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Kommunale Archive

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Das Münchner Stadtarchiv war seit 1893 als eigenständiges Amt organisiert und hatte seinen Sitz im sogenannten kleinen Rathaus am Petersplatz. 1890/92 wurde unter Stadtbaurat Hans Grässel (1860-1939) ein repräsentativer Zweckbau im Anschluss an das Alte Rathaus errichtet. Auf dieser Fotografie sind die Archivgebäude am Marienplatz 16 und am Petersplatz 3 u. 4 zu sehen. (aus: Bayerischer Architekten- und Ingenieurverein [Hg.], München und seine Bauten, München 1912, 595)

von Michael Diefenbacher

Mit dem Gemeindeedikt von 1818 wurde in Bayern die Bildung von Gemeinden als unterste Verwaltungseinheit abgeschlossen. Bereits einige Jahre zuvor war ihnen in den "Reglementar-Grundsätzen" von 1809 das für ihre Arbeit notwendige Archivgut besitzstandrechtlich garantiert worden. War die Einrichtung eines Archivs anfänglich nur Theorie, konkretisierte sich dies Ende des 19. Jahrhunderts. Die Gemeinden waren nun aufgefordert, ihr Archivgut selbst zu ordnen und zu verzeichnen oder dieses in die Obhut staatlicher Archive zu geben. Einen Bedeutungszuwachs erhielten die kommunalen Archive während der NS-Zeit und der damit verbundenen staatlich verordneten Ahnenforschung zwecks sog. Ariernachweis. Die Gemeindeordnung in Bayern verpflichtet die Gemeinden zur Führung eines Archivs. In der Realität ist diese Pflicht bei nur 412 von über 2.000 Gemeinden erfüllt (Stand: 2001).

Entwicklung bis 1818

Die kommunale Archivlandschaft im heutigen Bayern ist regional recht unterschiedlich ausgeprägt. Während die ehemaligen reichsunmittelbaren Städte in Franken und Schwaben aufgrund ihres "ius archivi" ihre Archive als Rüstkammern juristischer Argumentation seit dem Spätmittelalter aufbauten und pflegten, gab es im Herzogtum und späteren Kurfürstentum Bayern nur wenige Städte, die wie z. B. München – mit eigener Gerichts- und Satzungshoheit privilegiert – ein selbständiges Verwaltungshandeln und damit eigene Archive aufbauen konnten. In abgestufter Form gilt dies für die übrigen herzoglichen Städte und Marktorte als Archivbildner. Die Dorfschaften wurden von den herzoglichen Landgerichten verwaltet. Ähnliches gilt für die Adels- und Klosterherrschaften Altbayerns und übertragen auch für die kirchlichen und fürstlichen Territorien der im frühen 19. Jahrhundert zu Bayern gekommenen Gebiete.

In der Übergangsphase zwischen 1799 und 1818 wurde die Kommunalverfassung des modernen Bayern neu strukturiert. Die Gemeindebildung war mit dem Gemeindeedikt von 1818 abgeschlossen, Kommunen (Städte, Märkte, Dörfer) waren nun die untersten Verwaltungseinheiten des Königreiches. Die Archive der ehemals reichsrechtlich souveränen Herrschaften und mit ihnen die zentralisierte kommunale Überlieferung dieser Territorien gelangte in die staatliche Archivobhut. Ähnliches galt für die ehemaligen Reichsstädte. Nach den "Reglementar-Grundsätzen" von 1809 wurde den Kommunen das für ihre öffentlichen und privaten Interessen notwendige Archivgut als unverletzbares Eigentum garantiert und bei der Behandlung von reichsstädtischem Archivgut deshalb theoretisch unterschieden zwischen hoheitsrechtlichem Schriftgut zur Übernahme in die staatlichen Archive und Schriftgut interner, bürgerschaftlicher Zuständigkeit zum Verbleib in kommunaler Zuständigkeit. Die Übernahme der reichsstädtischen Archive Regensburgs und Nürnbergs in staatliches Eigentum zeigt, dass dies zum Teil reine Theorie blieb.

Kommunale Archive im 19. und frühen 20. Jahrhundert

Das seit etwa 1830 einsetzende verstärkte Interesse an regionaler und lokaler Geschichte führte seitdem nicht nur zur staatlich gelenkten Gründung der historischen Kreisvereine (heute: Historische Vereine auf der Ebene der Regierungsbezirke), sondern verstärkt auch zum Sammeln und Bewahren historischer Dokumente und in Nürnberg beispielsweise 1864/65 zur Gründung und hauptamtlichen Besetzung eines Stadtarchivs.

Infolge der liberaleren bayerischen Gemeindeordnung des Jahres 1869 wurden 1888, 1892 und 1904 in Ministerialentschließungen erstmals Minimalanforderungen für die Ordnung und Sicherheit kommunalen Archivguts in Bayern formuliert. Die Gemeinden waren gefordert, ihr Archivgut zu ordnen und zu verzeichnen, ab 1906 musste ein Exemplar der Verzeichnung bei der staatlichen Aufsichtsbehörde hinterlegt werden. Die Staatsarchive (damals: Kreisarchive) hatten fachliche Unterstützung zu leisten. Als Alternative dazu konnten Gemeinden ihr Archivgut auch den Staatsarchiven zur Ordnung und dauerhaften Verwahrung unter Beibehaltung des gemeindlichen Eigentums überlassen. So wurden bis 1933 im rechtsrheinischen Bayern 593 Gemeindearchive den staatlichen Archiven überlassen und bei der Neuordnung und Verzeichnung von 780 Gemeindearchiven die staatliche Unterstützung in Anspruch genommen.

Fachaufsicht und Archivpflege

Im Zuge der staatlich verordneten Ahnenforschung wurden nach 1933 die hauptamtlich betreuten Stadtarchive personell meist erheblich aufgerüstet und die nicht hauptamtlich geführten kommunalen Archive nicht nur einer staatlichen Rechtsaufsicht, sondern zugleich einer von den Staatsarchiven freiwillig ausgeübten Fachaufsicht unterstellt. Diese mündete 1938 in die "landschaftliche Archivpflege", die neben nicht hauptamtlich betreuten Kommunalarchiven vor allem Adelsarchive umfasste. Während diese kommunale Archivpflege beispielsweise in Preußen vor 1945 und in aus Preußen hervorgegangenen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 bei kommunalen Gebietskörperschaften angesiedelt war bzw. ist, war und ist sie in Bayern eine staatliche Einrichtung. Die bayerische Gemeindeordnung von 1953 und darauf basierend das bayerische Archivgesetz von 1990 schreibt diese staatliche Archivpflege bei den Kommunen fort und definiert sie als staatliches Angebot, nicht als Fachaufsicht.

Archivgut der Landkreise und Bezirke

Anders als in den meisten anderen Ländern wird das Archivgut der kommunalen Verwaltungsorgane der zweiten (Landkreise) und dritten (Bezirke) Ebene zentral von den für die Regierungsbezirke zuständigen Staatsarchiven und nicht von eigens dafür zuständigen kommunalen Kreisarchiven (solche gibt es nahezu flächendeckend in allen Flächenländern außer Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern) bzw. kommunalen Bezirksarchiven (solche gibt es nur bei den beiden Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen) archiviert.

Kommunale Archive 2001

Das Handbuch der bayerischen Archive listet 412 (Stand: 2001) kommunale Archive unterschiedlichster Größe und Ausstattung auf. Davon sind 24 kommunale Archive aus historischen Gründen - es handelt sich überwiegend um kleinere Marktgemeinden oder Gemeinden - nach wie vor in den zuständigen Staatsarchiven in Amberg, Augsburg, Bamberg, Coburg, Landshut, München und Nürnberg hinterlegt.

Dachorganisationen und Kooperation

Seit 1965 organisieren sich die bayerischen Kommunalarchive in der "Arbeitsgemeinschaft bayerischer Kommunalarchivare" (heute mit einer jährlichen Fachtagung), und 1985 hat sich im Zuge der Beratungen des bayerischen Archivgesetzes mit dem "Arbeitskreis Stadtarchive beim Bayerischen Städtetag" ein zweiter Sachverwalter des kommunalen Archivwesens in Bayern etabliert. Dieser kommt drei bis vier Mal im Jahr zusammen und berät den Bayerischen Städtetag in allen kommunalen Archivbelangen. Eine weitere enge Zusammenarbeit besteht zwischen der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Kommunalarchivare und der Fachgruppe Kommunalarchive im Verband deutscher Archivarinnen und Archivare und der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag, wo die bayerischen Kommunalarchive mit drei Vertretern präsent sind.

Archive als geschichtliche Kompetenzzentren

Die Aufgabe "Archiv" ist in der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern dem eigenen Wirkungskreis der Kommunen verbindlich vorgeschrieben (Art. 57), und das für das staatliche Archivwesen 1990 erlassene Bayerische Archivgesetz gilt in seinen wesentlichen Bestimmungen auch für die kommunalen Archive. Somit ist das kommunale Archivwesen in Bayern – organisatorisch ressortieren die kommunalen Archive überwiegend im Kulturbereich – rechtlich als Pflichtaufgabe verankert. Dass der Begriff "Archiv" irrigerweise inzwischen immer häufiger für Sammlungen, vor allem musealer Art, oder für Ablagesysteme und Registraturen, insbesondere im elektronischen Bereich, verwendet wird, zeugt dafür, dass unter "Archiv" ein Wertekriterium verstanden wird, das als Etikett auf andere Bereiche übertragen werden soll. Für die Entwicklung dieses Wertekriteriums haben auch die vielen kommunalen Archive beigetragen, die sich als Gedächtnis und als geschichtliches Kompetenzzentrum ihrer Kommune erweisen. Dennoch unterhalten von den über 2.000 Kommunen in Bayern nur rund 412 (Stand: 2001) ein eigenes Archiv.

Literatur

  • Richard Bauer, Die Entwicklung des kommunalen Archivwesens in Bayern, in: Ulrich Wagner/Wolfram Baer/Hans-Joachim Hecker (Hg.), Kommunale Archive in Bayern, im Auftrag des Arbeitskreises "Stadtarchive" des Bayerischen Städtetages, Würzburg 1993, 11-23.
  • Bayerischer Archivtag (Hg.), Handbuch der bayerischen Archive, München 2001.
  • Michael Diefenbacher, Die Jahrestagungen der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Kommunalarchivare - Vorläufer eines Bayerischen Archivtages, in: Regionale Archivtage in Deutschland (Texte und Untersuchungen zur Archivpflege 10), Münster 1998, 72-80.
  • Kommunale Archive in Bayern. (Zeitschrift)
  • Dorit-Maria Krenn/Michael Stephan/Ulrich Wagner (Hg.), Kommunalarchive - Häuser der Geschichte. Quellenvielfalt und Aufgabenspektrum, Würzburg 2015.
  • Ulrich Wagner/Wolfram Baer/Hans-Joachim Hecker (Hg.), Kommunale Archive in Bayern. Im Auftrag des Arbeitskreises "Stadtarchive" des Bayerischen Städtetages, Würzburg 1993.
  • Robert Zink, Die bayerischen Kommunalarchive. Kooperation und Interessenvertretung, in: Ulrich Wagner/Wolfram Baer/Hans-Joachim Hecker (Hg.), Kommunale Archive in Bayern, im Auftrag des Arbeitskreises "Stadtarchive" des Bayerischen Städtetages, Würzburg 1993, 172-191.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Stadtarchiv, Gemeindearchiv, Kommunalarchive

Empfohlene Zitierweise

Michael Diefenbacher, Kommunale Archive, publiziert am 09.12.2014; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Kommunale_Archive> (28.03.2024)