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Sachsen-Coburg und Gotha, Herzogtum

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Großes Staatswappen Sachsen-Coburgs und Gothas. Druck von C. Hildebrandt, 1. Hälfe 19. Jahrhundert. (Staatsarchiv Coburg, Bildersammlung 5407)

von Thomas Nicklas

1826 entstand nach dem Teilungsvertrag von Hildburghausen aus Teilen des Herzogtums Sachsen-Coburg-Saalfeld das in Personalunion regierte Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Eine vollständige staatsrechtliche Vereinigung der beiden Herzogtümer fand bis 1918 nicht statt. Der herzogliche Hof wechselte zweimal im Jahr zwischen den Residenzstädten Coburg und Gotha. Während der Coburger Landesteil wirtschaftlich schwächer und agrarisch geprägt war, prosperierte im Gothaer Landesteil die Wirtschaft durch die frühe Industrialisierung. Die Bedeutung des Hauses Sachsen-Coburg resultierte auch aus den dynastischen Verbindungen des Herzoghauses nach Belgien, Großbritannien, Portugal und später Bulgarien. Vor der Reichsgründung setzte sich Herzog Ernst II. (1818-1893, reg. 1844-1893) stark für die nationale Einigung unter liberalen Grundsätzen ein, verbündete sich aber ab 1861 mit Preußen und trat dem Norddeutschen Bund bzw. später dem Deutschen Reich unter preußischer Führung bei. Durch die Kinderlosigkeit des Herzogs folgten ihm die Erben aus der Ehe seines Bruders Albert (1819-1861) mit Königin Victoria von Großbritannien (1819-1901, reg. 1837-1901) nach, was zu Kritik bei nationalistischen Kreisen führte. Während der Revolution 1918 dankte Herzog Carl Eduard (1884-1954, reg. 1900-1918) ab und die beiden Landesteile trennten sich. Gotha trat dem 1920 gegründeten Land Thüringen bei, während der Coburger Landesteil sich Bayern anschloss.

Vorgeschichte

Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld entstand im Laufe der Frühen Neuzeit durch Landesteilungen der Ernestiner in Thüringen. Seit 1807 regierte Ernst I. (1784-1844, reg. 1806/26-1844) das Herzogtum. Der beinahe absolutistisch regierende Minister Theodor von Kretschmann (1762-1820) hatte zuvor die kritische Finanzlage des Landes verbessert und die administrative Verschmelzung der beiden Landesteile Coburg und Saalfeld vorbereitet. 1821 wurde eine landständische Verfassung eingeführt.

Formen einer Personalunion

Thüringen um 1830. (Gestaltung: Stefan Schnupp)

Nach dem Erlöschen der Gothaer Linie des ernestinischen Fürstenhauses wurde eine letzte dynastische Landesteilung in Thüringen durchgeführt, um die Erbansprüche der verwandten Linien zu befriedigen. Im Teilungsvertrag von Hildburghausen (November 1826), der unter Vermittlung des sächsischen Königs zustande gekommen war, fiel der Gothaer Landesteil an die Herzöge von Sachsen-Coburg, die dafür zugunsten Sachsen-Meiningens auf ihr Stammland um Saalfeld verzichteten. Fortan bestand zwischen Coburg und Gotha eine Personalunion mit zwei getrennten Verwaltungen für die beiden Landesteile, die durch fremdes Territorium (Sachsen-Meiningen, Preußen) voneinander getrennt blieben. Mit seinen verschiedenen Exklaven erstreckte sich das Herzogtum zwischen dem Harzvorland im Norden und den Haßbergen im Süden (ehemals: Amt Königsberg in Franken; heute Königsberg i.Bay., Lkr. Haßberge).

Der Geltungsbereich der 1821 von Herzog Ernst I. in Coburg eingeführten Verfassung wurde nicht auf Gotha ausgedehnt. Erst das Staatsgrundgesetz von 1852 schuf eine einheitliche konstitutionelle Grundlage für beide Gebietsteile und entwickelte die Personalunion in Ansätzen zur Realunion fort. Gemeinschaftlich für beide Gebiete geregelt wurden demnach die Bereiche der Außenpolitik, des Militärs, der Justiz und des Zollwesens. Doch bestand auch in diesem Rahmen die weitgehende Autonomie der Landesteile fort. Dem wiederholt geäußerten Wunsch Herzog Ernsts II. (1818-1893, reg. 1844-1893) nach einer vollständigen Vereinigung stand die Weigerung des Gothaer Landtages entgegen, der vor allem die Übernahme der hohen Schulden Coburgs durch den Gesamtstaat ablehnte.

Mit dem Ende der Monarchie 1918 fand die Union ihr faktisches Ende. Das Coburger Land orientierte sich politisch nach Bayern hin, während Gotha 1920 im neu gebildeten Land Thüringen aufging.

Sachsen-Coburg innerhalb des Doppelherzogtums

Camillo von Seebach (1808-1894). Graphik nach Hermann Scherenberg (1826-1897). Detail aus: Illustrierte Zeitung, Nr. 1235 (2.3.1867), 150. (Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Per. 26-48)

Die markante strukturelle Disparität zwischen dem agrarisch geprägten Coburger und dem industriell aufstrebenden Gothaer Landesteil bestand bis zum Ende der Union unverändert fort. Mit einem Viertel der Landesfläche (562 von 1.977 Quadratkilometern) und gut einem Drittel der Einwohnerzahl (ca. 75.000 von 260.000 im Jahre 1914) bestand für das Coburger Gebiet die Gefahr, von Gotha zum Nebenland herabgestuft zu werden. Daher beharrte Coburg auf seinem gleichwertigen Rang als Residenzstadt des Doppelherzogtums. Folglich zog der herzogliche Hof mit den zugehörigen Einrichtungen, wie dem Hoftheater, zweimal jährlich zwischen den Residenzschlössern in Gotha (Friedenstein) und Coburg (Ehrenburg) um. Diese aufwendige Praxis wurde mit dem Anschluss beider Städte an das Eisenbahnnetz wesentlich erleichtert (Gotha 1847, Coburg 1858).

Mit der unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklung der Landesteile gingen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch unterschiedliche politische Prägungen einher. Während im eher ländlichen Coburg konservative und nationalliberale Tendenzen überwogen, entwickelte sich das industrialisierte Gotha nach der Revolution 1848/49 zu einer liberaldemokratischen Hochburg und später zu einer Heimstatt der Sozialdemokratie. So erfolgte 1875 im "roten Gotha" die Gründung der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (später Sozialdemokratische Partei).

Für beide Landesteile gab es jeweils eigene parlamentarische Vertretungen, die zur Beratung gesamtstaatlicher Angelegenheiten zum "gemeinschaftlichen Landtag" zusammentreten konnten. Das in Gotha beheimatete Staatsministerium war als oberste Regierungsbehörde zwar für den Gesamtstaat zuständig, bestand aber aus zwei jeweils eigenständigen "Ministerialabteilungen" in Gotha und Coburg. Die Angelegenheiten des Coburger Landesteiles wurden autonom geregelt und auch die Finanzen blieben grundsätzlich getrennt. Mit dem Beitritt des Herzogtums zum Norddeutschen Bund 1867 (ab 1871 Deutsches Reich) wuchsen die finanziellen Anforderungen an den Gesamtstaat, die nach einem einvernehmlich festgelegten Verteilungsschlüssel zu etwa einem Drittel von Coburg übernommen werden mussten. Für die Rechtspflege im kleineren Landesteil war das Justizkollegium Coburg zuständig, dem in der Mitte des 19. Jahrhunderts vier Stadtgerichte und fünf Justizämter unterstanden. Eine prägende politische Erscheinung des Gesamtstaates war der von 1849 bis 1888 ununterbrochen die Regierungsgeschäfte führende Staatsminister Camillo von Seebach (1808-1894), der sich aus Rücksicht auf Coburger Empfindlichkeiten um eine möglichst ausgewogene Berücksichtigung beider Gebietsteile bemühte.

Das regierende Haus im Europa des 19. Jahrhunderts

Stammtafel des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha. (Gestaltung: Stefan Schnupp)

Der Bruder des seit 1807 in Coburg herrschenden Herzogs Ernst I., Prinz Leopold (1790-1865, König der Belgier 1831-1865), war Generalleutnant in der russischen Armee und seit 1816 mit der britischen Thronfolgerin verheiratet. Nach dem frühen Tod seiner ersten Frau galt der noch junge Coburger als von der britischen Diplomatie unterstützter und international respektierter Anwärter auf europäische Königsthrone (Griechenland, Belgien). Nach dem erfolgreichen Aufstand der Flamen und Wallonen gegen die niederländische Herrschaft 1831 in Brüssel zum ersten König der Belgier ausgerufen, engagierte sich der Monarch fortan für den Aufstieg weiterer Coburger Verwandter. Sein Neffe Albert (1819-1861) wurde 1840 durch die von Leopold vermittelte Heirat mit Königin Victoria (1819-1901, reg. 1837-1901) zum Prinzgemahl (Prince Consort) im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland.

Ein weiterer Bruder Leopolds und Ernsts, Prinz Ferdinand (1785-1851), konnte 1816 in das reich begüterte ungarische Fürstenhaus Koháry einheiraten und wurde somit zu einem der größten Grundbesitzer in der habsburgischen Monarchie. Mit Unterstützung Belgiens und Großbritanniens wurde der aus dieser ungarischen (katholischen) Linie des Hauses Sachsen-Coburg stammende Prinz Ferdinand (1816-1885) ebenfalls durch Heirat 1836 König von Portugal. Ein halbes Jahrhundert später konnte ein weiterer Angehöriger dieser in Österreich-Ungarn bedeutenden Coburger Linie nochmals einen neuen Königsthron in Südosteuropa errichten. Ferdinand von Sachsen-Coburg-Koháry (1861-1948) war seit 1887 Fürst und seit 1908 König (Zar) von Bulgarien.

Die von Mitgliedern der Dynastie errungenen politischen Erfolge ließen auch den Ehrgeiz des seit 1844 in Coburg und Gotha regierenden Herzogs Ernst II. wachsen, der nach 1848/49 für ein Jahrzehnt eine führende Rolle in der liberalen deutschen Nationalbewegung spielte. Dieser Einsatz für die politische Einigung Deutschlands machte die Stadt Coburg vorübergehend zu einem der Zentren deutscher Politik. Gesamtdeutsche Organisationen, wie der 1859 gegründete "Deutsche Nationalverein", hatten ihre Zentrale in Coburg. Mit der Zuwendung Ernsts II. zu Otto von Bismarck (1815-1898) und Preußen 1866 endete diese eigenständige Rolle der "Coburger" in der deutschen Politik.

Vor der Reichseinigung (1826-1871)

Nach dem Tod Ernsts I., der entschieden auf seinen fürstlichen Vorrechten beharrt hatte, begann mit dem Regierungsantritt Ernsts II. im Jahr 1844 eine Phase liberaler Politik in Coburg und Gotha, die dazu führte, dass die revolutionären Ereignisse von 1848/49 hier in gemäßigten Formen abliefen. Die 1852 gewährte Gesamtstaatsverfassung des Herzogtums bewahrte sogar den Grundrechtskatalog der niemals in Kraft getretenen Frankfurter Reichsverfassung von 1849.

Insbesondere die Stadt Gotha, verkehrsgünstig in der Mitte Deutschlands gelegen, wurde daher in den 1850er Jahren zum Zufluchtsort für Liberale und Demokraten, denen in anderen deutschen Staaten Verfolgung drohte. Auch in der Innenpolitik blieben Reformziele weiterhin bestimmend. So wurde, ganz im Sinne liberaler Forderungen, in Gotha 1863 ein Volksschulgesetz beschlossen, mit dem die Zuständigkeit für das Schulwesen von der (protestantischen) Kirche auf den Staat überging.

Zwischen 1860 und 1862 bildeten sich im Herzogtum zudem gesamtdeutsch organisierte Vereine und Verbände (Deutscher Turnerbund, Deutscher Schützenbund, Deutscher Sängerbund), die sich für eine nationale Einigung Deutschlands einsetzten. Gleichzeitig vollzog Ernst II. jedoch eine Annäherung an Preußen, mit dem bereits 1861 eine Militärkonvention abgeschlossen worden war. Folglich fand sich Sachsen-Coburg und Gotha beim Krieg von 1866 auf preußischer Seite wieder, was zu einer zeitweiligen Besetzung der Stadt Coburg durch bayerische Truppenverbände führte. Folgerichtig trat das Herzogtum auch dem 1867 geschaffenen Norddeutschen Bund bei und war somit nach 1871 einer der Bundesstaaten des Deutschen Reiches.

Die Entwicklung bis zum Ende des Ersten Weltkrieges

Da die Ehe Ernsts II. mit der badischen Prinzessin Alexandrine (1820-1904) kinderlos geblieben war, wurde Alfred (1844-1900, reg. 1893-1900), Duke of Edinburgh, der zweitgeborene Sohn des Prinzen Albert, als Thronfolger ausgewählt. Da er einen der führenden Ränge in der britischen Marine bekleidete und mit einer russischen Zarentochter verheiratet war, blieben ablehnende Reaktion nationalistischer Kreise in Deutschland nicht aus. Alfreds Herrschaftsantritt 1893 wurde daher von kritischen Stimmen in der Öffentlichkeit begleitet, die ausländischen Persönlichkeiten jeden Anspruch auf einen Fürstenthron im Deutschen Reich streitig machen wollten. Diese Diskussionen verschärften sich 1899, vor dem Hintergrund zunehmender deutsch-britischer Spannungen in der Außenpolitik, als mit Carl Eduard (1884-1954, reg. 1900-1918), Duke of Albany, nach dem Tod von Herzog Alfreds einzigem Sohn Alfred (1874-1899), ein weiterer Angehöriger des englischen Königshauses zum künftigen Herrscher in Coburg und Gotha bestimmt wurde.

Nach Alfreds frühem Tod im Jahr 1900 führte der württembergische Standesherr Ernst zu Hohenlohe-Langenburg (1863-1950) die Regentschaft bis zur Volljährigkeit Carl Eduards 1905. Die Herrschaft des durch eine rigorose Erziehung unter der Obhut seines Cousins Kaiser Wilhelms II. (1859-1941, reg. 1888-1918) auf die Würde eines deutschen Bundesfürsten vorbereiteten Carl Eduard stand im Zeichen unlösbarer Widersprüche. Einerseits bemühte sich der junge Herzog demonstrativ und wenig erfolgreich um Volksnähe, andererseits brachte er seinen Machtanspruch nachdrücklich zur Geltung, indem er beispielsweise den auf Eigenständigkeit beharrenden Staatsminister Ernst Richter (1862-1935) nach Meinungsverschiedenheiten 1914 zum Rücktritt veranlasste.

Anders als in Coburg, wo die Modernisierung gemächlich voranging, erfolgte Gothas Übergang in die Moderne sprunghaft. Bereits als eines der Zentren des mitteldeutschen Maschinenbaus wirtschaftlich bedeutend, wurde es zu einem Standort der seit Kriegsbeginn 1914 aufstrebenden Luftfahrtindustrie und galt daher während des Ersten Weltkrieges als die deutsche "Fliegerstadt". In der thüringischen Industriestadt wurden die "Gotha-Bomber" entwickelt und gebaut, die ab Frühjahr 1917 strategische Luftangriffe auf Ziele in London und Südengland ausführten. Diese Zuspitzung im Luftkrieg trug zum endgültigen Bruch innerhalb der bis dahin internationalen Dynastie Sachsen-Coburg und Gotha bei. Der Name des britischen Königshauses wurde folglich im Juli 1917 in "Windsor" geändert.

Das Ende der Monarchie

Abdruck der Thronentsagung Herzog Carl Eduards von Sachsen-Coburg und Gotha (1884-1954) in der Coburger Zeitung vom 15.11.1918. (Gemeinfrei via digiPress - Das Zeitungsportal der Bayerischen Staatsbibliothek)

Nach Kriegsausbruch 1914 zeichnete sich das nahende Ende der Monarchie daher zunächst in der Auflösung der europäischen Dynastie der "Coburger" ab. Der britische König Georg V. (1865-1936, reg. 1910-1936), Enkel des coburgischen Prinzen Albert, verzichtete auf alle deutschen Titel und Ansprüche seines Hauses. Damit reagierte der englische Monarch auch auf ein in Sachsen-Coburg und Gotha im März 1917 erlassenes Gesetz, das den Ausschluss von Angehörigen der "Feindstaaten" (Großbritannien, Belgien) von der Thronfolge im Herzogtum verfügte. Dieses Landesgesetz hatte jedoch keine praktischen Auswirkungen mehr, denn im Zeichen der deutschen Kriegsniederlage wurde Herzog Carl Eduard bereits am 9. November 1918 vom Gothaer Arbeiter- und Soldatenrat für abgesetzt erklärt. Daraufhin ließ er auf einer Sitzung des gemeinsamen Landtages in Gotha am 14. November seinen Thronverzicht verkünden, der für beide Landesteile galt.

Mit dem Ende des Herzogtums entstanden die beiden Freistaaten Coburg und Gotha, die fortan getrennte Wege gingen. Der Gothaer Landesteil entschied sich für die radikale Konfrontation mit dem einstigen Herrscherhaus, dessen gesamter Domanialbesitz mit einem Landtagsbeschluss vom 31. Juli 1919 enteignet wurde (1925 vom Reichsgericht in Leipzig wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben). Ganz anders verlief die Entwicklung in Coburg. Dort verzichtete das ehemalige Fürstenhaus gegen eine finanzielle Abfindung auf sein einstiges Domänenvermögen, das auf den Freistaat Bayern überging, der daraus die "Coburger Landesstiftung" bildete.

In den Verhandlungen mit den Nachbarstaaten (Bayern, Preußen sowie das im Entstehen begriffene Land Thüringen) über die Zukunft des Coburger Landes erwies sich der Beitritt zum Freistaat Bayern wegen der von der bayerischen Regierung in Aussicht gestellten Bestandsgarantie für die kulturellen Einrichtungen Coburgs als die vorteilhafteste Option, die bei einer Volksbefragung am 30. November 1919 bestätigt wurde. Der am 14. Februar 1920 abgeschlossene Staatsvertrag über die Vereinigung Coburgs mit Bayern sicherte dem ehemaligen Herzogtum demnach erhebliche Vorteile zu (Beibehaltung der Landesstiftung, des Landkrankenhauses und des Landestheaters).

Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha (1826-1918)

Name Lebenszeit Regierungszeit Anmerkung Porträts
Ernst I. 1784-1844 1806/26-1844 bis 1826 Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld, 1819-1834 auch Fürst von Lichtenberg,
verheiratet mit Dorothe Luise von Sachsen-Gotha-Altenburg (1800-1831)

und Marie von Württemberg (1799-1860)

Ernst I. Herzog zu Sachsen-Coburg und Gotha (1784-1844). Gemälde, 1822. (Kunstsammlungen der Veste Coburg, Inventarnummer SB.006, lizenziert durch CC BY-NC-SA 4.0 Deed)
Ernst II. 1818-1893 1844-1893 verheiratet mit Alexandrine von Baden (1820-1904) Ernst II., Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha (1818-1893). Stahlstich von Carl Mayer (1798-1868). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-005577)
Alfred 1844-1900 1893-1900 zweiter Sohn von Queen Victoria von Großbritannien (1819-1901) und
Albert von Sachsen-Coburg und Gotha (1819-1861)
Neffe von Herzog Ernst II.,
zugleich Duke of Edinburgh, Earl of Ulster, Earl of Kent und Offizier in der Royal Navy,
verheiratet mit Großfürstin Maria Alexandrowna von Russland (1853-1920)
Alfred, Duke of Edinburgh und Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha(1844-1900). Gemälde von Hans Kundmüller (1837-1893). (Kunstsammlungen der Veste Coburg, Inventarnummer M.372, lizenziert durch CC BY-NC-SA 4.0 Deed)
Carl Eduard 1884-1954 1900-1918 Sohn von Leopold Duke of Albany (1853-1884), Neffe Herzog Alfreds und
Enkel von Queen Victoria,
bis 1917 auch Duke of Albany, Earl of Clarence, Baron Arklow,
verheiratet mit Viktoria Adelheid von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg
(1885-1970),
1918 Abdankung
Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha (1884-1954). Porträtfotografie, 1906. (Bundesarchiv, Bild 183-R05618 / Unknown / CC-BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)

Archivalische Überlieferung

Das Staatsarchiv Coburg ist für das Gebiet des 1920 mit Bayern vereinigten Freistaates Coburg zuständig. Seine Bestände umfassen das vormalige Herzogliche Haus- und Staatsarchiv sowie die Überlieferung älterer Coburger Behörden. Das Archiv befindet sich im ehemaligen Coburger Zeughaus in der Herrngasse. Die auf den Gothaer Landesteil (1826-1918/20) bezügliche Überlieferung wird im Staatsarchiv Gotha (Landesarchiv Thüringen) verwahrt.

Literatur

  • Georg Aumann, Coburg und die Revolution von 1848/49, Coburg 1998.
  • Harald Bachmann, Coburgs Weg ins Bismarckreich 1866-1871, in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 1970, 227-284.
  • Harald Bachmann, Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg und Gotha, 1818-1893, und seine Zeit, Augsburg 1993.
  • Hubertus Büschel, Hitlers adliger Diplomat. Der Herzog von Coburg und das Dritte Reich, Frankfurt/Main 2016.
  • Jürgen Erdmann, Coburg, Bayern und das Reich 1918-1923. Coburg in den Anfangsjahren der Weimarer Republik, Coburg 1969.
  • Rainer Hambrecht, "Nicht durch Krieg, Kauf oder Erbschaft". Ausstellung des Staatsarchivs Coburg anlässlich der 75. Wiederkehr der Vereinigung Coburgs mit Bayern am 1. Juli 1920, München 1995.
  • Michael Henker/ Evamaria Brockhoff (Hg.), Ein Herzogtum und viele Kronen. Coburg in Bayern und Europa, Regensburg 1997.
  • Friedrich Henning, Leopold I., König der Belgier, Prinz von Sachsen-Coburg-Saalfeld, in: Fränkische Lebensbilder 17 (1998), 143-163.
  • Ulrich Hess, Geschichte Thüringens 1866-1914, Weimar 1991.
  • Ulrich Hess, Das Sachsen-Coburg und Gothaische Staatsministerium 1858-1918, in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 1962, 13-92.
  • Ronald Hoffmann, Die Domänenfrage in Thüringen. Über die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen mit den ehemaligen Landesherren in Thüringen nach dem Ersten Weltkrieg, Frankfurt a.M. 2006.
  • Thomas Nicklas, Das Haus Sachsen-Coburg. Europas späte Dynastie, Stuttgart 2003.
  • Stefan Nöth, Die Bildung der Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha 1826, München 2001.
  • Stefan Nöth, "He found Coburg‚ deadly dull". Herzog Alfred von Sachsen-Coburg und Gotha, München 2000.
  • Alexander Wolz/ Christian Boseckert, Der Anschluss Coburgs an Bayern im Jahre 1920, Coburg 2020.

Weiterführende Recherche

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Externe Links

Empfohlene Zitierweise

Thomas Nicklas, Sachsen-Coburg und Gotha, Herzogtum, publiziert am 27.03.2024; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Sachsen-Coburg_und_Gotha,_Herzogtum> (27.04.2024)