Reichswehr in Bayern
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Nach der Auflösung der Truppen bei Kriegsende 1918 entstand im Frühjahr 1919 zunächst die vorläufige Reichswehr mit 420.000 Mann. Erst der Versailler Vertrag schuf die endgültigen Rahmenbedingungen für die zukünftige Berufsarmee mit einer Höchststärke von 100.000 Mann. Die Weimarer Reichsverfassung und das Wehrgesetz vom 23. März 1921 setzten diese Bedingungen um und beendeten zugleich die Militärhoheit der Länder. Sachsen, Württemberg, Baden und Bayern behielten jedoch gemäß Wehrgesetz eine gewisse Selbständigkeit, und da der Wehrkreis VII das Gebiet des Freistaats (ohne die Pfalz) umfasste, sprach man bei der landsmannschaftlich geschlossenen 7. (bayerischen) Division weiterhin von der "bayerischen Reichswehr". Sie ging erst 1924 endgültig in der Reichswehr auf.
Die Bayerische Armee am Ende des Ersten Weltkrieges
Die Ausrufung der Republik in Bayern am 7./8. November 1918 und der kurz danach geschlossene Waffenstillstand beendete für die bayerischen Soldaten einen vierjährigen Kampf, in dem annähernd 200.000 von ihnen gestorben waren. Er war auch der Anfang vom Ende der jahrhundertelangen Tradition der Bayerischen Armee, die im Kaiserrreich dank des Reservatrechtes im Gegensatz zu den Armeen der anderen deutschen Staaten bis dato eine weitgehende Selbständigkeit behalten hatte. Ab Februar 1919 erwies sich der Versuch eines Neuaufbaus der Bayerischen Armee als endgültig gescheitert, da man sich in Berlin bereits entschlossen hatte, eine gesamtdeutsche Reichswehr ohne ein selbständiges bayerisches Kontingent zu errichten. Die Räterepublik in Bayern und der Kampf um München im April/Mai 1919 schwächten zudem die bayerische Position in dieser Frage entscheidend.
Besonderheiten der "Bayerischen" Reichswehr in der "Deutschen" Reichswehr
Die "Bayerische" Reichswehr entstand infolge der Niederschlagung der Räterepublik durch die damals aufgestellten bayerischen Freikorps. Den Kern der bayerischen Truppenteile bildete die bayerische Schützenbrigade unter Oberst Franz Xaver Ritter von Epp (1868-1947), welche direkt dem bayerischen Gruppenkommando unter Generalmajor Arnold von Möhl (1867-1944) unterstellt war. Von den knapp 30.000 Mann, aufgeteilt in insgesamt vier Brigaden, welche die "vorläufige Reichswehr in Bayern" stellten, mussten bis zur Bildung der 7. (bayer.) Division der Reichswehr fast zwei Drittel entlassen werden. Der bayerische Anteil im 100.000 Mann-Heer betrug damit 11.000 Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften.
Der Abbau der Truppen vollzog sich analog zur Heeresverminderung im übrigen Reich. Bis zum 1. April 1920 wurde die "vorläufige Reichswehr" auf 200.000 Mann reduziert. Über den Zwischenschritt 150.000 im Oktober 1920 wurde bis 1. Januar 1921 die endgültige Heeresstärke von 100.000 Mann erreicht. Die Bildung der "Deutschen" Reichswehr war damit immer unmittelbar auch mit der Entstehung der "Bayerischen" Reichswehr verknüpft.
Der Unterbringungsbereich jeder Infanterie-Division bildete gleichzeitig einen Wehrkreis (Wehrkreiskommando I bis VII) als Territorialbehörde unter dem Wehrkreisbefehlshaber in Personalunion mit dem Divisionskommandeur. Der bayerische Wehrkreis VII umfasste dabei die 7. (bayer.) Infanterie-Division (3 Infanterie-Regimenter, 1 Artillerie-Regiment, 1 Pionier-Bataillon, 1 Nachrichten-Abteilung, 1 Kraftfahr-Abteilung, 1 Fahr-Abteilung und 1 Sanitäts-Abteilung) und das 17. (bayer.) Reiter-Regiment. Innerhalb des Wehrkreises blieb der landsmannschaftliche Charakter gewahrt, was sich im Zusatz "bayer." zeigte. Dies wurde in erster Linie in der Rekrutierung, aber auch äußerlich durch Kokarden und Wappenschilder in den Landesfarben an Mütze und Stahlhelm sowie in ebensolchen Wimpeln an den Lanzen der Reiter-Regimenter deutlich. Die Kleidung der Reichswehr war, von geringfügigen Änderungen abgesehen, die gleiche wie die der "vorläufigen Reichswehr". Die Uniform des Reichsheeres blieb so im Wesentlichen bis zur Einführung der Feldbluse 1933 unverändert.
Bedeutung der "Bayerischen" Reichswehr für die bayerische Innenpolitik der frühen 1920er Jahre
Die Bestimmungen des Versailler Vertrages, Eingriffe der Entente und die Notwendigkeit, Abstimmungsgebiete im Osten und Norden des Reichs und Zonen im Westen von Truppen zu räumen, hemmten die organisatorische Entwicklung der vorläufigen Reichswehr. Dies bedeutete, dass nicht alle ursprünglich vorgesehenen Formationen auch tatsächlich aufgestellt werden konnten. Der ständige Einsatz der Reichswehr in den Jahren 1919/20 zur Bekämpfung innerer Unruhen trug dazu ebenfalls bei. Die bayerischen Reichswehreinheiten waren von diesen Bestimmungen nur insoweit betroffen, als dass im Laufe des Jahres 1920 die Bayerische Schützenbrigade 21 unter Oberst Epp zu Kampfeinsätzen ins Ruhrgebiet und nach Hamburg abkommandiert wurde. Trotzdem nahm die bayerische Reichswehr damit im Gefüge der übrigen deutschen Truppen eine Art Sonderstellung ein: Sie war tatsächlich, im Gegensatz zu den anderen Divisionen, mehr für einen Bürgerkriegseinsatz gedacht. Die militärischen und zivilen Führer in Bayern betrachteten sie als Instrument der Innenpolitik, während für die Heeresleitung in Berlin der Schutz der Staatsgrenze Priorität hatte. Auf der politischen Ebene hatte die "Bayerische" Reichswehr bis zum März 1920 die sozialdemokratisch geführte Regierung mehr schlecht als recht geduldet. Sie ging ihren eigenen, konservativ-völkischen Weg, da die Regierung Hoffmann zu schwach war, um ernste Schritte dagegen zu unternehmen. Erst nach dem Sturz der Regierung Hoffmann und der Errichtung der rechtskonservativen "Ordnungszelle Bayern" kam es zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit der neuen bayerischen Regierung unter Gustav von Kahr (BVP, 1862-1934).
Machtprobe mit Berlin 1923
Dies kam deutlich in der Herbstkrise des Jahres 1923 zum Ausdruck, als die bayerische Regierung durch die Verpflichtung ihrer 7. (bayer.) Division besonderen innenpolitischen Druck auf die Reichsregierung ausübte. Dabei nahm sie billigend die Gefahr einer Spaltung der Reichswehr oder sogar eines Bürgerkrieges in Kauf.
Anlass für den Konflikt war ein Befehl des Reichswehrministers an den Befehlshaber des Wehrkreises VII und bayerischen Landeskommandanten Otto von Lossow (1868-1938) am 28. September 1923, Druck und Verbreitung des "Völkischen Beobachters" zu unterbinden. Lossow weigerte sich, diesen Befehl auszuführen und wurde vom Reichswehrminister am 20. Oktober 1923 des Dienstes enthoben. Die bayerische Staatsregierung ernannte daraufhin Lossow erneut als Landeskommandanten und nahm die 7. Division der Reichswehr (22. Oktober 1923) in die Pflicht.
Die Gehorsamsverweigerung des Kommandeurs der Reichswehrtruppen in Bayern Otto von Lossow im Oktober 1923 zeigte offen die politische Problematik, welcher Bayern durch die Sonderstellung im Wehrgesetz von 1921 ausgesetzt war. Die Bestimmung, dass in Bayern ein Landeskommandant vom Reich ernannt wird, für den die bayerische Regierung ein Präsentationsrecht haben und der zugleich Kommandeur der bayerischen 7. Division sein sollte, war dazu geeignet, diesen Landeskommandanten auch in die Politik eingreifen zu lassen. Genau dies geschah im Herbst 1923. Bis dahin spielte die bayerische Reichswehr eine betont bayerische Rolle und unterstützte auf diese Weise die bayerische Politik, die einen ähnlichen Weg verfolgte. Sie war zweifellos die Stütze der Regierung und bildete mit deren Billigung die vaterländischen Verbände (Beispiel Einwohnerwehr) aus. Besonders die Ereignisse zwischen September und November 1923 belegen dies. Kahr versuchte nach seiner Ernennung zum Generalstaatskommissar am 26. September 1923 erneut, die Bayerische Reichswehr für sein Ziel einer "nationalen Diktatur" zu benutzen. Dieser Versuch, gegen die Regierung in Berlin und auch gegen den Chef der Heeresleitung Hans von Seeckt (1866-1936) gerichtet, schlug fehl. Grund dafür waren auch Weigerung bayerischer Truppenteile, sich am Putsch zu beteiligen. Große Teile der "Bayerischen" Reichswehr stellten sich auch während des Hitlerputsches am 8./9. November 1923 hinter die Regierung in Berlin. Seeckts Rolle in diesen Ereignissen muss allerdings besonders kritisch betrachtet werden, hatte er doch noch wenige Tage vor dem Hitlerputsch einen Einsatz der Reichswehr gegen Bayern abgelehnt.
Integration der "Bayerischen" Reichswehr
Nach dem misslungenen Hitlerputsch und dem Rücktritt von Kahr und Lossow im Februar 1924 löste sich die enge Verwobenheit von Politik und Militär in Bayern (vgl. die Homburger Vereinbarung vom 18. Februar 1924). Die 7. Division eintwickelte sich allmählich zu einem wirklichen festen Bestandteil der Reichswehr. Lossows Nachfolger im Amt des bayerischen Landeskommandanten, General Friedrich Kreß von Kressenstein (1870-1948), vollzog eine Wende hin zum Reich und damit zur verfassungsmäßigen Befehlsgewalt des Reichspräsidenten und des Reichswehrministers. So wie sich nach dem Rücktritt des Ministerpräsidenten Knilling am 5. Mai 1924 die innerbayerischen Verhältnisse stabilisierten und sich die Beziehungen zwischen dem Reich und Bayern wieder zu normalisieren begannen, kennzeichnete dieses Datum für die bayerische Heerespolitik das endgültige Aufgehen in der Reichswehr. Republik und Reichswehr hatten einander gestützt; beide profitierten gleichermaßen von diesem Zusammenschluss. Seeckt war es damit gelungen, die Struktur der gesamten deutschen Reichswehr bis 1924 voll auszubilden. Diese erfuhr in den kommenden Jahren, auch nach Seeckts Entlassung im Herbst 1926, keine grundlegenden Änderungen mehr.
Literatur
- Francis L Carsten, Reichswehr und Politik, Köln/Berlin 1965.
- Harold J. Gordon, Die Reichswehr und die Weimarer Republik 1919-1926, Frankfurt am Main 1956.
- Walter Rosenwald, Das 21. (bayer.) Infanterie-Regiment vom 1.1.1921 bis 30.9.1934 in den Garnisonsstädten Bayreuth, Erlangen, Fürth, Nürnberg, Würzburg, Reutlingen 1989.
- Adolf Schlicht/Jürgen Kraus, Die Uniformierung und Ausrüstung des deutschen Reichsheeres 1919-1932 (Veröffentlichungen des Bayerischen Armeemuseums 4), Ingolstadt 1987.
- Kai Uwe Tapken, Die Reichswehr in Bayern von 1919 bis 1924, Hamburg 2002.
Quellen
- Otto-Ernst Schüddekopf, Das Heer und die Republik. Quellen zur Politik der Reichswehrführung 1918 bis 1933, Hannover/Frankfurt am Main 1955.
- Stellenbesetzung für das Reichsheer (100.000-Mann-Stärke) mit Wirkung vom 1. Oktober 1921, Berlin 1921.
- Heinz Hürten, Die Anfänge der Ära Seeckt. Militär und Innenpolitik 1920-1922 (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 2,3), Düsseldorf 1979.
Weiterführende Recherche
Externe Links
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Reichswehr, bayerische, Wehrkreis VII
Empfohlene Zitierweise
Kai Uwe Tapken, Reichswehr in Bayern, publiziert am 04.07.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reichswehr_in_Bayern (8.12.2024)