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Rintfleisch-Verfolgung, 1298

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Darstellung der Rintfleisch-Verfolgung in der Schedelschen Weltchronik. Abb. aus: Hartmann Schedel, Liber Chronicarum, Nürnberg 1493, fol. 220v. (bavarikon) (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Inc.c.a. 2919)

von Friedrich Lotter

Von Röttingen (Lkr. Würzburg) 1298 ausgehender Judenpogrom, das vor allem Franken betraf. Ihren Namen erhielt die Verfolgungswelle von ihrem Anführer, "Rintfleisch", der sicher kein Adliger, sondern Metzger und/oder Scharfrichter war. Die Rintfleisch-Verfolgung zählt zu den ersten flächendeckenden Judenpogromen seit dem Ersten Kreuzzug und stellte den Auftakt zu den großen Verfolgungswellen der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts dar. Anlass waren vielfach Schulden von Christen bei Juden. Die reiche historiographische Überlieferung nennt dagegen meist angebliche jüdische Hostienfrevel als Grund für die Verfolgung. Die Rintfleisch-Verfolgung fand auf dem Höhepunkt des Thronstreits zwischen Adolf von Nassau (reg. 1292-1298) und Albrecht von Österreich (reg. 1298-1308) statt, als zahlreiche Adelige sich auf Heerfahrt befanden und dann der Königswahl und Krönung Albrechts beiwohnten.

Historischer Kontext

Die Judenpogrome unter Anführung des "Königs Rintfleisch" ereigneten sich um 1298 in Franken und angrenzenden Gebieten. Sie betrafen insgesamt zwischen 130 und 146 Ortschaften und forderten mindestens 4.000 bis 5.000 Opfer. Nach den Verfolgungen des Ersten Kreuzzuges um 1097 zeigte erstmals wieder die von einer Ritualmordbeschuldigung hervorgerufene Pogromwelle des "guten Werner" um 1287, die im Mosel-Mittelrheingebiet rund 20 Ortschaften erfasste und ca. 500 Opfer forderte, Tendenzen zu flächendeckenden Massakern. Die "Rintfleisch"-Verfolgung erreichte eine neue Dimension, die in den Verfolgungen der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts ("Armleder" 1336/38; Brunnenvergiftungsbeschuldigung 1348/50) noch übertroffen werden sollte.

Quellenlage

Erste Seite der Abschrift der Historiae memorabiles eines elsässischen Dominikaners (Württembergische Landesbibliothek, Cod. Don. 704, fol. 198r, lizensiert durchlizensiert durch CC BY-SA 3.0)
Überrest eines Pogromsteins an der Kapelle zur reinen Maria in Rothenburg, der an die Verbrennung von Juden während der "Rintfleisch-Verfolgung" 1298 erinnert. 1521 wurde die jüdische Synagoge in eine Marienkapelle umgewandelt. (Foto: Dr. Gußmann. Zur Verfügung gestellt vom RothenburgMuseum)

Die Rintfleischpogrome sind durch christliche wie jüdische Quellen verhältnismäßig gut dokumentiert. Dazu gehört die historiographische Überlieferung von etwa zwölf Autoren und eine reiche, noch von Zeitgenossen verfasste Literatur halblegendärer Episodenerzählungen. Neben der Chronik des Sigfrid von Ballhausen (gest. nach 1306) sind insbesondere die in dem Codex Donaueschingen 704 überlieferten "Historiae memorabiles" [=HM] eines elsässischen Dominikaners zu nennen (laut Heinzer, Handschrift, 155f. nicht Rudolf von Schlettstadt). Von jüdischer Seite stammen neben einer hebräischen Grabinschrift und Klageliedern (Selichot) vor allem die ebenfalls noch zeitgenössischen Märtyrerlisten (Martyrologien) des Nürnberger Memorbuches [=MNM] mit nicht weniger als 3.441 namentlich festgehaltenen Opfern in 44 "Blutstädten".

Der Ablauf der Verfolgung

Karte der Rintfleisch-Verfolgung 1298 (Gestaltung: Stefan Schnupp; Angaben nach: Salfeld, Das Martyrologium des Nürnberger Memorbuches, Berlin 1898, 231-236 u. 270f.)

Bei 21 der 44 "Blutstädte" des Nürnberger Memorbuches sind die Pogrome datiert. Diese Angaben erlauben es, die Verfolgung in drei Wellen einzuteilen:

  1. Ausbruch am 20. April 1298 (Sonntag Miserere Domini) in Röttingen (Lkr. Würzburg) und Umgebung
  2. ca. 23. bis 30. Juni im Bereich des Mainknies und Steigerwalds
  3. 18. Juli bis 1. August in den Räumen Jagsttal, Kochertal, mittlerer Neckar und fränkische Alb mit den Städten Rothenburg, Würzburg, Nürnberg und Bamberg, mit Nachwehen im September/Oktober.

Nicht genauer datierbar sind die Massaker in den Gebieten des oberen Altmühl- und Wörnitztals mit Dinkelsbühl und Nördlingen, im oberen Maintal, Forchheim, der fränkischen Saale und dem oberen Werratal (MNM, 29-54; 164-235, Lotter, Rintfleisch, 421f.)

Aus den Daten ist auch zu folgern, dass der erst im Juni und Juli auftretende Heerhaufen des "Königs Rintfleisch" nicht alle Massaker zu verantworten hat. Vielmehr fanden solche wiederholt zur gleichen Zeit an weit entfernten Orten statt, vielfach ausgeführt von der ortsansässigen Bevölkerung, die durch Nachrichten von außen angestachelt wurde.

Politische Rahmenbedingungen: Die Absetzung König Adolfs von Nassau (1298)

Die Verfolgung wurde offenbar durch die Abwesenheit der Mehrzahl der fränkischen Adligen und ihres Gefolges ermöglicht, die an dem zur gleichen Zeit stattfindenden Bürgerkrieg zwischen dem am 23. Juni auf einem Reichstag abgesetzten König Adolf von Nassau (reg. 1292-1298) und dem Habsburger Albrecht von Österreich (reg. 1298-1308) beteiligt waren.

Nach der Schlacht von Göllheim (westlich von Worms) am 2. Juli, in der Adolf fiel und Albrecht siegte, endeten die Pogrome vorübergehend. Da jedoch der Adel wegen der Königswahl in Frankfurt am 27. Juli und der Krönung in Aachen am 24. August weiterhin abwesend blieb, brach in der zweiten Juli-Hälfte die schwerste Verfolgungswelle mit offenbar verstärkten Streitkräften aus. Ihr fielen auch die großen Städte anheim. Sie forderte die meisten Opfer. Erst mit der Ankunft König Albrechts in Franken und ersten Strafmaßnahmen ebbten die Verfolgungen ab.

Angeblicher Hostienfrevel als Anlass

Anlass der Judenverfolgungen sollen nach den christlichen Berichten Hostienfrevel gewesen sein. Beschuldigungen wegen Hostienschändungen waren im Zusammenhang mit Erzählungen von Hostienmirakeln schon seit der Spätantike bekannt. Hostienmirakel sind Wunder, bei denen sich die Hostie in Folge von Misshandlung durch Diebe oder andere unwürdige Menschen in Asche, Kohle oder Stein oder auch in Fleisch verwandelt und blutet oder Erscheinungen des Jesuskindes oder des Gekreuzigten sichtbar werden lässt (Lotter, Rintfleisch, 387f.; Ders., Blutwunderfälschung, 538-548, siehe auch Eder, Eucharistische Wallfahrten). Diese Wunder dienten zunächst vor allem dem Beweis der Transsubstantiation, der Wandlung von Wein und Brot in Blut und Leib Christi. Juden waren dabei zunächst nicht beteiligt.

Gegen Ende des 13. Jahrhunderts verband sich die Hostienfrevellegende mit dem alten Motiv der Bildschändung, nach dem Juden an einem Christusbild oder Kruzifix die Marter Christi wiederholten, das daraufhin Blut vergoss. Die Verbindung beider Motive des Bild- und des Hostienfrevels findet sich erstmals in der Pariser Hostienfrevellegende um 1290 voll ausgebildet, deren Überlieferung bereits in verschiedenen Varianten vorliegt. Als Kern schält sich eine Erzählung heraus, gemäß derer ein Jude sich über eine christliche Frau eine Hostie beschafft und diese dann allein oder in Anwesenheit der Familie oder anderer Juden martert, indem er sie mit spitzen Werkzeugen durchsticht, in kochendes Wasser und in Feuer wirft. Die Hostie blutet und verwandelt sich in den Gekreuzigten. Eine Frau entdeckt den Frevel und zeigt ihn dem Pfarrer an, der Jude wird verhört, bleibt jedoch verstockt und lehnt die ihm bei Bekehrung angebotene Begnadigung ab. Während die andern Zeugen die Taufe verlangen, endet der Hostienschänder auf dem Scheiterhaufen. Am Ort des Frevels wird eine Kapelle erbaut, welche die Beweisstücke des Blutwunders aufbewahrt, die von den zahlreich sich einfindenden Pilgern verehrt werden.

Die Beschuldigungen wegen Hostienfrevels in Franken nehmen diese Geschichte auf, sie wird aber insofern erweitert, als nunmehr die Juden vorwiegend als verstockte Glaubensfeinde auftreten und nicht nur die ganze Judengemeinde, sondern die Judenschaft insgesamt an dem Sakrileg beteiligt ist. Immerhin stellen nur fünf christliche Historiographen den Hostienfrevel als Tatsache dar, fünf andere bezeichnen ihn dagegen als Gerücht oder distanzieren sich persönlich. Die "Historiae memorabiles" sprechen von zahlreichen Hostienfreveln, doch sind die Darstellungen so widersprüchlich, dass schon dadurch die auf einer bestimmten Erwartungshaltung beruhende Fiktion deutlich wird. Häufig werden die Bluthostien überhaupt erst nach dem Massaker in den Judenhäusern aufgefunden, woraufhin dann die Legende nachgeschoben wird. Auch fällt auf, das immer wieder Priester die blutenden Hostien auffinden und die Verfolgung veranlassen, so dass der Verdacht auf Inszenierung zwecks Etablierung eines Kultes zum Vorteil der Kirche naheliegt, so wie dies in Korneuburg um 1305, Pulkau um 1338 und Wilsnack um 1383 schon von Zeitgenossen nachgewiesen wurde (Lotter, Blutwunderfälschung, 575-580).

Schulden bei Juden als Anlass der Verfolgung

Im Übrigen enthalten die "Historiae memorabiles" im einleitenden Kapitel einen Bericht über die Ursache der Verfolgung, welcher der Wahrheit näher kommt. Demnach war der Herr Kraft von Hohenlohe (-Weikersheim), zu dessen Territorium auch Röttingen gehörte, im Jahre 1298 bei Juden so verschuldet, dass er ohne großen Verlust an Vermögen diese nicht abtragen konnte. Die Juden fürchteten bereits Unheil und baten daher den Bischof von Würzburg, Mangold von Neuenburg (reg. 1287-1303), den Hohenloher eidlich versprechen zu lassen, den Juden nichts anzutun. Als er dies beschwor, seien die Juden übermütig geworden, hätten sich am Gründonnerstag zur Weikersheimer Kirche Zutritt verschafft und die Hostie auf dem Altar geschändet, die daraufhin reichlich Blut absonderte. Als die "Armen" dies erfuhren, hätten sie die Juden ergriffen und eingekerkert. Daraufhin löste der Priester des Ortes Herrn Kraft vom Eid und dieser ließ dann alle Juden, derer er habhaft werden konnte, verhaften und dem Feuer übergeben.

Während sich der Hostienfrevel leicht als Konstrukt mit der Absicht, den Eidbruch Krafts zu beschönigen, erweist, bestätigen die erhaltenen Hohenloher Urkunden den oben erwähnten Bericht von Krafts Schuldenlast zu dieser Zeit. Demnach hätte sich Kraft durch die Ermordung der Juden von drückenden Schulden befreit (HM c. 1, S. 41ff.; Lotter, Rintfleisch, 401f.). Eine Parallele bietet die Verschuldung von Rothenburger Bürgern, wie sie dem Rothenburger Achtbuch zu entnehmen ist und das gespaltene Verhalten der Bürger den Juden gegenüber erklärt. Während ein Teil die Juden schützte und ihnen Zuflucht auf der Burg gewährte, waren andere darauf bedacht, sich durch die Ermordung der Juden von ihrer Schuldenlast zu befreien. Ähnliche Vorgänge erklären wohl auch die Haltung der Nürnberger Bürgerschaft, von der Teile die Juden bei der Verteidigung der Burg aktiv unterstützten, dennoch aber deren völlige Vernichtung nicht verhindern konnten. Auch der Rat war hier machtlos, hat jedoch nach dem Massaker 19 der schuldigen Bürger, meist Handwerker, mit Verbannung bestraft. Lediglich in Regensburg gelang es damals dem Rat, in seiner mehrheitlichen Stellungnahme für die Juden diese "der Stadt zur Ehre" zu schützen und die Verfolger abzuwehren.

Rintfleisch - der Anführer der Verfolgung

Der immer wieder genannte Anführer der Verfolgerscharen, Rintfleisch, war kein Adliger. Vielmehr werden vor allem im fränkischen Raum Führer von spontan sich versammelnden Heerhaufen aus einfachem Volk wiederholt "Könige" genannt. Wenn Rintfleisch gelegentlich als Adliger auftritt, wird dies fälschlich aus seiner Stellung (princeps) gefolgert, doch schließt dies schon der Name aus. In den meisten Quellen, wird Rintfleisch - wie in den "Historiae memorabiles" ausschließlich - als carnifex bezeichnet. Dies kann "Fleischer, Metzger", aber auch Scharfrichter, Henker (Grabmayer, Rudolf von Schlettstadt, 313ff.) bedeuten. Für ersteres spräche der Name "Rintfleisch", für letzteres der Umstand, dass wiederholt Amtsträger, so die Ratsherren von Würzburg und der Schultheiß von Möckmühl, Rintfleisch mit der Tötung der Juden beauftragen. Diese wird mehrfach als "officium suum", seine Dienstleistung/Amtstätigkeit beschrieben, die er auf Befehl und mit Zustimmung der Oberen ausübe (HM c. 3; 6; 11; 12; 14; S. 45; 50; 58f.; 61: "Cum carnifex Rintfleisch in tota Franconia officium suum jussu et consensu superiorum contra Judeos exerceret[...]nulli parcens")

Für die Ausübung eines officium spricht auch, dass Rintfleisch zu Beginn der Verfolgung "arme Nachbarn" zusammenrief, mit ihrer Hilfe angeblich schuldige Juden verhaftete und vor Gericht stellen ließ. Dieses verurteilte sie zum Tode, obwohl Christen als angeblich falsche Zeugen zu ihren Gunsten aussagten. Noch bevor die Juden zur Richtstätte geführt wurden, plünderten und zerstörten die "Armen" deren Häuser; die Landleute der umliegenden Dörfer taten es ihnen gleich und brachten die bei ihnen lebenden Juden um (HM, c. 6, S. 50). In Würzburg wurde nach dem Massaker, das mindestens 900 Opfer forderte, eine Jüdin vor das Gericht der maiores civitatis (Stadtoberen) gestellt. Da sie die Taufe ablehnte, verurteilten sie die Richter zum Tode und übergaben sie Rintfleisch. Dieser beauftragte seine Diener, die Folterknechte ("suos servos tortores"), sie zur Richtstätte zu führen (HM, c. 13, S. 60f.). Diese Angaben lassen erkennen, dass in Einzelfällen die Taufe Juden rettete, obwohl die Mehrzahl dem Hass der Verfolger zum Opfer fiel. Einigen gelang es auch, sich vor oder während der Verfolgung der Taufe durch Flucht zu entziehen.

Über das Schicksal des Rintfleisch nach dem Ende der Verfolgungen schweigen die meisten Quellen. Der als Zeitzeuge gut unterrichtete Verfasser der continuatio Vindobonensis vermeldet, dass Rintfleisch von König Albrecht - wie zahlreiche andere Schuldige an den Verfolgungen - mit Verbannung bestraft wurde. Nur der weit weniger zuverlässige Leopold Stainreuther (gest. um 1400) will rund 100 Jahre später in der Österreichischen Chronik wissen, Albrecht habe den Anstiftern zum Judenmord Leib und Gut genommen. Diese Aussage ist auch deshalb in Zweifel zu ziehen, weil sie die Ermordung Albrechts um 1308 rechtfertigen und als Gottes Strafe für die Maßregelung der "Judenschläger" deuten will.

Dokumente

Literatur

  • Johannes Grabmayer, Rudolf von Schlettstadt und das aschkenasische Judentum um 1300, in: Aschkenas 4 (1994), 301-336.
  • Friedrich Lotter, Die Judenverfolgung des "König Rintfleisch" in Franken um 1298. Die endgültige Wende in den christlich-jüdischen Beziehungen im Deutschen Reich des Mittelalters, in: Zeitschrift für historische Forschung 15 (1988), 385-422.
  • Friedrich Lotter, Hostienfrevelvorwurf und Blutwunderfälschung bei den Judenverfolgungen von 1298 ("Rintfleisch") und 1336-1338 ("Armleder"), in: Fälschungen im Mittelalter. 5. Teil: Fingierte Briefe, Frömmigkeit und Fälschung, Realienfälschung (Schriften der MGH 33/5), Hannover 1988, 533-581.

Quellen

  • Rudolf von Schlettstadt, Historiae memorabiles (=HM), hg. von Erich Kleinschmidt, Köln/Wien 1974. - Der Fund einer weiteren Handschrift der HM veranlasste Joseph Georges in einer Magisterarbeit 1998 zu einer neuen Untersuchung mit dem Ergebnis, dass Rudolf von Schlettstadt nicht der Verfasser sei, sondern der Colmarer Dominikanerchronist, s. Felix Heinzer, Handschrift und Druck im Oeuvre der Grafen Wilhelm Werner und Froben Christoph von Zimmern, in: Gerd Dicke (Hg.), Die Gleichzeitigkeit von Handschrift und Buchdruck, Wiesbaden 2003, 141-166.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Verwandte Artikel

Rintfleisch-Pogrom, Rintfleischverfolgung, Rintfleischpogrome

Empfohlene Zitierweise

Friedrich Lotter, Rintfleisch-Verfolgung, 1298, publiziert am 26.10.2009; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Rintfleisch-Verfolgung,_1298> (19.03.2024)