• Versionsgeschichte

Städtekrieg, 1387/1389

Aus Historisches Lexikon Bayerns

(Weitergeleitet von Städtekrieg, 1387/1389)
Porträt des Nürnberger Ratsherrn und Kriegshauptmannes Peter Stromer (um 1315-1388), Ölgemälde auf Holz, 35x22 cm, um 1500, vermutlich Kopie eines älteren Bildes aus der Zeit des Städtekrieges. (Stromer'sche Kulturgut-, Denkmal- und Naturstiftung)
Bericht von der Gefangennahme und Entführung des Salzburger Erzbischofs Pilgrim (um 1330-1396) durch Herzog Friedrich von Bayern (1339.1393) im Jahre 1387. (Staatsarchiv Nürnberg Rep. 52b, 137/XIIIr)

von Alexander Schubert

Der erste süddeutsche Städtekrieg war eine militärische Auseinandersetzung, in der sich die Spannungen zwischen den im Nürnberger Herrenbund vereinigten Territorialherren einerseits und den Mitgliedern des Schwäbischen und Rheinischen Städtebundes andererseits entluden. Der Konflikt gilt als einer der zentralen Ordnungskonflikte des 14. Jahrhunderts. An den von Dezember 1387 bis April 1389 andauernden Auseinandersetzungen beteiligten sich mehr als 70 Städte des oberdeutschen Raumes, alle bedeutenden süddeutschen Reichsfürsten und der König. Nach der militärischen Niederlage der Städte wurden sie 1389 von König Wenzel in den für die Territorialherren vorteilhaften, für sie selbst jedoch nachteiligen "Landfrieden von Eger" gezwungen.

Anlass

Konkreter Anlass für den Krieg war ein geheimes, gegen die gemeinsam regierenden Herzöge Stephan III. (reg. 1375-1413), Friedrich (reg. 1375-1393) und Johann II. (reg. 1375-1397) von Bayern gerichtetes Abkommen, das die schwäbischen Bundesstädte im Sommer 1387 mit dem Salzburger Erzbischof Pilgrim II. (reg. 1365-1396) geschlossen hatten. Beide Parteien waren in der Vergangenheit mehrfach mit den bayerischen Herzögen im Streit gelegen. Auf die Allianz zweier Parteien, die in nordwestlicher und südöstlicher Richtung an das eigene Hoheitsgebiet grenzten, reagierte Herzog Friedrich, indem er Pilgrim am 27. November 1387 in Raitenhaslach (Stadt Burghausen, Lkr. Altötting) gefangen nahm und nach Burghausen entführte sowie Truppen ins Salzburger Land entsandte. Zudem wurden städtische Kaufmannsleute, die bayerisches Gebiet passierten, festgehalten und deren Waren beschlagnahmt. Mit diesen Maßnahmen wollte Friedrich den Salzburger Erzbischof zwingen, den Bund mit den Städten aufzukündigen. Gemäß ihrem Bündniszweck, dass jeder Angriff auf ein einzelnes Mitglied als Schädigung des gesamten Bundes zu verstehen sei, beschlossen die Bundesstädte, gegen Bayern Krieg zu führen, und sammelten ihre Truppen am 20. Januar 1388 vor Augsburg. Damit handelten sie im Einvernehmen mit König Wenzel (reg. 1376-1400), der auf die Nachrichten von der Entführung des Erzbischofs und der Überfälle auf die städtischen Händler hin am 8. Januar 1388 den Reichskrieg gegen Bayern erklärte.

Der Kriegsverlauf

König Wenzel, der mit den Städten seit 1387 ein Schutzbündnis unterhielt, vertrat zunächst die Position der Geschädigten und befahl Reichsfürsten und -städten, Bayern anzugreifen. Die Weisungen des reichsfernen und schlecht informierten, in Prag residierenden Herrschers blieben jedoch folgenlos. Die Fürsten ignorierten den Kriegsbefehl; die Bundesstädte erklärten den Krieg aus eigener Vollmacht heraus und betrachteten sich selbst als Hüter der Reichsrechte.

Im Januar 1388 eröffneten die Mitgliedsstädte des Schwäbischen Städtebundes unter der Reichsfahne den Krieg gegen Bayern. Langwierige militärische Auseinandersetzungen folgten. Auf zwei Friedenstagen im März und April 1388 in Neumarkt und Heidelberg verkündete der von beiden Kriegsparteien bevollmächtigte Kurfürst Ruprecht I. von der Pfalz (reg. 1356-1390) Urteile zur Beilegung aller Streitsachen. Darin wurde das Verhalten der bayerischen Herzöge als Verstoß gegen die Fehderegeln gebrandmarkt und den Städten Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen.

Trotzdem fanden die Feindseligkeiten im Reich keinen Abschluss. Die Auseinandersetzungen griffen weiter aus, und auf Seiten Bayerns traten die Grafen von Württemberg, die Pfalzgrafen bei Rhein, die Bischöfe von Würzburg und Bamberg, der Burggraf von Nürnberg sowie zahlreiche weitere adlige Herren in den Krieg ein. Die schwäbischen Städte unterstützte der Rheinische Städtebund. In zwei großen Feldschlachten bei Döffingen (Gde. Grafenau, Lkr. Böblingen, Baden-Württemberg) (23. August 1388) und Worms (6. November 1388) unterlagen die Städte schließlich den Fürsten.

Das Kriegsende

Da inzwischen die Mehrheit der süddeutschen Reichsfürsten in die Reihe der Gegner der Städte eingetreten war und sich auch Erzbischof Pilgrim von Salzburg mit den bayerischen Herzögen ausgesöhnt hatte, stellte sich König Wenzel auf die Seite der Fürsten. Er sah nun die Gelegenheit, dem Machtstreben des Schwäbischen Städtebundes, der ein Widerstandsrecht auch gegen die oberste Reichsgewalt proklamierte, Einhalt zu gebieten. Um seine Macht zu festigen, verfolgte der König ab November 1388 konsequent das Ziel, die Kontrolle über den angestrebten Friedensschluss zu gewinnen und der königlichen Friedenshoheit Geltung zu verschaffen. Der Städtebund sollte zerschlagen, die Fürsten sollten einseitig begünstigt werden. Deshalb wollte er die eigenständige Aussöhnung der Reichsglieder verhindern. Jeweils zu den Terminen, an denen die Reichsstände eigene Friedenstage anberaumt hatten, kündigte er nun königliche Tage an.

Einen letzten Versuch, einen eigenständigen Friedensschluss unter Ausschluss des Königs zu bewerkstelligen, unternahmen Fürsten und Städte auf einem Bamberger Friedenstag im März 1389. Dieser scheiterte jedoch an den widersprüchlichen Interessen und unterschiedlichen ökonomischen Bedingungen der einzelnen Mitglieder des Schwäbischen Städtebundes, die sich nicht darüber einigen konnten, wie eine von Pfalzgraf Ruprecht I. geforderte Reparationszahlung aufzubringen sei.

Schließlich konnte Wenzel die militärisch geschlagenen Städte im April 1389 in Eger zwingen, einem für sie nachteiligen Landfrieden beizutreten. Im Falle der Weigerung wurde ihnen der Entzug aller städtischen Privilegien angedroht. Den Städten wurden hohe Reparationszahlungen auferlegt, und es wurde ihnen untersagt, in Zukunft Bündnisse zu schließen.

Der Landfriede von Eger vom 5. Mai 1389

Der Egerer Reichslandfrieden, den König Wenzel am 5. Mai 1389 verabschiedete, sollte die Bezirke Schwaben, das Rheingebiet, Bayern, Franken, Thüringen, Hessen und Meißen befrieden. Hierzu wurden in der Folge gleichgeordnete Landfriedenskreise geschaffen.

Das Verfahren behandelte Fürsten und Städte scheinbar gleich. Jedem Kreis wurde eine eigene Landfriedensbehörde vorangestellt, die paritätisch mit je vier Mitgliedern des Adels und der Städte besetzt wurde. Die Behörden sollten sowohl die ausschließliche Gerichtsbarkeit für alle Friedensbrüche besitzen als auch mit der Exekutionsgewalt ausgestattet sein. Die Parität zwischen Fürsten und Städten wurde jedoch dadurch aufgehoben, dass jenen Institutionen ein vom König bestimmter adliger Hauptmann beigeordnet wurde. Dieser sollte über Aufnahme und Ausschluss aus dem Landfrieden entscheiden. In den Entscheidungen der Landfriedensbehörde, die mit einfacher Mehrheit getroffen wurden, hatte er volles Stimmrecht. Die Macht, die König Wenzel mit der Errichtung des Landfriedens konstituierte, kam eindeutig den Fürsten zugute, während gegenüber den Städten, welche die Friedenshoheit des Königs herausgefordert hatten, ein Exempel statuiert wurde. Für die den Krieg betreffenden Streitfälle zwischen Fürsten, Herren und Städten sah der Landfriede keinerlei Lösungen vor. In zähen Verhandlungen, von denen sich König Wenzel fern hielt, mussten deshalb im Nachgang Übereinkünfte zwischen den Kriegsgegnern erzielt werden. Zum Teil mussten die Städte den Fürsten und Herren die im Krieg erlittenen Schäden ersetzen, zum Teil verglichen sich die ehemaligen Gegner auch, ohne neue Forderungen zu erheben. Wenzel setzte bereits am 24. Juli 1389 ein Sechser-Komitee unter Beteiligung von Pfalzgraf Ruprecht I. und Herzog Friedrich von Bayern ein, das mit großer Machtfülle ausgestattet und mit der Erledigung der Reichsgeschäfte betraut werden sollte. Es sollte ganz allgemein den König in allen Reichsangelegenheiten vertreten. Dem Komitee wurde die volle Landfriedensgewalt übertragen und das Privileg zuerkannt, alle mit königlichen Rechten verbundenen Einkünfte wie Zins, Münzverleihung, Zoll und Judenschutz einzunehmen.

Bedeutung

Der Städtekrieg von 1387/89 kann als zentraler Ordnungskonflikt des ausgehenden 14. Jahrhunderts bezeichnet werden. Ursprünglich als lokaler Konflikt zwischen Bayern und Salzburg begonnen, mündete das Kriegsgeschehen letztlich in die Entscheidung über die künftige Rolle von König, Fürsten und Städten im Reich. Der Schwäbische Städtebund betrieb im Krieg konsequent die Konsolidierung städtischer Rechte und Machtpositionen und reklamierte seinen Platz im politischen Konzert der territorialen Gewalten. Offensiv vertrat der Bund eine vom Herrscher losgelöste Idee des Reiches. In der Absicht, sich als unabhängiger Machtfaktor in der Reichspolitik zu präsentieren und die angeeigneten Rechte vor dem Zugriff des Königs zu schützen, suchten die Städte schließlich den Ausgleich mit den Fürsten unter Ausschluss des Herrschers. Angesichts einer abwesenden Reichsgewalt, die durch einen schwankenden Kurs für Unsicherheit im Reich sorgte, versuchten die Reichsstände die Reichsangelegenheiten selbständig zu bewältigen. Im Wesentlichen führten interne Differenzen unter den Städtebundsmitgliedern dazu, dass die Aneignung der königlichen Rechts- und Friedensgewalt scheiterte. Für die Entwicklung des Reiches stellt der Städtekrieg von 1387/89 eine wichtige Etappe dar. Er trug zu den Veränderungen der Reichsordnung bei, die ganz allmählich die Vorstellung reifen ließen, dass das Reich auch unabhängig vom König existieren konnte.

Forschungs- und Quellenlage

Zahlreiche Quellen- und Regestensammlungen stehen für die Erforschung des Städtekrieges zur Verfügung. An erster Stelle sind hier die von Julius Weizsäcker (1828-1889) veröffentlichten "Reichstagsakten" zu nennen, die als Hauptquelle zur Reichsgeschichte des ausgehenden 14. Jahrhunderts gelten. Eine wichtige Quelle zur Erhellung des Städtekrieges stellt außerdem Ulman Stromers (1329-1407) "Püchel von meim geslechet und von abentewr" dar. Mit intensivem Quellenstudium waren bereits Wissenschaftler des 19. Jahrhunderts wie etwa Carl Hegel (1813-1901) (Chroniken der deutschen Städte) bestrebt, ein vollständiges Bild des Kriegsgeschehens zu zeichnen. Den neuesten Stand der Forschungen zum Städtekrieg repräsentieren derzeit der Aufsatz von Joachim Schneider "Denn wo das Ende böse ist ..." und die Monographie von Alexander Schubert "Der Stadt Nutz oder Notdurft?".

Literatur

  • Heinz Angermeier, Städtebünde und Landfriede im 14. Jahrhundert, in: Historisches Jahrbuch 76 (1956), 34-54.
  • Eberhard Holtz, Reichsstädte und Zentralgewalt unter König Wenzel (1376-1400) (Studien zu den Luxemburgern und ihrer Zeit 4), Warendorf 1993.
  • Theodor Lindner, Zur Geschichte des schwäbischen Städtebundes, in: Forschungen zur deutschen Geschichte 19 (1879), 42-58.
  • Joachim Schneider, "Denn wo das Ende böse ist ...". Gründe und Begründungen für den ersten süddeutschen Städtekrieg in den Äußerungen der Chronisten, in: Horst Brunner (Hg.), Der Krieg im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Gründe, Begründungen, Bilder, Bräuche, Recht (Imagines Medii Aevi 3), Wiesbaden 1999, 139-182.
  • Alexander Schubert, Der Stadt Nutz oder Notdurft? Die Reichsstadt Nürnberg und der Städtekrieg von 1388/89 (Historische Studien 476), Husum 2003.
  • Theodor Straub, Bayerns Rolle im Reich und im Städtekrieg, in: Max Spindler/Andreas Kraus (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte. 2. Band: Das alte Bayern. Der Territorialstaat vom Ausgang des 12. Jahrhunderts bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 2. Auflage 1988, 225-232.
  • Martin Weindl, Der Städtekrieg von 1388, in: Peter Morsbach/Peter Brielmaier/Uwe Moosburger (Hg.), Regensburg. Metropole im Mittelalter, Regensburg 2007, 225.

Quellen

  • Die Chroniken der Deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert, hg. von der Historischen Commission bei der Königl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Leipzig/Göttingen 1862-1968.

Weiterführende Recherche

Verwandte Artikel

Empfohlene Zitierweise

Alexander Schubert, Städtekrieg, 1387/1389, publiziert am 20.09.2011; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Städtekrieg,_1387/1389> (19.03.2024)