Straubinger Erbfall, 1425-1429
Aus Historisches Lexikon Bayerns
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Nach dem Tod des letzten Herzogs von Niederbayern-Straubing-Holland (1425) stritten die wittelsbachischen Herzöge von Landshut, Ingolstadt und München um das im bayerischen Kernland gelegene Erbe, das sog. Niederland. Auch Herzog Albrecht von Österreich (reg. 1411-1439, deutscher König ab 1438) erhob Anspruch auf ein Erbteil. Die Straubinger Landstände verwalteten vorübergehend das Land. Sie schalteten König Sigismund (reg. 1410-1437) ein, der schließlich im Schiedsspruch von Preßburg (26. April 1429) eine Teilung nach Zahl der Häupter - also in Viertel - festlegte. Der an das Herzogtum Bayern-München gefallene Teil mit der Stadt Straubing behielt eine weitgehend selbständige Verwaltung. Da die Aufteilung nicht nach territorialer Lage der Gebiete vorgenommen wurde, erreichte die Zersplitterung des Herzogtums nun ihren Höhepunkt.
Der Tod Herzog Johanns III. von Niederbayern-Straubing-Holland (reg. 1417/18-1425) und der Erbfall
Am 6. Januar 1425 erlag Johann III. (reg. 1417/1418-1425), der letzte Herzog im 1353 entstandenen Herzogtum Niederbayern-Straubing-Holland, einem Giftanschlag. Um die nördlichen Territorien, die Grafschaften Hennegau, Holland, Seeland und die Herrschaft Friesland, in denen eine weibliche Nachfolge möglich war, kämpfte vergeblich seine Nichte Jakobäa (1401-1436). Sie fielen 1433 an die Herzöge von Burgund. Die wittelsbachischen Herzöge von Landshut, Ingolstadt und München erbten den niederbayerischen Landesteil; an den nördlichen Gebieten zeigten sie kein Interesse. Über die Aufteilung ihres Erbes hatten sie verschiedene Vorstellungen: Herzog Ludwig VII. der Bärtige von Bayern-Ingolstadt (reg. 1413-1443) forderte als "eltist und wirdigst fürst von Bayrn" (Straub, Das Straubinger Erbe, 268) das Gesamterbe. Herzog Heinrich XVI. der Reiche von Bayern-Landshut (reg. 1393-1450) verlangte eine Teilung nach den drei Linien. Die Brüder Ernst (reg. 1397-1438) und Wilhelm III. (reg. 1397-1435), die gemeinsam über Bayern-München herrschten, wollten, dass alle Erben gleichen Grades berücksichtigt wurden, also viergeteilt wurde. Zudem erhob auch der Habsburgerherzog Albrecht von Österreich (reg. 1411-1439, König ab 1438) Anspruch auf ein Erbteil. Der spätere deutsche König stammte aus der Ehe von Herzog Johanns Schwester Johanna (1381-1410) mit Herzog Albrecht IV. von Österreich (reg. 1395-1404). Durch seine Ehe mit Elisabeth von Luxemburg (um 1409-1442) war Albrecht Schwiegersohn König Sigismunds (reg. 1410-1437).
Rolle der Landstände im Erbschaftsstreit
Eine wichtige Rolle in diesem Erbschaftsstreit spielten die Landstände, die sich seit dem beginnenden 14. Jahrhundert als Vertreter des Adels, der Städte, Märkte und Prälatenklöster hrausgebildet hatten, um ihre Interessen gegenüber dem Landesherrn durchzusetzen. Gegen Ende des Herzogtums Straubing-Holland traten sie als feste, selbstbewusste Korporation auf, die nicht nur das Recht der Steuerbewilligung hatte, sondern auch aktiv in das politische Geschehen eingreifen konnte. Nach dem Tod Johanns III. bemühten sie sich um Neutralität gegenüber den möglichen Erben sowie um eine möglichst friedliche und rasche Lösung. Zur übergangsweisen Verwaltung bestimmten sie Verweser und Landschreiber wie Landgraf Johann III. von Leuchtenberg (gest. 1458), Hans II. von Degenberg (gest. um 1440) oder Hans Kastenmayr (gest. 1437), die das gewohnte Herrschafts- und Verwaltungssystem aufrecht erhielten: Die den Herzögen zustehenden Abgaben, Renten, Gülten und Zinsen wurden eingenommen, die Ausgaben kontrolliert, die Rechnungen von den potentiellen Erben geprüft.
Äußere Umstände: Gefährdung einer Einigung
Eine Klärung der Erbschaftsfrage drängte, fiel das Ende des Herzogtums doch in eine für Niederbayern äußerst spannungsreiche und gefährliche Zeit. Besonders bedrückend waren die Überfälle der böhmischen Hussiten mit Plünderungen und Brandschatzungen. Auch die Fehden mit dem nordgauischen Adeligen Tristram Zenger (Tristram I. zu Zangenstein und Schneeberg, 1393-um 1434) lebten nach dem Tod Johanns III. wieder auf. Zenger war bereits wiederholt in das Straubinger Herzogtum eingefallen, um sich an Herzog Johann zu rächen, der sich angeblich am Zengerschen Erbe bereichert hatte. Bereits seit Jahren versuchte Zenger außerdem, von Herzog Ludwig dem Bärtigen von Ingolstadt Geld zurückzubekommen. Nun überzog er den Norden des Straubinger Gebietes mit Raubzügen, um Ludwig zum Einlenken zu bringen. Auch die Feindschaft zwischen dem Ingolstädter Herzog und Heinrich von Landshut erschwerte die Verhandlungen. In dem von der dritten bayerischen Landesteilung 1392 herrührenden Erbstreit weigerte sich Heinrich, dem Ingolstädter noch zustehende Gebiete herauszugeben, und vereinte zudem in der "Konstanzer Liga" (1415) alle maßgeblichen oberdeutschen Fürsten in einem Bündnis gegen Ludwig. Die Auseinandersetzung hatte sich durch den bewaffneten Überfall Heinrichs auf Ludwig 1417 in Konstanz verschärft und war 1420 in den so genannten Bayerischen Krieg (1420-1422) gemündet. Der von König Sigismund 1422 angesichts der drängenden Hussitengefahr verfügte Waffenstillstand lief nun inmitten der Streitigkeiten um das Straubinger Erbe aus. Ein Eingreifen des Königs war dringend erforderlich.
Streit um Drei- oder Vierteilung: Die Schiedsrichterrolle der Konstanzer Liga und der Straubinger Landstände
Die Straubinger Landstände hatten den König schon im Sommer 1425 gebeten, er solle sich angesichts der Gefahr einer kriegerischen Auseinandersetzung des Erbfalles annehmen. Im März 1426 erteilte Sigismund den Herzögen Ernst, Wilhelm und Heinrich sowie Albrecht von Österreich in Wien eine Eventualbelehnung mit dem Straubinger Land. Ludwig von Ingolstadt, der zu dieser Zeit wegen seiner Klosterpolitik im Kirchenbann stand, blieb von den Verhandlungen ausgeschlossen und musste zusehen, wie der König das Schiedsverfahren den Bundesgenossen seiner Vettern, der Konstanzer Liga, übertrug. Diese plädierte Ende Mai 1426 in Nürnberg für eine Dreiteilung. Auf den Einspruch Ludwigs hin verwies Sigismund die Erbfrage an den Dekan des Kurfürstenkollegs, Erzbischof Konrad von Mainz (reg. 1419-1434). Dagegen erhoben wiederum die anderen Herzöge Einspruch.
Im Schied zu Amberg am 17. September 1426 verfügten die Richter der Konstanzer Liga erneut eine einstweilige Dreiteilung; sollten sich die Münchner Herzöge aber mit Ludwig von Ingolstadt einigen können, so wäre auch eine spätere Vierteilung möglich. Diese Lösung stieß auf Widerstände des Ingolstädter Herzogs Ludwig, der Anfang Oktober, vom Bann gelöst, von Sigismund ebenfalls die vorläufige Belehnung erhielt.
Während die Herzöge Ernst, Wilhelm und Heinrich im Januar 1427 die Huldigung der Straubinger Landstände entgegennahmen, blieb Ludwig demonstrativ fern. Die vorerst gemeinsame Regierung der Herzöge Wilhelm, Ernst und Heinrich wurde aber durch das Verhalten des Landshuter Herzogs belastet. Heinrich nahm sich kräftig seine Anteile an Besitzungen und Abgaben, versuchte beispielsweise Schärding einzunehmen und versagte seine Unterstützung gegen den aufrührerischen Tristam Zenger. Die Münchner Herzöge verständigten sich verärgert mit dem Ingolstädter. Ludwig ließ sich daraufhin Ende Juni 1427 ebenfalls von den Straubinger Landständen huldigen. Zusammen mit Ernst und Wilhelm erteilte er ihnen die Vollmacht, über das weitere Vorgehen in der Erbschaftsfrage und über die noch aus dem Bayerischen Krieg herrührenden Besitzstreitigkeiten zwischen den Herzögen zu entscheiden. Somit hatten die Straubinger Landstände dank ihrer Loyalität zum wittelsbachischen Gesamthaus eine Schiedsrichterrolle übernommen. Im Straubinger Spruch vom 24. Juli 1427 wünschten sie die ganze Angelegenheit vor dem königlichen Hofgericht zu verhandeln. Die Türkenfeldzüge und Romzugspläne König Sigismunds verzögerten aber eine Entscheidung. Er nahm sich der Angelegenheit erst im April 1429 auf eindringliches Bitten der Straubinger Landstände um ein Urteil an.
Der Preßburger Spruch von 1429
Der königliche Schiedsspruch von Preßburg (heute Bratislawa/Slowakei) legte am 26. April 1429 überraschend eine "Teilung nach den Häuptern und nicht nach den Stämmen" fest (Krenner, Baierische Landtags-Handlungen, 4). Dies war ganz im Sinne der auf Ausgleich bedachten Münchner Herzöge, zu denen König Sigismund zu dieser Zeit ein gutes Verhältnis pflegte. Den Anspruch seines Schwiegersohnes Albrecht von Österreich wies Sigismund zu Recht zurück, "da die wittelsbachischen Hausgesetze nur ein Erbrecht der männlichen Nachkommen anerkannten" (Riezler, Geschichte Baierns, 272). Laut dem Spruch von Sigismund sollte jeder Erbe Gebiete, Rechte und Pfandschaften mit jährlichen Einkünften in Höhe von etwa 1.600 Pfund Regensburger Pfennigen erhalten. Ein Fünfundzwanzigerausschuss, der sich aus zehn Ingolstädter, zehn Münchner und fünf Straubinger Landschaftsvertretern zusammensetzte und unter Leitung des Erbhofmeisters Hans von Degenberg stand, hatte für eine gerechte und konfliktfreie Durchführung zu sorgen.
Am 29. Juni 1429 wurden per Los die Viertel folgendermaßen zugeteilt:
- Herzog Ludwig von Ingolstadt: Feste, Stadt, Maut, Kasten und Landgericht Schärding, die Festen Königstein und Neuhaus, ein Drittel der Feste Dießenstein, Stadt, Maut, Kasten und Landgericht Dingolfing, Feste, Landgericht und Kasten Kirchberg, die Juden zu Regensburg sowie die Lösungsrechte auf die verpfändete Herrschaft Schwarzenburg, die Stadt Waldmünchen und den Markt Rötz.
- Herzog Heinrich von Landshut: Stadt, Maut und Landgericht Vilshofen, die Festen Hilgartsberg und Winzer, das Landgericht Hengersberg, Feste und Landgericht Natternberg, die Märkte Eichendorf und Simbach, Markt und Maut Plattling, die Stadt und das Landgericht Landau sowie die Vogtei über das Kloster Niederaltaich.
- Herzog Wilhelm von München: Feste, Stadt, Maut, Kasten und Landgericht Kelheim, die Stadt Dietfurt, Feste und Markt Abbach, die Festen Wildenstein, Saulburg, Schönberg und Siegenstein, Feste und das Landgericht Falkenstein, Feste und Landgericht Linden, die Märkte Viechtach und Regen, die Festen und Landgerichte Aign und Peilstein, die Märkte Eschlkam, Furth, Kötzting und Neukirchen, Stadt, Maut, Kasten und Landgericht Deggendorf sowie die Lösungen auf die Festen Wörth und Arnsperg, das Gericht Wörth und die Stadt und Herrschaft Cham.
- Herzog Ernst von München: "Das ander viertail, Straubing, die stat mit der vesten daselbs mit maut und kasten, Glayt, Vyscherey, Wysmad, Lehenschafft und mit dem lantgerichte daselbs und allen sein zugehoren" sowie dazu Feste und Landgericht Mitterfels, Markt und Maut Bogen, die Feste, das Landgericht und der Kasten Haidau, der Herzogshof und die Münze zu Regensburg.
Die Münchner Herzöge Ernst und Wilhelm verwalteten ihre Gebiete gemeinsam, friedlich und einvernehmlich. Der Begriff "Niderland", der bis 1429 immer den gesamten niederbayerischen Landesteil des Herzogtums Straubing-Holland gemeint hatte, bezeichnete nun meist nur noch das von den Münchner Herzögen beherrschte Gebiet (Wild, Die Herzöge von Straubing und Ingolstadt, 122). Zu Recht lässt sich jetzt auch der Terminus "Straubinger Ländchen" anwenden, der gelegentlich für das Teilherzogtum Niederbayern-Straubing auftaucht (z. B. Riezler, Geschichte Baierns, 267), aber eigentlich nur auf die von Ernst und Wilhelm erlosten Gebiete zutrifft – gesehen von der Haupt- und Residenzstadt München aus. Dieses "Straubinger Ländchen" behielt seine landständische Vertretung. Auch die Finanzverwaltung übernahm nicht die herzogliche Kammer in München, sondern es wurde 1433 ein eigener Rentmeister bestellt, der zusammen mit dem Viztum, dem Stellvertreter der Herzöge, im Straubinger Schloss saß. So verlor Straubing zwar den Rang einer Residenzstadt, blieb aber für die Herzöge von Bayern-München ein wichtiges Behörden- und Wirtschaftszentrum.
Im Großen und Ganzen ging die Ausführung des Pressburger Spruches reibungslos vor sich. Die Herzöge Ludwig, Ernst und Wilhelm traten ihre Herrschaft über die neuen Gebiete unverzüglich an. Schwierigkeiten bereitete vor allem der Landshuter Herzog. Er zahlte beispielsweise dem Münchner Herzog Wilhelm zustehende Gelder erst 1434 aus und besetzte 1436 im erneut aufflammenden Krieg gegen den Ingolstädter Ludwig Gebiete aus dessen Straubinger Erbschaft, z. B. Dingolfing.
Die Folgen der Aufteilung
Bei der Entscheidung stand die gleichmäßige Verteilung der Einkünfte im Vordergrund. Auf Nähe oder Anschluss zu den Herrschaftsgebieten der Erben wurde keine Rücksicht genommen. Die territoriale Zersplitterung Bayerns erreichte somit ihren Höhepunkt. Die Aufteilung des niederbayerischen Landesteils verfestigte zudem die drei Teilherzogtümer Bayern-Landshut, Bayern-Ingolstadt und Bayern-München weiter. Das Bewusstsein von einem seit Jahrhunderten stammesmäßig, sprachlich und landschaftlich gewachsenen, dynastisch zusammengehörenden Land Bayern ging allmählich verloren. Es war nur dem zufälligen Aussterben der einzelnen Linien zu verdanken, dass Anfang des 16. Jahrhunderts unter Albrecht IV. (reg. 1465-1508) ein neues, vereintes Herzogtum Bayern entstand.
Der niederbayerische Landesteil des ehemaligen Herzogtums Straubing-Holland spielte während des Bayerischen Erbfolgekrieges 1778/1779 noch einmal eine Rolle. Nach dem Tod des letzten bayerischen Wittelsbachers, des Kurfürsten Max III. Joseph (reg. 1745-1777), beanspruchte der habsburgische Kaiser Josef II. (reg. 1765-1790) unter Berufung auf die Eventualbelehnung Albrechts von Österreich 1426 das Gebiet für sich und besetzte es. Der Friede von Teschen (13. Mai 1779) beließ das Gebiet aber bei Bayern, dafür wurde das Innviertel österreichisch.
Forschungs- und Quellenlage
Eine ausführliche Untersuchung der Aufteilung des Teilherzogtums Niederbayern-Straubing und der Neuordnung anhand der vor allem im Bayerischen Hauptstaatsarchiv vorhandenen Quellen (wie Landschreiberrechnungen) und der bereits in - wenngleich teilweise älteren - Editionen vorliegenden Quellen (wie Reichstagsakten, Landtagsverhandlungen) fehlt bisher. Ebenso mangelt es an detaillierten lokalhistorischen Darstellungen dieser Jahre.
Literatur
- Wim P. Blockmans, Das Ringen Bayerns und Burgunds um die Niederlande, in: Alfons Huber/Johannes Prammer (Hg.), 650 Jahre Herzogtum Niederbayern-Straubing-Holland. Vortragsreihe des Historischen Vereins für Straubing und Umgebung, Straubing 2005, 321-345.
- Bernhard Glasauer, Herzog Heinrich XVI. (1393–1450) der Reiche von Bayern-Landshut. Territorialpolitik zwischen Dynastie und Reich (Münchner Beiträge zur Geschichtswissenschaft 5), München 2009, 200-252.
- Dorit-Maria Krenn, Das Ende des Herzogtums Niederbayern-Straubing-Holland, in: Alfons Huber/Johannes Prammer (Hg.), 650 Jahre Herzogtum Niederbayern-Straubing-Holland. Vortragsreihe des Historischen Vereins für Straubing und Umgebung, Straubing 2005, 347-375.
- Dorit-Maria Krenn/Joachim Wild (Hg.), "fürste in der ferne". Das Herzogtum Niederbayern-Straubing-Holland 1353-1425. Haus der Bayerischen Geschichte (Hefte zur bayerischen Geschichte und Kultur 28), Augsburg 2003 (abrufbar in zwei PDF-Dateien, 2,6 MB und 2,5 MB).
- Siegmund Riezler, Geschichte Baierns. 3. Band: Von 1347 bis 1508, Gotha u. a. 1889, 267-279.
- Theodor Straub, Das Straubinger Erbe und seine Eingliederung in die Teilherzogtümer (1425-1429), in: Max Spindler/Andreas Kraus (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte. 2. Band: Das alte Bayern. Der Territorialstaat vom Ausgang des 12. Jahrhunderts bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 2. Auflage 1988, 267-270.
- Gerhard Tausche, Die Teilherzogtümer Bayern-Ingolstadt, Bayern-Landshut und Bayern-München, in: Alfons Huber/Johannes Prammer (Hg.), 650 Jahre Herzogtum Niederbayern-Straubing-Holland. Vortragsreihe des Historischen Vereins für Straubing und Umgebung, Straubing 2005, 71-89.
- Joachim Wild, Die Herzöge von Straubing und Ingolstadt. Residenzstädte auf Zeit, in: Alois Schmid/Katharina Weigand (Hg.), Die Herrscher Bayerns, München 2001, 118-129.
Quellen
- Boris Blahak, Das Rechnungsbuch des Straubinger Landschreibers Hans Kastenmayr (1424/25), Magisterarbeit an der Universität Regensburg, Regensburg 1997.
- Friedrich C. Fischer, Geschichte der Straubingischen Erbfolge. 1. Jahrgang 1425. Mit einem Urkundenbuche von 83 Stücken, 1779 (mehr nicht erschienen).
- Johannes Mondschein (Bearb.), Fürstenurkunden zur Geschichte der Stadt Straubing (Verhandlungen des historischen Vereins in Landshut 25), Landshut 1903.
- Andreas von Regensburg, Chronica de principibus terrae Bavarorum, in: Georg Leidinger (Hg.), Andreas von Regensburg. Sämtliche Werke, München 1903, 554-562.
- Fridolin Solleder (Bearb.), Urkundenbuch der Stadt Straubing, Straubing 1911-1918.
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Externe Links
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Empfohlene Zitierweise
Dorit-Maria Krenn, Straubinger Erbfall, 1425-1429, publiziert am 19.07.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Straubinger_Erbfall,_1425-1429> (5.12.2024)