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Hitlerjugend (HJ), 1926-1945: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Programmatische Bezeichnung für die gesamte NS-Jugendorganisation mit ihren Untergliederungen, bestehend aus Jungvolk (JV), Hitlerjugend (HJ), Jungmädelbund (JM), Bund Deutscher Mädel (BDM) sowie diversen Sondereinheiten (z. B. Motor-, Marine-, Flieger-HJ). 1938 kam das BDM-Werk "Glaube und Schönheit" für 17- bis 21-jährige Frauen hinzu. Ab 1933 wurde die gesamte HJ de facto zur totalitären Staatsjugend ausgebaut, jedoch erst 1936 de iure als diese sanktioniert. Ab 1939 war die Mitgliedschaft verpflichtend. Ihr Prinzip "Jugend wird durch Jugend geführt" konnte weitgehend realisiert werden und trug zur Anziehungskraft der Organisation bei. Die angestrebte totale Erfassung der deutschen Jugend ließ sich allerdings nicht verwirklichen. Eine Schwachstelle bildeten die provinziellen und katholisch geprägten Regionen Bayerns. Mit dem Kontrollratsgesetz vom 10. Oktober 1945 wurde die HJ gemeinsam mit der NSDAP und deren übrigen Gliederungen aufgelöst.
Programmatische Bezeichnung für die gesamte NS-Jugendorganisation mit ihren Untergliederungen, bestehend aus Jungvolk (JV), Hitlerjugend (HJ), Jungmädelbund (JM), Bund Deutscher Mädel (BDM) sowie diversen Sondereinheiten (z. B. Motor-, Marine-, Flieger-HJ). 1938 kam das BDM-Werk "Glaube und Schönheit" für 17- bis 21-jährige Frauen hinzu. Ab 1933 wurde die gesamte HJ de facto zur totalitären Staatsjugend ausgebaut, jedoch erst 1936 de iure als diese sanktioniert. Ab 1939 war die Mitgliedschaft verpflichtend. Ihr Prinzip "Jugend wird durch Jugend geführt" konnte weitgehend realisiert werden und trug zur Anziehungskraft der Organisation bei. Die angestrebte totale Erfassung der deutschen Jugend ließ sich allerdings nicht verwirklichen. Eine Schwachstelle bildeten die provinziellen und katholisch geprägten Regionen Bayerns. Mit dem Kontrollratsgesetz vom 10. Oktober 1945 wurde die HJ gemeinsam mit der NSDAP und deren übrigen Gliederungen aufgelöst.
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== Organisation ==
== Organisation ==



Version vom 7. Januar 2020, 10:07 Uhr

von Tessa Sauerwein

Programmatische Bezeichnung für die gesamte NS-Jugendorganisation mit ihren Untergliederungen, bestehend aus Jungvolk (JV), Hitlerjugend (HJ), Jungmädelbund (JM), Bund Deutscher Mädel (BDM) sowie diversen Sondereinheiten (z. B. Motor-, Marine-, Flieger-HJ). 1938 kam das BDM-Werk "Glaube und Schönheit" für 17- bis 21-jährige Frauen hinzu. Ab 1933 wurde die gesamte HJ de facto zur totalitären Staatsjugend ausgebaut, jedoch erst 1936 de iure als diese sanktioniert. Ab 1939 war die Mitgliedschaft verpflichtend. Ihr Prinzip "Jugend wird durch Jugend geführt" konnte weitgehend realisiert werden und trug zur Anziehungskraft der Organisation bei. Die angestrebte totale Erfassung der deutschen Jugend ließ sich allerdings nicht verwirklichen. Eine Schwachstelle bildeten die provinziellen und katholisch geprägten Regionen Bayerns. Mit dem Kontrollratsgesetz vom 10. Oktober 1945 wurde die HJ gemeinsam mit der NSDAP und deren übrigen Gliederungen aufgelöst.

Aufbau und Gliederung der HJ im Deutschen Reich, 1934. (aus: Reichsjugendführung der NSDAP [Hg.], Aufbau, Gliederung und Anschriften der Hitlerjugend, Berlin 1934)

Organisation

Erster Reichsführer der HJ war Kurt Gruber (1904-1943), der die Organisation von Plauen (Sitz der HJ-Reichsleitung, ab 1931 München) aus leitete. 1931 wurde er durch Adrian Theodor von Renteln (1897-1946), den ehemaligen Führer des NS-Schülerbundes, ersetzt. Baldur von Schirach (1907-1974), zuvor Führer des NS-Studentenbundes, wurde am 30. Oktober 1931 zum "Reichsjugendführer der NSDAP" und am 17. Juni 1933 zum "Reichsjugendführer des Deutschen Reiches" ernannt. Sein Nachfolger wurde 1940 Artur Axmann (1913-1996). Die Spitze der gesamten HJ bildete die Reichsjugendführung in Berlin. Ihr gehörte die für die "Mädelarbeit" zuständige BDM-Reichsreferentin (1934-1937: Trude Bürkner [1902-1989], 1937-1945: Jutta Rüdiger [1910-2001]) an, welche dem Reichsjugendführer untergeordnet war.

Die Hitlerjugend bestand aus aus dem Jungvolk (JV, 10-14 Jahre, 1931 gegründet), der Hitlerjugend (HJ, 14-18 Jahre, am 4. Juli 1926 gegründet und bis 1932 der Sturmabteilung [SA] unterstellt), den Jungmädeln (JM, 10-14 Jahre) und dem Bund Deutscher Mädel (BDM, 14-18 Jahre, 1930 gegründet) sowie diversen Sondereinheiten (z. B. Motor-, Marine-, Flieger-HJ). 1938 kam noch das BDM-Werk "Glaube und Schönheit" für 17- bis 21-jährige Frauen hinzu.

Porträt von Emil Klein, Obergebietsführer der HJ in Bayern; nicht datiert. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bildersammlung Emil Klein)

Territorial gliederte sich die HJ in Gebiete bzw. der BDM in Obergaue, deren Zahl stetig anstieg (1934: 22; 1936/7: 25; 1939: 36 und 1941-1945: 42). Die regionale Einteilung orientierte sich an der Gaustruktur der NSDAP. So war z. B. Bayern unterteilt in die HJ-Gebiete Franken (ab 1941 in die Gebiete Mainfranken und Franken geteilt), Bayerische Ostmark (ab 1942 Bayreuth), Schwaben, Hochland und die Saarpfalz (ab 1939 Westmark). Diese waren hierarchisch abgestuft in Banne, Stämme, Gefolgschaften, Scharen und Kameradschaften, analog beim BDM untergliedert in Obergau, Untergau, Mädelring, -gruppe, -schar und -schaft. Aufgrund seiner Ämterfülle galt Emil Klein (geb. 1905, u. a. 1935-1939 Obergebietsführer des HJ-Gebiets Hochland, ab 1939 Stabsleiter im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus) als "höchster bayerischer HJ-Führer" (Buddrus). Er organisierte im November 1938 den einzigen von der HJ ausgehenden Judenpogrom in München und die Hochlandlager (ab 1934 im bayerischen Oberland stattfindende Großzeltlager). Wichtige Inszenierungsorte der HJ waren in Bayern neben München als "Hauptstadt der Bewegung", Nürnberg als "Stadt der Reichsparteitage", Landsberg als "Stadt der Jugend" auch Bamberg als "Stadt des BDM".

Aufgaben und Methoden

Im Gegensatz zu den Jugendverbänden der Weimarer Republik hatte die HJ gesellschaftliche und staatliche Aufgaben zu erfüllen. Sie sollte die Jugend im Sinne der NS-Ideologie prägen und gleichzeitig als "wesentliches Mittel der Herrschaftssicherung" (Klönne) fungieren. Obwohl dies einen Bruch mit dem unabhängigen Selbstverständnis der deutschen Jugendbewegung vor 1933 bedeutete, nahm die HJ für sich in Anspruch, diese fortzuführen. Eine Kooperation zwischen HJ und anderen Jugendorganisationen hatte vor 1933 kaum bestanden, denn im Reichsausschuß Deutscher Jugendverbände war die HJ nicht vertreten. Bei Auf- und Ausbau ihrer Monopolstellung auf dem Gebiet der Jugendarbeit behielt sie deren Traditionen (z. B. das Prinzip der Selbstführung) und Personalstruktur (erst 1936 wurden hier ehemalige bündische Führer entfernt) bewusst bei, um die zentrale Lenkung und Gestaltung des HJ-Dienstes zu verschleiern. Dieser zielte darauf ab, politische und ideologische Inhalte zu vermitteln, wobei der Schwerpunkt bei der HJ auf vormilitärischer Ertüchtigung lag, während der BDM den Fokus neben der sportlichen Betätigung auch auf die hauswirtschaftliche Vorbereitung für die künftige Mutterrolle richtete. Zu diesem Zweck wurde die Jugend – zusätzlich zum regulären HJ-Dienst – in ein umfangreiches Aktionsprogramm (u. a. Organisation von Fahrten und Lagern, Inszenierung von Wettkämpfen und kulturellen Veranstaltungen) eingebunden, das speziell ihren Interessen und Bedürfnissen angepasst war. Die HJ-Erziehung hatte somit die Tendenz, sich als neue und für Jugendliche attraktive Gegenkraft zu tradierten Normen der Erziehungsinstanzen (Schule, Elternhaus und Kirche) zu etablieren, mit dem Ziel, diese letztendlich auszuschalten.

Zeitung für den Unterbann Königshofen i. Gr., Ausgabe vom 18. April 1934, mit einem Artikel über Braunau am Inn, den Geburtsort Adolf Hitlers. (Bayerische Staatsbibliothek, 4 Z 40.401-1/2)

Die Anfänge der Hitlerjugend bis 1933

Als Vorläufer der HJ gilt der 1922 in München gegründete und bereits ein Jahr später wieder verbotene "Jugendbund der NSDAP", geführt von Gustav Adolf Lenk (1903-1987) mit bayernweit 200-300 Mitgliedern. Die offizielle Gründung der HJ erfolgte am 4. Juli 1926 auf dem zweiten Parteitag der NSDAP in Weimar. Die Großdeutsche Jugendbewegung wurde als einzige Parteijugend anerkannt und auf Vorschlag von Julius Streicher (1885-1946) in "Hitlerjugend, Bund Deutscher Arbeiterjugend" umbenannt. Mädchen wurden ab 1926 in so genannten Schwesternschaften der HJ erfasst und 1930 in den BDM überführt. In Bayern entstanden die ersten HJ-Gruppen ab 1926 in Franken. Durch zahlreiche Neugründungen (z. B. im November 1927 in München) war die HJ bis Ende 1928 in allen größeren bayerischen Städten, bis 1930 auch mit Mädchengruppen vertreten. Schwierig für ihre Entwicklung in der Anfangszeit war neben organisatorischen und strukturellen Defiziten (u. a. Mangel an qualifizierten Führern, desperate Finanzlage) auch die rigide Einschränkung durch die bayerischen Behörden (v. a. in Bezug auf die Organisation Schulpflichtiger). In der "Kampfzeit" leistete die HJ keine eigentliche Jugendarbeit, sondern unterstützte in der "Funktion einer Jugendabteilung der SA" (Klönne) die politische Agitation der Partei. Im Zuge des SA-Verbots 1932 kam ihre Aktivität, die nur illegal oder in Tarnorganisationen weitergeführt werden konnte, fast gänzlich zum Erliegen.

Trotz intensiver Werbekampagnen konnte die HJ in Bayern ihre Mitgliederzahlen nur langsam steigern (Ende 1932 insgesamt rund 70.000, in Bayern nur knapp 2.000 HJ-Mitglieder). Als problematisch erwiesen sich hier u. a. die traditionelle und meist katholisch geprägte Bevölkerungsstruktur und die Dominanz der modern ausgerichteten katholischen Jugendbewegung (z. B. Quickborn, Deutsche Jugendkraft). Bis 1933 blieb demnach die HJ im Vergleich zu bündischen Organisationen und den gerade in Bayern etablierten katholischen Jugendverbänden unbedeutend.

Ehrenwand im Hochlandlager Aidling/Riegsee, dem ersten Großzeltlager der HJ im bayerischen Oberland, 1934, mit der Aufschrift "Wir sind zum Sterben für Deutschland geboren". (aus: Gerhard Pantel, Hochlandlager, München 1935)
Baldur von Schirach (2.v.l.) und Emil Klein mit HJ-Angehörigen bei einem Gebietstreffen in München, August 1934. (Bayerische Staatsbibliothek, Fotoarchiv Hoffmann)
HJ-Hochlandlager in Königsdorf, Juli und August 1936; 2.v.l. Emil Klein (mit Brille). (Bayerische Staatsbibliothek, Fotoarchiv Hoffmann)

Die Hitlerjugend als Staatsjugend (1933-1939)

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten versuchte die HJ ihren Monopolanspruch auf dem Gebiet der Jugendarbeit zu realisieren. Bis Mitte 1933 wurden alle anderen Jugendverbände bis auf die katholischen Organisationen (erst 1938 endgültig verboten) aufgelöst oder in die HJ eingliedert. Auch die Betätigungsfelder der HJ wurden bis 1939 auf nahezu alle Lebensbereiche ausgedehnt. Ihr Bestreben, sich als Erziehungsinstanz durchzusetzen, fand im "Gesetz über die Hitlerjugend" vom 1. Dezember 1936 seinen Abschluss. Demnach war sie für die gesamte ("körperliche, geistige und sittliche") Erziehung der Jugend außerhalb von Schule und Elternhaus allein zuständig, was das bestehende Spannungsverhältnis zu diesen weiter vertiefte.

Alle Maßnahmen brachten der HJ – deren Mitgliedschaft zumindest bis 1939 freiwillig blieb, aber für viele Bereiche des öffentlichen Lebens (u. a. Hochschulzugang, Lehr- und Ausbildungsverhältnisse) obligatorisch war – nach 1933 einen rapiden Zuwachs. Ihre Mitgliederzahlen stiegen von ca. 100.000 auf ca. 3,5 Mio., 1934/5 auf 5,4 Mio., 1936 auf 5,8 Mio., Ende 1937 und 1938 sogar auf 7 Mio. an. Auch in Bayern wuchs die HJ von rund 500.000 im Jahr 1934/5 auf ca. 626.000 1936 und bis Ende 1937 auf fast 1 Mio. Mitglieder an. Im Vergleich zum hohen Organisationsgrad der HJ in den fränkischen evangelischen und städtisch geprägten Gebieten Bayerns (z. B. Nürnberg: 1936 ca. 70-80% HJ-Mitglieder) konnte sie in ländlicher Umgebung und kleineren Städten sowie an manchen Schultypen weit weniger Mitglieder gewinnen (z. B. waren an bayerischen Volks- und Handelsschulen 1936 nur 44% der Schüler HJ-Mitglieder). In der ländlich-katholischen Provinz wirkte der HJ häufig der "antimoderne Traditionalismus" (Klönne) der Bevölkerung entgegen, deren Ablehnung sich u. a. auf die Organisation von Mädchen im BDM richtete. Verstärkt wurde diese Haltung durch die kirchenfeindliche Agitation der HJ, die sich mancherorts sogar in handgreiflichen Konflikten mit der katholischen Jugend äußerte. Erst mit der 2. Durchführungsverordnung zum HJ-Gesetz, der so genannten Jugenddienstverordnung vom 3. März 1939, wurde der HJ-Dienst für alle Jungen und Mädchen zwischen zehn und 18 Jahren zur Pflicht. Da er nun gleichgeordnet neben Wehr- und Arbeitsdienst trat, konnten Verweigerungen geahndet werden. Nach der Einführung der Zwangsmitgliedschaft waren nahezu alle Jugendlichen Mitglied der HJ, was von der NS-Propaganda zu einem 100%igen Erfolg stilisiert wurde. Das Gesetz markiert den Zielpunkt der bereits 1933 angelegten totalitären Entwicklung der HJ.

Die Hitlerjugend im Krieg (1939-1945)

Während der Kriegsjahre wurde auch die HJ zum Einsatz herangezogen. Zu ihren Aufgaben gehörten soziale und landwirtschaftliche Hilfsdienste, das Sammeln von Rohstoffen, der Luftschutz sowie die Kinderlandverschickung. Direkt beteiligt am Krieg war sie als Flakhelfer und in der Eliteeinheit "12. SS-Panzerdivision Hitler-Jugend", sowie im "Volkssturm". Noch 1943 waren immerhin rund 96.000 bayerische HJ-Mitglieder in keiner dieser Maßnahmen integriert. Mit dem Übergang der HJ zur militärähnlichen Zwangsorganisation verstärkten sich ihre Funktionsschwächen; sie verlor weiter an Attraktivität. Parallel dazu wuchsen ab 1939 und v. a. in der letzten Kriegsphase in der bayerischen Jugend die Absonderungstendenzen von der HJ und ihr Renitenzpotential gegen staatlich verordnete Arbeits- und Erziehungsnormen. In den ländlichen Gebieten Bayerns führte dies mancherorts sogar zu einem völligen Ausfall der HJ-Erziehung. Als urbane Gegenbewegung zur HJ entstand, auch in Bayern (u. a. in München, Nürnberg, Würzburg, Augsburg und Landshut), neben anderen nonkonformistischen Ausdrucksformen (z. B. "Weiße Rose") ein jugendliches Cliquenwesen, dessen Grenzen zur Asozialität und Kriminalität fließend waren. Bedeutung erlangten die v. a. in München aktiven und sich aus der Arbeiterschicht rekrutierten "Blasen". Zur Bekämpfung dieses jugendlichen Cliquenwesens und der damit verbundenen Zunahme der Jugendkriminalität wurde auch der HJ-Streifendienst (ab 1934) eingesetzt. Als weiteres Repressionsmittel diente das seit 1940 verschärfte Jugendstrafrecht, dessen Sanktionen von Arrest bis zur Todesstrafe reichten. Bis 1945 blieben die zahlenmäßig schwachen Gruppierungen außerhalb der HJ ein virulentes Problem, da sie die Aufrechterhaltung der kriegsbedingt schon desolaten HJ-Organisation weiter gefährdeten.

Literatur

  • Hans-Christian Brandenburg, Die Geschichte der HJ. Wege und Irrwege einer Generation, Köln 1968.
  • Michael Buddrus, Totale Erziehung für den totalen Krieg. Hitlerjugend und nationalsozialistische Jugendpolitik (Texte und Materialien zur Zeitgeschichte), Band 13/1 u. 13/2, München 2003.
  • Michael H. Kater, Hitlerjugend, Darmstadt 2005.
  • Martin Klaus, Mädchen im Dritten Reich. Der Bund Deutscher Mädel, Köln 1989.
  • Arno Klönne, Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner. Dokumente und Analysen, Düsseldorf 1982.
  • Arno Klönne, Jugendprotest und Jugendopposition. Von der HJ-Erziehung zum Cliquenwesen der Kriegszeit, in: Martin Broszat/Elke Fröhlich/Anton Grossmann (Hg.), Bayern in der NS-Zeit. 4. Band: Herrschaft und Gesellschaft im Konflikt (Teil C), München 1981, 527-620.
  • Mathias Rösch, Die Münchner NSDAP 1925-1933. Eine Untersuchung zur inneren Struktur der NSDAP in der Weimarer Republik (Studien zur Zeitgeschichte 63), München 2002.
  • Mathias Rösch, "...außerdem werden Mädchen wie Hänsel und Gretel vorgeführt". Nationalsozialistische Jugendorganisationen in München vor 1933, in: Harald Parigger/Bernhard Schoßig/Evamaria Brockhoff (Hg.), "Schön ist die Jugendzeit...?". Das Leben junger Leute in Bayern 1899-2001 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 27), Augsburg 1994, 51-54.
  • Christoph Schubert-Weller, Hitlerjugend. Vom "Jungsturm Adolf Hitler" zur Staatsjugend des Dritten Reiches, München/Weinheim 1993.
  • Peter D. Stachura, Nazi Youth in the Weimar Republic (Studies in Comparative Politics 5), Santa Barbara 1975.
  • Thomas Wagner, Hochlandlager 1934 Aidling/Riegsee. Erstes Großzeltlager der Hitlerjugend im bayerischen Oberland. Dokumentation, Sankt Ottilien 2005.
  • Thomas Wagner, "Zum Sterben für Deutschland geboren". Die Hitlerjugend in Südbayern und ihre Hochlandlager, München 2013.

Quellen

  • Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (Hg.), Widerstand und Verfolgung in Bayern 1933-1945. Hilfsmittel. 1.-7. Band, München 1975- 1977.
  • Gisela Miller-Kipp (Hg.), "Auch Du gehörst dem Führer". Die Geschichte des Bundes Deutscher Mädel (BDM) in Quellen und Dokumenten (Materialien zur Historischen Jugendforschung), München/Weinheim 2. Auflage 2002.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Verwandte Artikel

Hitler-Jugend, Jungvolk (JV), Bund Deutscher Mädel (BDM), Jungmädelbund (JM)

Empfohlene Zitierweise

Tessa Sauerwein, Hitlerjugend (HJ), 1926-1945, publiziert am 09.10.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Hitlerjugend_(HJ),_1926-1945 (31.10.2024)