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Volksbanken und Raiffeisenbanken

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Emailschild mit Werbung für die Raiffeisengenossenschaften, um 1930: "Das Geld des Dorfes dem Dorfe". (Historischer Verein bayerischer Genossenschaften)

von Ludwig Hüttl (†)

Angesichts der Finanzierungsprobleme von Landwirtschaft und Handwerk entstanden in den Staaten des Deutschen Bundes ab 1850 Kreditgenossenschaften nach Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883), die späteren Volksbanken, und Kreditgenossenschaften nach Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888), die späteren Raiffeisenbanken. Beide Richtungen unterschieden sich in Größe und Ausrichtung der Einzelgenossenschaften. Die eher gewerblich-städtisch orientierten Volksbanken gibt es in Bayern seit 1862, die auf landwirtschaftlich-dörfliche Bedürfnisse zugeschnittenen Raiffeisengenossenschaften seit 1877. Die Zahl der Volksbanken und Raiffeisenbanken nahm bis 1927 bzw. 1936 zu, um seitdem durch Fusionen stetig zu sinken. Dachorganisationen waren die seit 1868 bzw. 1893 gegründeten gewerblichen und landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbände, die in der Folgezeit schrittweise fusionierten. Seit 1922 bestand in Bayern nur noch ein Dachverband für die Volksbanken und ab 1934 einer für die Raiffeisenbanken. Nachdem sich nach 1945/48 die Geschäftsfelder der Volks- und Raiffeisenbanken immer mehr anglichen und sie sich gleichzeitig auch dem Nichtmitgliedergeschäft öffneten, konnten die beiden Dachverbände nach dem Vorbild der meisten übrigen Länder 1989 zum Genossenschaftsverband Bayern fusionieren.

Ausgangslage: Probleme der Mittelstandsfinanzierung im 19. Jahrhundert

Die Mittelstandsfinanzierung war um die Mitte des 19. Jahrhunderts deutschlandweit ein weithin ungelöstes Problem. Es ging hier vor allem um die Bereitstellung von Betriebsmitteln und Investitionskapital für Handwerker und Landwirte. Es fehlten liquide Mittel zur Anschaffung von Betriebsmitteln für Bauernhöfe und Handwerksbetriebe wie Saatgut, Dünger, Maschinen und Arbeitsmittel für Landwirtschaft, Handwerk und Gewerbe sowie zur Modernisierung bestehender Betriebsstätten.

Mit der Bauernbefreiung gelangten die Bauern im 19. Jahrhundert gegen Ablösezahlungen in den Besitz von Grund und Boden, verloren aber "Schutz und Schirm" ihrer bisherigen Grundherren. Für die Handwerker bedeutete die Einführung der Gewerbefreiheit – in Bayern endgültig 1868 – das Ende der traditionellen Zunftordnung und ihres Sozialsystems. Handwerker und Gewerbetreibende, Bauern und Landwirte waren nun freie Unternehmer, selbstverantwortliche Produzenten und Mitkonkurrenten auf dem freien Markt. Durch den Ausbau der Verkehrswege und relativ niedrige Importzölle stiegen die Einfuhren, und damit sanken die Preise für einheimische Erzeugnisse.

Bauern und Landwirte, Handwerker und Gewerbetreibende liefen Gefahr, ihre bisherigen Existenzgrundlagen zu verlieren. Um dem drohenden sozialen Abstieg vorzubeugen und entgegenzuwirken, die eigene Existenz zu sichern sowie konkurrenzfähig zu werden und zu bleiben, musste der (aus heutiger Sicht) gewerbliche und handwerkliche "Mittelstand" mehr, qualitätsvoller und billiger produzieren. Dazu bedurfte es einer ausreichenden Finanzierung der mittelständischen Betriebe, die aber vorerst nicht im notwendigen Maß vorhanden war.

Der geschäftliche Schwerpunkt der um die Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden Groß- und Privatbanken bezog sich nicht auf die Mittelstandsfinanzierung. Auch von den übrigen Kreditinstituten, die sich zu dieser Zeit vornehmlich mit der Daseinsvorsorge befassten, wurden Mittelstandskredite noch nicht im erforderlichen Umfang ausgereicht. Kreditsuchende wandten sich deshalb häufig an Privatpersonen, beispielsweise an Verwandte und Bekannte, Händler, Gastwirte oder private Geldverleiher. Dem Kredit- und Sachwucher waren trotz gesetzlicher Gegenmaßnahmen häufig Tür und Tor geöffnet. Konnten die Kredite wegen Überschuldung nicht mehr bedient werden, kam das Vermögen des Kreditnehmers zur "Vergantung", d. h. zur Zwangsversteigerung. Landwirtschaftliche Anwesen und Handwerksbetriebe waren davon besonders betroffen.

Der Lösungsweg: Kreditgenossenschaften nach Schulze-Delitzsch und Raiffeisen

Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888). (Abb. aus: Martin Faßbender, F.W. Raiffeisen in seinem Leben, Denken und Wirken, Berlin 1902)
Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883) nach einem Originalporträt der Münchner Bank eG. (Historischer Verein bayerischer Genossenschaften)

Zur "Abhilfe" gründeten der Sozialreformer Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883) und der ehemalige Amtsbürgermeister verschiedener Westerwaldgemeinden, Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888), (in zeitlichem Abstand) Genossenschaften, wobei sich die Konzepte in Detailfragen unterschieden. So entstanden ab 1850 sukzessive in verschiedenen deutschen Staaten Vorschuss- und Kreditvereine nach Schulze-Delitzsch sowie ab 1862 Spar- und Darlehenskassenvereine nach Raiffeisen. Die Gründung von Kreditgenossenschaften stellte damals eine Innovation dar.

Schulze-Delitzsch bezeichnete die Vorschuss- und Kreditvereine in einer seiner Schriften bereits 1855 als "Volksbanken". Sie dienten der Finanzierung vor allem handwerklicher Betriebe, in geringerem Maße auch der Landwirtschaft. In einem 1866 erschienenen Werk bezeichnete Raiffeisen die "Darlehenskassenvereine als Mittel zur Abhilfe der Not der ländlichen Bevölkerung sowie auch der städtischen Handwerker und Arbeiter". Vom Rheinland aus breitete sich die Raiffeisenbewegung in der Folgezeit in zahlreichen deutschen Staaten aus.

Genossenschaftliche Prinzipien

Sämtliche Genossenschaften sowohl nach dem Muster von Schulze-Delitzsch als auch von Raiffeisen beruhen auf den Prinzipien der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung und der Selbstverwaltung.

  • Selbsthilfe bedeutet, dass sich Kreditsuchende zusammenschließen, ihre Ersparnisse zusammenlegen und damit einen Grundstock für Ausleihungen legen. Die Mitglieder der Genossenschaft hafteten damals solidarisch für den Geschäftsbetrieb (anfänglich unbeschränkt, später beschränkt). Durch die unbeschränkte Solidarhaft wurde die Genossenschaft selbst kreditfähig und -würdig, so dass wiederum ihre Refinanzierung durch Drittmittel ermöglicht wurde.
  • Selbstverantwortung bedeutet, dass die Genossenschaft ihre Angelegenheiten selbständig ohne Einwirkung von außen regelt.
  • Selbstverwaltung bedeutet, dass sämtliche Organträger (Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung) Mitglieder der Genossenschaft sind. Alle „Amtsträger“ kommen somit aus der Mitte der Mitglieder selbst.

Genossenschaftliches Handeln beruht auf dem freiwilligen Zusammenschluss von Personen, um gemeinsam wirtschaftliche Erfolge zu erreichen. In späterer Zeit entstandene, staatlich verordnete Zwangsgenossenschaften (wie beispielsweise in der DDR) widersprachen folglich dem Wesen der Genossenschaft. Die Förderung der Wirtschaft oder des Erwerbs der Mitglieder (so § 1 Genossenschaftsgesetz) erfolgt somit aus eigener Kraft, nicht durch staatliche, behördliche oder sonstige Unterstützung wie Wohlfahrtseinrichtungen. Ein Eintritt in die Genossenschaft ist jederzeit möglich, ein Austritt ebenso. Durch die Einzahlung eines Geschäftsanteils wird das Mitglied zugleich Teilhaber seiner Genossenschaft. Das Grundkapital ist demnach variabel und nicht fixiert wie bei einer Aktiengesellschaft.

Ursprünglich basierten die Genossenschaften ausschließlich auf dem Prinzip der Mitgliedschaft. Kredite erhielten nur Mitglieder. Das Nichtmitgliedergeschäft entstand erst später. Beide Genossenschaftsbewegungen, jene von Schulze-Delitzsch und von Raiffeisen, trugen wesentlich zur Existenzsicherung ihrer Mitglieder bei und reichten Personalkredit als Investitions- und Betriebskredit aus. Die Absicherung der Kredite erfolgte weitgehend durch Bürgen, in seltenen Fällen durch Bestellung einer Hypothek.

Anfängliche Systemunterschiede: Schulze-Delitzsch und Raiffeisen

Unterschiede zwischen beiden Systemen - Schulze-Delitzsch und Raiffeisen -, die sich auch auf Bayern auswirkten, bestanden während der Gründerzeit in folgenden Bereichen:

Raiffeisen-Darlehenskassenvereine verbanden Geld- und Warengeschäft miteinander. Häufig war mit der Darlehenskasse ein Lagerhaus verbunden. Gemeinschaftlich bezog man zum Großhandelspreis Sämereien, Saatgut, Düngemittel, Brennmaterial und vielfach auch landwirtschaftliche Maschinen. Landwirtschaftliche Erzeugnisse wurden gemeinsam unter Ausschaltung des Zwischenhandels, der heftige Kritik an den "Neuerungen" übte, vermarktet.

Neben den Raiffeisen-Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft (das waren damals weit über 90 %) entstanden auch eigenständige Bezugs- und Absatz-, Waren- und Dienstleistungs- sowie Molkerei- und Lagerhausgenossenschaften. Diese wurden wiederum über die landwirtschaftlichen Darlehenskassenvereine finanziert.

Genossenschaften, die auf Schulze-Delitzsch zurückgingen, trennten dagegen von Anfang an Geld- und Warengeschäft. So entstanden neben den Vorschuss- und Kreditvereinen nach Schulze-Delitzsch eigenständige gewerbliche Bezugs- und Absatz-, Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften. Sie standen in geschäftlicher Verbindung mit den Volksbanken.

Unterschiedlich war auch die Größe der Geschäftsbezirke. Die Schulze-Delitzsch-Volksbanken waren vornehmlich in den Städten angesiedelt und richteten ihre Geschäftstätigkeit auf die Städte und deren Umgebung aus. In Bayern stammten durchschnittlich etwa zwei Drittel der Mitglieder aus Handwerk und Gewerbe und etwa ein Drittel aus der Landwirtschaft. Bei den Raiffeisen-Kreditgenossenschaften war das Zahlenverhältnis in etwa umgekehrt (wobei zahlreiche in der Landwirtschaft Beschäftigte sich in den Wintermonaten handwerklichen Tätigkeiten widmeten).

Raiffeisen vertrat im Gegensatz zu Schulze-Delitzsch die Meinung: ein Dorf, ein Kirchspiel (Pfarrei), eine Gemeinde = eine Genossenschaft. Gemäß Genossenschaftsgesetz (GenG) waren, um eine Genossenschaft zu gründen, sieben Gründungsmitglieder notwendig. In einem Dorf fand sich leicht die notwendige Anzahl an bäuerlichen Gründungsmitgliedern zusammen, während Handwerker von Anfang an auf überörtliche Zusammenschlüsse angewiesen waren.

Im Lauf der Entwicklung und wachsender Größenverhältnisse sowie infolge betriebswirtschaftlicher Erfordernisse verschwanden diese Unterschiede.

Anfänge im rechtsrheinischen Bayern

Entwicklung der Genossenschaftsverbände in Bayern. Abb. aus: Hüttl, 1893-1993 Genossenschaftsverband Bayern. (Ludwig Hüttl)

In Bayern wurde 1862 die erste gewerbliche Genossenschaft nach dem Vorbild von Schulze-Delitzsch gegründet, der "Münchener Darlehenverein mit Solidarhaft" (ab 1865 firmierend als "Münchener Industriebank", wobei unter "Industrie" Handwerk und Gewerbe verstanden wurde). Im selben Jahr entstanden auch der "Creditverein Traunstein und Umgebung" sowie ein Kreditverein in Coburg (damals noch Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha). 1865 gab es bereits Vorschussvereine bzw. Handwerkergenossenschaften in Brückenau, Bayreuth, Coburg, Fladungen, Freising, Furth, Hersbruck, Hof, Kissingen, Kronach, Mellrichstadt, Memmingen, Neustadt an der Saale, Neunburg vorm Wald, Traunstein, Rosenheim und Schweinfurt. Diese "Volksbanken" (unter verschiedenen Bezeichnungen firmierend) betreuten ihre städtische Klientel und das jeweilige Umland, Gewerbe und mittelständischen Handel sowie partiell auch die Landwirtschaft. Die Mitgliederzahl dieser Vereine reichte von einigen Dutzend wie in Traunstein über 593 bei der "Münchener Industriebank" (1865) bis zu 4.000 beim "Landwirtschaftlichen Kreditverein Augsburg". Um 1900 gab es bereits 122 Volksbanken in Bayern.

Die Raiffeisenbewegung breitete sich ab 1862/64 vom Rheinland aus in ganz Deutschland, vor allem in ländlichen Gebieten, aus. Über Hessen kam der Raiffeisengedanke ins rechtsrheinische Bayern, dort zuerst nach Unterfranken. 1877 wurde der Darlehenskassenverein Theilheim bei Randersacker dezidiert nach dem Vorbild Raiffeisens gegründet. 1891 gab es im rechtsrheinischen Bayern bereits 438 Darlehenskassenvereine, davon

Im Jahr 1900 hatten die 1.823 bayerischen Raiffeisen-Kreditgenossenschaften insgesamt 122.061 Einzelmitglieder, vorwiegend aus dem ländlichen Raum. Die Einlagen betrugen 118 Millionen Mark, die Ausleihungen beliefen sich auf 112 Millionen Mark. Ihre geschäftlichen Aktivitäten bezogen sich auf die lokalen und regionalen Märkte.

Die Kreditgenossenschaften beider Systeme finanzierten auch die Geschäfte eigenständiger Bezugs- und Absatzgenossenschaften, die ebenfalls seit den 1860er (nach Schulze-Delitzsch) bzw. 1870er Jahren (nach Raiffeisen) in allen Landesteilen gegründet wurden. Bald gab es in Bayern fast keine Stadt, keine Gemeinde, kein Dorf mehr ohne mindestens eine Kredit-, Bezugs- oder Absatz- bzw. Waren- und Dienstleistungsgenossenschaft.

Mitglieder

Gründer und Mitglieder/Teilhaber landwirtschaftlicher Kreditgenossenschaften waren um die Jahrhundertwende (in alphabetischer Reihenfolge) Abgeordnete, Angestellte, Arbeiter, Bauern und Landwirte, Beamte, Brauer, Bürgermeister, Fabrikanten, Gastwirte, adelige und bürgerliche Gutsbesitzer, Gutspächter und -verwalter, Handwerker und Gewerbetreibende, Kaufleute, Lehrer, Müller und Mühlenbesitzer, Ökonomen, Pfarrer bzw. Geistliche beider Konfessionen, Privatiers, Selbständige und Angehörige anderer Berufe.

Auf gewerblicher Seite sind als Gründer und erste Mitglieder ebenfalls verschiedene Berufsstände überliefert, so (in der Reihenfolge einer zeitgenössischen Statistik)

  • selbständige Landwirte, Gärtner, Förster und Fischer,
  • Fabrikanten und Bauunternehmer,
  • selbständige Handwerker, Kaufleute und Händler,
  • Schiffseigentümer und unselbständige Schiffsleute,
  • Gast- und Schankwirte,
  • Briefträger, Eisenbahn-, Telegraphen- und Postbeamte, Eisenbahnarbeiter,
  • Dienstmänner und Dienstboten,
  • Ärzte, Apotheker, Lehrer, Künstler, Schriftsteller, Staats- und Gemeindebeamte sowie
  • Rentiers, Pensionäre und sonstige Berufsgruppen.

Bei den Vorständen und Aufsichtsräten der Schulze-Delitzsch-Kreditgenossenschaften dominierten Handwerker und Gewerbetreibende, bei den Raiffeisen-Kreditgenossenschaften Landwirte, Bürgermeister, Geistliche und Ökonomen. Die Position des "Rechners", so die damalige Bezeichnung für den Raiffeisen-Geschäftsführer (während die Schulze-Delitzsch-Kreditgenossenschaften von "Kassier" sprachen) übten Landwirte, Gewerbetreibende, Ökonomen und vor allem zahlreiche Geistliche (beider Konfessionen) und Lehrer aus. 1897 waren in 950 Raiffeisenvereinen 196 Geistliche beider Konfessionen als Vereinsvorsteher, 120 als Rechner und 305 als Aufsichtsratsvorsitzende tätig.

Es entwickelten sich folglich völlig unterschiedliche Größenverhältnisse: Als Mitte der 1930er Jahre der zahlenmäßige Höhepunkt der Genossenschaftsbewegung im rechtsrheinischen Bayern erreicht war, gab es rund 6.800 Raiffeisen-Genossenschaften, davon rund 4.400 Raiffeisen-Darlehenskassenvereine, denen rund 400 gewerbliche Genossenschaften nach Schulze-Delitzsch gegenüberstanden, davon rund 210 Volksbanken. Die Genossenschaften nach Schulze-Delitzsch firmierten als Kreditverein, Kredit- und Sparverein, Genossenschaftsbank, Gewerbebank, Handels- und Gewerbebank, Handwerker- und Gewerbebank, Industrie- und Gewerbebank sowie Spar- und Vorschussbank. 1936 bezeichneten sich 52 % schon als "Volksbank".

Gesetzliche Regelungen

Die Genossenschaften unterlagen ursprünglich dem Vereinsgesetz. Angesichts der Ausdifferenzierung und des wachsenden Aufgabenspektrums des Genossenschaftswesens bemühte sich Hermann Schulze-Delitzsch um eine eigene gesetzliche Regelung. Auf seine langjährigen Initiativen als Abgeordneter der Zweiten Kammer des Preußischen Landtags hin wurde 1867 das Preußische Genossenschaftsgesetz erlassen, das die Staaten des Norddeutschen Bundes 1868 mit geringfügigen Modifikationen übernahmen. 1869 folgte das erste und einzige bayerische Genossenschaftsgesetz, das federführend der Staatsminister des Handels und der öffentlichen Arbeiten, Gustav von Schlör (1820-1883), erarbeitet hatte. Die Gründung gewerblicher Kredit-, Bezugs- und Absatzgenossenschaften befand sich noch in der Anfangsphase. Raiffeisengenossenschaften gab es zu diesem Zeitpunkt in Bayern noch nicht.

Eine wesentliche Neuerung des Bayerischen Genossenschaftsgesetzes von 1869 bestand darin, dass es neben der unbeschränkten Haftpflicht auch eine beschränkte Haftpflicht der Genossenschaftsmitglieder zuließ. Die beschränkte Haftpflicht reduzierte diese auf eine satzungsmäßig festgelegte Summe. Schulze-Delitzsch sah dadurch ein wesentliches seiner Prinzipien verletzt und lehnte die bayerische Variante ab.

Zwischen 1871 und 1874 übernahmen alle Staaten des Deutschen Reichs das Genossenschaftsgesetz des Norddeutschen Bundes. Bayern führte es 1873 ein, erreichte aber - wegen der Unterschiede in der Haftpflicht - eine Sonderregelung: Alle bereits bestehenden bayerischen Genossenschaften durften zwischen dem bisherigen Bayerischen Genossenschaftsgesetz oder dem neuen Reichsgesetz wählen. Neu gegründete Genossenschaften mussten dagegen ihre Geschäftstätigkeit nach den Vorschriften des nunmehrigen Reichsgesetzes ausrichten. Langfristig verloren somit die nach dem Bayerischen Genossenschaftsgesetz von 1869 arbeitenden Genossenschaften an Zahl und Bedeutung. Allerdings wurde bei der Novellierung des Reichsgenossenschaftsgesetzes 1889 auch die beschränkte Haftpflicht Usus. Zahlreiche bayerische Genossenschaften behielten vorerst ihre unbeschränkte Haftpflicht bei. Nach 1948 erfolgte eine Umwandlung der unbeschränkten in die beschränkte Haftpflicht im großen Stil.

Das Genossenschaftsgesetz (GenG) - im Laufe der Zeit mehrfach novelliert, aber in seinen Grundzügen bis heute gültig - gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen vor, unter denen die Genossenschaften ihre Aufgaben erfüllen können.

Die Gründung von Genossenschaftsverbänden

Das "Haus der landwirtschaftlichen Genossenschaften" in der Münchner Türkenstraße 16, erbaut 1922/23, bis 1977 Sitz des Bayerischen Raiffeisenverbands. (Abb. aus: Rid/Hohenegg, Die landwirtschaftlichen Genossenschaften und ihre Organisation in Bayern, vor III)

Gleiche Interessen führten bald schon zu einem Zusammenschluss der rechtlich selbständigen Genossenschaften auf freiwilliger Basis. Die genossenschaftlichen Interessen- und Beratungsverbände übernahmen im staatlichen Auftrag bald auch die Revision der ihnen angeschlossenen Mitglieder. Allerdings wurde erst 1934 die Pflichtmitgliedschaft der Primärgenossenschaften in einem Prüfungsverband eingeführt.

Bei beiden Richtungen, Genossenschaften nach Schulze-Delitzsch und Raiffeisen, entstanden verschiedene Genossenschaftsverbände. Auf gewerblicher Seite wurde so 1868 der "Verband der fränkischen Vorschuss- und Kreditgenossenschaften" mit Sitz in Kulmbach ins Leben gerufen. Nach jahrelangen Bemühungen und kräftiger Unterstützung seitens Schulze-Delitzschs gründete 1877 der Münchner Genossenschafter Franz Xaver Proebst (1829-1910), Direktor des Statistischen Amtes der Stadt München, den "Bayerischen Genossenschaftsverband". Er umfasste die nichtfränkischen Gebiete Bayerns. Im Jahr 1902 entstand in Nürnberg außerdem noch der "Landesverband bayerischer Handwerkergenossenschaften". Zu seinen Mitgliedern zählten auch Vorschuss- und Kreditvereine. Im Unterschied zum bisherigen "Fränkischen" und "Bayerischen" Verband, die auf der ausschließlichen Selbsthilfe basierten, erlaubte der "Nürnberger" Verband seinen Mitgliedern, auch staatliche Hilfe/Subventionen (= Fremdhilfe) in Anspruch zu nehmen, und wich damit von den Maximen Schulze-Delitzschs ab.

Angesichts der katastrophalen wirtschaftlichen Lage in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg schlossen sich 1922 die drei gewerblichen Genossenschaftsverbände Bayerns zusammen. Die neue Institution übernahm den Namen des bisherigen Münchner Verbandes, nämlich "Bayerischer Genossenschaftsverband", verlegte aber ihren Sitz nach Nürnberg, ehe sie 1936 wieder nach München zurückkehrte. 1938 fügte sie ihrem Namen noch den Beinamen "Schulze-Delitzsch" hinzu.

Bei den Raiffeisen-Genossenschaften entstanden folgende Verbände:

  • Landesverband der Darlehenskassenvereine und sonstiger ländlicher Genossenschaften Raiffeisen'scher Organisation für das Königreich Bayern mit Sitz in Nürnberg (1893)
  • Bayerischer Landesverband landwirtschaftlicher Darlehenskassenvereine mit Sitz in München (1893)
  • Landwirtschaftlicher Revisionsverband des Bayerischen Bauernvereins mit Sitz in Regensburg (1911)
  • Mittelfränkischer Kreisverband mit Sitz in Ansbach (1885/1889)
  • Revisionsverband des Milchwirtschaftlichen Vereins im Allgäu mit Sitz in Kempten (1919)

So gründete am 19. Juli 1893 die in Neuwied (Rheinland) ansässige Raiffeisenzentrale in Nürnberg für die bayerischen Genossenschaften einen eigenen "Landesverband der Darlehenskassenvereine und sonstiger ländlicher Genossenschaften Raiffeisen'scher Organisation für das Königreich Bayern". Dieser Verband war aufs Engste mit der Raiffeisenzentrale Neuwied verbunden und übernahm die Prüfung der angeschlossenen bayerischen Genossenschaften. Dagegen erhoben sich Einwände seitens der bayerischen Staatsregierung, die aus rechtlichen Gründen ihre Unterstützung nur jenen Genossenschaftsverbänden zusagte, die in Bayern beheimatet waren.

Anlässlich des Deutschen Raiffeisentags in München 1892 hatte der bayerische Innenminister Maximilian Freiherr von Feilitzsch (1834-1913) die Gründung eines ausschließlich bayerischen Raiffeisenverbandes angeregt. Diese Anregung nahmen zahlreiche bayerische Raiffeisengenossenschaften positiv auf. Am 28. November 1893 gründeten rund 400 Delegierte der bayerischen Raiffeisengenossenschaften in München den "Bayerischen Landesverband landwirtschaftlicher Darlehenskassenvereine" als Prüfungs-, Interessen- und Beratungsverband mit Sitz in München und am Tag darauf die "Bayerische Zentraldarlehenskasse" (später: Bayerische Raiffeisen-Zentralbank) als Geldausgleichsstelle und Refinanzierungsinstitut für die angeschlossenen Darlehenskassenvereine.

Der Bayerische Landesverband nahm außerdem von 1893 bis 1899 die Warenvermittlung für die ihm angeschlossenen Raiffeisen-Darlehenskassenvereine wahr. Da das am 1. Januar 1900 eingeführte Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Fortführung dieser Tätigkeit nicht mehr zuließ, wurde die Warenvermittlung auf die Bayerische Zentral-Darlehenskasse übertragen. 1923 kam es im Zusammenhang mit der Inflation zu einer Trennung von Geld- und Warengeschäft, und es entstand ein eigenständiges Wareninstitut, die "Bayerische Warenvermittlung landwirtschaftlicher Genossenschaften AG" (BayWa).

Neben dem Münchner Landesverband, der außer den Darlehenskassenvereinen bald auch milchwirtschaftliche und sonstige Genossenschaften aufnahm, erlangte der 1911 von Dr. Georg Heim (1865-1938) gegründete "Landwirtschaftliche Revisionsverband des Bayerischen Bauernvereins" ebenfalls eine große Bedeutung. Er nahm die nämlichen Aufgaben wie der Münchner Verband wahr und entwickelte sich damit zu einem Konkurrenzunternehmen. Kleinere Verbände waren noch der Mittelfränkische Kreisverband (gegründet 1885, seit 1889 mit Revisionsrecht) sowie der Revisionsverband des "Milchwirtschaftlichen Vereins" im Allgäu mit Sitz in Kempten, gegründet 1919.

Der Nürnberger Raiffeisenverband und der Mittelfränkische Verband fusionierten 1929 aus eigener Initiative mit dem Münchner Landesverband, der mehrfach seine Firmierung änderte. Der "Reichsnährstand", in den unter anderem auch alle landwirtschaftlichen Genossenschaften eingegliedert wurden, schloss 1933 den Regensburger und 1934 den Allgäuer Verband zwangsweise mit dem Münchner Verband zusammen.

Entwicklung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts

Saatgetreidelagerhaus in Marktredwitz. (Historischer Verein bayerischer Genossenschaften)
Das 1927 erbaute Gebäude der Volksbank Legau (Lkr. Unterallgäu). (Abb. aus: Heinrich Krumm, 25 Jahre Volksbank Legau, Legau 1930, 14)

Selbst in schwierigsten Zeiten wie dem Ersten (1914–1918) und Zweiten (1939–1945) Weltkrieg vermochten die Genossenschaften ihre Arbeit trotz staatlicher Zwangsbewirtschaftung, Personal- und Warenmangels fortzusetzen. Im letzten Kriegsjahr 1918 wurden im rechtsrheinischen Bayern 47 Raiffeisen-Genossenschaften neu gegründet; 1919 kam es zu 70 und 1923, dem Jahr der Hyperinflation und Währungsreform, zu 78 Neugründungen. Die bayerischen Kreditgenossenschaften, sowohl Volksbanken als auch Raiffeisen-Darlehenskassen, überstanden die Bankenkrise von 1931 relativ unbeschadet, da sie nicht wie Groß- und Privatbanken ausländisches, auf kurze Frist geliehenes Kapital langfristig ausgeliehen hatten.

1902 gab es 122 Volksbanken im rechtsrheinischen Bayern. Ihre Zahl erreichte 1927 mit 150 den Höchststand. Durch Fusionen und staatlich erzwungene Bankenreduzierung ging sie bis 1945 wiederum auf 122 zurück (plus 60 Zweig- und Nebenstellen). 1932 hatten die bayerischen Volksbanken insgesamt 51.616 Einzelmitglieder. Die Bilanzsumme der damals 144 Volksbanken betrug 112,7 Millionen Reichsmark. 94 Millionen Reichsmark wurden an rund 50.000 selbständige mittelständische Unternehmer und Unternehmungen ausgereicht, davon in rund 30.000 Fällen Kleinkredite.

Zu den Mitgliedern von Volksbanken zählten in den 1930er Jahren des 20. Jahrhunderts selbständige Handwerker (35 %), selbständige Kaufleute und Fabrikanten (18 %), selbständige Landwirte (25 %), Staats- und Gemeindebeamte sowie Angehörige Freier Berufe (7 %), Angestellte und Arbeiter (9 %) sowie sonstige Berufsgruppen(9 %). Die Aufgabe der Volksbanken bestand darin, ihre Mitglieder mit günstigen Krediten zu versorgen, die Einlagen zu verzinsen, den Sparwillen der Bevölkerung zu fördern und den Zahlungsverkehr ihrer Mitglieder abzuwickeln.

Die höchste Zahl der Raiffeisen-Genossenschaften wurde 1936 in Bayern mit rund 6.800 erreicht. Davon waren 4.211 Raiffeisen-Kreditgenossenschaften. Ihre Gesamtbilanzsumme betrug 577 Millionen Reichsmark; die Einlagen betrugen 401 Millionen Reichsmark und die Ausleihungen 299 Millionen Reichsmark. Letztere verteilten sich auf 338.283 Einzelkredite, davon 246.176 oder knapp 73 % Kleinkredite von bis zu 1.000 Reichsmark. Der Warenumsatz (Maschinen, Futter- und Düngemittel, Saatgut, Brennstoffe und sonstige Bedarfsartikel) belief sich auf 36 Millionen Reichsmark.

Nach 1936 setzte eine langsame Fusionsbewegung ein. Die Zahl der Raiffeisen-Darlehenskassenvereine ging bis 1945 auf 3.940 zurück. Zu den damals 560.000 Einzelmitgliedern gehörten Bauern (66 %), Gewerbetreibende (14 %), Arbeiter und Angestellte (13 %) sowie sonstige Berufsgruppen (6 %).

Die beiden Währungsreformen von 1923 und 1948 bedeuteten sowohl für die Volksbanken als auch für die Raiffeisen-Kreditgenossenschaften jeweils einen Neuanfang. Aktiva und Passiva sanken auf ein Minimum. So verbuchten die bayerischen Raiffeisenkassen am 20. Juni 1948 eine Gesamtbilanzsumme von rund 3,84 Mrd. Reichsmark; am Tag danach, dem 21. Juni, schmolz dieser Betrag auf rund 264 Millionen Deutsche Mark zusammen. Die Gesamtbilanzsumme der bayerischen Volksbanken in Höhe von rund 1,1 Mrd. Reichsmark reduzierte sich auf 79,3 Mio. Deutsche Mark.

Die Entwicklung nach 1948

Mit dem Wirtschaftsaufschwung nach 1948 änderten sich das Erscheinungsbild und das Geschäftsfeld der bayerischen Kreditgenossenschaften. Sie stellten entweder selbst finanzielle Mittel zum Wiederaufbau von Häusern und Wohnungen zur Verfügung oder vermittelten Finanzierungsmittel von Spezialinstituten wie der 1893 gegründeten Bayerischen Raiffeisen-Zentralbank oder der 1896 gegründeten Bayerischen Landwirthschaftsbank, der einzigen Hypothekenbank Deutschlands in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (ab 1971 firmierend als Münchener Hypothekenbank eG). Als Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten nicht mehr unmittelbar ausbezahlt sondern überwiesen wurden, eröffnete sich für die Volksbanken und Raiffeisenkassen bzw. -banken ein weiteres Geschäftsfeld. Konsumkredite, Wohnungsbaufinanzierung, Reisezahlungsmittel, Anlage- und Vermögensberatung wurden von Mitgliedern und Kunden verstärkt in Anspruch genommen.

Seit den 1960er Jahren verstanden sich die deutschen Kreditgenossenschaften als "Banken für Jedermann" und entwickelten sich zu Universalbanken mit einem kompletten Finanzdienstleistungsangebot. Die Zahl der Kunden stieg beständig, insbesondere seitdem die Kreditgenossenschaften auch Kredite an Nichtmitglieder ausreichen durften. Waren bisher Mitglied und Kunde einer Kreditgenossenschaft identisch, so trat ab den 1970er Jahren eine neue Kunden-Klientel hinzu, die zahlenmäßig bald jene der Mitglieder überstieg. So wuchs die Zahl der Mitglieder von 751.000 im Jahr 1965 auf 2,4 Millionen im Jahr 2007, die Zahl der Kunden der bayerischen Kreditgenossenschaften von 2,1 Millionen im Jahr 1965 auf 7 Millionen im Jahr 2007.

Die Anzahl der selbständigen Genossenschaftsbanken ist seit 1936 rückläufig. Damals gab es noch 4.211 bayerische Raiffeisen-Kreditgenossenschaften (in der Regel ohne Geschäftsstellen); 1965 waren es noch 3.152 selbständige Kreditgenossenschaften, aber bereits mit über 1.270 weiteren Geschäftsstellen. Die Zahl der Volksbanken nahm im gleichen Zeitraum infolge von Fusionen verhältnismäßig geringfügig von 120 auf 100 ab.

1989 fusionierten der bisherige "Bayerische Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch) e.V." und der "Bayerische Raiffeisenverband e.V." zum heutigen "Genossenschaftsverband Bayern e.V." Damit wurden auch Fusionen zwischen beiden Sparten genossenschaftlicher Kreditinstitute möglich. So gab es 1990 in Bayern insgesamt 893 Volksbanken und Raiffeisenbanken mit zusammen 4.760 Bankstellen. Im Jahr der Jahrtausendwende (2000) reduzierte sich die Zahl der selbständigen Volksbanken und Raiffeisenbanken auf 481 mit 3.918 Geschäftsstellen.

Die bayerischen Kreditgenossenschaften 2007

2007 wuchs die Bilanzsumme der nunmehr 328 bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken auf 108,4 Mrd. €; die Kundengelder betrugen 86,1 Mrd. €, die Ausleihungen 60,9 Mrd. e. Die bayerischen Kreditgenossenschaften vermittelten 45 % aller Förderkredite der LfA Förderbank Bayern, und zwar 3.819 Kredite mit einem Kreditvolumen von 403 Mio. € (= 32 % aller Förderkredite der LfA). Die bayerischen Kreditgenossenschaften beschäftigten in 2007 über 36.000 Mitarbeiter/innen in 3.239 Bankstellen.

Die Volks- und Raiffeisenbanken verfügen trotz der strukturellen Veränderungen im Bankgewerbe während der vergangenen Jahrzehnte über das dichteste Geschäftsstellennetz aller Bankengruppen in Bayern und ermöglichen mit Hilfe ihres Verbundsystems (unter anderem Versicherungen, Bausparkasse, BayWa, Hypothekenbanken, DZ BANK Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank AG mit Sitz in Frankfurt am Main) eine flächendeckende Versorgung der bayerischen Bevölkerung und der mittelständischen Wirtschaft mit Bank- und Finanzdienstleistungen. Für die Einlagensicherung besteht seit Jahrzehnten ein genossenschaftliches Sicherungssystem der Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Literatur

  • Volker Beuthien u. a., Materialien zum Genossenschaftsgesetz (Marburger Schriften zum Genossenschaftswesen, Sonderbände I-V), Marburg 1989-1997.
  • Volker Beuthien, Kommentar zum Genossenschaftsgesetz, mit Umwandlungs- und Kartellrecht sowie Statut der Europäischen Genossenschaft, München 14. Auflage 2004, sowie Aktualisierungsband zur 14. Auflage (Genossenschaftsrechtsnovelle und EHVG), 2007.
  • Volker Beuthien, Die eingetragene Genossenschaft im Strukturwandel (Marburger Schriften zum Genossenschaftswesen 98), Marburg 2003.
  • Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (Hg.), Armenfürsorge und Daseinsvorsorge. Dokumente zur Geschichte der Sozialgesetzgebung und des Sparkassenwesens in Bayern (Ausstellungskatalog der Staatlichen Archive Bayerns 31), Neustadt an der Aisch/München 1992.
  • Helmut Faust, Geschichte der Genossenschaftsbewegung. Ursprung und Aufbruch der Genossenschaftsbewegung in England, Frankreich und Deutschland sowie ihre weitere Entwicklung im deutschen Sprachraum, Frankfurt am Main 3. Auflage 1977.
  • Stephan Götzl/Jürgen Gros/Steffen Jahn, Die Bedeutung der Kreditgenossenschaften für die wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung Bayerns, München 2007.
  • Historischer Verein bayerischer Genossenschaften e. V. (Hg.), Die Anfänge der modernen Genossenschaftsbewegung in Bayern, Österreich und Südtirol (Schriftenreihe zur Genossenschaftsgeschichte 1), München 1998.
  • Ernst Hohenegg, Die Landesorganisation des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens in Bayern, München 1927.
  • Ernst Hohenegg, Raiffeisen in Bayern 1893-1968. 75 Jahre Bayerischer Raiffeisenverband - Bayerische Raiffeisen-Zentralkasse, München 1968.
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  • Ludwig Hüttl, Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Leben und Werk, München 1988.
  • Ludwig Hüttl, 1893–1993 Genossenschaftsverband Bayern (Raiffeisen/Schulze-Delitzsch) e.V., München. Eine Chronik der landwirtschaftlichen und gewerblichen Genossenschaftsverbände in Bayern seit dem 19. Jahrhundert, München 1993.
  • Ludwig Hüttl, Ursprung, Wandel, Fortschritt. Von der Bayerischen Landwirthschaftsbank eGmbH zur Münchener Hypothekenbank eG 1896-1996, München 1996/97.
  • Walter Koch, Der Genossenschaftsgedanke F. W. Raiffeisens als Kooperationsmodell in der modernen Industriegesellschaft, Würzburg 1991.
  • Heinrich Richter, Friedrich Wilhelm Raiffeisen und die Entwicklung seiner Genossenschaftsidee, München 1965.
  • Heinrich Rid/Ernst Hohenegg, Die Landwirtschaftlichen Genossenschaften und ihre Organisation in Bayern, München 1951.
  • Margarete Wagner-Braun, Kreditgenossenschaften und Sparkassen im Wettbewerb während der Weimarer Republik, in: Beiträge zur Genossenschaftsgeschichte (Schriftenreihe zur Genossenschaftsgeschichte 6), München 2003, 18-37.
  • Margarete Wagner-Braun, Von der Universalbank zur Netzwerkbank - der Vorsprung der Genossenschaftsbanken, in: Genossenschaften - auf festem Fundament die Zukunft gestalten (Schriftenreihe zur Genossenschaftsgeschichte 8), München 2007, 96-129.

Quellen

  • Bayerischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch) (Hg.), Jahresberichte, München 1975-1988.
  • Bayerischer Landesverband landwirtschaftlicher Darlehenskassenvereine bzw. Bayerischer Landesverband landwirtschaftlicher Genossenschaften - Raiffeisen – e.V. bzw. Bayerischer Raiffeisenverband e.V. bzw. Genossenschaftsverband Bayern e.V. (Hg.), Jahres- bzw. Geschäftsberichte, München 1894–2007.
  • Genossenschaftsverband Bayern e.V. (Hg.), Profil – Das bayerische Genossenschaftsblatt, Jahrgänge 2005–2007.
  • Ludolf Parisius, Das Reichgesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften, vom 1. Mai 1889, Berlin 5. Auflage 1893.
  • Friedrich Thorwart (Hg.), Hermann Schulze-Delitzsch's Schriften und Reden, hg. im Auftrage des Allgemeinen Verbandes der auf Selbsthilfe beruhenden deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften e. V., 5 Bände, Berlin 1909-1913.

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Kreditgenossenschaften

Empfohlene Zitierweise

Ludwig Hüttl, Volksbanken und Raiffeisenbanken, publiziert am 15.09.2008; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Volksbanken_und_Raiffeisenbanken> (7.12.2024)