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Freising, Bistum: Politische Geschichte (Spätmittelalter)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Eine Seite aus dem Prädialbuch des Bischofs Konrad III. dem Sendlinger (reg. 1314-1322), 1316 (älteste farbige Darstellung des Freisinger Mohren). (Archiv des Erzbistums München und Freising)
Eine Seite der sogenannten Konradinischen Matrikel. Hierbei handelt es sich um ein mittelalterliches Urbar des Bistums Freising, das ca. 1315 angelegt wurde. Darin sind sämtliche Besitzungen fürstbischöflicher Güter mit ihren Einnahmen aufgeführt sowie eine genaue Diözesanbeschreibung. (Archiv des Erzbistums München und Freising)
Auslaufbuch des Bischofs Sixtus von Tannberg (reg. 1492-1494). (Archiv des Erzbistums München und Freising)
Das Hochstift Freising, bestehend aus Stadt und Burgfrieden Freising, der Grafschaft Ismaning und der Herrschaft Burgrain (oben) sowie der Grafschaft Werdenfels (unten). Kupferstich von Franz Johann Joseph von Reilly, 1791. (Archiv des Erzbistums München und Freising)

von Peter Pfister

Die Zeit des Spätmittelalters im Bistum Freising war geprägt von Auseinandersetzungen zwischen den Freisinger Bischöfen und den bayerischen Herzögen. Bischof Emicho (reg. 1283-1311) gelang es, ein eigenständiges Freisinger Hochstift auszubilden, das aber aufgrund der Expansionsbestrebungen der bayerischen Herzöge in seinem Umfang eng begrenzt blieb. In der Amtszeit Bischof Konrads III. (reg. 1314-1322) entstanden ein Urbar und eine detaillierte Bistumsbeschreibung, die Rückschlüsse auf Umfang und Finanzen des Bistums ermöglichen. Während die Freisinger Bischöfe im 13. und beginnenden 14. Jahrhundert vom Freisinger Domkapitel gewählt wurden, wurden sie im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts vom Papst ernannt. Dies geschah nicht immer im Konsens mit dem Domkapitel, das zeitweise eigene Gegenkandidaten zum Bischof wählte. Mit dem Generalvikar Johannes Grünwalder und späteren Freisinger Bischof (reg. 1448-1452) hielten die Reformen der Konzilien von Konstanz und Basel Einzug in das Bistum. Im 15. Jahrhundert erfolgte auch der Neubau der Münchner Frauenkirche. Im Laufe des 15. Jahrhunderts versuchten die Wittelsbacher, über aus der eigenen Dynastie stammende Bischöfe Einfluss auf das Bistum zu nehmen.

In der Umklammerung der bayerischen Herzöge

Die Zeit von 1220 (Bischof Gerold) bis 1322 (Bischof Konrad III. der Sendlinger) war geprägt vom Kampf der Freisinger Bischöfe gegen die Umklammerung der bayerischen Herzöge.

Bischof Gerold (reg. 1220-1230) musste das gesamte kirchliche Eigentum auf bayerischem Boden aus der Hand geben. Die ständige Unzufriedenheit darüber schlug sich in einer oppositionellen Partei im Domkapitel nieder, die unter Anführung des Domherrn Konrad von Tölz, seit 1228 Propst des Stifts Innichen im Pustertal, den Sturz Gerolds vorantrieb.

Als Konrad dann (als Konrad I.) tatsächlich zu dessen Nachfolger geworden war, nahmen die Auseinandersetzungen und Kämpfe zwischen Bischof und Herzog noch dramatischere Formen an und beherrschten – zusammen mit den großen reichs- und kirchenpolitischen Streitigkeiten – seine gesamte Amtszeit (1230-1258). Der Kampf mit Herzog Otto II. (reg. 1231-1253) wurde auch mit der gegenseitigen Verhängung von Kirchenstrafen betrieben. Der Landzugewinn war für beide Seiten wichtig. Konrad I. gelang es 1249, das Land zwischen Eibsee und Farchant (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) mit Vogtei und Jagdpacht, also eigener Gerichtsbarkeit, zu erwerben. Daraus entstand der Grundstock der späteren Herrschaft Werdenfels.

Erst nach der Teilung Bayerns in ein Ober- und Niederbayern 1255 mit je einem Hauptsitz in München und Landshut kam es zu einem Frieden mit den Herzögen. Die Seelsorge im Bistum musste auf diesem Hintergrund zum Erliegen kommen. Über lange Jahre hinweg waren Gottesdienste und kirchliche Begräbnisse verboten. Obendrein ist überliefert, dass in der gesamten Salzburger Kirchenprovinz die Ehelosigkeit der Priester nicht mehr beachtet wurde. Die geistliche Erneuerung in dieser schwierigen Zeit konnte nicht vom Bischof, sondern von den neuen Mendikanten-Orden, den Franziskanern, den Dominikanern und auch den Spitalbrüdern in München ausgehen. Schwerpunkt neuer geistlicher Initiativen war nicht mehr die Bischofsstadt Freising, sondern die Bürgerstadt München.

Bischof Konrad II. (reg. 1258-1279) hatte als Hauptaufgabe vor sich, das Verhältnis zwischen dem Freisinger Bischofsstuhl und den Wittelsbachern wieder zu entspannen. Die Freundschaft mit König Ottokar II. von Böhmen (reg. 1253-1278) sollte sich für das Bistum Freising als segensreich erweisen. Unter seinem Protektorat konnte eine Reihe von Prozessen um Erbschaften und Patronate zu Gunsten des Freisinger Bischofs entschieden werden. Die kirchliche Neugliederung der Stadt München im Jahr 1273 mit den beiden Pfarreien St. Peter und Zu Unserer Lieben Frau und auch die Neuorganisation der Pfarreien in Landshut gehörten zum seelsorglichen Impuls Konrads II.

Das Hochstift Freising entsteht

Bischof Friedrich von Montalban (reg. 1279-1282) war Domherr in Freising, Propst von Schliersee (Lkr. Miesbach), Propst zu Ardagger (Bezirk Arnstetten, Niederösterreich), Propst von Innichen (Südtirol), Domherr von Trient, Pfarrer von Hohenkammer (Lkr. Freising) und nach Niederlegung seiner Pfründe in Innichen Dompropst von Freising - ein Musterbeispiel für die Pfründenhäufung in dieser Zeit. Auch sein Nachfolger Bischof Emicho (reg. 1283-1311) war zum Zeitpunkt seiner Bischofswahl Domherr von Freising, Domdekan von Bamberg, Propst von St. Andreas in Freising und Propst an der Alten Kapelle zu Regensburg.

In Emichos Amtszeit gelang es, ein eigenständiges Freisinger Hochstift auszubilden. Darin waren schließlich alle Landteile vereint, in denen der Bischof außerhalb des herzoglichen Hoheitsgebietes eigener Landesherr war. Im Gegensatz dazu war das Bistum Freising der ungleich größere Sprengel, in dem der Bischof die oberste kirchliche Autorität ausübte. Natürlich waren die Wittelsbacher Herzöge bestrebt, ihr oberbayerisches Territorium möglichst auszubauen, was nicht zuletzt durch den Untergang zahlreicher bayerischer Adelsgeschlechter gefördert wurde. So konnte der Freisinger Bischof nur ein relativ bescheidenes Hochstiftsgebiet erreichen, das gleichwohl wie ein "Stachel im Fleisch" der wittelsbachischen Herrschaft saß. Der Freisinger Bischof pochte wie alle anderen altbayerischen Bischöfe auf seine rechtliche Gleichstellung mit dem Herzog und versuchte obendrein, das eigene Landesfürstentum auszubauen.

Zum Freisinger Hochstift gehörte zunächst die Bischofsstadt Freising selbst. Sie war schon ab 1249, so von Papst Innozenz IV. (reg. 1243-1254) bestätigt, nicht herzogliches Gebiet. 1249 wurde die Herrschaft Garmisch, 1284 die Herrschaft Burgrain mit Markt und Stift Isen (beide Lkr. Erding), 1294 die Grafschaft Partenkirchen und Mittenwald (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) erworben. Bischof Emicho nutzte nach dem Tod Herzog Ludwigs II. (reg. 1253-1294) die verwirrende Lage im oberbayerischen Herzogtum, um den südlichen Teil der Grafschaft Eschenlohe mit den Hauptorten Partenkirchen und Mittenwald an sich zu ziehen. Zusammen mit dem Herrschaftsbezirk Garmisch bildete er nun das Werdenfelser Land als geschlossenes Territorium mit eigener Hochgerichtsbarkeit und allen Grafschaftsrechten. Bischof Emicho war also zum eigenständigen Landesherrn neben den Wittelsbachern geworden.

Bischof Emicho schloss 1284 einen Vertrag mit Herzog Heinrich XIII. von Niederbayern (reg. 1253-1290), wonach der Bischof sich alle Vogteirechte über Isen, den Maierhof zu Moosburg, über Ober- und Niederhummel (beide Lkr. Freising) sowie Eitting (Lkr. Erding) vorbehalten konnte. Für Ober- und Niederhummel hatten die bischöflichen Richter Ansätze einer Hochgerichtsbarkeit mit den sogenannten drei Fällen Diebstahl, Mord und Notzucht. In den Folgejahren wurde allerdings nicht Hummel, sondern Burgrain mit dem Hauptort Isen zu einem selbstständigen Hochstiftsland Freisings.

Während Bischof Emicho im politischen Bereich zielstrebig voranging, ließ er im Pastoralen gewähren. Er starb 1311, während einer Reise durch seine österreichischen Besitzungen, in Wien. Es hatte wohl Schwierigkeiten bezüglich der Freisinger Besitzungen in Österreich, Kärnten und Slowenien gegeben, in denen der Bischof (wie in mehreren in Bayern gelegenen Hofmarken) als Grundherr mit niederen Rechten (neben der Grundherrschaft die Polizeigewalt und die niedere Gerichtsbarkeit) fungierte. Emichos Nachfolger, Bischof Gottfried von Hexenagger (reg. 1311-1314), musste diese Rechte an österreichischen Besitzungen erst wieder zurückkaufen.

Bischof Konrad III.: Bistumsbeschreibung und Wappen

Bischof Konrad III. stammte aus dem Münchner Patriziergeschlecht der Sendlinger. Ihm gelang es, 1319 Ludwig dem Bayern (reg. 1294-1347, ab 1314 römisch-deutscher König, ab 1328 Kaiser) die Grafschaft Ismaning (Lkr. München), einen schmalen Landstreifen am rechten Isarufer quer durch das Erdinger Moos in Richtung München, abzukaufen. Damit war nun die Ausdehnung des Freisinger Hochstiftslandes innerhalb der sonst geschlossenen bayerischen wittelsbachischen Herrschaft erreicht, die bis zur Säkularisation 1802 Bestand haben sollte.

Weit über seine Regentschaft hinaus wurde Bischof Konrad III. durch die wichtigen Verzeichnisse bekannt, die er 1315/16 für das Hochstift und die Diözese Freising anlegen ließ. Neben einem Urbar mit der Auflistung der bischöflichen Güter in Bayern, Österreich und Krain (Slowenien) und Angabe der aus ihnen nach Freising abzuführenden jährlichen Einnahmen entstand eine genaue Diözesanbeschreibung mit der Angabe aller Klöster, Kollegiatstifte, Pfarrkirchen, Filialkirchen, Kapellen und Friedhöfe im Bistumsgebiet. Das Bistum war in 18 Dekanate mit 233 Pfarreien, 564 Filialkirchen und 22 Kapellen eingeteilt. Diese Dekanate waren in vier Archidiakonatsverbände mit je einem Freisinger Domherrn an der Spitze gegliedert. Eigenes Dekanat und Archidiakonat war allein Rottenbuch (Lkr. Weilheim-Schongau), das unter der Führung des jeweiligen Propstes des Augustinerchorherrnstiftes Rottenbuch stand. Die Pfarreigröße war unterschiedlich. Meistens hatten die Pfarreien von einer bis zu fünf Filialkirchen mitzubetreuen; die größten hatten bis zu 12 Filialen (Königsdorf [Lkr. Bad-Tölz/Wolfratshausen] und Neukirchen [Lkr. Miesbach]); 13 Filialen hatte Vierkirchen (Lkr. Dachau) und 14 Filialen Kirchdorf bei Haag (Lkr. Mühldorf a.Inn).

Das Urbar Bischof Konrads III. – heute im Besitz des Archivs des Erzbistums München und Freising - enthält zwei farbige Miniaturen, die den gekrönten Mohrenkopf im Wappenschild zeigen. Erstmals war der sogenannte Freisinger Mohr im Siegel von Bischof Emicho erschienen. Die Frage nach seiner Herkunft und Bedeutung ist bis heute nicht endgültig geklärt. In einer Inventarliste der bischöflichen Schatzkammern, die Bischof Konrad III. 1316 anlegen ließ, wird dieses Wappenzeichen "Signum Etiopum" (Äthiopierzeichen) genannt. Die Krone ist als Zeichen bischöflicher Souveränität, der Mohr als Hinweis auf die Verwaltung bischöflichen Besitzes zu verstehen. Man kann wohl davon ausgehen, dass der Mohr zuerst als Zeichen der Hochstiftsverwaltung bzw. der bischöflichen Landesherrschaft gesehen wurde. Im Hintergrund stand dabei vielleicht der biblische Schatzmeister der Äthiopierkönigin Kandake, der sich vom Apostel Philippus (gest. ca. 81) hatte taufen lassen (vgl. Apg. 8,27).

Bischofswahlen unter päpstlichem Einfluss

Während die Freisinger Bischöfe im 13. und beginnenden 14. Jahrhundert vom Freisinger Domkapitel gewählt wurden, sollte sich im Laufe des 14. Jahrhunderts der päpstliche Zentralismus zusammen mit einem gut durchdachten finanzpolitischen Ansatz Bahn brechen. So ernannte Papst Johannes XXII. (reg. 1316-1334) Bischof Johannes I. Wulfing (reg. 1323-1324) und schließlich Konrad IV. von Klingenberg (reg. 1324-1340).

Die Stellung des Bistums pendelte zwischen König und Papst. Unabhängig vom regierenden Bischof Johannes II. Hake (reg. 1341-1349), einem in Avignon sich aufhaltenden Parteigänger Papst Benedikts XII. (reg. 1334-1342), wählte das Freisinger Kapitel 1342 Dompropst Leutold von Schaumberg (gest. 1356) zum Bischof bzw. Elekten. Zu ihm hielten Kapitel, Klerus und Volk der Diözese Freising als dem gewählten (Gegen-)Bischof, allerdings ohne päpstliche Bestätigung. Nach dem Tod Kaiser Ludwigs des Bayern am 11. Oktober 1347 konnte sich Leutold von Schaumberg noch zwei Jahre als Elekt in Freising durchsetzen.

Von der päpstlichen Partei in Avignon kam auch Bischof Albert II. von Hohenberg (reg. 1349-1359). Wie die anderen Bischöfe des 14. Jahrhunderts stammte er aus einem reichen Geschlecht adeligen oder hochbürgerlichen Standes, hatte eine gediegene juristische Ausbildung, hatte sich mehrere Pfründen (vor allem Domherrn-Stellen) erworben und war an verschiedenen Bischofssitzen (Konstanz und Würzburg) gescheitert, ehe er von Papst Klemens VI. (reg. 1342-1352) 1349 auf den Bischofsstuhl von Freising bestellt wurde. Als der Freisinger Elekt Leutold von Schaumberg sich nach Wien zurückgezogen hatte und dort 1356 verstarb, konnte Albert II. von Hohenberg in Freising aufziehen. Ihm gelang es, die Zustände im Pfarrklerus, die aufgrund der Verwirrungen der letzten Jahrzehnte entstanden waren, wieder in den Griff zu bekommen, nicht zuletzt durch die Inkorporation vieler Pfarreien an diverse Klöster und Stifte.

Nach dem Tod Bischof Alberts II. 1359 oblag die Neubesetzung wieder der päpstlichen Kurie in Avignon. Papst Innozenz VI. (reg. 1359-1377) bestellte den Bischof von Gurk, Paul von Jägerndorf (1359-1377), aus schlesischem Adel entstammend und am päpstlichen Hof in Avignon in Diensten König Ludwigs von Ungarn (reg. 1342-1382) stehender Gesandter, zum Bischof von Freising. Bischof Paul war als päpstlicher Kollektor in der Salzburger Kirchenprovinz verantwortlich für die Abgaben an die Kurie (bis 1366) und zugleich Vermittler zwischen dem Wittelsbacher Ludwig V. von Brandenburg-Bayern-Tirol (reg. 1323-1361) und dem Papst in Avignon. Über die Jahre hinweg war er in dieser Vermittlerrolle erfolgreich. Die Rechte Freisings in der Hofmark Innichen dagegen konnte er nicht mehr von den Grafen von Görz (Vogteirechte) zurückholen.

Das Bistum Freising zur Zeit des abendländischen Schismas

Die Rechte des Freisinger Domkapitels sollten sich auch in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts und ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, also in der Zeit zwischen Schisma, Konzilshoffnung und Konziliarismus, nicht ändern. Der Papst war zwar von Avignon nach Rom zurückgekehrt und hatte Leopold von Sturmberg (reg. 1378-1381) zum Bischof bestellt, als mit der umstrittenen Wahl Klemens' VII. (reg. 1378-1394) das Große Abendländische Schisma (1378-1417) begann. Bischof Leopold stürzte bei einem Besuch der Freisinger Hochstiftsgüter im slowenischen Bischoflack von der Brücke und ertrank im Fluss.

Sein Nachfolger, Bischof Berthold von Wehingen (reg. 1381-1410), war nicht nur Freisinger Bischof, sondern auch österreichischer Kanzler. Während Berthold in Österreich angesichts der sich rasch ablösenden Herzogs-Generationen mit großem Geschick versuchte, den inneren Frieden und die Einheit der Habsburger Lande zu sichern, suchte er in Bayern das Hochstift Freising und die Bischofsstadt durch Neutralität aus diversen herzoglichen Kriegen herauszuhalten. 1404 wurde Berthold auf den erzbischöflichen Stuhl von Salzburg berufen; Freising sollte er zunächst als Administrator weiterbetreuen. 1406 wurde er wieder auf den Freisinger Bischofsstuhl transferiert. Zur Zeit Bertholds galt die Sorge um die Hochstiftsgüter hauptsächlich den Befestigungsbauten, die viel Geld kosteten, und weniger eventuellen Neuerwerbungen.

Nach dem Giftmord an Bischof Konrad III. (1322) sollte Bischof Konrad V. von Hebenstreit (reg. 1411-1412) ebenfalls einem Mord zum Opfer fallen. Er war von Papst Johannes XXIII. (reg. 1410-1415, gest. 1419) 1411 berufen worden. Aus dem untersteiermärkischen Geschlecht der Hebenstreit stammend, hatte er sein Bistum aber nie betreten. Er war Bischof von Gurk, ehe er nach Freising berufen wurde.

Sein Nachfolger, Bischof Hermann von Cilli (1412-1421), stammte aus dem slowenischen Gebiet. Papst Johannes XXIII. berief den in Bologna studierenden Hermann von Cilli, der noch nicht 30 Jahre alt war, 1412 nach Freising. Bischof Hermann nahm am Konzil von Konstanz (1414-1418) teil, zusammen mit dem Freisinger Dompropst Eglolf von Hornpeck (reg. 1390-1418). Am Rande des Konzils erreichte er, dass Papst Johannes XXIII. künftig allen Freisinger Kollegiatstiften in Bayern und in Österreich jeweils einen Freisinger Domherrn zum Propst geben sollte (1415). Auch die Reihe der wichtigen Pfarreien in den Hochstiftsgebieten sollte nur noch aus den Mitgliedern des Domkapitels besetzt werden.

Das Ringen um den Freisinger Bischofsstuhl nach dem Tod von Hermann von Cilli entbrannte zwischen Nikodemus della Scala, der in enger Verbindung mit dem niederbayerischen Herzog Heinrich XVI. (reg. 1393-1450) stand, und dem vom Kapitel gewählten Johannes Grünwalder (reg. 1448-1452), Doktor der Rechte und Pfarrer von St. Peter in München. Die Habsburger schließlich wollten Albrecht von Pottendorf auf den Freisinger Stuhl heben. Schließlich entschied sich Papst Martin V. (reg. 1417-1431) 1422 für Nikodemus della Scala (reg. 1422-1443).

Spätmittelalterliche Kirchenreform: Johannes Grünwalder auf dem Konzil von Basel

Johannes Grünwalder hatte in aller Form auf seine Ansprüche als Bischof von Freising verzichtet und dafür eine jährliche Zahlung und zugleich die Position eines ständigen Generalvikars zuerkannt erhalten. Während die Tätigkeit von Nikodemus della Scala in Freising kaum greifbar ist, hat sein Generalvikar Grünwalder die Reform des Klerus und der Klöster nach den Dekreten des Konstanzer Konzils in Angriff genommen. Vernachlässigung der Predigt und der Beichte sowie das Konkubinat waren Schwerpunkte. Grünwalder wurde schließlich zu einer zentralen Figur auf dem Allgemeinen Konzil von Basel (1431-1449). Während Generalvikar Grünwalder das Bistum Freising vertrat, nahm Nikodemus della Scala als Vertreter Herzog Albrechts V. von Österreich (= König Albrecht II., regierte in Österreich ab 1404, König 1438-1439) daran teil. Grünwalder war federführend im Ausschuss für die Reform der Kirche tätig und zugleich Verbindungsdelegierter zum Ausschuss für allgemeine Fragen. Er war bei den Friedensverhandlungen zwischen den Königen von Frankreich und England (1433) aktiv und musste sich mit der Prozessführung der Römischen Kurie im Auftrag des Konzils befassen (1434). Die Prüfung der Frage aller jährlichen Zahlungen (Annaten) und Taxen für Rom musste er 1435 leisten und im selben Jahr über das Ablasswesen eine theologische Untersuchung erstellen. Schließlich hatte er im Auftrag einer deutschen Gesandtschaft die Frage des Verhandlungsortes mit der griechisch-orthodoxen Delegation zu klären (1436).

Wichtig wurden Grünwalders konziliaristische Gedanken mit der zentralen Thematik: Christus allein ist das Haupt der Kirche, die sich in den allgemeinen Konzilien repräsentiert. Die Konzilien haben ihre Gewalt unmittelbar von Christus, auch der Papst hat ihnen Gehorsam zu leisten.

Grünwalder wurde schließlich vom Gegenpapst Felix V. (1383-1454, Gegenpapst 1439-1449) zum Kardinal erhoben. In dieser Funktion verlieh er einigen Kloster- und Pfarrkirchen im Freisinger Bistum Ablässe. Nach dem Tod von Nikodemus della Scala wählte das Domkapitel 1443 Johannes Grünwalder erneut zum Bischof von Freising. Er zog auch in Freising ein, erhielt aber in dem österreichischen Kanzler Kaspar Schlick (gest. 1449) einen Gegenspieler, der seinen Bruder Heinrich zum Bischof von Freising bestellen wollte. In den nächsten Jahren sollte der Freisinger Bischofsstreit mit gegenseitigen Exkommunikationen zu einem "trüben, von Opportunismus gezeichnetem Kapitel in der Geschichte des Papstes Pius II. werden" (Maß, 311). Der ernannte Bischof Heinrich II. Schlick (reg. 1443-1448) konnte nie Fuß fassen und verzichtete schließlich zu Gunsten von Johannes Grünwalder auf den Freisinger Bischofsstuhl. Heinrich Schlick war nie in Freising. Dort regierte Grünwalder und entschied in allen diözesanen und landesherrlichen Fragen. Die päpstliche Anerkennung erhielt Johann III. Grünwalder schließlich doch noch. Er hatte 1448 die Regalien von König Friedrich III. (reg. 1440-1493) und alle Besitzungen und Privilegien der Freisinger Kirche bestätigt erhalten.

Im Spätherbst des Mittelalters; Neubau der Münchner Frauenkirche

Zwei der drei Bischofsgestalten im Spätherbst des Mittelalters im Bistum Freising stehen besonders leuchtend da. Bischof Johann IV. Tulbeck (reg. 1453-1473), wurde vom Domkapitel einstimmig gewählt. Er war ein sparsamer und friedfertiger Bischof, der die gesamten Schulden des Hochstifts in seinen 20 Jahren Bischofszeit abzahlte und die verpfändete Herrschaft Ulmerfeld (Bezirk Arnstetten, Niederösterreich) wieder einlöste. Bezeichnend ist, dass zur Zeit von Johann Tulbeck im Zuge des Entstehens der großen gotischen Kirchen auch die Münchner Frauenkirche in wesentlich erweiterter Gestalt neu gebaut wurde. Johann Tulbeck war selbst Pfarrer in der alten Marienkirche gewesen, ehe er nach Freising wechselte.

1473 resignierte Johann IV. Tulbeck mit Zustimmung des Domkapitels zugunsten seines Kanzlers, Sixtus von Tannberg (reg. 1474-1495). Bischof Sixtus waren im Zuge der drohenden Türkengefahr insbesondere die hochstiftischen Besitzungen in Österreich und der Krain wichtig, die er noch im ersten Jahr seines Bischofsamtes besuchte. Seine Korrespondenzbücher aus dieser Zeit lassen die recht menschlich geführte Verwaltung seines Hochstifts erkennen. Unter dem Eindruck der Türkengefahr baute Tulbeck 1479/1480 den Freisinger Domberg mit Mauern und Wehrtürmen aus. Mit Herzog Albrecht IV. (reg. 1465-1508) verbanden ihn sowohl gemeinsame Bestrebungen zur Reform des Klerus und der Klöster als auch erhebliche Konflikte. So löste der Herzog die beiden Kollegiatstifte Ilmmünster (Lkr. Pfaffenhofen a.d.Ilm) und Schliersee (Lkr. Miesbach) auf und verlegte sie zur Rangerhöhung an die neu errichtete Frauenkirche. Damit lebte der Wettstreit zwischen dem Sitz des Bischofs in Freising und dem Sitz des Herzogs in München auf: ein Spannungsfeld, das erst 1817 bzw. 1821 mit der Verlegung des Bischofsstuhls nach München endgültig entschieden werden sollte.

Noch zu Lebzeiten von Bischof Sixtus hatten dieser und sein Domkapitel Prinz Ruprecht (1481-1504), Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern, als Bischofskoadjutor akzeptiert. Nach dem Tod Sixtus' hatte das Kapitel Ruprecht zum Nachfolger postuliert, was aber aufgrund des noch sehr jugendlichen Alters von 14 Jahren vom Papst nicht bestätigt wurde. Er wurde 1496 zum Administrator von Freising bestellt, wo er formell die Verwaltung des Hochstifts übernahm. Ruprecht hatte allerdings nur die niederen Weihen, so dass er eine eheliche Verbindung mit seiner Cousine Elisabeth (1478-1504) aus Landshut eingehen und damit die Herrschaft in Niederbayern übernehmen sollte (Hochzeit 10. Februar 1499). Der Papst und das Domkapitel stimmten 1498 der Verzichtserklärung Ruprechts auf das Bistum Freising zu. Aufgrund des Landshuter Erbfolgekriegs (1504-1505) nach dem Tod von Herzog Georg dem Reichen (reg. 1479-1503) konnte Ruprecht allerdings seine Regentschaft nicht antreten; er starb 1504.

Albrecht IV. hatte für die Besetzung des Freisinger Bischofsstuhls vorgesorgt. 1498 waren die Voraussetzungen längst geschaffen, dass Ruprechts nur ein Jahr älterer Bruder Philipp (reg. 1498-1541) die Nachfolge antreten sollte. Die Wittelsbacher versuchten mit diesen beiden Bischöfen, aus familiendynastischen Überlegungen einen besonderen Einfluss auf das Bistum Freising zu erhalten. Philipp Pfalzgraf bei Rhein führte von 1498 bis 1541 seine Diözese durch die Wirren der Reformationszeit.

Bischöfe von Freising im Mittelalter

Sel. Otto I. Markgraf von Österreich 1138-1158
Albert I. von Hartshausen 1158-1184
Otto II. Graf von Berg 1184-1220
Gerold von Waldeck 1220-1230, gest. 1231
Konrad I. von Tölz und Hohenburg 1230-1258
Konrad II. Wildgraf 1258-1279
Friedrich von Montalban 1279-1282
Emicho Wildgraf 1283-1311
Gottfried von Hexenagger 1311-1314
KKonrad III. der Sendlinger 1314-1322
Johannes I. Wulfing 1323-1324
Konrad IV. von Klingenberg 1324-1340
Johannes II. Hake 1341-1349
Albrecht II. Graf von Hohenberg 1349-1359
Paul von Jägerndorf 1359-1377
Leopold von Sturmberg 1378-1381
Berthold von Wehingen 1381-1410
Konrad V. von Hebenstreit 1411-1412
Hermann von Cilli 1412-1421
Nikodemus della Scala 1422-1443
Heinrich II. Schlick 1443-1448
Johannes III. Grünwalder 1448-1452
Johann IV. Tulbeck 1453-1473, gest. 1476
Sixtus von Tannberg 1473/74–1495
Ruprecht Pfalzgraf bei Rhein 1495-1498, gest. 1504
Philipp Pfalzgraf bei Rhein 1498-1541

Literatur

  • Rainald Becker, Wege auf den Bischofsthron. Geistliche Karrieren in der Kirchenprovinz Salzburg in Spätmittelalter, Humanismus und Konfessionellem Zeitalter (1448-1648) (Römische Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte. Supplementband 59), Rom/Freiburg/Wien 2006.
  • Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1198-1448. Ein biographisches Lexikon, Berlin 2001.
  • Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448-1648. Ein biographisches Lexikon, Berlin 1996.
  • Hubert Glaser (Hg.), Hochstift Freising. Beiträge zur Besitzgeschichte (Sammelblatt des Historischen Vereins Freising 32), München 1990.
  • Josef Maß, Das Bistum Freising im Mittelalter, München 1986.
  • Werner Müller, Bayern und Basel. Studien zu Herzogshaus, Kirche und Konzil (1431-1449), in: Archivum Historiae Conciliorum 29 (1997), 1-164, 335-500.
  • Peter Pfister (Hg.), Freising in Europa. Von den europäischen Verbindungen des Erzbistums München und Freising, München 2005.
  • Peter Pfister, Vom Bistum Freising zum Erzbistum München und Freising. Das Bistum des heiligen Korbinian in der Geschichte, in: Peter Pfister (Hg.), Ein Segen für das Land. Der Heilige Korbinian. Bischof von Freising, München 1999, 43-63.

Quellen

  • Georg Leidinger (Bearb.), Veit Arnpeck. Sämtliche Chroniken (Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte N.F. 3), München 1913.

Weiterführende Recherche

Empfohlene Zitierweise

Peter Pfister, Freising, Bistum: Politische Geschichte (Spätmittelalter), publiziert am 29.08.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Freising,_Bistum:_Politische_Geschichte_(Spätmittelalter)> (19.03.2024)