• Versionsgeschichte

Landstände des Erzstifts Salzburg

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Version vom 23. September 2021, 14:49 Uhr von imported>Twolf (VGWort-Link auf https umgestellt)
Landtafel des Erzstifts Salzburg. Die ursprünglich für den Landtag vom 1. Oktober 1592 angelegte Landtafel ist in mehreren Ausfertigungen schriftlich und bildlich erhalten. Die hier gezeigte Troppauer Überlieferung in einer Handschrift von Anfang des 17. Jahrhunderts umfasst alle Namen der Eingeladenen aus dem kirchlichen und weltlichen Einflussbereich Salzburgs. In ihrer Einleitung wird darauf hingewiesen, dass Erzbischof Konrad I. (reg. 1106-1147) die erste Landtafel anlegen habe lassen. (Landesarchiv Troppau/Zemský Archiv v Opavě, Handschriftensammlung 1007)

von Friederike Zaisberger

Die Landstände des Erzbistums Salzburg entstanden im 14. Jahrhundert. Sie bestanden aus drei Kurien: Prälaten, Ritterschaft und den Vertretern der Bürgerschaft, Städte und Märkte. Vertreter der Gerichtsgemeinden durften zwischen 1473 und 1565 ohne Sitz und Stimme an den Landtagen teilnehmen. Der autoritäre Regierungsstil der Salzburger Erzbischöfe ließ jedoch kaum Mitbestimmung seitens der Landstände zu. Jährliche Landtage gab es nicht; dazu waren Erzbischof und Domkapitel zu mächtig und die Landstände in sich zu uneinig. Ihr politischer Einfluss blieb daher begrenzt. Versuche der Adeligen und der Städte, ihre ständischen Forderungen gegenüber dem Erzbischof in Form von Bündnissen (sog. Igelbund) durchzusetzen, scheiterten. Wegen der Unregelmäßigkeit der Landtage wurden ab dem 16. Jahrhundert Landtags-Ausschüsse gebildet, die die Geschäfte bis zum nächsten Gesamt-Landtag führten. Der letzte Gesamt-Landtag trat 1797 zusammen. Am 4. Oktober 1811 wurde die Salzburger Landschaft von Bayern aufgelöst.

Entstehung eines eigenständigen Salzburger Territoriums

Während bzw. nach dem Interregnum begann sich die Loslösung eines eigenen Territoriums für die Salzburger Erzbischöfe vom Herzogtum Bayern abzuzeichnen. Am 4. Juli 1278 bestätigte der neue König Rudolf von Habsburg (reg. 1273-1291) in Hagenau (Haguenau, Frankreich) anlässlich der Regalienverleihung an Erzbischof Friedrich II. (reg. 1270-1284) nochmals dessen uneingeschränkte Gerichtshoheit in seiner "Herrschaft". Erst mit der Ausbildung eines eigenen Salzburger Rechtes, das den einzelnen Talschaftsrechten übergeordnet war, entstand ein Landes-Recht, das Landes-Gericht als Voraussetzung für das "Land", die Summe der von den Bewohnern getragenen Landgerichtsgemeinden (14. Oktober 1291: "des hertzogen lant - in des ertzbischolfs lande"; 2. Februar 1292 erstmals "Salzburger re(c)ht").

Die "Landwerdung" im Sinne eines halbwegs geschlossenen Territoriums dauerte jedoch, mit wechselnden Erwerbungen und Verlusten, bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts. Von wann an sich die Bewohner dieses Gebiets selbst als "Salzburger" identifizierten, ist nicht erforscht. Um 1300 kam jedenfalls das heute noch für das Land Salzburg als Symbol dienende Wappen (ein nach rechts steigender schwarzer Löwe in Gold – Sieghardinger/Staufer – kombiniert mit dem Bindenschild der Babenberger), nicht mehr nur auf Münzen geprägt, sondern auch in Farbe gemalt, in Gebrauch (Pfarrhof Axams/Tirol). Im folgenden Text werden die seit 1816 zu Bayern gehörigen Orte mit den aktuellen Landkreisen gekennzeichnet; alle nicht näher identifizierten Orte liegen im heutigen Österreich.

Entstehung der Landstände

Nach ersten Vorstufen (1275, 1291) wurde 1297 das Entstehen von Landständen erkennbar. Erzbischof Konrad IV. (reg. 1291-1312) benötigte je vier Vertreter des Domkapitels, der Ritterschaft und der Bürger zur Beilegung einer Fehde mit Herzog Albrecht I. von Österreich (reg. 1282-1298, 1298-1308 als römisch-deutscher König).

Vertreter des "Landes" wurden erstmals gemeinsam aktiv, als eine allgemeine "Schatzsteuer" eingehoben werden musste. Für die in der Schlacht bei Mühldorf am 28. September 1322 von den Bayern gefangenen Edelleute war Lösegeld zu zahlen. Ebenso musste die am 22. August 1324 von Bayern überfallene Stadt Tittmoning (Lkr. Traunstein) – für die salzburgische Salzausfuhr überlebenswichtig – zurückgekauft werden. Um das Geld aufbringen zu können, erklärten sich die Adeligen des "Landes" und alle Inhaber salzburgischer Herrschaften freiwillig zur Zahlung bereit ("durch lieb vnd treu... vnd nicht durch recht"). Um keinen Präzedenzfall zu schaffen, ließen sich "vnsers gottshaus dienstman, ritter vnd knecht" die Freiwilligkeit und Unwiederholbarkeit "der gemain hilf in vnserem gebiet" am 5. Februar 1327 durch Erzbischof Friedrich III. (reg. 1315-1338) bestätigen.

Trotzdem wiederholte sich der Vorgang 1387, als Erzbischof Pilgrim II. von Puchheim (reg. 1365-1396) von den "landleut des gottshaus zu Salzburg" aus bayerischer Haft freigekauft werden musste. Der Erzbischof war gegen Zusicherung von freiem Geleit zu Verhandlungen mit den Bayern-Herzögen am 27. November ins Kloster Raitenhaslach (Gde. Burghausen) gekommen, wo er gefangen genommen und nach Burghausen (Lkr. Altötting) gebracht wurde. Zu Jahresbeginn 1388 wurden 30.000 Gulden als Lösegeld gefordert. Dompropst Gregor Schenk von Osterwitz (gest. 1403) warb Truppen an. Das Domkapitel, Bischof Georg I. von Chiemsee (reg. 1387-1393), der Abt von St. Peter, der Adel und die Stadt Salzburg verbündeten sich unter der Führung des "Landeshauptmannes" Ulrich von Felben zur Befreiung des Erzbischofs. Der enorme Geldbetrag konnte aufgebracht werden, weil Salzburg zur Salzgewinnung nun auch noch große Erträge aus dem beginnenden Erzbergbau lukrieren konnte. Erzbischof Pilgrim II. durfte das Land allerdings erst wieder betreten, nachdem er alle von Bayern erpressten Zugeständnisse für nichtig erklärt hatte.

Von diesen Ereignissen leiteten die nun auch in Salzburg entstehenden Landstände ihre Mitwirkung an der Regierung des neu gebildeten Landes durch das Recht auf Bewilligung von allgemeinen Landessteuern ebenso ab wie die Organisation des militärischen Aufgebotes und seit dem 17. Jahrhundert den Unterhalt des Berufsheeres, der Verteidigungsanlagen sowie schon seit dem 16. Jahrhundert die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Der Landesherr übernahm "Schutz und Schirm", die Landschaft war zu "Treue, Rat und Hilfe" verpflichtet.

Kampf des Erzbischofs gegen seine Vasallen

Das ganze 14. Jahrhundert war jedoch vom Kampf zwischen dem Erzbischof und den persönlich freien Vasallen geprägt. Alle Hilferufe an ihre ehemaligen Lehensherren, die Herzöge von Bayern und Österreich, waren vergebens. Sie wurden vernichtet oder mussten abwandern. Die nachrückenden, persönlich unfreien Ritter (Ministeriale), später der Beamten- und Gewerkenadel, verfügten weder über größeren Grundbesitz noch ausreichende finanzielle Mittel, um sich gegen den werdenden – geistlichen – Landesherren durchzusetzen.

Landschaft und Domkapitel

Die Summe der Landstände (Prälaten, Ritter, Bürger der Städte und Märkte), die sogenannte Landschaft, hatte als mächtiges Gegenüber das Domkapitel, das das geistliche und weltliche Oberhaupt wählte und während einer Sedisvakanz selbst regierte. Um gleichwertig an den Regierungsgeschäften beteiligt zu werden, schlossen Vertreter des Ritterstandes mit der Bürgerschaft der Städte Salzburg, Hallein, Laufen (Lkr. Berchtesgadener Land), Tittmoning und Radstadt am 20. Mai 1403 den sogenannten Igelbund.

Die vor jeder Neuwahl, später in Form von Wahlkapitulationen wiederholten Forderungen der Landstände insbesonders nach jährlich abzuhaltenden Landtagen wurden, auch weil der Prälatenstand sie nicht unterstützte, von den autoritär regierenden Erzbischöfen ignoriert. Die Landstände konnten nur einen Vertreter des landsässigen Adels zum "Landeshauptmann" bestellen (erstmals genannt 1325).

Einberufung der Landtage/ Erbämter

Das "Land und Erzstift Salzburg" wurde durch den Landesfürsten und die Landstände auf Landtagen vertreten:

Der Landesfürst berief durch den Landmarschall die Stände zum Landtag ein und behielt sich die Genehmigung aller Beschlüsse der Landschaft vor. Die Aufgaben der vier Erbämter waren den Inhabern der angrenzenden Herzogtümer übertragen, die sie durch Adelige im Land ausüben ließen.

Als Landmarschall, dem die Leitung des Landtags oblag – er hatte außerdem Gerichtsgewalt, war oberster Heerführer und führte die Inthronisation eines neuen Landesfürsten durch –, vertraten den Herzog von Österreich 1403 die Kuchler, dann die Felber, 1436-1632 die Nußdorfer und seit 1633 die Grafen Lodron.

Das Mundschenkenamt gab der Herzog von Steier an die Goldegger, Alm, 1520-1624 Thurn, 1647 Plaz und 1671 an den Kuenburg weiter.

Die Aufgaben des Truchsess als Vorstand der Hofhaltung nahmen für den Herzog von Kärnten 1311 die Weissenegg, 1408 Rabenstein, 1414 Alm, 1586 bis 1684 Thanhausen und 1684/1731 Lamberg wahr.

Für seine Verpflichtungen als Kämmerer – Aufsicht über das fürstliche Vermögen – beauftragte der Herzog von Bayern die Thann, Wispeck, Khuen-Belasy und von 1618 an die Törring.

Die genannten Familien bildeten durch diese Stellung den Ersatz für den schon im 14. Jahrhundert abgekommenen Herrenstand. Die jeweiligen vier Landherren konnten deshalb auch einen eigenen Lehenhof führen.

Zusammensetzung der Landschaft

Landtafel des Erzstifts Salzburg, Anfang 17. Jahrhundert. Die Landtafel beginnt mit dem vermehrten Wappen des Erzbischofs Wolf Dietrich von Raitenau (reg. 1587-1612) und dem Landeswappen im Schild, bekrönt von Legatenkreuz und Hut mit 12 Fiocchi, begleitet oben mit den Wappen der Inhaber der vier Erbämter (Nußdorf, Thurn, Thanhausen, Khuen) und unten links vom Phantasiewappen – drei Lilien – für den hl. Rupert und rechts vom Landeswappen. Die beiden Randleisten werden von den Wappen der acht Suffragan-Bistümer gebildet (Freising, Passau, Regensburg, Brixen, Gurk, Chiemsee, Seckau, Lavant). Dann folgen die acht Angehörigen des Prälatenstandes, nochmals die vier Erbämter (für den Herrenstand), weiters 63 "Landleute" für den Ritterstand, acht Städte und 22 Märkte. In Fortführung der mittelalterlichen Tradition wurden alle Abteien und Propsteien geladen. Von den genannten 50 geistlichen Institutionen sind die meisten wohl in kirchlichem Zusammenhang mit Salzburg zu sehen, hätten aber weder einen Anspruch zur Teilnahme am Salzburger Landtag gehabt noch das Recht, weil sie längst zu anderen Ländern gehörten. Die Aufzählung ist ein Sinnbild für den rund 300-jährigen Versuch der Salzburger Erzbischöfe, einen Passstaat mit Alpenübergang zu schaffen, wie es in Tirol geschehen war, und kann als Symbol für den Herrschaftsanspruch der Salzburger Führungsschicht um 1600 gelten. Abgebildet: "Die acht Geistlichen": Chiemsee, Dompropst, Domdechant, St. Peter, Berchtesgaden, [Michael-]Beuern, Höglwörth, Nonnberg. (Landesarchiv Troppau/Zemský Archiv v Opavě, Handschriftensammlung 1007)

Die Prälaten

Zu den neun Prälaten im Land – Bischof von Chiemsee, Dompropst, Domdechant für das Domkapitel, Abt von St. Peter, Propst von Berchtesgaden, Äbte von Mondsee und Michaelbeuern, Propst von Höglwörth (Gde. Anger, Lkr. Berchtesgadener Land), Äbtissin von Nonnberg – kamen 1529 noch fünf "awsser lands": Seeon (Gde. Seeon-Seebruck, Lkr. Traunstein), Raitenhaslach, Propst in (Herren-)Chiemsee (Gde. Chiemsee, Lkr. Rosenheim), Baumburg (Gde. Altenmarkt a.d.Alz, Lkr. Traunstein) und Sankt Zeno (Gde. Bad Reichenhall, Lkr. Berchtesgadener Land). Diese erschienen im 17. Jahrhundert nicht mehr auf den Landtagen. Das Kloster Mondsee schickte nur zwischen 1508 und 1565, als dessen Herrschaft Wildenegg an Salzburg verpfändet war, einen Vertreter. Der Streit mit Berchtesgaden um die Verpflichtung zum Erscheinen am Salzburger Landtag dauerte Jahrhunderte. Obwohl Berchtesgaden nach dem Spruch des kaiserlichen Hofgerichts 1627 nicht mehr dazu gezwungen werden konnte, führte man das Wappen dennoch auf den Landtafeln weiter, gab also den Anspruch nicht auf. Die Äbtissin des Benediktinnenklosters auf dem Nonnberg hatte als einzige Frau ständigen Sitz und Stimme im Landtag. Sie konnte auch einen eigenen Lehenhof führen.

Die Ritterschaft

Von den im Igelbund 1403 genannten 47 Adeligen waren nur die Törring, die Trauner, Graf, Strasser und Überagger über den gesamten Zeitraum Mitglieder der Landschaft. Der Höchststand wurde 1529 mit 102 Eintragungen erreicht. Beim Ende des alten Fürsterzbistums 1803 waren es wieder nur 45 Mitglieder.

Für die Aufnahme als Landmann waren zumindest seit dem 16. Jahrhundert Einnahmen aus Grundbesitz ("Herrengült") von wenigstens 150 fl. nachzuweisen und ein "landtafelmäßiger Ansitz" musste vorhanden sein. Das Haus sollte Freies Eigen oder zumindest Ritterlehen sein und über einen oder mehrere Türme verfügen. Diese Edelsitze wurden in einem eigenen Grundbuch – der Landtafel – geführt. Nach der Zwangs-Allodialisierung aller Rittergüter auf Befehl Bayerns zwischen 1811 und 1816 sowie die Aufhebung der Grundherrschaft 1848 mit der nachfolgenden Neuanlegung des österreichischen Grundbuchs wurde diese "Landtafel", im Gegensatz zu anderen österreichischen Ländern, in Salzburg in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufgelöst.

Weiters musste die Familie wenigstens seit 50 Jahren vom "Römischen Kayser oder König" geadelt sein und sich um das Erzstift verdient gemacht haben. Nach der Zahlung der Aufnahme-Taxe – 5 % des Vermögens – wurde der neue Landmann im Beisein des Kanzlers dem Fürsterzbischof präsentiert, dem er den Rock küssen musste. Nach Ablegung des Landmanns-Eides auf den Landmarschall-Stab konnte die Eintragung in die Landtafel erfolgen. Alle männlichen Mitglieder einer solchen Familie waren "landtafelmäßig". Frauen konnten eintreten, wenn es die familiären Verhältnisse erforderten, wie z. B. 1620 die Witwe des Sebastian von Haunsperg.

Zu den wichtigsten landständischen Familien gehörten:

Die Vertreter der Städte und Märkte, des Bürgerstandes

Von den elf mittelalterlichen Städten Salzburg, Hallein, Radstadt, Mühldorf, Laufen, Tittmoning, Gmünd, Friesach, St. Andrä im Lavanttal, Pettau (Ptuj, Slowenien) und Rann an der Save (Brežice, Slowenien ) gehörten am Ende des 16. Jahrhunderts nur noch acht zum Erzstift. Sechs waren am Landtag vertreten, nachdem Gmünd in Kärnten nur zwischen 1476 und 1555 einen Abgesandten geschickt hatte, Friesach und St. Andrä von 1535 an den Kärntner Landtag besuchen mussten. Damals wurde die Exterritorialität der Salzburger Besitzungen in der Steiermark und in Kärnten beendet. Die Vizedome von Leibnitz und Friesach hatten als Vertreter des Erzbischofs ihren Sitz auf der Prälatenbank der Landtage der beiden Länder. Auf der Landtafel wurden die beiden Städte Friesach und St. Andrä aber – als zum Land Salzburg gehörig – weitergeführt. Salzburg und Hallein waren ständig vertreten. Laufen, Tittmoning, Mühldorf (seit 1473) und Radstadt durften abwechselnd nur einen Gesandten schicken.

Die Märkte, die im Erzstift den Städten praktisch gleichgestellt waren, wurden seit 1440 geladen, durften aber gemeinsam nur einen Vertreter, alle drei Jahre abwechselnd nach der Reihung auf der Landtafel, entsenden. Von den im Jahr 1473 17, zuletzt 23 Märkten wurde Seekirchen, obwohl schon seit 1424 Markt, erst 1716 in die Landtafel aufgenommen. 1529 waren auch noch Mondsee und St. Wolfgang anwesend. Der einzige Markt, der nicht dem Landesherren unterstand, das domkapitlische Mauterndorf, war seit 1551 zum Landtag zugelassen. Bei den 23 Märkten handelte es sich um Golling, Werfen, Tamsweg, St. Michael, Mauterndorf, St. Johann, St. Veit, Hofgastein, Zell im Pinzgau, Mittersill, Saalfelden, Taxenbach, Hopfgarten im Brixental (heute Nordtirol), Lofer, Waging (Lkr. Traunstein), Straßwalchen, Neumarkt am Wallersee, Teisendorf (Lkr. Berchtesgadener Land), Abtenau, Windisch Matrei (seit 1538; heute Matrei in Osttirol), Kuchl, Wagrain und Seekirchen.

Die Bauern

Vertreter der Gerichtsgemeinden durften zwischen 1473 und 1565 als "stehende Zuhörer" – ohne Sitz und Stimme – an den Landtagen teilnehmen. Sie mussten nicht nur die Kriegssteuern mittragen, sondern stellten mit jedem zehnten Mann auch die Soldaten für die Landesverteidigung, die sogenannte Landfahne. Sitz und Stimme und damit den Status des vierten Standes konnten sie jedoch auch durch den Großen Bauernkrieg von 1525/26 nicht erkämpfen.

Die Ladung erging 1529 an folgende Landgerichte, die dann einen Abgesandten bestimmen mussten: Gmünd, Moosham, Rauchenkatsch, Taxenbach, Radstadt, Lichtenberg/Saalfelden, Mittersill, Neuhaus, Lofer, Werfen, Abtenau, Gastein, Rauris, Stauffenegg (Gde. Piding), Lebenau (Gde. Fridolfing/Laufen, beide Lkr. Berchtesgadener Land), Tittmoning, Mattsee, Wildenegg, Haunsperg, Koppl, Golling, Alt-und Lichtentann/Henndorf, Itter/Hopfgarten, Glanegg, Plain, Raschenberg/Teisendorf, Tettelham (Gde. Waging, Lkr. Traunstein)), Halmberg/Waging, Wartenfels/Thalgau, Kropfsberg/Zillertal, Anthering, Glan, Hüttenstein/St. Gilgen, Windisch Matrei.

Gebäude und Funktionen

Die Salzburger Landschaft verfügte zu keiner Zeit über ein eigenes Landhaus. Vor 1592 wurden die Stände in den erzbischöflichen Hof geladen. Von 1620 an konnten die im Residenz-Neugebäude geschaffenen Räume (Landschafts-Ständesaal, Erbämtersaal, Steuerstube, Kabinett des Kanzlers, später Büroräume und Archiv) gegen Miete benutzt werden. Im Ständesaal wurden die mit Goldfäden kostbar gestickte rote Landfahne und der goldene Stab des Landmarschalls aufbewahrt. Beide Symbole für das Land Salzburg sind seit 1811 verschollen.

Seit dem 16. Jahrhundert wurden Landtags-Ausschüsse gebildet, die die Geschäfte bis zum nächsten Gesamt-Landtag führten. Der sog. Große Ausschuß, bestehend aus vier Prälaten (Bischof von Chiemsee, Domdechant, Abt von St. Peter, zumeist der Propst von Höglwörth), acht Rittern und vier Bürgern führte die Geschäfte schließlich seit 1677 in einem jährlichen Landtag im Frühjahr. Dazwischen agierte der Kleine Ausschuss in monatlichen Sitzungen (je zwei Prälaten und Bürger und vier Ritter).

Im Prälatenstand führte der Bischof von Chiemsee den Vorsitz; General-Steuer-Einnehmer war der Abt von St. Peter. An der Spitze der Ritterschaft stand der Landmarschall; der General-Steuer-Einnehmer wechselte. Bei den Bürgern hatte die Stadt Salzburg den ersten Platz und stellte auch den General-Steuer-Einnehmer. Die erste Instruktion für die General-Steuer-Einnehmer ist aus dem Jahr 1526 erhalten.

Den Landtag eröffnete ein landesfürstlicher Kommissar mit der Verlesung der "Präposition", die die Forderungen des Fürsten und die Tagesordnung enthielt. Anschließend berieten sich die Stände getrennt, verfassten eine gemeinsame Antwort, eventuell mit Gegenvorschlägen und Beschwerden. Die Replik der Vertreter des Landesfürsten war endgültig und wurde in einem "Landtags-Rezess" zusammengefasst.

Das Fürsterzbistum gehörte im Rahmen der Reichs-Organisation zum achten, dem bayerischen Reichskreis. Die Landschaft durfte dazu einen finanziellen Beitrag leisten, ebenso wie sie seit 1663 die salzburgische Gesandtschaft am Immerwährenden Reichstag im Salzburger Hof in Regensburg erhalten musste.

Die Landschaft entwickelte sich zum größten Geld-Institut des Landes (Banken-Verbot im Geistlichen Fürstentum) und führte die Gebarung so vorzüglich, dass sie sogar noch in der Zeit der Koalitionskriege (ab 1792) von allen deutschen Landständen den besten Kredit genoss.

Wichtige Landtage

Nach einem Landtag zur Einhebung einer außerordentlichen Steuer 1446 musste am 19. November den Landständen ein Revers ausgestellt werden, dass ohne ihr "Wissen und Rat" keine "gemeine Landsteuer" eingehoben werden dürfe.

Am Landtag vom 3. Oktober 1462 wurden die Beschwerden der Bauern, die zum Goldegger Aufstand geführt hatten, behandelt. Dieser Bauernaufstand war ausgelöst worden, weil die Hofmarken Goldegg und Wagrain aus Adelsbesitz und ehemals bayerischer Lehenshoheit an den Erzbischof übergegangen waren. Der neue Erzbischof Burkhard von Weißpriach (reg. 1461-1466) schrieb die nach Rom abzuliefernde Weihsteuer aus, deren Bezahlung die Bauern als "gegen das alte Herkommen" verweigerten. In zwölf Artikeln wurden dazu die Rechte der Städte eingefordert, willkürliche Geldforderungen und Gerichtsbußen sowie die zusätzliche Vorladung vor das Gericht des Landeshauptmannes abgelehnt. Herzog Ludwig der Reiche von Niederbayern-Landshut (reg. 1450-1479) war als Schiedsrichter angerufen worden.

Dem letzten Augustiner-Chorherren an der Spitze Salzburgs – Erzbischof Leonhard von Keutschach (1495-1519) – wurde von Kaiser Maximilian I. (reg. 1486-1519, Kaiser seit 1508) im Jahr 1512 der nicht einmal zum Priester geweihte Kardinal Matthäus Lang von Wellenburg (reg. 1519-1540) als Koadjutor aufgezwungen. Da der Letztere dem Domkapitel die Säkularisierung versprochen hatte, kam es am Landtag im April 1513 zu tumultartigen Krawallen. Als Folge baten die am Landtag versammelten Stände am 25. April 1513 Papst Leo X. (reg. 1513-1521), nicht ungnädig zu sein und die Rechte des Domkapitels zu wahren.

Die größte Herausforderung für die Landstände bildete der Bauernkrieg von 1525/26. Kardinal und Erzbischof Matthäus Lang und ein Ausschuss der Landschaft (Vertreter der Städte, Märkte, Bergwerke, Gerichte-Bauern) schlossen im Beisein von Abgesandten der Herzöge von Bayern am 30. Oktober 1525 einen Vergleich über die 32 Artikel der Forderungen, die von der Landschaft vorgebracht worden waren, um die Missstände in Gericht und Verwaltung abzustellen. Dies wurde in einem Landtags-Abschied zusammengefasst. Nach dem neuerlichen Aufstand 1526 erließ Matthäus Lang am 26. November 1526 mit Zustimmung der Landschaft eine Landfriedens-Ordnung, um einen weiteren Bauernaufstand zu unterbinden.

In der Zeit vom 15. bis zum 18. Jahrhundert musste sich Salzburg an der Abwehr der Osmanen vom Heiligen Römischen Reich beteiligen und war zeitweise selbst durch sie bedroht.

1473 wurde der sog. Große Türken-Landtag abgehalten. Es wurde eine Türkensteuer beschlossen und dass jeder 10. Mann für die Landfahne ausgehoben werden sollte, vor allem um die Salzburger Besitzungen in der ehemaligen und jetzigen Südsteiermark und in Kärnten zu schützen.

Das Zeitalter der Türkenkriege erforderte den gemeinsamen Beschluss für die Beschaffung außerordentlicher Finanzmittel, weshalb die Erzbischöfe die Landstände in immer kürzer werdenden Abständen einberufen mussten. Zwischen 1594 und 1620 wurde der Landtag jedoch ganz ausgeschaltet.

Gesamt-Landtage wurden dann nur noch drei Mal einberufen: 1620 und 1637 wegen des Dreißigjährigen Krieges und am Beginn der "Franzosenkriege" 1797. Die Aufgaben erledigten die regelmäßig tagenden Ausschüsse. Die Landschaft konnte jedoch von keinem Landesfürsten eine Bestätigung ihrer Rechte erlangen.

Der politische Einfluss der Landstände blieb bis zum Ende begrenzt. Die Salzburger Landschaft wurde am 4. Oktober 1811 von Bayern aufgelöst.

Überlieferung

Schriftliche und gemalte Verzeichnisse über die Mitglieder der Landstände sind seit dem 15. Jahrhundert in der Form der "Landtafel" mehrfach erhalten.

Als Vorläufer mag der Igelbund von 1403 gelten. Vor 1492 wurde die "Landtafel gar der Alten Abgestorbnen Landt- vnd DienstLeuth des Erzstüffts Saltzburg" festgehalten. Zum Landtag vom 10. Juni 1492 wurde ein Teilnehmer-Verzeichnis angelegt. Aus dem Jahr 1494 ist die "Ältest= Vorfindige" Salzburgische Landtafel überliefert. Von 1529 und 1569 sowie 1583 und 1592 sind weitere schriftliche Landtafeln erhalten. Außerdem existiert das Verzeichnis der 55 Landleute, die beim Einritt 1612 Fürsterzbischof Marx Sittich von Hohenems (reg. 1612-1619) huldigten, sowie eine komplette Landtafel von 1612, erweitert durch die Hofmarken Triebenbach (Gde. Laufen an der Salzach, Lkr. Berchtesgadener Land), Wolkersdorf ((Gde. Kirchanschöring/Waging am See, Lkr. Traunstein)), (Stein-)Brünning (Gde. Saaldorf, Lkr. Berchtesgadener Land), Tengling (Gde. Taching am See, Lkr. Traunstein) und Törring (Gde. Tittmoning, Lkr. Traunstein) sowie (St. Jakob am) Thurn (Gemeinde Puch bei Salzburg). Weiters wurden für den 1620 einberufenen Landtag Erhebungen über die Berechtigung zur Teilnahme an den Landtags-Sitzungen seit dem 16. Jahrhundert durchgeführt.

Bildliche Darstellungen der Landstände in Form der Wappen ihrer Mitglieder beginnen 1536 im Rittersaal von Schloss Goldegg (im Pongau) in den Rändern der auf der Mitteldecke gemalten Quaternionen-Theorie zum Aufbau des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation.

Die erste gemalte Landtafel ist im Umfeld des Landtags vom 1. Oktober 1592 entstanden. Als Aquarell auf Papier ist ihr Erhaltungszustand schlecht. Auf die erweiterte Kopie in einer Handschrift, die sich heute in Opava/Troppau (Tschechische Republik) befindet, wird abschließend eingegangen.

Im heutigen Landtags-Sitzungssaal im Chiemseehof in der Stadt Salzburg hängen die drei Ölgemälde auf Leinwand, die bis 1811 den Ständesaal schmückten. Wiedergegeben sind die Wappen der Mitglieder der Landstände von 1620, 1706 und 1739. Einige zeitlich geringfügig veränderte Ausfertigungen aus dem ehemaligen Landschafts-Archiv werden in der Erzabtei St. Peter aufbewahrt.

Figurale Darstellungen der Mitglieder der Landschaft sind auf dem Fresko in Schloss Freisaal in der Stadt Salzburg zu sehen, auf dem der Einritt von Herzog Ernst von Bayern (reg. 1540-1554) als Administrator des Erzstifts im Jahr 1540 wiedergegeben ist.

Aus dem gleichen Anlass wurde 1619 für Fürsterzbischof Paris Graf Lodron (reg. 1619-1653) ein Kupferstich geschaffen, der in seiner Heimat Villa Lagarina bei Rovereto (Italien) in einer Außenstelle des Diözesan-Museums Trient (Trento, Italien) aufbewahrt wird. Von fast allen folgenden Fürsterzbischöfen wurde diese Tradition fortgesetzt.

Im Landschafts-Saal des Residenz-Neugebäudes aus der Zeit von Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau (reg. 1587-1612) sind jedoch nur allegorische Darstellungen zu finden.

Die schriftliche Überlieferung des landständischen Archivs erlebte im Stillstand zwischen 1592 und 1620 und nach der Aufhebung 1811 große Verluste. 1815 erfolgte der Abtransport nach München, 1823 kam es bei der Rückgabe (über Linz) neuerlich zu Abgängen. Die rund 560 erhaltenen buchförmigen Archivalien und die Akten umfassen mit Ausnahmen den Zeitraum 1522 bis 1810. Nach 1945 ist die in den österreichischen Ländern übliche Trennung von Landständischem- und Landesregierungs-Archiv aufgegeben worden; beide Archivkörper bilden seither das Salzburger Landesarchiv.

Die für den Landtag vom 1. Oktober 1592 angelegte Landtafel ist in mehreren Ausfertigungen schriftlich und bildlich erhalten. Sie umfasst in der Troppauer Überlieferung alle Namen der Eingeladenen, gleichgültig ob sie erschienen sind oder nicht.

In Fortführung der mittelalterlichen Tradition wurden alle Abteien und Propsteien geladen "so vndter das ErzStifft Salzburg gehorig vnd ihr Confirmation daselbst nemmen muessen, wie ainsthails im Stifft vnnd Bayrn, auch in Steyr vnd Khärnten ligen". Von den 50 geistlichen Institutionen ist der Großteil wohl in kirchlichem Zusammenhang mit Salzburg zu sehen, hätte aber weder einen Anspruch zur Teilnahme am Salzburger Landtag gehabt noch das Recht, weil sie – längst – zu anderen Ländern gehörten. Die Genannten sind: St. Peter, Berchtesgaden, Michaelbeuern, Gars am Inn (Lkr. Mühldorf), Au am Inn (Lkr. Mühldorf), Höglwörth, Nonnberg, Raitenhaslach, Admont, St. Veit (Gde. Neumarkt-St. Veit, Lkr. Mühldorf a. Inn), Millstatt samt Hofmeisterei, St. Lambrecht, Herrenwörth und Frauenwörth im Chiemsee, St. Paul im Lavanttal, Ossiach, Baumburg, St. Zeno, Altötting, St. Virgil in Friesach, Völkermarkt, Maria Saal, Gurnitz, Maria Wörth, Rottenmann (mit Konvent), Im Sack in Friesach, Rein (mit Konvent), Vorau, Stainz (mit Konvent), Viktring, St. Bartlmä in Friesach, Seckau, Clarissen in St. Veit an der Glan, Neuberg (an der Mürz), Griffen, Pöllau, Komturei der Johanniter in Fürstenfeld, Göss, Österreichische Ballei des Deutschen Ordens in Graz und Komturei Groß-Sonntag (heute Slowenien), Seeon, St. Georgen am Längsee, Franziskanerkloster (seit 1583), Kapuzinerkloster (seit 1594), Liebfrauenstift zu Mülln (alle drei in der Stadt Salzburg), Klosterballei in Österreich.

Literatur

  • Herbert Klein, Salzburg und seine Landstände von den Anfängen bis 1861, in: Gesellschaft für Salzburger Landeskunde (Hg.), Beiträge zur Siedlungs-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte von Salzburg. Gesammelte Aufsätze. Festschrift zum 65. Geburtstag von Herbert Klein (Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde. Ergänzungsband 5), Salzburg 1965, 115-136.
  • Fritz Koller, Land und Landstände, in: Heinz Dopsch/Hans Spatzenegger (Hg.), Geschichte Salzburgs. 1. Band, 1. Teil, Salzburg 1981, 594-607.
  • Hans Ospald, Johann Stainhauser. Ein Salzburger Historiograph des beginnenden 17. Jahrhunderts, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 110/111 (1970/71), 1-124, bes. 35-42.
  • Hans Wagner, Vom Interregnum bis Pilgrim von Puchheim, in: Heinz Dopsch/ Hans Spatzenegger (Hg.), Geschichte Salzburgs. 1. Band, 1. Teil, Salzburg 1981, 437-486.
  • Friederike Zaisberger, "Das Land und Erzstift Salzburg". Ein Beitrag zur Entstehung des Landes und seiner Grenzen, in: Erwin Riedenauer (Hg.), "Landeshoheit". Beiträge zur Entstehung, Ausformung und Typologie eines Verfassungselementes des römisch-deutschen Reiches (Studien zur Bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte XVI), München 1994, 213-235.
  • Friederike Zaisberger, Der Rittersaal in Schloß Goldegg, Salzburger Land, Salzburg 1981.
  • Friederike Zaisberger, Die Salzburger Landtafeln. Eine Bilddokumentation zum Landtag des Erzstiftes (Schriftenreihe des Salzburger Landesarchivs 9), Salzburg 1990.
  • Friederike Zaisberger, Zur Salzburger Landtafel von 1592. Ein Nachtrag [gemeinsam mit Karel Müller (Opava), Die Wappensammlung des Christoph Adam Fernberger von Egenberg], in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 150 (2010), 83-124.

Quellen

  • Herbert Klein, Quellenbeiträge zur Geschichte der Salzburger Bauernunruhen im 15. Jahrhundert, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 93 (1953), 1-59.

Weiterführende Recherche

Verwandte Artikel


Empfohlene Zitierweise

Friederike Zaisberger, Landstände des Erzstifts Salzburg, publiziert am 18.08.2014; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landstände_des_Erzstifts_Salzburg (1.11.2024)