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Landstände der Oberpfalz

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Amberger Rathaus. In dem ursprünglich bereits im 14. Jahrhundert errichteten Gebäude hielten seit Anfang des 16. Jahrhunderts die Oberpfälzer Landstände ihre Landtage ab (Photolithographie 1884, Carl Garte). (Bayerische Staatsbibliothek, Portrait- und Ansichtensammlung)
Die Landesordnung von 1599 wurde auf dem Landtag von 1598 beschlossen. Trotz einiger Vorbehalte seitens der kurfürstlichen Regierung konnte die Ordnung nur durch Mitwirken der Landstände beschlossen werden. (Staatliche Bibliothek Regensburg, 999/Bav.1034)

von Johannes Laschinger

In der Kuroberpfalz setzte aufgrund der Teilung des Territoriums die Ständebildung im Vergleich zum Herzogtum Bayern relativ spät ein. Die Entwicklung verlief unabhängig von der der Kurpfalz. Die ständischen Korporationen der Prälaten, des Adels und der Städte konsolidierten sich erst im Laufe des 16. Jahrhunderts. Zur Ausübung des Steuerbewilligungsrechts richteten die Landstände eine eigene Finanzverwaltung ein. Nachdem die Oberpfalz 1628 in Kurbayern aufging, wurde die landständische Verfassung aufgelöst. Ihre Wiederbegründung im Zuge des Spanischen Erbfolgekriegs 1706 blieb nur eine kurzfristige Episode.

"Wie die altbayerischen Herzogtümer zählte die Oberpfalz zu den dualistischen Staaten, in denen neben dem Landesherrn die Korporation der Landstände wesentlichen Einfluß auf die Geschicke des Landes hatte" (Wilhelm Volkert). Das gilt, obwohl die landständische Entwicklung im "Fürstentum der heroberen Pfalz" erst relativ spät und nicht im gesamten Territorium des im Hausvertrag von Pavia 1329 an die Kurpfalz gekommenen Landes gleichzeitig einsetzte. Dies war eine Folge der von Kurfürst Ruprecht III. (reg. 1398-1410 in der Pfalz, als römisch-deutscher König Ruprecht I. 1400-1410) festgelegten Teilung des kurpfälzischen Territoriums unter seine vier Söhne. Dabei erhielt Ludwig III. (reg. 1410-1436) die Kurwürde und das Kurpräzipuum, sein Bruder Johann (reg. 1410-1443) das Gebiet um Neumarkt i. d. Oberpfalz. Gleichzeitig ist aber für die gesamte kurpfälzische Zeit der landschaftlichen Entwicklung in der Oberpfalz festzustellen, dass diese unabhängig von der im Hauptterritorium verlief.

Da die Überlieferungssituation (siehe unter "Quellen") sehr gut ist, überrascht es nicht, dass es immer wieder Anstöße gab, sich mit der Geschichte der Oberpfälzer Landschaft zu beschäftigen. Trotzdem fehlt eine umfassende, quellenkritische Gesamtdarstellung bis heute.

Erste Erwähnung 1432 in der Kuroberpfalz

Als Kurfürst Ludwig III. 1432 Herzog Heinrich von Bayern-Landshut (reg. 1353-1450) mit der Statthalterschaft der zum Kurpräzipuum gehörenden Teile der Oberpfalz (mit Zentrum Amberg) belehnte, findet sich auch "unser lantschaft [...] unsers landes zu Beyrn, es sein ritter oder knecht, stet oder markt" genannt. Der Prälatenstand fehlt in dieser frühesten Aufzählung landständischer Korporationen der Oberpfalz. Nach dieser ersten Nennung fehlen weitere Belege bis in die Anfangsjahre des 16. Jahrhunderts. Möglicherweise kam die landständische Entwicklung über ihre Anfänge aufgrund des "Amberger Aufruhrs" von 1453/54, als die Stadt Amberg Kurfürst Friedrich I. (reg. 1451-1476) die Huldigung verweigerte, nicht hinaus. Jedenfalls lassen sich in den Quellen bis zum Ende des Jahrhunderts keine landständischen Bestrebungen feststellen.

Landtage in Pfalz-Neumarkt 1488 und 1499

Anders verlief die Entwicklung in Pfalz-Neumarkt. Hier ist ein erstes Zusammentreten der Korporationen der Prälaten, des Adels und der Städte des Teilherzogtums 1488 belegt. Auch der zweite in der Oberpfalz nachweisbare Landtag 1499 beschränkte sich auf das Neumarkter Gebiet, das allerdings noch im gleichen Jahr nach dem Tod Pfalzgraf Ottos (reg. 1461-1499) wieder mit den zum Kurpräzipuum gehörenden Teilen der Oberpfalz vereinigt wurde.

Veränderte Ausgangslage im 16. Jahrhundert

Die landständische Entwicklung dieses wiedervereinigten pfälzischen Territoriums der "heroberen Pfalz in Bayern" kam nach den Verheerungen des Landshuter Erbfolgekriegs in Gang, als Kurfürst Philipp (reg. 1476-1508) seine Räte 1506 in die Oberpfalz sandte, um mit den Ständen die Lage des Landes zu erörtern. Offensichtlich hatten sich die Rahmenbedingungen insofern geändert, dass die aufgrund des bayerischen Erbfolgekriegs und der Hussitenunruhen veränderten sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse kein Nebeneinander von Landesfürst und Landständen mehr zuließen. Der Landesherr war nicht mehr dazu in der Lage, aus eigenen Mitteln "Schutz und Schirm" zu bieten, während die unter den Stichworten "Rat und Hilfe" zusammengefassten Leistungen der Landschaft nicht mehr ausreichten.

Erster Oberpfälzer Landtag 1507

Nachdem zunächst Verhandlungen mit den einzelnen Korporationen der Prälaten, der Ritterschaft und der Städte stattgefunden hatten, tagte am 1. Dezember 1507 ein erster Gesamtlandtag im Amberger Rathaus, "damit seiner f[urstlich] g[naden] lannden vnd leuten, auch inen, den prelaten, ritterschaft, steten vnd dem gantzen furstenthom zu nutz vnd ere, widerumb geholffen, in ein wesen vnd standt mecht gestellt werden" (Stadtarchiv Amberg, Landtag und Landschaft 1). Dabei forderten die Stände, dass sie "bei ihren Freiheiten und ihrem alten Gebrauch und Freiheit bleiben [sollten]" (Karl-Otto Ambronn) und der Fürst in seinem Territorium vor Ort sein sollte. Bei diesem ersten Amberger Landtag bildeten sich ein größerer und ein kleinerer Ausschuss heraus. Ersterem gehörten die sieben Prälaten der Klöster Waldsassen, Kastl, Reichenbach, Michelfeld, Walderbach, Ensdorf und Speinshart, 15 Adelige und je ein Vertreter der Städte Amberg, Neumarkt, Weiden, Kemnath, Auerbach und Hirschau an. Der kleine Ausschuss bestand dagegen nur aus den Prälaten der Klöster Kastl und Michelfeld, fünf Repräsentanten des Adels und jeweils einem Vertreter der Städte Amberg und Weiden. Schon diese Aufzählung unterstreicht die Vorrangstellung, welche die Stadt Amberg nicht nur als Tagungsort gegenüber den anderen "Gezirkstädten" einnahm.

Rechte, Organisation, Zusammensetzung

Problematisch erschien es, dass es den Oberpfälzer Landständen bis zu ihrem Ende nicht gelang, ein landesherrliches Privileg zu erhalten, das ihre Rechte bestätigt hätte. Nur der Adel verfügte seit 1527 über einen grundlegenden "Freiheitsbrief". Ihm gelang es im 16. Jahrhundert - der Hochzeit der Oberpfälzer Landstände, in dem sich diese zu einem "quasiparlamentarischen Beschlußorgan" (Karl-Otto Ambronn) entwickelten -, die beiden anderen Stände zu dominieren. So lässt sich 1538 erstmals ein Landmarschall als Sprecher des Adels nachweisen, der spätestens 1556 als Sprecher der gesamten Landschaft fungierte. 1554 reklamierte die Ritterschaft für sich, im Ausschuss mit der doppelten Zahl von Verordneten vertreten zu sein wie die Städte und Märkte. Die einzige Rechtsgrundlage der Landschaft - wie die Korporation der Landstände als Ganzes auch genannt wurde - bildete die Tatsache ihres Zusammentretens, nachdem sie vom Landesherrn einberufen worden war.

Das wichtigste Instrument in den Händen der Landschaft war ihr Steuerbewilligungsrecht, dessen Ausübung sie zwang, gewisse Organisationsformen, wie die in Amberg angesiedelte Finanzverwaltung, aufzubauen. Herausragendes Organ der Landschaft war der bereits erwähnte Landmarschall, ihr oberster Repräsentant und Vertreter. Von großer Bedeutung für die Tätigkeit der Landschaft vor allem im 16. Jahrhundert wurde der ebenfalls bereits genannte Ausschuss.

Ein wichtiger Einschnitt ergab sich für den Prälatenstand, nachdem unter Ottheinrich (reg. 1505-1559 als Pfalzgraf von Pfalz-Neuburg, 1556-1559 als Kurfürst) damit begonnen worden war, die landsässigen Klöster aufzuheben, ihre weltliche Verwaltung in die Hände von Klosterrichtern zu legen und sie dazu gezwungen wurden, die kurfürstliche Kirchenordnung anzunehmen. Danach wurde der Prälatenstand auf den Landtagen durch kurfürstliche Beamte vertreten.

Auseinandersetzungen unter Friedrich III.

Nachdem sich Kurfürst Friedrich III. (reg. 1557-1559 als Pfalzgraf von Simmern-Sponheim, 1559-1576 als Kurfürst) dem reformierten calvinischen Bekenntnis zugewandt hatte und diesem auch in der Oberpfalz zum Durchbruch verhelfen wollte, waren die Landstände in die nachfolgenden religionspolitischen Auseinandersetzungen des Landes mit dem Fürsten involviert. Deutlich wurden die unterschiedlichen Vorstellungen von "Land und Herrschaft" erstmals auf dem Landtag, der vom 22. März bis 1. Mai 1563 in Amberg stattfand; dort kulminierten die Religions- und Steuerprobleme. Obwohl Friedrich III. nicht bereit war, Fragen der Religion mit den Landständen zu erörtern und ein Vorstoß des Landesherrn zur Durchsetzung des calvinischen Bekenntnisses unmittelbar bevor stand, hofften die Stände, am evangelisch-lutherischen Bekenntnis festhalten zu können. Sie erklärten sich daher bereit, die Schulden des Landes in Höhe von 500.000 Gulden zu übernehmen. Dazu wurde mit dem sog. Kommissariat eine eigene Finanzbehörde geschaffen. Ihre Gründung unterstreicht die Absicht der Stände, das Steuerbewilligungsrecht um das Steuerverwaltungsrecht zu erweitern. Dem Kommissariat stand der Landmarschall vor, des Weiteren gehörten ihm ein Pfennigmeister, der stets vom Rat der Stadt Amberg gewählt wurde, und ein Gegenschreiber an.

Auf dem Landtag von 1566 erhöhte Friedrich III. den Druck auf die Landschaft erneut, indem er nicht nur eine "eilende Türkenhilfe", sondern - wie bereits 1556 Kurfürst Ottheinrich - eine als "geschworene Steuer" bezeichnete Vermögenssteuer forderte, die schon damals von den Ständen abgelehnt worden war. Vor allem aber stellten sich auch 1566 die Stände wieder gegen die "angeregte verfürerische sekt" des Kurfürsten. Das Ringen um das evangelische Kirchenwesen hielt bis in die Zeit der Statthalterschaft Christians I. von Anhalt (reg. 1603-1630 als Fürst von Anhalt-Bernburg, 1595-1610 Statthalter in der Oberpfalz) in Amberg an und war neben Steuerbewilligung und Steuerverwaltung der wesentliche Punkt des Agierens der Oberpfälzer Landstände geworden. Das Ringen um religionspolitische Fragen stand zwar im Vordergrund, letztendlich ging es aber vor allem um eine Machtprobe zwischen landesherrlicher Obrigkeit und ständischem Mitwirkungswillen.

Auflösung 1628

In die Zeit der Statthalterschaft Christians von Anhalt fallen auch die letzten Landtage der Oberpfalz. So erschien Kurfürst Friedrich V. (reg. 1610-1623 als Kurfürst, 1619-1621 als König von Böhmen) auf dem Amberger Landtag von 1615 persönlich. Angesichts der Kriegsgefahr versammelte sich die Landschaft 1621 ohne einberufen worden zu sein, weshalb die Amberger Regierung ihr Versammlunsgrecht in Abrede stellte. Nachdem sich Kurfürst Friedrich V. zur Annahme der böhmischen Krone bereit erklärt hatte, zeigte sich die Oberpfälzer Landschaft bereit, dieses "böhmische Abenteuer" mit zu tragen, das in der Schlacht am Weißen Berg bei Prag sein desaströses Ende fand. Als die Oberpfalz 1628 endgültig an Kurbayern überging und die Landesherrschaft zu Kurfürst Maximilian I. (reg. 1597-1651 als Herzog von Bayern, 1623-1651 als Kurfürst) wechselte, folgte - trotz intensivster Bemühungen des Landmarschalls Johann Friedrich Fuchs auf Winklarn (gest. 1641) und des Amberger Bürgermeisters Kaspar Maier - die Auflösung der landständischen Verfassung der Oberpfalz. Nur die Privilegien des Adels wurden 1629 bestätigt.

Wiederbelebung 1706-1714

Eine kurzfristige Wiederbegründung der Landschaft im Jahr 1706, nachdem die Oberpfalz im Spanischen Erbfolgekrieg nach der Ächtung Kurfürst Max Emanuels (reg. 1679-1706, 1714-1726) und der Besetzung des Landes durch österreichische Truppen kaiserlich-österreichisch bzw. nochmals pfälzisch geworden war, bildete nur eine Episode ohne weiter reichende Folgen. Sie nahm nach der Restituierung Bayerns und Kurfürst Max Emanuels in den Verträgen von Rastatt und Baden 1714 auch wieder ein sofortiges Ende.

Literatur

  • Konrad Ackermann, Die Oberpfalz. Grundzüge ihrer geschichtlichen Entwicklung, Wolnzach 1987.
  • Karl-Otto Ambronn, Amberg und die oberpfälzischen Landstände bis zu ihrer Auflösung 1628, in: Amberg 1034-1984. Aus 1000 Jahren Stadtgeschichte. Ausstellung des Staatsarchivs Amberg und der Stadt Amberg in den Rathaussälen zu Amberg aus Anlaß der 950-Jahrfeier der Stadt Amberg, Amberg, 7. - 29. Juli 1984 (Ausstellungskataloge der Staatlichen Archive Bayerns 18), Amberg 1984, 75-909.
  • Karl-Otto Ambronn, Landsassen und Landsassengüter des Fürstentums der Oberen Pfalz im 16. Jahrhundert (Historischer Atlas von Bayern. Teil Altbayern II/3), München 1982.
  • Raingard Esser, Landstände und Landesherrschaft zwischen "status provincialis" und "superioritas territorialis". Landständisches Selbstverständnis in deutschen Territorien, in: Zeitschrift für neuere Rechtsgeschichte 23 (2001), 177-194.
  • Klaus Köhle, Die Landtage des 16. Jahrhunderts im Rathaus zu Amberg, in: Hans Bungert/Franz Prechtl (Hg.), Ein Jahrtausend Amberg. Vortragsreihe der Universität Regensburg zum Stadtjubiläum 1984 (Schriftenreihe der Universität Regensburg 11), Regensburg 1985, 47-61.
  • Klaus Köhle, Landesherr und Landstände in der Oberpfalz von 1400-1583. Sozialstruktur und politische Repräsentation eines frühneuzeitlichen Territoriums (Miscellanea Bavarica Monacensia 16), München 1969.
  • Klaus Köhle, Regierung und Landstände der Oberpfalz in der Zeit des Administrators Johann Casimir (1583-1592), in: Ferdinand Seibt (Hg.), Gesellschaftsgeschichte. Festschrift für Karl Bosl zum 80. Geburtstag. 1. Band, München 1988, 458-470.
  • Franz Mühlbauer, Die oberpfälzischen Landstände und ihr Einfluss auf das Steuerwesen, besonders das Ungeld, in: Archivalische Zeitschrift 12 (1905), 1-78.
  • Volker Press, Fürst und Landstände in der frühneuzeitlichen Oberpfalz (1488-1628, 1707-1715), in: Ferdinand Seibt (Hg.), Gesellschaftsgeschichte. Festschrift für Karl Bosl zum 80. Geburtstag. 1. Band, München 1988, 439-457.
  • Wilhelm Volkert, Die staatliche Organisation, in: Max Spindler (Begr.)/Andreas Kraus (Hg.), Handbuch der Bayerischen Geschichte. 3. Band, 3. Teil, München 1995, 145-156.

Quellen

  • Stadtarchiv Amberg, Landtag und Landschaft
  • Staatsarchiv Amberg, Oberpfälzer Landschaft
  • Staatsarchiv Amberg, Oberpfälzer Landschaft Urkunden
  • Staatsarchiv Amberg, Regierung Amberg, Land- und Ritterschaftsakten
  • Staatsarchiv Amberg, Rentkammer Amberg, Gesamtoberpfälzer Rechnungen R 30 (1563-1637), R 30a (1563-1627), R 31 (1707-1715)

Weiterführende Recherche

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Oberpfälzer Landschaft

Empfohlene Zitierweise

Johannes Laschinger, Landstände der Oberpfalz, publiziert am 18.04.2011; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landstände der Oberpfalz> (19.03.2024)