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Hof und Hofstaat (19. Jahrhundert)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Vier Generationen des Hauses Wittelsbach im Wintergarten der Münchner Residenz. Das Bild entstand als Collage nach einzelnen Porträtaufnahmen. Mit Ausnahme König Max I. Joseph (reg. 1799-1825) sind auf diesem Bild alle Herrscher des Königreiches Bayern versammelt. Collage von Josef Albert (1825-1886), um 1863. Gestaltung: Stefan Schnupp (bavarikon) (© Bayerische Schlösserverwaltung)

von Maximilian Vissers

Hof und Hofstaat in Bayern stellten auch nach der zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgten Trennung von Hof- und Zivilverwaltung den Ort der Staatsrepräsentation und das Kommunikationsforum der bayerischen Könige dar, an welchem sich Adlige, Künstler und Gelehrte versammelten. Der Hofstaat umfasste im 19. Jahrhundert zeitweise bis zu 2.000 Personen, neben den leitenden Hofbeamten auch das gesamte Personal bis hin zu den Tagelöhnern. Verwaltet wurde der Hof von fünf Hofstäben und fünf Hofintendanzen, die sich um den Unterhalt der Gebäude, die Versorgung der Mitglieder des königlichen Hauses, Organisation von Festen und die Personalführung kümmerten. Unter Max I. Joseph (1752-1825, Kurfürst von Pfalzbayern 1799-1806, König von Bayern ab 1806) wurden mehrere Veränderungen des Hofes und seiner Organisation durchgeführt, die das gesamte 19. Jahrhundert prägten. Trotz vielfacher Einsparungen kostete die Hofhaltung im 19. Jahrhundert bis zu 3 Millionen Gulden jährlich.

Begriff

Es gibt viele Definitionen des Begriffs Hof. Die prägnanteste liefert ein anonymer Verfasser von Zedlers Universallexikon, wenn er schreibt: „Der Hof wird genennet, wo sich der Fürst aufhält.“ (Zedler, Universallexikon, Bd. 13, Sp. 405) Daraus lassen sich mindestens drei Dimensionen ableiten, um das Phänomen „Hof“ zu fassen: eine örtliche, eine soziale und eine politische.

Örtliche Dimension

Der Münchner Königshof wechselte Jahr für Jahr seinen Standort zwischen der Winterresidenz in der Stadt und der Sommerresidenz im Schloss Nymphenburg. Daneben gab es eine Anzahl von Jagd- und Lustschlössern, deren Beliebtheit von Monarch zu Monarch variierte. König Maximilian I. Joseph (1756-1825, reg. 1806-1825) besuchte beispielsweise während der Jagdsaison im Herbst vor allem Berchtesgaden und Tegernsee, wohingegen Prinzregent Luitpold (1821-1912, reg. 1886-1912) und sein Sohn Ludwig III. (1845-1921, reg. 1912-1918) das Jagdschloss Luitpoldshöhe im Spessart bevorzugten. Neben dem Haupthof existierten mehrere Nebenhöfe der Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses. Sie lagen über das Gebiet des Königreichs verstreut. Die Anwesenheit von Mitgliedern der landesherrlichen Familie besonders in den zu Beginn des 19. Jahrhunderts hinzugewonnenen Landesteilen des Königreichs versinnbildlichte den Herrschaftsanspruch der Wittelsbacher. So residierte Kronprinz Ludwig (1786-1868), der spätere König Ludwig I. (reg. 1825-1848), seit seiner Hochzeit mit Therese von Sachsen-Hildburghausen 1810 zunächst in Innsbruck und Salzburg und nach der im Münchener Vertrag 1816 vereinbarten Abtretung des Inn- und Salzachkreises an das Kaisertum Österreich in Aschaffenburg und Würzburg. Zumeist galten außerhalb der Hauptresidenz, wo bis 1918 das spanische Hofzeremoniell in Kraft blieb, weniger strenge Regelungen. Die bayerischen Könige nutzten diese Möglichkeit der zeremoniellen Lockerung unterschiedlich: Während Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886) sich ins Private zurückzog, setzte sie etwa Maximilian I. Joseph zur Inszenierung und Popularisierung ihrer Herrschaft ein.

Soziale Dimension

Der Monarch erfüllte eine doppelte Funktion als Oberhaupt des Staates und Chef des regierenden Hauses. Seine Rechte gegenüber den Mitgliedern seiner Familie regelte das Königliche Familienstatut vom 5. August 1819. Das vom Hoffourier in unregelmäßigen Abständen herausgegebene Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Bayern verzeichnete sämtliche Personen, die am Hof beschäftigt waren. Sie werden als „Hofstaat“ bezeichnet, wobei zwischen den Hofstaaten des Königs, der Königin sowie der übrigen Mitglieder des regierenden Hauses unterschieden wird. Wie der Begriff „Staat“ nahelegt, herrschte innerhalb des Gesamthofstaats eine strenge Hierarchie: Jede Personalentscheidung bedurfte der persönlichen Zustimmung des Königs. Die von ihm beauftragten Obersten Hofbeamten und Hofintendanten organisierten jeweils spezifische Bereiche des Hoflebens. Der Obersthofmeister war der höchste Hofbeamte und erfüllte am Hof eine Stellvertreterfunktion. Damit übte er auch die Aufsicht über die Nebenhöfe aus. Die Hofmeister der Nebenhöfe wurden dem Rang nach unterschieden zwischen „Obersthofmeister/in“ (Königin, Kronprinzenpaar) und „Oberhofmeister/in“ (übrige Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses). Die Leitungen weiblicher Hofstaaten waren jeweils doppelt besetzt: Die Oberaufsicht über das Personal und die Finanzen lag bei einem Ober(st)hofmeister, die Hofdamen unterstanden dem Befehl der Ober(st)hofmeisterin. Neben den Angehörigen der Hofstaaten im engeren Sinn hatten auch weitere Personen dauerhaften Zutritt zum Hof. Diese Gruppe wird gemeinhin als „Hofgesellschaft“ bezeichnet. Im Königreich war der Hofzutritt durch eine „Hofrangordnung“ geregelt, wobei nur deren oberste drei Klassen dauerhaftes Zutrittsrecht hatten. Wesentliche Bestimmungen stammten dabei noch aus der Zeit des Kurfürstentums, was das dynastische Bewusstsein und den Herrschaftsanspruch der Linie Zweibrücken-Birkenfeld unterstreicht. Maximilian I. Joseph hatte die Hofrangordnung seiner Vorgänger am 21. März 1800 erneuert. Ihre Kernbestimmungen galten trotz einiger Modifikationen, etwa durch König Maximilian II. (1811-1868, reg. 1848-1864), bis zum Sturz der Monarchie. Die Hofgesellschaft war eine elitäre, vom Uradel dominierte Gruppe. Sie stand aber keineswegs nur dem traditionellen Münchener Hofadel offen, sondern wurde von den Königen gezielt genutzt, um Adelige aus dem In- und Ausland an den Hof und damit an die bayerische Monarchie zu binden.

Politische Dimension

Aufgrund der 1804 erlassenen Domanial- und Fideikommisspragmatik, in der Kurfürst Max IV. Joseph (der spätere König Maximilian I. Joseph) die Unteilbarkeit seiner Ländereien festlegte und infolgedessen als Monarch der staatlichen Verwaltung unterworfen und zum Staatsorgan wurde, verlor der Hof seine Funktion als politisches Handlungsinstrument. Weiterhin blieb er jedoch das wichtigste Kommunikationsforum der gesellschaftlichen Eliten im Königreich und das bedeutendste kulturelle Zentrum. Die Könige Maximilian I. Joseph und Maximilian II. versammelten am Münchener Hof Gelehrte aus dem In- und Ausland. Zum einen geschah dies sicherlich aus persönlicher Neigung, zum anderen spielten dabei aber auch politische Gesichtspunkte eine Rolle. Max I. Joseph beauftragte 1817 den Zoologen Johann Baptist Spix (1761-1826) und den Botaniker Carl Friedrich Philipp Martius (1794-1868) mit einer Expedition in das bis dahin wenig erforschte Brasilien. Dem Anspruch nach knüpften die beiden Naturforscher damit an die Südamerika-Expedition Alexander von Humboldts (1769-1859) an und stärkten den Ruf des Münchener Hofes als Förderer von Kultur und Wissenschaft.

König Maximilian II. zog Gelehrte aus dem protestantischen Norden an die Isar und beabsichtigte damit den Ruf der Haupt- und Residenzstadt als Wissenschaftsstandort zu festigen, was den Widerstand der etablierten Münchener Wissenschaftselite im sogenannten „Nordlichterstreit“ herausforderte. Der augenscheinlich konfessionell motivierte, im Kern aber aus der Angst um den Verlust eigener Einflussmöglichkeiten geborene Konflikt ähnelte demjenigen aus der zweiten Hälfte der Regierungszeit Max I. Josephs, als führende Vertreter der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gegen die Besetzung von Akademiestellen mit protestantischen Gelehrten opponierten. In beiden Fällen ergriff der König jeweils für die neu hinzu Gekommenen Partei und sicherte so die Attraktivität Münchens als Wissenschaftsstandort. Mit dem Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst schuf Maximilian II. 1853 ein Pendant zum preußischen Orden Pour le Mérite für Wissenschaften und Künste. Ordensträgern gewährte er Zutrittsrechte zum Hof.

Maximilians Vater, König Ludwig I., förderte vor allem die Schönen Künste. Unter seinem Regiment erfuhr nicht nur die Stadtresidenz einen bedeutenden Ausbau durch den Hofbauintendanten Leo von Klenze, sondern erhielten zudem München und andere Städte (z.B. Aschaffenburg) ihr bis heute erhalten gebliebenes, klassizistisches Gepräge. Durch seine Bauten (z.B. das Siegestor in der Münchener Maxvorstadt, die Walhalla bei Regensburg und die Befreiungshalle bei Kelheim) kommunizierte der Monarch seine deutschnationale Gesinnung. Sein Engagement trug München im Gebiet des Deutschen Bundes den Ruf eines „Musenhofes“ ein.

Veränderung der Hoforganisation unter König Maximilian I. Joseph

Seit den Reformen Herzog Wilhelms V. (1548-1626, reg. 1579-1597) Ende des 16. Jahrhunderts hatte sich der Hofstaat in vier „Hofstäbe“ gegliedert: den Obersthofmeister, den Oberstkämmerer, den Obersthofmarschall und den Oberststallmeister. Jeder Stab erfüllte spezifische Zwecke. Aufgaben und Pflichten der den Stäben nachgeordneten Behörden und Bediensteten waren in Dienstinstruktionen niedergelegt und wurden nach Bedarf erneuert. Der Obersthofmeister war nicht nur Stellvertreter des Landesherren am Hof, sondern hatte darüber hinaus den Vorsitz im Geheimen Rat sowie in der Geheimen Konferenz inne. Er bildete damit ein Bindeglied zwischen dem Hof und der zentralen Staatsverwaltung.

Die bayerische Monarchie stand an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert unter großem Handlungsdruck. Der Krieg gegen das revolutionäre Frankreich verstärkte jahrzehntealte Missstände beim Militär und in der Verwaltung, sodass das Land 1799 kurz vor dem Staatsbankrott stand. Im Zusammenspiel mit seinem leitenden Minister Maximilian Graf von Montgelas (1759-1838) sowie weiteren Vordenkern eines neuen Beamtentums machte sich der neue Kurfürst an die Reform des gesamten Staatswesens. Der Hof als Symbol absolutistischer Herrschaft stand seit der Aufklärung massiv in der Kritik, da die dort zelebrierte Prunkentfaltung spätestens seit der Französischen Revolution von Teilen des dritten Standes als hauptursächlich für den maroden Zustand der Staatsfinanzen angesehen wurde. Die Reform des Hofes war damit Teil einer „Revolution von oben“, mit der die bayerische Regierung Kritik und soziale Unruhen zu verhindern versuchte.

Der nun folgende Prozess der Trennung von Hof und Zivilverwaltung nahm seinen Anfang mit dem kurfürstlichen Erlass über die Neuerrichtung von Staatsministerien am 25. Februar 1799. Die Einteilung der Geschäftsbereiche folgte dem Sach- und dem Ressortprinzip, sämtliche Hofbeamten verloren ihre Ministerposten. Auf die Reform der obersten Verwaltungsbehörden folgte diejenige der Staatsfinanzen. Im Zuge dessen wurden nicht nur das Staats- und Dynastievermögen von den privaten Finanzen der königlichen Familie getrennt, sondern erstmals auch ein verbindlicher Hofetat aufgestellt, welcher der staatlichen Finanzaufsicht unterlag. Durch den Erlass ähnlich lautender Organisations-Reskripte am 15. Januar 1804 reformierte der Kurfürst die Leitung seiner Hofstäbe. Seither wachten sogenannte Ökonomieräte darüber, dass die Stäbe die ihnen zugewiesene Etats einhielten. Außerdem kamen zu den vier seit dem 16. Jahrhundert bestehenden Hofstäben nun fünf Hofintendanzen hinzu: die Hoftheater-, Hofmusik-, Hofjagd-, Hofgarten sowie die Hofbauintendanz. Um dem mit der Erlangung der Königswürde 1806 erhöhten Repräsentationsbedürfnis gerecht zu werden, errichtete der König 1806 den Oberstzeremonienmeister als fünften Hofstab. Er bestand als Amt bis 1918, war aber seit 1837 dem Oberstkämmerer unterstellt.

Die folgende Aufstellung illustriert die reformierte Hoforganisation:

Hofdepartements Nachgeordnete Hofstellen
Obersthofmeisterstab Kabinetts-/Privatdispositionskasse
Hofkirchensprengel
Leibgarden
Hofärzteschaft
Hofapotheke
Schlossverwaltungen
Oberstkämmererstab Kämmerer
Kammerbedienstete
Leibärzte
Obersthofmarschallstab Oberstküchenmeister
Oberstsilberkämmerer
Truchsessen
Proviantkammer
Hofküche
Hofkeller
Mundschenke
Konditorei
Silberkammer
Tafelwaschkammer
Fischerei
Oberststallmeisterstab (Vize-Oberststallmeister)
Adlige Stallmeister
Pagerie (Edelknaben + Lehrpersonal)
Livréebedienstete
Marstall
Futtermeisterei
Hof- und Landgestüt
Zentralveterinärschule
Oberstzeremonienmeisterstab Zwei Zeremonienmeister
Aïde des Ceremonies
Hofjagdintendanz Oberjäger und Jagdzeugmeister
Fasanenmeister
Revierjäger in den Leibgejägen
Hoftheaterintendanz Hoftheater: Residenztheater;
später Isartortheater sowie Hof- und Nationaltheater
Hofmusikintendanz Vokalmusik
Instrumentalmusik
Hofgartenintendanz Hofgärtner in den Lust- und Küchengärten
Hofbauintendanz Hofbauinspektion München
Brunnen- und Maschineninspektion München

Hofetat und Zivilliste

Seit der Finanzreform 1803/4 wurde der Hofetat für jedes Geschäftsjahr neu bestimmt. Um Kritik aus den Reihen der durch die Verfassung vom 26. Mai 1818 etablierten Ständeversammlung entgegenzuwirken, erließ der König am 22. Juli 1819 ein Finanzgesetz, in dem er den Hofetat erstmals für eine Dauer von sechs Jahren festlegte. Es veranschlagte jährliche Kosten in Höhe von 2.745.000 Gulden. Das entsprach 8,8 Prozent der gesamten Staatsausgaben. Die Kritik an hohen Repräsentationskosten riss aber nicht ab. Ludwig I. senkte deshalb den jährlichen Bedarf des Hofes um 400.000 Gulden, wofür ihm der liberal-gesinnte Landtag 1834 die Einrichtung einer permanenten Zivilliste zubilligte. Erst König Ludwig II. hob diesen Betrag auf knapp drei Millionen Gulden an.

Hofstäbe und Hofintendanzen im langen 19. Jahrhundert

Der Hof blieb auch im gesamten 19. Jahrhundert das zentrale Instrument, mit dem Fürsten ihren Rang- und Herrschaftsanspruch nach innen und außen kommunizierten. Dabei waren folgende Parameter maßgeblich: die Hofgröße, die Besetzung der Hofämter mit adeligem Personal und die Wahrnehmung des jeweiligen Hofes durch Auswärtige.

Der Münchener Königshof umfasste im 19. Jahrhundert 1.500 bis 2.000 Personen. Der weitaus größte Teil der Beschäftigten stand im Dienst des königlichen Haupthofes, wie die Verhältnisse des Jahres 1839 illustrieren: Insgesamt beschäftigte der Hof seinerzeit rund 1.960 Personen, davon waren 1.750 am Haupthof tätig. Die übrigen knapp 200 taten ihren Dienst an einem der elf Nebenhöfe. Die Anzahl der Nebenhöfe schwankte mit derjenigen der volljährigen Prinzen und Prinzessinnen sowie deren Alter. In der Regel erhielten jene bei Erreichen des Jugendalters einen eigenen Hofstaat zugebilligt und erst mit der Heirat eine eigenständige Hofhaltung. Seiner Stellung entsprechend war der Hofstaat des Kronprinzen nach derjenigen seines Vaters personell am stärksten besetzt. Weibliche Hofstaaten umfassten häufig nicht mehr als ein Dutzend Bedienstete. Ausnahmen bildeten hier die Hofhaltungen der königlichen Witwen. Ein eindrückliches Beispiel ist die Kurfürstin-Witwe Maria Leopoldine (1776-1848), deren Hofhaltung finanziell wie personell zumindest zeitweise an diejenige der regierenden Königin heranreichte. Für die auf Außenwirkung bedachten bayerischen Könige spielte die Hofgröße aber auch deshalb eine Rolle, weil sich dadurch die Bedeutung des eigenen Throns sowie dessen finanzielle Potenz demonstrieren ließ. Als sich 1814 auf dem Wiener Kongress andeutete, dass Bayern Souveränitätsrechte zugunsten des Deutschen Bundes einbüßen sollte, vergrößerte Max I. Joseph seinen Hof kontinuierlich von rund 1.500 auf 1.800 Personen, um so seinen Ranganspruch gegenüber den anderen Mächten zu verdeutlichen.

Neben der Größe war entscheidend, ob und wie die leitenden Hofämter besetzt wurden. Nur ein Monarch, der alle Würden rangkonform, das heißt mit Mitgliedern des Uradels, besetzte, konnte darauf bauen, dass andere Fürsten seinen Ranganspruch anerkannten. Anders als Preußen und Österreich gelang es den bayerischen Königen allerdings auch im 19. Jahrhundert nicht, Mitglieder fürstlicher Häuser für den eigenen Hofdienst zu rekrutieren. Dennoch definierten sie bei der Besetzung der Hofchargen hohe Standards. Dabei unterschieden sie zwischen Ämtern mit eher zeremonieller Funktion (Obersthofmeister, Oberstkämmerer, Oberstzeremonienmeister) und solchen, bei denen der Versorgungsaspekt im Vordergrund stand (Obersthofmarschall, Oberststallmeister): Erstere wurden wie schon im Kurfürstentum mit Angehörigen des katholischen, bayerischen Uradels besetzt; die Amtsinhaber der zweite Gruppe entstammten zwar ebenfalls dem Uradel, jedoch handelte es sich dabei zumeist um Personen, die das besondere Vertrauen des Monarchen genossen. Dieses war nötig, denn immerhin beinhalteten die Aufgabenbereiche von Obersthofmarschall und Oberststallmeister viele täglichen Verrichtungen des Königs und dessen Familie wie deren Versorgung mit Speisen und Getränken an der Hoftafel.

Der Einfluss von Hofbeamten auf den König konnte in einigen Fällen immens sein, wie die Vorgänge im November 1870 im Vorfeld der „Reichsgründung“ zeigen: Der zunächst kritische König Ludwig II. sandte seinen Oberststallmeister Maximilian Karl Theodor Graf von Holnstein (1835-1895) zum preußischen Kanzler Otto von Bismarck (1815-1898), um mit diesem die Bedingungen für die Zustimmung zu einer Kaiserkrönung des Hohenzollernkönigs Wilhelm I. (1797-1888. reg. 1861-1888) auszuhandeln. Im Gegenzug für die Unterzeichnung des „Kaiserbriefes“ durch Ludwig II. handelte Graf Holnstein als führender Abgesandter seines Herrn nicht nur besondere Privilegien für das Königreich Bayern aus (z.B. Postregal), sondern erreichte darüber hinaus die Zusage über Gelder, derer der verschuldete König dringend für die Sanierung seiner Kabinettskasse bedurfte.

Die bayerischen Könige legten großen Wert auf Außenwirkung. In Abgrenzung zu seinem unpopulären Vorgänger Karl Theodor (1724-1799, reg. 1777-1799) inszenierte sich Max I. Joseph als nahbar und gegenüber den Bedürfnissen seiner Untertanen aufgeschlossen. Er schuf gezielt informelle Anlässe wie Spaziergänge durch die Münchener Innenstadt, um mit seinen Untertanen ins Gespräch zu kommen. Am Hof lockerte er das Zeremoniell, zeigte sich der Öffentlichkeit im Frack oder zu Kriegszeiten in Uniform. Entgegen älterer Forschungsmeinung zielte dies keineswegs auf eine Verbürgerlichung der Monarchie ab. Vielmehr sicherte er seine Königsherrschaft durch diese Art der öffentlichen Legitimation. Die Außenrepräsentation des „guten Vaters Max“ blieb über das 19. Jahrhundert hinweg vorbildlich. Der junge Maximilian II. Joseph setzte nach Abdankung seines Vaters im Zuge der Affäre Lola Montez bewusst auf Volksnähe. Das Königspaar zeigte sich in den Jahren 1848/49 häufig bei öffentlichen Kundgebungen und schuf so ein monarchisches Gegennarrativ zu demjenigen der Revolutionäre.

Zur Popularisierung der Monarchie trug zudem die Hinwendung einzelner Monarchen zum Brauchtum hin: Mitglieder der Königsfamilie traten in volkstümlicher Tracht auf, nahmen persönlich an großen Volksfesten wie dem Oktoberfest teil oder ließen Bilder und Fotografien von sich bei alltäglichen Tätigkeiten verbreiten. Der Hof spielte bei der „Invention of Tradition“ (Eric Hobsbawm) eine wichtige Rolle. Man denke etwa an den „Kasperlgrafen“ Franz Pocci (1807-1876), der seit 1830 verschiedene leitende Hofämter bekleidete, oder die Popularisierung der Zither durch Herzog Maximilian in Bayern (1808-1888). Der Ausbau des Eisenbahnnetzes schuf weitere Möglichkeiten der Herrschaftskommunikation. Prinzregent Luitpold und sein Sohn Ludwig III. nutzten den Hofzug, um auf den Bahnhöfen entlang ihrer Reiseroute mit den Menschen in Kontakt zu treten. Weitere ritualisierte Termine im Festkalender des Hofes waren: Geburts- und Namenstage der königlichen Familie, Fronleichnamsprozessionen, Neujahresempfänge, Hofbälle sowie hohe Kirchenfeste.

Die Hofdienerschaft

Die Hofdienerschaft war hierarchisch strukturiert. An der Spitze standen die Stabchefs, diesen folgten Hofchargen zweiter Klasse (z.B. Oberstsilberkämmerer, Oberstküchenmeister) sowie die Vorstände nachgeordneter Behörden (z.B. der Hofapotheke). In der Regel besetzten Adelige die Spitzenpositionen. Bei den Intendanten sowie den Vorständen von Hofbehörden, wo man Fachwissen und eine entsprechende Ausbildung benötigte, gab es zuweilen bürgerliche Amtsträger. In den meisten Fällen erhob der König diese jedoch nach einer bestimmten Dienstzeit in den persönlichen Adelsstand. Das probate Mittel war dabei der 1808 geschaffene Verdienstorden der Bayerischen Krone. Auf die Leitungspositionen folgten dem Rang nach absteigend: die Offizianten, dann die livrierte Dienerschaft und darunter einfaches Dienstpersonal sowie Tagelöhner.

Gemäß den Bestimmungen der Staatsdienerpragmatik vom 1. Januar 1805 hatten regulär am Hof beschäftigte Personen Anspruch auf eine Pension sowie Hinterbliebenenfürsorge. Wer sich im Dienst durch besonderen Fleiß oder vergleichbare Leistungen hervortat, der konnte auf die Auszahlung einer Gratifikation hoffen. Außerdem erstattete der Hof seinen Bediensteten Reisekosten. Eine wichtige Neuerung der Reformära war dabei die Umwandlung sämtlicher Naturalbezüge in Geldzahlungen. Mit dieser Maßnahme versuchte Max I. Joseph, Diebstähle und Unterschlagungen durch Hofbedienstete zu unterbinden. Auch beim Besuch auswärtiger Höfe erhielten einfache Hofbedienstete tendenziell eher Geld als materielle Geschenke. Letztere (z.B. Tabakdosen, Schmuck) blieben aber weiterhin unter Angehörigen des Kammerdienstes verbreitet.

Den zahlreichen Privilegien auf der einen Seite stand auf der anderen ein enormer Disziplinierungsdruck gegenüber. Angehörige des einfachen Dienstes waren in Schlafsälen untergebracht und durften den Hof nur mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten verlassen. Essen erhielten sie von der Hofküche. Urlaub wurde ihnen nur in Ausnahmefällen genehmigt. Wenn Hofbedienstete heiraten wollten, benötigten sie dafür eine Genehmigung des Königs. Ihr Alltag war streng reguliert, was unter anderem feste Aufsteh- und Schlafzeiten beinhaltete. All diese Regeln wurden tendenziell lockerer, je höher ein Bediensteter in der Hierarchie stand.

Quellen und Forschungsstand

Die Quellenlage zu den Höfen der sechs bayerischen Monarchen des 19. Jahrhunderts sowie des Prinzregenten Luitpold ist unter anderem aufgrund von Verlusten im Zweiten Weltkrieg unterschiedlich. Umfangreiche Bestände zu den Hofstäben und Hofintendanzen sowie Nachlässe der einzelnen Monarchen lagern im Geheimen Hausarchiv der Wittelsbacher. Weitere Unterlagen finden sich in den Beständen der Abteilungen I und II des Bayerischen Hauptstaatsarchivs, hier vor allem die Bestände der Hofamtsregistratur, des Hofzahlamtes, der Ministerien des Äußeren sowie der Finanzen, des Reichsheroldenamtes und der Adelsmatrikel. Weitere Quellen zum Hof finden sich in den Archiven verschiedener bayerischer Adelsfamilien, die Hofämter innehatten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Grafen von Rechberg und Rothenlöwen), lagern diese Bestände heute in staatlichen Archiven (z.B. die Archive der Grafengeschlechter Preysing und Törring im Staatsarchiv München). Neben den Archivquellen gibt es auch eine Vielzahl von gedruckten Quellen. Die Bayerische Staatsbibliothek hat sämtliche Ausgaben der Hof- und Staatshandbücher aus dem 19. Jahrhundert digitalisiert. Dies gilt insbesondere für die Hofrangordnungen, Kammerordnungen, vereinzelte Dienstinstruktionen sowie Dokumentationen höfischer Feste, sofern zu diesen Festprogramme, Abläufe oder Berichte vorliegen. Auch Amts- und Intelligenzblätter, Zeitungen und Gesellschaftszeitschriften wie die „Eos“ sowie die im 19. Jahrhundert gedruckten Tagebücher und Memoiren (u.a. die des Ritters von Lang (1764-1835) bieten Einblicke in den höfischen Alltag.

Allgemein steckt die Forschung zu den bayerischen Höfen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in den Anfängen. Außer der sozialhistorischen Untersuchung von Max Brunner zur Hofgesellschaft unter König Maximilian II. Joseph und dem institutionengeschichtlichen Längsschnitt von Walter Prem zur Entwicklung der Hofstäbe seit dem 16. Jahrhundert fehlen systematische Untersuchungen zum Hof. Es gibt jedoch bereits einige Spezialuntersuchungen zu einzelnen Hofbehörden (z.B. Hofbau- und Hoftheaterintendanz). Mehrere Forschungsprojekte, vor allem an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, befassen sich gegenwärtig mit der Erforschung von Grundstrukturen und Darstellungsformen des bayerischen Königshofes im „langen“ 19. Jahrhundert.

Leiter der Hofstäbe im 19. Jahrhundert

Amt Inhaber Amtszeit Lebensdaten
Obersthofmeister Anton Clemens Graf von Törring-Seefeld 1804-1812 1725-1812
Maximilian Emanuel Graf von Rechberg und Rothenlöwen 1817-1819 1736-1819
Maximilian Carl Graf von Thurn und Taxis 1819-1825 1745-1825
Clemens Graf von Törring-Seefeld 1825-1835 1758-1837
Carl Graf von Rechberg und Rothenlöwen 1835-1847 1775-1847
Cajetan Peter Graf von und zu Sandizell 1847-1863 1782-1863
Carl Graf von Butler-Clonebough (kommissarisch) 1863-1864 1810-1864
Otto Freiherr von Lerchenfeld-Aham (kommisarisch) 1864-1865 1817-1884
Gustav Graf zu Castell-Castell 1865-1908 1829-1910
Albrecht Graf von Seinsheim 1908-1914 1841-1915
Wilhelm Freiherr von Leonrod 1914-1918 1865-1943
Oberstkämmerer Maximilian Emanuel Graf von Rechberg und Rothenlöwen 1804-1817 1736-1819
Maximilian Carl Graf von Thurn und Taxis 1817-1819 1745-1825
Clemens Graf von Törring-Seefeld 1819-1825 1758-1837
Carl Graf von Rechberg und Rothenlöwen 1825-1839 1775-1847
Cajetan Peter Graf von und zu Sandizell 1839-1847 1782-1863
Johann Nepomuk Freiherr von Poissl 1847-1862 1783-1865
Franz Graf von Pocci 1862-1877 1807-1876
Max Joseph Freiherr Pergler von Perglas 1877-1893 1817-1893
Ludwig Freiherr von Malsen 1893-1895 1828-1895
Albrecht Graf von Seinsheim (zugleich Obersthofmarschall; ab 1908 zugleich Obersthofmeister) 1895-1913 1841-1915
Hans Freiherr von Lassberg 1913-1918 1854-1952
Obersthofmarschall Ludwig Joseph Freiherr von Gohren 1799-1819 1749-1819
unbesetzt 1819-1825
Friedrich Ludwig Camill Marquis von Montperny 1825 1791-1844
Anton Freiherr von Gumppenberg 1825-1842 1787-1855
Friedrich Graf von Saporta (Hofmarschall) 1842-1851 1794-1853
Otto Freiherr von Lerchenfeld-Aham 1851-1852 1817-1884
Ludwig Freiherr von Zoller 1852-1855 1817-1858
Carl Graf von Butler-Clonebough 1855-1864 1810-1964
Ludwig Freiherr von Malsen 1864-1868 1828-1895
Max Graf von Holnstein aus Bayern 1868-1879 1853-1895
Max Joseph Freiherr Pergler von Perglas 1879-1880 1817-1893
Gustav Graf zu Castell-Castell (kommissarisch) 1880 1829-1910
Ludwig Freiherr von Malsen 1880-1895 1828-1895
Albrecht Graf von Seinsheim (zugleich Oberstkämmerer, ab 1908 zugleich Obersthofmeister) 1895-1913 1841-1915
Oberststallmeister Karl Ludwig Philipp Freiherr von Kesling 1799-1843 1763-1843
Wilhelm Freiherr von Freyberg (Viceoberstallmeister) 1843-1856 1793-1860
Otto Freiherr von Lerchenfeld-Aham (Viceoberstallmeister, ab 1864 Oberststallmeister) 1856-1865 1817-1884
Gustav Graf zu Castell 1865-1867 1829-1910
Max Graf von Holnstein aus Bayern 1867-1894 1853-1895
Karl Freiherr von Wolfskeel 1894-1913 1847-1919
Wilhelm Freiherr von Leonrod 1913-1918 1865-1943
Oberstzeremonienmeister

(ab 1837 dem Oberstkämmererstab unterstellt)

Clemens Graf von Törring-Seefeld 1806-1819 1758-1837
Carl Graf von Rechberg und Rothenlöwen 1819-1825 1775-1847
Cajetan Peter Graf von und zu Sandizell 1825-1837 1782-1863
Johann Nepomuk Graf von Joner-Tettenweis (Erster Zeremonienmeister) 1837-1847 1783-1856
Eduard Graf von Yrsch 1847-1863 1797-1862
Franz Graf von Pocci 1863-1864 1807-1876
Carl Graf von Moy 1864-1879 1827-1894
Max Joseph Freiherr Pergler von Perglas 1880-1893 1817-1893
Ludwig Freiherr von Malsen (kommissarisch; zugleich Oberstkämmerer) 1893-1895 1828-1895
Maximilian Graf von Moy (Zeremonienmeister) 1895-1918 1862-1933
Hofjagd-Intendant Sigismund Graf von Preysing-Lichtenegg 1804-1810 1729-1810
unbesetzt 1810-1814
Johann Bar (seit 1822 Ritter von; Hofjagdinspektor; ab 1819 Hofjägermeister) 1814-1836 1753-1836
Alois von Coulon (Hofjägermeister) 1836-1844 1780-1855
Max Kaltenborn (Hofjagdinspektor; ab 1858 Intendanzvorstand) 1844-1864 1800-1864
Joseph Federl (Intendanzvorstand) 1865-1871 1804-1871
Max Graf von Holnstein aus Bayern 1873-1894 1853-1895
Karl Freiherr von Wolfskeel 1894-1913 1847-1919
Intendanz dem Oberstkämmerer unterstellt ab 1913
Hoftheater-Intendant Joseph Marius von Babo (bis 1804 Kommissar; ab 1804 Intendant) 1799-1810 1756-1822
Karl August Delamotte 1811-1821 1768-1841
Clemens Freiherr von Weichs 1821-1824 1793-1838
Johann Nepomuk Freiherr von Poissl 1824-1833 1783-1865
Karl Theodor Küstner 1833-1842 1784-1864
Eduard Graf von Yrsch 1842-1844 1797-1862
August Freiherr von Frays 1844-1847 1790-1863
Johann Nepomuk Freiherr von Poissl (kommissarisch) 1847-1848 1783-1865
August Freiherr von Frays 1848-1851 1790-1863
Franz Dingelstedt 1851-1857 1814-1881
August Freiherr von Frays 1857-1860 1790-1863
Wilhelm Schmitt (geschäftsführend; seit 1862 Intendanzrat) 1860-1868 1816-1871
Karl Freiherr von Perfall 1869-1893 1824-1907
Ernst Possart 1893-1907 1841-1921
Albert Freiherr von Speidel 1907-1912 1858-1912
Hofmusik-Intendant Clemens Graf von Törring-Seefeld 1799-1819 1758-1837
Sigismund Freiherr von Rumling 1819-1825 1747-1825
Johann Nepomuk Freiherr von Poissl 1825-1847 1783-1865
Franz Graf von Pocci 1847-1864 1807-1876
Karl Freiherr von Perfall 1864-1907 1824-1907
Albert Freiherr von Speidel 1907-1912 1858-1912
Klemens Freiherr von und zu Franckenstein 1913-1918 1875-1942
Hofgarten-Intendant Friedrich Ludwig Sckell 1804-1824 1750-1823
unbesetzt 1824-1839
Karl Sckell 1839-1840 1793-1840
Ludwig Carl Seitz (Hofgarteninspektor, ab 1843 Intendant) 1840-1852 1792-1866
unbesetzt 1852-1853
Ludwig Freiherr von Zoller 1853-1855 1817-1858
als Hofgärtnerei dem Obersthofmarschallstab unterstellt ab 1855
Hofbau-Intendant Johann Andreas Gärtner 1804-1819 1744-1826
Leo von Klenze 1819-1864 1784-1864
Eduard Riedl 1864-1867 1813-1885
als Bauabteilung dem Obersthofmeisterstab unterstellt ab 1867

Literatur

Quellen

  • Hans-Michael Körner/Ingrid Körner (Hg.), Aus den Lebenserinnerungen von Leopold Prinz von Bayern (1846-1930), Regensburg 1983.
  • Anton Chroust (Hg.), Gesandtschaftsberichte aus München 1814–1848.
    • Abteilung I: Die Berichte der französischen Gesandten, 6 Bänd (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 18–19 und 21–24), München 1935–1937.
    • Abteilung II: Die Berichte der österreichischen Gesandten, 4 Bände (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 33, 36–38), München 1939–1942.
    • Abteilung III: Die Berichte der preußischen Gesandten, 5 Bände (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 39–43), München 1949–1951.
  • Hubert Glaser/Franziska Dunkel/Hannelore Putz (Hg.), König Ludwig I. von Bayern und Leo von Klenze, der Briefwechsel, 3 Bände in 9 Teilbänden (Quellen zur neueren Geschichte Bayerns 5), München 2004-2011.
  • Luise von Kobell, Unter den vier ersten Königen Bayerns, nach Briefen und Erinnerungen, 2 Bände, München 1894. (Band 1) (Band 2)
  • Karl Heinrich Ritter von Lang, Memoiren des Karl Heinrich Ritters von Lang, Skizzen aus meinem Leben, Wirken, meinen Reisen und meiner Zeit, zwei Teile, Braunschweig 1842. (Band 1) (Band 2)
  • Eugen Stollreither (Hg.), Ein deutscher Maler und Hofmann, Lebenserinnerungen des Johann Christian von Mannlich, Berlin 1913.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Verwandte Artikel

Empfohlene Zitierweise

Maximilian Vissers, Hof und Hofstaat (19. Jahrhundert), publiziert am 24.09.2024; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Hof_und_Hofstaat_(19._Jahrhundert)>(03.10.2024)