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Regierung unter Maximilian II.

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Porträt von König Maximilian II. (1811-1864, reg. 1848-1864); Kopie nach Joseph Bernhardt (1805-1885), um 1860. (Bayerische Staatsgemäldesammlung, Inventar-Nr. 14121, lizenziert durch CC BY-SA 4.0)

von Katharina Weigand

Die Politik König Maximilians II. (1811-1864, reg. 1848-1864) zielte im Innern auf den Erhalt der monarchischen Staatsform sowie auf die Verhinderung weiterer Reformen bzw. auf die Rücknahme der 1848/49 verabschiedeten liberalen Gesetze. Auch wenn er sich, vor allem zu Beginn, als konstitutioneller Herrscher präsentierte, so lag ihm doch sehr an der Konsolidierung der königlichen Thronrechte. Die monarchische Staatsform konnte von Maximilian II. tatsächlich bewahrt werden, doch musste sich der König spätestens 1859 eingestehen, dass er hinter die Landtagsbeschlüsse von 1848/49 nicht mehr zurück konnte. Ebenso wenig erfolgreich war der bayerische König hinsichtlich seiner außenpolitischen Ziele. Es gelang ihm nicht, mit Hilfe der anderen deutschen Mittel- und Kleinstaaten ein "Drittes Deutschland" auf den Weg zu bringen, das mächtig genug gewesen wäre, den Dualismus der beiden deutschen Großmächte Österreich und Preußen auszubalancieren. Zwei Jahre nach seinem Tod existierte der Deutsche Bund nicht mehr, und Otto von Bismarck (1815-1898) war auf dem Sprung, ein kleindeutsches Kaiserreich unter preußischer Führung zu errichten.

Druck der "Märzproklamation" König Ludwigs I. vom 6. März 1848. (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Bavar. 1605 l)

Die Ausgangslage

Am 20. März 1848 unterschrieb König Ludwig I. (1786-1868, reg. 1825-1848) seine Abdankungsurkunde. Mit dem Eid auf die bayerische Verfassung am 21. März 1848 übernahm sein Sohn, Maximilian II. (1811-1864, reg. 1848-1864), die schwierige Aufgabe als Nachfolger auf dem bayerischen Thron. Ludwig I. hatte noch vor seinem Rücktritt innenpolitische Reformen in Bayern verbindlich zugesagt ("Märzproklamation"). Die musste der Sohn nun umsetzen, wollte er nicht eine erneute revolutionäre Erhebung, vor allem in den neubayerischen Gebieten, heraufbeschwören. Außerdem tagte in Frankfurt am Main seit Mitte Mai 1848 die erste gesamtdeutsche Nationalversammlung, die sich für politische Reformen stark machte und gleichzeitig die Errichtung eines deutschen Nationalstaates anstrebte. Somit war nicht nur die monarchische Staatsform, sondern auch die bayerische Eigenstaatlichkeit akut gefährdet.

Die Minister bis Ende 1848

Mit liberalen Ministern hoffte Maximilian II. die ersten Stürme nach seinem Thronantritt überstehen zu können: mit Otto Graf von Bray-Steinburg (1807-1899) im Außenressort, Gustav Freiherrn von Lerchenfeld (1806-1866) im Finanzressort, Gottlieb Carl Freiherrn von Thon-Dittmer (1802-1853) im Innenressort. Sie standen für den Erhalt der bayerischen Souveränität, für die Lösung der Deutschen Frage unter Einschluss Österreichs und befürworteten innenpolitische Reformen. Die Minister glaubten aber, nicht über die "Märzproklamation" hinausgehen zu müssen.

Der Landtag von 1848

Abfahrt König Maximilians II. nach der feierlichen Eröffnung des Landtags am 22. März 1848. (Bildarchiv Bayerischer Landtag)

Den ersten Landtag seiner Herrschaft berief der König am 22. März 1848 ein. Die Mitglieder der Kammer der Abgeordneten waren bereits 1845 gewählt worden, es waren mehrheitlich Liberale. Aus taktischen Gründen, nicht aus innerer Überzeugung, legte Maximilian II. die Umsetzung der väterlichen "Märzproklamation" als Agenda fest. Bereits Anfang Juni 1848 billigte die Abgeordnetenkammer diverse von der königlichen Regierung eingebrachte Reformgesetze, denen auch die Kammer der Reichsräte zustimmte. Maximilian II. sanktionierte diese Gesetze anschließend mit seiner Unterschrift.

Die vielleicht wichtigste Reform brachte die Abschaffung der Zusammensetzung und Wahl der Abgeordnetenkammer nach Berufs- und Geburtsständen. Nun galt in Bayern das allgemeine, indirekte Wahlrecht aller Männer über 25 Jahre, die eine direkte Steuer entrichteten. Außerdem sprach man dem Landtag das Recht der Gesetzesinitiative zu, und die Verantwortlichkeit der Ressortminister gegenüber dem Landtag wurde erweitert. Pressefreiheit wurde gewährt, die Mediatgerichtsbarkeit und -verwaltung des Adels sowie weitere privilegierte Gerichtsstände hob man auf, die Ablösung der Grund- und Zehntherrschaft wurde beschlossen, eine Reform des Steuerwesens half, die staatlicherseits unterstützte Grundlastenablösung der bisher abhängigen Bauern zu finanzieren. Die seit langem geforderten Reformen im Gerichtswesen und im Prozessrecht (Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtsprechung, Einführung von Schwurgerichten, Reform des Straf- und Polizeirechts sowie der streitigen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit) wurden zum Teil 1848 auf den Weg gebracht, zum Teil allerdings erst einige Jahre später realisiert. Mit dem "Grundlagengesetz" von 1848 stellte man hierfür sowie für ein neues Vereins- und Versammlungsrecht verbindliche Richtlinien auf.

Landtage und Reformen 1849 bis 1864

Noch im Jahr 1848 kam es gemäß dem neuen Wahlgesetz zu Neuwahlen. Die progressive Linke, die sich für Volkssouveränität, für mehr Freiheiten sowie für ein geeintes Deutschland stark machte, und das linke Zentrum bildeten nun die Mehrheit der Abgeordneten. Das führte rasch zu Konflikten mit dem König und seiner Regierung. Denn während die Kammer der Abgeordneten mehrheitlich für die Annahme der in Frankfurt beschlossenen Grundrechte sowie der Reichsverfassung votierte, waren die Kammer der Reichsräte, der Monarch und seine Minister strikt dagegen. Daher vertagte der König den Landtag zuerst, dann löste er ihn auf und setzte für Juli 1849 Neuwahlen an. Diese brachten eine Mehrheit der deutlich konservativeren Altliberalen. Immerhin konnten bei diesem zweiten Landtag des Jahres 1849 einige weitere Reformgesetze verabschiedet werden (Distriktratsgesetz, Landratsgesetz, Forstgesetz u. a.).

Anschließend sollte der Reformprozess in Bayern jedoch ins Stocken geraten. Maximilian II. hat diese Entwicklung bewusst herbeigeführt, indem er immer wieder neue, konservativere Minister berief: Im Jahr 1849 Außenminister Ludwig Freiherr von der Pfordten (1811-1880) und Innenminister Theodor von Zwehl (1800-1875), 1852 Innenminister August Lothar Graf von Reigersberg (1815-1888). Mit deren Hilfe hoffte er zuletzt sogar darauf, die Reformgesetze von 1848 wieder komplett zurücknehmen zu können. Neuerliche Konflikte mit der Zweiten Kammer waren auf diese Weise vorprogrammiert. So beantworteten die Abgeordneten den Versuch, das 1848 verabschiedete "Grundlagengesetz" wieder aufzuheben, mit einem klaren Nein. 1855 und 1856 versuchte Maximilian II., sein Ziel mit einer erneuten Auflösung des Landtags zu erreichen – vergeblich. Den konfliktbeladenen Wiederzusammentritt des Landtags im September 1858 beantwortete der Monarch mit neuerlicher Auflösung und der Ansetzung von Neuwahlen für den Herbst 1858.

Dann aber schien der König einzusehen, dass er eine ihm genehme Zusammensetzung der Abgeordnetenkammer auf diesem Wege nicht erreichen würde. Er lenkte ein und tauschte noch einmal seine Minister aus. Von der Pfordten, von Reigersberg und Friedrich von Ringelmann (1803-1870), die allesamt für den Versuch des Königs standen, zur Gesetzeslage von vor 1848 zurückzukehren, erhielten am 1. Mai 1859 ihre Entlassungsurkunden. Der König selbst umschrieb seinen Sinneswandel mit den folgenden resigniert klingenden Worten: "Ich will Frieden haben mit meinem Volk und mit den Kammern; deshalb habe ich das Ministerium gewechselt" (zit. nach Volkert, Entwicklung, 256). Die neuen Minister hießen Karl Freiherr von Schrenck von Notzing (1806-1884), Äußeres, Max von Neumayr (1808-1881), Inneres, und Karl Christoph Freiherr von Mulzer (1805-1875), Justiz. Deren Zusammenarbeit mit dem Landtag brachte die 1848 angekündigte Fortsetzung des Reformprogramms schließlich zu einem vorläufigen Ende (endgültige Trennung von Justiz und Verwaltung, Einführung des Notariats).

Lediglich 1863 kam es noch einmal zu einer vorzeitigen Landtagsauflösung und zu Neuwahlen. Die Unterstützung liberaler Abgeordneter für den "Deutschen Nationalverein", der sich für eine kleindeutsche Lösung der Deutschen Frage auch in Bayern stark machte, war der Grund. Die Umsetzung weiterer längst vorbereiteter Gesetzesvorhaben sollte Maximilian II. allerdings nicht mehr erleben, er starb am 10. März 1864.

Außenpolitik und Deutsche Frage

Karikatur zur Triaspolitik Maximilians II. Der bayerische König spielt gegenüber dem österreichischen Kaiser Franz Joseph und preußischen König Wilhelm I. die Karte Tri-As aus, welche den Anspruch Bayerns als Wortführer der Mittelstaaten des Deutschen Bundes auf eine politische Mitsprache verdeutlichen soll. [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/presentation/v2/bsb10614997/canvas/33/view Aus: Münchener Punsch Nr. 4 (24.1.1864).
Teilnehmer des Deutschen Fürstenkongresses von 1863 im Garten des Frankfurter Palais Thurn und Taxis. König Maximilian II. (1. Reihe, 5. v. l.) steht dabei neben Kaiser Franz Joseph von Österreich. Foto von Joseph Albert (1825-1886). (bavarikon) (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-010278)

Der bayerische König stand den Einigungsbemühungen des Frankfurter Paulskirchenparlaments zu Anfang nicht gänzlich ablehnend gegenüber. Dann zeichnete sich jedoch ab, dass die Abgeordneten der Nationalversammlung das Erbkaisertum des preußischen Königs sowie eine unitaristische Reichsverfassung ohne Rücksprache mit den Regierungen der deutschen Staaten anstrebten. Maximilian II. sah daraufhin nur noch ein Ziel: Rettung der bayerischen Souveränität.

Zu diesem Zweck ernannte er Ludwig von der Pfordten zum bayerischen Außenminister. Von der Pfordten wollte ein geeintes Deutschland unter der alleinigen Vorherrschaft Preußens verhindern und stattdessen den Deutschen Bund erhalten. Außerdem war er davon überzeugt, dass die mittleren und kleineren deutschen Staaten, das "Dritte Deutschland", in der Lage wären, den Dualismus zwischen den beiden deutschen Großmächten auszubalancieren. Bayern sollte hierbei die Führung übernehmen. Die sog. Triaspolitik war seitdem die außenpolitische Maxime von König und Regierung.

Friedrich Wilhelm IV. von Preußen (1795-1861, reg. 1840-1861) lehnte die ihm vom Paulskirchenparlament angetragene Kaiserkrone zwar ab, doch mit dem Plan der Erfurter Union drohte anschließend gleichwohl ein preußisch dominiertes Deutschland unter Ausschluss Österreichs. Nachdem sowohl Bayern als auch weitere deutsche Staaten sich gegen die Erfurter Union ausgesprochen hatten, verständigten sich die deutschen Staaten auf gemeinsame Beratungen (Dresdner Konferenz, Dezember 1850 bis Mai 1851). Diese führten aber nur zu einer Rückkehr zum Deutschen Bund in seiner Organisationsform von vor 1848.

Als 1853 und erneut 1860 die Verträge des Deutschen Zollvereins zur Verlängerung anstanden, gelang es Preußen beide Male, Österreich den Beitritt zu verwehren. Das war ein deutlicher Hinweis auf die realen Machtverhältnisse in der Mitte Europas. 1863 misslang der letzte, nun von Österreich ausgehende Versuch, den Deutschen Bund zu reformieren (Frankfurter Fürstentag). Bayerns bis dahin fortgesetzte Bemühungen, zwischen Berlin und Wien zu vermitteln und gleichzeitig das Dritte Deutschland hinter sich zu einen (u. a. Bamberger Konferenz, 25.–30. Mai 1854), scheiterten ebenso. Bayerns Anspruch, als drittgrößter Staat im Deutschen Bund die anderen deutschen Mittel- und Kleinstaaten zu dominieren, löste bei diesen erhebliches Misstrauen aus.

Diverse europäische Krisen zeigten letztendlich überdeutlich, dass weder Bayern allein noch das Dritte Deutschland gemeinsam mächtig genug war, den Fliehkräften innerhalb des Deutschen Bundes etwas entgegensetzen zu können. Der Krimkrieg (1853-1856), der Italienische Krieg (1859) sowie die Krise um Schleswig und Holstein (1864) legten offen, dass es den beiden deutschen Großmächten nur mehr um die eigenen machtpolitischen Interessen ging. Auch von der Pfordtens Nachfolger, Karl von Schrenck von Notzing, konnte daran nichts mehr ändern. Die Machtverhältnisse innerhalb des Bundes und besonders die militärische Schwäche Bayerns ließen dies nicht zu. Die bayerische Triaspolitik hatte im Grunde von Anfang an kaum eine Chance auf Realisierung, 1866 sollte sie scheitern.

Wirtschafts- und Verkehrspolitik, Soziale Frage

Allgemeine deutsche Industrie- und Gewerbeausstellung im Münchner Glaspalast 1854. Foto von Franz Seraph Hanfstaengl (1804-1877). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-021419)
Maschienenfabrik des Joseph Anton von Maffei in der Hirschau bei München, Stahlstich 1857. (bavarikon) (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-031883)

Wichtige wirtschafts- und verkehrspolitische Entwicklungen nahmen während der Herrschaft König Maximilians II. ihren Anfang. Dazu zählt die vom Staat subventionierte Ablösung des Obereigentums der Grundherren, womit die bisher abhängigen Bauern endgültig zu Eigentümern des zuvor schon von ihnen bewirtschafteten Grund und Bodens wurden. Das neue bayerische Gewerberecht (1868/69) begünstigte wiederum industrielle Unternehmungen, die es bis dahin in Bayern nur in geringer Zahl gegeben hatte. Zusammen vor allem mit der Förderung des Eisenbahnbaus entstanden so erste industrielle Zentren: Eisenindustrie in der Oberpfalz, Lokomotiv- und Waggonbau in München und Nürnberg, Metallverarbeitung und Farbenindustrie in Schweinfurt sowie vor allem Maschinenbau in Augsburg. An Bedeutung gewannen darüber hinaus rasch die Textilindustrie in Oberfranken und Schwaben (besonders in Augsburg) sowie die chemische Industrie u. a. in der Pfalz. Die Industrie- und Gewerbeausstellung des Jahres 1854, mit der Errichtung des Münchner Glaspalastes, sollte auf die Qualität bayerischer Industrieerzeugnisse hinweisen.

Im hauptsächlich agrarisch geprägten Königreich Bayern stellte die Soziale Frage in den Jahren 1848 bis 1864 noch keine Bedrohung für das gesellschaftliche System dar. Industriearbeiter gab es in Bayern um die 1850er Jahre nur in geringer Zahl in Augsburg, Hof und Fürth. Problematisch war vielmehr die äußerst konjunkturabhängige Situation der städtischen Unterschichten. Ernstzunehmende Proteste der ländlichen Unterschichten hatte es nur 1848/49 während der Revolution gegeben, eine nennenswerte Abwanderung in die Städte begann erst um 1870. Dennoch reagierte Maximilian II. äußerst sensibel auf die auch im Königreich langsam Fahrt aufnehmenden sozialen Veränderungen, hauptsächlich aus Angst vor einem drohenden Umsturz. Daher spendete Maximilian II. einerseits aus seinen eigenen Mitteln nicht unerhebliche Summen zur Abfederung sozialer Härten. Andererseits hätte er gerne eine Sozialgesetzgebung in Bayern auf den Weg gebracht, wobei er jedoch am Widerstand sowohl seiner eigenen Minister als auch an dem der Landtagsmehrheit scheitern sollte. Erst nach seinem Tod wurden 1868/69 das "Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt", das "Gesetz über die öffentliche Armen- und Krankenpflege" sowie eine neue Gemeindeordnung verabschiedet. Hier ist zu bedenken, dass gerade die Gemeinden eine besonders wichtige Rolle bei der Armenfürsorge spielten.

Wissenschafts- und Kulturpolitik

Ein vordringliches Ziel der Politik Maximilians II. war der Erhalt der Souveränität Bayerns. Dies stellte sich aber angesichts der Sogkraft des deutschen Nationalgedankens seit 1848/49 als immer schwieriger zu lösendes Problem dar. Dem König war bewusst, dass Bayern den beiden deutschen Großmächten Preußen und Österreich hinsichtlich der militärischen Stärke bzw. der Wirtschaftsleistung nichts entgegenzusetzen hatte.

Ludwig I. hatte vor allem auf die Kunst vertraut, um Bayern im Kreis der deutschen Staaten eine die Souveränität rettende Spitzenposition zu verschaffen. Sein Sohn hoffte, dieses Ziel vor allem mit Hilfe der Wissenschaften erreichen zu können. Das führte u. a. dazu, dass er sich persönlich in die Berufungen an die drei bayerischen Universitäten (München, Erlangen, Würzburg) einmischte, wobei ihn weniger die politische Haltung der zu Berufenden als vielmehr ihre wissenschaftliche Leistung interessierte. Die Naturwissenschaften, die Literatur und vor allem die Geschichtswissenschaft erfreuten sich seiner vorrangigen Förderung (1857 Gründung des Historischen Seminars an der Münchner Universität, 1858 Gründung der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften).

Einladungen an den Hof zu den sog. Symposien des Königs dienten einerseits dazu, den Monarchen zu beraten, sie sollten andererseits aber gleichzeitig die Möglichkeit bieten, den Wissenschaftlern und Literaten die besondere Wertschätzung Maximilians II. vor Augen zu führen und sie auf diese Weise in Loyalität an den König und an Bayern zu binden. Dies gelang freilich nicht immer, wie das Beispiel der Berufung des Historikers Heinrich von Sybel (1817-1895) zeigt. Der von Maximilian II. geförderte Zuzug zahlreicher Professoren aus Preußen brachte ihm außerdem den Vorwurf der "Alteingesessenen" ein, wonach er diese "Nordlichter" seinen eigenen Landeskindern vorziehe. Tatsächlich glaubte der Monarch die Wissenschaft in Bayern nur mit Hilfe auswärtiger Kräfte auf ein höheres Niveau heben zu können.

Die Kulturpolitik des Königs zielte darüber hinaus darauf ab, den Stolz der Bayern auf das eigene Herkommen derart zu stärken, dass sie gleichsam immunisiert würden gegenüber dem deutschen Nationalgedanken. In diesen Zusammenhang gehören u. a. die königliche Trachtenförderung, die Gründung des Bayerischen Nationalmuseums, der Auftrag für eine Landesbeschreibung ("Bavaria" von Wilhelm Heinrich Riehl). Die Gründung der Begabtenstiftung "Maximilianeum" wiederum zielte darauf, besonders kompetente Staatsdiener für das Königreich rekrutieren zu können. Das für die Stiftung in München errichtete Gebäude wurde im sog. Maximilianstil gebaut, ebenso wie der vom König initiierte Boulevard, die Maximilianstraße.

Kirchenpolitik und Gleichstellung der Juden

Anders als sein Vater begegnete Maximilian II. seinen protestantischen Untertanen mit großer Toleranz. So nahm er den Kniebeugeerlass Ludwigs I., demgemäß auch evangelische Soldaten angesichts der Monstranz während der Fronleichnamsprozession das Knie zu beugen hatten, zurück. Außerdem gewährte er den scharf protestantisch agierenden Gustav-Adolf-Vereinen in Bayern uneingeschränkte Betätigungsfreiheit.

Am bayerischen Staatskirchenrecht, vor allem am königlichen Nominationsrecht für die Bischöfe, hielt Maximilian II. jedoch unbeirrt fest. Dafür nahm der König auch Spannungen mit der katholischen Kirche in Kauf. Die u. a. von den Liberalen geforderte Trennung von Staat und Kirche lehnte er ebenso ab wie jegliche Hinneigung zum politischen Katholizismus. Die Gleichstellung der Israeliten in Bayern, die mit dem Judenedikt des Jahres 1813 noch bewusst verhindert worden war, kam während der Herrschaft Maximilians II. einen entscheidenden Schritt voran. 1848 wurde den bayerischen Juden das aktive und passive Wahlrecht zugestanden, während eine Revision des Judenedikts zu dieser Zeit noch keine Mehrheit im Bayerischen Landtag fand. Dies gelang erst 1861, als die Israeliten die volle Gleichberechtigung im Königreich Bayern erlangten, was u. a. die Zulassung zu allen Ämtern des Staatsdienstes beinhaltete.

Der Regierungsstil des Königs, neue Ministerien und die Einführung des Ministerrats

Maximilian II. von Bayern. Gravur nach einem Foto von Franz Seraph Hanfstaengl (1804-1877). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-012459)

Während Ludwig I. einen sehr autokratischen Regierungsstil gepflegt und seine Minister geradezu wie Bedienstete behandelt hatte, umgab sich Maximilian II. mit vielen Ratgebern. Er gab immer wieder Gutachten zu den verschiedensten Materien in Auftrag, bei seinen Ministern, aber auch bei Vertrauten, die dem Landtag gegenüber nicht verantwortlich waren. Dies führte zu gehöriger Erbitterung bei den Mitgliedern seiner Regierung. Angesichts zahlreicher, oft auch widersprüchlicher Gutachten und Ratschläge tat sich Maximilian II. gleichwohl schwer, sich anschließend zu einer Vorgehensweise durchzuringen.

Kritik am politischen Einfluss seines Kabinettssekretariats, das ebenfalls keiner politischen Kontrolle unterworfen war, begegnete der König mit dem Zugeständnis, dessen Zuständigkeit vor allem auf private Angelegenheiten zu beschränken. Tatsächlich aber blieb es dabei, dass die Kabinettssekretäre, die als Scharnier zwischen Ministerium und Monarch agierten, weiterhin in allen politischen Materien maßgeblich involviert waren.

Hinsichtlich der ministeriellen Ressorts kam es 1848/49 zu Veränderungen. Das Anfang März 1847 neu geschaffene Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten (Kultusministerium) wurde von Maximilian II. Ende 1848 wieder mit dem Innenministerium vereinigt, Mitte März 1849 jedoch erneut als eigenständiges Ministerium errichtet. Völlig neu geschaffen wurde vom König Ende 1848 das Staatsministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten.

Auf Anraten des vormaligen Innenministers Carl August von Abel (1788-1859) rief Maximilian II. 1849 das Amt eines Vorsitzenden im Ministerrat ins Leben und ernannte seinen Außenminister Ludwig von der Pforten zum ersten Inhaber. Wenngleich der Vorsitzende im Ministerrat bis zum Ende des Königreichs keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber seinen Ministerkollegen besaß, so wuchs ihm doch allmählich die Stellung eines Primus inter pares zu. Bei Krankheit oder Abwesenheit des Königs war es die Aufgabe des Vorsitzenden, den Ministerrat einzuberufen und zu leiten. Auf längere Frist hat diese Neuerung sicherlich die Stellung der Minister gegenüber dem König gestärkt.

Vergleicht man die Regierungszeit Maximilians II. mit derjenigen seines Vaters, so ist nicht zu übersehen, welchen Einfluss die Revolution von 1848 langfristig hatte. Während Ludwig I. noch recht autokratisch agiert hatte, brachten die Erfahrungen von 1848/49 seinen Nachfolger dazu, einerseits seinen Ministern mehr Freiräume zu überlassen, andererseits immer ängstlich auf die Artikulationen der bayerischen Untertanen zu lauschen und im Krisenfall eher zurückzuweichen. Hinsichtlich der bayerischen Außenpolitik ist zu konstatieren, dass die bayerische Souveränität zwischen 1825 und 1848 noch kaum gefährdet war. Das änderte sich unter Maximilian II. dramatisch, ohne dass es dem König und seinen Ministern gelang, ein tragfähiges Konzept zur Rettung der bayerischen Eigenstaatlichkeit zu entwickeln. Dieses Scheitern führte u. a. dazu, dass Bayern wenige Jahre später (1870/71) ein Teilstaat des Bismarckreiches wurde.


Ministerium Amtsdauer Minister Lebensdaten
Staatsministerium des königlichen Hauses und des Äußern
14.3.1848 – 29.4.1848 Klemens August Graf von Waldkirch (Verweser) 1806-1858
29.4.1848 – 18.4.1849 Otto Graf von Bray-Steinburg 1807-1899
18.4.1849 – 1.5.1859 Ludwig Freiherr von der Pfordten 1811-1880
1.5.1859 – 4.10.1864 Karl Freiherr von Schrenck von Notzing 1806-1884
Staatsministerium der Finanzen
1.12.1847 – 25.3.1848 Karl Friedrich von Heres (Verweser) 1790-1854
25.3.1848 – 14.11.1848 Gustav Freiherr von Lerchenfeld 1806-1866
14.11.1848 – 7.3.1849 Moritz von Weigand 1789-1864
7.3.1849 – 19.12.1858 Joseph von Aschenbrenner 1798-1858
19.12.1858 – 1.7.1859 Anton von Fischer (Verweser) 1792-1877
1.7.1859 – 31.7.1866 Benno Heinrich von Pfeufer 1804-1871
Staatsministerium des Innern
8.3.1848 – 14.11.1848 Gottlieb Carl Freiherr von Thon-Dittmer 1802-1853
14.11.1848 – 19.12.1848 Gustav Freiherr von Lerchenfeld 1806-1866
19. - 31.12.1848 Moritz von Weigand (Verweser) 1789-1864
31.12.1848 – 7.3.1849 Hermann von Beisler 1790-1859
8.3. – 9.6.1849 Georg Friedrich von Forster 1775-1857
9.6.1849 – 1.12.1852 Theodor von Zwehl 1800-1875
1.12.1852 – 1.5.1859 August Lothar Graf von Reigersberg 1815-1888
1.5.1859 – 10.11.1865 Max von Neumayr 1808-1881
Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten
21.3. – 11.11.1848 Hermann von Beisler (Verweser) 1790-1859
Ende 1848 – 15.3.1849 aufgehoben
16.3.1849 – 9.6.1852 Friedrich von Ringelmann 1803-1870
30.11.1852 – 29.7.1864 Theodor von Zwehl 1800-1875
Staatsministerium der Justiz
29.11.1847 – 25.3.1848 Hermann von Beisler (Verweser) 1790-1859
25.3.1848 – 5.3.1849 Carl Friedrich von Heintz 1802-1868
5.3.1849 – 27.2.1854 Karl Joseph Freiherr. von Kleinschrod 1797-1866
27.2. – 9.9.1854 Joseph von Aschenbrenner (Verweser) 1798-1858
9.9.1854 – 1.5.1859 Friedrich von Ringelmann 1803-1870
1.5.1859 – 31.7.1864 Karl Christoph Freiherr von Mulzer 1805-1875
Staatsministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten
1.12.1848 – 18.4.1849 Otto Freiherr von Bray-Steinburg 1807-1899
18.4.1849 – 1.5.1859 Ludwig Freiherr von der Pfordten 1811-1880
1.5.1859 – 5.10.1864 Karl Freiherr von Schrenck von Notzing 1806-1864
Staatsministerium der Armee
1.2. – 5.4.1848 Heinrich von der Mark (Verweser) 1782-1865
5.4. – 21.11.1848 Carl Weishaupt 1787-1853
21.11.1848 – 29.5.1849 Wilhelm von Le Suire 1787-1852
29.5.1849 – 25.3.1855 Ludwig von Lüder 1795-1862
25.3.1855 – 13.4.1859 Wilhelm von Manz 1804-1867
13.4.1859 – 12.6.1861 Ludwig von Lüder 1795-1862
12.6.1861 – 11.12.1861 Moriz von Spies 1805-1862
11.12.1861 – 20.1.1862 Hugo von Bosch (Verweser) 1782-1865
20.1. – 16.6.1862 Bernhard von Heß 1792-1868
16.6. – 10.10.1862 Moriz von Spies 1805-1862
10.10.1862 – 1.3.1863 Bernhard von Heß (Verweser) 1792-1868
1.3. – 11.7.1863 Karl Friedrich von Liel 1799-1863
11. – 26.7.1863 Hugo von Bosch (Verweser) 1782-1865
26.7. – 15.8.1863 Bernhard von Heß (Verweser) 1792-1868
15.8.1863 – 1.8.1866 Eduard von Lutz 1810-1893
Vorsitzender im Ministerrat
22.12.1849 – 1.5.1859 Ludwig Freiherr von der Pfordten 1811-1880
1.5.1859 – 4.10.1864 Karl Freiherr von Schrenck von Notzing 1806-1864

Literatur

  • Max Brunner, Die Hofgesellschaft. Die führende Gesellschaftsschicht Bayerns während der Regierungszeit König Maximilians II. (Miscellanea Bavarica Monacensia 144), München 1985.
  • Michael Dirrigl, Maximilian II., König von Bayern 1848-1864, 2 Bde., München 1984.
  • Hubert Glaser, Zwischen Großmächten und Mittelstaaten. Über einige Konstanten der deutschen Politik Bayerns in der Ära von der Pfordten, in: Heinrich Lutz / Helmut Rumpler (Hg.), Österreich und die deutsche Frage im 19. und 20. Jahrhundert. Probleme der politisch-staatlichen und soziokulturellen Differenzierung im deutschen Mitteleuropa, München 1982, 140-188.
  • Manfred Hanisch, Für Fürst und Vaterland. Legitimitätsstiftung in Bayern zwischen Revolution 1848 und deutscher Einheit, München 1991.
  • Horst Hesse, Gesetzgeber und Gesetzgebung in Bayern 1848-1870, 2 Bde., Weilheim 1984/1987.
  • Hans-Michael Körner, Staat und Geschichte im Königreich Bayern 1806-1918 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 96), München 1992.
  • Marita Krauss, Herrschaftspraxis in Bayern und Preußen im 19. Jahrhundert. Ein historischer Vergleich (Historische Studien 21), Frankfurt am Main / New York 1997.
  • Ulrike Leutheusser / Heinrich Nöth (Hg.), „Dem Geist alle Tore öffnen“. König Maximilian II. von Bayern und die Wissenschaft, München 2009.
  • Johannes Merz, Die Verwaltungsberichte der Würzburger Regierung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, in: Ernst-Günter Krenig (Hg.): Wittelsbach und Unterfranken. Vorträge des Symposions: 50 Jahre Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte, Würzburg 1999, 154-166.
  • Johannes Merz, Max II. Die soziale Frage, in: Alois Schmid / Katharina Weigand (Hg.), Die Herrscher Bayerns. 25 historische Portraits von Tassilo III. bis Ludwig III., München 2. Aufl. 2006, 330-342.
  • Günter Müller, König Max II. und die soziale Frage (Politische Studien, Beihefte 1), München 1964.
  • Rainer A. Müller (Red.), König Maximilian II. von Bayern 1848-1864, Rosenheim 1988.
  • Winfried Nerdinger (Hg.), Zwischen Glaspalast und Maximilianeum. Architektur in Bayern zur Zeit Maximilians II. 1848-1864, München 1997.
  • Achim Sing, Die Wissenschaftspolitik Maximilians II. von Bayern (1848-1864). Nordlichterstreit und gelehrtes Leben in München (Ludovico Maximilianea: Forschungen 17), München 1996.
  • Wilhelm Volkert, Die politische Entwicklung von 1848 bis zur Reichsgründung 1871, in: Alois Schmid (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte, begründet von Max Spindler, Bd. IV: Das Neue Bayern. Von 1800 bis zur Gegenwart, Teilbd. 1: Staat und Politik, München 2. Auflage 2003, 235-317.
  • Katharina Weigand, Bayerische Geschichtspolitik im 19. Jahrhundert: Max II., in: Ulrich Baumgärtner / Monika Fenn (Hg.), Geschichte zwischen Kunst und Politik, München 2002, 173-184.
  • Katharina Weigand, Der gelehrte Monarch und die Kulturpolitik. Johann von Sachsen und Maximilian II. von Bayern im Vergleich, in: Winfried Müller / Martina Schattkowsky (Hg.), Zwischen Tradition und Modernität. König Johann von Sachsen 1801-1873, Leipzig 2004, 189-202.
  • Katharina Weigand, König Maximilian II. Kultur- und Wissenschaftspolitik im Dienst der bayerischen Eigenstaatlichkeit, in: Sigmund Bonk / Peter Schmid (Hg.), Königreich Bayern. Facetten bayerischer Geschichte 1806-1919, Regensburg 2005, 75-94.
  • Katharina Weigand, Königlich-bayerische Träume von einem Dritten Deutschland, in: Dietmar Willoweit (Hg.), Föderalismus in Deutschland. Zu seiner wechselvollen Geschichte vom ostfränkischen Königtum bis zur Bundesrepublik, Wien / Köln / Weimar 2019, 297-311.

Quellen

  • Friedrich Bodenstedt, Eines Königs Reise. Erinnerungsblätter an König Maximilian II. von Bayern, München 2011.
  • Achim Sing, Die Memoiren König Maximilians II. von Bayern 1848-1864 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 112), München 1997.

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Katharina Weigand, Regierung unter Maximilian II., publiziert am 13.06.2023, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Regierung_unter_Maximilian_II.> (19.04.2024)