Am Beginn der städtebündischen Epoche nördlich der Alpen stand der überregionale Rheinische Bund von 1254/57, dem auch Städte und Herrschaften des fränkischen Raums angehörten. In dem Rheinisch-Schwäbischen Städtebund von 1381 bis 1389 erreichte die städtische Bündnispolitik dann ihren Höhepunkt. Die rheinischen Städte wurden durch ihr Bündnis mit dem Schwäbischen Städtebund in dessen Auseinandersetzungen mit den bayerischen Herzögen verwickelt. Die überregionalen Bündnisse von 1254, 1327 und 1381 konnten die vielfältigen Interessen und die unterschiedlichen Handlungszwänge ihrer Mitglieder jedoch nicht dauerhaft zum Ausgleich bringen und fielen bereits wenige Jahre nach ihrem Entstehen auseinander. Dauerhafter waren Städtebünde und zwischenstädtische Absprachen auf regionaler Ebene wie am rheinfränkischen Mittelrhein, am Oberrhein, im Elsass und in der Wetterau.
Im Jahr des Zweiten Lombardenbunds 1226 lassen sich auch am Mittelrhein – und damit erstmals im nordalpinen Reichsteil – Spuren eines multilateralen städtischen Bündnisses finden. Am 27. November 1226 befahl König Heinrich (VII.) (reg. 1220–1235) den Städten Mainz, Bingen, Worms, Speyer, Frankfurt, Gelnhausen und Friedberg, ihr Bündnis aufzulösen.
Vom Mittelrhein nahm im Jahr 1254 das reichsweite Bündnissystem von Städten und Fürsten seinen Ausgang, das in der traditionellen Forschung als "Rheinischer Städtebund" bezeichnet wird. Die neuere Forschung bevorzugt jedoch den Terminus "Rheinischer Bund", da an dem Bündnis zahlreiche bedeutende Reichsfürsten beteiligt waren.
Ausgangspunkt war ein Bündnis zwischen Mainz und Worms vom Februar 1254. Am 13. Juli 1254 schlossen sich dann die Bischofsstädte Mainz, Köln, Worms, Speyer, Straßburg und Basel sowie weitere ungenannte Städte für zehn Jahre mit den Bischöfen von Mainz, Köln, Trier, Worms, Straßburg, Metz und Basel sowie weiteren Adelsherren zusammen. Bis Ende 1256 wuchs das Bündnis auf mehr als 30 Fürsten und über 60 Städte an. Darunter befanden sich Ludwig der Strenge (reg. 1253–1294) als Pfalzgraf und Herzog von Bayern, Bischof Iring von Würzburg (reg. 1254-1265/66), die Grafen von Wertheim-Walldürn, die Herren von Trimberg und die Städte Aschaffenburg, Würzburg, Nürnberg und Regensburg. Regionale Schwerpunkte des Bundes waren der Mittelrhein und Westfalen.
Nach dem Tod König Konrads IV. (reg. 1237–1254) am 21. Mai 1254 in Italien erkannte der Bund Wilhelm von Holland (reg. 1247–1256) als rechtmäßigen König an. Dieser bestätigte daraufhin den Bund seinerseits.
Auf Bundestagen in Mainz und Worms, die als Vororte fungierten, wurden grundlegende Ziele und Strukturen des Bündnisses festgelegt, so die Wahrung von Frieden und Recht, das Verbot von Pfalbürgern, der Schutz von Bauern und ein Wucherverbot. Es wurde ein innerbündisches Schiedsverfahren vereinbart, ebenso wie regelmäßige Bundestage, eine Bundessteuer, eine Bundesflotte und die Errichtung eines Bundeshauses.
Die weit gefasste Programmatik konnte der Rheinische Bund jedoch nur in Ansätzen umsetzen, etwa bei der Bekämpfung adeliger Zölle. Nach der Doppelwahl der Könige Richard von Cornwall (reg. 1257–1272) und Alfons von Kastilien (reg. 1257–1275, Verzicht) im Jahr 1257 gelang es den Bundesmitgliedern nicht, sich auf die Anerkennung eines Thronprätendenten zu einigen. Am Dissens in dieser zentralen Frage und an den divergierenden Interessen von städtischen und fürstlichen Mitgliedern zerbrach das Bündnis bereits zweieinhalb Jahre nach seiner Entstehung.
Die rechtshistorische Forschung bewertet den Rheinischen Bund als reichsweites Friedens- und Verfassungsbündnis in einer Zeit mangelnder kaiserlicher Ordnungsgewalt und gleichzeitig als Durchbruch des Städtebürgertums als neuer, politisch wirksamer Macht.
Nach dem Scheitern des Rheinischen Bundes im Jahr 1257 setzten die Rheinstädte ihre Bündnispolitik fort. Im Zuge der Königswahl schlossen am 5. Februar 1273 Mainz, Worms und Oppenheim sowie die vier wetterauischen Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen in Erwartung künftiger Thronstreite ein gegenseitiges Schutzbündnis. Am 12. August 1293 verbündeten sich dann Mainz, Worms und Speyer auf unbestimmte Frist. In ihrem Bundesbrief legten sie ein Grundsatzprogramm städtischer "Außenpolitik" gegenüber König, Bischöfen und Adel fest, das für die gemeinsame Politik der drei Rheinstädte bis zum Ende des Mittelalters bestimmend blieb.
Neben dem rheinfränkischen Mittelrhein traten im 13. und 14. Jahrhundert vier weitere rheinische Städtelandschaften hervor, deren Stadtgemeinden eine kontinuierliche Bündnispolitik pflegten. Am nördlichen Mittelrhein bzw. am Niederrhein lassen sich von 1257 bis 1365 zahlreiche bi- und multilaterale Bünde zwischen Bacharach, Oberwesel, Boppard, Koblenz, Andernach, Linz, Ahrweiler, Bonn, Köln und Neuß nachweisen. In der Wetterau schlossen von 1285 bis 1364 die Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen kontinuierlich Bündnisse miteinander. Am Oberrhein betrieben die Städte Straßburg, Freiburg im Breisgau und Basel von 1326 bis 1376 eine nachhaltige Bündnispolitik. Freiburg schied jedoch nach dem Fall an Habsburg 1368 aus, und Straßburg suchte sich 1365 mit Köln, Mainz, Worms und Speyer Bündnispartner im Norden. Im Elsaß kam es 1342 erstmals zu einem Städtebund von sieben Reichsstädten, der 1354 im Zehnstädtebund ("elsässische Dekapolis") mit Hagenau, Weißenburg, Colmar, Schlettstadt, Oberehnheim, Rosheim, Mülhausen, Kaysersberg, Türkheim und Münster seine Fortsetzung fand.
Die Bündnisse der mittel- und oberrheinischen Städte wurden am 2. Mai 1327 auf Betreiben der Stadt Straßburg im "Großen Bund" zusammengeführt, dem Mainz, Worms, Speyer, Straßburg, Freiburg im Breisgau, Basel, Konstanz, Zürich, Lindau, Überlingen und Bern sowie Graf Eberhard II. von Kiburg (reg. 1322–1357) angehörten. Doch dieser überregionale Bund fiel nach kurzer Zeit auseinander.
Die kriegerischen Konflikte zwischen dem Erzstift Mainz und der Pfalzgrafschaft, der Ausbruch des Abendländischen Schismas 1378 und das Aufkommen von Ritterbünden in Süddeutschland seit 1379 veranlassten die Rheinstädte, sich wieder zu einem überregionalen Bündnis zusammenzuschließen. Am 20. März 1381 verbündeten sich Mainz, Worms, Speyer, Frankfurt, Straßburg, Hagenau und Weißenburg bis Weihnachten 1384. Dem Bund, der 1382 bis 1392 verlängert wurde, traten bis 1386 noch die Städte Wetzlar, Friedberg, Gelnhausen, Pfeddersheim, Selz, Oberehnheim und Schlettstadt sowie acht Adelsherrschaften aus dem mittelrheinischen Raum bei.
Der Rheinische Städtebund von 1381, in dem die Städte trotz der Mitgliedschaft kleinerer Adelsherrschaften das dominierende Element blieben, umfasste drei Unterbezirke mit jeweils einem Hauptort: den Mittelrhein mit Mainz, den Oberrhein mit Straßburg und die Wetterau mit Frankfurt. Regelmäßiger Tagungsort war Speyer. Der Bundesbrief enthielt detaillierte Regelungen zur Bekämpfung von Bundesfeinden und zur Aufnahme weiterer Mitglieder. Für militärische Konflikte wurde für jedes Bundesmitglied die zu stellende Truppenstärke festgelegt. In der Frage des Schismas legten sich die rheinischen Bundsstädte auf Papst Urban VI. in Rom (reg. 1378–1389) fest.
Am 17. Juni 1381 schloss sich der Rheinische Städtebund mit dem Schwäbischen Städtebund von 1376 zusammen. Im Rheinisch-Schwäbischen Städtebund von 1381 bis 1389 blieben jedoch beide Bünde als organisatorische Einheiten erhalten. Erste militärische Erfolge erzielte der Rheinisch-Schwäbische Städtebund 1381 und 1382 gegen die Ritterbünde der St. Georgs-, der St. Wilhelm- und der Löwengesellschaft. Gemeinsam weigerten sich die Städte des Rheinisch-Schwäbischen Städtebundes, dem Nürnberger Landfrieden König Wenzels (reg. 1376–1400) vom 11. März 1383 beizutreten. Dieser Landfrieden wurde dadurch zur Interessenvertretung der Fürsten im Reich und stand fortan als "Nürnberger Herrenbund" dem Rheinisch-Schwäbischen Städtebund gegenüber. Der Vertrag beider Bundessysteme vom 26. Juli 1384 ("Heidelberger Stallung") entschärfte das Konfliktpotential zwischen Fürsten und Städten nur vorübergehend. An der Verlängerung dieses Vertrages am 5. November 1387 ("Mergentheimer Stallung") nahmen die rheinischen Bundesstädte schon nicht mehr teil.
Am Konflikt zwischen Herzog Friedrich von Bayern-Landshut (reg. 1375–1393) und Erzbischof Pilgrim II. von Salzburg (reg. 1366-1396), der dem Schwäbischen Städtebund beigetreten war, entzündete sich 1387 der erste Süddeutsche Städtekrieg. Die rheinischen Bundesstädte wurden durch ihr Bündnis mit dem Schwäbischen Städtebund in den Konflikt hineingezogen. Während der Vorbereitungen zu dem Neumarkter Schiedsspruch Pfalzgraf Ruprechts I. (reg. 1353-1390 als Kurfürst) zwischen den bayerischen Herzögen und den schwäbischen Städten vom 15. März 1388 führten Mainz, Worms, Speyer und Frankfurt für ihre schwäbischen Bundesgenossen die Verhandlungen. Die von Ruprecht I. gestiftete Neumarkter Sühne konnte den Konflikt jedoch nicht dauerhaft beilegen.
In den fortwährenden Kämpfen gelang es den rheinischen und schwäbischen Städten nicht, ihre Bundestruppen zusammenzuführen. Am 23. August 1388 unterlagen die schwäbischen Städte in der Schlacht von Döffingen den Grafen von Württemberg und ihren Verbündeten. Trotz eines Separatfriedens, den die Städte Mainz, Worms und Speyer am 30. Oktober 1388 mit Erzbischof Adolf I. von Mainz (reg. 1373-1390) schlossen, kam es zur Entscheidungsschlacht zwischen Fürsten und Städten am Rhein. Die Bundestruppen aus Mainz, Worms und Frankfurt erlitten am 6. November 1388 bei Pfeddersheim gegen Pfalzgraf Ruprecht II. (reg. 1390-1398 als Kurfürst) eine verheerende Niederlage.
Im Egerer Landfrieden vom 5. Mai 1389 löste König Wenzel die Städtebünde am Rhein und in Schwaben auf. In der Pfalbürgerfrage entschied er zugunsten der Fürsten. Den Mitgliedern der aufgelösten Städtebünde wurden außerdem hohe Reparationszahlungen auferlegt. So hatten die Rheinstädte z. B. allein den Pfalzgrafen 30.000 fl. zu zahlen.
Aufgrund des städtischen Kanzleiwesens sind die Bundesbriefe der rheinischen Städtebünde des 13. und 14. Jahrhunderts sowie Akten und zwischenstädtische Korrespondenz in großer Zahl überliefert. In den Urkundenbüchern der betreffenden Städte und in gesonderten Editionen (vgl. unten Schaab, Quidde, Weizsäcker, Ruser) liegen sie zum großen Teil gedruckt vor. Auch in den städtischen Chroniken finden die rheinischen Städtebünde vielfach Erwähnung (vgl. unten Hegel).
Die national-liberale Geschichtsschreibung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts sah die Städtebünde als Instrument des bürgerlich-nationalen Freiheitskampfes gegen Adel und Kirche. Ebenso wertete die marxistische Forschung des 20. Jahrhunderts das städtische Bündniswesen als Mittel des Klassenkampfes zwischen Bürgertum und Feudalwesen. Die Verfassungs- und Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts stellte die Frage der Rechtsform und juristischen Legitimation in den Vordergrund. Die neuere Stadtgeschichtsforschung untersucht die Städtebünde zunehmend unter den Gesichtspunkten von Städtelandschaft und Städtenetz (Überlick über die Forschung bei Kreutz, Städtebünde, 18-30, und Distler, Städtebünde, 15-36).
Bernhard Kreutz, Rheinische Städtebünde (13./14. Jahrhundert), publiziert am 06.07.2009; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Rheinische Städtebünde (13./14. Jahrhundert)> (17.02.2019)