Hofämter (Herzogtum/Kurfürstentum Bayern)
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Im 12. Jahrhundert bildeten sich am Hof des Königs wie auch an den Höfen der meisten Fürsten im deutschsprachigen Raum vier Haupthofämter heraus: Truchsess, Mundschenk, Marschall und Kämmerer. Am bayerischen Herzogshof waren diese Ämter seit Heinrich dem Löwen vollzählig vorhanden. Wegen ihrer Nähe zum Herrscher spielten die Inhaber der Hofämter, die abhängigen Ministerialenfamilien angehörten, im Hochmittelalter eine zentrale Rolle. Im 13. Jahrhundert verloren Truchsessen- und Schenkenamt an Bedeutung und entwickelten sich zu reinen Titularämtern. Dafür kamen Hofmeister und Kammermeister als neue wichtige Amtsträger auf, während Hof und Verwaltung begannen, sich auseinanderzuentwickeln. Ende des 16. Jahrhunderts wurde der Hofstaat in fest umrissene Stäbe eingeteilt. Die vier Spitzenämter des Hofes waren von da an der Obersthofmeister, der Oberstkämmerer, der Obersthofmarschall und der Oberststallmeister. Neben den im höfischen Alltag regulär ausgeübten Hofämtern sind in Bayern seit 1280 auch Erbhofämter in den Händen angesehener Adelsfamilien belegt, die bis ins 18. Jahrhundert bei besonderen Gelegenheiten ehrenhalber versehen wurden.
Definition
Die mittelalterlichen Hofämter gingen ursprünglich zurück auf bestimmte persönliche Dienstverrichtungen in einem herrschaftlichen Haushalt. Da sich nach der damaligen Vorstellung in der Menge des Gesindes, das unabdingbar zum Haus eines jeden Herrn gehörte, der Rang des Fürsten ausdrückte, gab es an Königshöfen bereits im Frühmittelalter zahlreiche verschiedene geistliche und weltliche Amtsträger.
Vom 10. bis zum 12. Jahrhundert bildeten sich am römisch-deutschen Königshof vier weltliche Haupthofämter heraus, die Leitungsfunktionen in verschiedenen Bereichen der Hofhaltung ausübten: Der Truchsess (lat. dapifer) war für die Verpflegung des Hofes verantwortlich und überwachte die fürstliche Tafel. Der Mundschenk (lat. pincerna) sorgte für den Ausschank der Getränke aus dem Hofkeller. Der Marschall (lat. marescalcus) führte die Aufsicht über den Hofstall und das berittene Gefolge sowie den Oberbefehl über das Kriegsheer. Dem Kämmerer (lat. camerarius) schließlich oblag neben der Sorge für Garderobe, Ausrüstung und sonstige persönliche Bedürfnisse des Fürsten die Verwaltung seiner Finanzen.
Im 12. Jahrhundert wurden diese vier Ämter zunächst an den Höfen der rheinischen Erzbischöfe und dann bei vielen weiteren weltlichen und geistlichen Fürsten im Reich übernommen. Sie entwickelten sich im Laufe der Zeit zu einem wesentlichen Kennzeichen fürstlicher Herrschaft. Auch bei vielen einfachen Grafen und in Abteien sind bis 1200 zumindest einzelne dieser Hofämter nachzuweisen. Die Amtsträger genossen hohes gesellschaftliches Ansehen und spielten aufgrund ihrer Nähe zum Herrscher häufig eine wichtige Rolle bei der Herrschaftsausübung.
Während die Höfe immer größer wurden und sich Hof und Landesverwaltung allmählich auseinander entwickelten, kam es seit dem 13. Jahrhundert allgemein zu Veränderungen an der Spitze der höfischen Ämterhierarchie. Hierbei verloren einige der bisherigen Führungsämter an Bedeutung und neue traten an ihre Stelle.
Ursprünge der Hofämter in Bayern
Im bayerischen Raum traten die vier klassischen Hofämter zwischen 1135 und 1200 im Gefolge der Markgrafen von Cham-Vohburg aus dem Geschlecht der Diepoldinger auf.
Am bayerischen Herzogshof werden erstmals in einer Urkunde des Babenbergers Leopold (reg. 1136-1141 als Markgraf von Österreich, 1139-1141 als Herzog von Bayern) aus dem Jahr 1141 ein Marschall und ein Kämmerer erwähnt, über deren Namen und Herkunft nichts bekannt ist. Heinrich der Löwe (reg. 1142-1180 als Herzog von Sachsen, 1156-1180 als Herzog von Bayern) richtete an seinem Hof dann bis 1169 alle vier Ämter ein. Dabei sind zwar Mitte der 1150er Jahre je einmal ein Truchsess und ein Marschall belegt, die möglicherweise zum bayerischen Gefolge des Welfenherzogs zu zählen sind. Im Wesentlichen stützte dieser sich aber auf Hofamtsträger, die der sächsischen Ministerialität entstammten.
Herzog Otto I. von Wittelsbach (reg. 1180-1183) besetzte nach Heinrichs Sturz die vier Hofämter in Bayern neu mit seinen eigenen Ministerialen. Die wittelsbachischen Pfalzgrafen verliehen seit etwa 1170 alle Ämter unter ihren unfreien Gefolgsleuten. Es fällt auf, dass unter Ottos Nachfolgern das Truchsessen-, Schenken- und Marschallamt, deren Inhaber häufig auch an Regierungsgeschäften beteiligt waren, meist an mehrere Amtsträger gleichzeitig vergeben waren. Beim Kämmereramt, das dagegen nur selten bezeugt ist, lässt sich eine Mehfachbesetzung nicht nachweisen.
Parallel zu diesen ministerialischen Amtsträgern, die den alltäglichen Hofdienst versahen, gab es laut dem bayerischen Herzogsurbar von ca. 1280 auch Erbhofämter, die traditionell an bestimmte Grafengeschlechter verliehen wurden. Danach waren die Pfalzgrafen von Bayern Erbtruchsesse, die Grafen von Wasserburg Erbkämmerer, die Grafen von Hirschberg Erbschenken und die Grafen von Ortenburg Erbmarschälle. Näheres über den Ursprung dieser Erbämter ist nicht bekannt. Die Forschung vermutet, dass es sich dabei um Ehrenämter wie die Reichserzämter der Kurfürsten handelte, die nur bei feierlichen Anlässen symbolisch ausgeübt wurden.
Veränderungen der Hoforganisation
Im 13. und 14. Jahrhundert veränderte sich auch am bayerischen Herzogshof ähnlich wie an anderen Fürstenhöfen im Reich das Gefüge der Hofämter deutlich. Infolge der Landesteilungen entstanden jeweils eigene Hofhaltungen der verschiedenen Teilherzöge; die Entwicklung verlief aber ungeachtet kleinerer Unterschiede an allen Höfen im Wesentlichen gleich.
Während des 13. Jahrhunderts wurden auch die ministerialischen Hofämter des Truchsessen, des Schenken und des Marschalls in einigen Familien erblich. Die Herren von Baierbrunn und die Herren von Eggmühl hatten über mehrere Generationen hinweg das Truchsessenamt inne, mehrere Schenken stammten jeweils aus den Geschlechtern von Au-Flügelsberg, von Öd und von Schneitbach, die Schrobenhausener und die Schiltberger waren lange Zeit Marschälle. Die Hofämter entwickelten sich in diesen Familien allmählich zu bloßen Titeln, die nicht mehr mit Amtspflichten verbunden waren.
Das Marschallamt wurde als tatsächlich ausgeübtes, nicht erbliches Dienstamt am Hof an andere Träger vergeben und blieb insbesondere im oberbayerischen Herzogtum auch politisch einflussreich. Im Fall des Truchsessen und Schenken aber trug die Erblichkeit dazu bei, dass diese Ämter sowohl ihre politische Bedeutung als auch ihre Funktion am Hof verloren. Beide tauchen im Lauf des 13. Jahrhunderts immer seltener in Herzogsurkunden auf und werden auch in der niederbayerischen Hofordnung von 1294 nicht genannt. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts trat an den Höfen der bayerischen Herzöge der Hofmeister als Leiter der Hofhaltung auf. Durch dieses neue Amt sollte wohl nach dem Vorbild der zeitgenössischen Benediktinerklöster die höfische Verwaltung besser organisiert werden. Der Hofmeister war an der Revision der Hofrechnungen beteiligt und besaß gemeinsam mit dem Marschall die Jurisdiktionsgewalt über das Personal. Bald spielte er aber nicht nur am Hof eine wichtige Rolle, sondern wird in der niederbayerischen Hofordnung von 1294 bereits als einer der wichtigsten Amtsträger des Landes genannt. Als Vorsitzender des Hofgerichts und erster unter den herzoglichen Räten war er der Stellvertreter des Landesherrn.
Seit 1294 ist sowohl am ober- als auch am niederbayerischen Hof ebenfalls ein Kammermeister bezeugt, der sich vom Kämmereramt abgespalten hatte. Er stand nun mehreren Kämmerern vor, die den eigentlichen Kammerdienst bei Hofe verrichteten, während er selbst die Finanzverwaltung des gesamten Herzogtums übernahm. Darin zeigt sich die beginnende Trennung von Hof und Landesverwaltung. In ähnlicher Weise differenzierte sich im 14. Jahrhundert das Hofmeisteramt in ein mit Regierungsaufgaben betrautes Land- und ein für den herzoglichen Haushalt verantwortliches Haushofmeisteramt aus.
Im 14. und 15. Jahrhundert wurden die hohen Ämter am Hof als besoldete Dienstämter an Angehörige des Ritterstands verliehen. Der herzogliche Hofmeister, der Kammermeister und der Marschall, die zum herzoglichen Rat gezählt wurden, waren die wichtigsten Hofamtsträger in politischer Hinsicht. Unter den eigentlichen Hofbediensteten im engeren Sinne traten neben den Kämmerern als persönlichen Dienern der Herzöge vor allem Küchen- und Jägermeister hervor, die am Hof gesonderte Verantwortungsbereiche hatten. Auch sie lassen sich zeitweise als Räte nachweisen. Darüber hinaus hatten Herzoginnen und Prinzen eigene Hofmeister, die ebenfalls wichtige Positionen bekleideten.
Nachdem die Grafengeschlechter, die die Erbhofämter ursprünglich innehatten, zwischen 1248 und 1305 erloschen waren oder ihr Amt aufgegeben hatten, gingen diese zum Teil an Familien aus dem Ritteradel über. So übernahm Ulrich von Leublfing um 1325 das niederbayerische Erbtruchsessenamt; das Erbmarschallamt fiel in Oberbayern 1411 an das Geschlecht der von Gumppenberg. Zusätzlich ist in Niederbayern erstmals 1329 die erbliche Verleihung des äußeren Hofmeisteramts an Hartwig von Degenberg und seine Nachkommen belegt; ebenfalls kam im 14. Jahrhundert ein Erbjägermeisteramt auf.
Die obersten Hofämter in der Frühen Neuzeit
Im Lauf des 16. Jahrhunderts vergrößerte sich im 1505 vereinigten Bayern der Hof infolge des gesteigerten herzoglichen Repräsentationsbedürfnisses erheblich. Besonders seit dem Regierungsantritt Herzog Albrechts V. (reg. 1550-1579) stieg die Zahl der Hofbediensteten sprunghaft von 384 im Jahr 1552 auf 866 im Jahr 1571. Während gleichzeitig die Trennung von Hof und Verwaltung durch die Gründung verschiedener Zentralbehörden weiter voranschritt, differenzierte sich dabei das Hofpersonal immer stärker aus und die Hofhaltungskosten schossen in die Höhe. Herzog und Räte bemühten sich deshalb mithilfe zahlreicher Hofordnungen und Instruktionen um eine bessere Organisation des Hofes.
Dadurch entwickelte sich eine neue Ordnung des Hofstaats, die sich vor allem am Vorbild der habsburgischen Höfe in Wien, Graz und Innsbruck orientierte. Es wurden fest umrissene Stäbe eingerichtet, an deren Spitze jeweils ein leitender Hofbeamter stand, der die Jurisdiktion über das ihm unterstellte Personal ausübte. Diese führenden Hofämter wurden mit Angehörigen gräflicher und freiherrlicher Geschlechter besetzt, die großenteils dem alten bayerischen Adel entstammten, wie etwa die Törring, Preysing oder Tattenbach. Seit den 1580er Jahren trugen die Leiter der Hofstäbe, zwischen denen eine bestimmte Rangfolge festgelegt wurde, wie am Wiener Kaiserhof das Prädikat "Oberst-" im Titel.
Der Oberst(land)hofmeister des Herzogs bzw. ab 1623 Kurfürsten von Bayern leitete den gesamten Hofstaat. Zu seinem Stab gehörten alle Hofbediensteten, die nicht explizit einem anderen Hofamt unterstellt waren, darunter die Leibgarden, die geistliche Hofkapelle, die Vokalmusik, der Hauspfleger und das Wachpersonal sowie das Frauenzimmer der Herzogin bzw. Kurfürstin.
Als Verantwortlicher für das persönliche Wohlergehen des Fürsten stieg der Oberstkämmerer in den zweithöchsten Rang unter den Hofämtern auf, worin er den Hofmarschall ablöste. Er überwachte den Kammerdienst der Kämmerer, Kammerdiener, Portiers und Garderobiers, verwaltete die Kammerschlüssel und leitete Audienzen. Auch die Leibärzte und Hofkünstler waren ihm unterstellt.
Der Obersthofmarschall war nun der dritthöchste Amtsträger des Hofes, konnte jedoch bis ins 18. Jahrhundert noch als Stellvertreter des Obersthofmeisters auftreten. Der Aufgabenbereich seines Amtes wandelte sich um 1600 stark. Er verlor die Aufsicht über die Stallungen und durch die Abspaltung des Feldmarschallamtes 1608 die militärische Zuständigkeit. Davon blieb lediglich die Oberaufsicht über das zu Reiterdiensten verpflichtete Personal, zu dem Truchsesse, Mundschenken und Fürschneider zählten. Anders als am Kaiserhof wurden dem Obersthofmarschall ferner das Küchen- und Kelleramt sowie die Silberkammer untergeordnet, sodass er die Verantwortung für die gesamte Verpflegung des Hofes trug. Außerdem fungierte er mit den ihm unterstellten Hoffurieren als Quartiermeister und spielte als Vorgesetzter des Hofprofoses auch eine hervorgehobene Rolle in der Strafverfolgung am Hof.
Als Aufseher über den Hofstall trat Ende des 16. Jahrhunderts der Oberststallmeister als viertes führendes Hofamt hinzu. Seine Aufgabe war auch die Bereitstellung der Pferde und Wagen und die Begleitung des Herzogs bei Ausfahrten und Reisen. Neben dem Stallpersonal gehörten die Pagerie, die Lakaien und Sesselträger sowie die Instrumentalmusik zu seinem Stab.
Daneben gab es einen nachgeordneten Oberstjäger- und zeitweise auch einen Oberstfalkenmeisterstab. Außerdem verfügten die Herzogin bzw. Kurfürstin, Prinzen und andere Mitglieder des Hauses Wittelsbach über gesonderte Hofstaaten unter der Aufsicht einer Obersthofmeisterin oder eines eigenen Ober(st)hofmeisters.
Der herzogliche, später kurfürstliche Obersthofmeister war neben seinen höfischen Pflichten in Abwesenheit des Landesfürsten auch Vorsitzender des Hof- bzw. des Geheimen Rats und schließlich der Geheimen Konferenz. So bildete er formal eine Klammer zwischen Hof und Zentralverwaltung. Auch Oberstkämmerer, Obersthofmarschall und Oberststallmeister gehörten bis 1799 häufig der obersten Regierungsbehörde an. De facto allerdings wurde der Obersthofmeister im Lauf des 17. Jahrhunderts als bestimmender Mann in der Politik vom Ratskanzler abgelöst. Das politische Gewicht der Konferenzminister war allgemein zunehmend unabhängig von Hofämtern.
Auch die Erbhofämter befanden sich in der Frühen Neuzeit in den Händen angesehener bayerischer Adelsfamilien: Erbobersthofmeister in Ober- und Niederbayern waren seit 1618 die Grafen von Haslang, das Erbtruchsessenamt besaßen nach wie vor die Grafen von Leublfing, das Landmarschallamt in Oberbayern die Freiherren von Gumppenberg. Die Freiherren von Closen bekleideten seit 1519 das Landmarschallamt in Niederbayern, das 1768 an die Grafen von Paumgarten überging. Der Obersterblandschenk stammte seit 1663 aus dem Geschlecht der Grafen von Preysing und als Obersterblandjägermeister fungierten seit 1607 die Grafen von Törring. Diese Erbhofämter wurden noch bei den Landeshuldigungen 1727 und 1747 ausgeübt und formell erst durch die Konstitution von 1808 aufgehoben.
Quellen und Forschungsstand
Die Hofämter an den bayerischen Höfen lassen sich für die Frühzeit nur anhand von Erwähnungen in Urkunden und Traditionen erforschen. Dazu treten ab 1293/94 vereinzelt und im 16. Jahrhundert dann gehäuft Hofordnungen, Hofstaatsverzeichnisse und Instruktionen für einzelne Hofämter, die Einblick in die Organisation des Hofes gewähren. Ab 1738 erschien dann jährlich ein gedrucktes Verzeichnis des Hofstaats im Hofkalender.
Seit dem 19. Jahrhundert hat sich die bayerische Verwaltungsgeschichtsforschung mit der Entstehung und den Aufgaben der führenden Hofämter in Bayern befasst. Immer noch grundlegend ist trotz einiger Ungenauigkeiten vor allem für das Mittelalter die Darstellung von Eduard Rosenthal (1853-1926) zur Entwicklung der Verwaltungsorganisation. Außerdem legte Eberhard Klafki im Jahr 1966 eine Studie über die pfälzischen und bayerischen Erbhofämter im Mittelalter vor. Seit den 1960er Jahren erfolgten auch detaillierte Untersuchungen zur politischen Bedeutung der hohen Hofämter unter einzelnen Herzögen und Kurfürsten im Rahmen der mittelalterlichen Kanzlei- und der frühneuzeitlichen Behördengeschichte.
Die neuere, spezifische Hofforschung, die sich für Bayern bisher hauptsächlich auf die Frühe Neuzeit konzentriert, stützt sich bei der Beschreibung der Ämterorganisation weitgehend auf die Ergebnisse dieser Arbeiten. Dabei werden aber die niederen höfischen Amtsträger stärker einbezogen. Insbesondere der weibliche Hofstaat wurde durch Forschungen wie die von Margit Ksoll-Marcon (geb. 1956) und Britta Kägler ausführlich beleuchtet.
Literatur
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Quellen
- Max Joseph Neudegger, Die Hof- und Staats-Personaletats der Wittelsbacher in Bayern vornehmlich im 16. Jahrhundert. Mit begleitenden Aktenstücken und Erörterungen zur Geschichte des bayerischen Behörden-, Raths- und Beamtenwesens. I. Abteilung: Bis Herzog Wilhelm V. (1579), in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern 26 (1889) H. 1/2, 1-162; H. 3/4, 1-173.
- Urkunde Herzog Leopolds von Bayern, Reichersberg 1141, in: Heinrich Fichtenau/Erich Zöllner (Hg.), Urkundenbuch zur Geschichte der Babenberger in Österreich. 1. Band: Die Siegelurkunden der Babenberger bis 1215, Wien 1950, 20f.
Weiterführende Recherche
Externe Links
Empfohlene Zitierweise
Anja Lochbrunner, Hofämter (Herzogtum/Kurfürstentum Bayern), publiziert am 02.05.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Hofämter_(Herzogtum/Kurfürstentum_Bayern)> (13.12.2024)