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Coburger Landeskirche

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Johann Casimir, Herzog von Sachsen-Coburg (1554-1633); Kupferstich von Wolfgang Kilian (1581-1662). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-018285)

von Rainer Axmann

Die Coburger Landeskirche, entstanden 1528/29 noch vor Errichtung des Herzogtums Coburg, war seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert von Aufklärung und liberaler Theologie geprägt. Nach der Vereinigung des Freistaats Coburg mit Bayern schloss sich die Coburger Landeskirche am 1. April 1921 der bayerischen Landeskirche an. Sie ging in einem eigenen Dekanatsbezirk Coburg auf.

Grundlagen

Porträt von Johann Gerhard (1582-1637), zw 1616–1619. Öl auf Leinwand. Friedrich-Schiller-Universität Jena, Kustodie, Inv.-Nr. GP 45. (Gemeinfrei über Wikimedia Commons)

Coburg mit seiner Veste war 1530 während des Augsburger Reichstags Aufenthaltsort Martin Luthers (1483-1546) gewesen. Bereits 1524 hatte sich Coburg mit Einführung einer neuen Gottesdienstordnung auch formal der reformatorischen Bewegung lutherischer Prägung angeschlossen. Die erste kursächsische Kirchenvisitation 1528/29 im sächsischen Ortland zu Franken bildete die Gemeindegliederung und Organisation vorab die Grundlage für die spätere Coburger Landeskirche, die damals das Territorium der Pflege Coburg umfasste.

Im Jahr 1572 wurde mit der Erfurter Teilung ein eigenständiges Fürstentum Sachsen-Coburg errichtet. Schon bald nach Regierungsantritt gab Herzog Johann Casimir (1564-1633, reg. 1586-1633) seiner Landeskirche feste Strukturen. Als Landesherr war er zugleich deren Bischof ("summus episcopus"). Seit 1593 existierte in Coburg als zuständige Behörde in enger Abhängigkeit von der Landesregierung ein Konsistorium. Dessen Zuständigkeit regelte die 1626 erlassene "Casimirianischen Kirchenordnung" des orthodoxen Theologen Johann Gerhard (1582-1637) bis ins Einzelne, somit das gesamte kirchliche und schulische Leben. Sie hatte in Teilen bis weit in das 19. Jahrhundert Geltung. Der höchste kirchliche Repräsentant trug den Titel eines Generalsuperintendenten.

Unter dem Einfluss der Aufklärung

Mit Herzog Ernst Friedrich von Sachsen-Coburg-Saalfeld (1724-1800, reg. 1764-1800) zog der Geist der Aufklärung in das kirchliche Leben der Hofgemeinde in Coburg ein. Deren neue Ordnungen sollten alsbald auch auf Stadt und Land übertragen werden. Minderwertige Feier- und Aposteltage wurden mit dem so genannten "Sabbathmandat" abgeschafft, ebenso die Einzelbeichte und der Exorzismus bei der Taufe. Das am Hof 1774 eingeführte "Neue Coburgische Gesangbuch" wurde 1783 für Stadt und Land verbindlich.

Aufgrund der angespannten Finanzlage unter Herzog Franz Friedrich Anton (1750-1806, reg. 1800-1806) wurde 1802 das Konsistorium aufgehoben und dessen Funktion der Landesregierung übertragen.

Im Geiste der Aufklärung genehmigte der Landesherr im Jahr 1806 den Katholiken, Gottesdienste nach deren Ritus abhalten zu dürfen. 1812 wurden ihnen die Parochialrechte verliehen. Das Coburger Land gehörte bis zur Reformation zum Bistum Würzburg. 1826 wurde für die Katholiken das Erzbistum Bamberg zuständig.

Unter dem Einfluss des Rationalismus

Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg und Gotha (1784-1844, reg. 1806-1844, ab 1826 auch in Gotha), zunächst im Geiste des Pietismus erzogen, war als Landesherr vom Rationalismus geprägt. Als "1. Protektor" der 1816 errichteten Freimaurerloge Coburg erneuerte er 1818 das "Sabathmandat", um seinen Untertanen "mehrere Gelegenheit zur Arbeitsamkeit" zu verschaffen. Zahlreiche dem Zeitgeist widersprechende kirchliche Traditionen wurden verboten. Noch ganz im Geist des Rationalismus erschien 1833 das "Neue Gesangbuch für die protestantischen Gemeinden des Herzogthums S.-Coburg" mit zahlreichen "Verschlimmbesserungen" traditioneller Kirchenlieder.

Die Coburgische Landeskirche umfasste seit 1735 in etwa das Territorium des bis 1972 bestehenden alten Landkreises Coburg. Unterteilt war sie in mehrere Ephoralbezirke. 1826 kam Königsberg in Unterfranken (heute: i.Bay.) hinzu. Die 1821 erlassene Verfassung gestattete den "anerkannten christlichen Konfessionen" die "gesetzmäßige freie und öffentliche Ausübung ihres Religions-Cultus". Andererseits durften Verordnungen der Kirchengewalt "ohne vorgängige Einsicht und Genehmigung des Landesherrn weder verkündet noch vollzogen" werden.

Im Jahr 1873 verlieh Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg und Gotha (1818-1893, reg. 1844-1893) der "isrealitischen Cultusgemeinde in Coburg" die Rechte einer juristischen Persönlichkeit.

Absage an eine größere Eigenständigkeit

Der für seine Liberalität gepriesene Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg und Gotha, seit 1857 Mitglied der Freimaurerloge in Gotha, untersagte allerdings die Herausgabe eines neuen Gesangbuches, das erst 1896 für die Herzogtümer Coburg und Gotha erscheinen konnte. Es blieb bis in die 1930er Jahre in Gebrauch. Herzog Ernst II. rühmte sich 1869, der vernunftmäßigen Aufklärung in Kirche und Schule Eingang und Raum verschafft zu haben. Einer größeren Eigenständigkeit der Landeskirche, die auf eine geistliche Erneuerung und Belebung sowie eine "sittliche Wiedergeburt" zielte, wurde jedoch sowohl vom Landtag als auch vom Landesherrn eine Absage erteilt.

Rege Vereinstätigkeiten - Nähe zur liberalen Theologie

Belebt wurde die gemeindliche Arbeit durch die Gründung und die vielfältigen Aktivitäten der auch im Herzogtum aufblühenden kirchlichen und diakonischen Vereinigungen (Gustav-Adolf-Verein, Bibelverein, Evangelischer Bund, Protestantenverein, Alexandrinen-Diakonissenverein, Marienverein, Landesverein für Innere Mission, u. a.). Deren oft segensreiches Wirken wurde von den Herzoginnen unterstützt und getragen.

Theologisch standen vor allem seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis weit in das 20. Jahrhundert hinein viele Geistliche der liberalen Jenenser Theologie nahe, da die Universität Jena als die Coburger "Hausuniversität" galt. Auf die Formulierung des Glaubensbekenntnisses wurde kein Zwang ausgeübt. Bei der Taufe blieb allein das "Vaterunser" verbindlich. Pfarrer auf den Dörfern engagierten sich in landwirtschaftlichen Fragen und unterstützten die Einführung der Raiffeisenkassen. Sie forschten ferner in der Heimatgeschichte und verfassten wissenschaftliche Werke.

"Hort kirchlicher Freiheit" (Georg Kükenthal)

Der letzte regierende Landesherr im Herzogtum Coburg, Herzog Carl Eduard (1884-1954, reg. 1905-1918), versuchte, die in der Coburger Landeskirche herrschende Freiheit der Lehre einzuschränken. Als der letzte sachsen-coburgische Generalsuperintendent D. Wilhelm Bahnsen 1907 aus dem Dienst ausschied, sollte nach dem Willen des Landesherrn sein Oberhofprediger Adolf Keßler (1865-1926), der der Orthodoxie in Preußen verbunden war, dessen Nachfolger werden. Dem widersetzten sich die Coburger erfolgreich. Die Coburger Landeskirche blieb ein "Hort kirchlicher Freiheit" (Georg Kükenthal). 1911 erhielt sie schließlich eine Kirchenverfassung, die "die Möglichkeit gab, mit dem kirchlichen Aufbau zu beginnen." Kennzeichnend für die liberale Prägung der Coburger Landeskirche war die frühe Einführung der Feuerbestattung 1907.

Eine eigenständige Kirche im Staat

Georg Kükenthal (M.G. Kükenthal (1864-1955), Generalsuperintendent und Direktor der Internationalen Akademie fur botanische Geographie; Druck nach Foto 1913. (Staatsarchiv Coburg, Bildsammlung 04 5-49)

Mit dem Regierungsverzicht von Herzog Carl Eduard am 11. November 1918 hatte die Coburger Landeskirche, bisher der reinste Typus einer evangelischen Staatskirche, auch ihren "summus episcopus" verloren. Mit dem Gesetz vom 11. August 1919 ordnete der Freistaat Coburg die künftige Stellung der Kirche im Staat in angemessener Weise. Die Wahl eines neuen Landeskirchenrats, wie die Synode der Coburger Landeskirche zukünftig bezeichnet wurde, wurde in die Wege geleitet. Die dafür angesetzte Urwahl entfiel, nachdem es gelungen war, eine "Einigungsliste" aufzustellen. Wahlalter und Wahlrecht orientierten sich an der Weimarer Verfassung.


Als ältestes Mitglied eröffnete eine Frau die erste Sitzung der Synode (in die Landessynode der bayerischen Landeskirche sollten erstmals im Jahr 1959 Frauen hinein gewählt werden, also 40 Jahre nach der ersten Coburger Landessynode). Die Leitung der Coburger Landeskirche wurde Georg Kükenthal (1864-1955) mit dem Titel eines Generalsuperintendenten übertragen. Die Verantwortlichen waren sich jedoch darüber im Klaren, dass die Selbständigkeit der Coburger Landeskirche nicht aufrechterhalten werden konnte.

Der Beitritt zur Bayerischen Landeskirche

Nachdem sich die Coburger Bevölkerung durch Volksentscheid am 30. November 1919 für den Anschluss an Bayern entschieden hatte, war auch im kirchlichen Bereich der Weg für einen Anschluss an die bayerische Landeskirche vorgezeichnet. Im April 1920 wurden die Verhandlungen aufgenommen. Die selbständige Landeskirche beschloss noch im März 1920 eine Kirchengemeindeordnung, die in der bayerischen Landeskirche in ähnlicher Weise erst nach über 40 Jahren in Kraft treten sollte. Auch noch im Juli 1920 wurde eine "Kirchenverfassung" angenommen.

In den Verhandlungen in München beharrten die Coburger Vertreter immer wieder auf ihrer liberalen Tradition, wobei sie sich nur teilweise durchsetzen konnten. Am 10. Januar 1921 erteilte die Coburger Landessynode dem ausgehandelten Vertrag schließlich ihre Zustimmung. Mit dem 1. April 1921 wurde die Coburger Landeskirche nach fast 400-jähriger eigenständiger Geschichte bayerisches Dekanat. Die ehemalige Superintendentur Königsberg in Bayern wurde zum 1. November 1922 dem Dekanat Rügheim zugeteilt.

Das evangelisch-lutherische Dekanat Coburg

Coburg wurde als eine der bedeutendsten Lutherstätten in die bayerische Landeskirche aufgenommen.

Zahlreiche Geistliche blieben nach dem Ersten Weltkrieg offen für den Antisemitismus und fanden sich im Gedankengut des Nationalsozialismus wieder, der damals in Coburg in kurzer Zeit zahlreiche Anhänger gewann. Eine zentrale Rolle spielte dabei in den 1920er Jahren vor allem Pfarrer Helmuth Johnsen (1891-1947, 1920-1929 Pfarrer in Gauerstadt), sowohl in seiner Eigenschaft als Führer des Jungdeutschen Ordens (1923/24) als auch als Landtagsabgeordneter des Völkischen Blocks (1924-1928). Nicht unbeträchtlich war dabei der Rückhalt unter den Geistlichen im Dekanatsbezirk. Als die Pfarrstelle Coburg II (St. Moritz) 1933 neu zu besetzen war, wurde gezielt ein engagiertes Mitglied der NSDAP berufen.

Auf Grund der Herbstereignisse 1934 im Landeskirchenamt München und dem vermehrten Zuzug bayerischer Pfarrer ins Coburger Land änderte sich jedoch die Einstellung zum Nationalsozialismus. Zahlreiche Geistliche nahmen für ihre Arbeit Erschwernisse auf sich. Gegen Kriegsende gab es nur noch einige wenige Pfarrer der "Deutschen Christen", wobei der bereits in den 1920er Jahren politisch aktive Pfarrer Willi Döbrich (1895-1981) einen gesonderten Weg ging.

Vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg gingen von Coburg maßgebliche Impulse für die bayerische Landeskirche aus. Das Dekanat Coburg übernahm wichtige Aufgaben. Als Beispiel sei die jahrzehntelange Partnerschaft zwischen Coburg und dem Dekanat Chimala in Tansania (vormals Missionsstation Brandt) genannt, die seit über 50 Jahren besteht. Während der 40 Jahre des Bestehens der DDR (1949-1990) wurde Coburg immer mehr zu einem Bindeglied zwischen Bayern und Thüringen. Von 2001 bis 2007 war die Coburgerin Heidi SchülkePräsidentin der Synode der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ELKB). Zwei Landesbischöfe der ELKB sollten im Dekanat Coburg entscheidende Erfahrungen in der Gemeindearbeit sammeln: Dr. Johannes Hanselmann (1927-1999, Landesbischof 1975-1994) und Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm (geb. 1960, Landesbischof seit 2012, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland seit 2014).

Literatur

  • Rainer Axmann, 75 Jahre Kirchenbeitritt der Coburgischen Landeskirche zur Bayerischen Landeskirche. 75 Jahre Dekanat Coburg, in: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte 66 (1997), 27-41.
  • Hubert Fromm, Die Coburger Juden. Geschichte und Schicksal, Neustadt b. Coburg 2. Auflage 2001.
  • Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (Hg.), Fürst in Zeiten der Krise. Johann Casimir von Sachsen-Coburg (1564-1633) (Kleine Ausstellungen 42), München 2014.
  • Georg Kükenthal, Der Weg der selbständigen Coburger Landeskirche in die bayerische Landeskirche, in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 16 (1971), 227-244.
  • Dietrich Küssner, Landesbischof Dr. Helmuth Johnsen. Eine Studie (Arbeiten zur Geschichte der braunschweigischen evangelisch-lutherischen Landeskriche im 19. und 20. Jahrhundert 1), Offleben 1982.
  • Gert Melville/Alexander Wolz (Hg.), "Die Welt in einer unberechenbaren Entwicklung bisher ungeahnter Kräfte". Studien zu Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg und Gotha (1818-1893), Coburg 2018.
  • Werner Pürckhauer, Kirchenkampf im Coburger Land, Meeder 1992.
  • Walter Rupprecht, Der kirchliche Anschluß des Coburger Landes an die Bayerische Landeskirche, in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 17 (1972), 119-140.
  • Peter Wolf/Evamaria Brockhoff u. a. (Hg.), Ritter, Bauern, Lutheraner. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2017 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 66), Regensburg 2017.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Rainer Axmann, Coburger Landeskirche, publiziert am 14.07.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Coburger_Landeskirche> (29.03.2024)