg. 1428–1464) und Herzog Wilhelm III. (dem Tapferen) (reg. 1445–1482), der im status quo ante endete.

1382 Chemnitzer Teilung – (bis 1440)
Friedrich I.(IV.)/Wilhelm II. Balthasar Wilhelm I.
Osterland, Vogtland und Coburg Thüringen Meißen
1445 Altenburger Teilung – (bis 1482)
Friedrich II. Wilhelm III.
Wittenberger Kurkreis, Meißen, Teile von Vogt- und Osterland Thüringen, fränkische Besitzungen, Teile von Vogt- und Osterland
1485 Leipziger Teilung – (fortdauernd)
Ernst (ernestinische Linie) Albrecht (albertinische Linie)
Wittenberger Kurkreis, fränkische und thüringische Besitzungen, Vogtland, südliche Teile des Osterlandes mit Altenburg, westliche meißnische Ämter Meißnische Besitzungen, nördliches Osterland mit Leipzig, nördliche thüringische Ämter

Heiratsverbindungen der Wettiner nach Franken und Bayern

Während des Spätmittelalters kam es zu neun ehelichen Verbindungen der Wettiner mit den fränkischen und bayerischen Fürstenhäusern der Hohenzollern und Wittelsbacher. Nach zunächst zwei wettinisch-wittelsbachischen Hochzeiten richteten sich die Wettiner zwischen der Mitte des 14. und der Mitte des 15. Jahrhunderts stärker auf die fränkischen und später auch die brandenburgischen Hohenzollern aus, mit denen in dieser Zeit vier Heiratsverbindungen zustande kamen. In dieser hohen Zahl ehelicher Bindungen manifestiert sich das damals generell enge Verhältnis beider Fürstenhäuser zueinander. Erst in der Mitte des 15. Jahrhunderts traten neben die fortgesetzten Bindungen an die Hohenzollern auch wieder erfolgreich realisierte Heiratsprojekte mit den Wittelsbachern. Doch setzten sich diese Verbindungen bereits im späten 15. Jahrhundert nicht mehr fort.

Wettiner Hohenzollern Wittelsbacher Verlobung Hochzeit
Markgraf Friedrich Tuta (1269–1291) Katharina (1267-1303), Tochter Herzog Heinrichs I. von Niederbayern 08.11.1277 wohl 1287
Landgraf Friedrich II. (1310–1349) Mechthild (1313–1346) Tochter Kaiser Ludwigs des Bayern wohl Anfang Mai 1323 1328
Elisabeth (1329–1375) Tochter Friedrichs II. Burggraf Friedrich V. von Nürnberg (vor 1332-1398) 13.09.1342 07.09.1350 (Beilager)
Landgraf Balthasar (1336–1406) Margaretha (erste Gemahlin; 1359–1390), Tochter Burggraf Albrechts (des Schönen) von Nürnberg 22.07.1374
Katharina (1421–1476), Tochter Kurfürst Friedrichs I. von Sachsen (reg. 1423-1428) Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg (1413-1471) 11.06.1441
Margarethe (1449–1501), Tochter Herzog Wilhelms III. Kurfürst Johann Cicero von Brandenburg (1455-1499) 19.04.1459 (Eheberedung) 25.08.1476
Amalia (1436–1501), Tochter Kurfürst Friedrichs II. Ludwig IX. (der Reiche), Herzog von Bayern-Landshut (1417-1479) 18.04.1450 21.02.1452
Anna (1437–1512), Tochter Kurfürst Friedrichs II. Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg (1414-1486) 12.11. 1458
Kurfürst Ernst (1441–1486) Elisabeth (1443–1484), Tochter Herzog Albrechts III. von Bayern-München 06.05.1450 19.11.1460

Fränkische Besitzungen der Wettiner

Besitzungen der Wettiner in Franken um 1500. (Gestaltung: Stefan Schnupp, Vorlage: Spindler/ Diepolder, Bayerischer Geschichtsatlas, 25)
Veste Coburg nach dem neogotischen Umbau. Coloriertes Foto um 1900. (Gemeinfrei durch Library of Congress, LC-DIG-ppmsca-01086)

Im Zuge seiner 1347 mit Katharina von Henneberg (gest. 1397) geschlossenen Ehe brachte Markgraf Friedrich III. (der Strenge) (reg. 1349-1381) 1353 unter anderem die Herrschaft Coburg mit Rodach, Neustadt bei Coburg (beide Lkr. Coburg), Sonneberg und Schalkau (beide Thüringen) an sich. Mögliche Rechte der Grafen von Henneberg-Schleusingen wurden dabei übergangen. Landgraf Balthasar (1336–1406) erwarb überdies 1374 durch seine Ehe mit Margaretha (gest. 1390), Tochter Burggraf Albrechts (des Schönen) von Nürnberg (1319-1361), die fränkisch-hennebergischen Ämter Heldburg, Hildburghausen und Eisfeld (alle Thüringen), die fortan in thüringischen Herrschaftszusammenhängen verblieben. Hierzu gehörte seit 1400 wieder die kleine Herrschaft Königsberg (Lkr. Haßberge), die Balthasar damals vom Hochstift Würzburg zurückerwarb.

Innerhalb der wettinischen Besitzmasse galt dagegen Coburg als Sonderbesitz Markgraf Friedrichs III., der sich häufiger in der Burg aufhielt. Nach dessen Tod 1381 fiel die Herrschaft an Friedrichs Witwe Katharina und wurde nicht in die wettinische Landesteilung von 1382 einbezogen. Über Katharina gelangte Coburg schließlich in die Hände der Söhne Friedrichs III., Friedrich IV. (den Streitbaren) und Wilhelm II. (dem Reichen) (reg. 1407–1425). Damit gehörten diese fränkischen Besitzungen zunächst nicht zum westlichen thüringischen, sondern zum mittleren osterländischen Landesteil. Erst mit der neuerlichen wettinischen Landesteilung von 1445 unter den beiden Enkeln Friedrichs III. (des Strengen) kam Coburg zur neu zusammengesetzten "thüringischen" Herrschaft Herzog Wilhelms III., die damit faktisch aus thüringischen, fränkischen und osterländischen Teilen bestand. Die dritte große wettinische Landesteilung von 1485 bestätigte trotz teilweisen territorialen Neuzuschnitts in Sachsen diese generelle Zuordnung Coburgs zum westlichen, fortan kurfürstlich-ernestinischen Landesteil.

Während des Sächsischen Bruderkrieges (1446–1451) erhielt 1447 Apel Vitzthum (der Ältere) zu Roßla (1400–1474), maßgeblicher Rat Herzog Wilhelms III., die Pflege Coburg als Ersatz für seine im Krieg verwüsteten thüringischen Besitzungen. Nach 1451 entbrannte ein Streit um die Rückgabe Coburgs, der 1452/53 zur Vertreibung Apels aus Sachsen und zur Einnahme Coburgs durch die wettinischen Brüder Wilhelm III. und Friedrich II. führte.

Die Coburger Veste gehörte bis ins 16. Jahrhundert zu den wichtigeren und häufiger besuchten wettinischen Residenzen.

Wettinische Bischöfe in Bamberg und Würzburg

Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts beförderten Friedrich III., Balthasar und Wilhelm I. die geistliche Karriere ihres Bruders Ludwig (1341–1382, reg. 1357-1366 als Bischof von Halberstadt, 1366-1374 als Bischof von Bamberg, 1374-1381 als Bischof von Mainz, 1381-1382 als Bischof von Magdeburg), der neben mehreren geistlichen Pfründen auch Inhaber der Kantorei im Domkapitel Würzburg war. Ludwig, seit 1357 zunächst Bischof in Halberstadt, erhielt 1366 mit Unterstützung Papst Urbans V. (reg. 1362-1370) und Kaiser Karls IV. (reg. 1346-1378, Kaiser ab 1355) das reichere Bistum Bamberg und resignierte in Halberstadt. Doch schon 1374 erlangte Ludwig durch Papst Gregor XI. (reg. 1370-1378) die Transferierung auf das Erzbistum Mainz. Dort konnte er sich aber gegen den Kandidaten des Domkapitels nicht durchsetzen, erhielt schließlich 1381 das Erzbistum Magdeburg und starb nach einem Unfall bereits 1382.

Als kurzzeitiger Bischof von Würzburg blieb der Wettiner Sigismund (1416–1471, reg. 1440-1443) zwischen 1440 und 1443 erfolglos. Sigismund, Bruder Kurfürst Friedrichs II. und Herzog Wilhelms III., hatte sich erst 1437 für eine geistliche Karriere entschieden. Als Sigismund noch 1437 in Burggraf Heinrich von Plauen (gest. 1446/47) einen Gegner seiner Brüder unterstützte, nahm ihn Kurfürst Friedrich II. in Haft. Die Versuche, Sigismund eine angemessene geistliche Stellung zukommen zu lassen, führten zunächst zu seiner Berufung als Domherr in Würzburg, wo er bald zum Koadjutor avancierte. Nach dem Tod des Vorgängers Johann II. (reg. 1411-1440) wurde Sigismund am 10. Januar 1440 zum Würzburger Bischof gewählt. Im neuen Amt verband sich Sigismund mit Markgraf Albrecht Achilles (reg. 1440-1486), was beim Domkapitel und seinen wettinischen Brüdern auf Ablehnung stieß und militärische Interventionen nach sich zog. Als Sigismund die Unterstützung von Albrecht Achilles verlor, wurde seine Stellung 1442 unhaltbar; die Geschicke des Bistums übernahm ein Stiftspfleger. Sigismund zog 1443 durch das Würzburger Bistum, ohne Anerkennung zu finden, kehrte im selben Jahr nach Sachsen zurück und wurde dort bis zu seinem Tod in Haft gehalten.

Quellenlage

Die Professionalisierung der wettinischen Kanzlei schritt seit dem frühen 14. Jahrhundert zügig voran. Unter den weltlichen Reichsfürsten gehörten die Wettiner spätestens seit der Mitte des 14. Jahrhunderts in der Produktion und Archivierung von Schriftgut zur "Spitzengruppe". Entsprechend vielfältig erscheint die Quellenlage, in der neben Urkunden und erzählenden Quellen das Geschäftsschriftgut eine wichtige Rolle spielt.

Die Hauptüberlieferung wird heute vor allem in den Hauptstaatsarchiven Dresden und Weimar verwahrt. Die Edition der wettinischen Urkunden erfolgte seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit wechselnden Konjunkturen im I. Hauptteil des Codex diplomaticus Saxoniae, dessen Teil A 1243 endet (ein Fortsetzungsband ist im Druck), während der Teil B bislang die Urkunden von 1381 bis 1427 zum Druck gebracht hat. Ergänzend kann auf die weiter fortlaufende modernere Publikation der Regesten der Urkunden des Sächsischen Hauptstaatsarchivs zurückgegriffen werden, die inzwischen in zwei Bänden die Jahre 1351 bis 1380 umfasst.

Für das Lehenbuch Friedrichs des Strengen (1349/50) und das "Registrum dominorum marchionum Missnensium" (1378) liegen Editionen für die beiden großen seriellen Landeserfassungen des 14. Jahrhunderts vor.

Unter den zeitgenössischen chronikalischen Quellen verdienen Johannes Rothes (ca. 1360-1434) "Düringische Chronik", die "Meißner Fürstenchronik" des Naumburger Dompropstes Johannes Tylich und das anonyme "Chronicon terrae Misnensis" besondere Aufmerksamkeit. Maßgeblichen historiografischen Einfluss hatten in der Folge auch Werke des 16. Jahrhunderts: Georg Spalatins (1484-1545) handschriftliche "Chronik der Sachsen und Thüringer", vor allem aber die zur historischen Leiterzählung der albertinischen Wettiner aufsteigende "Meißnische Land- und Berg-Chronica" des Petrus Albinus (1543-1598).

Literatur

  • Karlheinz Blaschke, Geschichte Sachsens im Mittelalter, Berlin 1990.
  • Jutta Charlotte von Bloh/Dirk Syndram/Brigitte Streich (Hg.), Mit Schwert und Kreuz zur Kurfürstenmacht. Friedrich der Streitbare, Markgraf von Meißen und Kurfürst von Sachsen (1370–1428), München/Berlin 2007.
  • Reinhard Butz, Die Wettiner und das Coburger Land von 1351 bis zum Tode Markgraf Friedrichs III. von Meißen 1381, in: Reinhard Butz/Gert Melville (Hg.), Coburg 1353. Stadt und Land Coburg im Spätmittelalter. Festschrift zur Verbindung des Coburger Landes mit den Wettinern vor 650 Jahren bis 1918 (Schriftenreihe der Historischen Gesellschaft Coburg e.V. 17), Coburg 2003, 139-157.
  • Joachim Emig (Hg.), Der Altenburger Prinzenraub 1455. Strukturen und Mentalitäten eines spätmittelalterlichen Konflikts, hg. in Verbindung mit Wolfgang Enke, Guntram Martin, Uwe Schirmer und André Thieme, Beucha 2007.
  • Siegfried Hoyer, Der meißnisch-sächsische Territorialstaat Anfang des 14. Jahrhunderts bis 1485, in: Karl Czok (Hg.), Geschichte Sachsens, Weimar 1989, 154-173.
  • Eckhart Leisering, Die Wettiner und ihre Herrschaftsgebiete 1349-1382. Landesherrschaft zwischen Vormundschaft, gemeinschaftlicher Herrschaft und Teilung (Veröffentlichung der Sächsischen Archivverwaltung A 8), Halle 2006.
  • Michael Lindner, Nähe und Distanz: Die Markgrafen von Meißen und Kaiser Karl IV. im dynastischen Wettstreit, in: Peter Moraw (Hg.), Akkulturation und Selbstbehauptung. Studien zur Entwicklungsgeschichte der Lande zwischen Elbe/Saale und Oder im späten Mittelalter, in Verbindung mit Eberhard Holtz/Michael Lindner (Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. Berichte und Abhandlungen. Sonderband 6), 173-255.
  • Bettina Marquis, Meißnische Geschichtsschreibung des späten Mittelalters (ca. 1215–1420), München 1998.
  • Otto Posse, Die Wettiner. Genealogie des Gesamthauses, mit Berichtigungen und Ergänzungen der Stammtafeln bis 1993 von Manfred Kobuch, Leipzig 1994.
  • Jörg Rogge, Die Wettiner: Aufstieg einer Dynastie im Mittelalter, Ostfildern 2005.
  • Jörg Rogge, Herrschaftsweitergabe, Konfliktregelung und Familienorganisation im fürstlichen Hochadel: das Beispiel der Wettiner von der Mitte des 13. bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts (Monographien zur Geschichte des Mittelalters 49), Stuttgart 2002.
  • Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen in Zusammenarbeit mit dem Verein für Sächsische Landesgeschichte e.V. (Hg.), Wilhelm der Einäugige. Markgraf von Meißen (1346-1407). Tagungsband (Saxonia 11), Dresden 2009.
  • Dieter Stievermann, Die Wettiner als Hegemonen im mitteldeutschen Raum (um 1500), in: Jörg Rogge (Hg.), Hochadelige Herrschaft im mitteldeutschen Raum (1200-1600) (Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte 23), Stuttgart 2003, 379-393.
  • Brigitte Streich, Zwischen Reiseherrschaft und Residenzbildung. Der Wettinische Hof im späten Mittelalter (Mitteldeutsche Forschungen 101), Köln/Wien 1989.
  • André Thieme (Hg.), Herzog Albrecht der Beherzte – ein sächsischer Fürst im Reich und in Europa, Köln/Weimar/Wien 2002.

Quellen

  • Das Lehnbuch Friedrichs des Strengen, Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen 1349/50, hg. von Woldemar Lippert/Hans Beschorner (Schriften der königlich sächsischen Kommission für Geschichte 12), Leipzig 1903.
  • Registrum Dominorum Marchionum Missnensium, Verzeichnis der den Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen jährlich in den wettinischen Landen zustehenden Einkünfte, 1378, hg. von Hans Beschorner (Schriften der Sächsischen Kommission für Geschichte 37), Leipzig 1933.
  • Johannes Rothe, Thüringische Landeschronik und Eisenacher Chronik, hg. von Sylvia Weigelt (Deutsche Texte des Mittelalters 87), Berlin 2007.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Empfohlene Zitierweise

André Thieme, Wettiner_(Spätmittelalter), publiziert am 27.04.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wettiner_(Spätmittelalter) (12.12.2024)